[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6976
18. Wahlperiode 04.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6622 –
Auswirkung von Gewaltverbrechen in Mexiko auf die bilaterale Kooperation mit
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Widersprüchliche Untersuchungsberichte im Falle des Verschwindens von
43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende
September 2014 sowie Berichte über deutsche Waffenlieferungen an Mexiko geben
Anlass zu einer weiteren Parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung über
ihre Mexiko-Politik.
Die offiziellen Ermittlungsergebnisse der mexikanischen
Generalstaatsanwaltschaft (PGR) zu dem o. g. Fall decken sich nicht mit denen der parallel
ermittelnden Gruppe unabhängiger Experten (GIEI), die von der Interamerikanischen
Menschrechtskommission (CIDH) berufen wurde (
www.amerika21.de/2015/09/
129047/giai-bericht-verschwundene).
Nach offizieller Darstellung der PGR sind die Studenten nach der Verschleppung
durch die Polizei an eine kriminelle Organisation übergeben, daraufhin getötet
und auf einer Müllkippe verbrannt worden. Dem Bericht der GIEI zur Folge wäre
jedoch eine Einäscherung der 43 Leichen am vermeintlichen Brandort
physikalisch nicht möglich gewesen. Es standen dort weder die notwendigen
Brandbeschleuniger zur Verfügung noch habe es lange genug gebrannt. Zudem sei bislang
nur eine Leiche von 43 identifiziert worden (u. a.
www.faz.net/agenturmeldungen/
dpa/experten-darstellung-des-studentenmassakers-in-mexiko-falsch-13789144.html).
Die mexikanische Regierung stellt sich nun weiteren Ermittlungen der GIEI
in den Weg. Das dortige Verteidigungsministerium lehnte den Antrag der
Expertengruppe ab, Mitglieder des 27. Bataillons der Armee befragen zu dürfen
(
www.amerika21.de/2015/09/129761/militaer-befragung). Die Einheit war in der
Nähe des Tatortes stationiert und ist nach mexikanischen Medienberichten in das
Verbrechen verstrickt. Auch Forderungen des Nationalen Instituts für
Transparenz und Datenschutz, die mit dem Fall im Zusammenhang stehenden
Informationen und Dokumente öffentlich zu machen, lehnte die mexikanische
Bundespolizei bisher ab (
www.economiahoy.mx/nacional-eAm-mx/noticias/6949876/08/
15/Transparencia-ordena-a-Policia-Federal-destrabar-informes-relacionados-a-
Ayotzinapa.html#.Kku8kgEhXVcFqe2).
Zur Unterstützung einer schnellen Aufklärung der Verbrechen fordert die GIEI
eine internationale Untersuchungskommission (
www.dw.com/de/das-
dramavon-iguala-geht-weiter/a-18698097). Vorbild könnte Guatemala sein. Im
Jahr 2008 bildeten die Vereinten Nationen dort eine Kommission (CICIG) zur
Bekämpfung von Straflosigkeit. Die CICIG untersuchte Verstrickungen der
guatemaltekischen Regierung in die organisierte Kriminalität (
www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Krisenpraevention/Wo-helfen-wir/120
710_Guatemala_CICIG.html). Auch durch finanzielle Unterstützung der
Bundesrepublik Deutschland kann die Initiative ihre Arbeit in Guatemala bis heute
erfolgreich fortführen.
Trotz gravierender Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte, die über den
Fall in Guerrero hinausreichen, steht die Bundesregierung weiterhin in
Verhandlungen mit Mexiko über ein Sicherheitsabkommen. Hierbei ist in
nachvollziehbarer Weise und in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen zu
klären, ob dieses Abkommen einen Beitrag zur Offenlegung und Überwindung von
Korruption und Straflosigkeit in Mexiko leisten kann. Die Effizienz deutscher
Unterstützung in der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko
ist kritisch zu betrachten. Denn obwohl das deutsche
Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit dem Jahr 2010 mexikanische Polizeibehörden im
Kampf gegen organisierte Kriminalität ausbildet (
www.amerika21.de/2014/12/
109882/polizei-mexiko-bka-ausbildung), ist in Mexiko die Zahl der
unaufgeklärten Morde und Entführungen weiterhin auffällig hoch (
www.amnesty.de/
jahresbericht/2015/mexiko). Ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko birgt daher
auch die Gefahr, potentielle Täter und Komplizen staatlicher Verbrechen zu
schützen.
Der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages hat dessen ungeachtet im
September 2015 einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur
Sektorbudgetfinanzierung zur Einrichtung sogenannter föderaler
Naturschutzgebiete (FINANP+) in Mexiko zugestimmt (Ausschussdrucksache 18/2216). Die
Einschätzung des BMF über die Menschenrechtslage in Mexiko steht im direkten
Widerspruch zur Einschätzung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Während das BMF in seiner
Antragsbegründung Mexiko als ein demokratisches Land mit funktionierendem
Justizwesen darstellt, macht das BMZ darauf aufmerksam, dass „die mexikanische
Demokratie deutliche Defizite in der Rechtsstaatlichkeit und der
Rechtssicherheit auf[weist]. Korruption [ist] in Politik, Verwaltung und im Justizwesen weit
verbreitet“ (
www.bmz.de/de/was_wir_machen/laender_regionen/lateinamerika/
mexiko/zusammenarbeit/index.html).
Umweltprojekte in Mexiko hatten wegen bestehender Defizite im Justizwesen
nicht selten die Folge, dass Menschenrechte zum Zweck des jeweiligen Projekts
untergraben wurden. Im Jahr 2004 etwa unterstützte die EU das Projekt
PRODESIS – „Integrierte und nachhaltige soziale Entwicklung, Chiapas,
Mexiko“ – mit 15 Mio. Euro (
www.ecoportal.net/Temas-Especiales/Globalizacion/
prodesis_la_union_europea_le_hace_competencia_a_eeuu_en_politicas_de_
desarrollo_desastrosas). Die Initiative sollte zur Verbesserung des Umwelt- und
Lebensstandards in der südmexikanischen Region Chiapas beitragen. Die
vorgesehenen Maßnahmen wurden jedoch ohne Übereinkunft mit den örtlichen
indigenen Gemeinschaften festgelegt. Damit hebelte das Projekt das mexikanische
Ejido-Gesetz und die Schutzmechanismen aus Artikel 169 der Konvention der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus.
Indes werden immer mehr mit deutschen Waffen begangene Verbrechen in
Mexiko aufgedeckt. Berichten der mexikanischen Regierung zur Folge kursieren
mehr als 7 000 Waffen des deutschen Waffenherstellers SIG Sauer GmbH derzeit
unkontrolliert in Mexiko (
www.sinembargo.mx/31-08-2015/146961). In der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4554 wurde bereits die
Problematik von Heckler & Koch-Waffen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit
gewaltsamen Verbrechen in Mexiko stehen. Jüngste Informationen bestätigten nun auch,
dass Heckler & Koch-Sturmgewehre des Modells G36 im mutmaßlichen
Massaker von Guerrero zum Einsatz kamen. Dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist keine Erklärung zum Endverbleib der G36-Waffen in
Guerrero bekannt (
www.taz.de/!5027384/<
http://www.taz.de/!5027384/>). Auch
nach einer Aktuellen Stunde zum Thema am 23. September 2015 bleiben zentrale
Fragen zu diesem Komplex offen.
1. Sind der Bundesregierung neben den offiziellen Ermittlungsergebnissen der
PGR auch die der GIEI, die als unabhängige Expertengruppe von der
Interamerikanischen Menschrechtskommission (CIDH) mit der Untersuchung
betraut worden war, bekannt, und wenn ja,
a) wie reagiert die Bundesregierung auf die neuen Ermittlungsergebnisse der
GIEI,
Die Ergebnisse der Arbeit der GIEI sind der Bundesregierung bekannt.
Die deutsche Botschaft in Mexiko hat umfassend zu den Ergebnissen des am
6. September von der GIEI vorgestellten Berichts berichtet und die
Bundesregierung hat den von der GIEI vorgestellten Bericht mit großer Aufmerksamkeit zur
Kenntnis genommen. Sie begrüßt, dass die mexikanische Regierung in der am
20. Oktober 2015 in Washington mit der GIEI unterzeichneten 10-Punkte-
Vereinbarung zugesichert hat, dass die Ergebnisse und Empfehlungen des GIEI-
Berichtes in die weiteren Untersuchungen zum Fall Iguala einfließen werden.
b) geben nach Ansicht der Bundesregierung die Ermittlungsergebnisse der
GIEI Anlass zur Sorge, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus,
Die Bundesregierung erachtet die Arbeit der GIEI als wichtig und ist der
Auffassung, dass die mexikanischen Behörden auch weiterhin Kooperationsbereitschaft
bei der Zusammenarbeit mit der GIEI zeigen sollten.
c) steht die Bundesregierung diesbezüglich im Dialog mit der
mexikanischen Regierung,
Die Bundesregierung befindet sich in einem kontinuierlichen hochrangigen
Dialog zum Thema Menschenrechte und Rechtsstaatsförderung mit der
mexikanischen Regierung. Dabei fließt auch das Thema GIEI ein.
d) steht die Bundesregierung mit der CIDH und/oder der GIEI in Kontakt,
um die Ergebnisse der Expertenuntersuchung zu analysieren?
Ja. Die deutsche Botschaft steht schon länger in Kontakt mit der GIEI. Das
Auswärtige Amt hat die Botschaft zudem am 3. November darum gebeten, die
Möglichkeit eines Termins der Bundesregierung mit der GIEI in Berlin zu erfragen.
2. In welcher Weise wird die Bundesregierung bei den kommenden
Regierungskonsultationen mit Mexiko den Fall von Guerrero ansprechen und die
Haltung der mexikanischen Regierung zu den unterschiedlichen
Ermittlungsergebnissen thematisieren?
Es sind gegenwärtig keine Regierungskonsultationen zum Thema Rechtsstaat und
Menschenrechte geplant. Das Thema Menschenrechte und Rechtsstaat ist aber im
Rahmen der Binationalen Kommission mit Mexiko am 8./9. Juni 2015
hochrangig besprochen worden. Es ist darüber hinaus vorgesehen, das Thema
Menschenrechte allgemein wie auch den Fall Iguala im Besonderen anlässlich des für Mitte
Dezember geplanten Besuchs des mexikanischen Staatssekretärs für Multilaterale
Angelegenheiten und Menschenrechte im Auswärtigen Amt umfassend zu
erörtern.
3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die mexikanischen Justizbehörden
den Fall des mutmaßlichen Massakers von Ende September 2014 in Guerrero
im Einklang mit dem Recht der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und
Wiedergutmachung klären können?
Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung diese Ansicht?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die mexikanischen Justizbehörden
gemeinsam mit der GIEI auf der Grundlage der mit dieser am 20. Oktober 2015
getroffenen Vereinbarungen größtmögliche Anstrengungen unternehmen sollten,
den Fall aufzuklären und dabei die Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen
berücksichtigen müssen.
4. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der mexikanischen Regierung
zur Bekämpfung von Straflosigkeit generell ein?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die mexikanische Regierung
gewillt ist, die Straflosigkeit zu bekämpfen. Die Bundesregierung ist sich allerdings
auch im Klaren darüber, dass hier zwischen Anspruch und tatsächlicher
Umsetzung noch ein weiter Weg liegt.
5. Wird die Bundesregierung trotz der aktuellen Ermittlungsergebnisse des
mutmaßlichen Verbrechens in Guerrero und des Verdachts auf Straflosigkeit
die Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen mit Mexiko weiter
fortführen (Bundestagsdrucksache 18/4554)?
Wenn ja, bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss dieses
Abkommens?
Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich, die Verhandlungen mit Mexiko
über den Abschluss eines Sicherheitsabkommens weiter fortzuführen. Die
Bundesregierung nimmt dabei die gegen das Sicherheitsabkommen vorgebrachten
Argumente ernst und führt die Verhandlungen verantwortungsvoll unter
besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtslage in Mexiko. Sie ist dabei
weiterhin der Überzeugung, dass eine effektive und den rechtsstaatlichen Grundsätzen
verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Voraussetzung für
die Verbesserung der Sicherheitslage und – damit einhergehend – auch für die
Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ist.
Die Verhandlungen mit Mexiko sind noch nicht abgeschlossen. Ein
Unterzeichnungstermin für das Sicherheitsabkommen ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
6. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Rahmen eines
Sicherheitsabkommens die in der mexikanischen Verfassung und die in den für
Mexiko relevanten Regelwerken der ILO verankerten Menschenrechte
gewahrt werden?
Der aktuelle Entwurf eines Sicherheitsabkommens mit Mexiko sieht vor, dass die
Zusammenarbeit der Vertragsparteien in allen Bereichen nach Maßgabe ihres
innerstaatlichen Rechts erfolgt. Damit ist aus deutscher Sicht eine Kooperation bei
drohenden Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Weiterhin enthalten derartige Sicherheitsabkommen immer zusätzlich eine allgemeine
Vorbehaltsklausel zur Ablehnung der Zusammenarbeit, wenn diese im
Widerspruch zu dem innerstaatlichen Recht einer Vertragspartei steht; auch damit ist
eine Anwendung des Vertrages bei drohenden Menschenrechtsverletzungen
ausgeschlossen.
7. Ist eine unabhängige Kontrolle des Sicherheitsabkommens geplant, etwa
durch Regionalorganisationen?
Sollte es zu dem Abschluss eines Sicherheitsabkommens mit Mexiko kommen,
so würde eine unabhängige Kontrolle des Sicherheitsabkommens durch den
Bundestag erfolgen. Bei dem Sicherheitsabkommen handelt es sich um einen
völkerrechtlichen Vertrag im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz. Es
bedarf somit innerstaatlich der Zustimmung des Gesetzgebers durch ein
Vertragsgesetz.
8. Ist die Beteiligung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen an der
Erarbeitung und Implementierung des Sicherheitsabkommens geplant?
a) Welche Organisationen werden von mexikanischer und deutscher Seite
beteiligt?
b) Welchen rechtsverbindlichen Einfluss haben diese Organisationen auf
den Prozess?
Die Bundesregierung nimmt die Bedenken unabhängiger
Menschenrechtsorganisationen ernst. So wurden zum Beispiel am 4. Februar 2015 Vertreter der
Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko sowohl im Auswärtigen Amt als
auch im Bundesministerium des Innern empfangen. Die bei diesen und
zahlreichen weiteren Gesprächen zum Ausdruck gebrachten Bedenken von
Menschenrechtsorganisationen werden bei den weiteren Verhandlungen über das
Sicherheitsabkommen berücksichtigt. Eine förmliche Beteiligung an der Erarbeitung
und Implementierung des Sicherheitsabkommens ist jedoch völkerrechtlich nicht
vorgesehen.
9. Wird der Text des Abkommens vor seiner Unterzeichnung,
Menschenrechtsorganisationen in Mexiko und Deutschland zugänglich gemacht, und wenn
er nicht zugänglich gemacht werden soll, weshalb nicht?
Es ist gegenwärtig nicht vorgesehen, dass vor der Unterzeichnung der Text des
Sicherheitsabkommens Dritten zugänglich gemacht wird. Dies entspräche auch
nicht der gängigen Praxis.
10. Hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Ermittlungsergebnisse
zum mutmaßlichen Massaker von Ayotzinapa Veränderungen in der
polizeilichen Zusammenarbeit des BKA mit mexikanischen Polizeibehörden
vorgenommen?
Nein. Die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) auf dem Gebiet der
Strafverfolgung mit Mexiko erfolgt im Bedarfsfall und nach Maßgabe der
Vorschriften über die internationale Rechtshilfe einschließlich anwendbarer
völkerrechtlicher Regelungen. Der Rechtshilfeverkehr und der polizeiliche
Informationsaustausch mit Mexiko unterliegen danach gesetzlich vorgegebenen Grenzen.
So erfolgt insbesondere keine Leistung von Rechtshilfe oder Datenübermittlung,
wenn dies den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung
widersprechen würde.
11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus Berichten mexikanischer und internationaler Medien, nach denen die
vom BKA unterstützte mexikanische Bundespolizei an der Verschleppung
und mutmaßlichen Ermordung von 43 Lehramtsstudenten im
südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende September 2014 beteiligt oder zumindest
umfassend informiert gewesen sein soll (
www.proceso.com.mx/?p=390560;
siehe auch Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/4554)?
Die Untersuchungen zu den Vorgängen um die Verschleppung und mutmaßliche
Ermordung der 43 Studenten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist Aufgabe der
mexikanischen Untersuchungsbehörden, eine mögliche Beteiligung der
mexikanischen Bundespolizei an den Ereignissen von Iguala zu klären und daraus die
notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
12. Wie schätzt die Bundespolizei die Effizienz der polizeilichen
Zusammenarbeit des BKA mit der mexikanischen Polizeibehörde ein?
13. Wie und wo ist diese Polizeizusammenarbeit evaluiert worden?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs
zusammen beantwortet.
Die polizeiliche Zusammenarbeit unterliegt zum Beispiel im Zuge der jährlichen
Planung von Unterstützungsmaßnahmen des BKA einer Überprüfung im
Hinblick auf die Frage, ob Maßnahmen vor dem Hintergrund der formulierten Ziele
geeignet und nachhaltig sind.
14. Welche Informationen konnte die Bundesregierung zur Entwicklung der
Mord-, Entführungs- und Straflosigkeitsrate in Mexiko seit Beginn der
polizeilichen Zusammenarbeit des BKA und der mexikanischen Polizeibehörde
zusammentragen?
Monatlich werden vom mexikanischen Innenministerium (Secretaria Ejecutiva
del Sistema Nacional de Seguridad Publica/SESNSP) hierzu offizielle Statistiken
fortgeschrieben. Demnach sind vorsätzliche Tötungsdelikte im Zeitraum 2007 bis
2011 stark angestiegen (von 10 253 auf 22 852 Fälle pro Jahr). Seit 2011 sind die
Zahlen jedoch wieder rückläufig (im Jahr 2014: 15 653). Bei den Entführungen
ist ein ähnlicher Trend zu beobachten. Hier kann man einen extremen Anstieg
von 2005 bis 2013 erkennen (von 278 auf 1 698). Im Jahr 2014 ist ein deutlicher
Rückgang auf 1 395 Entführungsfälle zu verzeichnen. Es wird darauf
hingewiesen, dass diese Statistiken jedoch nur die zur Anzeige gebrachten Delikte
ausweisen. Nach den Feststellungen des VN Hochkommissars für Menschenrechte Zeid
Raad Al Hussein liegt die Straflosigkeitsrate in Mexiko derzeit weiterhin bei
98 Prozent.
15. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung die
Zusammenarbeit bisher unterstützt?
In den Jahren 2012 bis 2015 hat das BKA insgesamt elf
Ausbildungsmaßnahmen – davon zwei multinationale Lehrgänge mit Beteiligung Mexikos –
durchgeführt (siehe nachfolgende Tabelle).
Für die neun in diesem Zeitraum ausschließlich für Mexiko durchgeführten
Maßnahmen wurden insgesamt 94 112,17 Euro verausgabt.
Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende Finanzierung Kalkulation/
Abrechnung
Basismodul Stipendiat 01.01.2012 30.06.2012 BKA 13.886,98 €
Basismodul Stipendiat 01.01.2012 30.06.2012 BKA 14.415;85 €
Lehrgang Verhandlungen bei
Geiselnahmen und
Entführungen
12.11.2012 16.11.2012 BKA 13.756,44 €
Lehrgang Zahlungskarten
(Skimming)
21.07.2014 25.07.2014 BKA 3.615,19 €
Lehrgang Verhandlungen bei
Geiselnahmen und
Entführungen
24.11.2014 05.12.2014 MLG 38.207,40 €
Lehrgang Zeugenschutz 30.01.2014 31.01.2014 BMI 4.828,40 €
Lehrgang Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und -methoden
26.05.2014 30.05.2014 BMI 6.412,57 €
Lehrgang Operative Analyse 23.09.2014 01.10.2014 BMI 18.241,44 €
Lehrgang Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und -methoden
04.05.2015 08.05.2015 BMI 14.804,47 €
Lehrgang Tatortarbeit 05.11.2015 11.11.2015 BMI 15.703,62 €
Basismodul Stipendiat
(Programm
2014/2015)
03.07.2015 14.04.2016 BMI 6.688,65 €
16. Welche Mittel sind hierfür im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen?
Bislang sind noch keine Mittel im Bundeshaushalt 2016 eingestellt. Das BKA
plant für 2016 drei Maßnahmen (Ausbildung von Diensthundeführern mit
35 000 Euro sowie Vorbereitungs-/Basismodul für einen Stipendiaten 2015/2016
und 2016/2017 mit insgesamt circa 22 000 Euro).
17. Wie werden die Berichte in den USA, nach denen der damalige US-
Botschafter in Mexiko, Earl Anthony Wayne, bereits im Jahr 2011 in nun
freigegebenen Depeschen auf die Verwicklung der mexikanischen
Bundespolizei in einen blutigen Zwischenfall in Iguala verwickelt war, die
Zusammenarbeit mit den mexikanischen Bundesbehörden sowie die früher geäußerte
Einschätzung beeinflussen, dass lediglich lokale Polizeieinheiten in solche
Gewalttaten verstrickt waren (
www.nsarchive.gwu.edu/news/20151007-
prelude-to-iguala-heavy-handed-police-tactics-against-ayotzinapa-students,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18062.pdf)?
Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich nicht zu Äußerungen oder
Bewertungen von politischen Vorgängen durch Missionschefs von Drittstaaten Stellung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
18. Ist das BKA in Mexiko an der Schulung mexikanischer Polizeibeamte
in der Umsetzung des im Jahr 2012 verabschiedeten Gesetzes über
einen verbesserten Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger
und Journalist (
www.zeit.de/politik/ausland/2015-08/mexiko-
praesidentjournalistenmord), beteiligt, und wenn nein,
Nein, das BKA ist an der Schulung mexikanischer Polizeibeamter in der
Umsetzung des 2012 verabschiedeten Gesetzes über einen verbesserten
Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten nicht beteiligt.
a) welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den eingesetzten
Mechanismen in Mexiko, die den Schutz von Menschen in Lebensgefahr,
Vertriebenen oder Opfern von Menschenrechtsverletzungen gewähren sollen,
Die Bundesregierung ist über den Schutzmechanismus umfassend informiert. Die
deutsche Botschaft in Mexiko unterhält Kontakte zu bedrohten
Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und nimmt vor Ort an einer Vielzahl von
Fachveranstaltungen zu Menschenrechten teil. Diese dienen immer auch dem Austausch
mit Regierungsvertretern und Menschenrechtsverteidigern über die gemachten
Erfahrungen sowie die Wirksamkeit des Schutzmechanismus. Die Botschaft steht
darüber hinaus in Kontakt mit den zuständigen Behördenvertretern sowohl auf
Bundes- als auch Bundesstaatsebene, insbesondere den für Menschenrechte
zuständigen Abteilungen des Außenministeriums, des Innenministeriums, der
Bundesgeneralstaatsanwaltschaft sowie der Nationalen Menschenrechtskommission.
b) hat die Bundesregierung bzw. das BKA künftig vor, diese Initiative zu
unterstützen?
Eine direkte Beteiligung des BKA in Mexiko an der Schulung mexikanischer
Polizeibeamter in der Umsetzung des 2012 verabschiedeten Gesetzes über einen
verbesserten Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und
Journalisten ist gegenwärtig nicht geplant.
19. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Schulung
mexikanischer Polizeibeamter zieht die Bundesregierung aktuell aus der Umsetzung
des Schutzmechanismus in Mexiko?
Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung des Schutzmechanismus. Der
Bundesregierung ist jedoch wie auch den zuständigen mexikanischen Behörden
bewusst, dass der Schutzmechanismus weiterhin Defizite aufweist und unter
anderem einer Beschleunigung der Verfahren der Risikoanalyse, schnellerer Reaktion
und besserer psychologischer Betreuung der bedrohten Personen bedarf. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung Vorschläge zur Optimierung des
Schutzmechanismus in Mexiko vorgetragen, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind verschiedene kritische Berichte und Empfehlungen zur
Verbesserung des Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und
Journalisten in Mexiko bekannt, darunter „In Defense of Life – Civil Observation
Mission (MOC) Report On the Situation of Human Rights Defenders in Mexico
2015“ der Organisation Comisión Mexicana de Defensa y Promoción de los
Derechos Humanos, A.C. sowie der Bericht „Segundo diagnostico sobre la
implementación del Mecanismo de Protección para Personas Defensores de Derechos
Humanos y Periodistas“. Die Empfehlungen des letzten Berichts wurden u. a. im
Rahmen eines EU-Treffens in Mexiko-Stadt am 1. Oktober 2015 zwischen den
an der Ausarbeitung des Berichts beteiligten zivilgesellschaftlichen
Organisationen, Mitarbeitern des staatlichen Schutzmechanismus und Vertretern der
EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit erörtert.
21. Welche weiteren sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und
entwicklungspolitischen Projekte mit Mexiko sind im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen?
Im Bereich der Sicherheitspolitik sind seitens des BMI für das Haushaltsjahr 2016
keine singulären Projekte über die in der Antwort zu Frage 16 genannten
Vorhaben des BKA vorgesehen.
Im Jahr 2016 sind keine entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit
Mexiko vorgesehen. Allerdings ist im Rahmen der Deutschen
Klimatechnologieinitiative (DKTI) des BMZ ein Projekt zur Förderung von erneuerbaren Energien
und Energieeffizienz geplant.
Darüber hinaus können deutsche Nichtregierungsorganisationen, die Kirchen, die
politischen Stiftungen, deutsche Sozialstrukturträger, die verfasste Wirtschaft
und die deutschen Kommunen Anträge auf eine Projektförderung für
entwicklungsrelevante Vorhaben stellen.
22. Betrachtet es die Bundesregierung als notwendig, den Vereinten Nationen
aufgrund der Menschenrechtslage in Mexiko den Einsatz einer Kommission
zur Aufdeckung von Straflosigkeit in Mexiko (
www.mi sereor.de/fileadmin/
redaktion/Studie_Verschwindenlassen_in_Mexiko.pdf) nach Vorbild der
CICIG in Guatemala vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Vereinten Nationen einen solchen
Vorschlag zu unterbreiten. Der Vorsitzende der Nationalen
Menschenrechtskommission Mexikos, González Pérez, hat sich dafür ausgesprochen, zunächst die
Umsetzung der im Frühsommer verabschiedeten Antikorruptionsreform in
Mexiko abzuwarten. Sollte sich die mexikanische Regierung allerdings in Zukunft
entscheiden, in gleicher oder ähnlicher Form wie Guatemala mit den Vereinten
Nationen zusammenzuarbeiten zu wollen, würde die Bundesregierung dies
unterstützen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit überprüfen.
23. Wird die Bundesregierung den Einsatz einer Kommission zur Aufdeckung
von Straflosigkeit in Mexiko bei der kommenden Konsultation mit Mexiko
ansprechen?
Es sind gegenwärtig keine Konsultationen im Bereich Menschenrechte und
Rechtsstaat geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine solche Kommission
durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen?
Wenn sie keine entsprechenden Möglichkeiten sieht, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt PRODESIS in den
Jahren 2004 bis 2008 in der südmexikanischen Region Chiapas?
Gibt es eine Evaluierung des Projektes PRODESIS?
Wenn ja, ist diese öffentlich zugänglich und wenn nein, warum nicht?
Das Projekt PODESIS wurde von der Europäischen Kommission in eigener
Verantwortung im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit Mexiko
durchgeführt. Eine Evaluierung durch die Bundesregierung findet nicht statt.
26. Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorwurf, dass PRODESIS sich über
das Recht der indigenen Bevölkerung hinweggesetzt und damit
menschenrechtsverletzende Maßnahmen in Chiapas legitimiert hat?
Der Bundesregierung liegen zur Durchführung des Projektes keine eigenen
Erkenntnisse vor.
27. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Meinung mexikanischer
Menschenrechtsaktivisten, nach der dem Rüstungsunternehmen Heckler & Koch
zumindest eine extraterritoriale ethische Verantwortung an Gewaltverbrechen
in Mexiko zukommt?
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat unlängst gegen Verantwortliche von
Heckler & Koch Anklage wegen mutmaßlicher illegaler Waffenlieferungen erhoben.
Die Frage einer Verantwortung von H&K hängt aus Sicht der Bundesregierung
maßgeblich vom Ausgang des nun zu erwartenden Gerichtsverfahrens ab.
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Lieferung von
G36-Sturmgewehren in Krisengebiete Mexikos (
www.zeit.de/2015/38/
mexico-bundesregierung-export-g36-heckler-koch)?
Genehmigungsentscheidungen zum Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern ergehen – als Ergebnis einer Einzelfallprüfung – unter
Berücksichtigung der jeweiligen Empfänger und Endverwender, des Verwendungszwecks
sowie der Menschenrechtslage im Bestimmungsland (siehe hierzu auch die
Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern). Entsprechend wurde bei den fraglichen Anträgen auf
Export des Sturmgewehrs G36 nach Mexiko verfahren.
Die Bundesregierung hat seit Ende 2010 keine Ausfuhranträge von Kleinwaffen
nach Mexiko genehmigt (siehe hierzu auch die Antwort auf die Schriftliche
Frage 2 der Abgeordneten Agniezka Brugger auf Bundestagsdrucksache
18/6235).
29. Wo und wann wurden Ausfuhrstopps für bestimmte Bundesstaaten Mexikos
definiert?
Die Frage der Belieferungsfähigkeit einzelner mexikanischer Bundesstaaten
wurde im Einvernehmen zwischen den beteiligten Ressorts geklärt.
30. Welche Rüstungsexportbeschränkungen hat die Bundesregierung
inzwischen generell für Mexiko erlassen?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
31. Hat die Bundesregierung nach den publik gewordenen Fällen illegaler
Waffenexporte nach Mexiko die Regeln zur Endverbleibskontrolle verändert
(
www.zeit.de/2015/38/mexico-bundesregierung-export-g36-heckler-koch)?
Der Endverbleib von Rüstungsgütern wird im Rahmen des jeweiligen
Genehmigungsverfahrens grundsätzlich im Vorfeld (ex ante), u. a. anhand der
abgegebenen Endverbleibszusagen, geprüft. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib
beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Im Juli 2015 hat
die Bundesregierung Eckpunkte für die Einführung von sogenannten Post-
Shipment-Kontrollen verabschiedet und damit die Grundlage für eine
Überprüfung des Endverbleibs bestimmter deutscher Rüstungsexporte beim Empfänger
gelegt.
32. Inwieweit stimmt die Einschätzung des CDU-Abgeordneten Joachim
Pfeiffer, der die Nicht-Listung von 1 393 Sturmgewehren des Typs G36 des
Unternehmens Heckler & Koch im Rüstungsexportbericht 2008 in der
Aktuellen Stunde zum Thema am 23. September 2015 mit einem „technischen
Versehen“ begründete (Plenarprotokoll 18/123)?
Wenn ja, worin genau bestand dieses „technische Versehen“?
Die Lieferung von 1 393 Sturmgewehren des Typs G36 beruhte auf einer
Erweiterung einer Genehmigung aus dem Jahr 2007, die aufgrund eines technischen
Versehens nicht in die statistische Erfassung für 2008 eingeflossen ist und daher
nicht im Rüstungsexportbericht 2008 aufgeführt ist, vgl. Antwort der
Bundesregierung vom 23. September 2015 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten
Heike Hänsel (Plenarprotokoll 18/123). Die Bundesregierung hat bereits mit
Datum vom 14. Dezember 2009 auf die Schriftliche Frage 21 des Abgeordneten
Paul Schäfer über diese Ausfuhr unterrichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 17/302,
S. 12). Die Ausführungen des Abgeordneten Joachim Pfeiffer in der Aktuellen
Stunde am 23. September 2015 sind daher korrekt.
33. Sind der Bundesregierung mögliche weitere „technische Versehen“ dieser
Art bei Exporten anderer Rüstungsgüter nach Mexiko bekannt?
Der Bundesregierung sind mögliche weitere technische Versehen dieser Art bei
Exporten anderer Rüstungsgüter nach Mexiko nicht bekannt.
34. Sind der Bundesregierung mögliche weitere „technische Versehen“ dieser
Art bei Exporten von Rüstungsgütern in andere Staaten bekannt?
Der Bundesregierung sind mögliche weitere technische Versehen dieser Art bei
Exporten von Rüstungsgütern in andere Länder nicht bekannt.
35. Was hat die Bundesregierung unternommen, um solche möglichen
„technischen Versehen“ künftig zu vermeiden?
Es handelte sich bei der Genehmigung von 1 393 G36-Sturmgewehren um die
Erweiterung einer bereits erteilten Genehmigung. Um in Zukunft eine Erfassung
sicherzustellen, sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Vorkehrungen getroffen worden, wonach Erweiterungen von Genehmigungen
entsprechend datenmäßig erfasst und berücksichtigt werden.
36. Welche Kriegswaffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach
Mexiko wurden im laufenden Jahr getätigt, und über welche weitergehenden
Informationen zum Export von Rüstungsgütern nach Mexiko verfügt die
Bundesregierung?
Kriegswaffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Mexiko wurden
im laufenden Jahr nicht getätigt.
Im laufenden Jahr wurden bis 31. Oktober 2015 Genehmigungen für die Ausfuhr
von Rüstungsgütern im Wert von 6,743 Mio. Euro nach Mexiko erteilt.
Zur Ausnutzung dieser Genehmigungen kann die Bundesregierung derzeit keine
Antwort geben, da eine entsprechende statistische Erfassung nicht erfolgt. Zurzeit
wird geprüft, wie zukünftig derartige Daten ermittelt werden können.
37. Welche Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen nach Mexiko sind
für das Jahr 2016 bereits erteilt worden, welche davon wurden genutzt, und
welche wurden noch nicht genutzt?
Es wurden keine Genehmigungen für Ausfuhren von Kriegswaffen von
Deutschland nach Mexiko erteilt, die 2016 ausgenutzt werden könnten.
38. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Einschätzungen des
BMZ und des BMF über die Menschenrechtslage und das Justizwesen in
Mexiko?
Auf den durch das BMF übermittelten Antrag des BMZ an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sowie auf die Internetseite des BMZ und die
dortigen Einschätzungen zum Niveau der Rechtsstaatlichkeit in Mexiko wird
Bezug genommen. Beide Dokumente basieren auf internationalen Indikatoren (u. a.
Bertelsmann Transformationsindex, Corruption Perception Index, Open Budget
Index) und auf der Bewertung internationaler Beobachter und Experten. Bei den
Indikatoren nimmt Mexiko im internationalen Vergleich durchgehend einen Rang
im oberen Mittelfeld ein. Gleichwohl werden in beiden Dokumenten die
weiterhin bestehenden Herausforderungen in Mexiko im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit thematisiert.
39. Wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zur
Sektorbudgetfinanzierung des BMF in Mexiko angesichts der o. g. unterschiedlichen
Lageeinschätzung?
Es gab keine Beschlussfassung im Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages zu der Sektorbudgetfinanzierung FINANP+, da der Haushaltsausschuss den
Antrag des BMZ zur Einwilligung in die Inanspruchnahme der
Verpflichtungsermächtigung 2015 zugunsten des PGF-Vorhabens „Nachhaltige Finanzierung des
Betriebs neuer föderaler Naturschutzgebiete – FINANP+“
(Haushaltsausschuss-Drucksache 18(8)2216) am 23. September 2015 von der Tagesordnung
abgesetzt hatte. Das BMZ hat inzwischen davon Abstand genommen, das Projekt
FINANP+ aus seinem Einzelplan zu unterstützen.
40. Welche konkreten Naturschutzmaßnahmen sind im Rahmen der
Sektorbudgetfinanzierung geplant (bitte einzeln auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
41. In welchen Regionen sollen diese Maßnahmen stattfinden?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
42. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der Einrichtung der
„föderalen Naturschutzgebiete“ (FINANP+) Menschenrechte, vor allem der
indigenen Bevölkerung, gewahrt bleiben?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
43. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der ILO-
Konvention 169 definierten Rechte der indigenen Bevölkerung auf Mitsprache bei
Projekten in ihrem Territorium gesichert bleiben?
Auf die Antworten zu den Fragen 39 und 45 wird verwiesen.
44. Welche Kriterien werden zur Auswahl der Regionen herangezogen, in denen
Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
45. Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass mit Hilfe deutscher Finanzierung
durchgeführte Umweltprojekte die in der mexikanischen Verfassung
verankerten Menschenrechte nicht gefährdet werden?
Menschenrechte sind Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik und damit als
Querschnittsthema bei allen Maßnahmen der deutschen staatlichen bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit Mexiko zu beachten. Die Bedeutung der
Menschenrechte für die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik ist regelmäßiger
Gesprächsgegenstand des politischen Dialogs mit der mexikanischen Regierung
und weiteren nationalen Institutionen. Die Bundesregierung ist auch in ständigem
Kontakt mit deutschen, mexikanischen und internationalen
Menschenrechtsorganisationen.
Im Bereich der deutschen staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
enthält der BMZ-„Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen
Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von
Programmvorschlägen der deutschen staatlichen technischen und finanziellen
Zusammenarbeit“ verbindliche Vorgaben zur Prüfung menschenrechtlicher
Wirkungen und Risiken von Projekten. Diese Vorgaben gelten folglich auch für alle
Maßnahmen zur Umweltpolitik und zum Schutz bzw. zur nachhaltigen Nutzung
natürlicher Ressourcen.
46. Wie genau lauten die Reformziele, die Mexiko im Zuge der Kreditannahme
zur Sektorbudgetfinanzierung einhalten muss?
47. Welche Folgen wird eine nicht rechtzeitige Kreditrückzahlung oder
Umsetzung der vorgesehenen Reformen mit sich bringen?
48. Wie wird die lokale Bevölkerung, die im ländlichen Raum Mexikos meist
unter der Armutsgrenze lebt, in die Einrichtung der geplanten FINANP+
einbezogen?
49. Welche „innovativen Finanzierungsquellen für das Schutzgebietssystem“ in
Mexiko stellt sich die Bundesregierung vor?
50. Wie sollen mögliche Einnahmen aus den FINANP+ verwaltet und verteilt
werden?
51. In welchem Maße wird sich die Bundesregierung über die konkreten Projekte
der mexikanischen Seite informieren lassen?
Die Fragen 46 bis 51 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
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