Komplementärgenehmigungen bei Rüstungsexporten
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum 1. Juli 2006 wurde eine neue Genehmigungsform bei Rüstungsexporten eingeführt, die Komplementärgenehmigung. In einem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 25. Juni 2006 (Stand: März 2007) wurden die Verfahren für eine Komplementärgenehmigung bei Kriegswaffenexporten dargelegt (www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_information_komplementaergenehmigung.pdf). Im gerade erschienenen Buch „Netzwerk des Todes“ von Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg (München 2015) sind verschiedene Dokumente aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zitiert oder in Kopie enthalten, die aufzeigen, dass dieser neuen Genehmigungsform für die Exporte von Heckler & Koch nach Mexiko eine bedeutende Rolle zukam.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wer genau hat in welcher Form die Einführung von Komplementärgenehmigungen zum 1. Juli 2006 abschließend genehmigt (bitte unter Angabe der Position, z. B. Staatssekretär, und des Namens)?
Welche Abteilungen und Referate im BMWi waren mit der Einführung der Komplementärgenehmigung befasst, und welche Abteilung oder welches Referat war dabei federführend tätig (bitte unter Angabe des Datums, an dem erstmals ein Vermerk, eine Vorlage o. Ä. mit der Idee einer neuen Genehmigungsform, die in die Komplementärgenehmigung mündete, erstellt wurde)?
Durch wen (Bundesministerium, Abteilung, Referat bzw. nachgeordnete Behörde) wurde die Idee zur Einführung der Komplementärgenehmigung wann erstmals regierungsintern formuliert?
Basierte diese Idee (Frage 3) auf einer Anregung von außen, und falls ja, wer lieferte die Anregung (Unternehmen, Verbände), und in welcher Form wurde sie wem innerhalb der Bundesregierung wann übermittelt (bitte unter Angabe des Namens des Unternehmens oder Verbandes)?
Sind noch an anderer Stelle als in dem Merkblatt des BAFA, z. B. in Form einer Verordnung, einer Weisung, eines Gesetzes, eines internen Memos o. a., die rechtlichen Bedeutungen, die Anwendungsmöglichkeiten und die Gültigkeiten von Komplementärgenehmigungen geregelt oder beschrieben (bitte Dokumente beifügen)?
Welche Komplementärgenehmigungen für Kriegswaffenexporte in Drittstaaten wurden im Jahr 2014 erteilt (bitte nach Empfängerland, Rüstungsgut, Stückzahl, Wert und entsprechendem Prozentwert des Kriegswaffenwertes aufschlüsseln)?
Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, Komplementärgenehmigungen im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung aufzuführen?
Sind Rüstungsexporte, die im Rahmen von Komplementärgenehmigungen genehmigt und/oder exportiert werden bzw. wurden, in Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen oder Schriftliche Fragen unter dem Begriff der „Einzelausfuhrgenehmigungen“ mit aufgeführt?
Aus welchem Grund bezeichnete ein BAFA-Mitarbeiter in einer E-Mail vom 29. Januar 2007 die 10 Prozent-Regelung im Zusammenhang mit der Komplementärgenehmigung als eine „Lex Heckler & Koch“ (vgl. Netzwerk des Todes, S. 209 f.)?
Bezieht sich die Äußerung des BAFA-Mitarbeiters allein auf die „10 Prozent-Regelung“, oder ist damit gemeint gewesen, dass das System der Komplementärgenehmigung insgesamt eine „Lex Heckler & Koch“ ist?
Welche weiteren Regelungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Genehmigungsformen wurden oder werden ausschließlich oder zu einem überproportionalen Teil (mehr als 10 Prozent) von Heckler & Koch genutzt?
Welche weiteren Regelungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Genehmigungsformen wurden oder werden innerhalb des BMWi und/oder des BAFA als Sonderregelungen (z. B. „Lex Heckler & Koch“) für Heckler & Koch bezeichnet?
Ist die Genehmigungsform der Komplementärgenehmigung auf Anregung von Heckler & Koch und/oder im Hinblick auf Heckler & Koch geschaffen worden?
Hat Heckler & Koch jemals (formell oder informell) eine Erhöhung der Komplementärgenehmigung auf einen höheren Prozentsatz (zum Beispiel 30 Prozent) beantragt, und/oder wurde eine solche Erhöhung genehmigt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Heckler & Koch zu irgendeinem Zeitpunkt Komplementärgenehmigungen in Höhe von mehr als 10 Prozent erhalten hat (falls ja, bitte alle Fälle mit Datum, Empfängerland, Ware, Wert und Prozentsatz aufführen)?
Wer hat die Entscheidung über eine Erhöhung der 10 Prozent-Grenze zu welchem Zeitpunkt getroffen (bitte genau angeben, ob das BMWi oder das BAFA und dort welches Referat, welche Abteilung oder welcher Staatssekretär bzw. Bundesminister)?
Wann erging die entsprechende Weisung (Frage 16) von wem an welche Stellen im BMWi und BAFA?
Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt eine schriftliche oder mündliche Kommunikation zwischen dem BMWi, dem BAFA oder anderen betroffenen Bundesministerien und dem Abgeordneten Volker Kauder über Komplementärgenehmigungen für Heckler & Koch?
Für welche Länder und für welche Waffen bzw. Komponenten für diese kam die 10 Prozent-Regelung für Heckler & Koch ab wann jeweils zur Anwendung, und ab wann kam jeweils die 30 Prozent-Regelung oder eine andere, von 10 Prozent abweichende Regelung zur Anwendung (bitte unter jeweiliger Angabe der Genehmigungsnummern und der Zeiträume)?
Ist innerhalb des BMWi und des BAFA, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Verteidigung, an anderer Stelle oder zwischen diesen Stellen jemals der Verdacht geäußert bzw. die Möglichkeit erörtert worden – ob schriftlich oder mündlich – , dass der Wunsch von Heckler & Koch nach einer Erhöhung der Komplementärgenehmigungen im Zusammenhang mit der Voranfrage der Firma Heckler & Koch im Jahre 2005 für den Aufbau bzw. die Inbetriebnahme einer Fertigungslinie für Sturmgewehre (G 36, FX-05 o. a.) in Mexiko stehen könnte (Netzwerk des Todes, S. 153; falls ja, bitte gegebenenfalls die entsprechenden Dokumente als Anhang beifügen und angeben, um welches Gewehr genau es sich nach dem Verdacht handelte)?
Haben auch andere Firmen seit Einführung der Komplementärgenehmigungen eine Erhöhung der 10 Prozent-Regelung beantragt, und/oder ist dies jeweils genehmigt worden (bitte unter Auflistung der jeweiligen Unternehmen, Rüstungsgüter, des Landes und des Werts)?
Trifft es zu, dass das BMWi in der Kommunikation mit dem BAFA darauf drängte, dass das BAFA Heckler & Koch veranlassen solle („vergatterte“), diese Sonderregelung nicht „hinauszuposaunen“ (vgl. Netzwerk des Todes, S. 212)?
Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Sonderregelung für Heckler & Koch, auf deren Geheimhaltung das BMWi das Unternehmen hingewiesen haben soll, Heckler & Koch gegebenenfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern verschafft worden (falls nein, bitte detailliert begründen, warum dies nicht der Fall war)?
Sind die damals an dieser Sonderregelung und Geheimhaltung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute noch im Bereich der Rüstungsexportkontrolle im Geschäftsbereich des BMWi tätig?
Sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage befasst worden, und falls ja, welche (bitte unter Angabe des Namens, der Abteilung bzw. des Referates und der Position)?
Waren diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Beantwortung der Kleinen Anfragen 18/4763, 18/4554, 17/8275 und 17/6432 beteiligt, und falls ja, welche (bitte unter Angabe des Namens, der Abteilung bzw. des Referates und der Position)?
War der Parlamentarische Staatssekretär beim damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, im Laufe seiner Amtszeit jemals mit Fragen des Rüstungsexportes befasst, wurden ihm Informationen über Genehmigungsverfahren vorgelegt, und hat er (gegebenenfalls auch in Vertretung und sonstigen Ausnahmefällen) an Sitzungen teilgenommen, in denen Exportanträge diskutiert und gegebenenfalls entschieden wurden? Wenn ja, betraf dies zu irgendeinem Zeitpunkt auch die Firma Heckler & Koch?