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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beteiligung der Bundesregierung an Projekten der "G7-Neuen Allianz für Ernährungssicherung" in Tansania

Deutsche Mitwirkung an Vorhaben des "Southern Agricultural Growth Corridor of Tanzania" (SAGCOT) sowie der G7-Neue Allianz für Ernährungssicherung in Tansania, Agrarinvestitionen, Schutz der (Land-)Rechte von Kleinbauern, kritische Studie des Hilfswerks MISEREOR, tansanisches Kooperationsabkommen mit der Neuen Allianz, Saatgutgesetzgebung, Fortschrittsbericht der Neuen Allianz, Projekte im Rahmen des International Water Stewardship Programme (IWaSP), Reduzierung von Wasserrisiken, Projektpartner, GIZ, Finanzmittel für die Bereiche Biodiversitätsmanagement und "Management natürlicher Ressourcen"<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

24.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/660802.11.2015

Beteiligung der Bundesregierung an Projekten der „G7-Neuen Allianz für Ernährungssicherung“ in Tansania

der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Tansania ist in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus internationaler Agrarkonzerne gerückt. Der aktuelle Bericht des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR e. V. „Impacts of large-scale agricultural investments on small-scale farmers in the Southern Highlands of Tanzania: A Right to Food Perspective“ hat die Folgen dieser Entwicklung für Kleinbauern analysiert und dabei Klagen von Landverlusten und Repressionen durch Firmenvertreter und Behörden dokumentiert.

Zwei internationale Initiativen, an denen die Bundesregierung direkt und indirekt beteiligt ist, fördern die Erschließung Tansanias durch Agrarkonzerne; die „G7-Neuen Allianz für Ernährungssicherung“ sowie der „Southern Agricultural Growth Corridor of Tanzania“ (SAGCOT). Tansania hat in seinem Kooperationsabkommen mit der Neuen Allianz u. a. Zusagen zu Steuererleichterungen für Agrarkonzerne, zum Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen im Agrarbereich und der Anpassung der Saatgut- und Agrochemieregulierungen im Sinne der internationalen Investoren gemacht. Zudem soll die Regierung Tansanias in der SAGCOT-Region umfangreiche Landnutzungsverfahren und Landtitulierungen vornehmen sowie Investoren Land zur Verfügung stellen.

SAGCOT umfasst ein mehr als 350 000 Hektar großes Gebiet – das entspricht der Größe Italiens – auf dem die die tansanische Regierung die Ansiedlung privater Unternehmen voranbringen will. Dies soll Tansanias Wirtschaftswachstum durch ein Agroexportmodel stärken, das massive Intensivierung und Ausweitung der industriellen Landwirtschaft vorsieht. Gleichzeitig sollen für die Anwohner der umliegenden Städte und Dörfer neue Jobs geschaffen werden.

Sowohl die „Neue Allianz für Ernährungssicherung“ als auch SAGCOT verfolgen offiziell die Ziele, kleinbäuerliche Landwirtschaft zu fördern und zur Ernährungssicherung vor Ort beizutragen. Allerdings bedienen viele der bisher im Rahmen dieser Initiativen gesetzten Maßnahmen einseitig die Interessen von Großkonzernen, während Interessen der Kleinbauern und das Ziel der Ernährungssicherung oft unberücksichtigt bleiben. Dafür drei Beispiele:

  • Im Rahmen des Kooperationsabkommen hat Tansania feste Zusagen an Agrarkonzerne gemacht, während die Landrechte der Kleinbauern nur durch die freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten geschützt werden sollen. Zu welcher Schieflage dies führt, zeigt sich im Fortschrittsbericht 2014 (Tanzania: Progress in Public Private Partnership in Agriculture Transformation, 2014). Darin wird angeführt, dass innerhalb der SAGCOT-Region bereits Landtitel im Umfang von 146 000 Hektar für Großinverstoren gesichert wurden, während der Landtitulierungsprozess für Kleinbauern nicht vorankommt (ebenda, S. 9).
  • Im Kooperationsabkommen ist festgelegt, dass Tansania seine Saatgutgesetzgebung in Einklang mit UPOV 91 bringen soll. Allerdings kommt eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegebene Studie (The UPOV Convention, Farmers Rights and Human Rights: An integrated assesement of potentially conflicting legal frame-works, 2015) zu dem Schluss, dass UPOV 91 die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung behindern kann und den Spielraum von Entwicklungsländern einschränkt, ihre Saatgutgesetzgebung an den Bedürfnissen der Kleinbauern auszurichten.
  • Wie die MISEREOR-Studie zeigt, haben Kleinbauern der SAGCOT-Region bisher kaum Anteil an dem versprochenen Investitionsschub. Soziale und infrastrukturelle Investitionen wie der Bau von Straßen und Schulen bleiben bisher aus oder werden nur mangelhaft umgesetzt. Kleinbauern profitieren bisher kaum von Produktionssteigerungen und den in Aussicht gestellten Zugängen zu neuen Absatz- und Arbeitsmärkten. Im Gegenteil, häufig verlieren sie ihr Land durch die Schaffung von Großplantagen. Auf diesen Plantagen entstehen wiederum nur wenige abgesicherte, reguläre Arbeitsplätze. Stattdessen müssen sich Kleinbauern dort als Tagelöhner verdingen.

Die Bundesregierung ist mit den Initiativen der Neuen Allianz in Tansania und SAGCOT auf vielfältige Weise und auf unterschiedlichen Ebenen verbunden. Zwar hat die Bundesregierung das Kooperationsabkommen mit Tansania nicht direkt verhandelt (federführend waren hier die USA), allerdings sitzt die Bundesregierung im Leadership Council der Neuen Allianz, der sich der politischen Steuerung und Fortschrittskontrolle widmet. Nach eigenen Aussagen bringt die Bundesregierung darin ihre entwicklungspolitische Zielsetzung wie Ernährungssicherung, Kleinbauernförderung und Landrechte ein (Sachstand des BMZ an das Büro des Abgeordneten Niema Movassat vom 5. Oktober 2015). Zudem hat die Bundesregierung im Kooperationsabkommen mit Tansania zugesagt, die Umsetzung der G7-Neue-Allianz-Initiative mit 72,5 Mio. Euro zu unterstützten (in den Bereichen Wasser, Energie und Biodiversätsschutz). Die EU hat weitere 87 Mio. Euro zur neuen Allianz in Tansania beigesteuert, wobei 36,5 Mio. Euro davon in SAGCOT flossen (Fortschrittsbericht Tansania 2014, S. 13). An SAGCOT ist die Bundesregierung zwar nicht direkt beteiligt, kooperiert aber in der staatlichen EZ mit einigen SAGCOT-Mitgliedern.

Im Wasserbereich ist Deutschland einer der Hauptfinanziers des Water Sector Development Programmes (WSDP). Das Programm hat sich zum Ziel gesetzt, die Wasserversorgung landesweit zu verbessern und nach marktwirtschaftlichen Prinzipien zu organisieren. Laut Kritikern dient das Programm in der Praxis aber vor allem dazu, die Wasserversorgung großer Unternehmen sicherzustellen. Zwar werden im Rahmen von WSDP auch neue technische Anlagen für Gemeinden installiert. Deren Aufrechterhaltung können sich viele ländliche Gemeinden jedoch nicht dauerhaft leisten, sodass sie nach kurzer Zeit wieder verfallen (www.humanosphere.org/world-politics/2014/12/tanzania-failed-fix-water-accessproblem/).

Bei der Entwicklung des tansanischen Wassersektors arbeitet Deutschland mit mehreren Unternehmen zusammen, die an SAGCOT beteiligt sind, u. a. Olam International (OLAM), The Coca Cola Company oder SABMiller plc. Mit Coca Cola initiierte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ein Projekt zur Reinigung des Mlalakua-Flusses, von dem Kritiker behaupten, dass es lediglich der Imageverbesserung des Unternehmens Coca Cola gedient hat und nichts zu einer nachhaltigen Säuberung des Flusses beigetragen hat (www.globalpost.com/dispatch/news/health/140912/coca-cola-africa-tanzaniariver-water-sanitation-ppp-branding-health). Mit dem singapurischen Konzern OLAM hat die GIZ ein Projekt im Rahmen des International Water Stewardship Programme (IWaSP) gestartet, um u. a. die Wassersicherheit für die Geschäftsoperationen von OLAM sicherzustellen. Das Projekt liegt innerhalb des SACGOT-Gebiets, in der Ruvuma-Region, in der die Misereor-Studie die verheerenden Folgen der Ansiedlung von OLAM dokumentiert hat, darunter die Enteignungen von Kleinbauern sowie die miserablen Arbeitsbedingungen der Tagelöhner auf den Kaffeeplantagen von OLAM. Neben der GIZ arbeitet auch die DEG  Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Rahmen von develoPPP mit OLAM im Kaffeeanbaubereich zusammen.

Im Rahmen des Biodiversitätssschutzes finanzieren die GIZ und die KfW diverse Projekte im Serengeti-Ökosystem und im Selous-Wildreservat. Die GIZ hat durchaus erkannt, dass die lokale Bevölkerung besser in Schutzmaßnahmen integriert werden muss (www.giz.de/en/worldwide/28017.html), um Biodiversitätsschutz nachhaltig zu gestalten. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung dieser Gebiete sowie Wilderei sind für die lokale Bevölkerung ertragreicher als der von ausländischen Gebern bevorzugte Tourismus, dessen Einnahmen zum größten Teil der Zentralregierung zugutekommen (www.focusonland.com/download/5232e53b344e7/). Statt die Mittel dafür einzusetzen, der anliegenden Bevölkerung Alternativen zur Nutzung der natürlichen Ressourcen zu schaffen, setzt die Bundesregierung jedoch vermehrt auf Mittel der Abschreckung, die nicht die Ursachen der Zerstörung bekämpfen. In der Praxis setzt sie aber vor allem auf Abschreckungsmaßnahmen und fördert den Aufbau zentralstaatlicher (Überwachungs-)Strukturen wie der Tanzania Wildlife Authority (TAWA), um gegen Wilderei vorzugehen (www.daressalam.diplo.de/contentblob/4645320/Daten/5949161/Download_TAWA.pdf). Dabei ist auch der Aufbau paramilitärischer Strukturen vorgesehen, bei dessen Aufbau Deutschland maßgeblich beteiligt ist (ebenda, S. 2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Welche Stakeholder – neben den Regierungen der USA und Tansanias – waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung des Kooperationsabkommens im Rahmen der G7-Neuen Allianz beteiligt?

2

Wurde das Kooperationsabkommen mit Tansania im Leadership Council der Neuen Allianz, besprochen und wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung zu den Einzelheiten im Partnerschaftsabkommen geäußert?

3

Hat der Leadership Council dem Kooperationsabkommen zustimmen müssen, und wenn ja, wie hat die deutsche Seite gestimmt?

4

Wurde im Rahmen des Leadership Councils das SAGCOT-Projekt besprochen, und wenn ja, wie hat sich Deutschland dazu geäußert?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass das Kooperationsabkommen mit Tansania verbindliche Verpflichtungen der tansanischen Regierung zur Handelsliberalisierung, Saatgutregulierung sowie Steuer- und Zollsenkungen für Agrarprodukte enthält, aber keine verbindlichen Verpflichtungen zur Ernährungssicherheit, zum Umweltschutz und zum Schutz von Kleinbauern?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung das Kooperationsabkommen mit Tansania

a) im Hinblick auf Ernährungssicherheit,

b) im Hinblick auf die Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen,

c) im Hinblick auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass Tansania im Rahmen der Neuen Allianz seine Saatgutgesetzgebung an UPOV anpasst, vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Neuen Allianz für Ernährungssicherung und Kleinbauernförderung einzusetzen vorgibt, und eine aktuelle GIZ Studie vor möglichen negativen Folgen von UPOV für Kleinbauern und die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung warnt?

8

Nimmt die Bundesregierung die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen GIZ-Studie zu den entwicklungspolitischen Problemen von UPOV 91 zum Anlass,

Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, bei der gesetzliche Regelung des Sortenschutzes kleinbäuerliche Interessen und menschenrechtliche Aspekte wie das Recht auf Nahrung zu berücksichtigen, und wenn ja, wie?

sich innerhalb von UPOV dafür einzusetzen, neuen Mitgliedern mehr Flexibilität bei der Verabschiedung nationaler Gesetze zum Sortenschutz zugestehen, um somit den Bedingungen und Interessen von Indigenen und Kleinbauern besser gerecht zu werden, und wenn ja, was hat die Bundesregierung in diese Richtung bisher unternommen?

9

Warum setzt sich die Bundesregierung innerhalb der Neuen Allianz nicht für verbindliche Regelungen, die die (Land-)Rechte von Kleinbauern schützen, ein, anstatt auf die freiwilligen Leitlinien zur Landnutzung zu setzen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die vorhandenen Daten des Fortschrittsbericht der Neuen Allianz zu Tansania hinsichtlich

a) der Ernährungssicherheit;

b) der Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen;

c) des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fortschrittsbericht der Neuen Allianz für Tansania von 2014, der festhält, dass bei der Vergabe von Land bisher nur die Vergabe an große, kommerzielle Investoren Fortschritte macht, während Landtitulierungsprozesse für Kleinbauern festzustecken scheinen, für ihr weiteres Agieren in der Neuen Allianz?

12

Teilt die Bundesregierung die Ansicht von MISEREOR, dass bei den Landtitulierungen in Tansania im Rahmen der Neuen Allianz und von SAGCOT die (informellen) Landnutzungsrechte von Kleinbauern systematisch ausgehöhlt werden, und wenn nein, welche Belege hat die Bundesregierung dafür, und wenn ja, wie wird sie sich dafür einsetzen, dass die Regierung Tansanias Landansprüche von Kleinbauern klärt, bevor sie Land an Großinvestoren vergibt?

13

Wie passt nach Auffassung der Bundesregierung das negative Studienergebnis von MISEREOR zu den Einschätzungen des Fortschrittsberichts, wonach durch Letters of Intent von Unternehmen im Jahr 2013 453 000 Kleinbauern in Tansania erreicht wurden?

14

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den Absichten der Neuen Allianz, die sich Ernährungssicherheit und die Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen zum Ziel gesetzt hat, und der aktuellen Politik, die im Rahmen der Neuen Allianz in Tansania verfolgt wird, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum tritt die Bundesregierung nicht aus der Neuen Allianz aus?

15

Warum beinhaltet der Fortschrittsbericht der Neuen Allianz nach Kenntnis der Bundesregierung keinerlei Detailinformationen zu Auswirkungen der Projekte und Initiativen auf die Ernährungssicherheit und die Lage der Kleinbauern in Tansania?

16

Hat die Bundesregierung Detailinformationen zu den Auswirkungen der Projekte und Initiativen auf die Ernährungssicherheit und die Lage der Kleinbauern in Tansania angefragt, und wenn ja, was waren deren Ergebnisse?

17

Wie glaubt die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen, den Erfolg der Neuen Allianz und der von Deutschland getätigten Projekte in Tansania messen zu können?

18

Welche Folgen haben aus Sicht der Bundesregierung die ausländischen landwirtschaftlichen Investitionen für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Tansania, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre EZ-Projekte aus der MISEREOR-Studie, aus der hervorging, dass Kleinbauern oft von großflächigen Agrarinvestitionen nicht nur nicht profitieren, sondern oft sogar ihr Land verlieren?

19

Welche Langzeitstudien liegen der Bundesregierung zu Ländern vor, wo großflächige Agrarinvestitionen, Handelsliberalisierung, Steuererleichterungen und Zollsenkungen für Agrarimporte und Agrarexporte und eine Saatgutregulierung gemäß UPOV zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung geführt haben, die die Ernährungssicherheit langfristig verbessert haben, und wenn nicht, warum ist Deutschland weiterhin Mitglied der Neuen Allianz?

20

Welche konkreten Projekte innerhalb der G7-Initiative hat die Bundesregierung in ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania zwischen den Jahren 2012 und 2014 in den Unterbereichen Wassersektorenentwicklung, erneuerbare Energie/Energieeffizienz und Biodiversitätsschutz gefördert (bitte Ort des Projekts, Ziel des Projekts, Projektpartner, Stakeholder in der Projektentwicklung, Dauer und Höhe der Förderung angeben)?

21

Welche konkreten Projekte, insbesondere PPP, werden vom BMZ, der GIZ, der KfW und der DEG in Tansania seit 2007 unterstützt (bitte Ort des Projekts, Ziel des Projekts, Projektpartner, Stakeholder in der Projektentwicklung, Dauer und Höhe der Förderung angeben)?

22

Wurden und werden im Rahmen von SAGCOT konkrete Projekte von der KfW oder der DEG (mit-)finanziert, und wenn ja, bitte nach Projekten aufschlüsseln?

23

Wie viel Geld hat die GIZ für das IWaSP in Tansania bereitgestellt, und wie groß war der Beitrag der privatwirtschaftlichen Partner?

24

Wie viel Geld wurde im Rahmen von IWaSP für die Kooperation mit OLAM bereitgestellt, und wie groß war der Beitrag von OLAM?

25

Welche Unternehmenssparten von OLAM hat die GIZ im Rahmen von IWaSP gestützt?

Handelt es sich hierbei um den Kaffeeanbau, und wenn ja, warum wurde für die Förderung ein so wasserintensives Agrarprodukt für den Export mit einer so hohen Preisvolatilität ausgewählt, und wie passt dies zu dem Ziel der Ernährungssicherung?

26

Welche anderen Partner außer OLAM aus der Privatwirtschaft gibt es für das IWaSP in Tansania?

27

Wie hat die GIZ die Wasserbedürfnisse der Kleinbauern und der lokalen Bevölkerung im Rahmen von IWaSP sichergestellt?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie von MISEREOR, die über negative Folgen der OLAM-Ansiedlung in der Ruvuma-Region berichtet (Landenteignungen von Kleinbauern, schlechte Arbeitsbedingungen auf OLAM-Farmen), vor dem Hintergrund, dass die GIZ und die DEG Projekte mit OLAM in eben dieser Region durchführten bzw. durchführen?

29

Wird die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit OLAM in der Ruvuma-Region aufgrund der Studie überdenken, neu ausrichten oder beenden?

30

Wird die Bundesregierung sich aufgrund des MISEREOR-Berichts gegen die Aufnahme von OLAM in die German Food Partnership aussprechen, und wenn nein, warum nicht?

31

Wird die Bundesregierung sich bei OLAM dafür einsetzen, dass die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessert und Kleinbauern entschädigt werden, und wenn nein, warum nicht?

32

An welchen Richtlinien orientieren sich die Trainingsmaßnahmen zu „Good Agricultural Practices“ (GAP), die in dem DEG Projekt mit OLAM vorgesehen sind?

33

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Inhalt der GAP?

34

Wird sich die Bundesregierung angesichts der Kritik des MISEREOR-Berichts auf EU-Ebene im Europäischen Rat und im Ministerrat dafür einsetzen, die Gelder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds von SAGCOT abzuziehen bzw. dafür einsetzen, dass zukünftig keine Gelder mehr für SAGCOT oder andere Wachstumskorridore eingesetzt werden?

35

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorwürfe, dass die PPP mit Coca Cola zur Reinigung des Mlalakua Flusses lediglich der Förderung der öffentlichen Wahrnehmung des Unternehmens Coca Cola gedient und nicht zu einer nachhaltigen Säuberung des Flusses beigetragen hat?

36

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik am WSDP I auf „humanosphere.org“, dass hier oft Projekte in der Wasserversorgung gefördert wurden, deren Betrieb sich die betroffenen Gemeinden nicht längerfristig leisten konnten und die Feststellung, dass von diesem Missstand hauptsächlich Berater profitiert haben?

37

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus für das WSDP II gezogen?

38

Warum setzt sich die Bundesregierung in Tansania im Bereich Biodiversitätsmanagement offiziell für die Stärkung der lokalen Bevölkerung rund um die Wildreservate ein und fördert dann gleichzeitig eine zentrale Wildreservatsverwaltung durch TANAPA und TAWA und den Aufbau paramilitärischer Strukturen?

39

Wie viele der im Rahmen der G7-Neuen Allianz für den Bereich Biodiversitätsmanagement zugesagten Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den infrastrukturellen und wirtschaftlichen Ausbau der die Wildreservate umliegenden Ortschaften geflossen (bitte Projekte einzeln auflisten)?

40

Wie viele der im Rahmen der G7-Neuen Allianz für den Bereich Biodiversitätsmanagement zugesagten Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die institutionelle Stärkung des Artenschutzes geflossen, wie zum Beispiel den Aufbau von TAWA (bitte Projekte einzeln auflisten)?

41

Wie viele deutsche EZ-Mittel im Bereich „Management natürlicher Ressourcen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in den infrastrukturellen und wirtschaftlichen Ausbau der die Wildreservate umliegenden Ortschaften geflossen (bitte Projekte einzeln auflisten)?

42

Wie viele deutsche EZ-Mittel im Bereich „Management natürlicher Ressourcen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in die institutionelle Stärkung des Artenschutzes geflossen, wie zum Beispiel den Aufbau von TAWA (bitte Projekte einzeln auflisten)?

Berlin, den 2. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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