Auswirkung von Gewaltverbrechen in Mexiko auf die bilaterale Kooperation mit Deutschland
der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Widersprüchliche Untersuchungsberichte im Falle des Verschwindens von 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende September 2014 sowie Berichte über deutsche Waffenlieferungen an Mexiko geben Anlass zu einer weiteren Parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung über ihre Mexiko-Politik.
Die offiziellen Ermittlungsergebnisse der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft (PGR) zu dem o. g. Fall decken sich nicht mit denen der parallel ermittelnden Gruppe unabhängiger Experten (GIEI), die von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) berufen wurde (www.amerika21.de/2015/09/ 129047/giai-bericht-verschwundene).
Nach offizieller Darstellung der PGR sind die Studenten nach der Verschleppung durch die Polizei an eine kriminelle Organisation übergeben, daraufhin getötet und auf einer Müllkippe verbrannt worden. Dem Bericht der GIEI zur Folge wäre jedoch eine Einäscherung der 43 Leichen am vermeintlichen Brandort physikalisch nicht möglich gewesen. Es standen dort weder die notwendigen Brandbeschleuniger zur Verfügung noch habe es lange genug gebrannt. Zudem sei bislang nur eine Leiche von 43 identifiziert worden (u. a. www.faz.net/agenturmeldungen/ dpa/experten-darstellung-des-studentenmassakers-in-mexiko-falsch-13789144.html).
Die mexikanische Regierung stellt sich nun weiteren Ermittlungen der GIEI in den Weg. Das dortige Verteidigungsministerium lehnte den Antrag der Expertengruppe ab, Mitglieder des 27. Bataillons der Armee befragen zu dürfen (www.amerika21.de/2015/09/129761/militaer-befragung). Die Einheit war in der Nähe des Tatortes stationiert und ist nach mexikanischen Medienberichten in das Verbrechen verstrickt. Auch Forderungen des Nationalen Instituts für Transparenz und Datenschutz, die mit dem Fall im Zusammenhang stehenden Informationen und Dokumente öffentlich zu machen, lehnte die mexikanische Bundespolizei bisher ab (www.economiahoy.mx/nacional-eAm-mx/noticias/6949876/08/ 15/Transparencia-ordena-a-Policia-Federal-destrabar-informes-relacionados-a- Ayotzinapa.html#.Kku8kgEhXVcFqe2).
Zur Unterstützung einer schnellen Aufklärung der Verbrechen fordert die GIEI eine internationale Untersuchungskommission (www.dw.com/de/das- dramavon-iguala-geht-weiter/a-18698097). Vorbild könnte Guatemala sein. Im Jahr 2008 bildeten die Vereinten Nationen dort eine Kommission (CICIG) zur Bekämpfung von Straflosigkeit. Die CICIG untersuchte Verstrickungen der guatemaltekischen Regierung in die organisierte Kriminalität (www.auswaertiges- amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Krisenpraevention/Wo-helfen-wir/120 710_Guatemala_CICIG.html). Auch durch finanzielle Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland kann die Initiative ihre Arbeit in Guatemala bis heute erfolgreich fortführen.
Trotz gravierender Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte, die über den Fall in Guerrero hinausreichen, steht die Bundesregierung weiterhin in Verhandlungen mit Mexiko über ein Sicherheitsabkommen. Hierbei ist in nachvollziehbarer Weise und in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen zu klären, ob dieses Abkommen einen Beitrag zur Offenlegung und Überwindung von Korruption und Straflosigkeit in Mexiko leisten kann. Die Effizienz deutscher Unterstützung in der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko ist kritisch zu betrachten. Denn obwohl das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit dem Jahr 2010 mexikanische Polizeibehörden im Kampf gegen organisierte Kriminalität ausbildet (www.amerika21.de/2014/12/ 109882/polizei-mexiko-bka-ausbildung), ist in Mexiko die Zahl der unaufgeklärten Morde und Entführungen weiterhin auffällig hoch (www.amnesty.de/ jahresbericht/2015/mexiko). Ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko birgt daher auch die Gefahr, potentielle Täter und Komplizen staatlicher Verbrechen zu schützen.
Der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages hat dessen ungeachtet im September 2015 einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Sektorbudgetfinanzierung zur Einrichtung sogenannter föderaler Naturschutzgebiete (FINANP+) in Mexiko zugestimmt (Ausschussdrucksache 18/2216). Die Einschätzung des BMF über die Menschenrechtslage in Mexiko steht im direkten Widerspruch zur Einschätzung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Während das BMF in seiner Antragsbegründung Mexiko als ein demokratisches Land mit funktionierendem Justizwesen darstellt, macht das BMZ darauf aufmerksam, dass „die mexikanische Demokratie deutliche Defizite in der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit auf[weist]. Korruption [ist] in Politik, Verwaltung und im Justizwesen weit verbreitet“ (www.bmz.de/de/was_wir_machen/laender_regionen/lateinamerika/ mexiko/zusammenarbeit/index.html).
Umweltprojekte in Mexiko hatten wegen bestehender Defizite im Justizwesen nicht selten die Folge, dass Menschenrechte zum Zweck des jeweiligen Projekts untergraben wurden. Im Jahr 2004 etwa unterstützte die EU das Projekt PRODESIS – „Integrierte und nachhaltige soziale Entwicklung, Chiapas, Mexiko“ – mit 15 Mio. Euro (www.ecoportal.net/Temas-Especiales/Globalizacion/ prodesis_la_union_europea_le_hace_competencia_a_eeuu_en_politicas-de- desarrollo_desastrosas). Die Initiative sollte zur Verbesserung des Umwelt- und Lebensstandards in der südmexikanischen Region Chiapas beitragen. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden jedoch ohne Übereinkunft mit den örtlichen indigenen Gemeinschaften festgelegt. Damit hebelte das Projekt das mexikanische Ejido-Gesetz und die Schutzmechanismen aus Artikel 169 der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus.
Indes werden immer mehr mit deutschen Waffen begangene Verbrechen in Mexiko aufgedeckt. Berichten der mexikanischen Regierung zur Folge kursieren mehr als 7 000 Waffen des deutschen Waffenherstellers SIG Sauer GmbH derzeit unkontrolliert in Mexiko (www.sinembargo.mx/31-08-2015/146961). In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4554 wurde bereits die Problematik von Heckler & Koch-Waffen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit gewaltsamen Verbrechen in Mexiko stehen. Jüngste Informationen bestätigten nun auch, dass Heckler & Koch-Sturmgewehre des Modells G36 im mutmaßlichen Massaker von Guerrero zum Einsatz kamen. Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist keine Erklärung zum Endverbleib der G36-Waffen in Guerrero bekannt (www.taz.de/!5027384/<http://www.taz.de/!5027384/>). Auch nach einer Aktuellen Stunde zum Thema am 23. September 2015 bleiben zentrale Fragen zu diesem Komplex offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Sind der Bundesregierung neben den offiziellen Ermittlungsergebnissen der PGR auch die der GIEI, die als unabhängige Expertengruppe von der Interamerikanischen Menschrechtskommission (CIDH) mit der Untersuchung betraut worden war, bekannt, und wenn ja,
a) wie reagiert die Bundesregierung auf die neuen Ermittlungsergebnisse der GIEI,
b) geben nach Ansicht der Bundesregierung die Ermittlungsergebnisse der GIEI Anlass zur Sorge, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus,
c) steht die Bundesregierung diesbezüglich im Dialog mit der mexikanischen Regierung,
d) steht die Bundesregierung mit der CIDH und/oder der GIEI in Kontakt, um die Ergebnisse der Expertenuntersuchung zu analysieren?
In welcher Weise wird die Bundesregierung bei den kommenden Regierungskonsultationen mit Mexiko den Fall von Guerrero ansprechen und die Haltung der mexikanischen Regierung zu den unterschiedlichen Ermittlungsergebnissen thematisieren?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die mexikanischen Justizbehörden den Fall des mutmaßlichen Massakers von Ende September 2014 in Guerrero im Einklang mit dem Recht der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung klären können?
Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung diese Ansicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der mexikanischen Regierung zur Bekämpfung von Straflosigkeit generell ein?
Wird die Bundesregierung trotz der aktuellen Ermittlungsergebnisse des mutmaßlichen Verbrechens in Guerrero und des Verdachts auf Straflosigkeit die Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen mit Mexiko weiter fortführen (Bundestagsdrucksache 18/4554)?
Wenn ja, bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss dieses Abkommens?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Rahmen eines Sicherheitsabkommens die in der mexikanischen Verfassung und die in den für Mexiko relevanten Regelwerken der ILO verankerten Menschenrechte gewahrt werden?
Ist eine unabhängige Kontrolle des Sicherheitsabkommens geplant, etwa durch Regionalorganisationen?
Ist die Beteiligung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen an der Erarbeitung und Implementierung des Sicherheitsabkommens geplant?
a) Welche Organisationen werden von mexikanischer und deutscher Seite beteiligt?
b) Welchen rechtsverbindlichen Einfluss haben diese Organisationen auf den Prozess?
Wird der Text des Abkommens vor seiner Unterzeichnung, Menschenrechtsorganisationen in Mexiko und Deutschland zugänglich gemacht, und wenn er nicht zugänglich gemacht werden soll, weshalb nicht?
Hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Ermittlungsergebnisse zum mutmaßlichen Massaker von Ayotzinapa Veränderungen in der polizeilichen Zusammenarbeit des BKA mit mexikanischen Polizeibehörden vorgenommen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten mexikanischer und internationaler Medien, nach denen die vom BKA unterstützte mexikanische Bundespolizei an der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung von 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende September 2014 beteiligt oder zumindest umfassend informiert gewesen sein soll (www.proceso.com.mx/?p=390560; siehe auch Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/4554)?
Wie schätzt die Bundespolizei die Effizienz der polizeilichen Zusammenarbeit des BKA mit der mexikanischen Polizeibehörde ein?
Wie und wo ist diese Polizeizusammenarbeit evaluiert worden?
Welche Informationen konnte die Bundesregierung zur Entwicklung der Mord-, Entführungs- und Straflosigkeitsrate in Mexiko seit Beginn der polizeilichen Zusammenarbeit des BKA und der mexikanischen Polizeibehörde zusammentragen?
Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit bisher unterstützt?
Welche Mittel sind hierfür im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen?
Wie werden die Berichte in den USA, nach denen der damalige US-Botschafter in Mexiko, Earl Anthony Wayne, bereits im Jahr 2011 in nun freigegebenen Depeschen auf die Verwicklung der mexikanischen Bundespolizei in einen blutigen Zwischenfall in Iguala verwickelt war, die Zusammenarbeit mit den mexikanischen Bundesbehörden sowie die früher geäußerte Einschätzung beeinflussen, dass lediglich lokale Polizeieinheiten in solche Gewalttaten verstrickt waren (www.nsarchive.gwu.edu/news/20151007- prelude-to-iguala-heavy-handed-police-tactics-against-ayotzinapa-students, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18062.pdf)?
Ist das BKA in Mexiko an der Schulung mexikanischer Polizeibeamte in der Umsetzung des im Jahr 2012 verabschiedeten Gesetzes über einen verbesserten Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und Journalist (www.zeit.de/politik/ausland/2015-08/mexiko- praesidentjournalistenmord), beteiligt, und wenn nein,
a) welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den eingesetzten Mechanismen in Mexiko, die den Schutz von Menschen in Lebensgefahr, Vertriebenen oder Opfern von Menschenrechtsverletzungen gewähren sollen,
b) hat die Bundesregierung bzw. das BKA künftig vor, diese Initiative zu unterstützen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Schulung mexikanischer Polizeibeamter zieht die Bundesregierung aktuell aus der Umsetzung des Schutzmechanismus in Mexiko?
Hat die Bundesregierung Vorschläge zur Optimierung des Schutzmechanismus in Mexiko vorgetragen, und wenn ja, welche?
Welche weiteren sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Projekte mit Mexiko sind im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen?
Betrachtet es die Bundesregierung als notwendig, den Vereinten Nationen aufgrund der Menschenrechtslage in Mexiko den Einsatz einer Kommission zur Aufdeckung von Straflosigkeit in Mexiko (www.mi sereor.de/fileadmin/ redaktion/Studie_Verschwindenlassen_in_Mexiko.pdf) nach Vorbild der CICIG in Guatemala vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung den Einsatz einer Kommission zur Aufdeckung von Straflosigkeit in Mexiko bei der kommenden Konsultation mit Mexiko ansprechen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine solche Kommission durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen?
Wenn sie keine entsprechenden Möglichkeiten sieht, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt PRODESIS in den Jahren 2004 bis 2008 in der südmexikanischen Region Chiapas?
Gibt es eine Evaluierung des Projektes PRODESIS?
Wenn ja, ist diese öffentlich zugänglich und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorwurf, dass PRODESIS sich über das Recht der indigenen Bevölkerung hinweggesetzt und damit menschenrechtsverletzende Maßnahmen in Chiapas legitimiert hat?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Meinung mexikanischer Menschenrechtsaktivisten, nach der dem Rüstungsunternehmen Heckler & Koch zumindest eine extraterritoriale ethische Verantwortung an Gewaltverbrechen in Mexiko zukommt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Lieferung von G36-Sturmgewehren in Krisengebiete Mexikos (www.zeit.de/2015/38/ mexico-bundesregierung-export-g36-heckler-koch)?
Wo und wann wurden Ausfuhrstopps für bestimmte Bundesstaaten Mexikos definiert?
Welche Rüstungsexportbeschränkungen hat die Bundesregierung inzwischen generell für Mexiko erlassen?
Hat die Bundesregierung nach den publik gewordenen Fällen illegaler Waffenexporte nach Mexiko die Regeln zur Endverbleibskontrolle verändert (www.zeit.de/2015/38/mexico-bundesregierung-export-g36-heckler-koch)?
Inwieweit stimmt die Einschätzung des CDU-Abgeordneten Joachim Pfeiffer, der die Nicht-Listung von 1 393 Sturmgewehren des Typs G36 des Unternehmens Heckler & Koch im Rüstungsexportbericht 2008 in der Aktuellen Stunde zum Thema am 23. September 2015 mit einem „technischen Versehen“ begründete (Plenarprotokoll 18/123)?
Wenn ja, worin genau bestand dieses „technische Versehen“?
Sind der Bundesregierung mögliche weitere „technische Versehen“ dieser Art bei Exporten anderer Rüstungsgüter nach Mexiko bekannt?
Sind der Bundesregierung mögliche weitere „technische Versehen“ dieser Art bei Exporten von Rüstungsgütern in andere Staaten bekannt?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um solche möglichen „technischen Versehen“ künftig zu vermeiden?
Welche Kriegswaffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Mexiko wurden im laufenden Jahr getätigt, und über welche weitergehenden Informationen zum Export von Rüstungsgütern nach Mexiko verfügt die Bundesregierung?
Welche Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen nach Mexiko sind für das Jahr 2016 bereits erteilt worden, welche davon wurden genutzt, und welche wurden noch nicht genutzt?
Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Einschätzungen des BMZ und des BMF über die Menschenrechtslage und das Justizwesen in Mexiko?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Sektorbudgetfinanzierung des BMF in Mexiko angesichts der o. g. unterschiedlichen Lageeinschätzung?
Welche konkreten Naturschutzmaßnahmen sind im Rahmen der Sektorbudgetfinanzierung geplant (bitte einzeln auflisten)?
In welchen Regionen sollen diese Maßnahmen stattfinden?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der Einrichtung der „föderalen Naturschutzgebiete“ (FINANP+) Menschenrechte, vor allem der indigenen Bevölkerung, gewahrt bleiben?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der ILO-Konvention 169 definierten Rechte der indigenen Bevölkerung auf Mitsprache bei Projekten in ihrem Territorium gesichert bleiben?
Welche Kriterien werden zur Auswahl der Regionen herangezogen, in denen Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen?
Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass mit Hilfe deutscher Finanzierung durchgeführte Umweltprojekte die in der mexikanischen Verfassung verankerten Menschenrechte nicht gefährdet werden?
Wie genau lauten die Reformziele, die Mexiko im Zuge der Kreditannahme zur Sektorbudgetfinanzierung einhalten muss?
Welche Folgen wird eine nicht rechtzeitige Kreditrückzahlung oder Umsetzung der vorgesehenen Reformen mit sich bringen?
Wie wird die lokale Bevölkerung, die im ländlichen Raum Mexikos meist unter der Armutsgrenze lebt, in die Einrichtung der geplanten FINANP+ einbezogen?
Welche „innovativen Finanzierungsquellen für das Schutzgebietssystem“ in Mexiko stellt sich die Bundesregierung vor?
Wie sollen mögliche Einnahmen aus den FINANP+ verwaltet und verteilt werden?
In welchem Maße wird sich die Bundesregierung über die konkreten Projekte der mexikanischen Seite informieren lassen?