[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
10. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6695
18. Wahlperiode 12.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6476 –
Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission verhandelt mit der türkischen
Übergangsregierung einen Entwurf für einen „Aktionsplan zur Verstärkung der
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei bei der
Flüchtlingshilfe und dem Migrationsmanagement“ (Europäische Kommission 6.
Oktober 2015), den der Kommissionspräsident dem türkischen Staatspräsidenten
(nicht dem Ministerpräsidenten) offiziell überreichte. Die Rede ist von
„dringenden Maßnahmen“. Ziel sei unter anderem, „irreguläre Migrationsströme aus
der Türkei in die EU zu verhindern“. Nach einer „grundsätzlichen Einigung“
müssten sich beide Seiten nun „über die Details des Entwurfs verständigen“.
Die Durchführung des Aktionsplans werde auch „zu einer Beschleunigung des
Prozesses zur Visaliberalisierung beitragen“.
Die Türkei solle Gelder unter anderem für den Ausbau ihres Grenzmanagements
erhalten. Im Einzelnen ist die Rede von einer „Stärkung der Kapazitäten” und
„Verstärkung“ von Überwachungs- und Patrouillenaufgaben der türkischen
Küstenwache. Die Türkei verspricht im Gegenzug eine Aufrüstung ihrer
Überwachungsausrüstung und eine höhere Frequenz von Patrouillenfahrten. Auch
wird eine bessere Kooperation mit der griechischen Küstenwache angekündigt.
Die Türkei will zusätzliche Möglichkeiten schaffen, „irreguläre Migranten” die
in der Ägäis aufgegriffen wurden, zurückzunehmen. Die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und die Türkei sollen laut dem Aktionsplan gemeinsame
Abschiebeoperationen durchführen. Dies betreffe Geflüchtete, die von
rumänischen, bulgarischen oder griechischen Behörden bei der Einreise über die
Türkei festgestellt würden. Die Türkei soll diese zunächst zurücknehmen. Die EU-
Grenzagentur Frontex ordnet einen Verbindungsbeamten in die Türkei ab und
koordiniert diesen mit einem bereits in die EU entsandten türkischen
Verbindungsbeamten. Auch EU-Mitgliedstaaten haben Verbindungsbeamte in die
Türkei entsandt.
Die Türkei soll möglichst schnell ein seit einigen Jahren geplantes, trilaterales
Gemeinsames Zentrum für die Zoll- und Polizeizusammenarbeit am
Grenzübergang Capitan Andreevo umsetzen (Bundestagsdrucksache 17/9678). Nach
ursprünglichen Plänen war dort die Ansiedelung auch der EU-Agentur Frontex
und Europol geplant. Ziel ist die Bekämpfung von Fluchthilfe-Netzwerken, was
auch im Aktionsplan untermauert wird. Demnach soll die „operative
Kooperation” erhöht werden. Geflüchtete könnten somit schneller an der Weiterreise
gehindert und gleichzeitig Netzwerke von Fluchthelferinnen und Fluchthelfer
aufgedeckt werden.
Die Türkei soll ihre Informationssysteme zu Migrantinnen und Migranten
ausbauen. Geplant sind schnelle Rückführungen in die Herkunftsländer. Um
zukünftige Migrationsbewegungen zu verhindern, müssten gemeinsame
Gespräche mit Pakistan, Afghanistan, dem Irak, Iran, Bangladesch, nicht aber mit
Syrien erfolgen. Die Türkei soll außerdem ihre Visabestimmungen verschärfen,
um mehr Geflüchtete an der Einreise zu hindern.
Frontex soll die Kooperation mit der Türkei ausweiten und ein
Arbeitsabkommen umsetzen. Unter anderem prüft die Grenzagentur mit den EU-
Mitgliedstaaten, ob es erforderlich ist, schnelle Eingreifteams (RABIT) „an sensiblen
Grenzen“ einzusetzen (Ratsdok. 11782/1/15). Genannt werden Ungarn, Italien und
Griechenland. Frontex führt vom 4. Februar bis 9. Dezember 2015 an der
türkisch-griechischen Grenze eine Gemeinsame Operation „Flexible operative
Tätigkeiten 2015 – südöstliche Grenze“ durch (Plenarprotokoll 18/123). Die
türkisch-griechische Grenze ist laut dem Bundesministerium des Innern „Teil des
Einsatzraums South East – Südosten der Schengen-Außengrenze“. Auch die
bulgarisch-türkische Grenze sei hiervon erfasst. An der Operation teilnehmende
EU-Mitgliedstaaten sind Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen,
Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Schweden, Großbritannien sowie die Schweiz. Vom 19. August bis zum 14.
Oktober 2015 führte Frontex die Übung REX (Rapid Intervention Exercise) an der
griechisch-türkischen Landesgrenze im Gebiet der Städte Alexandropolis und
Orestiada durch. Teilnehmende waren 26 Polizeibeamte aus Belgien, Bulgarien,
der Tschechischen Republik, Zypern, Deutschland, Dänemark, Spanien,
Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen,
Rumänien, Slowakei und Slowenien sowie die Schweiz. Laut dem
luxemburgischen Ratsvorsitz soll mit REX 2015 „die Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion
auf den Migrationsdruck an der griechischen Grenze zur Türkei gestärkt
werden, wobei der Schwerpunkt auf Grenzkontrollen an den Grenzübergängen an
dieser Grenze liegt.“ „Kurzfristig“ werde die EU auch die Zusammenarbeit mit
der Türkei „in allen anderen relevanten Bereichen verstärken“. Genannt werden
der „Bereich des Grenzmanagements“ und eine „Bekämpfung von
Menschenhandel und Schleuserkriminalität“.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der türkische Ministerpräsident
Recep Tayyip Erdoğan haben bei ihrem Treffen am 18. Oktober 2015 einen
Migrationsdialog vereinbart, der eine vertiefte Zusammenarbeit beider Länder bei der
Bewältigung der aktuellen Migrationsbewegungen über die Türkei zum Inhalt
hat. Der deutsch-türkische Migrationsdialog soll den Migrationsdialog zwischen
der Europäischen Union und der Türkei ergänzen und begleiten. Bisher haben im
Rahmen des deutsch-türkischen Migrationsdialogs zwei Treffen auf hoher
Fachebene unter Delegationsleitung des Auswärtigen Amts stattgefunden, das erste
Treffen am 16. Oktober in Istanbul und das zweite Treffen am 23. Oktober in
Berlin.
Die Treffen dienten der Bestimmung von Feldern der Zusammenarbeit zur
Ausarbeitung gemeinsamer Projekte und dem Austausch; konkrete Vereinbarungen
wurden nicht getroffen. Das nächste Treffen ist für den 6. November 2015 in
Ankara geplant.
1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der
verstärkten Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und
Grenzüberwachung?
Die Bundesregierung tritt für eine verstärkte grenzpolizeiliche Zusammenarbeit
mit der Türkei ein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
2. Welche einzelnen „dringenden Maßnahmen“ sind nach Kenntnis der
Bundesregierung „kurzfristig“ im „Bereich des Grenzmanagements“ und zur
„Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität“ geplant?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Welche Gelder soll die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Grenzkontrolle und Grenzüberwachung erhalten, und aus welchen
Finanzmitteln (auch Umschichtungen bzw. Umverteilungen) stammen diese im
Einzelnen (bitte die jeweiligen Finanzierungsstränge darstellen)?
Die Europäische Union (EU) und die Türkei haben am 15. Oktober 2015 einen
gemeinsamen Aktionsplan ad Referendum angenommen. Er stellt grundsätzlich
eine Teilung der flüchtlingsbedingten Lasten in Aussicht. Konkrete Zusagen über
Umfang und Zweck einer eventuellen finanziellen Unterstützung der Türkei sind
bislang nicht erfolgt (auch nicht für Maßnahmen zur Grenzkontrolle und
Grenzüberwachung).
Im Rahmen der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden noch in
2015 Mittel aus den vorhandenen Ansätzen des Kapitels 0610 Titel 687 07 zu
Gunsten der Türkei zur Verfügung gestellt, insbesondere für
Schulungsmaßnahmen im Bereich der Grenzüberwachung (See-/Flussgrenze), Lehr- und
Methodenkompetenz (Qualifizierung und Betreuung von Personal für internationale
Friedensmissionen) sowie polizeiliche Kommunikationsstrategien /
Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen.
a) Welche Gelder für die Türkei waren nach Kenntnis der Bundesregierung
in dem „EU Regional Trust Fund in Response to the Syrian Crisis“
vorgesehen, und welche weiteren Gelder wurden bereitgestellt?
Die Verwendung der Mittel aus dem „EU Regional Trust Fund in Response to the
Syrian Crisis“ erfolgt auf Grundlage von Beschlüssen des hierfür zuständigen
Gremiums (Operational Board). Dieses hat in seiner ersten Sitzung im Mai 2015
u. a. 17,5 Mio. Euro zur Umsetzung humanitärer Projekte in der Türkei
freigegeben, bei weiteren Mittelentscheidungen soll die Türkei in angemessenem Umfang
berücksichtigt werden. Nach Angaben der Europäischen Kommission sind seit
Ausbruch der Syrienkrise rund 175 Mio. Euro an Unterstützungsgeldern der
Europäischen Union an die Türkei geleistet worden, hiervon 51 Mio. Euro an
humanitärer Hilfe, der Rest für längerfristige Hilfsprogramme. Maßnahmen zur
Grenzkontrolle und Grenzüberwachung sind hieraus nicht finanziert worden.
b) Inwiefern erhält die Türkei auch Gelder aus dem „Instrument für
Heranführungsstrategie“, und wofür müssten diese im Falle weiterer
Sofortmittel verwendet werden?
Die Türkei erhält aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) für die
Unterbringung von Flüchtlingen und Gastgemeinschaften („host communities“)
93 Mio. Euro. Für Unterstützung im Bereich Grenz- und Migrationsmanagement
erhielt die Türkei aus dem Programm IPA I für den Zeitraum 2007 bis
2013 237,77 Mio. Euro. Im Programm IPA II sind für 2014 in diesem Bereich
54,3 Mio. Euro eingeplant worden. Die Entscheidung für das Jahr 2015 steht noch
aus, da Entscheidungen über die jeweiligen Jahresprogramme immer erst am
Ende des entsprechenden Jahres getroffen werden.
c) Inwiefern erhält die Türkei auch Gelder aus dem regionalen
Migrationssteuerungsprogramm der EU?
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Migrationssteuerung (Umsiedlungsprogramme) sehen ausschließlich finanzielle Hilfen
für EU-Mitgliedstaaten vor. Die Türkei ist in diesem Rahmen nicht als Empfänger
von Hilfsgeldern vorgesehen.
4. Inwiefern und auf welche Weise hat die Bundesregierung die EU-
Verhandlungen zur verstärkten Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle
und Grenzüberwachung im Rahmen bilateraler Initiativen unterstützt (bitte
auch für die Zeit vor dem Besuch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
am 18. Oktober 2015 darstellen)?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen eines bilateralen Migrationsdialogs
mit der Türkei dafür ein, dass die Ziele des EU-Aktionsplans erreicht werden. Die
bisherigen Gesprächsrunden fanden am 16. Oktober 2015 in Istanbul und am
23. Oktober 2015 in Berlin statt.
5. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan zur Beratung, Verhandlung,
Abstimmung und Entscheidung über den EU-Aktionsplan bezüglich der
Türkei bekannt?
Ein von der Europäischen Kommission erarbeiteter Entwurf des Aktionsplans
wurde von der Europäischen Kommission am 5. Oktober 2015 an den türkischen
Präsidenten Erdoğan anlässlich seines Besuchs in Brüssel übergeben und am
6. Oktober 2015 auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Nach Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der türkischen
Regierung wurde am 15. Oktober ein gemeinsamer Text („ad referendum“)
angenommen. Dieser Text ist ebenfalls auf der Homepage der Europäischen
Kommission veröffentlicht. In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Oktober 2015
nimmt der Europäische Rat Bezug auf diesen Aktionsplan und begrüßt ihn. Der
Aktionsplan ist Arbeitsgrundlage für die fortdauernden Gespräche zwischen der
EU-Kommission und der Türkei über die Ziele und Themen des Aktionsplans und
seine Umsetzung.
a) Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch die
türkische Präsidialverwaltung in die Verhandlungen um den Aktionsplan
eingebunden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die genaue Zusammensetzung
der türkischen Delegation in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission.
Ein Entwurf des Aktionsplans wurde am 5. Oktober 2015 an den türkischen
Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan übergeben.
b) Welche Legitimität besitzt die türkische Übergangsregierung aus Sicht
der Bundesregierung, internationale Verträge auszuhandeln und zu
unterzeichnen?
Beim EU-Aktionsplan handelt es sich nicht um einen internationalen Vertrag,
sondern um ein Papier ohne rechtlichen Status. Die Legitimität der türkischen
Übergangsregierung basiert auf entsprechenden Bestimmungen der türkischen
Verfassung.
c) Welche (Unter-)Arbeitsgruppen sind der Bundesregierung zur
Verhandlung des Aktionsplans bekannt, und wer nimmt daran jeweils teil?
Der Bundesregierung sind keine Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen zur
Verhandlung der Themen des Aktionsplans bekannt. Die Zusammensetzung der
Delegationen variiert je nach Thema.
6. Inwiefern handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei dem
verhandelten Aktionsplan überhaupt um ein rechtsverbindliches Dokument?
Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei dem Aktionsplans um
ein politisch, nicht aber völkerrechtlich verbindliches Dokument. Auf die
Antwort zu Frage 5b wird verwiesen.
7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die türkische
Regierung die Verhandlungen um den Aktionsplan nutzt, um die Eröffnung
neuer Beitrittskapitel zu fordern, und welche Haltung vertritt sie hierzu?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Türkei zuletzt die Öffnung einer Reihe
von Verhandlungskapiteln in den Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU
gefordert hat. In ihren Pressestatements nach den Gesprächen mit der
Bundeskanzlerin am 18. Oktober 2015 in Istanbul haben sowohl Präsident Erdoğan als
auch Ministerpräsident Davutoğlu mehrere Kapitel genannt, an deren Öffnung
die Türkei interessiert wäre. Die Bundesregierung spricht sich für lebendige,
dabei ergebnisoffene Beitrittsgespräche mit der Türkei aus. Die Bundesregierung
unterstützt nach sorgfältiger Fachprüfung und im Ergebnis einer
Gesamtwürdigung aller Umstände die Absicht einer Kapitelöffnung (Kapitel 17) noch in
diesem Jahr, um die Dynamik der Beitrittsverhandlungen und so ihren Wert als
Gesprächskanal zu erhöhen. Die Bundesregierung sieht insbesondere in einer
Fortsetzung der seit einigen Jahren unterbrochenen Arbeit an der Vorbereitung der
Rechtsstaatskapitel 23 und 24 einen wichtigen Hebel, um zu Themen wie der
Entwicklung der Grundfreiheiten in der Türkei – Kernthema von Kapitel 23 – und
der Arbeit der Justiz- und Innenbehörden, u. a. zu Migrations-, Asyl- und
Grenzfragen – wesentliche Inhalte von Kapitel 24 – mit Ankara einen strukturierten und
kritischen Dialog zu führen.
8. Was ist der Bundesregierung über mögliche Forderungen der Türkei nach
einem regelmäßigen EU-Türkei-Gipfel bekannt, und welche Haltung vertritt
sie hierzu?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Türkei im Rahmen der jüngsten
Gespräche mit der EU die Forderung nach einer hochrangigen Wahrnehmung auf
europäischer Ebene erhoben hat. Die Bundesregierung hält regelmäßige
hochrangige Gespräche zwischen der EU und der Türkei prinzipiell für möglich und
wünschenswert. Details müssen noch geklärt werden.
a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise
das Thema „Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und
Grenzüberwachung“ auf dem im November 2015 in Antalya
stattfindenden G20-Gipfel thematisiert werden soll, und welche Initiativen ergriff
sie hierzu?
Die Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung
steht nicht auf der Tagesordnung des G20-Gipfels am 15./16. November in
Antalya.
b) Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis wurde das Thema
„Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung“
nach Kenntnis der Bundesregierung auch beim Globalen Forum über
Migration und Entwicklung vom 14. bis 16. Oktober 2015 in Istanbul
behandelt?
Die Frage einer Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und
Grenzüberwachung war nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Gegenstand dieses
Treffens.
9. Welche neueren Folgemaßnahmen zwischen deutschen und türkischen
Behörden wurden nach Ende des EU-Twinning-Projekts „Training of Border
Police“ verabredet (Bundestagsdrucksache 18/254)?
Nach Beendigung des EU-Twinnigprojektes wurde eine Arbeitspartnerschaft
geschlossen und Folgemaßnahmen im Rahmen der bilateralen grenz-/polizeilichen
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe vereinbart. Zu den Maßnahmen der
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wird auf die Antworten zu den quartalsmäßigen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland
(zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 18/676 vom 27. Februar 2014 und 18/2286
vom 5. August 2014) verwiesen. Aktuell ist in der Zeit vom 9. bis 13.
November 2015 eine Folgemaßnahme zum abgeschlossenen Twinningprojekt mit der
Türkei zum Thema Polizeiliche Kommunikationsstrategie/Konfliktmanagement
bei Großveranstaltungen geplant.
a) Auf welche Weise sind die im Rahmen des Projektes vermittelten Inhalte
„dem Vernehmen nach in die Ausbildungsplanung der Türkischen
Nationalpolizei eingeflossen“?
Im Rahmen des Twinning-Projektes "Training on Border Police" wurden 17
Trainingshandbücher zu den jeweiligen Modulen verfasst und ausgegeben. Des
Weiteren wurden Präsentationen für die Ausbildung von Multiplikatoren und
zukünftigen Schulungsteilnehmern erstellt. Darüber hinaus wurde ein e-learning System
für die Erstellung von Lehrinhalten einschließlich der Bestimmung von
Lehrpersonal und Ressourcenmanagement sowie für die Unterstützung von Basis und
Inhouse Schulungen erstellt.
In wie weit die Produkte in die Aus- und Fortbildung der türkischen
Nationalpolizei einflossen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksachen 17/14376 vom 15. Juli 2013 und 17/14402 vom 18. Juli 2013 verwiesen.
b) Welchen Inhalt und welchen Fortgang hatte eine „Arbeitspartnerschaft“,
die zur „Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Projektes“ zwischen der
Bundespolizeiakademie und einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der
türkischen Nationalpolizei eingerichtet wurde?
Die Arbeitspartnerschaft hat zum Inhalt, die im Rahmen des Twinningprojektes
erreichten Arbeitsergebnisse nachhaltig zu sichern und zu vertiefen. Dies soll
durch die Planung und Durchführung von Maßnahmen der Ausbildungshilfe
erreicht werden. Diese Maßnahmen werden jährlich zwischen den Partnern der
Arbeitspartnerschaft abgestimmt. Die Maßnahmen für 2016 befinden sich derzeit in
der Abstimmung.
Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksachen 17/14376 vom 15. Juli 2013 sowie 17/14402 vom 18. Juli 2013
verwiesen.
10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Weise bzw.
Frequenz die Türkei eine „Verstärkung“ von Überwachungs- und
Patrouillenaufgaben ihrer Küstenwache vornehmen will, und wann damit begonnen
wird?
Die türkische Küstenwache hat im Rahmen ihrer Operationen „Aegean Hope“
und „Save Med“ ihren Einsatz zum Küstengrenzschutz im Laufe des Jahres 2015
bereits erhöht. Planungen zur Ausweitung dieses Einsatzes sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei eine
bessere Kooperation mit der griechischen Küstenwache umsetzen will?
Im Rahmen des EU-Aktionsplans hat die Türkei zugesagt, die Kapazitäten der
Küstenwache aufzustocken, die Zahl der Patrouillenfahrten zu erhöhen und die
Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Türkei „intern
bereits zugestimmt“ habe, „mit dem Nato-Partner Griechenland Grenzboot
zu fahren“ (BILD ONLINE vom 14. Oktober 2015)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Was ist der Bundesregierung über die Haltung der griechischen Regierung
zu den im Aktionsplan vorgesehenen gemeinsamen Patrouillen bekannt?
Der Aktionsplan EU-Türkei sieht keine gemeinsamen Patrouillen zwischen der
Türkei und Griechenland vor.
a) Inwiefern trifft es zu oder nicht zu, dass die Bundeskanzlerin „Tsipras bei
einem Telefonat davon überzeugen [wollte], mit den Türken gemeinsame
Grenzkontrollen durchzuführen“?
b) Welche zusätzlichen Möglichkeiten will die Türkei nach Kenntnis der
Bundesregierung schaffen, um „irreguläre Migranten”, die in der Ägäis
aufgegriffen wurden, zurückzunehmen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan und die technischen
Einzelheiten der Umsetzung des im Jahr 2014 in Kraft getretenen
„Rückübernahmeabkommens“ für leichtere Abschiebungen bekannt, das die Türkei mit der
EU geschlossen hat?
Die Türkei hat mit der EU ein Rückübernahmeabkommen am 16. Dezember 2013
unterzeichnet, das am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist. Das Abkommen sieht
zunächst nur die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger vor. Erst drei Jahre
später, ab 1. Oktober 2017, ist die Türkei verpflichtet, ausreisepflichtige
Drittstaatsangehörige zurückzunehmen, die über die Türkei in den Schengenraum
eingereist sind und vollziehbar ausreisepflichtig sind. Zur Vereinfachung der
Anwendung des unmittelbar anwendbaren Rückübernahmeabkommens wird derzeit
zwischen Deutschland und der Türkei ein Durchführungsprotokoll verhandelt, in
dem konkrete Details des Rückübernahmeverfahrens einvernehmlich festgelegt
werden. Eine erste Verhandlungsrunde hat am 3./4. September 2015
stattgefunden.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU-Finanzmittel
die Türkei zur Umsetzung des Abkommens erhält?
Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob der
Aktionsplan einen Absatz enthalten sollte, der die Türkei zur vollständigen
Umsetzung des Rückübernahmeabkommens verpflichtet?
Bereits der Fahrplan der Europäischen Union zum Dialog über die
Visaliberalisierung für die Türkei sieht konkrete Schritte zur vollständigen Umsetzung des
Rückübernahmeabkommens vor. Die Europäische Union führt derzeit Gespräche
mit der Türkei über eine vorzeitige Anwendung der völkervertraglich ab 1.
Oktober 2017 bestehenden Verpflichtung zur Rückübernahme von
Drittstaatsangehörigen. Die Bundesregierung begrüßt alle Schritte zur zeitnahen und vollständigen
Umsetzung des Rückabnahmekommens mit der Türkei.
c) Mit welchen weiteren EU-Mitgliedstaaten hat die Türkei nach Kenntnis
der Bundesregierung „Rückübernahmeabkommen“ geschlossen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Türkei mit Griechenland und
Bulgarien ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen.
13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die Türkei dazu
angehalten werden sollte, ihre Visabestimmungen zu verschärfen, um mehr
Geflüchtete an der Einreise zu hindern?
Die Frage, ob Anpassungen der türkischen Visapolitik der EU ein wirksames
Mittel zur Steuerung von Migrationsströmen in die EU sein könnten, wird noch
geprüft. Nach Kenntnis der Bundesregierung führen die EU und die Türkei im
Rahmen der Gespräche zur Umsetzung des Aktionsplans auch Gespräche über eine
mögliche Beschleunigung des Visadialogs mit dem Ziel der Visafreiheit. Hierfür
muss die Türkei in der Visaroadmap definierte Bedingungen erfüllen.
14. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorhaben,
gemeinsame Abschiebeoperationen der EU-Mitgliedstaaten mit der Türkei
durchzuführen?
Gemeinsame Rückführungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten mit der Türkei
wurden bisher nicht durchgeführt. Eine konkrete Beteiligung der EU-
Mitgliedstaaten würde auch davon abhängen, in welchem Maße diese einen Bedarf an
Rückführungen haben.
15. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung geklärt werden, welche
Geflüchteten, die von rumänischen, bulgarischen oder griechischen Behörden bei der
Einreise über die Türkei festgestellt wurden, zurückgeschoben werden und
welche einen Asylantrag in der EU stellen können?
Diese Entscheidung obliegt den jeweiligen nationalen Behörden gemäß den
Bestimmungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
16. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkische Regierung ihre
polizeilichen oder grenzpolizeilichen Informationssysteme ausbauen will?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise der
Informationsaustausch der Türkei mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten bzw.
EU-Agenturen ausgebaut werden soll?
Im Rahmen des Aktionsplans EU-Türkei wurde ein gegenseitiger
Informationsaustausch vereinbart. Der Aktionsplan nennt in diesem Zusammenhang die
Absicht einer Stärkung der EU-Kapazität zum Informationsaustausch durch Frontex-
Verbindungsbeamte in der Türkei, die Zusammenarbeit mit türkischen
Verbindungsbeamten in der EU und Begrüßung der Entsendung eines türkischen
Verbindungsbeamten zu FRONTEX.
Der Bundesregierung ist die Ankündigung von EUROPOL bekannt, einen
Verbindungsbeamten aus der Türkei aufzunehmen.
18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei den
Migrationsdialog dazu nutzt, die Republik Nordzypern verstärkt als international
anzuerkennende Regierung zu platzieren, und welche Schlussfolgerungen
und Konsequenzen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die Türkei in den Gesprächen zum
Aktionsplan gefordert hat, die „Türkische Republik Nordzypern“ anzuerkennen.
19. Welche weiteren Initiativen, Projekte und Maßnahmen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Migrationsdialogs“ der EU mit der
Türkei verhandelt?
Der Gemeinsame Aktionsplan EU-Türkei ist im Internet öffentlich einsehbar
unter
http://ec.europa.eu/priorities/migration/docs/20151016-eu-revised-draft-action-
plan_en.pdf. Darin werden zahlreiche Felder genannt, in denen die
Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in Migrationsfragen intensiviert werden
kann. Die Gespräche über die Umsetzung des Aktionsplans dauern an.
20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche neuen Forderungen
die türkische Regierung im Rahmen des Migrationsdialoges mit der EU
hinsichtlich der Visaliberalisierung erhebt, und wie positioniert sich die
Bundesregierung hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen?
Der Bundesregierung ist der Wunsch der türkischen Regierung nach einer
Beschleunigung der Visaliberalisierung bekannt. Die Europäische Kommission hat
gegenüber den Mitgliedstaaten deutlich gemacht, dass die Türkei für die
Visafreiheit die in der Visaroadmap definierten Bedingungen erfüllen muss. Auf die
Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
21. Auf welche Weise könnte der nun verhandelte Aktionsplan die türkische
Regierung darin unterstützen, die im Rahmen einer Visaliberalisierung
erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei die Pläne
einiger EU-Mitgliedstaaten begrüßt oder ablehnt, zukünftig als „sicherer
Herkunftsstaat“ geführt zu werden, sowie über ihre Gründe hierfür?
Nach Informationen der Bundesregierung strebt die Türkei an, künftig von der
EU als sicherer Herkunftsstaat eingestuft zu werden.
23. Inwiefern hat die Türkei aus Sicht der Bundesregierung in den Bereichen
Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit,
Versammlungsfreiheit, Rechtstaatlichkeit, Justizwesen und Korruption in den letzten Monaten
Fortschritte erzielt, oder sind eher Rückschritte zu verzeichnen?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung in den genannten Bereichen in
der Türkei sehr genau. Insbesondere in den Bereichen Unabhängigkeit der Justiz
und Meinungsfreiheit waren in den letzten Monaten auch negative
Entwicklungen zu beobachten.
a) Inwiefern hält die Bundesregierung auch nach den Anschlägen von Suruc
und Ankara, die mutmaßlich unter Mitwisserschaft des türkischen
Geheimdienstes begangen wurden (ZDF heute journal vom 11.
Oktober 2015), an den Plänen zur Einstufung der Türkei als „sicherer
Herkunftsstaat“ fest?
Die Positionierung der Bundesregierung zu dieser Frage ist nicht abgeschlossen
und wird im Lichte aller relevanten Umstände und unter Beachtung
verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Vorgaben im weiteren Fortlauf der Gespräche
innerhalb der EU und mit der Türkei erfolgen. Die etwaige Einstufung der Türkei
als sicherer Herkunftsstaat muss sorgfältig abgewogen werden.
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem diesjährigen Kommissionsbericht zur Türkei als
Anwärterstaat für eine EU-Mitgliedschaft?
Der EU-Fortschrittsbericht liegt bislang noch nicht vor. Die Frage kann daher
nicht beantwortet werden.
24. Auf welche Weise soll Frontex aus Sicht der Bundesregierung, wie im
Aktionsplan anvisiert, ihre Kooperation mit der Türkei ausbauen und ein
Arbeitsabkommen umsetzen?
Die Kooperation von FRONTEX mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
soll die operative Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten erleichtern. Eine
operative Zusammenarbeit zwischen FRONTEX und Drittstaaten ist nach derzeitiger
Rechtslage nicht möglich.
Vor dem Hintergrund der Migrationsströme über die östliche Mittelmeerroute
kommt dem Kapazitätsaufbau der türkischen Küstenwache in den Bereichen
Schleusungskriminalitätsbekämpfung und Seenotrettung eine besondere
Bedeutung zu. Darüber hinaus sollte der Austausch lagerelevanter Informationen
intensiviert werden. Eine verstärkte Kooperation soll insbesondere durch den
wechselseitigen Einsatz von Verbindungsbeamten erreicht werden.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem EU-
Mitgliedstaat Frontex einen Migrations-Verbindungsbeamten in die Türkei
abordnet?
Das Auswahlverfahren der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX ist noch nicht
abgeschlossen.
b) Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Migrations-Verbindungsbeamte in die Türkei entsandt, und welche
Aufgaben werden von diesen übernommen?
In die Türkei haben nach Kenntnis der Bundesregierung folgende EU-
Mitgliedstaaten Migrations-Verbindungsbeamte (VB) entsandt:
Frankreich 1 VB (Migration) in Istanbul
Ungarn 1 VB (Migration) in Istanbul
Niederlande 1 VB (Migration) in Istanbul
Großbritannien 1 VB (Immigration) in Ankara
2 VB (Immigration) in Istanbul
25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern derzeitige Frontex-
Operationen an griechischen See- oder Landesgrenzen ausgebaut werden
sollen, und welche Haltung vertritt sie hierzu?
Die gegenwärtige Unterstützung der Mitgliedstaaten im Rahmen der FRONTEX
koordinierten Einsätze (Joint Operation Focal Points 2015 Land, Joint Operation
Flexible Operational Activities 2015 Land sowie EPN Poseidon) an den
griechischen See- und Landgrenzen soll fortgesetzt und lageangemessen angepasst
werden.
Die laufende Unterstützungsanfrage der EU-Agentur u. a. zu Gunsten
Griechenlands entspricht diesem Ansatz.
Die Bundesregierung beteiligt sich daran bereits mit 50 zusätzlichen
Polizeibeamten/-innen des Bundes und der Länder und wird dieses Engagement
verdoppeln.
26. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse von Prüfungen durch Frontex
bekannt, ob es erforderlich ist, schnelle Eingreifteams (RABIT) an den
„sensiblen Grenzen“ in Ungarn, Italien und Griechenland einzusetzen?
Gemäß Artikel 8a und 8d der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 muss für die
Entsendung eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke ein
entsprechendes Ersuchen eines Mitgliedstaats vorliegen. Ein solches Ersuchen liegt der EU-
Agentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vor.
a) Welche Folgemaßnahmen oder Auswertungen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Anschluss an die bis zum 14. Oktober 2015 von
Frontex durchgeführte Übung REX an der griechisch-türkischen
Landesgrenze erfolgen?
Es gehört zu den Aufgaben der EU-Agentur FRONTEX, die Zusammenstellung,
die Ausbildung und die Entsendung der Sofort-Einsatzteams für
Grenzschutzzwecke zu koordinieren. Die Übung an der griechisch-türkischen Landgrenze
diente der Überprüfung des Aktivierungsmechanismus im Sinne der Verordnung
(EG) Nr. 863/2007. Notwendige Folgemaßnahmen sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer
Beteiligung an REX 2015 hinsichtlich der Stärkung der „Fähigkeit
Griechenlands zur Reaktion auf den Migrationsdruck an der griechischen Grenze
zur Türkei“?
Griechenland ist an seiner Grenze zur Türkei einem erheblichen Migrationsdruck
ausgesetzt. Damit die Kontrolle und Überwachung des grenzüberschreitenden
Verkehrs, die notwendige Identifizierung und Registrierung der Migranten und
sonstige Maßnahmen sichergestellt werden können, bedarf es einer solidarischen
Unterstützung Griechenlands durch die EU-Mitgliedstaaten und EU-
Institutionen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 a verwiesen.
27. Welches Ziel wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Frontex-
Operation „Flexible operative Tätigkeiten 2015 – südöstliche Grenze“ verfolgt?
Im Rahmen der FRONTEX-koordinierten Operation „Flexible operative
Tätigkeiten 2015 – südöstliche Grenze“ sollen irreguläre Migrationsströme Richtung
EU überwacht und damit einhergehende grenzüberschreitende Kriminalität
bekämpft werden.
28. Auf welche konkrete Weise wird die Operation an der bulgarisch-türkischen
und griechisch-türkischen Grenze durchgeführt, und welche Sach- und
Personalmittel kommen zum Einsatz?
Koordiniert von FRONTEX stellen die Mitgliedstaaten den Einsatzländern
Bulgarien bzw. Griechenland für die Dauer des Einsatzes Personal aus ihren eigenen
Grenzschutzorganisationen zur Verfügung. Die Unterstützungskräfte werden den
Mitgliedstaaten unterstellt und in die Einsatzmaßnahmen bedarfsgerecht
eingebunden.
An technischem Gerät kommen u. a. Luftfahrzeuge, Wärmebildgeräte und
Einsatzfahrzeuge zum Einsatz.
29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche der von Frontex
angekündigten 775 Unterstützungskräfte in der Grenzregion zur Türkei
eingesetzt werden sollen, und welche Aufgaben würden diese dort im Einzelnen
übernehmen (Frontex vom 2. Oktober 2015)?
Die angeforderten Gastbeamten der EU-Mitgliedstaaten sollen vorrangig zur
Unterstützung in den sog. Hotspots in Griechenland eingesetzt werden. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 b verwiesen.
30. Was ist der Bundesregierung über die Praxis von Frontex bekannt,
Geflüchtete bei ihrer Einreise in die EU mehrfach zu zählen (
www.twitter.com/
FrontexEU/status/653881419912114176), und welche Konsequenzen zieht
sie hieraus hinsichtlich der Glaubwürdigkeit und Nutzung von Frontex-
Analysen?
Auswertung und Analyse der grenzpolizeilichen Lage an den Außengrenzen der
EU erfolgen auf Grundlage grenzpolizeilicher Indikatoren, die der EU-Agentur
FRONTEX durch die zuständigen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt
werden. Darüber hinaus verfügt die EU-Agentur über eigene Erkenntnisse aus
Frontex-koordinierten Operationen. Hierzu zählt u. a. die Zahl der festgestellten
unerlaubten Grenzübertritte.
Die Zahl der festgestellten unerlaubten Grenzübertritte ist nicht wie im Sinne der
Fragestellung mit der Zahl der unerlaubt eingereisten Personen gleichzusetzen.
31. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung einer Vereinbarung zur
Einrichtung eines trilateralen Gemeinsamen Zentrums für die Zoll- und
Polizeizusammenarbeit am Grenzübergang Capitan Andreevo bekannt
(Bundestagsdrucksache 18/3024)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Innenminister Bulgariens,
Griechenland und der Türkei am 20. Mai 2015 eine Vereinbarung zur Errichtung
eines trilateralen Gemeinsamen Zentrums in Kapitan Andreevo unterzeichnet.
a) Inwiefern sollen dort nach derzeitigem Stand auch die EU-Agentur
Frontex und Europol angesiedelt werden?
b) Mit welchen Geldern wird das Zentrum aufgebaut und ausgestattet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
32. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die griechische und
die bulgarische Regierung Gelder aus dem „Fonds für die innere Sicherheit“
(ISF) erhalten, um ihre Grenzanlagen aufzurüsten, und wofür werden diese
konkret angefordert bzw. ausgegeben?
In der Verordnung zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle
Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die Innere Sicherheit
(ISF-Grenzen) sind die Haushaltsmittel für jeden Mitgliedstaat festgelegt.
Demnach erhalten Griechenland ca. 166,8 Mio. Euro und Bulgarien ca. 40,3 Mio.
Euro in der laufenden Förderperiode (2014 bis 2020). Die Förderschwerpunkte
sind im jeweiligen Nationalen Programm beschrieben und werden von der
Europäischen Kommission genehmigt. Da beide Nationalen Programme auf der
Internetseite der Europäischen Kommission noch nicht veröffentlicht sind, liegen der
Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.
33. Inwiefern wurden die ISF-Töpfe „Außengrenzen und Visa“ und
„polizeiliche Zusammenarbeit und Krisenmanagement“ nach Kenntnis der
Bundesregierung seit ihrer Einrichtung ausgeweitet bzw. durch Umschichtungen
weitere Gelder freigemacht?
Die Europäische Kommission hatte in der letzten AMIF/ISF Komitee-Sitzung am
16. Juni 2015 berichtet, dass im Rahmen der Migrationsagenda zusätzliche
Haushaltsmittel für ISF-Nothilfemaßnahmen in Höhe von jeweils 5,0 Mio. Euro für
das Jahr 2015 und für das Jahr 2016 bereitgestellt werden können.
34. Welche Gelder erhalten Griechenland und Bulgarien nach Kenntnis der
Bundesregierung aus dem „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF),
und wofür werden diese konkret angefordert bzw. ausgegeben?
In der Verordnung zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sind
die Haushaltsmittel für jeden Mitgliedstaat festgelegt. In der laufenden
Fördermittelperiode (2014 bis 2020) erhalten Griechenland ca. 259,3 Mio. Euro und
Bulgarien ca. 10,0 Mio. Euro aus dem AMIF. Die Förderschwerpunkte sind im
jeweiligen Nationalen Programm beschrieben und werden von der Europäischen
Kommission genehmigt. Bulgarien hat sein Nationales Programm auf der
Internetseite der Europäischen Kommission unter folgendem Link:
http://ec.
europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/mapping-funds/countries/bulgaria/
index_en.htm veröffentlicht. Zum Inhalt des Nationalen Programms
Griechenlands liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Darüber hinaus
erhalten nach Angaben der Europäischen Kommission Griechenland 1,2 Mio. Euro
(weitere Anträge in Bearbeitung) und Bulgarien 4,1 Mio. Euro Soforthilfe aus
dem AMIF (Stand: 15. Oktober 2015). Über die konkrete Verwendung dieser
Mittel der Soforthilfe liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
35. Was ist der Bundesregierung (etwa aus den griechischen Anträgen für ISF-
Mittel) über mögliche Pläne der griechischen Regierung bekannt, die
seeseitige Überwachung zu modernisieren und hierfür Küstenwachschiffe,
Patrouillenschiffe, Radaranlagen, optische Sensoren und Infrarotkameras zu
beschaffen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
36. Was ist der Bundesregierung über mögliche griechische Pläne bekannt, die
landseitige Überwachung zu modernisieren und hierfür Einheiten zum
Durchleuchten von Fahrzeugen, Detektoren zur Erfassung von
Herzschlägen, Kameraausrüstung, Fingerabdrucklesegeräte und Technologien zur
Auswertung der Telefone von Geflüchteten zu beschaffen?
Das griechische nationale Koordinierungszentrum wurde am 18. Mai 2012 an das
System angeschlossen und erklärte am 2. Dezember 2013 seine vollumfängliche
Betriebsbereitschaft.
37. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Griechenland
bereits vollumfänglich an das EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR
angeschlossen ist?
Zu derartigen Plänen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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