[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6732
18. Wahlperiode 17.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6511 –
Proteste in Montenegro und die Auswirkungen der russischen Gegensanktionen
auf Montenegro
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Ende September 2015 demonstrieren immer wieder Tausende
Montenegrinerinnen und Montenegriner gegen den amtierenden Ministerpräsidenten des
Landes, Milo Đukanović, der auch langjähriger montenegrinischer Präsident
(1998 bis 2002) und bereits des Öfteren Premier des Landes war (1991 bis 1998,
2003 bis 2006, 2008 bis 2010 sowie erneut seit dem Jahr 2012) sowie die Politik
seiner Partei, der so genannten Demokratischen Partei der Sozialisten (DPS).
Die DPS ist assoziiertes Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas
(SPE). Einige Hundert Protestierer haben sogar ein Zeltlager im
Regierungsviertel von Podgorica errichtet (
www.deutschlandfunk.de/montenegro-proteste-
gegen-den-dauerherrscher.795.de.html?dram:article_id=333195). Circa 400
Demonstrantinnen und Demonstranten übernachteten in der ersten Nacht auf
dem zentralen Platz in Podgorica (
www.balkaninsight.com/en/article/
protestswon-t-stop-until-montenegro-pm-resigns-09-28-2015).
Die Demonstrationen in der montenegrinischen Hauptstadt richten sich unter
anderem gegen Korruption und Wahlmanipulationen in dem Land (www.
derstandard.at/2000022915377/Proteste-gegen-den-Premier-Montenegros). Die
Opposition fordert unter anderem vorgezogene Neuwahlen (
www.derstandard.at/
2000023219613/Montenegros-Opposition-kuendigt-Protestmaersche-an). Die
Regierung Montenegros ist laut den Protestierern die einzige in Europa, die nie
durch demokratische Wahlen abgewählt wurde (
www.balkaninsight.com/en/
article/protests-won-t-stop-until-montenegro-pm-resigns-09-28-2015).
Mitte September 2015 hatte das montenegrinische Parlament für den Beitritt des
Landes zur NATO votiert. Ein Referendum über diese wichtige außenpolitische
Entscheidung lehnen Regierungsvertreter ab. Laut Umfragen sind derzeit etwa
36 Prozent der Montenegriner für, 37 Prozent gegen einen NATO-Beitritt und
26 Prozent sind unentschlossen (
www.derstandard.at/2000022915377/
Protestegegen-den-Premier-Montenegros).
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über von Montenegro
erlassene Sanktionen gegen die Russische Föderation im Zuge der Ukraine-
Krise?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich Montenegro den von der
Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im
Kontext der Ukraine-Krise gegen die Russische Föderation verhängten
restriktiven Maßnahmen vollumfänglich angeschlossen.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über von der Russischen
Föderation gegen Montenegro erlassene Gegensanktionen als Antwort auf die
montenegrinischen Sanktionen?
Die russische Regierung hat am 13. August 2015 eine Verordnung erlassen, mit
der Montenegro sowie Albanien, Island und Liechtenstein auf eine Liste mit
Ländern aufgenommen wurden, gegen die ein russisches Importverbot für bestimmte
landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Früchte und
Gemüse gilt. Bei der Unterzeichnung der Verordnung begründete der russische
Premierminister Medwedjew die Erweiterung dieser Liste um die vier genannten
Staaten damit, dass diese sich EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen
hätten.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen
Einbußen – vor allem im Agrar- und Tourismussektor – durch die erlassenen
Sanktionen und Gegensanktionen (
www.deutschlandfunk.de/montenegro-
proteste-gegen-den-dauerherrscher.795.de.html?dram:article_id=333195)?
Nach Angaben des montenegrinischen Wirtschaftsministeriums, des
Landwirtschaftsministeriums und des Statistikamts sind bisher keine wirtschaftlichen
Einbußen feststellbar. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht
vor.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über montenegrinische
Sanktionen gegen Afghanistan, Ägypten, Belarus, Nordkorea, den Iran, den Irak,
Libanon, Somalia und Simbabwe (
www.balkaninsight.com/en/article/
montenegro-joins-eu-arms-embargos-10-08-2015)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung schließt sich Montenegro den von der
Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
verhängten restriktiven Maßnahmen vollumfänglich an.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die NATO-Beitritts-
Zustimmungsraten in der montenegrinischen Bevölkerung?
In der letzten, der Bundesregierung bekannten entsprechenden Umfrage (Agentur
Damar, Oktober 2015), sprechen sich 44,9 Prozent der Befragten für, 38,9
Prozent gegen einen NATO-Beitritt Montenegros aus. Bei aller bei
Meinungsumfragen gebotenen Vorsicht bestätigt dieses Ergebnis eine innerhalb der letzten
Monate beobachtete Tendenz zu höheren Zustimmungsraten. Im montenegrinischen
Parlament – dem verfassungsgemäß für eine Entscheidung zum Beitritt
zuständigen demokratischen Organ – ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Unterstützung für einen Beitritt breit.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Untersagung von
Anti-Regierungs-Demonstrationen in 15 Städten Montenegros am 5.
Oktober 2015 (
www.derstandard.at/2000023219613/Montenegros-
Oppositionkuendigt-Protestmaersche-an)?
Der Innenminister Konjević und der Polizeichef Stojanović gaben am 4.
Oktober 2015 eine Pressekonferenz, bei der sie die Gründe für die Untersagung der
Bürgerproteste in 13 Gemeinden und einer Stadtgemeinde Podgoricas
(Golubovci) erläuterten. Die Veranstalter der Proteste hatten nach diesen Angaben
den erforderlichen Antrag nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist (fünf Tage
vor Beginn der Proteste) und unvollständig bei der Polizei eingereicht.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über trotz des Verbots
abgehaltene Proteste (
www.balkaninsight.com/en/article/montenegro-
activistsignore-police-protest-ban-10-06-2015-1)?
Trotz des Polizeiverbots fanden am 5. Oktober 2015 die Proteste in denjenigen
Gemeinden statt, in denen die Demokratische Partei der Sozialisten (DPS) regiert.
In allen 13 Gemeinden verliefen die Proteste friedlich. Zwischenfälle sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die infolge dieser
Proteste eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen alle Demonstrationsleiter
von Kundgebungen mit mehr als 20 Menschen (
www.balkaninsight.
com/en/article/montenegro-activists-ignore-police-protest-ban-10-06-
2015-1)?
Die Polizei stellte wegen der Durchführung nicht genehmigter Demonstrationen
einen Antrag zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Veranstalter der
Proteste bzw. gegen die Parteivorsitzenden der Parteien des Oppositionsbündnisses
Demokratische Front (DF) und die verantwortlichen Personen aus diesem
Bündnis.
b) Wie viele Menschen haben laut Erkenntnissen der Bundesregierung an
diesen Demonstrationen teilgenommen?
Laut in den Medien veröffentlichten Angaben der Polizei waren es insgesamt
ca. 1 000 Demonstranten in allen betreffenden Gemeinden: Podgorica 370
Demonstranten, Nikšić 200, Danilovgrad 67, Bijelo Polje 40, Andrijevica 25,
Mojkovac 25, Golubovci (Stadtgemeinde von Podgorica) 30, Bar 80, Kotor 23,
Herceg Novi 60, Budva 40, Pljevlja 30, Tivat 40 und Cetinje 9.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die montenegrinischen
„Medien […] von der Regierung kontrolliert“ werden (
www.derstandard.at/
2000022915377/Proteste-gegen-den-Premier-Montenegros)?
Montenegro erfreut sich insgesamt einer pluralistischen Medienlandschaft mit
allein fünf Tageszeitungen bei einer Einwohnerzahl von ca. 650 000. Auf die
regierungskritischen Zeitungen Vijesti und Dan entfällt der bei weitem größte
Marktanteil. Das regierungsfreundliche Blatt Pobjeda befindet sich nicht mehr in
Staatsbesitz, nachdem die über Jahre subventionierte Zeitung 2014 Insolvenz
anmelden musste und daraufhin von einem privaten Investor übernommen wurde.
Das Anfang 2014 gegründete Boulevardblatt Informer, ein Ableger der
gleichnamigen serbischen Boulevardzeitung, gilt ebenfalls als regierungsfreundlich. Mit
Dnevne Novine hat sich in den letzten Jahren eine Tageszeitung etabliert, die mit
ihrer ausgewogenen Berichterstattung aus Sicht der Bundesregierung keinem
Lager zuzuordnen ist.
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus für
einen möglichen NATO-Beitritt Montenegros?
Im Rahmen des laufenden Bewertungszyklus des Mitgliedschaftsaktionsplans
teilt die NATO die in Antwort zu Frage 7 getroffene Einschätzung einer
pluralistischen Medienlandschaft Montenegros.
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus für
einen möglichen EU-Beitritt Montenegros?
Die Medienfreiheit gehört gemeinsam mit anderen Fragen aus dem Bereich der
Rechtsstaatlichkeit zu den Themen, auf die bei den laufenden EU-
Beitrittsverhandlungen besonderes Augenmerk gelegt wird. Die diesbezüglichen
Verhandlungskapitel 23 und 24 wurden zu einem frühen Zeitpunkt der Verhandlungen
geöffnet und werden bis zum Ende der Beitrittsverhandlungen geöffnet bleiben.
Im Zuge der Verhandlungen muss Montenegro zahlreiche Zwischenschritte
(Interim-Benchmarks) absolvieren. Seine Fortschritte werden von der Europäischen
Kommission, aber auch von den Mitgliedstaaten sorgfältig beobachtet und
analysiert, insbesondere in den jährlichen Fortschrittsberichten der Kommission. Im
jüngsten Fortschrittsbericht vom 10. November 2015 würdigt die Europäische
Kommission unter anderem Verbesserungen bei der Gesetzgebung und
Einrichtung von Institutionen wie die Sonderstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von
Korruption und organisierter Kriminalität, gleichwohl seien weitere Schritte bei
der Umsetzung erforderlich. Sollte sich abzeichnen, dass erforderliche Reformen
im Bereich der Rechtsstaatlichkeit (Verhandlungskapitel 23 und 24), der auch das
Thema Medienfreiheit umfasst, mehr Zeit brauchen als Fortschritte in anderen
Bereichen (alle übrigen Verhandlungskapitel), würde das Tempo der
Verhandlungen in diesen anderen Bereichen reduziert werden, um insgesamt ein
Ungleichgewicht zu vermeiden. Der Beitritt zur EU wird erst erfolgen, wenn
Montenegro alle Bedingungen hierfür erfüllt hat.
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die „Bekämpfung der
Vetternwirtschaft sowie der organisierten Kriminalität“ sich in den vergangenen
Jahren in Montenegro „als wenig wirksam erwiesen“ haben (
www.nzz.ch/
international/europa/zeltlager-gegen-djukanovic-1.18621137)?
Der genannte Artikel in der „Neuen Zürcher Zeitung“ fasst Bewertungen aus dem
Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom Oktober 2014 zusammen.
In dem genannten Bericht erwähnt die Europäische Kommission Defizite
Montenegros bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, aber
auch positive Entwicklungen, darunter die Steigerung der Effizienz des
montenegrinischen Justizsystems sowie Erfolge bei der Bekämpfung von Drogen-
und Schleuserkriminalität. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzungen der
Europäischen Kommission.
Inzwischen hat Montenegro in diesen Bereichen weitere Fortschritte erzielt. Dies
betrifft sowohl die Schaffung entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen als
auch erste Schritte der Implementierung inklusive verstärkter Anstrengungen bei
der Strafverfolgung. Mitte Juni 2015 wurde die seit langem erwartete
Sonderstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und
Korruption eingerichtet, die seitdem medienwirksam Ermittlungen in prominenten
Korruptionsfällen aufgenommen hat.
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus für
einen möglichen NATO-Beitritt Montenegros?
Im Rahmen des laufenden Bewertungszyklus des Mitgliedschaftsaktionsplans
teilt die NATO die in Antwort zu Frage 8 gemachte differenzierte
Gesamteinschätzung und ermutigt Montenegro zur Fortsetzung der bereits unternommenen
Reformfortschritte im Bereich Bekämpfung von Korruption und organisierter
Kriminalität.
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus für
einen möglichen EU-Beitritt Montenegros?
Auch die Themen Korruptionsbekämpfung (einschließlich Nepotismus) und
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität werden in den besonders
herausgehobenen Rechtsstaatskapiteln der Beitrittsverhandlungen behandelt. Es wird auf die
Antwort zu Frage 7b verwiesen.
c) Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, dass „jüngste Erfolge
[…] allerdings Anlass zu einer vorsichtig positiveren Einschätzung“
geben (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 18/1216)?
Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung vom April 2014, dass damals
jüngste Erfolge Anlass zu einer vorsichtig positiveren Einschätzung gaben.
Seither sind weitere positive Entwicklungen erkennbar. So erfolgte mit der Wahl
eines Generalstaatsanwaltes im Oktober 2014 ein lange ausstehender, wichtiger
Schritt bei der Umsetzung der im Juli 2013 verabschiedeten Verfassungsreform
zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz. Im März 2015 wurde ein
Gesetzespaket zur Justizreform im Parlament verabschiedet. Es wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die berichtete
Verstrickung des montenegrinischen Geheimdienstes ANB (Nationaler
Sicherheitsdienst) mit der organisierten Kriminalität (
www.monitor.co.me/index.php?
option=com_content&view=article&id=4989:crne-take-domaih-bezbjedno
snih-slubi-duvan-kafa-i-tajne-koje-cure&catid=3427:broj-1216)?
Die Antwort der Bundesregierung zu dieser Frage ist gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang
verschickt.*
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die mindestens 23
verifizierten zwischen dem Februar 2014 und Oktober 2015 Attacken auf
Journalistinnen und Journalisten in Montenegro (
www.indexoncensorship.org/
2015/10/montenegro-using-journalists-as-political-pawns-undermines-
therole-of-the-media/)?
Der Referenzartikel zu dieser Frage beruht nach Informationen der
Bundesregierung auf Angaben der Nichtregierungsorganisation Human Rights Action (HRA).
Diese teilte der Deutschen Botschaft Podgorica auf Anfrage mit, dass nach poli-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
zeilichen Angaben im Jahr 2014 zehn, im Jahr 2015 16 Fälle von physischen
Angriffen, Drohungen oder Sachbeschädigungen gegenüber Journalistinnen und
Journalisten bzw. deren Eigentum registriert worden seien. Die Identität der
betroffenen Journalistinnen und Journalisten sei dabei jeweils nicht bekannt. Eigene
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus nicht.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufklärung dieser
Straftaten?
Da der Bundesregierung nicht bekannt ist, auf welche Fälle im Einzelnen Bezug
genommen wird, kann die Bundesregierung die Frage nicht beantworten. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus für die deutsch-montenegrinischen Beziehungen?
Die Bundesregierung thematisiert die Medienfreiheit in Montenegro gegenüber
ihren montenegrinischen Gesprächspartnern regelmäßig. Dabei weist die
Bundesregierung auf die unverzichtbare Rolle freier Medien für eine demokratische
Gesellschaft hin.
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich aus diesen
Angriffen auf die Pressefreiheit für einen möglichen EU-Beitritt
Montenegros?
Auf die Antwort zu Frage 7b wird verwiesen.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über montenegrinische
Journalistinnen und Journalisten, die ihren Beruf aufgeben, da ihre „dreckige
Wäsche“ in Medien anderer politischer Lager aufbereitet wird (www.
indexoncensorship.org/2015/10/montenegro-using-journalists-as-
politicalpawns-undermines-the-role-of-the-media/)?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschaffung
dieser Informationen?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche
Involvierung des montenegrinischen Geheimdienstes ANB in diese
Vorkommnisse?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
12. Hält es die Bundesregierung angesichts der berichteten Verstrickungen der
montenegrinischen Regierung mit der organisierten Kriminalität sowie der
eingeschränkten Demonstrations- und Pressefreiheit des Landes für
angemessen, dass Vertreter der montenegrinischen Regierung zu informellen
Ministertreffen der EU eingeladen werden (Depesche COELA 18.
September 2015)?
Einladungen von Regierungsvertretern von Beitrittskandidaten zu informellen
Ministertreffen erfolgen durch die EU-Präsidentschaft. Es handelt sich dabei um
ein übliches Verfahren im Rahmen der EU-Annäherung.
13. Setzt sich die Bundesregierung, wie die Regierung der USA, dafür ein, dass
Montenegro der NATO beitritt (
www.derstandard.at/2000022915377/
Proteste-gegen-den-Premier-Montenegros)?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel einer NATO-Mitgliedschaft
Montenegros im Rahmen der in der NATO geltenden „open door policy“. Derzeit
werden ausstehende Fragen im Rahmen von intensivierten und fokussierten
Gesprächen zwischen der NATO und Montenegro besprochen. Soweit diese
Gespräche zu einem positiven Ergebnis führen, wird sich die Bundesregierung dafür
einsetzen, dass die NATO-Außenminister zum Ende dieses Jahres den nächsten
wichtigen Schritt machen und eine Einladung zur NATO-Mitgliedschaft
Montenegros aussprechen.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Wahlmanipulationen bei den vergangenen landesweiten Wahlen in Montenegro (www.
derstandard.at/2000022915377/Proteste-gegen-den-Premier-Montenegros,
www.deutschlandfunk.de/montenegro-proteste-gegen-den-dauerherrscher.
795.de.html?dram:article_id=333195)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Oppositionsparteien und Teile der
Zivilgesellschaft bei den vergangenen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2013
Manipulationsvorwürfe im Zusammenhang mit der Pflege der Wählerlisten erhoben
hatten. Entsprechende Beschwerden wurden vom Verfassungsgericht
letztinstanzlich abgewiesen. Die Wahlbeobachtungsmission des Büros für demokratische
Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates (PACE) konnte keine gravierenden Irregularitäten beobachten.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die vom NATO-
Generalsekretär angesprochene „zunehmende Unterstützung“ für einen NATO-
Beitritt Montenegros (
www.rferl.org/content/support-montenegro-nato-bid/
27302553.html)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
16. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den „[durch] den
deutschen Zollfahndungsdienst […] in den Jahren 1993 bis 2005 [
umfangreichen] Ermittlungen im Zusammenhang mit Zigarettenlieferungen nach
Montenegro“ Anfangsverdachtsmomente gegen Personen aus dem unmittelbaren
persönlichen Umfeld von Milo Đukanović ergeben (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/1216)?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1216 (Antwort zu Frage 2) vom
24. April 2014 dargestellt, führte der deutsche Zollfahndungsdienst in den
Jahren 1993 bis 2005 umfangreiche Ermittlungen im Zusammenhang mit
Zigarettenlieferungen nach Montenegro. Ein Anfangsverdacht gegen Milo Đukanović hat
sich dabei nicht ergeben. Zur Person Milo Đukanović sind auch aktuell in den
zollseitigen Datenbanken keine Eintragungen vorhanden. Ermittlungen des
deutschen Zollfahndungsdienstes werden demnach nicht geführt.
17. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Insolvenz des
Kombinats KAP (
www.nzz.ch vom 12. Juli 2013 „Ein Fass ohne Boden:
Insolvenzverfahren gegen Montenegros größte Industriefirma“)?
Aus der örtlichen Medienberichterstattung ergibt sich folgendes Bild: Die
montenegrinische Regierung hat im Jahr 2013 dem damaligen Eigentümer KAPs, der
zur Firmengruppe des russischen Geschäftsmannes Oleg Deripaska gehörenden
zypriotischen Firma Central European Aluminium Company (CEAK) die
Konzession entzogen, da CEAK mehr als eine halbes Jahr die Stromrechnungen nicht
mehr bezahlt hatte. Anschließend wurde KAP Mitte 2014 im Rahmen des
Insolvenzverfahrens an den montenegrinischen Geschäftsmann Veselin Pejović,
Eigentümer der Firma Uniprom, verkauft. Der Verkauf ist noch nicht rechtskräftig,
da noch eine Zahlung von 14 Mio. Euro aussteht. Der Käufer hat angegeben, dass
er diese erst zahlen werde, wenn die laufenden Rechtsstreitigkeiten der CEAK
gegen die montenegrinische Regierung wegen des Konzessionsentzugs beendet
sind. Der ehemalige russische Eigentümer Oleg Deripaska verklagt Montenegro
vor verschiedenen nationalen und internationalen Gerichten auf 700 bis 900 Mio.
Euro Schadensersatz. Einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof von Zypern
wurde bereits stattgegeben. Im Gegensatz dazu sind bisher alle Klagen des
russischen Eigentümers vor montenegrinischen Gerichten abgewiesen worden (zuletzt
eine Klage über 100 Mio. Euro). KAP befindet sich weiterhin im
Konkursverfahren.
18. Welche seit April 2014 neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Anschläge auf oppositionelle Medien in Montenegro (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/1216)?
Die Bundesregierung hat Erkenntnisse zu einzelnen Straftaten gegenüber
Journalistinnen und Journalisten oder deren Eigentum im fraglichen Zeitraum; aufgrund
der nicht näher definierten Bezeichnung „oppositionelle Medien“ sind diese hier
sämtlich aufgezählt:
Im Mai 2015 wurden die Privatfahrzeuge zweier Journalisten der Tageszeitungen
Dan und Dnevne Novine beschädigt. Mehrere Fensterscheiben wurden
eingeschlagen. Die Täter wurden bis heute nicht ermittelt.
Im Juli 2015 wurde das Fenster an der Eingangstür der Redaktion der
Tageszeitung Dan zerschlagen. Unmittelbar nach der Tat konnte die Polizei den Täter
verhaften.
Vor kurzem wurde der Wagen des RTCG-Direktors Rade Vojvodić mutwillig
beschädigt. Der Täter wurde bislang nicht ermittelt.
Während der Proteste in Podgorica im Oktober 2015 wurde das Gebäude des TV
Senders PINK M zweimal von maskierten Personen mit Steinen angegriffen.
Beim ersten Mal wurde eine Journalistin des Senders verletzt. Die Täter wurden
nicht gefasst.
Die Chefredakteurin von TV Vijesti, Marijana Bojanić, wurde nach den
Demonstrationen am 17. und 18. Oktober 2015 zwei Mal bedroht. Der Urheber einer
der Drohungen wurde identifiziert.
Ein Fotograf der Tageszeitung Informer wurde während der Demonstrationen am
17. und 18. Oktober 2015 von Demonstranten angegriffen und sein Fotoapparat
zerstört. Die Täter wurden nicht ermittelt.
Während der Proteste vom 17. Oktober 2015 wurden insgesamt acht Fälle
aufgezeichnet, bei denen Journalisten verletzt (ohne notwendigerweise das Ziel eines
Angriffes zu sein), bedroht oder von der Polizei bei ihrer Arbeit behindert
wurden.
19. Wann und wo haben seit April 2014 Ausbilder der Bundespolizei, des
Bundeskriminalamtes (BKA) sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der
Polizeien der Länder Angehörige der montenegrinischen
Strafverfolgungsbehörden ausgebildet?
Für die Maßnahmen der Bundespolizei wird auf die Antworten der
Bundesregierung auf die quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu
Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, Bundestagsdrucksachen 18/3979, 18/5146
sowie 18/5814 verwiesen.
Das Bundeskriminalamt hat seit April 2014 folgende Maßnahmen der
polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) zugunsten der montenegrinischen
Strafverfolgungsbehörden durchgeführt:
Maßnahme
Bezeichnung Empfänger Ort Beginn Ende
Entsendende
Behörde
Finanzierung durch
Arbeitsbesuch
Study-Visit
Delegation des
montenegrinischen
Innenministeriums
zum Thema
Migration
Innenministerium
Montenegro
Stuttgart,
Karlsruhe
03.06.14 05.06.14
Baden-
Württemberg
EU -
TAIEX
Arbeitsbesuch
TAIEX -
Studienbesuch
Zielfahndung
Polizeidirektorat
Montenegro,
Zielfahndungs-einheit
Wiesbaden
07.07.14 10.07.14
BKA,
Hessisches
Landeskriminalamt
EU -
TAIEX
Stipendiat
Vorbereitungs-
/Basismodul
Polizeidirektorat
Montenegro,
Interpol
Podgorcia
Deutschland
03.07.15 30.04.16 BKA
Haushaltsmittel zur
Nachhaltigkeit des
EU-
Projekts
Maßnahme
Bezeichnung Empfänger Ort Beginn Ende
Entsendende
Behörde
Finanzierung durch
Arbeitsbesuch
Planungsworkshop
Nachhaltigkeitsmaßnahmen
Twinnining
Innenministerium
Montenegro;
Polizeidirektorat
Montenegro
Podgorica 28.05.15 29.05.15 BKA
Haushaltsmittel zur
Nachhaltigkeit des
EU-
Projekts
Arbeitsbesuch
TAIEX Expert
Mission on
drafting of the analysis
on recruitment,
continuous
training and
professional
development of police
officers
Innenministerium
Montenegro;
Polizeidirektorat
Montenegro
Podgorica 12.10.15 14.10.15 BKA
EU -
TAIEX
Arbeitsbesuch
Dokumente
Praxistraining I
(Nachhaltigkeit
Twinning)
Polizeidirektorat
Montenegro;
Grenzpolizei
Flughafen
Köln
12.10.15 16.10.15
Bundespolizei
Haushaltsmittel zur
Nachhaltigkeit des
EU-
Projekts
… … … … … … … …
Lehrgang
Zusammenarbeit
Staatsanwaltschaft und Polizei
(Nachhaltigkeit
Twinning)
Polizeidirektorat
Montenegro;
OK
Sonderstaatsanwaltschaft
Montenegro
Podgorica 21.10.15 23.10.15
LKA und
Staatsanwaltschaft
Baden-
Württemberg
Haushaltsmittel zur
Nachhaltigkeit des
EU-
Projekts
Zudem wird aktuell folgende PAH-Maßnahme umgesetzt:
Maßnahme
Bezeichnung Empfänger Ort Beginn Ende
Entsendende
Behörde
Finanzierung
durch
Lehrgang Finanzermittlung
Polizeidirektorat
Montenegro;
Finanzermittlungseinheit
Podgorica 02.11.15 06.11.15
LKA
Baden-
Württemberg
Haushaltsmittel zur
Nachhaltigkeit des
EU-
Projekts
20. Hielten sich seit April 2014 Berater der Bundespolizei, des BKA oder nach
Kenntnis der Bundesregierung der Polizeien der Länder im Rahmen ihres
Dienstes in Montenegro auf?
Die Durchführung der Maßnahme der Ausbildungshilfe in Montenegro, die in der
Antwort zu Frage 19 aufgeführt sind erfolgte jeweils durch zwei
Bundespolizeibeamte. Darüber hinaus ist seit Juli 2013 ein Grenzpolizeilicher
Verbindungsbeamter in Serbien mit Nebenakkreditierung für Montenegro entsandt.
Das Bundeskriminalamt hat seit April 2014 keinen Berater nach Montenegro
entsandt.
Wenn ja, von wann bis wann, mit welchen Aufgabenbereich und bei welchen
Dienststellen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der
Jahre 2004 bis 2014 die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen
Montenegro und der Bundesrepublik Deutschland entwickelt?
Seit dem Jahr 2005 hat sich das bilaterale Handelsvolumen zwischen Deutschland
und Montenegro von 72,9 Mio. Euro auf 99,7 Mio. Euro im Jahr 2014 erhöht. Für
das Jahr 2004 liegen keine Daten vor. Montenegro wirbt aktiv um ausländische
Investoren, stellt jedoch nur einen kleinen Markt dar, der nur in selektiven
Branchen für Investoren von Interesse ist (z. B. Tourismus, Energie, Umweltschutz,
Transportinfrastruktur). Gleichwohl wurde die Zusammenarbeit Montenegros
mit dem Ostausschuss der deutschen Wirtschaft zur Anwerbung von Investoren
in den letzten Jahren intensiviert.
22. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren 2004 bis 2014 Mittel
für die Entwicklungszusammenarbeit mit Montenegro bereitgestellt (nach
Jahren aufgeschlüsselt), in welcher Höhe wurden diese Mittel abgerufen, und
für welche Projekte wurden diese Mittel ausgegeben?
Bilaterale
staatl. EZ mit
Montenegro
FZ
(in Mio. €)
TZ
(in Mio. €)
Zusammen
(in Mio. €)
davon
abgerufen
(in Mio. €)
2004 3 3,2 6,2 6,2
2005 3,5 3,7 7,2 7,2
2006 14,5 5,5 20 20
2007 9,5 4,7 14,2 14,2
2008 8 3 11 11
2009 6 4 10 5
2010 2 1 3 2,5
2011 10 0 10 10
2012 9 0 9 9
2013 0 0 0 0
2014 0 0 0 0
65,5 25,1 90,6 85,1
Die Mittel wurden für Projekte zu folgenden Schwerpunkten der Zusammenarbeit
ausgegeben:
Öffentliche Infrastruktur
Deutschland trägt seit 2001 dazu bei, dass die Bevölkerung an der Küste
kontinuierlich und effizient mit sauberem Trinkwasser versorgt wird und die
Abwassersammlung und -reinigung durch den Bau von Abwassersystemen und
Kläranlagen verbessert wird. Dies kommt nicht nur dem Schutz der Umwelt
zu Gute, sondern trägt auch dazu bei, noch mehr Urlauber in die Region zu
locken und die wirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln.
Energieversorgung
Durch die Rehabilitierung der inländischen Wasserkraftwerke soll der Anteil
von teurem Strom aus nicht-erneuerbarer Energie, der von den
Nachbarländern eingekauft werden muss, möglichst gering bleiben. Deutschland fördert
durch langfristige und günstige Kredite an den staatlichen Stromerzeuger die
Nutzung des bestehenden landeseigenen Wasserkraftpotenzials. Damit wird
ein nachhaltiger Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum Montenegros sowie
zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
Durch die Unterstützung in vielen Bereichen der Tourismusförderung hat
sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in Montenegro einen
Namen gemacht. Um Einkommensmöglichkeiten in den strukturschwachen
Regionen zu schaffen, konzentrierten sich die in 2013 ausgelaufenen
Aktivitäten auf die Entwicklung Hinterland-spezifischer Angebote.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der bisherigen
Entwicklungszusammenarbeit mit Montenegro?
Die im Jahre 1999 aufgenommene deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
war Pionier in Montenegro und hat dort unmittelbar nach dem
Auseinanderbrechen Jugoslawiens sichtbare und wichtige Infrastrukturprojekte erfolgreich
umgesetzt. Die deutsche EZ mit ihren Durchführungsorganisationen KfW
Entwicklungsbank und Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) war der
wichtigste Partner in den Sektoren Energie, Wasser und Abwasser, Tourismus
und auch bei der Privatisierung des Bankensektors.
Seit Beginn der Zusammenarbeit hat sich das Land als verlässlicher und
engagierter Partner erwiesen, auch dank der eindeutig proeuropäischen Ausrichtung
von Politik und Wirtschaft. Die jahrzehntelange EZ- Kooperation hat die
Stabilität des Landes und der Region gefördert und als Basis für die erfolgreiche EU-
Annäherung Montenegros gewirkt.
Auf Grund fortgeschrittener Entwicklung und klarer EU-Perspektive des Landes
befindet sich die bilaterale Zusammenarbeit seit den letzten
Regierungsverhandlungen 2010 im Auslaufen.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von
Tränengas auf einer regierungskritischen Demonstration am Wochenende des
17./18. Oktober 2015 in Podgorica (AFP, 19. Oktober 2015)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden seit dem 27. September 2015 in
Podgorica von dem Oppositionsbündnis Demokratische Front (DF) organisierte
Protestaktionen gegen die montenegrinische Regierung statt. Unter anderem
blockierten vor dem Parlament auf einer Durchfahrtstraße aufgebaute Zelte drei
Wochen lang den Verkehr. Auf Antrag der Gemeinde Podgorica forderte die Polizei
am 16. Oktober 2015, eine Woche nach Ablauf der entsprechenden
Genehmigung, die Demonstranten auf, das Lager zu räumen. Nachdem dieser Forderung
nicht gefolgt wurde, räumte die Polizei in den frühen Morgenstunden des 17.
Oktober 2015 das Lager. Aufgrund des zum Teil gewaltsamen Widerstands der
Demonstranten setzte die Polizei Tränengas ein. Bei einer nicht genehmigten
Protestaktion von rund zweihundertfünfzig Demonstranten gegen die Räumung kam
es am Abend vor dem Parlament erneut zu beidseitiger Gewaltanwendung. Am
Abend des 18. Oktober 2015 versammelten sich auf Aufforderung der DF ohne
Genehmigung mehrere tausend Personen im Stadtzentrum. Einige vermummte
Demonstranten warfen Flaschen und Steine. Die Polizei setzte Tränengas ein.
Nach etwa anderthalb Stunden wurde der Protest beendet.
Auf einer von der DF organisierten Demonstration am 24. Oktober 2015 kam es
erneut zu Gewalt. Nachdem die von einem DF-Abgeordneten gesetzte Frist von
zehn Minuten zur Öffnung des Parlamentsgebäudes verstrichen war, griffen
Demonstranten den Polizeikordon vor dem Parlament mit Wurfgeschossen an,
darunter Feuerwerkskörper und mindestens ein Molotowcocktail. Die Polizei setzte
daraufhin Tränengas ein. Nach Einschätzung des unabhängigen Rates zur
Bürgerkontrolle der Arbeit der Polizei ist es bei den Protesten vom 17. und 18.
Oktober 2015 nicht zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt gekommen. Am 24.
Oktober 2015 wurden hingegen einzelne Fälle unverhältnismäßiger Gewalt durch die
Polizei registriert.
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