[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 5. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6619
18. Wahlperiode 09.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch,
Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung von Tierschutzankündigungen innerhalb der 18. Wahlperiode
im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
– Drucksache 18/6458 –
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, „die kritische
Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft“ aufzunehmen. Des Weiteren
wurden vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian
Schmidt, bereits zahlreiche Ankündigungen zu mehr Tierschutz gemacht. Laut
dem Bundesminister soll Deutschland sogar „Trendsetter beim Tierwohl“
werden (
www.bmel.de „Tierwohl-Initiative feiert ersten Jahrestag. Deutschland soll
Trendsetter werden“) und er selbst der „Tierwohlminister“ (
www.topagrar.com
vom 5. Oktober 2015 „Schmidt will Tierwohlminister werden“).
Im September 2014 startete Bundesminister Christian Schmidt die
„Tierwohl-Initiative des BMEL“(BMEL: Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft). In diesem Rahmen gab der Bundesminister als Ziel aus: „Am
Ende dieser Legislaturperiode muss es den Tieren besser gehen als heute.“
Im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung“ wurde in diesem Jahr mit
Vertreterinnen bzw. Vertretern der deutschen Geflügelwirtschaft die Initiative
„Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf
das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen“
verabschiedet. Im Anhang der Vereinbarung werden Empfehlungen zur Aufzucht von
Junghennen sowie zur Haltung von Legehennen gegeben, die dazu dienen,
Federpicken und Kannibalismus zu verhindern, und die sich zum Teil auf die
Empfehlungen des Tierschutzplans Niedersachsens stützen. Allerdings bezieht sich
das geplante Unterlassen des Schnabelkürzens nur auf Putenhennen und nicht
auch auf die Putenhähne, während in Niedersachsen für alle Puten ein Verbot
ab dem Jahr 2018 gilt. Ferner fehlen wichtige Maßnahmen, wie zum Beispiel
die Reduzierung der Besatzdichte beim Auftreten von Federpicken.
Im April 2014 hat Bundesminister Christian Schmidt zusammen mit den
entsprechenden Ministern und Ministerinnen aus Schweden, Dänemark und den
Niederlanden eine „Request for revision of Council Directive 2008/120/EC“
unterschrieben. Darin fordert er die Europäische Kommission auf, Vorschläge
zu machen, die den Tieren mehr Platz als bisher garantieren sowie die
operativen Kastrationen zu reduzieren.
Im Dezember 2014 hat Bundesminister Christian Schmidt zusammen mit den
entsprechenden Ministerinnen und Ministern aus Dänemark und den
Niederlanden eine „Joint Declaration on Animal Welfare“ unterschrieben. Darin fordert
er die Europäische Kommission auf, die bestehende Gesetzgebung der
Europäischen Union (EU) im Bereich des Tierschutzes strenger geltend zu machen.
1. Welche Verbesserungen gibt es bei wie vielen Tieren (geordnet nach
Tiergruppen) ein Jahr nach Start der Initiative, aufgrund welcher neu
eingeführten Maßnahmen und welche Indikatoren belegen dies?
Das Ziel der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“
sind konkrete Verbesserungen beim Tierschutz. Eine jährliche Bestandsaufnahme
des Tierwohls mit Erfassung jedes einzelnen Nutztieres, Heimtieres und
Begleittieres oder bestimmter Gruppen von Tieren ist weder beabsichtigt noch
durchführbar. Zur Entwicklung von Indikatoren wird auf die Antwort zu Frage 9
verwiesen.
2. Inwiefern hat die Bundesregierung die Maßnahmen der Länder zur
Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung und die Ergebnisse und
Erfahrungen beispielsweise im niedersächsischen Tierschutzplan in die Arbeit
der Tierwohlinitiative mit einbezogen?
Die Bundesregierung ist auf verschiedenen Ebenen in engem Austausch mit den
Bundesländern über Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes in der
Nutztierhaltung. Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) wurde ein Staatssekretärsausschuss Tierschutz gegründet, der
erstmals alle Staatssekretäre und Amtschefs von Bund und Ländern mit
Federführung für den Tierschutz versammelt. In diesem Gremium berichten Bund und
Länder über ihre Maßnahmen, und es wurden bereits konkrete Vereinbarungen
getroffen zum Auslaufenlassen der Käfighaltung von Legehennen und zur
engeren Abstimmung der Forschungsanstalten über ihre Vorhaben im Bereich
Schwanzbeißen bei Schweinen. Das BMEL verfolgt die Maßnahmen und
Erfahrungen der einzelnen Länder und berücksichtigt sie bei ihren eigenen
Maßnahmen, wie z. B. bei den Verhandlungen mit Wirtschaftsbeteiligten über freiwillige
Vereinbarungen im Bereich der nicht-kurativen Eingriffe oder bei der
Entwicklung und Bewertung von Tierschutzindikatoren.
3. In welchen Bereichen wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode
legislative Vorschläge für konkrete, rechtlich verankerte
Tierschutzanforderungen (z. B. für Puten und Milchkühe) vorlegen, und mit welchem
Zeitplan?
Welche Vorgaben sind avisiert?
Die Bundesregierung setzt sich auf Ebene der Europäischen Union (EU) im
Rahmen ihrer gemeinsamen Initiativen mit Dänemark, den Niederlanden und
Schweden für Regelungen jener Nutztierhaltungen ein, die bislang nicht im Einzelnen
geregelt sind. Auf nationaler Ebene sind derzeit keine gesetzlichen Regelungen
im Bereich der Putenhaltung und der Milchviehhaltung geplant.
4. Wann kann damit gerechnet werden, dass das Prüf- und Zulassungsverfahren
serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungen zum Halten von Hennen
(„Stall-TÜV“) in Kraft treten kann, und wann werden somit voraussichtlich
die ersten Haltungssysteme entsprechend geprüft werden können?
Wann ist eine Ausdehnung des Stall-TÜV auf andere Tierarten geplant?
Das BMEL hat im August 2015 einen entsprechenden Verordnungsentwurf
vorgelegt. Derzeit erfolgt die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung von
Ländern und Verbänden zum Verordnungsentwurf eingegangenen, umfangreichen
Stellungnahmen. Eine Befassung des Bundesrats kann erst nach Anhörung der
Tierschutzkommission und Abschluss des EU-Notifizierungsverfahrens und
insofern nicht vor dem zweiten Quartal des Jahres 2016 erfolgen. Der Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Verordnung und der ersten Prüf- und Zulassungsverfahren
hängt vom weiteren zeitlichen und inhaltlichen Verlauf des
Verordnungsgebungsverfahrens ab. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf andere
Nutztierarten-Haltungssysteme soll erfolgen, sobald mit dem Verfahren
ausreichende Erkenntnisse und Erfahrungen gewonnen wurden, um sie für andere
Bereiche der Nutztierhaltung zu Grunde legen zu können.
5. Inwiefern gehen die Erfahrungen und Ergebnisse der Aktivitäten der Länder
zur Verbesserung der Haltungssysteme für verschiedene Tiergruppen in den
Stall-TÜV ein?
Die Länder bringen ihre Erfahrungen durch ihre Stellungnahmen zum
Verordnungsentwurf im Beteiligungsverfahren sowie im Bundesratsverfahren ein. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Wann kann mit den durch Bundesminister Christian Schmidt für das dritte
Quartal 2015 angekündigten freiwilligen Vereinbarungen mit der Wirtschaft
zum Verzicht auf das Kupieren eines Teils der Schwänze bei Schweinen
sowie zum schmerzfreien Enthornen von Rindern (
www.bmel.de „Eine Frage
der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl“) gerechnet werden, und
welcher Zeithorizonte ist für diese vorgesehen?
Welche konkreten Anstrengungen tätigt die Bundesregierung derzeit für das
Erreichen der freiwilligen Vereinbarungen?
Das BMEL ist im engen Kontakt mit den Wirtschaftsverbänden über den
Abschluss freiwilliger Vereinbarungen. Dies hat bereits zur Unterzeichnung einer
freiwilligen Vereinbarung mit der Geflügelbranche geführt. Die Erörterungen
über weitere Vereinbarungen über einen Ausstieg aus dem Schwänzekupieren
beim Schwein und über Maßnahmen in Bezug auf das nicht-schmerzfreie
Enthornen sowie weitere Themen dauern noch an. In die Beratungen ist auch das
Friedrich-Loeffler-Institut einbezogen, um sicherzustellen, dass aktuelle
wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Wann die Beratungen
abgeschlossen werden und welche Zeithorizonte für bestimmte Maßnahmen
vorgesehen werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
Tierhalterinnen bzw. Tierhalter dabei zu unterstützen, auf das Kupieren der
Ringelschwänze in der Schweinehaltung zu verzichten?
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Förderprogramms „Modell- und
Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz“ Beratungs- und
Demonstrationsprojekte hinsichtlich der Reduzierung des Risikos für das Auftreten von
Schwanzbeißen beim Schwein initiiert. Derzeit nehmen die beiden zum Thema
„Schwanzbeißen“ vorgesehenen Netzwerke von Demonstrationsbetrieben ihre Arbeit auf,
in denen auf Praxisbetrieben Haltungsbedingungen getestet und etabliert werden
sollen, unter denen schrittweise unkupierte Schweine gehalten werden können.
Teilnehmende Landwirte demonstrieren im eigenen Betrieb die Umsetzbarkeit
von über den aktuellen Standard hinausgehenden Maßnahmen gegenüber
Berufskollegen und der Öffentlichkeit und wirken so als Multiplikatoren. Dabei erhält
jeder Demonstrationsbetrieb fachliche Betreuung durch ein Tierschutz-
Kompetenzzentrum, das gemeinsam mit dem jeweiligen Demonstrationsbetrieb
Arbeitspläne mit betriebsindividuell zugeschnittenen Lösungsansätzen entwickelt, die
Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen durch regelmäßige Betriebsbesuche
begleitet und die Betriebe bei der Organisation von Veranstaltungen unterstützt.
Das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragte
Tierschutz-Kompetenzzentrum ist für die fachliche Betreuung und
Koordinierung des Gesamtnetzwerkes der Demonstrationsbetriebe zuständig. Das
Gesamtnetzwerk gliedert sich in Themennetzwerke verschiedener
Nutztierhaltungsbereiche, von denen fünf bereits eingerichtet sind (darunter die beiden vorgenannten);
sechs weitere sind in der Vorbereitungsphase und werden sukzessive in den
nächsten Monaten eingerichtet. Das Tierschutz-Kompetenzzentrum wird
Fachinformationen und die aus den einzelnen Themennetzwerken gewonnenen
Erfahrungen und Erkenntnisse aufbereiten und in Leitfäden zusammenfassen. Die
Leitfäden werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
veröffentlicht und stehen allen interessierten Betrieben und der Öffentlichkeit nach
Abschluss des jeweiligen Projektes online zur Verfügung.
8. Wird die Bundesregierung, wie von Experten empfohlen (
www.bmel.de
„Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung – Gutachten“
vom 15. März 2015) und von einigen Bundesländern bereits umgesetzt, auch
finanzielle Anreize setzen, beispielsweise durch Förderprogramme, um
Tierhalterinnen bzw. Tierhalter bei dem Ausstieg aus dem Schwänzekupieren bei
Schweinen und dem Schnabelkürzen bei Legehennen zu unterstützen?
Für die Bundesregierung bestehen keine Möglichkeiten einer unmittelbaren
finanziellen Förderung des Verzichts auf die genannten nicht-kurativen Eingriffe
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).
Vielmehr setzt die Bundesregierung zum einen darauf, die Tierhalter durch die
Förderung von Forschungsprojekten und der Übertragung von
Forschungsergebnissen in die Praxis (vgl. Antworten zu den Fragen 7, 12 und 17) bei dem Ausstieg
aus der routinemäßigen Anwendung nicht-kurativer Eingriffe zu unterstützen.
Diese Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung des Haltungsmanagements. Zum
anderen hat sie die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im Rahmen des
Agrarinvestitionsförderungsprogramms Investitionen in besonders tiergerechte
Haltungssysteme gefördert werden können, um Anreize zur Durchführung ggf.
erforderlicher Anpassungen der betrieblichen Haltungsbedingungen zu geben.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das Tierschutzlabel-Programm des
Deutschen Tierschutzbundes, über das zum Beispiel Mastschweinehaltern ein
finanzieller Anreiz geboten wird, auf das Schwänzekupieren zu verzichten. Die
Bundesregierung begrüßt nicht zuletzt die Brancheninitiative Tierwohl, mit der
von Seiten des Handels und der Fleischindustrie Verantwortung übernommen
wird und Tierhalter finanziell honoriert werden können für die Erfüllung
bestimmter, über den gesetzlichen Mindeststandards liegender Tierwohlkriterien in
der Mastschweine- und Mastgeflügelhaltung.
9. Wie weit ist die von Bundesminister Christian Schmidt für Ende 2015
angekündigte Entwicklung und standardisierte Bewertung von
Tierschutzindikatoren für Rinder, Schweine und Geflügel (
www.bmel.de „Wege zu
einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung – Gutachten“ vom
15. März 2015) gediehen, die Rückschlüsse darauf lassen, inwiefern
tiergerechte Haltungsbedingungen vorliegen?
Inwiefern greift die Bundesregierung bei der Erarbeitung solcher Indikatoren
auf die Aktivitäten des Landes Niedersachsen im Rahmen des dortigen
Tierschutzplans zurück?
Inwiefern werden insbesondere auch Indikatoren berücksichtigt, die direkt
im Betrieb am lebenden Tier erhoben werden und direkte Rückschlüsse auf
das Verhalten und Wohlbefinden der Tiere ermöglichen (u. a. Auftreten von
Stereotypien)?
In welchem rechtlichen Rahmen sollen die Indikatoren verankert und
überprüft werden?
Welche Konsequenzen würden folgen, wenn die Indikatoren Hinweise auf
nicht tiergerechte Haltungsbedingungen geben?
Die Entwicklung und standardisierte Bewertung von Tierschutzindikatoren ist
Bestandteil der Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ (
www.bmel.de/
DE/Tier/Tierwohl/tierwohl_node.html).
In diesem Zusammenhang finden auf verschiedenen Ebenen Aktivitäten statt:
Im Juli 2015 hat das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der
Landwirtschaft (KTBL) die KTBL-Schrift 507 „Tierschutzindikatoren – Vorschläge für
die betriebliche Eigenkontrolle“ (Darmstadt, 2015, 1. Auflage, 68 S., ISBN
978-3-945088-06-7) herausgegeben. In zwei KTBL-Fachgesprächen haben
knapp 50 Experten aus Wissenschaft, Beratung, Verwaltung,
Tierschutzverbänden und Praxis Indikatoren zusammengestellt, die sich für eine betriebliche
Eigenkontrolle zur Beurteilung der Tiergerechtheit besonders eignen, darunter
vorrangig tierbezogene Indikatoren. In der vorliegenden Schrift sind die
Empfehlungen der Experten zu tierbezogenen Indikatoren für Milch- und
Mastrinder, Aufzuchtkälber, Sauen, Ferkel und Mastschweine, Mastputen und -hühner
sowie Jung- und Legehennen zusammengestellt. Für jede Produktionsrichtung
werden systematisch die möglichen Tierschutzprobleme, die jeweils
geeigneten Indikatoren sowie ein erster Vorschlag für die methodische
Vorgehensweise der Datenerhebung bereitgestellt.
Zahlreiche Projekte der Ressortforschung befassen sich mit dem Einfluss
unterschiedlichster Faktoren bei der Haltung oder beim Transport von Nutztieren
auf das Tierwohl und die Tiergesundheit und tragen ebenfalls dazu bei,
Indikatoren zu identifizieren und zu bewerten.
Um Indikatoren für die objektive Bewertung des Tierwohls in der Praxis zu
entwickeln, unterstützt das BMEL über die BLE als Projektträger
Forschungsvorhaben im Rahmen der neuen Förderrichtlinie im BMEL-
Innovationsprogramm (Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Bewertung der
Tiergerechtheit und des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
unter Einsatz geeigneter Indikatoren im Rahmen des Programms zur
Innovationsförderung vom 27. April 2015). Unterstützt werden dabei beispielsweise
Forschungsprojekte, die sich schwerpunktmäßig mit der Untersuchung von
Indikatoren auf Verlässlichkeit und Anwendbarkeit durch den Tierhalter oder mit
der Erarbeitung von Methoden bei der Arbeit mit Indikatoren beschäftigen.
Gefördert wird auch die Entwicklung und Etablierung innovativer
Tierwohlindikatoren sowie die Entwicklung verbesserter und neuer Messsysteme. Derzeit
erfolgt die Begutachtung der eingereichten Anträge.
Zur Frage nach der Berücksichtigung von Arbeiten im Rahmen des
niedersächsischen Tierschutzplans wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Tierschutzindikatoren können management-, ressourcen- oder tierbezogen sein.
Den tierbezogenen Indikatoren kommt eine besondere Bedeutung zu.
Tierbezogene Indikatoren sollen Rückschlüsse auf die Tiergesundheit und auf das
Tierverhalten zulassen. Für die Beurteilung des über die Tiergesundheit hinausgehenden
Wohlbefindens der Tiere sind solche Indikatoren wichtig, die Rückschlüsse auf
das Tierverhalten zulassen. Sie haben bei den beschriebenen Aktivitäten einen
besonderen Stellenwert. Es handelt sich dabei in erster Linie, aber nicht
ausschließlich, um Beobachtungen am lebenden Tier. So können auch
Schlachthofbefunde auf das Vorliegen von zum Beispiel ungewöhnlichem
Aggressionsverhalten schließen lassen.
Die rechtliche Verankerung der Erhebung und Bewertung von
Tierschutzindikatoren ist mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli
2013 in § 11 Absatz 8 des Tierschutzgesetzes erfolgt. Gemäß § 11 Absatz 8 in
Verbindung mit § 21 Absatz 6 des Tierschutzgesetzes muss seit dem 1. Februar
2014 derjenige, der Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, durch betriebliche
Eigenkontrollen sicherstellen, dass die Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes
eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die
Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale
(Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten. § 2 enthält die allgemeinen
Grundsätze für die Haltung von Tieren in Bezug auf deren angemessene
Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und der Möglichkeit zu
artgemäßer Bewegung. Durch die Einführung einer solchen Verpflichtung zur
tierschutzbezogenen betrieblichen Eigenkontrolle im Tierschutzgesetz soll der
Eigenverantwortung des Tierhalters für die Sicherstellung des Tierschutzes
gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Ziel
soll sein, eine Einschätzung des Wohlergehens der Tiere vorzunehmen und
gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung zu planen und umzusetzen. Ergibt die
betriebliche Eigenkontrolle, dass die Anforderungen des § 2 des
Tierschutzgesetzes nicht eingehalten werden, hat der Tierhalter Maßnahmen zu ergreifen, um
einen solchen Verstoß gegen § 2 abzustellen. Die Durchführung des
Tierschutzgesetzes, einschließlich der Kontrolle der Einhaltung von § 2 des
Tierschutzgesetzes bzw. der konkretisierenden Vorschriften der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Diese treffen die zur
Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße
notwendigen Anordnungen. Ihnen steht außerdem ein ausreichendes
Instrumentarium zur Sanktionierung festgestellter Verstöße zur Verfügung.
10. Welche vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
herausgegebenen Gutachten und Leitlinien im Bereich der Tierhaltung
sollen, wie im Rahmen der Tierwohl-Initiative angekündigt, aktualisiert
werden? Wann bzw. mit welcher Priorisierung?
Im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr
Tierwohl“ des BMEL werden die vom BMEL herausgegebenen Gutachten und
Leitlinien auf das Erfordernis der Anpassung an den aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand überprüft und gegebenenfalls entsprechend einer
Prioritätsbewertung überarbeitet. Ein konkreter Zeitplan für die Aktualisierung der einzelnen
Gutachten und Leitlinien liegt noch nicht vor.
11. Wodurch begründen sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Abweichungen in der „Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls,
insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von
Legehennen und Mastputen“ im Vergleich zum Tierschutzplan Niedersachsens
(
www.ml.niedersachsen.de „Fachinformationen zu Tierarten und
Nutzungsgruppen“)?
Der Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Puten kann nur schrittweise und in der
Breite der landwirtschaftlichen Praxis erst dann erfolgen, wenn ausreichende
wissenschaftliche Erkenntnisse über die Ursachen von Federpicken und
Kannibalismus und über die Möglichkeiten ihrer Vermeidung vorliegen. Während der
Verzicht auf das Schnabelkürzen im Bereich der Aufzucht und Haltung von
Legehennen als schneller umsetzbar angesehen wird, bedarf es im Bereich der
Putenhaltung noch weitaus intensiverer Vorarbeiten, so dass ein Verzicht erst zu einem
späteren Zeitpunkt in Betracht kommt. Untersuchungen und Erfahrungen in der
Praxis weisen darauf hin, dass bei Putenhennen allerdings ein früherer Verzicht
als bei Putenhähnen realisierbar erscheint. Aufgrund der heute noch
unvollständigen und für eine endgültige Festlegung nicht hinreichend belastbaren
Erkenntnisse aus wissenschaftlichen und praktischen Untersuchungen zum Verzicht auf
das Schnabelkürzen in der Mast von Putenhennen, wird eine Evaluierung zur
Prüfung der Machbarkeit vorgeschaltet. Diese Bewertung wird Ende des Jahres 2017
erfolgen. Im günstigsten Fall kann damit gerechnet werden, dass dann bundesweit
ab dem 1. Januar 2019 in der Mast von Putenhennen auf die Einstallung von
schnabelgekürzten Tieren verzichtet werden kann. In grundsätzlich gleicher
Weise soll vorgegangen werden, um danach schnellstmöglich auch bei
Putenhähnen den Verzicht auf das Schnabelkürzen zu erreichen.
12. Mit welchen konkreten Maßnahmen oder Forschungsvorhaben unterstützt
das BMEL eine Haltung von Puten mit intakten Schnäbeln?
Welche konkreten Änderungsvorschläge und Finanzierungsmöglichkeiten
liegen vor bezüglich des in der Vereinbarung formulierten Ziels, „die
Züchtung, die Haltungseinrichtungen und Haltungsmanagement den
Bedürfnissen der Tiere so weit anzupassen, dass eine Haltung von Geflügel mit
ungekürzten Schnabelspitzen möglich ist, ohne dass es dabei zu vermehrten
Verletzungen und Ausfällen kommt“?
Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Ebene soll dieses Ziel verfolgt
werden?
Am Friedrich-Loeffler-Institut wurden zwischen den Jahren 2013 und 2015
verschiedene Untersuchungen zur Beeinflussung der Prävalenzen von Federpicken
und Kannibalismus bei nicht schnabelgekürzten Puten durchgeführt, so zum
Einfluss von tierischem Eiweiß im Mischfutter, zum Einfluss unterschiedlicher
Besatzdichten, zum Einfluss des Angebots verschiedener Beschäftigungsmaterialien
in der Aufzuchtphase und zum Einfluss der Lichtqualität.
Derzeit werden die folgenden Forschungsvorhaben durch das BMEL gefördert:
Indikatoren einer tiergerechten Mastputenhaltung unter den Bedingungen der
ökologischen Geflügelmast (Projektnehmer: Universität Leipzig; Laufzeit:
2014 bis 2017; Bewilligungsvolumen: 299 430 Euro),
Untersuchung der Eignung alternativer Putenherkünfte für ein ökologisches
Haltungssystem (Projektnehmer: Universität Kassel; Laufzeit: 2015 bis 2018;
Bewilligungsvolumen: 211 545 Euro).
Außerdem fördert das BMEL im Rahmen der „MuD Tierschutz“ den Transfer
von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis. In diesem Rahmen
soll ab dem Jahr 2016 ein Netzwerk von Demonstrationsbetrieben zur
Verbesserung tierschutzrelevanter Haltungsbedingungen in der Aufzucht nicht
schnabelgekürzter Puten eingerichtet werden. Die Ausschreibung hierzu wird in Kürze
von der BLE veröffentlicht (vgl. auch Antwort zu Frage 7).
Die Vornahme von Änderungen im Haltungsmanagement und den
Haltungsbedingungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der einzelnen Tierhalter.
Bezüglich des Zeithorizonts wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt entscheidet die
Bundesregierung, dass die freiwilligen Vereinbarungen mit der Wirtschaft nicht
mehr ausreichend sind?
Inwiefern zieht sie dann eine Änderung des gesetzlichen Rahmens in
Betracht, und mit welchen Vorgaben?
Welcher Zeithorizont stünde ihr für das Inkrafttreten der Änderungen zur
Verfügung?
Im Bereich des Tierschutzes setzt die Bundesregierung auf unterschiedliche
Maßnahmen. Die Vereinbarungen mit Wirtschaftsbeteiligten zur Beendigung
nichtkurativer Eingriffe sind dabei ein wichtiges Instrument, das aber von einer
Vielzahl anderer Maßnahmen ergänzt wird. Hierzu zählen unter anderem die
Förderung von tierschutzbezogener Forschung und Modell- und
Demonstrationsvorhaben. Bei der Beendigung nicht-kurativer Eingriffe setzt die Bundesregierung auf
Vereinbarungen mit der Wirtschaft, um die bereits bestehenden rechtlichen
Regelungen effektiv umzusetzen. In anderen Bereichen des Tierschutzes prüft oder
unterstützt die Bundesregierung aber auch legislative Maßnahmen bzw. hat diese
bereits auf den Weg gebracht. Hierzu zählen u. a. die Einführung eines Prüf- und
Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen, ein
Ausstieg aus der Pelztierhaltung oder eine Regelung zur Vermeidung der Schlachtung
hochträchtiger Tiere, aber auch das Auslaufenlassen der Käfighaltung von
Legehennen.
14. Inwiefern werden die Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen aus dem
Tierschutzplan Niedersachsens genutzt und durch die Bundesregierung
gezielt unterstützt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
15. Mit welchen konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das in der
Vereinbarung erklärte Ziel, „mit dem Ausstieg aus dem Schnabelkürzen in
Deutschland gleichzeitig auf eine weitergehende Harmonisierung in Europa“
hinzuwirken?
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Niederlanden und Dänemark
mit einer Erklärung an die Europäische Kommission gewandt, in der betont wird,
dass bestehende EU-Vorschriften hinsichtlich neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse, technischer Innovationen und sozio-ökonomischer Entwicklungen
angepasst werden müssten. Dies beinhaltet explizit auch, dass nicht-kurative Eingriffe
überprüft werden sollten und insbesondere das Schnabelkupieren bei Hühnern
auslaufen sollte. Die drei Länder haben vereinbart, in diesen und in anderen
Bereichen sowohl untereinander als auch mit anderen Beteiligten eng
zusammenzuarbeiten. Konkret wird die Zusammenarbeit durch Informations- und
Erfahrungsaustausch im Rahmen bilateraler und multilateraler Kontakte sowohl auf
Verwaltungsebene als auch im Forschungsbereich ausgefüllt. Dabei soll eine
Abstimmung mit der Geflügelwirtschaft der betreffenden Mitgliedstaaten im Sinne eines
harmonisierten Vorgehens sichergestellt werden.
16. Inwiefern erarbeitet die Bundesregierung aktuell mit dem Handel
Möglichkeiten, um Eier von Hennen mit ungekürztem Schnabel zu kennzeichnen,
sodass der Aufwand und das höhere Risiko der Erzeugerinnen bzw. Erzeuger
honoriert und Verbraucherinnen bzw. Verbraucher sensibilisiert werden?
Die Bundesregierung unterstützt die Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher über eingehaltene Tierschutzstandards, die über die rechtlich
vorgegebenen Mindeststandards hinausgehen, zum Beispiel durch Tierschutzlabel. Die
Kennzeichnung von Eiern von Legehennen mit ungekürztem Schnabel wird
dagegen nicht für zielführend gehalten, da es sich hierbei letztlich um die Einhaltung
einer gesetzlichen Anforderung handelt. Unabhängig davon ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass die vom Tierhalter zu erlösenden Preise die von ihm
getätigten Aufwendungen abdecken und einen angemessenen Gewinn
ermöglichen müssen.
In Zusammenhang mit der zwischen der Geflügelwirtschaft und dem BMEL
geschlossenen Vereinbarung zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der
Legehennenhaltung ist das BMEL bereit, sich an einem Dialog zwischen
Geflügelwirtschaft und Handel moderierend zu beteiligen und im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit auf eine entsprechende Sensibilisierung des Verbraucherbewusstseins
hinzuwirken.
17. Bei wie vielen Schweinen in Deutschland (absolut und prozentual) werden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Ferkelalter Ringelschwänze
routinemäßig und vorbeugend kupiert, obwohl es laut der EU-
Schweinehaltungsrichtlinie (Richtlinie 2008/120/EG) verboten ist?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im
Februar 2014 unternommen, um dies zu unterbinden und den rechtlichen
Vorgaben nachzukommen?
Wie haben sich seither nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und
der Anteil kupierter Schweine entwickelt?
Genaue Angaben über die Anzahl der betroffenen Schweine liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Zu beachten ist, dass eine Durchsetzung des Verbots durch die Vollzugsbehörden
ohne entsprechende Änderungen in den derzeit üblichen Aufzucht- und
Haltungssystemen dazu führen würde, dass aufgrund des Auftretens von Schwanzbeißen
massive tierschutzwidrige Zustände in den Aufzucht- und Mastbetrieben
aufträten. Bei einer flächendeckenden Durchsetzung des Verbots in Deutschland wäre
deshalb zu erwarten, dass die Aufzucht- und Mastbetriebe kupierte Ferkel aus
dem Ausland beziehen würden. Die Bundesregierung setzt sich daher auf EU-
Ebene gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden dafür
ein, dass die europäischen Haltungsanforderungen hinsichtlich der Bedingungen,
unter denen das Schwänzekupieren bei Schweinen ausnahmsweise zulässig
ist, überarbeitet werden. Hierzu wurde am 30. April 2015 in Kopenhagen
eine gemeinsame Stellungnahme unterzeichnet und an die Europäische
Kommission gerichtet (
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierwohl/Gemeinsame
ErklaerungSchweinehaltung-DK-NL-SE-DE-deutsch.pdf?__blob=publicationFile).
Das BMEL fördert im Rahmen des „MuD Tierschutz“ bereits seit dem ersten
Quartal 2014 zwei Beratungsinitiativen in Niedersachsen und Nordrhein-
Westfalen, die das Ziel verfolgen, das Auftreten von Schwanzbeißen durch innovative
Beratungskonzepte und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu verhindern.
Dadurch sollen die Betriebe auf das Kupieren der Schwänze verzichten können.
Im Projekt wird den Betrieben eine Beratung durch eng vernetzte
landwirtschaftliche Beraterinnen und Berater und die bestandsbetreuenden Tierärztinnen und
Tierärzte geboten.
In Bezug auf weitere Förderaktivitäten im Rahmen des „MuD Tierschutz“
(Netzwerke von Demonstrationsbetrieben) wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
18. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im
Februar 2014 bezüglich der Empfehlungen des Europarats zu einer
Anästhesie beim Entfernen von Hornanlagen bei über vier Wochen alten Kälbern
(
www.bmel.de „Empfehlung für das Halten von Rindern“) unternommen,
um den strengeren Empfehlungen des Europarats nachzukommen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, das deutsche Recht, nach dem eine
Anästhesie erst im Alter von sechs Wochen verpflichtend ist, an das europäische
anzupassen, und mit welchem Zeithorizont?
Die Bundesregierung strebt an, im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit
den Verbänden der Rinder- und Kälberhalter so schnell wie möglich den Ausstieg
aus dem nicht schmerzfreien Enthornen von Kälbern in der Praxis zu
verwirklichen. Im Vordergrund der Bemühungen steht dabei die Weiterentwicklung der
Zucht auf Hornlosigkeit. Bis zum Verzicht auf das nicht schmerzfreie Enthornen
von Kälbern soll das Enthornen nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und
Technik (Ausbrennen der Hornanlage mittels Brennstab) und unter
größtmöglicher Verminderung von Schmerzen und Leiden für die Tiere (Einsatz von
Schmerz- und Beruhigungsmitteln) durchgeführt werden. Gemäß der
Ausnahmeregelung nach § 5 Absatz 3 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes ist für das
Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten
Rindern eine Betäubung nicht erforderlich; nach § 5 Absatz 1 Satz 6 des
Tierschutzgesetzes sind hierbei aber alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die
Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Die Anwendung von Schmerz-
und Beruhigungsmitteln beim Enthornen von Kälbern stellt eine solche
Möglichkeit dar, die auch unter Verhältnismäßigkeitsaspekten zumutbar ist (vgl. auch
Beschluss der Agrarministerkonferenz zu TOP 23 - Maßnahmen zur
Schmerzreduktion bei der Enthornung von Kälbern - vom 20. März 2015). Das BMEL tritt
daneben dafür ein, dass in Fällen, in denen dies angezeigt erscheint (z. B. bei kleinen
oder krankheitsgeschwächten Kälbern), von der Möglichkeit Gebrauch gemacht
werden sollte, für den Eingriff eine lokale oder allgemeine Betäubung von einem
Tierarzt vornehmen zu lassen. Eine Gesetzesänderung ist vor diesem Hintergrund
derzeit nicht geplant.
19. Inwiefern wäre es der Bundesregierung bereits heute rechtlich möglich,
Gesetzesvorlagen für Verbesserungen und Einschränkungen beim Transport
von Tieren auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterbreiten,
im Hinblick darauf, dass Bundesminister Christian Schmidt im Rahmen der
„Joint Declaration“ die Europäische Kommission auffordert,
Verbesserungen und Einschränkungen bezüglich des Transports von Tieren einzuführen?
Wie viele Tiere (geordnet nach Tiergruppen) würden jährlich davon
profitieren?
Inwiefern plant der Bundesminister selbst solche Gesetzesvorlagen?
Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren
beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) gelten im Raum der EU
unmittelbar. Die EU-Tierschutztransportverordnung erlaubt den Mitgliedstaaten
strengere Regelungen ausschließlich für den innerstaatlichen Tiertransport.
Aufgrund der hohen Verflechtungen der Tierströme innerhalb der EU erfolgen viele
Tiertransporte jedoch grenzüberschreitend. Aus diesem Grund haben sich
Dänemark, die Niederlande und die Bundesregierung gemeinsam an die Europäische
Kommission gewandt und diese aufgefordert, die Vorschriften der EU-
Tierschutztransportverordnung im Hinblick auf den Tierschutz zu verbessern.
Eine Aussage über die Anzahl von Tieren, die jährlich von einer nationalen
Regelung profitieren würden, kann nicht gemacht werden, da keine amtliche
Statistik über innerstaatliche Tiertransporte geführt wird.
Die Bundesregierung plant keine nationalen Regelungen hinsichtlich der
Tiertransporte.
20. Inwiefern und bei welchen Tiergruppen sieht die Bundesregierung die
Notwendigkeit, den Tieren mehr Platz einzuräumen?
Wie viele Tiere (geordnet nach Tiergruppen) würden jährlich davon
profitieren?
Inwiefern wäre es der Bundesregierung bereits heute rechtlich möglich, eine
entsprechende Gesetzesvorlage für das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland zu unterbreiten?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine solche Gesetzesvorlage?
Allgemeine und spezielle Anforderungen an das Halten von Nutztieren sind in
der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), zuletzt geändert
am 5. Februar 2014, geregelt, darunter auch die Mindestfläche, die bestimmten
Nutztiergruppen in Haltungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen ist. Eine
diesbezügliche Änderung oder Ergänzung der TierSchNutztV wird von der
Bundesregierung derzeit nicht als erforderlich angesehen und ist deshalb derzeit nicht
geplant.
21. Was hat die Bundesregierung seit Amtsantritt des Bundesministers Christian
Schmidt im Hinblick auf das Verbot der betäubungslosen Kastration von
Ferkeln ab dem Jahr 2019 unternommen, um die Alternativen – Betäubung
durch Gas, Impfung, Ebermast – zu fördern, und zu garantieren, dass das
Fleisch von betäubt kastrierten, geimpften oder unkastrierten Ebern von
Schlachtunternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel akzeptiert und
abgenommen wird?
Wie hat sich durch diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung
die Anzahl und der Anteil unbetäubt kastrierter Ferkel entwickelt?
Neben verschiedenen durchgeführten Fachgesprächen mit Wissenschaft und
Wirtschaft fördert das BMEL insbesondere Forschungsprojekte, um die
Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration weiter zu entwickeln und die
Umstellung der Verfahren auf den verschiedenen Stufen der Lebensmittelkette
zweifelsfrei zu klären. Insgesamt sind dies in dem genannten Zeitraum zehn laufende
bzw. bewilligte Forschungsvorhaben, die von der Bundesregierung mit ca.
6,1 Mio Euro gefördert werden. Gefördert werden unter anderem
Forschungsprojekte zur züchterischen Selektion von Schweinen mit geringem Ebergeruch,
Entwicklung einer elektronischen Methode zum Nachweis von Ebergeruch und
Reduzierung des Ebergeruchs durch gezielte Fütterung und Haltungskonzepte. Wie
sich diese Maßnahmen auf die Entwicklung der Anzahl und den Anteil der
unbetäubt kastrierten Ferkel ausgewirkt hat, ist der Bundesregierung im Einzelnen
nicht bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben eine Reihe von
Schlachtbetrieben mit der Jungeberschlachtung begonnen. Darüber hinaus sind
bereits in einer Vielzahl von Landwirtschaftsbetrieben mit der Jungebermast
Erfahrungen gesammelt worden.
22. Wann wird die Bundesregierung, wie von Bundesminister Christian Schmidt
in einem Bericht von „Report Mainz“ im Juli 2015 angekündigt, eine
entsprechende Gesetzesinitiative zur Vermeidung der Schlachtung von
trächtigen Rindern auf den Weg bringen?
Wie wird dieses ausgestaltet sein, und in welcher Weise werden die in den
Ländern erarbeiteten Vereinbarungen hier einfließen?
Wann werden entsprechende Gesetzesinitiativen zur Vermeidung der
Schlachtung anderer trächtiger landwirtschaftlich genutzter Tiere auf den
Weg gebracht werden?
Es liegen wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vor, dass Feten zumindest
ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit bei der Schlachtung des Muttertieres bis
zu ihrem eigenen Tod Schmerzen und Leiden empfinden. Das Schlachten
hochträchtiger Tiere stellt daher generell und tierartenübergreifend eine erhebliche
Tierschutzproblematik dar. Aus diesem Grund beschränkt sich die Bearbeitung
der tierschutzrelevanten Aspekte dieser Frage seitens der Bundesregierung seit
Anbeginn nicht nur auf Kühe, sondern bezieht alle relevanten Nutztierarten mit
ein, die üblicherweise zum Zweck des menschlichen Verzehrs geschlachtet
werden.
Die Bundesregierung begrüßt dabei grundsätzlich alle Maßnahmen, wie z. B.
Vereinbarungen zwischen Ländern und betroffenen Wirtschaftsbeteiligten, die zu
einer Vermeidung des Schlachtens hochträchtiger Tiere führen sollen. Dennoch
zeigen aktuelle Befunderhebungen an Schlachthöfen, dass die Problematik nach
wie vor besteht.
Das BMEL sieht deshalb Handlungsbedarf, um das Schlachten hochträchtiger
Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit auf unvermeidbare Ausnahmesituationen
einzuschränken, z. B. im Rahmen von Notschlachtungen oder
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Hierzu prüft die Bundesregierung derzeit den Erlass eines
grundsätzlichen Abgabeverbots hochträchtiger Tiere im letzten Drittel der
Trächtigkeit aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke des Schlachtens.
23. Wann wird Bundesminister Christian Schmidt das durch ihn angekündigte
Eckpunktepapier zum Einsatz von sogenannten Reserveantibiotika in der
Veterinärmedizin (
www.bmel.de „Antibiotika in der Medizin – ‚Eine
Gesundheit‘ für Mensch und Tier“ vom 1. Juli 2015) veröffentlichen, und
welche konkreten Inhalte werden enthalten sein?
24. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses Ziel,
„Antibiotika nur noch dann einzusetzen, wenn es unabdingbar therapeutisch
notwendig und sinnvoll ist“ (
www.bibliomedmanager.de vom 9.
Oktober 2015) zu erreichen, und mit welchem Zeitplan?
Die Fragen 23 und 24 werden wie folgt im Zusammenhang beantwortet.
Das Eckpunktepapier für weitere Regelungen für den Einsatz von Antibiotika bei
Tieren wird in Kürze vorgelegt werden. In ihm werden die vom BMEL
beabsichtigten Änderungen der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) zur
Regelung des Einsatzes von antibiotischen Tierarzneimitteln bei Tieren in den
Grundzügen dargestellt und in den beteiligten Kreisen zur Diskussion gestellt.
Auf Grundlage der Diskussionsergebnisse ist beabsichtigt, einen
Verordnungsentwurf zur Änderung der TÄHAV zu erarbeiten.
25. Wie wurden die Ziele des Koalitionsvertrags, Durchsetzung EU-weiter
einheitlicher und höherer Tierschutzstandards sowie das Ziel einer
flächengebundenen Nutztierhaltung und der Förderung einer tiergerechten Haltung,
umgesetzt, bzw. wie ist geplant, sie in dieser Legislaturperiode umzusetzen
(bitte Zeitplan und Maßnahmenpläne für die einzelnen Punkte angeben)?
Welche Standards wurden vereinheitlicht bzw. erhöht?
Wie viele Tiere werden davon in dieser Wahlperiode profitieren (bitte nach
Tiergruppen aufschlüsseln)?
Mit welchen Maßnahmen bzw. mit welchen Mitteln im Haushalt wurde die
tiergerechte Haltung konkret gefördert?
Am 14. Dezember 2014 haben Deutschland, Dänemark und die Niederlande eine
gemeinsame Erklärung zur Verbesserung des Tierschutzes unterzeichnet. Darin
wurde vereinbart, die Tierschutzaktivitäten zu bündeln, den Wissenstransfer zu
verbessern und auf die Europäische Kommission dahingehend einzuwirken, dass
sie ihre Anstrengungen zur Verbesserung des Tierschutzes intensiviert.
Gleichzeitig haben die drei Länder in einem gemeinsamen Positionspapier die
Europäische Kommission dazu aufgefordert, die Verordnung über den Schutz von Tieren
beim Transport zu ändern, um hier wesentliche Verbesserungen zu erreichen.
Darüber hinaus haben die drei Länder gemeinsam mit Schweden im April 2015
die Europäische Kommission in einer weiteren gemeinsamen Erklärung
aufgefordert, die Rechtsvorschriften für den Schutz von Schweinen anzupassen.
Die flächengebundene Nutztierhaltung wird im Koalitionsvertrag in Bezug zu
Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren gestellt. Das BMEL sieht sowohl
hinsichtlich regionaler Konzentration als auch mit Blick auf Bestandsgrößen
keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Tierwohl. Auch der Wissenschaftliche
Beirat für Agrarpolitik hat in seinem aktuellen Gutachten zur Nutztierhaltung
dazu Stellung genommen und darauf verwiesen, dass das Tierwohl nicht von der
Betriebs-/Bestandsgröße abhängt. Gleichwohl hat das BMEL dieses Thema auch
im Rahmen der Tierwohlinitiative aufgegriffen. Die Konzentration der
Tierhaltung und damit auch die Erhöhung der Tierdichte pro Hektar ist in Deutschland
kein flächendeckendes, sondern ein regionales Problem. Die negativen
Auswirkungen der zunehmenden regionalen Konzentration liegen weniger im Tierwohl
als vielmehr in den Bereichen Umwelt (Gülleentsorgung) und Tiergesundheit
(Seuchenrisiko, Arzneimitteleinsatz). Eine flächengebundene Tierhaltung bleibt
weiterhin Ziel der Bundesregierung. Zur Erreichung dieses Ziels hat das BMEL
eine Reihe von Vorhaben abgeschlossen (Verbringungsverordnung) bzw.
eingeleitet (Düngegesetz und Düngeverordnung). Auch mit der Novelle zum
Baugesetzbuch hat die Bundesregierung einen Beitrag zur Stärkung der
flächengebundenen Tierhaltung geleistet. Gewerbliche Tierhaltungen werden danach beim
Bauen im Außenbereich nicht mehr privilegiert, wenn sie bestimmte Größen
überschreiten.
Zur Frage der Förderung der tiergerechten Haltung wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen. Für die Umsetzung der einzelbetrieblichen Förderung im
Rahmen der GAK sind die Länder zuständig.
26. Wann plant die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag geplanten
wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren
auf den Weg zu bringen, und mit welchem Zeithorizont, und unter
Beteiligung welcher Akteure?
Mit dem Gutachten "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung"
des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik des BMEL vom 15. März 2015
ist bereits ein wesentlicher Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs über Größen
tiergerechter Haltung von Nutztieren erbracht worden (vgl. auch Antwort zu
Frage 25). Darüber hinaus hat das BMEL im Rahmen seines Programms zur
Innovationsförderung die Förderung folgender drei Forschungsprojekte bewilligt:
AniFair - ein Tool zur Bewertung der Tiergerechtheit mit der Multi-Criteria-
Analyse (Laufzeit: 1. April 2015 bis 31. Mai 2018);
Entwicklung von innovativen Konzepten zur Verbesserung der
gesellschaftlichen Verankerung der modernen Tierproduktion (Laufzeit: 1. März 2015 bis
28. Februar 2018);
SocialLab - Nutztierhaltung im Spiegel der Gesellschaft (Laufzeit: 1. März
2015 bis 30. April 2018).
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass hiermit insgesamt ein
umfassender wissenschaftlicher Diskurs über Größen einer tiergerechten Haltung von
Nutztieren auf den Weg gebracht wurde.
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ISSN 0722-8333]