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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung von Tierschutzankündigungen innerhalb der 18. Wahlperiode im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung

Verbesserungen ein Jahr nach Start der Tierwohl-Initiative des BMEL, Einbeziehung von Ländermaßnahmen, Tierschutzanforderungen, Prüf- und Zulassungsverfahren für Hennenhaltungssysteme, freiwillige Vereinbarungen sowie Maßnahmen betr. Schwänzekupieren bei Schweinen und schmerzfreiem Enthornen von Rindern, Tierschutzindikatoren, Aktualisierung von Gutachten und Leitlinien, Verzicht auf Schnabelkürzen bei Legehennen und Mastputen (BMEL-Maßnahmen, -Forschungsvorhaben), betäubungslose Ferkelkastration und Schlachtung trächtiger Rinder, Regelungen zu Tiertransport und Tierhaltung, Antibiotikaeinsatz, Tierschutzstandards<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

09.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/645815.10.2015

Umsetzung von Tierschutzankündigungen innerhalb der 18. Wahlperiode im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, „die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft“ aufzunehmen. Des Weiteren wurden vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, bereits zahlreiche Ankündigungen zu mehr Tierschutz gemacht. Laut dem Bundesminister soll Deutschland sogar „Trendsetter beim Tierwohl“ werden (www.bmel.de „Tierwohl-Initiative feiert ersten Jahrestag. Deutschland soll Trendsetter werden“) und er selbst der „Tierwohlminister“ (www.topagrar.com vom 5. Oktober 2015 „Schmidt will Tierwohlminister werden“).

Im September 2014 startete Bundesminister Christian Schmidt die „Tierwohl-Initiative des BMEL“(BMEL: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). In diesem Rahmen gab der Bundesminister als Ziel aus: „Am Ende dieser Legislaturperiode muss es den Tieren besser gehen als heute.“

Im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung“ wurde in diesem Jahr mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der deutschen Geflügelwirtschaft die Initiative „Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen“ verabschiedet. Im Anhang der Vereinbarung werden Empfehlungen zur Aufzucht von Junghennen sowie zur Haltung von Legehennen gegeben, die dazu dienen, Federpicken und Kannibalismus zu verhindern, und die sich zum Teil auf die Empfehlungen des Tierschutzplans Niedersachsens stützen. Allerdings bezieht sich das geplante Unterlassen des Schnabelkürzens nur auf Putenhennen und nicht auch auf die Putenhähne, während in Niedersachsen für alle Puten ein Verbot ab dem Jahr 2018 gilt. Ferner fehlen wichtige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Reduzierung der Besatzdichte beim Auftreten von Federpicken.

Im April 2014 hat Bundesminister Christian Schmidt zusammen mit den entsprechenden Ministern und Ministerinnen aus Schweden, Dänemark und den Niederlanden eine „Request for revision of Council Directive 2008/120/EC“ unterschrieben. Darin fordert er die Europäische Kommission auf, Vorschläge zu machen, die den Tieren mehr Platz als bisher garantieren sowie die operativen Kastrationen zu reduzieren.

Im Dezember 2014 hat Bundesminister Christian Schmidt zusammen mit den entsprechenden Ministerinnen und Ministern aus Dänemark und den Niederlanden eine „Joint Declaration on Animal Welfare“ unterschrieben. Darin fordert er die Europäische Kommission auf, die bestehende Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) im Bereich des Tierschutzes strenger geltend zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Verbesserungen gibt es bei wie vielen Tieren (geordnet nach Tiergruppen) ein Jahr nach Start der Initiative, aufgrund welcher neu eingeführten Maßnahmen und welche Indikatoren belegen dies?

2

Inwiefern hat die Bundesregierung die Maßnahmen der Länder zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung und die Ergebnisse und Erfahrungen beispielsweise im niedersächsischen Tierschutzplan in die Arbeit der Tierwohlinitiative mit einbezogen?

3

In welchen Bereichen wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode legislative Vorschläge für konkrete, rechtlich verankerte Tierschutzanforderungen (z. B. für Puten und Milchkühe) vorlegen, und mit welchem Zeitplan? Welche Vorgaben sind avisiert?

4

Wann kann damit gerechnet werden, dass das Prüf- und Zulassungsverfahren serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungen zum Halten von Hennen („Stall-TÜV“) in Kraft treten kann, und wann werden somit voraussichtlich die ersten Haltungssysteme entsprechend geprüft werden können? Wann ist eine Ausdehnung des Stall-TÜV auf andere Tierarten geplant?

5

Inwiefern gehen die Erfahrungen und Ergebnisse der Aktivitäten der Länder zur Verbesserung der Haltungssysteme für verschiedene Tiergruppen in den Stall-TÜV ein?

6

Wann kann mit den durch Bundesminister Christian Schmidt für das dritte Quartal 2015 angekündigten freiwilligen Vereinbarungen mit der Wirtschaft zum Verzicht auf das Kupieren eines Teils der Schwänze bei Schweinen sowie zum schmerzfreien Enthornen von Rindern (www.bmel.de „Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl“) gerechnet werden, und welcher Zeithorizonte ist für diese vorgesehen? Welche konkreten Anstrengungen tätigt die Bundesregierung derzeit für das Erreichen der freiwilligen Vereinbarungen?

7

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Tierhalterinnen bzw. Tierhalter dabei zu unterstützen, auf das Kupieren der Ringelschwänze in der Schweinehaltung zu verzichten?

8

Wird die Bundesregierung, wie von Experten empfohlen (www.bmel.de „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung – Gutachten“ vom 15. März 2015) und von einigen Bundesländern bereits umgesetzt, auch finanzielle Anreize setzen, beispielsweise durch Förderprogramme, um Tierhalterinnen bzw. Tierhalter bei dem Ausstieg aus dem Schwänzekupieren bei Schweinen und dem Schnabelkürzen bei Legehennen zu unterstützen?

9

Wie weit ist die von Bundesminister Christian Schmidt für Ende 2015 angekündigte Entwicklung und standardisierte Bewertung von Tierschutzindikatoren für Rinder, Schweine und Geflügel (www.bmel.de „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung – Gutachten“ vom 15. März 2015) gediehen, die Rückschlüsse darauf lassen, inwiefern tiergerechte Haltungsbedingungen vorliegen? Inwiefern greift die Bundesregierung bei der Erarbeitung solcher Indikatoren auf die Aktivitäten des Landes Niedersachsen im Rahmen des dortigen Tierschutzplans zurück? Inwiefern werden insbesondere auch Indikatoren berücksichtigt, die direkt im Betrieb am lebenden Tier erhoben werden und direkte Rückschlüsse auf das Verhalten und Wohlbefinden der Tiere ermöglichen (u. a. Auftreten von Stereotypien)? In welchem rechtlichen Rahmen sollen die Indikatoren verankert und überprüft werden? Welche Konsequenzen würden folgen, wenn die Indikatoren Hinweise auf nicht tiergerechte Haltungsbedingungen geben?

10

Welche vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herausgegebenen Gutachten und Leitlinien im Bereich der Tierhaltung sollen, wie im Rahmen der Tierwohl-Initiative angekündigt, aktualisiert werden? Wann bzw. mit welcher Priorisierung?

11

Wodurch begründen sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Abweichungen in der „Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen“ im Vergleich zum Tierschutzplan Niedersachsens (www.ml.niedersachsen.de „Fachinformationen zu Tierarten und Nutzungsgruppen“)?

12

Mit welchen konkreten Maßnahmen oder Forschungsvorhaben unterstützt das BMEL eine Haltung von Puten mit intakten Schnäbeln? Welche konkreten Änderungsvorschläge und Finanzierungsmöglichkeiten liegen vor bezüglich des in der Vereinbarung formulierten Ziels, „die Züchtung, die Haltungseinrichtungen und Haltungsmanagement den Bedürfnissen der Tiere so weit anzupassen, dass eine Haltung von Geflügel mit ungekürzten Schnabelspitzen möglich ist, ohne dass es dabei zu vermehrten Verletzungen und Ausfällen kommt“? Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Ebene soll dieses Ziel verfolgt werden?

13

Nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt entscheidet die Bundesregierung, dass die freiwilligen Vereinbarungen mit der Wirtschaft nicht mehr ausreichend sind? Inwiefern zieht sie dann eine Änderung des gesetzlichen Rahmens in Betracht, und mit welchen Vorgaben? Welcher Zeithorizont stünde ihr für das Inkrafttreten der Änderungen zur Verfügung?

14

Inwiefern werden die Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen aus dem Tierschutzplan Niedersachsens genutzt und durch die Bundesregierung gezielt unterstützt?

15

Mit welchen konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das in der Vereinbarung erklärte Ziel, „mit dem Ausstieg aus dem Schnabelkürzen in Deutschland gleichzeitig auf eine weitergehende Harmonisierung in Europa“ hinzuwirken?

16

Inwiefern erarbeitet die Bundesregierung aktuell mit dem Handel Möglichkeiten, um Eier von Hennen mit ungekürztem Schnabel zu kennzeichnen, sodass der Aufwand und das höhere Risiko der Erzeugerinnen bzw. Erzeuger honoriert und Verbraucherinnen bzw. Verbraucher sensibilisiert werden?

17

Bei wie vielen Schweinen in Deutschland (absolut und prozentual) werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Ferkelalter Ringelschwänze routinemäßig und vorbeugend kupiert, obwohl es laut der EU-Schweinehaltungsrichtlinie (Richtlinie 2008/120/EG) verboten ist? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Februar 2014 unternommen, um dies zu unterbinden und den rechtlichen Vorgaben nachzukommen? Wie haben sich seither nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil kupierter Schweine entwickelt?

18

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Februar 2014 bezüglich der Empfehlungen des Europarats zu einer Anästhesie beim Entfernen von Hornanlagen bei über vier Wochen alten Kälbern (www.bmel.de „Empfehlung für das Halten von Rindern“) unternommen, um den strengeren Empfehlungen des Europarats nachzukommen? Inwiefern plant die Bundesregierung, das deutsche Recht, nach dem eine Anästhesie erst im Alter von sechs Wochen verpflichtend ist, an das europäische anzupassen, und mit welchem Zeithorizont?

19

Inwiefern wäre es der Bundesregierung bereits heute rechtlich möglich, Gesetzesvorlagen für Verbesserungen und Einschränkungen beim Transport von Tieren auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterbreiten, im Hinblick darauf, dass Bundesminister Christian Schmidt im Rahmen der „Joint Declaration“ die Europäische Kommission auffordert, Verbesserungen und Einschränkungen bezüglich des Transports von Tieren einzuführen? Wie viele Tiere (geordnet nach Tiergruppen) würden jährlich davon profitieren? Inwiefern plant der Bundesminister selbst solche Gesetzesvorlagen?

20

Inwiefern und bei welchen Tiergruppen sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Tieren mehr Platz einzuräumen? Wie viele Tiere (geordnet nach Tiergruppen) würden jährlich davon profitieren? Inwiefern wäre es der Bundesregierung bereits heute rechtlich möglich, eine entsprechende Gesetzesvorlage für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterbreiten? Inwiefern plant die Bundesregierung eine solche Gesetzesvorlage?

21

Was hat die Bundesregierung seit Amtsantritt des Bundesministers Christian Schmidt im Hinblick auf das Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln ab dem Jahr 2019 unternommen, um die Alternativen – Betäubung durch Gas, Impfung, Ebermast – zu fördern, und zu garantieren, dass das Fleisch von betäubt kastrierten, geimpften oder unkastrierten Ebern von Schlachtunternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel akzeptiert und abgenommen wird? Wie hat sich durch diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil unbetäubt kastrierter Ferkel entwickelt?

22

Wann wird die Bundesregierung, wie von Bundesminister Christian Schmidt in einem Bericht von „Report Mainz“ im Juli 2015 angekündigt, eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern auf den Weg bringen? Wie wird dieses ausgestaltet sein, und in welcher Weise werden die in den Ländern erarbeiteten Vereinbarungen hier einfließen? Wann werden entsprechende Gesetzesinitiativen zur Vermeidung der Schlachtung anderer trächtiger landwirtschaftlich genutzter Tiere auf den Weg gebracht werden?

23

Wann wird Bundesminister Christian Schmidt das durch ihn angekündigte Eckpunktepapier zum Einsatz von sogenannten Reserveantibiotika in der Veterinärmedizin (www.bmel.de „Antibiotika in der Medizin – ‚Eine Gesundheit‘ für Mensch und Tier“ vom 1. Juli 2015) veröffentlichen, und welche konkreten Inhalte werden enthalten sein?

24

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses Ziel, „Antibiotika nur noch dann einzusetzen, wenn es unabdingbar therapeutisch notwendig und sinnvoll ist“ (www.bibliomedmanager.de vom 9. Oktober 2015) zu erreichen, und mit welchem Zeitplan?

25

Wie wurden die Ziele des Koalitionsvertrags, Durchsetzung EU-weiter einheitlicher und höherer Tierschutzstandards sowie das Ziel einer flächengebundenen Nutztierhaltung und der Förderung einer tiergerechten Haltung, umgesetzt, bzw. wie ist geplant, sie in dieser Legislaturperiode umzusetzen (bitte Zeitplan und Maßnahmenpläne für die einzelnen Punkte angeben)? Welche Standards wurden vereinheitlicht bzw. erhöht? Wie viele Tiere werden davon in dieser Wahlperiode profitieren (bitte nach Tiergruppen aufschlüsseln)? Mit welchen Maßnahmen bzw. mit welchen Mitteln im Haushalt wurde die tiergerechte Haltung konkret gefördert?

26

Wann plant die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag geplanten wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg zu bringen, und mit welchem Zeithorizont, und unter Beteiligung welcher Akteure?

Berlin, den 14. Oktober 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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