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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeitsweise des Grünen Klimafonds in der internationalen Klimafinanzierung

Aufgaben und Aktivitäten des Grünen Klimafonds GCF als wichtigste multilaterale Institution internationaler Klimafinanzierung, Beiträge der Industrieländer, Akkreditierung von Institutionen, KfW-Bankengruppe, Auswahl von Projekten durch den GCF, Investitionskriterien, Bewertungsgrundlage, Kreditvergaben und -rückzahlungen, Ausgestaltung der öffentlichen Finanzierung des GFC, Bereitstellung von Mitteln für den GCF durch private Akteure, weitere internationale Fonds auf Ebene der Vereinten Nationen für Klimaschutz<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

19.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/649820.10.2015

Arbeitsweise des Grünen Klimafonds in der internationalen Klimafinanzierung

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Birgit Menz, Niema Movassat, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wenige Wochen vor der Weltklimakonferenz in Paris (30. November bis 9. Dezember 2015) rückt die Frage der internationalen Klimafinanzierung wieder ins öffentliche Interesse. Der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gilt als wichtigste multilaterale Institution künftiger internationaler Klimafinanzierung. Im Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún/Mexiko ins Leben gerufen, soll der Fonds einen wesentlichen Teil jener jährlichen Finanzmittel für Klimaschutz und Anpassung von den Industriestaaten in die Entwicklungsländer transferieren, die schon jetzt einfließen. Ab dem Jahr 2020 soll die internationale Klimafinanzierung eine Höhe von 100 Mrd. US-Dollar im Jahr erreichen. Der GCF kann damit bestehende bi- und multilaterale Instrumente der internationalen Klimafinanzierung wirksam und zusätzlich ergänzen. Die Erstauffüllung des Fonds und seine künftige Funktions- und Arbeitsweise gelten besonders für die Entwicklungsländer als eine der grundlegenden vertrauensbildenden Bedingungen, um bei den Verhandlungen auf der UN-Weltklimakonferenz in Paris zu einem neuen globalen Klimavertrag zu kommen.

Über den aus privaten und öffentlichen Mitteln gespeisten Fonds sollen Projekte und Programme für eine emissionsärmere und klimarobuste Entwicklung in den Teilen der Welt finanziert werden, die historisch die geringste Schuld am Klimawandel tragen und deren Bevölkerungen die Folgen der fortschreitenden Erderwärmung schon heute am stärksten zu spüren haben.

Der GCF strebt an, mit 50 Prozent der Mittel Klimaschutzprojekte zu finanzieren, die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollen, einen klimafreundlichen Wachstumspfad zu verfolgen. Die anderen 50 Prozent der Mittel sollen für die Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden, wovon wiederum die Hälfte für die Staaten Afrikas sowie für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen bzw. ärmsten Länder der Welt bestimmt ist.

Aktuell befindet sich der GCF im Aufbau. Beim 9. und 10. Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds vom 24. bis 26. März 2015 und vom 6. bis 9. Juli 2015 in Songdo/Südkorea, dem offiziellen Sitz des Fonds, wurden erste Institutionen akkreditiert, die Projekte und Programme durchführen können. Beim anstehenden 11. Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds vom 2. bis 5. November 2015 in Livingstone/Zambia sollen die ersten Projekte bewilligt werden.

Erste Kritik von Beobachtern und von Staatenvertretern des Fonds an der Arbeitsweise des GCF wird unter anderem an den Modalitäten bei der Förderprojektentwicklung durch das GCF-Direktorium und der Transparenz geübt sowie an der Expertenbenennung von Beratungsgremien, der Auswahl von privaten Partnern und Durchführungsorganisationen, an der Möglichkeit zur Finanzierung von Kohle- und Atomkraftprojekten, dem nicht ausreichenden Mittelvolumen für eine globale Energiewende, der Anrechnungsmöglichkeit von internationaler Klimafinanzierung auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit bzw. Armutsbekämpfung und der mangelhaften Evaluierung von Projekten (www.deutscheklimafinanzierung.de/).

In einer Serie von insgesamt drei Kleinen Anfragen befragt die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung zum Grünen Klimafonds. In zwei Anfragen wird die Arbeitsweise sowie die Finanzierung und die Projekte des Grünen Klimafonds behandelt. In einer früheren Kleinen Anfrage wurde nach der Deutschen Bank AG als erstem privaten Partner des Grünen Klimafonds gefragt (Bundestagsdrucksache 18/6436).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Entscheidung des 9. Treffens des Direktoriums, auf dem die KfW Bankengruppe als Institution mit „internationalem Zugang“ akkreditiert wurde, obwohl laut § 48 des GCF Governing Instruments bilaterale Akteure für eine Akkreditierung weder vorgesehen, noch berechtigt sind?

Wenn ja, wie erklärt sie diese Entscheidung?

2

Haben sich Vertreter der Bundesregierung für die Entscheidung aus Frage 1 eingesetzt?

Wenn ja, warum?

3

Hält die Bundesregierung die KfW Bankengruppe für eine geeignete Partnerinstitution des GCF vor dem Hintergrund, dass die KfW Bankengruppe in den Jahren 2006 bis 2014 weltweit 3,3 Mrd. Euro in klimaschädliche Kohleprojekte investiert hat, und im Ausland auch in Zukunft in Kohlekraftwerke, Kohlehäfen und Kohletagebaue investiert (www.urgewalt.de „Ende der Kohlefinanzierung durch KfW“ vom 17. September 2014)?

Wenn ja, wie begründet sie ihre Einschätzung?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Kritik bei der Auswahl der ersten akkreditierten Institutionen durch das Akkreditierungspanel, der zufolge ein starkes Übergewicht an internationalen Institutionen herrsche, vor dem Hintergrund, dass der GCF kein Fonds für bestehende Entwicklungsbanken sein soll, sondern nationale Akteure zu stärken beabsichtigt (www.deutscheklimafinanzierung.de vom 20. Juli 2015 „Grüner Klimafonds (GCF): Entscheidende Fragen mit Blick auf Paris“)?

Wenn ja, welche Mitglieder im Direktorium haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Kritik geäußert, und welche Position vertritt die Bundesregierung diesbezüglich im Direktorium?

Wenn nein, was ist der Grund der Unkenntnis?

5

Welche privaten Partner, Durchführungsorganisationen und Beobachterorganisationen wurden bisher im GCF akkreditiert (bitte nach Name, öffentlich bzw. privat, Staat, Region auflisten)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern nationale Organisationen aus Entwicklungsländern durch das GCF "Readiness Programm" finanziell und technisch unterstützt werden, um Zugang zur GCF-Finanzierung zu erhalten?

Wenn ja, warum ist sie nötig, und wie sieht diese Unterstützung aus (bitte nach Land, Institution, Fördersumme, Projektbeschreibung auflisten)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Art von Projekten und Programmen, die der GCF fördern kann?

Wenn ja, welche?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Aufgaben des Beratungspanels Independent Technical Advisory Panel (ITAP), über welchen Mechanismus werden seine Mitglieder nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt, und inwieweit teilt die Bundesregierung die von Beobachtern dokumentierte Kritik von Vertretern aus den Entwicklungsländern (www.deutscheklimafinanzierung.de vom 20. Juli 2015, s. Frage 4), der zufolge die Mehrzahl der vom Direktorium vorgeschlagenen ITAP-Mitglieder wegen mangelnder Expertise im UNFCCC-Prozess nicht geeignet seien?

Wenn ja, welche Position haben die Vertreter der Bundesregierung vertreten, wie begründet sie diese, und um welche beanstandeten ITAP-Kandidaten handelt es sich hier konkret (bitte nach Name, Herkunftsland, Arbeitshintergrund auflisten)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Investitionskriterien, die ein förderungswürdiges Projekt oder Programm erfüllen muss?

Wenn ja, welche Kriterien sind das?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis über eine Bewertungsskala zu den in Frage 9 abgefragten Investitionskriterien?

Wenn ja, welche sind das?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Datengrundlage, auf der GCF die in den Fragen 9 bis 10 aufgestellten Kriterien und Skalen bewertet?

Wenn ja, welche ist das?

Wird bei Entscheidungen über Projekte und Programme ausschließlich auf Informationen der Antragsteller zurückgegriffen, und welche Expertise und Informationsressourcen nutzen das Direktorium des GCF und andere GCF-Gremien bei ihren Prüfungen?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Modalitäten des „Scaling“ von Projekten, auf deren Grundlage die Projekte des GCF bei der Antragsstellung geprüft und verglichen werden können?

Wenn ja, auf welche Regeln hat sich das Direktorium konkret geeinigt?

13

Welche anderen internationalen Fonds für Klimaschutz bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf UN-Ebene, sind bestehende Programme im GCF aufgegangen oder werden über das Sekretariat verwaltet, bzw. ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung für die Zukunft für bestehende Fonds vorgesehen?

Wenn ja, welche, und warum?

14

Wie hoch sind die bisher beim GCF-Sekretariat gemeldeten Beiträge der Industrieländer für den Klimafonds (bitte nach Staat, Beitrag, Meldungsdatum auflisten)?

15

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung private Akteure die Bereitstellung von Mitteln für den GCF angekündigt oder geleistet?

Wenn ja, welche, wann, und wieviel (bitte nach Name, Datum, Herkunftsland, Betrag, Verwendungszweck auflisten)?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob private Akteure bei der Bereitstellung von Mitteln für den GCF steuerrechtliche Erleichterungen erhalten?

Wenn ja, welche sind das, welche Regelungen gelten in der EU, in Deutschland oder sind geplant?

17

Wie sind die Zahlungsmodalitäten der Staaten für den Klimafonds? Bedeutet eine Zusage ("pledge") eine nationale Zahlungsverpflichtung, woraus leitet sich diese völkerrechtlich ab, und ist sie einklagbar?

Wenn ja, welche Institution kann wo Klage einreichen?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der GCF für den Privatsektor „smart grants“ vergeben kann, und wenn ja, auf welche Merkmale und Bedingungen für diese Finanzierungsform hat sich das Direktorium geeinigt?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welcher Form Finanzierungen für den öffentlichen Bereich über den GCF möglich sein sollen, und wenn ja, welche sind das?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob im Direktorium für den Bereich der öffentlichen Finanzierung eine Einigung über die „niedrige oder hohe Konzessionalität“ erzielt werden konnte, wenn ja, welchen Einfluss haben diese Kategorien auf die Finanzierung, wie sind diese Kategorien ausgestaltet, und welche Vertreterinnen und Vertreter im Direktorium haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Ausgestaltung eingesetzt?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der durch Beobachter berichteten im Direktorium diskutierten Finanzierungskategorie der „Vulnerabilität“ (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2015/07/gruner-klimafonds-mitblick-auf-paris/), und wenn ja, was bedeutet diese konkret für die Finanzierung, und welche Definitionen liegen vor?

Welche Definition von „Vulnerabilität“ vertritt die Bundesregierung, und warum?

22

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Position des GCF-Sekretariats auf der 9. Sitzung, der zufolge Mittel an die Entwicklungsländer vor allem über Kredite und nicht als Zuschüsse wie an die am wenigsten entwickelten Länder oder Inselstaaten erfolgen soll mit der Begründung, wegen geringer Mittelausstattung des GCF für einen hohen Rückfluss zu sorgen?

Auf welche Regelungen und Anweisungen für den GCF wurde sich geeinigt, und warum?

Welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage?

23

Wie hoch ist der kreditgebundene, von den Empfänger zurückzuzahlende Anteil der bisher beim GCF angemeldeten Mittel der internationalen Klimafinanzierung (bitte in die Kategorien absolut, nach Art der Finanzierung, prozentual zu den gesamten GCF-Mitteln aufschlüsseln)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung bezüglich der Fragen 22 und 23 das Risiko, dass im Bereich der Anpassungsfinanzierung über Kredite erstens besonders die am wenigsten entwickelten Länder vernachlässigt werden könnten und zweitens durch die mögliche Bevorzugung marktwirtschaftlich ertragreicher Projekte durch den GCF die Sicherung von Grunddienstleistungen, wie Wasser, Ernährung und Katastrophenvorsorge, vernachlässigt wird?

Wie kann einer solchen möglichen Fehlanreizung bzw. Fehlallokation von GCF-Mitteln entgegengewirkt werden?

Berlin, den 20. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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