[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6962
18. Wahlperiode 04.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6606 –
Neue Perspektiven zur Beendigung des syrischen Konfliktes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit fast fünf Jahren tobt der Krieg in Syrien. Was mit dem Kampf um
Demokratie und soziale Gerechtigkeit begonnen hatte, verwandelte sich nach der
militärischen Niederschlagung in einen Bürgerkrieg und durch ausländische
Einflussnahme in einen regionalen und internationalen Stellvertreterkrieg, in dem
die Menschen in Syrien unermesslichem Leid ausgesetzt sind. Mehr als
250 000 Syrerinnen und Syrer verloren ihr Leben, 12,2 Millionen sind auf der
Flucht. Vier Millionen sind in die Anrainerstaaten Jordanien, Libanon, Türkei
und Ägypten geflohen. Sie leben in vielen Fällen unter erbärmlichen
Umständen. Nun droht den Flüchtlingen ein weiteres Mal aufgrund der
Unterfinanzierung des UNHCR (Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen), das
wiederum auf das Ausbleiben versprochener Finanzmittel aus den Geberländern
zurückzuführen ist, eine Halbierung ihrer Essensrationen.
Der frühere finnische Präsident und Friedensnobelpreisträger, Martti Ahtisaari,
erhob in der britischen Tageszeitung „The Guardian“ (15. September 2015)
schwere Vorwürfe an die Adresse des Westens. Er sagte, bereits im Jahr 2012
habe der russische Unterhändler Viktor Tschurkin einen Drei-Punkte-Plan zur
Lösung des Konfliktes unterbreitet, der auch einen Rücktritt von Syriens
Präsidenten Baschar al Assad vorsah. Darauf seien aber Frankreich, Großbritannien
und die USA nicht eingegangen, weil sie davon überzeugt waren, dass der Sturz
Baschar al Assads ohnehin bevorstünde. Zu diesem Zeitpunkt, so Martti
Ahtisaari, belief sich die Zahl der Opfer auf 7 500: „Wir hätten dieses ganze Chaos
in Syrien verhindern können.“
Jede Chance auf eine Beendigung des Krieges in Syrien muss genutzt werden.
Der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben sowohl in der ersten Lesung des Haushalts 2016
im Deutschen Bundestag als auch beim Besuch des russischen Außenministers
Sergei Lawrow am 11. September 2015 zu Recht auf die Notwendigkeit neuer
internationaler Gespräche für eine Lösung des syrischen Bürgerkrieges
hingewiesen. Ebenso positiv hervorzuheben ist die Äußerung der Bundeskanzlerin,
dass für eine Konfliktlösung Russland einbezogen werden müsse. Es ist nun an
der Bundesregierung, hierzu auch konkrete politische Schritte einzuleiten.
Ebenso sollte die deutsche Außenpolitik den Vorschlag des UNO-
Sonderbeauftragten für Syrien, Staffan de Mistura, aufgreifen, der dazu aufrief, eine
regionale Konferenz nach dem Vorbild der Konferenz über Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa einzuberufen. De Mistura rief den Iran und Saudi-Arabien
zu direkten Gesprächen miteinander auf (UN-Pressemitteilung vom 8.
September 2015). Die Bundesregierung sollte aktiv bei der Vermittlung lokaler
Waffenstillstände in Syrien eingreifen. Vor allem muss aber der Druck auf Saudi
Arabien, Kuweit und Katar erhöht werden, die Lieferung von Geld und Waffen
an islamistische Extremisten in Syrien einzustellen.
Der syrische Bürgerkrieg ist nur politisch durch einen innersyrischen Dialog
zwischen der Opposition und der Regierung zu lösen. Die Bekämpfung des
Islamischen Staates (IS) muss unter Wahrung der Souveränität und Integrität des
syrischen Staates geführt werden. Gleichwohl würde eine militärische Antwort
auf die Herausforderung, die der IS darstellt, zu kurz greifen. Der IS ist auch als
Reflex auf Armut, soziale Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und infolge der
fehlenden Inklusion verarmter Teile der sunnitischen Bevölkerung Syriens und
des Iraks erstarkt. Ein Naher Osten mit wirtschaftlicher und sozialer
Entwicklung wäre die Grundlage, um den radikalen Islamismus zurückdrängen zu
können. Solange die Europäische Union (EU) und der Internationale
Währungsfons (IWF) nur die Umsetzung neoliberaler Vorgaben verlangen, wird es nicht
zu einer sozialen Stabilisierung des Nahen Ostens kommen.
Am 8. und 9. Juni 2015 fand in Kairo unter Anwesenheit des ägyptischen
Außenministers, Sameh Shukri, und des Vorsitzenden der Arabischen Liga, Nabil
al Arabi, eine hoffnungsvolle Konferenz der zivilgesellschaftlichen
demokratischen Opposition Syriens statt. Mit weit über 200 Vertretern aus dem
demokratischen und zivilgesellschaftlichen Spektrum Syriens war diese Zusammenkunft
nach Einschätzung der ägyptischen Tageszeitung „al Ahram“ (8. Juni 2015) die
wichtigste Konferenz der syrischen Opposition.
Mit einer umfangreichen Delegation nahmen auch die syrischen Kurden an der
Kairoer Konferenz vom 8. und 9. Juni 2015 teil. Insbesondere das Spektrum der
Democratic Union Party (PYD) und der Volksverteidigungskräfte sowie die
zehn Parteien, die die „Nationale Union der Kräfte für den demokratischen
Wandel“ bilden, entsandten Vertreterinnen und Vertreter. Dagegen
boykottierten die mit dem Westen verbündete Moslembruderschaft und die von ihr
dominierte Syrische Nationale Koalition, die vom Westen bislang als einzige
anerkannte Oppositionsformation gefördert wird, die Konferenz.
Die Bundesregierung hingegen unterstützt nach wie vor offiziell die Nationale
Koalition. So heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/1746): „Die
Bundesregierung unterstützt die 2012 gegründete ‚Nationale Koalition‘ als legitime
Vertreterin des syrischen Volkes. Die Bundesregierung betrachtet darüber
hinaus die Nationale Koalition als von der UN-Generalversammlung eingesetzte
Interimsregierung.“ Diese Parteilichkeit verengt die Möglichkeiten der
deutschen Politik, als Mittler einzutreten. Völkerrechtlich ist die Anerkennung einer
Bürgerkriegsfraktion als legitime Vertretung eines Volkes fragwürdig.
Die Stiftung Wissenschaft und Politik, die der Bundesregierung beratend zur
Seite steht, formuliert in einer Publikation vom 25. März 2015: „Die
Interimsregierung ist eine Exilorganisation im türkischen Gaziantep geblieben, die keine
effektive Kontrolle in den befreiten Gebieten ausübt.“ Und weiter: „Wenig
sinnvoll dagegen wäre es, wenn die ‚Freunde des syrischen Volkes‘ eine
Weiterfinanzierung der Interimsregierung vor allem beschließen würden, um sich um
das Eingeständnis zu drücken, dass ihre bisherige Syrienpolitik gescheitert ist.“
Ein solches Umdenken ist aber die Voraussetzung für eine aktive
Vermittlerrolle Deutschlands im Konflikt.
Neue Impulse kamen Im August 2015 aus dem Weltsicherheitsrat der Vereinten
Nationen. Innerhalb von zwei Wochen wurden zwei Entscheidungen zu Syrien
getroffen. Nach der Einigung von Wien mit dem Iran könnte es laut Aussage
von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier gelingen, „die
Blockaden der letzten Jahre zu überwinden“. Mit der Annahme der UN-
Weltsicherheitsrat-Erklärung im Konsens hat der UN-Sicherheitsrat signalisiert, dass das
Leiden in Syrien endlich ein Ende haben muss.
Der Weltsicherheitsrat hat sich hinter die Vorschläge des UN-Sondergesandten
Staffan de Mistura gestellt. Kern des Mistura-Planes ist es, die innersyrischen
Akteure an einen Tisch zu bringen. Dort sollen sie in vier Arbeitsgruppen eine
Einigung erzielen, die den Weg für eine Genf-III-Konferenz freimachen soll.
Unterstützt werden soll der innersyrische Dialog von einer internationalen
Kontaktgruppe, bei der Moskau eine wichtige koordinierende Funktion zufallen
würde. Damit Genf III zustande kommt, müssen sich die vier Arbeitsgruppen
auf eine gemeinsame Grundlage einigen, auf der ein politischer
Übergangsprozess beginnen kann: Waffenstillstand, Bildung einer Regierung der nationalen
Einheit, Kampf gegen den Terror sowie Neuwahlen. Der Bundesaußenminister
Dr. Frank-Walter Steinmeier sagte, dass dies ein richtiger und sinnvoller Ansatz
sei: „Wir sind mit de Mistura und Akteuren in der Region in engstem Kontakt,
um zu helfen, diesen Prozess in Gang zu bringen“ (Presseerklärung vom 17.
August 2015). Fernerhin sagte der Bundesaußenminister, dass alle „Chancen für
eine Konfliktlösung genutzt werden müssen, die sich auch aus der
Verständigung im Atom-Konflikt mit dem Iran ergeben würden“ (Agentur AFP-TX24,
9. September 2015). Diesen Aussagen folgten aber bisher keine praktischen
politischen Handlungsvorschläge.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt sich seit Beginn der Syrien-Krise für eine inklusive
politische Lösung ein. Trotz der schwierigen Situation vor Ort und der bisher
mangelnden Bereitschaft des syrischen Regimes, sich auf substanzielle
Verhandlungen einzulassen, gibt es nach Ansicht der Bundesregierung keine Alternative
zu einer politischen Lösung. Auch für einen erfolgreichen Kampf gegen die
Terror-Miliz Islamischer Staat in Syrien ist ein politischer Prozess, der alle
moderaten Kräfte einbezieht, dringend erforderlich – parallel zu den auch militärischen
Maßnahmen der internationalen Anti-IS-Koalition.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass für eine nachhaltige Lösung
des syrischen Konflikts auch die entscheidenden regionalen und internationalen
Akteure einbezogen werden müssen, einschließlich Saudi Arabien, Iran und
Russland. In seinen Gesprächen in Teheran und Riad Mitte Oktober 2015 warb
der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, erneut für
einen politischen Ansatz zur Beendigung der Gewalt in Syrien.
Die anschließenden Treffen der Außenminister aller relevanten internationalen
und regionalen Akteure zu Syrien im Rahmen der Internationalen Syrien
Unterstützer-Gruppe („International Syria Support Group“, ISSG) am 30. Oktober und
14. November 2015 in Wien waren wichtige Schritte, mit denen nach
Einschätzung der Bundesregierung die Grundlage für einen Einstieg in einen politischen
Prozess gelegt wurde. Die ISSG hat sich am 14. November 2015 auf die
Eckpunkte für eine Transition geeinigt und darauf verständigt, parallel zum
politischen Prozess an einem nationalen Waffenstillstand zu arbeiten, der umgehend
mit vertrauensbildenden Maßnahmen vorbereitet werden soll.
Nun kommt es aus Sicht der Bundesregierung darauf an, die in Wien getroffenen
Vereinbarungen schnellstmöglich umzusetzen, um das Leiden der syrischen
Zivilbevölkerung zu lindern und einen Ausweg aus der Krise zu finden.
Entscheidend wird sein, den angestoßenen internationalen Prozess mit dem innersyrischen
Dialog zu verknüpfen. Eine nachhaltige Lösung in Syrien kann nach Ansicht der
Bundesregierung nur durch die Syrer selbst erzielt werden. Bis zum 1. Januar
2016 sollen laut Wiener Vereinbarung vom 14. November 2015 Vertreter des
syrischen Regimes und der Opposition zu von den Vereinten Nationen moderierten
Gesprächen zusammenkommen. Die Bundesregierung erwartet, dass regionale
und internationale Unterstützer des Assad-Regimes ihren Einfluss auf Damaskus
geltend machen, sich auf tatsächliche Verhandlungen und ein Ende der brutalen
Gewalt gegen Zivilisten einzulassen.
Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des
Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Syrien, Staffan de Mistura, und dessen am
17. August 2015 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen indossierten
Vorschlag, zwischen den syrischen Parteien einen politischen Übergangsprozess
vorzubereiten.
Derweil hält der Krieg in Syrien im fünften Jahr nach dem ursprünglich
friedlichen Aufbegehren gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad an. Die
gemäßigten Vertreter der Opposition in Syrien sind weiterhin sowohl Angriffen von
Regierungsseite als auch von islamistischen Extremisten ausgesetzt.
Hauptleidtragende bleiben die Zivilisten.
Die humanitäre Lage in Syrien bleibt besorgniserregend. Laut Angaben der
Vereinten Nationen sind 13,5 Millionen Menschen in Syrien auf humanitäre Hilfe
angewiesen. 4,5 Millionen Menschen leben in schwer zu erreichenden Gebieten,
davon knapp 400 000 in belagerten Orten. Etwa die Hälfte der syrischen
Bevölkerung ist inner- oder außerhalb des Landes auf der Flucht.
In seinem jüngsten Implementierungsbericht zur Umsetzung der
Sicherheitsrats-Resolutionen 2139, 2165 und 2191 beschreibt der Generalsekretär der
Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, Mitte November 2015 erneut die Verhinderung
von Hilfslieferungen durch fehlende Genehmigungen des syrischen Regimes. Die
Handlungsfähigkeit der humanitären Akteure, einschließlich internationaler
Nicht-Regierungsorganisationen, werde neben der schwierigen Sicherheitslage
durch administrative Hürden und Restriktionen deutlich eingeschränkt. Dabei
komme Hilfe nicht bei den Menschen an, die sie dringend benötigten. In ihrer
Erklärung vom 14. November 2015 rief vor diesem Hintergrund auch die ISSG
dazu auf, die ausstehenden Genehmigungen für Hilfslieferungen der Vereinten
Nationen zu erteilen.
Die Bundesregierung hat unterdessen entschieden, ihren bisher im Jahr 2015
geleisteten Beitrag für humanitäre Hilfe für die Syrien-Krise bis Jahresende noch
einmal substantiell aufzustocken. Insgesamt wird das deutsche humanitäre
Engagement damit im Jahr 2015 höher liegen als in den Jahren zuvor, in denen
Deutschland bereits drittgrößter bilateraler Geber im Rahmen der Syrien-Krise
war.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der UN-Initiative
vom 19. August 2015 zur Beendigung des innersyrischen Konflikts, und wie
gedenkt sie, diese in konkretes politisches Handeln umzusetzen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen,
um einen von ihr erklärtermaßen unterstützten Genf-III-Prozess zu
befördern?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des UN-
Sonderbeauftragten Staffan de Mistura, der die Staaten Iran und Saudi-Arabien zur
Aufnahme direkter Gespräche miteinander aufgerufen hat (UN-
Pressemitteilung vom 8. September 2015)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Staffan
de Misturas, der zur Abhaltung einer regionalen Konferenz im Nahen Osten
nach dem Vorbild der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (KSZE) aufgerufen hat (UN-Pressemitteilung vom 8.
September 2015)?
Die KSZE und dann die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE) haben dazu beigetragen, politische Gräben in Europa zu überwinden
und Zusammenarbeit zu stärken. Dies war jedoch erst nach mehreren Jahren der
Entspannung möglich. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass dem
KSZE-Prozess wichtige Prinzipien und Prozesse zugrunde lagen, die der
Konfliktlösung in anderen Weltregionen dienen können, auch im Nahen Osten.
Hierzu gehört insbesondere die Überzeugung, dass trotz politischer Gegensätze
die Zusammenarbeit zwischen Staaten zur Bewältigung gemeinsamer
Herausforderungen wichtig ist. Die Bundesregierung setzt sich für diesen Gedanken ein.
Eine Sicherheitsarchitektur im Nahen Osten muss dabei jedoch letztlich in der
Region selbst verankert sein.
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aussagen des früheren
finnischen Präsidenten und Friedensnobelträgers Martti Ahtisaari, der sich
gegenüber den britischen Guardian (15. September 2015) kritisch über die Haltung
der westlichen Staaten Frankreich, Großbritannien und USA bezüglich der
Ablehnung eines russischen Vorschlags zur Lösung der syrischen Krise im
Februar 2012 geäußert hat?
Die Bundesregierung kommentiert keine Äußerungen Dritter.
War die Bundesregierung durch Beobachter an der Kairoer Konferenz der
demokratischen patriotischen Opposition am 8. und 9. Juni 2015 vertreten?
Nein.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Konferenz, und wie
fließen die Ergebnisse in ihr diplomatisches Handeln in der Syrien-Krise ein?
Bei der von der ägyptischen Regierung unterstützen Oppositionskonferenz in
Kairo im Juni 2015 konnten sich die circa 150 Teilnehmer nach Kenntnissen der
Bundesregierung auf zwei Abschlussdokumente einigen. Die Bundesregierung
hat diese Dokumente zur Kenntnis genommen.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Bestehen von Seiten der Bundesregierung Kontakte zu dem Teil der nicht
bewaffnet agierenden zivilgesellschaftlichen syrischen Opposition, der den
Kairoer Kongress durchgeführt hat?
Die Bundesregierung befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem
gesamten Spektrum der politischen und zivilgesellschaftlichen moderaten syrischen
Opposition.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf ihre
bisherige Politik der Privilegierung der syrischen Nationalen Koalition aus der
Tatsache, dass es eine wachsende demokratische Opposition in Syrien gibt,
die zunehmend Unterstützung von anderen arabischen Staaten erhält und die
sich für eine friedliche Regelung des syrischen Konflikts durch
Verhandlungen auch mit Vertretern der syrischen Regierung einsetzt (Daily Mail vom
8. Juni 2015, SYRIAN OBSERVER vom 27. Mai 2015, AL AHRAM vom
23. Mai 2015)?
Die Bundesregierung hat mehrfach ihre Unterstützung für den vom Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen indossierten Vorschlag des Sonderbeauftragten de
Misturas zur Einrichtung von vier inner-syrischen Arbeitsgruppen betont. Ziel
dieses Formats ist es, die syrische Opposition in einen Verhandlungsprozess mit
Vertretern des Regimes über Themen wie dem Schutz von Zivilisten und über
politische und konstitutionelle Fragen zur Beendigung des Konflikts eintreten zu
lassen.
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus ihrer bisherigen Unterstützung
für die vor allem im türkischen Exil wirkende Nationale Koalition?
Die gemäßigte Opposition bleibt nach Auffassung der Bundesregierung die
Alternative zu staatlicher oder dschihadistischer Repression. Viele Stimmen dieses
Spektrums haben sich zur Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte (NK) vereinigt. Mehr als 120 Staaten, darunter auch
Deutschland, betrachten die NK als legitime Vertretung des syrischen Volkes. Sie hat sich
mehrfach zur Vision eines demokratischen Syriens aller religiösen und ethnischen
Gruppen bekannt.
Beabsichtigt die Bundesregierung, die privilegierte Unterstützung für die
Nationale Koalition zu beenden und die diversen Oppositionsgruppierungen
gleichberechtigt zu behandeln (bitte begründen)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es angesichts der Radikalisierung
islamistischer und dschihadistischer Gruppen für die Zukunft eines geeinten und
inklusiven Syriens sinnvoll, dass die moderaten Kräfte der syrischen Opposition weiter
internationale Unterstützung erhalten. Die Nationale Koalition hat in den letzten
Monaten verstärkt den Dialog mit anderen Teilen der Opposition gesucht.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 verwiesen.
Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage hat die Bundesregierung ihre
Entscheidung getroffen, die Nationale Koalition als legitime Vertretung des
syrischen Volkes anzuerkennen?
Völkerrechtlich erkennt die Bundesregierung nur Staaten, nicht aber
Regierungen, ausdrücklich an.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Beabsichtigt die Bundesregierung, sollte es zu einer Konferenz im Format
von Genf III kommen, sich für die Teilnahme eines breiten Spektrums der
syrischen Opposition einzusetzen?
Ja. Nur ein inklusiver politischer Prozess kann zu einer nachhaltigen Lösung des
Syrien-Konflikts führen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Welche Initiativen wird die Bundesregierung künftig ergreifen, damit auf
einer möglichen Folgekonferenz von Genf II (Genf III) die
zivilgesellschaftlichen Oppositions- und Reformgruppen, die nicht den gewaltsamen Weg
beschritten haben, vertreten sein werden?
Die Bundesregierung bemüht sich aktiv um einen Wiedereinstieg in einen
syrisch-geführten politischen Prozess. Die Bundesregierung setzt sich für eine
stärkere Einbeziehung der gesamten syrischen Opposition ein.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Wenn keine solchen Initiativen ergriffen werden sollen, welche Gründe hat
die Bundesregierung für den Ausschluss der friedlichen und demokratischen
syrischen Opposition?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
Wie evaluiert die Bundesregierung ihre bisher nur der Nationalen Koalition
zu Gute gekommene Unterstützung in Hinblick auf eine friedliche Beilegung
des syrischen Konflikts und eine demokratische und säkulare Perspektive
Syriens?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 wird verwiesen.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bereitschaft der
syrischen Moslembrüder vor, die Initiative des UN-Syrien-Beauftragten
Staffan de Mistura für eine Genf-III-Konferenz zu unterstützten?
Die Muslimbrüder sind als Teil des Syrischen Nationalrats im politischen
Komitee und in der Generalversammlung der Nationalen Koalition vertreten und damit
an die demokratischen Entscheidungen der Nationalen Koalition gebunden.
Auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 wird verwiesen.
Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, sei es bei der
hiesigen Vertretung der Nationalen Koalition oder dem Sitz der
„Interimsregierung“ in der Türkei, um für eine Annahme der jüngsten UN-Initiative, die
das Verhandlungsmandat des UN-Sonderbeauftragten Staffan de Mistura
stärkt, zu werben?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Hinsicht ergriffen,
und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, solche Gespräche zu führen?
Die regelmäßigen Gespräche zwischen der Nationalen Koalition und der
Bundesregierung umfassen auch die von der Bundesregierung unterstützte Initiative des
VN-Sonderbeauftragten de Mistura. Die Bundesregierung hat in ihren
Gesprächen dafür geworben, dass sich die Nationale Koalition konstruktiv auf den
Wien-Prozess und die angestrebten inner-syrischen Verhandlungen unter dem
Dach der Vereinten Nationen einlässt. Die bisherigen Signale der Nationalen
Koalition dazu sind positiv.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Nationalen Koalition Syriens,
dass es keine Gespräche zur Beilegung des syrischen Konflikts mit der
syrischen Regierung geben kann und dass der Rücktritt von Präsident Baschar
al Assad und seiner Regierung die Voraussetzung für Gespräche ist (PAN-
TERES vom 26. September 2015, FRANCE 24 vom 12. Oktober 2015)?
Die Nationale Koalition hat ihre Bereitschaft, sich auf einen politischen Prozess
auf Basis des Genfer Kommuniqués von 2012 einzulassen, wiederholt betont.
Dies schließt Gespräche mit dem Regime zur Bildung einer Übergangsregierung
im gegenseitigen Einvernehmen ein.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Bestehen seitens der Bundesregierung Kontakte zu offiziellen syrischen
Behörden?
Die Bundesregierung unterhält Kontakte zu Unterstützern und Gegnern des
syrischen Regimes. In Berlin ist die Arabische Republik Syrien weiterhin mit einer
Botschaft vertreten, die von einer Geschäftsträgerin a. i. geleitet wird.
Beabsichtigt die Bundesregierung, die diplomatischen Kanäle zur syrischen
Regierung wiederherzustellen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
angesichts der nach Information der Fragesteller zunehmenden
islamistischen Dominanz in den Reihen der Nationalen Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte aus der von der Gruppe der Freunde
Syriens mit der Nationalen Koalition vereinbarten Zusammenarbeit, und
inwiefern kann diese Zusammenarbeit nach Einschätzung der
Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitergeführt werden?
Die Nationale Koalition bleibt eine wichtige politische Plattform, in der Vertreter
verschiedener ideologischer Richtungen und unterschiedlicher religiöser und
ethnischer Herkunft vertreten sind. Die Besetzung der Führungsgremien wechselt im
Einklang mit satzungsgemäßen Bestimmungen. Im Jahr 2015 hat es dabei
zahlreiche personelle Veränderungen gegeben. Auch säkulare Persönlichkeiten und
Nicht-Muslime sind in der Nationalen Koalition vertreten.
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Privilegierung der Nationalen
Koalition durch die Gruppe der Freunde Syriens, insbesondere im Rahmen des
„Syrian Recovery Trust Fund“ (SRTF), durch den Projekte finanziert
werden, die exklusiv der Nationalen Koalition zugutekommen (Auswärtiges
Amt vom 2. September 2013), auch in den Jahren 2015 bzw. 2016 weiterhin
zu unterstützen?
Der Syria Recovery Trust Fund (SRTF) ist für die Finanzierung von Projekten in
ganz Syrien ausgelegt. Derzeit finanziert der SRTF Projekte, die den Menschen
in Gebieten unter Kontrolle der Opposition zugute kommen. Damit sollen die
zivilgesellschaftlichen Strukturen und die Versorgung der Bevölkerung in den
Gebieten gefördert werden, die in besonderem Maße unter den Angriffen des
Regimes leiden. Zu den Projekten zählen unter anderen Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Wasser- und Stromversorgung, die Beschaffung von Krankenwagen
und medizinischem Gerät, die Beschaffung von Weizen für die
Nahrungsmittelproduktion und die Unterstützung bei der Abfallbeseitigung. Vor Ort arbeitet der
SRTF mit lokalen Räten zusammen.
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
Wie viele Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015
durch die Geberländer in den SRTF einbezahlt worden (bitte nach Geberland
und jeweiliger Höhe der Mittel auflisten)?
Bisher wurden rund 90,2 Mio. Euro in den SRTF eingezahlt:
- Deutschland 18,7 Mio. Euro;
- Vereinigte Arabische Emirate 10 Mio. Euro;
- USA 10,9 Mio. Euro; Dänemark 3,3 Mio. Euro;
- Finnland 3 Mio. Euro;
- Schweden 4,6 Mio. Euro;
- Japan 10 Mio. Euro;
- Vereinigtes Königreich 3,6 Mio. Euro;
- Kuwait 10,8 Mio. Euro;
- Frankreich 10 Mio. Euro;
- Italien 3,4 Mio. Euro;
- Niederlande 2 Mio. Euro.
Im Jahr 2015 hat es bisher noch keine Einzahlungen gegeben. Die USA haben
jedoch in der Sitzung des Lenkungsausschusses (Steering Board) des SRTF am
12. November 2015 in Istanbul einen erneuten Beitrag in Höhe von 15 Mio.
US-Dollar angekündigt. Weitere Geberstaaten prüfen ihrerseits neue Zahlungen.
Auch das Auswärtige Amt prüft, den bisherigen deutschen Beitrag aufzustocken,
um die wichtige Arbeit des SRTF weiterhin zu unterstützen.
Wie hoch ist der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an den in den SRTF
eingezahlten Summen (bitte nach Jahren, sowohl in absoluten Summen als
auch prozentual, auflisten)?
Deutschland hat bisher 18,7 Mio. Euro in den SRTF einbezahlt. Dies entspricht
ca. 20 Prozent der insgesamt eingezahlten Beiträge.
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
Werden oder wurden im Jahr 2015 durch die Bundesregierung humanitäre
zivilgesellschaftliche Projekte in den von den syrischen Kurden
selbstverwalteten Gebieten finanziert?
Die von der Bundesregierung finanziell unterstützten Maßnahmen der
humanitären Hilfe richten sich ausschließlich nach dem humanitären Bedarf der
Hilfsempfänger. Wichtige Grundlage für die humanitären Hilfsleistungen in Syrien ist der
von den Vereinten Nationen erstellte Hilfsplan (Syria Strategic Response
Plan/SRP), der den humanitären Bedarf in allen 14 Gouvernoraten Syriens
erhoben hat und entsprechend landesweite Hilfsmaßnahmen vorsieht.
Deutschland leistet in Syrien humanitäre Hilfe durch die Vereinten Nationen
(v. a. UNHCR, Welternährungsprogramm, UNRWA), die Internationale
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitäre
Nichtregierungsorganisationen. Dabei werden im Rahmen des von den Vereinten Nationen erarbeiteten
Gesamtsyrienansatzes (Whole-of-Syria approach) alle verfügbaren
Zugangsmöglichkeiten genutzt, einschließlich kampflinienüberschreitender (cross-line)
Hilfslieferungen aus Damaskus und grenzüberschreitender (cross-border)
Hilfslieferungen aus den Nachbarländern Syriens.
Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung, dass im Jahr 2015 keine
Projektförderung in den kurdischen selbstverwalteten Regionen stattfindet,
obwohl sich die humanitäre Lage in den kurdischen Regionen Nordsyriens
insbesondere durch den Krieg des IS gegen die Kurdinnen und Kurden
dramatisch zugespitzt hat?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einbeziehung des Iran in eine
Lösung des syrischen Konflikts?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ohne ein konstruktives
Mitwirken der Staaten in der Region kein dauerhafter Frieden in Syrien möglich sein
wird. Die Bundesregierung begrüßt daher die Teilnahme Irans an den Syrien-
Gesprächen in Wien am 30. Oktober und 14. November 2015.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die bisherigen Erfolge
der von westlichen Staaten und ihren arabischen Verbündeten geführten
Luftangriffe gegen den IS vor?
Die umfassende militärische Expansion des sogenannten Islamischen Staates (IS)
ist vorerst zum Stillstand gekommen. Der IS muss aufgrund der Luftangriffe auf
Truppenkonzentrationen im Feld verzichten und hat sein Vorgehen an die
Bedrohung aus der Luft angepasst. Zu dieser Anpassungsleistung gehören das
Vermeiden größerer Gruppierungen, verbesserte Tarnung, Nutzung von Nacht und
Schlechtwetter für Bewegungen und Operationen, Verminung von Infrastruktur,
Scharfschützeneinsatz, taktische Nutzung von Selbstmordattentätern,
Befestigung wichtiger Orte. Insgesamt reduzieren die Luftangriffe die
Bewegungsfreiheit der IS-Kampfeinheiten und bringen diesen sowie dem IS-Führungs- und
Funktionspersonal in dessen Hochburgen signifikante Verluste bei.
Welche Ursachen sind nach Ansicht der Bundesregierung für das Erstarken
des IS im Irak und in Syrien verantwortlich?
In Irak konnte der sogenannte IS von dem politischen und sicherheitlichen
Vakuum im Land profitieren. Das politische System Iraks zeigte sich nach dem Sturz
des Saddam-Regimes 2003 zu keiner Zeit in der Lage, die zentrifugalen Kräfte
nachhaltig einzuhegen. Ein historisch tief eingebranntes Misstrauen entlang
ethnisch-konfessioneller Grenzen prägte und prägt weiterhin eine politische Kultur
des Stärkeren und hemmt eine kohäsive demokratische Entwicklung. Aus diesem
Missverhältnis erwachsen regelmäßig innenpolitische Krisen und ein andauernd
hohes Gewaltpotential. Deshalb konnte die Vorläuferorganisation des IS in Irak
überleben, von wo aus sie sich ab 2012 nach Syrien ausbreitete.
In Syrien profitierte der IS davon, dass das Regime seine militärischen Kräfte seit
Beginn des Konflikts 2011 auf sein Kerngebiet entlang der bevölkerungsreichen
Nord-Süd-Achse (Dara-Damaskus-Homs-Hama-Aleppo, inkl. Küstengebiete)
konzentrierte. Das dünn besiedelte (Wüsten-) gebiet im Osten wurde bewaffneten
Oppositionsgruppen überlassen, die der überlegenen Offensive des IS im Sommer
2014 nicht gewachsen waren, was IS eine massive Ausweitung seines
Operationsgebiets in Syrien ermöglichte.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl ausländischer
extremistischer Kämpfer in den Reihen der syrischen Opposition vor?
Grundsätzlich ist anzumerken, dass nicht zu allen Ländern Zahlen vorliegen, es
Unterschiede in der Zählweise gibt und von einer Dunkelziffer auszugehen ist. Es
kann sich bei diesen Zahlen also lediglich um Schätzwerte handeln.
Seit 2012 sind nach hiesigen Erkenntnissen insgesamt ca. 31 000 ausländische
Personen nach Syrien oder Irak eingereist; die meisten stehen mit jihadistischen
Gruppen in Verbindung, die sich vor allem gegen das syrische Regime wenden.
Diese schlüsseln sich nach Herkunftsländern, soweit hier bekannt, wie in der
beigefügten Grafik auf. Von hiesiger Seite wird geschätzt, dass sich etwa zwei
Drittel der Personen noch in Syrien oder Irak befinden.
Ausländische Extremisten finden sich vor allem in den Reihen des IS, aber auch
anderer jihadistischer Gruppen in Syrien wieder.
[Stand: 11/2015]
Es liegen derzeit Erkenntnisse zu mehr als 760 deutschen Islamisten bzw.
Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf
Seiten des Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an
Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen.
Kann die Bundesregierung die von Jürgen Todenhöfer genannte Zahl von
über 70 Prozent Ausländern, die in den Reihen des IS und anderer radikal
islamistischer Gruppen in Syrien kämpfen, bestätigen (Inside IS, Jürgen
Todenhöfer 29. September 2015,
www.facebook.com/JuergenTodenhofer/
posts/10153266168845838)?
Ein Ausländeranteil von 70 Prozent in den Reihen des sogenannten IS und
anderer extremistischer Gruppen wird hier als zu hoch angesehen. So geht die
Bundesregierung derzeit von einem Anteil von 30 bis 40 Prozent ausländischer
Kämpfer beim sogenannten IS und etwa 30 Prozent bei der terroristischen
Gruppierung Jabhat al-Nusra aus.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche
Finanzierung islamistischer Extremisten durch Saudi-Arabien, Kuweit und Katar in
Syrien vor?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Kenntnisse zu staatlicher
Finanzierung islamistischer Extremisten durch Saudi Arabien, Kuwait und Katar in
Syrien vor.
Hat die Bundesregierung mit den Regierungen Saudi-Arabiens, Kuweits und
Katars über eine Einstellung der Unterstützung islamistischer Extremisten in
Syrien gesprochen?
Die genannten Staaten gehören sämtlich der Anti-IS-Koalition an und nehmen
aktiv an militärischen Operationen gegen IS teil. Die Bundesregierung tauscht
sich mit den Regierungen dieser Staaten regelmäßig darüber aus, wie Terrorismus
und Extremismus in Syrien wirksam bekämpft werden können. Die Haltung der
Bundesregierung auch zu islamistischem Extremismus wird in diesen Gesprächen
stets mit großer Klarheit artikuliert. Aus Sicht der Bundesregierung geht es
darum, in Syrien das friedliche Zusammenleben von Menschen aller ethnischen und
religiösen Gruppen sicherzustellen und die Rechte aller Gruppen und Individuen
im Sinne eines umfassenden Schutzes der Menschenrechte zu gewährleisten.
Nach aktuellen Erkenntnissen unterstützt Katar die Anti-IS Koalition und deren
militärische Operationen auf logistischem Gebiet durch die Bereitstellung von
Lufttransportkapazitäten für den Nachschub der Koalitionspartner zu den
Stützpunkten der Koalition in der Region.
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern
der bisherigen Wirtschaftspolitik in den bevölkerungsreichen Ländern der
arabischen Welt?
Die Bundesregierung steht in Fragen zu nationalen und internationalen
wirtschaftspolitischen Ausrichtungen bilateral und in multilateralen Foren in engem
Austausch mit den arabischen Staaten. So ist der wirtschaftliche Reformbedarf in
der arabischen Welt Gegenstand der Arbeit zahlreicher internationaler
Organisationen und Initiativen wie der OECD-MENA Initiative und der Europäischen
Nachbarschaftspolitik. Deutschland arbeitet in diesen Initiativen aktiv mit und
unterstützt diese.
Auch die seit 2011 bestehenden Transformationspartnerschaften mit arabischen
Umbruchländern dienten der Förderung politischer und wirtschaftlich-sozialer
Reformen sowie der Stärkung zivilgesellschaftlicher Kräfte. Im Rahmen des
deutschen Vorsitzes der G7/Deauville-Partnerschaft hat die Bundesregierung
Veranstaltungen zu den Themen „Wirtschaftliche Regierungsführung“ (6. Mai
2015, Paris), „Finanzielle Inklusion“ (27./28. April 2015, Berlin),
„Beschäftigungsförderung (11. September 2015, Berlin), und „Regionale Integration“
(28. Oktober 2015, Rabat/Marokko) sowie – in Kooperation mit den politischen
Stiftungen – eine Outreach-Konferenz für Zivilgesellschaftsvertreter aus
arabischen Staaten (Thema: „Wirtschaftliche Regierungsführung – Soziale
Gerechtigkeit) am 17./18./19. November 2015 in Berlin durchgeführt.
Gibt es von Seiten der EU und des IWF Überlegungen für einen
großangelegten Marshallplan für den Nahen Osten?
Die Weltbankgruppe (WBG) hat auf ihrer diesjährigen Jahrestagung (9. bis
11. Oktober 2015 in Lima, Peru) den Entwurf einer neuen Strategie für die
MENA-Region als gemeinsame Initiative von Weltbank, Islamischer
Entwicklungsbank und Vereinten Nationen präsentiert. Die WBG hat als Kernziel
formuliert, mit ihren Maßnahmen direkt Frieden und Sicherheit in der MENA-Region
fördern zu wollen, um damit zur Entwicklung beizutragen. Diese Initiative soll
einen Beitrag dazu leisten, die von den hohen Flüchtlingszahlen betroffenen
Länder der Region zu stabilisieren. Die konkrete Ausgestaltung und Fragen der
Finanzierung sollen bis Februar 2016 abgeschlossen sein.
Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung für den
Wiederaufbau der vom Bürgerkrieg zerstörten Länder, wie Syrien und Irak?
Der Wiederaufbau im Irak und in Syrien stellt eine gewaltige Herausforderung,
auch für die internationale Gemeinschaft, dar. Die Bundesregierung unterstützt
stabilisierende Maßnahmen im Irak und Syrien. Diese haben das Ziel, durch ein
sicheres Umfeld, medizinische und soziale Grundversorgung sowie
Infrastrukturaufbau in Konfliktgebieten für Bedingungen zu sorgen, die der Bevölkerung eine
Bleibe- oder Rückkehrperspektive eröffnen.
Diese Maßnahmen sollen im Irak und Syrien für den Wiederaufbau und die
Aufrechterhaltung von lokalen Verwaltungsstrukturen sorgen, die die Grundlage für
einen langfristig angelegten Wiederaufbau im Irak und in Syrien bilden. In Syrien
werden hierfür bestehende Projekte in Abhängigkeit des politischen Prozesses
ausgeweitet. Deutschland hat gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen
Emiraten den Ko-Vorsitz der AG Stabilisierung (Counter-ISIL Working Group on
Stabilization) im Rahmen der Anti-IS-Koalition inne.
In diesem Kontext unterstützt die Bundesregierung eine vom
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) eingerichtete Stabilisierungsfazilität zur
Unterstützung des Wiederaufbaus von befreiten Gebieten im Irak. Erste Erfolge
zeichnen sich bspw. bereits in Tikrit ab, wo ein Großteil der geflüchteten
Bevölkerung wieder zurückkehren konnte, weitere Maßnahmen befinden sich derzeit
im Aufbau.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die durch die USA
unterstützten bewaffneten Kräfte im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und
ihre ideologische religiöse Ausrichtung vor?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes
sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von
Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben und die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährden und ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der
VSA mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft.1
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verhinderung
einer weiteren blutigen Zuspitzung des syrischen Krieges und der daraus
folgenden humanitären Katastrophe jedwede weitere Lieferung von Waffen an
alle Konfliktparteien in Syrien unterbunden werden müsse?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte eine umfassende politische Lösung
des Syrien-Konflikts ein Ende der Waffenlieferungen an die Kriegsparteien und
eine Ausweisung der nicht-syrischen Kämpfer mit einschließen.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung für das Jahr 2015 über
Waffenlieferungen der USA an die bewaffnete Opposition in Syrien vor?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil sie auf
nachrichtendienstlichen Informationen beruht, die Rückschlüsse auf die Herkunft der
Information zulassen. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde dazu führen, dass
derartige Informationen künftig nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Maße
gewonnen werden könnten. Zudem wurden Informationen verwendet, die im
Zuge der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine
öffentliche Bekanntgabe und Kenntnisnahme durch Unbefugte entgegen der
zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von Informationen aus
diesem Bereich und damit zu einer Verschlechterung des Lagebildes der
Bundesregierung führen. Eine Kenntnisnahme der Antwort durch Unbefugte wäre damit
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Daher ist die
Antwort als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS-Vertraulich“ eingestuft.2
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung für das Jahr 2015 über
Waffenlieferungen der Türkei an islamistische Kräfte vor (bitte nach jeweiliger
Gruppierung auflisten)?
Die Bundesregierung hat ihre Erkenntnisse dazu in ihren Antworten auf
zahlreiche parlamentarische Anfragen dargelegt, so zuletzt in ihrer Antwort vom 29. Mai
2015 auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Katrin Kunert, Fraktion DIE
LINKE., auf Bundestagsdrucksache 18/5062 vom 5. Juni 2015.
1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die politischen Ziele
der Türkei in Bezug auf Syrien vor?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil sie auf
nachrichtendienstlichem Aufkommen beruht, das Rückschlüsse auf die Herkunft der
Information zulassen. Die Veröffentlichung und Kenntnisnahme durch Unbefugte
würde dazu führen, dass derartige Informationen künftig nicht mehr oder nicht
mehr im bisherigen Maße gewonnen werden können.
Zudem wurden Informationen verwendet, die im Zuge der Kooperation mit
anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe
entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von
Informationen aus diesem Bereich und damit zu einer Verschlechterung des Lagebildes
der Bundesrepublik Deutschland führen. Damit wäre eine Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Die
Antwort ist daher als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS-Vertraulich“ einzustufen.3
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Türkei
den Moslembrüdern Syriens an die Macht verhelfen wolle (BZ vom 11.
September 2015)?
Über den in der Frage genannten Presseartikel hinaus, liegen der Bundesregierung
dazu keine Erkenntnisse vor.
Hat die Bundesregierung Gespräche mit der türkischen Regierung im
Hinblick auf eine mögliche türkische Unterstützung für die neue Syrien-
Initiative der UN geführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Lage in Syrien und mögliche Ansätze für eine Lösung des Konflikts sind
regelmäßig Thema bei Gesprächen der Bundesregierung mit der türkischen
Regierung. Die Türkei hat auch an den Minister-Treffen der Internationalen Syrien
Unterstützer-Gruppe am 30. Oktober und 14. November 2015 in Wien
teilgenommen.
Hat die Bundesregierung konkrete Kenntnisse über die bewaffneten
Formationen, die durch die USA unterstützt werden, insbesondere über deren
ideologische Hintergründe und Ausrichtungen?
Wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von den USA
rekrutierten „gemäßigten“ Aufständischen, die den Kampf gegen den IS
führen sollen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die konkrete Zahl der von
den USA rekrutierten gemäßigten Oppositionellen für den Kampf gegen den
„Islamischen Staat“ vor. Das US-Verteidigungsministerium beabsichtigte
ursprünglich, innerhalb von drei Jahren bis zu 15 000 Oppositionelle auszubilden. Bis zur
3 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Einstellung des Ausbildungsprogramms im Oktober 2015 gab es nach
Information des US-Verteidigungsministeriums drei Ausbildungsdurchgänge mit
insgesamt bis zu 400 Teilnehmern (60 Teilnehmer am ersten, 120 Teilnehmer am
zweiten und ca. 200 Teilnehmer am dritten Ausbildungsdurchgang). Die
Teilnehmer des ersten sowie des zweiten Ausbildungsdurchganges wurden nach
Abschluss der Ausbildung in Syrien eingesetzt (insgesamt ca. 180). Es liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Teilnehmer des dritten
Ausbildungsdurchganges in Syrien zum Einsatz kommen oder gekommen sind.
Wurde oder wird im Kabinett oder nachgeordneten Behörden über eine
mögliche direkte oder indirekte militärische Teilnahme der Bundeswehr in
Syrien bzw. im Umfeld Syriens diskutiert?
Die Bundeswehr leistet auf Bitten der irakischen Regierung und im Rahmen der
Anti-IS-Allianz einen Beitrag in Form von Ausbildungsunterstützung in der
Region Kurdistan-Irak. Das Kabinett hat am 1. Dezember 2015 vorbehaltlich der
Zustimmung durch den Deutschen Bundestag die Entsendung bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen
Allianz im Kampf gegen den IS beschlossen. Der entsprechende Mandatsentwurf
ist den Fraktionen bereits zugegangen.
Wird die Bundesregierung sich künftig im Rahmen der NATO gegen weitere
Waffenlieferungen der USA oder anderer NATO-Staaten an die Rebellen
aussprechen?
Die NATO ist nicht Teil der von den USA angeführten Anti-IS-Koalition.
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass auch im Jahr 2015 die Staaten Saudi-Arabien und Katar mithilfe
von Waffenlieferungen und durch die Entsendung und Unterstützung
dschihadistischer Kämpfer im syrischen Krieg eingreifen (THE INDEPEN-
DENT vom 12. Mai 2015, THE HUFFINGTON POST vom 5. Juli 2015,
BBC vom 1. September 2014)?
Der Bundesregierung liegen zu Waffenlieferungen und zur Entsendung von
Kämpfern nach Syrien keine eigenen Erkenntnisse vor. Zutreffend ist allerdings,
dass sich die Regierung Saudi-Arabiens auch in öffentlichen Stellungnahmen aus
jüngster Zeit vorbehalten hat, moderate Oppositionsgruppen mit Waffen zu
unterstützen.
Saudi-Arabien hat sich eindeutig gegen die Unterstützung dschihadistischer
Gruppen in Syrien positioniert. Dies betrifft sowohl die Nusra-Front (Al-Qaeda)
als auch IS. Al-Qaeda und IS haben sich auch in jüngster Zeit zu Anschlägen auf
Schiiten, westliche Ausländer und Sicherheitskräfte in Saudi-Arabien bekannt,
die zu zahlreichen Todesopfern geführt haben. Saudi-Arabien hat sich auch von
Gruppen wie Jaish al-Fath distanziert, die Riad als Tarnorganisation der
Nusra-Front bzw Al-Qaedas bezeichnet.
Die Bundesregierung hat ebenfalls keine eigenen Erkenntnisse zu
Waffenlieferungen und zur Entsendung von Kämpfern nach Syrien durch Katar. Katar lehnt
Unterstützung von Al-Qaeda, IS, Jabhat Al Nusra ab. Katar unterstützt die
moderate syrische Opposition im Ausland sowie in Syrien.
Auf die Antworten zu den Fragen 33 und 34 wird verwiesen.
Inwieweit, und wenn ja, wann, hat die Bundesregierung im Rahmen der
Gruppe der Freunde Syriens von den Regierungen Katars und Saudi-
Arabiens das Unterlassen sämtlicher destabilisierender Handlungen, wie
Waffenlieferungen und die Rekrutierung von Dschihadisten, gefordert?
Wenn nicht, welches ist das Motiv der Bundesregierung, sich nicht für einen
Stopp von Waffenlieferungen durch Katar und Saudi-Arabien einzusetzen?
Auf die Antworten zu den Fragen 33, 34 und 49 wird verwiesen.
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftig im Rahmen der Gruppe
der Freunde Syriens für eine Einstellung aller Waffenlieferungen an Syrien
initiativ zu werden?
Auf dem Außenminister-Treffen in Wien am 14. November 2015 haben sich die
teilnehmenden Staaten dazu verpflichtet, auf die unterschiedlichen bewaffneten
Gruppen in Syrien einzuwirken, sich an dem geplanten nationalen
Waffenstillstand zu beteiligen.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 39 wird
verwiesen.
Wohin geht die humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung im Jahr 2015 in
Syrien leistet (bitte genau nach Gebieten auflisten und angeben, von wem
die jeweiligen Gebiete nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert
werden)?
Im Bereich der humanitären Hilfe unterstützt die Bundesregierung seit Anfang
des Jahres 2012 die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
welche in allen Gouvernoraten des Landes aktiv ist. Zudem leistet die
Bundesregierung in ganz Syrien humanitäre Hilfe über die Vereinten Nationen, insbesondere
über das Welternährungsprogramm (WFP) und das Flüchtlingshilfswerk der
Vereinten Nationen (UNHCR).
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
Inwiefern leistet die Bundesregierung auch in den von der Regierung
kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe, und inwieweit ist sie bereit,
Hilfe für Menschen in Not in den von Präsident Baschar al Assad
kontrollierten Gebieten zu leisten?
Die Bundesregierung folgt mit ihrer humanitären Hilfe den humanitären
Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Für
die Syrienkrise bedeutet dies, dass die Hilfe unabhängig davon erfolgt, ob sich
Betroffene in Gebieten befinden, in denen ein lokaler Waffenstillstand gilt, oder
in Gebieten unter Kontrolle des Regimes oder der Oppositionskräfte. Zudem
besagt das humanitäre Prinzip der Unparteilichkeit, dass humanitäre Hilfe
ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit geleistet wird, ohne Unterscheidung
zwischen den einzelnen betroffenen Bevölkerungsgruppen.
Inwieweit, und wenn ja, in welcher Form, ist die Bundesregierung bisher
insbesondere bei ihrem NATO-Partner Türkei für die Aufhebung der
Blockade der kurdischen Gebiete Syriens initiativ geworden?
Von einer „Blockade“ der kurdischen Gebiete Syriens ist der Bundesregierung
nichts bekannt. Humanitäre Transporte aus der Türkei nach Syrien finden nach
wie vor statt, so auch in die kurdischen Gebiete Nordsyriens.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Militärschläge der
Türkei in Syrien vor?
Verletzungen der territorialen Integrität der Türkei von syrischer Seite vergelten
die türkischen Streitkräfte entsprechend ihrer gültigen Einsatzregeln. Darüber
hinaus ist die Türkei Mitglied der Anti-IS-Koalition und beteiligt sich seit dem
24. August 2015 an Luftangriffen in Syrien. Der türkische Ministerpräsident
Davutoğlu hat Ende Oktober 2015 bestätigt, dass die Türkei in der Vergangenheit
zweimal Stellungen der kurdischen Miliz PYD/YPG angegriffen hat. Auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6480 vom 23. Oktober 2015, wird
verwiesen.
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer unter der Zivilbevölkerung
durch die türkischen Bombardements gegeben?
Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Kenntnisse vor.
Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre Lage in den syrisch-
kurdischen Gebieten?
In den syrisch-kurdischen Gebieten ist die humanitäre Lage angespannt. Es
besteht sektorübergreifend erheblicher humanitärer Bedarf. Schäden an der
Infrastruktur führen zu teils massiven Beeinträchtigungen der Wasser- und
Stromversorgung. Der konfliktbedingte drastische Rückgang landwirtschaftlicher
Aktivitäten führt verstärkt zu Nahrungsmittelunsicherheit. Erheblicher Hilfsbedarf
besteht zudem durch Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung und die
Verknappung winterfesten Wohnraums.
Große Teile der syrisch-kurdischen Gebiete, wie die südliche Hälfte der Provinz
Hasaka inklusive Hasaka-Stadt sowie der Kanton Afrin gelten als sogenannte
hard-to-reach-Gebiete. Die Menschen in diesen Gebieten können nicht oder nur
unzureichend durch internationale Hilfsorganisationen mit humanitären
Hilfsgütern beliefert werden. Lokal begrenzt, insbesondere in Ain al-Arab (kurdisch:
Kobane) verteilt die Partei der Demokratischen Union (PYD) monatlich
Lebensmittel an die Bevölkerung.
Die prekäre humanitäre Lage ist – neben der angespannten Wirtschafts- und
Sicherheitslage – ein Faktor, der sich begünstigend auf die Flucht vieler,
insbesondere junger, Menschen aus den syrisch-kurdischen Gebieten auswirkt.
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der
türkischen Blockadepolitik gegen die syrisch-kurdische Bevölkerung vor?
Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen.
Hat die Bundesregierung der Türkei von solchen Schritten abgeraten?
Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen.
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2015 die Sanktionen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die
ärmsten Schichten der syrischen Bevölkerung, gehabt?
Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet sich ausschließlich gegen
das syrische Regime und ist darauf ausgerichtet, die dem Regime für seine
repressiven Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel zu verringern. Dieses
Prinzip ist auch in den Beweggründen des Beschlusses des Europäischen Rates
festgeschrieben (2011/273/GASP): „In Anbetracht der ernsten Lage sollten
restriktive Maßnahmen gegen Syrien und gegen die Personen, die für die gewaltsame
Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind, verhängt
werden.“
Die Lage der Zivilbevölkerung hat sich vor allem aufgrund des eskalierenden
Gewalteinsatzes des Regimes in den vergangenen vier Jahren verschlechtert. Auch
das Wirtschaftsleben wurde wegen der schlechten Sicherheitslage stark
beeinträchtigt.
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass auch im Jahr 2015 lediglich den Menschen in von der
Opposition kontrollierten Gebieten die Lockerungen der Sanktionen zu Gute
kommen, obwohl auch die Menschen in von der Regierung kontrollierten
Gebieten nach wie vor dringend humanitärer Hilfe bedürfen?
Die Bundesregierung macht sich die in der Frage enthaltene Wertung nicht zu
Eigen.
Die Europäische Union verfolgt unverändert einen gezielten und differenzierten
Ansatz, der die humanitäre Lage der syrischen Bevölkerung berücksichtigt.
Davon zeugen zahlreiche humanitäre Ausnahmebestimmungen in den einschlägigen
Sanktionsrechtsakten.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 26 dargelegt, erreichen die von der
Bundesregierung finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen Menschen in allen
Regionen Syriens. Insbesondere über die Hilfsprogramme der Vereinten Nationen
besteht insgesamt ein besserer Zugang zu hilfsbedürftigen Menschen in vom
syrischen Regime kontrollierten Gebieten als in Oppositionsgebieten.
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, ob al-Qaida und die
al-Nusra-Front nach wie vor vom Verkauf des syrischen Öls profitieren?
Die terroristische Gruppierung Jabhat al-Nusra (JaN) hatte vor allem in den
Jahren 2012 und 2013 Einnahmen aus dem Verkauf von Ölprodukten erzielen
können. Die Gruppierung hatte in dieser Zeit Gebiete im Osten Syriens kontrolliert,
die über Öl-Quellen verfügten. Mit dem Rückzug aus diesen Gebieten im
Frühjahr 2014 und einer Beschränkung der JaN auf die westlichen Teile Syriens kann
die JaN derzeit nach hiesigen Erkenntnissen keine Erlöse aus syrischem Öl
erzielen.
Wie hoch sind die im Jahr 2015 von der Bundesregierung getätigten
Ausgaben für humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten
Syriens, und wie hoch werden sie voraussichtlich im Jahr 2016 sein (bitte nach
Jahr und Empfängerland auflisten)?
Die Bundesregierung leistet in den Nachbarstaaten Syriens seit 2012
umfangreiche humanitäre Hilfe. Da der weitaus größte Teil der Flüchtlinge nicht in
offiziellen Flüchtlingslagern untergebracht ist, erfolgt die Umsetzung der von der
Bundesregierung geförderten Maßnahmen in den Nachbarstaaten Syriens sowohl in
als auch außerhalb von Flüchtlingslagern. In diesem Jahr hat die Bundesregierung
bisher rund 202 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Syrien und Nachbarländern
zur Verfügung gestellt. Auch 2016 werden Syrien und die Nachbarländer ein
Schwerpunkt der deutschen humanitären Hilfe bleiben. Der genaue Mittelansatz
wird in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt werden.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2015 ergriffen, um die
besonders betroffenen Staaten, wie Jordanien, Libanon, Irak und Türkei, bei
der Bewältigung der Herausforderungen, vor die sie die Aufnahme großer
Flüchtlingskontingente stellt, zu unterstützen?
Im Rahmen der humanitären Hilfe in den Nachbarländern entlastet die
Bundesregierung die Aufnahmestaaten in der Region bei der Sicherstellung der
Grundversorgung für die Flüchtlinge. Darüber hinaus werden in den Maßnahmen der
humanitären Hilfe auch die humanitären Bedürfnisse besonders vulnerabler lokaler
Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Sektorale Schwerpunkte der humanitären
Hilfe sind Schutz der Flüchtlinge, Sicherstellung der Nahrungsmittel- und
Gesundheitsversorgung, Trinkwasserversorgung/Abwasserentsorgung,
Verfügbarmachung von Unterkünften und Verteilung humanitärer Hilfsgüter, insbesondere
über Bargeld- und Gutscheinprogramme.
Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung im
Jahr 2015 Mittel für strukturbildende Ansätze sowie Maßnahmen der bilateralen
Unterstützung in Syrien, dem Irak sowie den Nachbarländern Syriens zur
Verfügung gestellt. Im Vordergrund steht die Stärkung der Resilienz der Flüchtlinge
(Vermeidung der Abhängigkeit von Hilfsleistungen): z.B. durch die Förderung
von einkommensschaffenden Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen dabei immer
sowohl auf (syrische) Flüchtlinge, als auf die aufnehmenden Gemeinden. Sie
beugen damit Konflikten vor und tragen zur sozialen Kohäsion bei. Wesentliche
Schwerpunkte des Engagements sind Schulbildung sowie Aus- und
Weiterbildung.
Mit über 1 Mrd. Euro Unterstützung seit 2012 ist Deutschland konstant einer der
größten Geber im Kontext der Syrienkrise. Übergreifendes Ziel der deutschen
Unterstützung ist es, zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilisierung, sowie
konstruktiven Konfliktbearbeitung in der Region beizutragen.
Welche Informationen über mögliche Waffenlieferungen aus Ägypten an
Syrien liegen der Bundesregierung vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation der
politischen Gefangenen in Syrien vor?
Nach Informationen der Vereinten Nationen ist die Situation der politischen
Gefangenen in Syrien weiterhin höchst besorgniserregend. Im jüngsten Bericht der
Syrien-Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten
Nationen (A/HR/30/48 Abschnitt III F) wird auf Haftbedingungen in den Gefängnissen
des syrischen Regimes eingegangen. Diesem Bericht zufolge begeht das Regime
systematisch Menschenrechtsverletzungen an den Gefangenen. Insbesondere in
den Hafteinrichtungen der diversen Geheimdienste, in denen sich ein Großteil der
politischen Gefangenen befindet, konnten systematische Foltermuster
dokumentiert werden.
Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verbesserung der Situation der
politischen Gefangenen in Syrien?
Die Situation politischer Gefangener hat sich nach Kenntnissen der
Bundesregierung nicht verbessert.
In einer Presseerklärung vom 19. Februar 2015 weist auch der Hochkommissar
der Vereinten Nationen für Menschenrechte Zeid Ra’ad Al Hussein auf die
grauenhaften Haftbedingungen für Aktivisten, Anwälte und
Menschenrechtsverteidiger hin und erklärt, dass bereits vor Beginn der friedlichen Proteste 2011 die
Anwendung von Folter und Misshandlung von Inhaftierten durch das Regime
ausreichend dokumentiert wurde.
Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die
syrische Regierung politische Gefangene aus dem zivilen, nicht gewaltsamen
Spektrum der Opposition freilässt?
Erkenntnissen der Bundesregierung zufolge hat es vereinzelt Freilassungen von
syrischen Oppositionellen durch das syrische Regime gegeben. So wurde
beispielsweise der syrische Menschenrechtsaktivist Mazen Darwish, der unter
anderem auch in Deutschland eine Reihe von Auszeichnungen während seiner Haft
erhalten hat, gemeinsam mit zwei Mitaktivisten am 10. August 2015 aus
dreieinhalb-jähriger Haft entlassen. Für Inhaftierung Mazen Darwishs war das syrische
Regime von mehreren internationalen Menschenrechtsorganisationen verurteilt
worden. Auch die Bundesregierung hatte mehrfach öffentlich seine Freilassung
gefordert.
Ein über ausgewählte Einzelfälle hinausgehendes Muster der Freilassung von
Anhängern der syrischen Opposition lässt sich nach Erkenntnissen der
Bundesregierung nicht feststellen.
Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die
Zusammensetzung der aktiven Kämpferinnen und Kämpfer des IS nach
Herkunftsländern gestaltet?
Wie viele Kämpferinnen und Kämpfer stammen aus Syrien selbst, wie viele
aus dem Ausland, und aus welchen Ländern im Einzelnen?
Abgesehen von der Schätzung, dass sich in den Reihen des sogenannten IS etwa
30 bis 40 Prozent ausländische Kämpfer befinden, lässt sich eine detaillierte
Einteilung der Kämpfer des IS nach Herkunftsländern nicht vornehmen. Auf die
Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die
Zusammensetzung der aktiven Kämpferinnen und Kämpfer der
Al-Nusra-Front nach Herkunftsländern gestaltet?
Wie viele Kämpferinnen und Kämpfer stammen aus Syrien selbst, wie viele
aus dem Ausland, und aus welchen Ländern im Einzelnen?
Die Jabhat al-Nusra (JaN) ist eine durch syrische Staatsangehörige dominierte
Gruppierung, welche bis zu 70 Prozent der Kämpferzahl ausmachen. Es ist nach
letzten nachrichtendienstlichen Schätzungen von einer niedrigen vierstelligen
Anzahl ausländischer Kämpfer innerhalb der etwa 6 000 bis 8 000 Mann starken
Gruppierung auszugehen, während der Anteil europäischer Kämpfer sich letzten
Schätzungen zufolge im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen dürfte. Eine
konkrete Zahl ausländischer Extremisten, auch nach Herkunftsländern aufgeteilt,
lässt sich allerdings nicht benennen.
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ermittlungsstand
des Expertenteams der Vereinten Nationen, das den Chemiewaffeneinsatz
vom April 2014 untersucht und die Personen, Gruppen, Einheiten oder
Regierungen identifizieren soll, die den Einsatz von Chemiewaffen zu
verantworten haben?
Die Bundesregierung begrüßt, dass der VN-Sicherheitsrat einstimmig einen
neuen Mechanismus zur Untersuchung von Chemiewaffen-Einsätzen in Syrien
geschaffen hat und unterstützt diesen finanziell und personell.
Das Expertenteam des Joint Investigative Mechanism hat erst am 13. November
2015 seine Arbeit aufgenommen. Daher liegen der Bundesregierung zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine Erkenntnisse über den aktuellen Ermittlungsstand vor. Das
Gremium wird alle 30 Tage über die Fortschritte seiner Arbeit informieren sowie
innerhalb von 90 Tagen einen ersten Bericht vorlegen.
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