[Deutscher Bundestag Drucksache 18/6606
18. Wahlperiode 09.10.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.
Neue Perspektiven zur Beendigung des syrischen Konfliktes
Seit fast fünf Jahren tobt der Krieg in Syrien. Was mit dem Kampf um Demokratie
und soziale Gerechtigkeit begonnen hatte, verwandelte sich nach der
militärischen Niederschlagung in einen Bürgerkrieg und durch ausländische
Einflussnahme in einen regionalen und internationalen Stellvertreterkrieg, in dem die
Menschen in Syrien unermesslichem Leid ausgesetzt sind. Mehr als 250 000
Syrerinnen und Syrer verloren ihr Leben, 12,2 Millionen sind auf der Flucht. Vier
Millionen sind in die Anrainerstaaten Jordanien, Libanon, Türkei und Ägypten
geflohen. Sie leben in vielen Fällen unter erbärmlichen Umständen. Nun droht
den Flüchtlingen ein weiteres Mal aufgrund der Unterfinanzierung des UNHCR
(Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen), das wiederum auf das
Ausbleiben versprochener Finanzmittel aus den Geberländern zurückzuführen ist,
eine Halbierung ihrer Essensrationen.
Der frühere finnische Präsident und Friedensnobelpreisträger, Martti Ahtisaari,
erhob in der britischen Tageszeitung „The Guardian“ (15. September 2015)
schwere Vorwürfe an die Adresse des Westens. Er sagte, bereits im Jahr 2012
habe der russische Unterhändler Viktor Tschurkin einen Drei-Punkte-Plan zur
Lösung des Konfliktes unterbreitet, der auch einen Rücktritt von Syriens
Präsidenten Baschar al Assad vorsah. Darauf seien aber Frankreich, Großbritannien
und die USA nicht eingegangen, weil sie davon überzeugt waren, dass der Sturz
Baschar al Assads ohnehin bevorstünde. Zu diesem Zeitpunkt, so Martti
Ahtisaari, belief sich die Zahl der Opfer auf 7 500: „Wir hätten dieses ganze Chaos
in Syrien verhindern können.“
Jede Chance auf eine Beendigung des Krieges in Syrien muss genutzt werden.
Der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel haben sowohl in der ersten Lesung des Haushalts 2016 im
Deutschen Bundestag als auch beim Besuch des russischen Außenministers
Sergei Lawrow am 11. September 2015 zu Recht auf die Notwendigkeit neuer
internationaler Gespräche für eine Lösung des syrischen Bürgerkrieges hingewiesen.
Ebenso positiv hervorzuheben ist die Äußerung der Bundeskanzlerin, dass für
eine Konfliktlösung Russland einbezogen werden müsse. Es ist nun an der
Bundesregierung, hierzu auch konkrete politische Schritte einzuleiten.
Ebenso sollte die deutsche Außenpolitik den Vorschlag des UNO-
Sonderbeauftragten für Syrien, Staffan de Mistura, aufgreifen, der dazu aufrief, eine regionale
Konferenz nach dem Vorbild der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa einzuberufen. De Mistura rief den Iran und Saudi-Arabien zu direkten
Gesprächen miteinander auf (UN-Pressemitteilung vom 8. September 2015). Die
Bundesregierung sollte aktiv bei der Vermittlung lokaler Waffenstillstände in
Syrien eingreifen. Vor allem muss aber der Druck auf Saudi Arabien, Kuweit und
Katar erhöht werden, die Lieferung von Geld und Waffen an islamistische
Extremisten in Syrien einzustellen.
Der syrische Bürgerkrieg ist nur politisch durch einen innersyrischen Dialog
zwischen der Opposition und der Regierung zu lösen. Die Bekämpfung des
Islamischen Staates (IS) muss unter Wahrung der Souveränität und Integrität des
syrischen Staates geführt werden. Gleichwohl würde eine militärische Antwort auf
die Herausforderung, die der IS darstellt, zu kurz greifen. Der IS ist auch als
Reflex auf Armut, soziale Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und infolge der
fehlenden Inklusion verarmter Teile der sunnitischen Bevölkerung Syriens und des
Iraks erstarkt. Ein Naher Osten mit wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
wäre die Grundlage, um den radikalen Islamismus zurückdrängen zu können.
Solange die Europäische Union (EU) und der Internationale Währungsfons (IWF)
nur die Umsetzung neoliberaler Vorgaben verlangen, wird es nicht zu einer
sozialen Stabilisierung des Nahen Ostens kommen.
Am 8. und 9. Juni 2015 fand in Kairo unter Anwesenheit des ägyptischen
Außenministers, Sameh Shukri, und des Vorsitzenden der Arabischen Liga, Nabil al
Arabi, eine hoffnungsvolle Konferenz der zivilgesellschaftlichen demokratischen
Opposition Syriens statt. Mit weit über 200 Vertretern aus dem demokratischen
und zivilgesellschaftlichen Spektrum Syriens war diese Zusammenkunft nach
Einschätzung der ägyptischen Tageszeitung „al Ahram“ (8. Juni 2015) die
wichtigste Konferenz der syrischen Opposition.
Mit einer umfangreichen Delegation nahmen auch die syrischen Kurden an der
Kairoer Konferenz vom 8. und 9. Juni 2015 teil. Insbesondere das Spektrum der
Democratic Union Party (PYD) und der Volksverteidigungskräfte sowie die zehn
Parteien, die die „Nationale Union der Kräfte für den demokratischen Wandel“
bilden, entsandten Vertreterinnen und Vertreter. Dagegen boykottierten die mit
dem Westen verbündete Moslembruderschaft und die von ihr dominierte Syrische
Nationale Koalition, die vom Westen bislang als einzige anerkannte
Oppositionsformation gefördert wird, die Konferenz.
Die Bundesregierung hingegen unterstützt nach wie vor offiziell die Nationale
Koalition. So heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/1746): „Die Bundesregierung
unterstützt die 2012 gegründete ‚Nationale Koalition‘ als legitime Vertreterin des
syrischen Volkes. Die Bundesregierung betrachtet darüber hinaus die Nationale
Koalition als von der UN-Generalversammlung eingesetzte Interimsregierung.“
Diese Parteilichkeit verengt die Möglichkeiten der deutschen Politik, als Mittler
einzutreten. Völkerrechtlich ist die Anerkennung einer Bürgerkriegsfraktion als
legitime Vertretung eines Volkes fragwürdig.
Die Stiftung Wissenschaft und Politik, die der Bundesregierung beratend zur
Seite steht, formuliert in einer Publikation vom 25. März 2015: „Die
Interimsregierung ist eine Exilorganisation im türkischen Gaziantep geblieben, die keine
effektive Kontrolle in den befreiten Gebieten ausübt.“ Und weiter: „Wenig
sinnvoll dagegen wäre es, wenn die ‚Freunde des syrischen Volkes‘ eine
Weiterfinanzierung der Interimsregierung vor allem beschließen würden, um sich um das
Eingeständnis zu drücken, dass ihre bisherige Syrienpolitik gescheitert ist.“ Ein
solches Umdenken ist aber die Voraussetzung für eine aktive Vermittlerrolle
Deutschlands im Konflikt.
Neue Impulse kamen Im August 2015 aus dem Weltsicherheitsrat der Vereinten
Nationen. Innerhalb von zwei Wochen wurden zwei Entscheidungen zu Syrien
getroffen. Nach der Einigung von Wien mit dem Iran könnte es laut Aussage von
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier gelingen, „die Blockaden der
letzten Jahre zu überwinden“. Mit der Annahme der UN-Weltsicherheitsrat-
Erklärung im Konsens hat der UN-Sicherheitsrat signalisiert, dass das Leiden in
Syrien endlich ein Ende haben muss.
Der Weltsicherheitsrat hat sich hinter die Vorschläge des UN-Sondergesandten
Staffan de Mistura gestellt. Kern des Mistura-Planes ist es, die innersyrischen
Akteure an einen Tisch zu bringen. Dort sollen sie in vier Arbeitsgruppen eine
Einigung erzielen, die den Weg für eine Genf-III-Konferenz freimachen soll.
Unterstützt werden soll der innersyrische Dialog von einer internationalen
Kontaktgruppe, bei der Moskau eine wichtige koordinierende Funktion zufallen würde.
Damit Genf III zustande kommt, müssen sich die vier Arbeitsgruppen auf eine
gemeinsame Grundlage einigen, auf der ein politischer Übergangsprozess
beginnen kann: Waffenstillstand, Bildung einer Regierung der nationalen Einheit,
Kampf gegen den Terror sowie Neuwahlen. Der Bundesaußenminister Dr. Frank-
Walter Steinmeier sagte, dass dies ein richtiger und sinnvoller Ansatz sei: „Wir
sind mit de Mistura und Akteuren in der Region in engstem Kontakt, um zu
helfen, diesen Prozess in Gang zu bringen“ (Presseerklärung vom 17. August 2015).
Fernerhin sagte der Bundesaußenminister, dass alle „Chancen für eine
Konfliktlösung genutzt werden müssen, die sich auch aus der Verständigung im Atom-
Konflikt mit dem Iran ergeben würden“ (Agentur AFP-TX24, 9.
September 2015). Diesen Aussagen folgten aber bisher keine praktischen politischen
Handlungsvorschläge.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der UN-Initiative
vom 19. August 2015 zur Beendigung des innersyrischen Konflikts, und wie
gedenkt sie, diese in konkretes politisches Handeln umzusetzen?
2. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen,
um einen von ihr erklärtermaßen unterstützten Genf-III-Prozess zu
befördern?
3. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des UN-
Sonderbeauftragten Staffan de Mistura, der die Staaten Iran und Saudi-Arabien zur
Aufnahme direkter Gespräche miteinander aufgerufen hat (UN-
Pressemitteilung vom 8. September 2015)?
4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Staffan
de Misturas, der zur Abhaltung einer regionalen Konferenz im Nahen Osten
nach dem Vorbild der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (KSZE) aufgerufen hat (UN-Pressemitteilung vom 8.
September 2015)?
5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aussagen des früheren
finnischen Präsidenten und Friedensnobelträgers Martti Ahtisaari, der sich
gegenüber den britischen Guardian (15. September 2015) kritisch über die Haltung
der westlichen Staaten Frankreich, Großbritannien und USA bezüglich der
Ablehnung eines russischen Vorschlags zur Lösung der syrischen Krise im
Februar 2012 geäußert hat?
6. War die Bundesregierung durch Beobachter an der Kairoer Konferenz der
demokratischen patriotischen Opposition am 8. und 9. Juni 2015 vertreten?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Konferenz, und wie
fließen die Ergebnisse in ihr diplomatisches Handeln in der Syrien-Krise ein?
8. Bestehen von Seiten der Bundesregierung Kontakte zu dem Teil der nicht
bewaffnet agierenden zivilgesellschaftlichen syrischen Opposition, der den
Kairoer Kongress durchgeführt hat?
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf ihre
bisherige Politik der Privilegierung der syrischen Nationalen Koalition aus der
Tatsache, dass es eine wachsende demokratische Opposition in Syrien gibt,
die zunehmend Unterstützung von anderen arabischen Staaten erhält und die
sich für eine friedliche Regelung des syrischen Konflikts durch
Verhandlungen auch mit Vertretern der syrischen Regierung einsetzt (Daily Mail vom
8. Juni 2015, SYRIAN OBSERVER vom 27. Mai 2015, AL AHRAM vom
23. Mai 2015)?
10. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus ihrer bisherigen Unterstützung
für die vor allem im türkischen Exil wirkende Nationale Koalition?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die privilegierte Unterstützung für die
Nationale Koalition zu beenden und die diversen Oppositionsgruppierungen
gleichberechtigt zu behandeln (bitte begründen)?
12. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage hat die Bundesregierung ihre
Entscheidung getroffen, die Nationale Koalition als legitime Vertretung des
syrischen Volkes anzuerkennen?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, sollte es zu einer Konferenz im Format
von Genf III kommen, sich für die Teilnahme eines breiten Spektrums der
syrischen Opposition einzusetzen?
14. Welche Initiativen wird die Bundesregierung künftig ergreifen, damit auf
einer möglichen Folgekonferenz von Genf II (Genf III) die
zivilgesellschaftlichen Oppositions- und Reformgruppen, die nicht den gewaltsamen Weg
beschritten haben, vertreten sein werden?
15. Wenn keine solchen Initiativen ergriffen werden sollen, welche Gründe hat
die Bundesregierung für den Ausschluss der friedlichen und demokratischen
syrischen Opposition?
16. Wie evaluiert die Bundesregierung ihre bisher nur der Nationalen Koalition
zu Gute gekommene Unterstützung in Hinblick auf eine friedliche Beilegung
des syrischen Konflikts und eine demokratische und säkulare Perspektive
Syriens?
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bereitschaft der
syrischen Moslembrüder vor, die Initiative des UN-Syrien-Beauftragten
Staffan de Mistura für eine Genf-III-Konferenz zu unterstützten?
18. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, sei es bei der
hiesigen Vertretung der Nationalen Koalition oder dem Sitz der
„Interimsregierung“ in der Türkei, um für eine Annahme der jüngsten UN-Initiative, die
das Verhandlungsmandat des UN-Sonderbeauftragten Staffan de Mistura
stärkt, zu werben?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Hinsicht ergriffen,
und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, solche Gespräche zu führen?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Nationalen Koalition Syriens,
dass es keine Gespräche zur Beilegung des syrischen Konflikts mit der
syrischen Regierung geben kann und dass der Rücktritt von Präsident Baschar al
Assad und seiner Regierung die Voraussetzung für Gespräche ist (PANTE-
RES vom 26. September 2015, FRANCE 24 vom 12. Oktober 2015)?
20. Bestehen seitens der Bundesregierung Kontakte zu offiziellen syrischen
Behörden?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die diplomatischen Kanäle zur syrischen
Regierung wiederherzustellen?
22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
angesichts der nach Information der Fragesteller zunehmenden
islamistischen Dominanz in den Reihen der Nationalen Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte aus der von der Gruppe der Freunde
Syriens mit der Nationalen Koalition vereinbarten Zusammenarbeit, und
inwiefern kann diese Zusammenarbeit nach Einschätzung der
Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitergeführt werden?
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Privilegierung der Nationalen
Koalition durch die Gruppe der Freunde Syriens, insbesondere im Rahmen des
„Syrian Recovery Trust Fund“ (SRTF), durch den Projekte finanziert
werden, die exklusiv der Nationalen Koalition zugutekommen (Auswärtiges
Amt vom 2. September 2013), auch in den Jahren 2015 bzw. 2016 weiterhin
zu unterstützen?
24. Wie viele Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 durch
die Geberländer in den SRTF einbezahlt worden (bitte nach Geberland und
jeweiliger Höhe der Mittel auflisten)?
25. Wie hoch ist der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an den in den SRTF
eingezahlten Summen (bitte nach Jahren, sowohl in absoluten Summen als
auch prozentual, auflisten)?
26. Werden oder wurden im Jahr 2015 durch die Bundesregierung humanitäre
zivilgesellschaftliche Projekte in den von den syrischen Kurden
selbstverwalteten Gebieten finanziert?
27. Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung, dass im Jahr 2015 keine
Projektförderung in den kurdischen selbstverwalteten Regionen stattfindet,
obwohl sich die humanitäre Lage in den kurdischen Regionen Nordsyriens
insbesondere durch den Krieg des IS gegen die Kurdinnen und Kurden
dramatisch zugespitzt hat?
28. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einbeziehung des Iran in eine
Lösung des syrischen Konflikts?
29. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die bisherigen Erfolge
der von westlichen Staaten und ihren arabischen Verbündeten geführten
Luftangriffe gegen den IS vor?
30. Welche Ursachen sind nach Ansicht der Bundesregierung für das Erstarken
des IS im Irak und in Syrien verantwortlich?
31. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl ausländischer
extremistischer Kämpfer in den Reihen der syrischen Opposition vor?
32. Kann die Bundesregierung die von Jürgen Todenhöfer genannte Zahl von
über 70 Prozent Ausländern, die in den Reihen des IS und anderer radikal
islamistischer Gruppen in Syrien kämpfen, bestätigen (Inside IS, Jürgen
Todenhöfer 29. September 2015,
www.facebook.com/JuergenTodenhofer/
posts/10153266168845838)?
33. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche
Finanzierung islamistischer Extremisten durch Saudi-Arabien, Kuweit und Katar in
Syrien vor?
34. Hat die Bundesregierung mit den Regierungen Saudi-Arabiens, Kuweits und
Katars über eine Einstellung der Unterstützung islamistischer Extremisten in
Syrien gesprochen?
35. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern
der bisherigen Wirtschaftspolitik in den bevölkerungsreichen Ländern der
arabischen Welt?
36. Gibt es von Seiten der EU und des IWF Überlegungen für einen
großangelegten Marshallplan für den Nahen Osten?
37. Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung für den
Wiederaufbau der vom Bürgerkrieg zerstörten Länder, wie Syrien und Irak?
38. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die durch die USA
unterstützten bewaffneten Kräfte im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und
ihre ideologische religiöse Ausrichtung vor?
39. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verhinderung
einer weiteren blutigen Zuspitzung des syrischen Krieges und der daraus
folgenden humanitären Katastrophe jedwede weitere Lieferung von Waffen an
alle Konfliktparteien in Syrien unterbunden werden müsse?
40. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung für das Jahr 2015 über
Waffenlieferungen der USA an die bewaffnete Opposition in Syrien vor?
41. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung für das Jahr 2015 über
Waffenlieferungen der Türkei an islamistische Kräfte vor (bitte nach jeweiliger
Gruppierung auflisten)?
42. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die politischen Ziele
der Türkei in Bezug auf Syrien vor?
43. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Türkei
den Moslembrüdern Syriens an die Macht verhelfen wolle (BZ vom 11.
September 2015)?
44. Hat die Bundesregierung Gespräche mit der türkischen Regierung im
Hinblick auf eine mögliche türkische Unterstützung für die neue Syrien-
Initiative der UN geführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
45. Hat die Bundesregierung konkrete Kenntnisse über die bewaffneten
Formationen, die durch die USA unterstützt werden, insbesondere über deren
ideologische Hintergründe und Ausrichtungen?
Wenn ja, welche?
46. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von den USA
rekrutierten „gemäßigten“ Aufständischen, die den Kampf gegen den IS
führen sollen?
47. Wurde oder wird im Kabinett oder nachgeordneten Behörden über eine
mögliche direkte oder indirekte militärische Teilnahme der Bundeswehr in Syrien
bzw. im Umfeld Syriens diskutiert?
48. Wird die Bundesregierung sich künftig im Rahmen der NATO gegen weitere
Waffenlieferungen der USA oder anderer NATO-Staaten an die Rebellen
aussprechen?
49. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass auch im Jahr 2015 die Staaten Saudi-Arabien und Katar mithilfe
von Waffenlieferungen und durch die Entsendung und Unterstützung
dschihadistischer Kämpfer im syrischen Krieg eingreifen (THE INDEPEN-
DENT vom 12. Mai 2015, THE HUFFINGTON POST vom 5. Juli 2015,
BBC vom 1. September 2014)?
50. Inwieweit, und wenn ja, wann, hat die Bundesregierung im Rahmen der
Gruppe der Freunde Syriens von den Regierungen Katars und Saudi-
Arabiens das Unterlassen sämtlicher destabilisierender Handlungen, wie
Waffenlieferungen und die Rekrutierung von Dschihadisten, gefordert?
Wenn nicht, welches ist das Motiv der Bundesregierung, sich nicht für einen
Stopp von Waffenlieferungen durch Katar und Saudi-Arabien einzusetzen?
51. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftig im Rahmen der Gruppe
der Freunde Syriens für eine Einstellung aller Waffenlieferungen an Syrien
initiativ zu werden?
52. Wohin geht die humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung im Jahr 2015 in
Syrien leistet (bitte genau nach Gebieten auflisten und angeben, von wem die
jeweiligen Gebiete nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert werden)?
53. Inwiefern leistet die Bundesregierung auch in den von der Regierung
kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe, und inwieweit ist sie bereit,
Hilfe für Menschen in Not in den von Präsident Baschar al Assad
kontrollierten Gebieten zu leisten?
54. Inwieweit, und wenn ja, in welcher Form, ist die Bundesregierung bisher
insbesondere bei ihrem NATO-Partner Türkei für die Aufhebung der Blockade
der kurdischen Gebiete Syriens initiativ geworden?
55. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Militärschläge der
Türkei in Syrien vor?
56. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer unter der Zivilbevölkerung
durch die türkischen Bombardements gegeben?
57. Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre Lage in den syrisch-
kurdischen Gebieten?
58. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der
türkischen Blockadepolitik gegen die syrisch-kurdische Bevölkerung vor?
59. Hat die Bundesregierung der Türkei von solchen Schritten abgeraten?
60. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2015 die Sanktionen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die
ärmsten Schichten der syrischen Bevölkerung, gehabt?
61. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass auch im Jahr 2015 lediglich den Menschen in von der
Opposition kontrollierten Gebieten die Lockerungen der Sanktionen zu Gute
kommen, obwohl auch die Menschen in von der Regierung kontrollierten
Gebieten nach wie vor dringend humanitärer Hilfe bedürfen?
62. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, ob al-Qaida und die al-Nusra-
Front nach wie vor vom Verkauf des syrischen Öls profitieren?
63. Wie hoch sind die im Jahr 2015 von der Bundesregierung getätigten
Ausgaben für humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten
Syriens, und wie hoch werden sie voraussichtlich im Jahr 2016 sein (bitte nach
Jahr und Empfängerland auflisten)?
64. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2015 ergriffen, um die
besonders betroffenen Staaten, wie Jordanien, Libanon, Irak und Türkei, bei
der Bewältigung der Herausforderungen, vor die sie die Aufnahme großer
Flüchtlingskontingente stellt, zu unterstützen?
65. Welche Informationen über mögliche Waffenlieferungen aus Ägypten an
Syrien liegen der Bundesregierung vor?
66. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation der
politischen Gefangenen in Syrien vor?
67. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verbesserung der Situation der
politischen Gefangenen in Syrien?
68. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die
syrische Regierung politische Gefangene aus dem zivilen, nicht gewaltsamen
Spektrum der Opposition freilässt?
69. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die
Zusammensetzung der aktiven Kämpferinnen und Kämpfer des IS nach
Herkunftsländern gestaltet?
Wie viele Kämpferinnen und Kämpfer stammen aus Syrien selbst, wie viele
aus dem Ausland, und aus welchen Ländern im Einzelnen?
70. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die
Zusammensetzung der aktiven Kämpferinnen und Kämpfer der Al-Nusra-
Front nach Herkunftsländern gestaltet?
Wie viele Kämpferinnen und Kämpfer stammen aus Syrien selbst, wie viele
aus dem Ausland, und aus welchen Ländern im Einzelnen?
71. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ermittlungsstand des
Expertenteams der Vereinten Nationen, das den Chemiewaffeneinsatz vom
April 2014 untersucht und die Personen, Gruppen, Einheiten oder
Regierungen identifizieren soll, die den Einsatz von Chemiewaffen zu verantworten
haben?
Berlin, den 9. Oktober 2015
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