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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutschlands Beitrag zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

Verhinderung des Imports von Fisch und Fischereiprodukten aus IUU-Fischerei, Stand der Kontrolldichte und -qualität, Umsetzung der IUU-Verordnung, Überprüfung von Fangbescheinigungen, Kriterien für risikobasierte Prüfungen, Plausibilitätsprüfung, Umgang der BLE mit risikobelasteten Fangbescheinigungen sowie abgelehnten Lieferungen seit Inkrafttreten der Verordnung, personelle Ressourcen zur Fangbescheinigungskontrolle, Konsequenzen für an IUU-Fischerei beteiligte deutsche Staatsbürger, Gesetzesgrundlage<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

07.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/659720.10.2015

Deutschlands Beitrag zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Niema Movassat, Caren Lay, Jan van Aken, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Jan Korte, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bekämpfung von illegaler und unregulierter Fischerei“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4034 haben ergeben, dass in Bezug auf die Rolle Deutschlands bei der Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter (IUU) Fischerei noch immer Lücken bei der effektiven Umsetzung der EU-IUU-Verordnung existieren.

Die Bundesregierung setzt für die Prüfung von etwa 60 000 Fangbescheinigungen pro Jahr lediglich fünf Vollzeit-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein (Zweijahresbericht Deutschlands an die Europäische Kommission zur Umsetzung der IUU-Verordnung, 2012 bis 2013). Dies ist auch im Vergleich mit anderen europäischen Staaten äußerst wenig. So beschäftigt Spanien für die Prüfung von deutlich weniger Fangbescheinigungen pro Jahr (ca. 47 000) 19 Personen in Vollzeit (Zweijahresbericht Spaniens an die Europäische Kommission zur Umsetzung der IUU-Verordnung, 2012 bis 2013).

In Deutschland haben die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den rund 60 000 Fangbescheinigungen bisher bei 50 Sendungen die Einfuhr nach Artikel 17 IUU-Verordnung überprüft bzw. im Folgenden verweigert. Des Weiteren wurden nach offiziellen Angaben insgesamt nur zehn Sendungen nach Artikel 18 der IUU-Verordnung abgelehnt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4034).

Durch die IUU-Fischerei entgehen der globalen, legitimen Fischereiindustrie Umsätze von schätzungsweise 8 bis 19 Mrd. Euro jährlich. Insbesondere für Entwicklungsländer hat sie zudem verheerende Konsequenzen, weil sie den lokalen Fischerinnen und Fischern ihren Fang und damit der lokalen Bevölkerung eine wichtige Nahrungs- und Proteinquelle entzieht. So drohen die Fischbestände vor der afrikanischen Küste, die nach Angaben des WWF durch die sogenannten fischerpartnerschaftlichen Abkommen der EU mit afrikanischen Staaten bereits stark unter Druck stehen, endgültig zu kollabieren (WWF 2011, Mythen und Fakten über die Gemeinsame Fischereipolitik – GFP).

Die wirksame Kontrolle von Importen von Fisch und Fischereiprodukten und die konsequente Abweisung von Produkten, deren legale Herkunft nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, stellen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von IUU-Fischerei weltweit dar. Sie halten Fangnationen zu besseren Kontrollen ihrer Fangflotte an, helfen ehrlichen Fischerinnen und Fischern, dem Wettbewerb standzuhalten, tragen zur Transparenz von Unternehmen und Handel bei, unterstützen die Kontrollen der Lieferketten und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Konsum zweifelhafter Fischereiprodukte.

Die sich aus der Bekämpfung der illegalen Fischerei ergebenden Konsequenzen sind international zunehmend Gegenstand hochrangiger politischer Foren. In ihrer „G7 Foreign Ministers’ Declaration on Maritime Security“ haben die Außenminister der G7-Staaten im April 2015 erklärt, bei der der maritimen Sicherheit stärker auf die Aspekte der illegalen Fischerei, des Menschenhandels im maritimen Raum und des Schutzes der maritimen Biodiversität einzugehen.

Der Bundesrepublik Deutschland kommt bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei eine besondere Rolle zu. In der EU ist Deutschland mit Importen aus Drittländern von rund 700 000 Tonnen pro Jahr nach Spanien der größte Importmarkt für Fisch und Fischereiprodukte und auch eine wichtige Drehscheibe des Handels in andere europäische Länder. Als einer der Hauptimportmärkte muss Deutschland dafür Sorge tragen, nicht zum Einfallstor für Fisch und Fischereiprodukte aus IUU-Fischerei zu werden. Die EU-IUU-Verordnung stellt für die Einfuhrkontrollen ein geeignetes Mittel dar, sie muss jedoch in den EU-Mitgliedstaaten effektiv und einheitlich umgesetzt werden.

Die wichtige Rolle der Bundesrepublik Deutschland zeigt sich ferner beim Prozess der Europäischen Kommission zur Verwarnung nicht-kooperierender Drittstaaten. Im Jahr 2015 wurden mit Thailand und Taiwan zwei Staaten verwarnt, aus denen die Bundesrepublik Deutschland einen nicht unerheblichen Wert an Fisch und Fischereiprodukten importiert. Im Falle Taiwans stellt die Bundesrepublik Deutschland sogar den zweitwichtigsten Importmarkt nach Griechenland nach dem Wert der Fisch- und Fischereiprodukte dar (Eurostat). Hier stellte die Europäische Kommission fest, dass Taiwan große Defizite bei der Ausstellung und Validierung von Fangbescheinigungen nachweisen werden konnte. (www.europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4806_de.htm und www.europa.de/rapid/press-release_IP-15-5736_de.htm).

Die EU-IUU-Verordnung schreibt vor, dass die Kontrollen von Fangbescheinigungen beim Import nach den Grundsätzen des Risikomanagements zu erfolgen haben. Auch die Überprüfung von Sendungen nach Artikel 17 hat nach den Kriterien zu erfolgen, die im Rahmen des Risikomanagements festgelegt wurden. Des Weiteren schreibt die EU-IUU-Verordnung vor, dass jeder Mitgliedstaat seinen zuständigen Behörden ausreichende Mittel zur Verfügung stellen muss, um die in der Verordnung beschriebenen Maßnahmen wahrnehmen zu können.

Bis heute wurden von der Bundesregierung noch keine genauen Informationen dazu öffentlich bereitgestellt, welche Bestandteile das deutsche Risikomanagement zur Kontrolle der Fangbescheinigungen im Einzelnen beinhaltet. Ferner geht aus den Berichten der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der IUU-Verordnung an die Europäische Kommission hervor, dass Deutschland im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten über sehr geringe Personalressourcen für die Kontrolle der Fangbescheinigungen beim Import von Fischereierzeugnissen zu verfügen scheint.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass seit Inkrafttreten der IUU-Verordnung Sendungen von Fisch und Fischereiprodukten aus IUU-Fischerei nach Deutschland gelangen konnten?

Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung fest, dass keine Sendungen aus IUU Fischerei importiert wurden?

Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um möglichen Vorfällen dieser Art vorzubeugen?

2

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass zum derzeitigen Stand eine Kontrolldichte und -qualität erreicht wird, die dazu geeignet ist, das Ziel der IUU-Verordnung, keine Fischereiprodukte aus IUU-Fischerei nach Deutschland zu importieren, sicherstellen zu können?

Wenn nein, warum nicht, und was müsste dazu seitens der Bundesregierung unternommen werden?

3

Wie evaluiert die Bundesregierung die effektive und innerhalb der EU einheitliche Umsetzung der IUU-Verordnung in der Bundesrepublik Deutschland?

Welche Zielvorgaben existieren hinsichtlich der Qualität und Quantität zur Prüfung der Fangzertifikate?

Plant die Bundesregierung eine umfassende Evaluierung zur Umsetzung der IUU-Verordnung in Deutschland, z. B. mittels eines unabhängigen Berichtes?

4

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Produkten, deren Legalität nicht ausreichend nachgewiesen werden kann, die Einfuhr verweigert wird?

5

Wie ist das genaue Vorgehen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bei der Überprüfung von Fangbescheinigungen (bitte den gesamten Prüfvorgang exemplarisch beschreiben)?

6

Wie viele der Fangbescheinigungen werden persönlich durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter auf Echtheit und Plausibilität pro Jahr geprüft?

7

Existieren Vorgänge, bei denen ein vereinfachtes, automatisiertes Prüfverfahren bestimmter Fangbescheinigungen zur Anwendung kommt?

Wenn ja, wie gestaltet sich dieses automatisierte Verfahren, und welche und wie viele Fangzertifikate werden automatisiert geprüft?

Wie viele Fangbescheinigungen werden überhaupt nicht kontrolliert?

8

Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung ein gemeinsamer Kriterienkatalog der Europäischen Kommission bzw. der EU-Mitgliedstaaten mit Punkten, die in einer risikobasierten Prüfung kontrolliert und bewertet werden müssen?

Wenn ja, um welche Kriterien handelt es sich dabei?

Sind diese Kriterien in das Risikomanagement der BLE integriert, und wenn ja, in welcher Form?

9

Welche Kriterien enthält der in Deutschland verwendete Kriterienkatalog für risikobasierte Prüfungen der Fangbescheinigungen?

Welche der Kriterien sind national, und welche sind Gemeinschaftskriterien, die nach Kenntnis der Bundesregierung für mehrere EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-weit gelten?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls Vorschläge oder Pläne, die Kriterien der risikobasierten Prüfung zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren?

10

Wie erfolgt die Auswahl der Fangbescheinigungen, die über die Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen hinaus auch auf Richtigkeit und Plausibilität kontrolliert werden?

Wie viele Fangbescheinigungen wurden im Zeitraum der Jahre 2012 und 2013 einer derartigen Prüfung unterzogen?

11

Wird im Rahmen der Plausibilitätsprüfung der Fangbescheinigungen auch die Einhaltung der in den jeweiligen Meeresgebieten geltenden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Fischbestände und der Meeresumwelt geprüft bzw. verifiziert? (wenn ja, bitte den Prüfvorgang erläutern, und wenn nein, warum nicht)?

12

Wie viele Sendungen von Fisch und Fischereiprodukten wurden in den Jahren 2012 und 2013 aus Ländern importiert, die nach den Kriterien der BLE-eigenen risikobasierten Prüfung als risikobelastet eingestuft werden?

13

Wie verfährt die BLE mit risikobelasteten Fangbescheinigungen, um die Herkunft aus legalen Quellen sicherzustellen (bitte den Prüfprozess beschreiben)?

14

Wie verfährt die BLE mit risikobelasteten Fangbescheinigungen, wenn keine Antwort vom Flaggen-, Vermarktungs- oder Küstenstaat auf eine Rückfrage der BLE zur Überprüfung der Fangbescheinigung erfolgt oder die Antwort die Legalität nicht ausreichend nachweist?

15

Werden solche Sendungen gemäß Artikel 18 der IUU-Verordnung abgelehnt?

Wenn ja, wie viele Sendungen wurden bisher seit Inkrafttreten der IUU-Verordnung gemäß Artikel 18 der IUU-Verordnung abgelehnt?

16

Wie wurde mit diesen abgelehnten Lieferungen verfahren (bitte um detaillierte Angaben zur Herkunft dieser Lieferungen, Inspektionsprozess und Handhabung der Waren)?

17

Wurden die nach Artikel 18 der IUU-Verordnung abgelehnten Lieferungen gemäß Absatz 3 konfisziert, vernichtet, entsorgt oder verkauft?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in der Vergangenheit Sendungen mit gefälschten Fangbescheinigungen nach Deutschland importiert werden konnten?

Wenn ja, wie viele, und welche Konsequenzen hatten diese Vorfälle?

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um weiteren Vorfällen dieser Art vorzubeugen?

19

Wie kann die Bundesregierung mit fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine ausreichende Prüftiefe und Bearbeitungsdichte der etwa 60 000 jährlichen Fangbescheinigungen gewährleisten, die die Echtheit der Unterlagen und Legalität des Fisches und der Fischereiprodukte sicherstellt, wenn Spanien für eine niedrigere Zahl an Fangbescheinigungen (etwa 47 000 pro Jahr) 19 Vollzeit-Mitarbeiterinnen bzw. -Mitarbeiter beschäftigt?

20

Welche Schlussfolgerung und Konsequenz zieht die Bundesregierung aus dieser Diskrepanz zwischen Spanien und Deutschland?

21

Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der personellen Ressourcen für die Kontrolle von Fangbescheinigungen für die Haushaltsjahre 2016 oder 2017?

22

Werden alle Fangbescheinigungen, die außerhalb der regulären Büroarbeitszeiten, also werktags zwischen 17 und 9 Uhr des Folgetages, eingehen, von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter überprüft?

Wie viele Fangbescheinigungen gehen außerhalb der Bürozeiten ein?

Wie erfolgt die Prüfung von Sendungen und deren Fangbescheinigungen, die außerhalb der Bürozeiten der BLE eingehen?

Wie viele der Fangbescheinigungen werden persönlich außerhalb der Bürozeiten geprüft?

23

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Artikel 39 der IUU-Verordnung umzusetzen und deutsche Staatsbürger zu identifizieren und zu verfolgen, die an IUU-Fischerei beteiligt sind oder diese unterstützen?

Welche Konsequenzen haben deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger zu erwarten, die nachweislich an IUU-Fischereioperationen beteiligt sind oder diese unterstützen?

24

Hat die Bundesregierung Regelungen erlassen, die vergleichbar mit denen Spaniens sind (www.mercopress.com „IUU Fishing: Spain announces 11 Million Penalties against Galica Syndicate“ vom 22. Juni 2015), um deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die an IUU-Fischerei beteiligt sind oder diese unterstützen, zu identifizieren und zu verurteilen?

25

Auf welcher Gesetzesgrundlage wendet die Bundesregierung Artikel 39 der IUU-Verordnung in Deutschland an?

Wenn keine Gesetzesgrundlage dafür geschaffen wurde, wie begründet die Bunderegierung das?

26

Wie viele Fangbescheinigungen wurden seit Inkrafttreten der IUU-Verordnung aus Taiwan von der Bundesregierung registriert?

Wie viele Fangbescheinigungen aus Taiwan wurden vor Ankunft der Sendungen validiert?

Befindet sich Taiwan unter den Staaten, die die Bundesregierung als Risikoherkunftsländer in ihrer risikobasierten Prüfung führt?

27

Welcher Schaden entsteht Entwicklungsländern nach Kenntnis der Bundesregierung durch die IUU-Fischerei?

28

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass in den Ländern, mit denen die EU fischereipartnerschaftliche Abkommen abgeschlossen hat, die IUU-Fischerei die Fischbestände zusätzlich unter Druck setzt und zu einer Überfischung führen könnte (bitte begründen)?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, bei der Revision bestehender und dem Abschluss neuer fischereipartnerschaftlicher Abkommen mit dieser Gefahr umzugehen?

Berlin, den 20. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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