Evaluierungen und Verbesserungen der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen
der Abgeordneten Thomas Nord, Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP-Sondervermögens unterstützt (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ERP-Sondervermögen, Stand: 22. Oktober 2015, www.bmwi.de/DE/ Themen/Mittelstand/Mittelstandsfinanzierung/ innovationsfinanzierung,did= 312588.html). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hält hierzu unter anderem fest: „Besonders Existenzgründer und junge Unternehmen bedürfen der Unterstützung zum Ausgleich von Nachteilen bei Unternehmensaufbau oder Finanzierung gegenüber etablierten Unternehmen.“
Laut Angaben des BMWi ist die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermnögen zuletzt im Jahr 2011 evaluiert worden (vgl. ebenda). Die Evaluierung basiert auf Daten für den Zeitraum 2005 bis 2010 (vgl. Rambøll Management Consulting, Evaluierung der ERP Programme, Endbericht, Studie im Auftrag des BMWi, 1. Juli 2011, www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/ evaluierungerp-programme,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf).
Zwar bewertet die Evaluierung die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen grundsätzlich positiv, es finden sich in ihr jedoch insbesondere zwei Kritikpunkte, die die Fragen aufwerfen, ob in den vier Jahren nach Veröffentlichung dieser Evaluierung entsprechende Verbesserungen bei der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen erzielt worden sind, und warum die letzte Evaluierung bereits vier Jahre zurückliegt.
So hält die Evaluierung erstens fest: „Das ERP-Regionalförderprogramm fällt durch besonders hohe Mitnahmeeffekte (38 Prozent) auf.“ Der Mitnahmeeffekt, ist in der Evaluierung nachzulesen, „tritt dann auf, wenn ein Unternehmen gefördert wird, ohne dass es dieser Förderung bedurfte, da es anderweitig marktgängige Finanzierungsmittel generieren könnte. Mitnahmeeffekt beschränken daher die Effizienz der Förderung und sind somit nicht erwünscht“.
Kritisch ist in diesem Kontext zweitens auch dieses Ergebnis der Evaluierung zu verstehen und zu prüfen: „Zudem werden im Innovationsprogramm neben KMU auch in erheblichem Umfang größere Unternehmen gefördert.“ Das Statistische Bundesamt hat zuletzt für das erste Halbjahr 2015 gemeldet, dass die Gründungen von größeren Unternehmen um 1,3 Prozent zugenommen haben, die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen aber um 5,2 Prozent gesunken ist (vgl. Statistisches Bundesamt, 1,3 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2015, Pressemitteilung vom 17. September 2015 www.destatis.de/DE/PresseService/ Presse/Pressemitteilungen/2015/09/PD15_342_52311.html). Erst am 9. Oktober 2015 meldete das Statistische Bundesamt darüber hinaus steigende Unternehmensinsolvenzen, darunter auch besonders viele Unternehmen und Freiberufliche mit „wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (vgl. Statistisches Bundesamt, 3,6 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2015, Pressemitteilung vom 9. Oktober 2015, www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/ Pressemitteilungen/2015/10/PD15_378_52411.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um „die besonders hohen Mitnahmeeffekte“ beim ERP-Regionalförderprogramm, wie sie die Evaluierung attestiert, zu begrenzen, und wenn ja, welche?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie sich die „besonders hohen Mitnahmeeffekte (38 Prozent)“, die die Evaluierung festgestellt hat, seitdem entwickelt haben, und Angaben zu den Jahren 2011 bis 2014 machen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass laut Evaluierung neben kleinen und mittleren Unternehmen „auch in erheblichen Umfang größere Unternehmen gefördert“ werden vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung, namentlich das BMWi, festhält, dass „besonders Existenzgründer und junge Unternehmen“ der Unterstützung bedürfen?
Kommt der Frage 3 nach Ansicht der Bundesregierung nicht umso größere Bedeutung zu vor dem Hintergrund, dass das Statistische Bundesamt zuletzt neben steigenden Unternehmensinsolvenzen zwar einen Zuwachs bei Gründungen größerer Unternehmen, aber einen signifikanten Rückgang bei der Gründung von Kleinunternehmen gemeldet hat?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen Teilen in den Jahren nach der letzten Evaluierung die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen an kleine und mittlere Unternehmen auf der einen und größere Unternehmen auf der anderen Seite vergeben worden sind (d. h für die Jahre 2011 bis 2014)?
Wenn nicht, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Informationen einzuholen, zu prüfen, zu bewerten und zur Entscheidungsgrundlage für eine verbesserte Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen zu machen?
Welche Branchen bzw. Wirtschaftszweige haben in dem Zeitraum 2011 bis 2014 von der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen zu welchen Teilen profitiert?
Welchen Evaluierungszeitraum sieht die Bundesregierung als sinnvoll an? Eine jährliche Evaluierung beispielsweise?
Hat die Bundesregierung schon einmal erwogen, die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen auf bestimmte wirtschaftspolitische Zielsetzungen auszurichten?
Wenn ja, welche wirtschaftspolitischen Zielsetzungen hat die Bundesregierung bisher konkret verfolgt bzw. vorgegeben (z. B die Förderung bestimmter Technologien)?