[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6857
18. Wahlperiode 26.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6637 –
Militärintervention in der Republik Jemen durch eine von Saudi-Arabien
angeführte internationale Koalition
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit März 2015 führt eine internationale Koalition, angeführt durch das
wahabitische Königreich Saudi-Arabien und unterstützt durch die Vereinigten
Staaten von Amerika, Militäroperationen gegen die Republik Jemen durch. Bisher
starben bei den Luftangriffen und durch anderen Beschuss über 5.100
Menschen, die meisten davon Zivilisten (reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/
resources/OCHA %20Yemen%20Humanitarian%20Bulletin%20No%201%20-
%2027%20August %202015.pdf). Zu Beginn der Militärintervention zeigte der
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier „Verständnis für
das saudische Vorgehen“ (bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/03/
2015-03-27-steinmeier-bild.html). Die Intervention hat die schon lange im
Jemen bestehenden Konfliktlinien verstärkt und damit auch zu einem Anstieg
auch der innerjemenitischen Gewalt geführt (jamestown.org/single/?tx_
ttnews%5Btt_news%5D=43950#.VfvRTPl4vTo).
Mehr als 21 Millionen Menschen im Jemen, circa 80 Prozent der Bevölkerung
des Landes, sind laut UN-Angaben derzeit auf humanitäre Hilfe angewiesen
(reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/OCHA%20Yemen%20
Humanitrian%20Bulletin%20No%201%20-%2027%20August%202015.pdf).
Der Anteil der Jemeniten, die auf Nahrungsmittelhilfen angewiesen sind, ist von
10,6 Millionen im Jahr 2014 auf fast 13 Millionen im Jahr 2015 angestiegen. 10
Provinzen stehen kurz vor einer Hungersnot (reliefweb.int/sites/reliefweb.int/
files/resources/yem_humsnapshot_foodinsecurity_v3.pdf). Ungefähr 1,8
Millionen Kinder leiden aktuell unter Mangelernährung; das ist ein Anstieg von über
eine Million Kindern gegenüber dem Vorjahr (reliefweb.int/sites/reliefweb.
int/files/resources/OCHA%20Yemen%20Humanitarian%20Bulletin%20No%
201%20-%2027%20August%202015.pdf).
Bis auf das Gouvernement Hadramaut im Osten des Landes – in welchem
die Gruppe „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ in vielen Provinzen
dominiert – spüren alle Provinzen der jemenitischen Republik die
katastrophalen Auswirkungen der Militärintervention der internationalen Koalition (www.
jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d69d0be3f37857626
1ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Yemen&tx_ttnews%5Btt_news%5D=
44145&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=1c69e5a04eaa7b75e8a22b6c6ceed3
b0#.VfqH9Pl4vTo).
Das Königreich Saudi-Arabien, als Initiator der Militärintervention, ist „in
den vergangenen Jahren einer der größten Abnehmer von militärischer
Ausrüstung aus Deutschland gewesen“ (
www.spiegel.de/politik/deutschland/
jemenkaempft-saudi-arabien-mit-deutschen-waffen-a-1025748.html). Auch die auf
Seiten der internationalen Koalition involvierten Staaten Katar und die
Vereinigten Arabischen Emirate haben in den vergangenen Jahren umfassend
deutsche Rüstungsgüter importiert (
www.german-foreign-policy.com/de/
fulltext/59202). Diese Rüstungsgüter kommen auch auf dem jemenitischen
Kriegsschauplatz zum Einsatz. So werden die Luftangriffe der saudi-arabisch
geführten Militärkoalition „auch mit Maschinen vom Typ Panavia Tornado geflogen“
(
www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59202).
Inzwischen sind laut Medienberichten neben 3 000 Soldaten aus den
Vereinigten Arabischen Emiraten zusätzlich noch circa 1 000 saudi-arabische, 1 000
katarische und 600 bis 800 ägyptische Militärs im Jemen stationiert (german-for
eign-policy.com/de/fulltext/59202).
1. Hat die Bundesregierung gegenüber der saudi-arabischen Staatsführung
beziehungsweise der saudischen Königsfamilie interveniert, nachdem der
Kronprinz von Abu Dhabi, Muhammad bin Zayid al Nahyan, geäußert hatte,
dass der Jemen „vom [schiitischen] Abschaum [gereinigt]“ werden müsste
(
www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59202)?
Und falls ja, wann und in welchem Rahmen?
Bei seiner Reise nach Riad am 18./19. Oktober 2015 hat der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier die Lage in Jemen mit der saudischen
Staatsführung umfassend erörtert.
2. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über den Einsatz von Patrouillen- und Grenzüberwachungsbooten aus
Deutschland in Saudi-Arabien, für dessen Verkauf die Bundesregierung
gebürgt hatte (spiegel.de/politik/ausland/gabriel-verteidigt-ruestungsexport-
und-buergschaft-fuer-saudi-arabien-a-950856.html)?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die
Medienberichterstattung hinausgehen.
3. Welche Fälle von Brüchen des humanitären Völkerrechts durch die
saudiarabisch geführte Militärkoalition im Jemen sind der Bundesregierung
bekannt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4,
Bundestagsdrucksache 18/4824)?
Zu konkreten Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch die im Jemen-
Konflikt beteiligten Parteien liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Vereinten Nationen für
eine unabhängige Mission ein, die zur Aufgabe haben soll, mögliche
Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu dokumentieren.
a) Wann und in welchem Rahmen haben sich Vertreter der Bundesregierung
gegenüber Vertretern der saudi-arabisch geführten Militärkoalition für die
„Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Jemen“ eingesetzt
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 18/4824)?
Die Bundesregierung fordert regelmäßig die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts und einen ungehinderten humanitären Zugang. Zuletzt war dies der Fall
bei der Reise von Bundesaußenminister Steinmeier nach Riad am 18./19. Oktober
2015 sowie davor beim Besuch des emiratischen Außenministers Sheikh
Abdullah bin Zayed Al-Nahyan am 26. August 2015 in Berlin. Der deutsche Botschafter
für Jemen thematisiert die Einhaltung des humanitären Völkerrechts regelmäßig
bei seinen Treffen mit Mitgliedern der jemenitischen Regierung wie auch mit
Vertretern der Huthis. Beim 30. Menschenrechtsrat in Genf hat die
Bundesregierung in einer gesonderten Erklärung (EoP) zu Jemen ausdrücklich gefordert, dass
alle Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht einhalten.
b) Wann und in welchem Rahmen haben sich Vertreter der Bundesregierung
„mit den Partnern in der EU“ gegenüber Vertretern der saudi-
arabischgeführten Militärkoalition für einen „ungehinderten humanitären Zugang
[…] im Jemen“ eingesetzt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4,
Bundestagdrucksache 18/4824)?
Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen. Des Weiteren hat die Europäische
Union wiederholt alle Konfliktparteien dazu aufgefordert, den ungehinderten
humanitären Zugang und die Versorgung mit Hilfsgütern zu gewährleisten (u. a.
Gemeinsames Statement der Hohen Vertreterin Federica Mogherini und dem EU-
Kommissar für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement Christos Stylianidis
vom 2. Oktober 2015; Ratsschlussfolgerungen des Rates für Auswärtige
Angelegenheiten vom 16. November 2015).
4. Welche Waffen oder Waffensysteme aus deutscher Produktion (inklusive
Eurofighter) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der „Operation
Sturm der Entschlossenheit“ (25. März 2015 bis 21. April 2015) sowie der
„Operation Wiederherstellung der Hoffnung“ (seit dem 22. April 2015)
durch die verschiedenen Konfliktparteien eingesetzt (bitte nach Land,
Konfliktpartei und Anzahl der Waffen oder Waffensysteme auflisten)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hat Ägypten im betroffenen Zeitraum
ein ehemaliges Versorgungsschiff der deutschen Marine eingesetzt. Es handelt
sich hierbei um ein Versorgungsschiff der Westerwald-Klasse, welches 2002 in
Deutschland außer Dienst gestellt und an Ägypten übergeben wurde. Die weitere
Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4824 vom 6. Mai 2015 verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
5. Wie viele Einsätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Eurofighter“ der saudi-arabischen Luftwaffe in den beiden Operationen bis Ende
September 2015 geflogen worden (
www.spiegel.de/politik/deutschland/
jemenkaempft-saudi-arabien-mit-deutschen-waffen-a-1025748.html)?
Diesbezüglich liegen keine Erkenntnisse vor, die über die
Medienberichterstattung hinausgehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4824
vom 6. Mai 2015, Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
6. Liegen der Bundesregierung seit Mai 2015 neu gewonnene Erkenntnisse zur
Herkunft von Sturmgewehren des Typs G3, die im Konflikt in und um den
Jemen eingesetzt werden, vor (Antwort der Bundesregierung zu Frage 22,
Bundestagsdrucksache 18/4824)?
Diesbezüglich liegen keine seit Mai 2015 neu gewonnen Erkenntnisse vor. Die
Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/4824 hat weiterhin Bestand.
7. Welche Staaten sind militärisch an den Militäroperationen im Jemen sowie
der Blockade der jemenitischen Häfen beteiligt?
Nach hiesiger Kenntnis nehmen derzeit folgende Staaten an den
Militäroperationen in Jemen teil: Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait,
Sudan, Bahrain, Ägypten und Marokko. An der Seeblockade sind nach hiesigen
Erkenntnissen Einheiten aus Saudi-Arabien, Ägypten sowie den Vereinigten
Arabischen Emiraten beteiligt.
8. Welches Verhältnis haben die Schiffe der saudi-arabisch geführten
Militärkoalition zu den Schiffen der Bundeswehr, die im Rahmen der
EU-NAVFOR-Somalia-Operation „Atalanta“ vor dem Horn von Afrika
operieren?
Die im Rahmen von EUNAVFOR ATALANTA eingesetzten Schiffe und die
Schiffe der saudi-arabisch geführten Militärkoalition stehen in keinem
militärischen Verhältnis. Sie verhalten sich zueinander nach den anerkannten
grundsätzlichen Regeln der Seeschifffahrt.
9. Haben Schiffe der Bundeswehr, die im Rahmen der EU-NAVFOR-Somalia-
Operation „Atalanta“ vor dem Horn von Afrika operieren, Schiffe der
saudiarabisch geführten Militärkoalition im Rahmen derer Operation begleitet,
bewacht oder in sonst einer Weise unterstützt?
Schiffe der deutschen Marine befinden sich am Horn von Afrika ausschließlich im
Rahmen der Mission EUNAVFOR ATALANTA im Einsatz. Eine Unterstützung
von Schiffen der saudi-arabisch geführten Militärkoalition durch EUNAVFOR
ATALANTA hat nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefunden.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Mangel von
400 000 Tonnen Getreide infolge der Blockade von jemenitischen Häfen
durch die saudi-arabisch-geführte Militärkoalition (sueddeutsche.de/
politik/arabische-halbinsel-der-vergessene-krieg-im-jemen-1.2648591)?
Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) fiel die Getreideernte 2014 in Jemen 19 Prozent geringer aus als
im Jahr 2013 (342 000 Tonnen Hirse und 192 000 Tonnen Weizen). Der Bedarf
an Getreide in Jemen belief sich laut FAO-Angaben 2014 auf 4,5 Millionen
Tonnen (gegenüber 4,4 Millionen Tonnen im Jahr 2013), davon 3 Millionen Tonnen
Weizen. Bereits vor der Eskalation des Konflikts importierte Jemen 90 Prozent
der Nahrungsmittel. Fortgesetzte Kampfhandlungen und Luftangriffe haben seit
April 2015 die landwirtschaftliche Infrastruktur geschädigt. Hinzu trat der
Einbruch der Nahrungsmittelimporte nach Blockade der Häfen. Zwar stiegen
kommerzielle Nahrungsmittelimporte von September auf Oktober 2015 wieder an
von 226 000 auf 392 000 Tonnen (monatlicher Bedarf: 350 000 Tonnen);
humanitäre Nahrungsmittellieferungen erhöhten sich von 9 400 Tonnen auf
14 500 Tonnen. Dennoch blieb der durchschnittliche Preis für Weizen nach
Angaben des Welternährungsprogramms (WFP) im Oktober weit höher als im
Vorjahr (47 Prozent), unter anderem auch wegen des weiter bestehenden
Treibstoffmangels, der sich auf Transport und Betrieb der Getreidemühlen auswirkt.
11. Wann und zu welcher Gelegenheit haben sich Vertreter der Bundesregierung
gegenüber Vertretern der Regierungen der saudi-arabisch geführten
Militärallianz dafür eingesetzt, dass die Blockade von jemenitischen Häfen
aufgehoben wird?
Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig für einen ungehinderten humanitären
Zugang ein. Zuletzt war dies der Fall bei der Reise von Bundesaußenminister
Steinmeier nach Riad am 18./19. Oktober 2015 sowie zuvor beim Besuch des
emiratischen Außenministers Sheikh Abdullah bin Zayed Al-Nahyan am 26.
August 2015 in Berlin. Der deutsche Botschafter für Jemen thematisiert dies
regelmäßig bei seinen Treffen mit Mitgliedern der jemenitischen Regierung, zuletzt
gegenüber Transportminister Basalma und Menschenrechtsminister Asbahi.
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung in der deutschen Presse, dass
es sich bei der „Blockade Jemens zu Land, zu See und in der Luft zusammen
mit dem pausenlosen Bombardement“ um eine „[völkerrechtswidrige]
Kollektivstrafe gegen die [gesamte jemenitische] Bevölkerung“ handelt
(sueddeutsche.de/politik/arabische-halbinsel-der-vergessene-krieg-im-jemen-
1.2648591)?
Eine Kollektivstrafe nach humanitärem Völkerrecht liegt nur dann vor, wenn Ziel
einer Maßnahme die unterschiedslose Ausübung von Druck auf die
Zivilbevölkerung ist, die sich in der Gewalt einer am Konflikt beteiligten Partei befindet.
Deshalb stellen die in der Fragestellung erwähnten Einsatzformen keine
Kollektivstrafe im Sinne des humanitären Völkerrechts dar.
13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – nachdem Saudi-
Arabien bereits in Syrien für die Eskalation der Gewalt mitverantwortlich
war – Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate mit dem im
Jemen geführten Krieg verhindern wollen, dass schiitische Houthis ihre
Macht konsolidieren, mit ihren Bomben aber nur noch mehr Menschen zu
Flüchtlingen machen (
www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/
diegolfstaaten-schotten-sich-gegenueber-fluechtlingen-ab-13789932.html)?
Der militärische Einsatz im Jemen ist eine Reaktion auf die gewaltsame
Übernahme der Hauptstadt Sana’a durch die Huthis sowie deren Vorstoß auf Aden.
Eines der Ziele der Koalition ist es auch, Menschen, die durch die Huthis
vertrieben wurden, die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen. Die Koalition fordert
die Umsetzung der vom VN-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen 2201
und 2216, mit der die Huthis u. a. zur sofortigem Ende der Gewalt und Rückzug
aus den eingenommenen Gebieten aufgefordert werden.
Die Bundesregierung ist in Sorge, dass durch Fortsetzung der Kampfhandlungen
am Boden sowie von Luftschlägen sich immer mehr Menschen auf die Flucht
begeben müssen. Die Bundesregierung drängt daher auf einen politischen Prozess
unter Einbeziehung aller relevanter jemenitischen Akteure. Nach Ansicht der
Bundesregierung lässt sich der Konflikt in Jemen nur durch einen politischen
Prozess nachhaltig lösen.
14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass innerhalb des
Jemens mehr als 1,5 Millionen Menschen auf der Flucht sind und das Land
nach fünf Monaten Angriff durch das von Saudi-Arabien geführte Bündnis
aussieht wie Syrien nach fünf Jahren (ipsnews.de/index.php/news/679
-jemen-un-bereitet-friedensverhandlungen-zwischen-
buergerkriegsparteienvor)?
Nach Angaben der Vereinten Nationen (Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs − OCHA) und der Internationalen Organisation für Migration
(IOM) gibt es ca. 2,3 Millionen Binnenvertriebene (Internally Displaced People −
IDP) in Jemen, die zumeist unter prekären Bedingungen in überfüllten Schulen,
öffentlichen Gebäuden oder in Gastfamilien leben. Der Anstieg der Zahl von
Binnenvertriebenen um ca. 900 000 gegenüber August 2014 ist sowohl auf
verbesserte Datenerfassung als auch die Verschlechterung der Sicherheitslage
zurückzuführen. 15,9 Millionen Menschen (61 Prozent der Bevölkerung) waren schon
vor April 2015 in Jemen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Diese Zahl hat sich
durch den Konflikt auf 21,1 Millionen Menschen (80 Prozent der Bevölkerung)
erhöht.
Etwa 20,4 Millionen Menschen haben keinen adäquaten Zugang zu sauberem
Wasser. 12 Millionen Menschen mangelt es an ausreichendem Zugang zu
sanitären Anlagen. Rund 15,2 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu
elementarer Gesundheitsversorgung.
15. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass allein
mit Hilfe des UN-Flüchtlingshilfekommissariats UNHCR mehr als
100 000 Menschen den Jemen verlassen haben (ipsnews.de/index.php/news/
679-jemen-un-bereitet-friedensverhandlungen-zwischen-
buergerkriegsparteienvor)?
Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und
der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind seit April 2015 über
121 800 Menschen aus Jemen geflüchtet, davon ca. 30 000 nach Somalia (89
Prozent somalische Flüchtlinge, 1 Prozent Migranten, 10 Prozent Jemeniten), ca.
29 500 nach Dschibuti (davon 53 Prozent jemenitische Flüchtlinge, 40 Prozent
Migranten, 7 Prozent Dschibutier), ca. 5 600 nach Sudan, 5 000 nach Oman,
12 400 nach Äthiopien, ca. 40 000 sind nach Saudi-Arabien geflohen (davon
geschätzte 35 000 weiter in andere Länder).
16. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die Übernahme öffentlicher Gebäude in der jemenitischen Hafenstadt
Jemen durch „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ während die Stadt
unter der militärischen Kontrolle von Truppen aus den Vereinigten Arabischen
Emiraten steht (
www.bbc.com/news/world-middle-east-34115952)?
Bei der Beantwortung der Frage wird zugrunde gelegt, dass es sich um die
Hafenstadt Aden handelt. Nach hiesigen Erkenntnissen hat Al-Qaida auf der
Arabischen Halbinsel (AQAH) weitreichende Handlungsfreiräume. Dies drückt sich
aus in der Durchführung terroristischer Aktivitäten, vor allem aber in der starken
Präsenz von AQAH in einigen Stadtteilen Adens. Neben Übergriffen auf die
lokale Bevölkerung ist AQAH zum Teil auch in der Lage, zumindest zeitweise
öffentliche Gebäude zu besetzen.
17. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
darüber, dass „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ und der „Islamische
Staat“ sich im Jemen de facto zusammengeschlossen haben, um die Huthis
zu bekämpfen (
www.bbc.com/news/world-middle-east-34115952)?
Die Beantwortung der Frage 17 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Überdies gilt, dass im
Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Einzelheiten über die
Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt werden. Die vorausgesetzte
Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede
Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als
solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu
Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste.
Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste
mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit
würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise
diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer
Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die
Nachrichtendienste des Bundes führen könnte.
Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs
mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf
Aufklärungsaktivitäten und Schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es
bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste
gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung
in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Daher sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-
Vertraulich“ eingestuft.*
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass internationale
Hilfszusagen für den Jemen in diesem Jahr weitgehend „ein leeres
Versprechen“ blieben (thenation.com/article/yemen-the-worlds-next-great-
refugeecrisis/)?
Am 19. Juni 2015 veröffentlichten die Vereinten Nationen den überarbeiteten
Yemen Humanitarian Response Plan, der Hilfe für 11,7 Mio. Menschen mit
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
einem Budget von 1,6 Mrd. US-Dollar vorsieht und bisher zu 48 Prozent gedeckt
ist. Laut VN-OCHA (Financial Tracking Service vom 12. November 2015) sind
internationale Hauptgeber Saudi-Arabien (412,6 Mio. US-Dollar), Vereinigte
Arabische Emirate (230,2 Mio. US-Dollar), USA (178,8 Mio. US-Dollar),
Großbritannien (82,5 Mio. US-Dollar), Katar (59,1 Mio. US-Dollar), Central
Emergency Response Fund der VN (44,3 Mio. US-Dollar), Deutschland (39 Mio.
US-Dollar), EU (36,8 Mio. US-Dollar), Japan (24 Mio. US-Dollar), Niederlande
(20 Mio. US-Dollar), Schweden (17,7 Mio. US-Dollar) und Kanada (15 Mio. US-
Dollar).
Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung wird nach wie vor
erfolgreich in Jemen durch lokale Mitarbeiter der Durchführungsorganisationen
umgesetzt.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche)
zur Brandschatzung der katholischen Kirche (Kirche der Heiligen Familie)
durch Angehörige des Al-Kaida-Netzwerks in Aden, dass sich zu dieser Zeit
unter Kontrolle der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition befand
(fides.org/de/news/36815-ASIEN_JEMEN_Katholische_Kirche_in_Aden_
durch_einen_Brandanschlag_verwuestet)?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen Wiederaufbau, der
bei einem saudisch-arabischen Bombardement am 11. Mai 2015 zerstörten
katholischen Kirche, und welche Entschädigung hat das wahabitische
Königreich Saudi-Arabien dafür bisher geleistet (fides.org/de/news/
36159-ASIEN_JEMEN_Katholische_Kirche_bei_Bombenangriffen_
beschaedigt)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Bleibt die Bundesregierung auch angesichts des Krieges des Königreichs
Saudi-Arabien und seiner Verbündeten gegen die Republik Jemen bei ihrer
Einschätzung von Saudi-Arabien als „einer der wichtigsten Stabilitätsanker
in der Region“ (
www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-panzer-
lieferungde-maizire-wuerdigt-saudi-arabien-als-stabilitaetsanker-1.1118148)?
Saudi-Arabien spielt als starke politische, wirtschaftliche und militärische Kraft
auf der Arabischen Halbinsel eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der
internationalen Gemeinschaft, Stabilität in der Region wieder herzustellen.
Entsprechend eng muss Saudi-Arabien in politische Lösungen für die Krisen in der
Region eingebunden werden.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bombardierung einer
Hochzeitsgesellschaft im jemenitischen al-Wahga Ende September 2015
durch die Luftstreitkräfte der saudi-arabisch geführten Militärkoalition
(
www.theguar dian.com/world/2015/sep/28/saudi-led-airstrikes-hit-
yemenwedding-party)?
Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen.
a) Wie viele Opfer hat dieser Luftschlag gefordert (
www.cbc.ca/news/
world/yemen-air-strike-wedding-party-1.3248095)?
Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor.
Medienberichte über bis zu 150 Opfer werden von seriösen Menschenrechtsorganisationen
nicht bestätigt.
b) Wer hat diesen Luftschlag ausgeführt angesichts der Behauptungen
saudiarabischer Offizielle, dass dies nicht die Militärkoalition war (www.
aljazeera.com/news/2015/10/deadly-air-strike-reported-yemen-wedding-
party-151008073704528.html)?
Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen.
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass im Jemen ein Krankenhaus von „Ärzte ohne Grenzen“ in der
Provinz Saada bei einem gezielten Luftangriff des von Saudi-Arabien
angeführten Bündnisses bombardiert und mehrmals getroffen wurde, so dass
das Krankenhaus vollständig zerstört und mehrere Menschen verletzt
wurden (
www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-krankenhaus-von-aerzte-ohne-
grenzen-bombardiert-a-1059873.html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die
Bombardierung eines von „Ärzte ohne Grenzen“ geführten und vom Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen (UNICEF) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
unterstützten Krankenhauses im Distrikt Haydan im Gouvernorat Saada am 27.
Oktober 2015 wurde vom VN-Generalsekretär verurteilt. Seit März 2015 wurden
insgesamt zehn Mitarbeiter und Freiwillige der Rotkreuz/Rothalbmond-
Bewegung getötet.
24. Inwieweit betrachtet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis diesen
gezielten Angriff des von Saudi-Arabien angeführten Bündnisses auf ein
Krankenhaus von „Ärzte ohne Grenzen“ in der Provinz Saada als ein
Kriegsverbrechen?
Die Beantwortung der Frage, ob eine Verletzung des humanitären Völkerrechtes
oder gar ein Kriegsverbrechen vorliegt, setzt umfassende Kenntnis aller
relevanten Einzelheiten voraus. Dazu gehört bei Kriegsverbrechen auch der subjektive
Tatbestand des Vorsatzes beim Täter. Die Bundesregierung verfügt nicht über
ausreichend Erkenntnisse, um hier eine Bewertung vornehmen zu können. Sie
setzt sich aber allgemein für die unabhängige Untersuchung derartiger Vorfälle
ein.
25. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass dieser gezielte Angriff
des von Saudi-Arabien angeführten Bündnisses auf ein Krankenhaus von
„Ärzte ohne Grenzen“ in der Provinz Saada unabhängig untersucht und
geahndet wird bzw. wird sie das tun, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat sich beim 30. Menschenrechtsrat aktiv für eine
unabhängige internationale Untersuchung von Kriegshandlungen aller Seiten
eingesetzt.
26. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass seit das von
Saudi-Arabien angeführte Bündnis im März 2015 mit Luftangriffen auf
Jemen begann, bereits mehr als 5 000 Menschen bei den Angriffen getötet
wurden, unter ihnen 2.300 Zivilisten (ipsnews.de/index.php/news/679-
jemen-un-bereitet-friedensverhandlungen-zwischen-
buergerkriegsparteienvor)?
Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden infolge der gewaltsamen
Auseinandersetzungen seit Ende März in Jemen über 5 700 Menschen getötet, darunter
604 Kinder, und über 27 000 verletzt, darunter über 890 Kinder. Unter den
Opfern befindet sich auch eine große Zahl von Zivilisten.
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Geld, welches
„Emissäre“ der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate an
Stammesvertreter im Südjemen geliefert haben, an Al Kaida weitergeleitet wurde
(
www.deutschlandfunk.de/krieg-in-syrien-die-allianzen-des-augenblicks.
724.de.html?dram:article_id=333039)?
a) Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die
Bundesregierung darüber, dass und wie die Regierung der Vereinigten Arabischen
Emirate „al-Qaida gebraucht [habe], um das Kräfteverhältnis [im Jemen
zu] verändern (
www.deutschlandfunk.de/krieg-in-syrien-die-allianzen-
des-augenblicks.724.de.html?dram: article_id=333039)?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
b) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der – gegebenenfalls indirekten – Unterstützung von „Al Kaida
auf der arabischen Halbinsel“ durch die Regierung der Vereinigten
Arabischen Emirate?
Auf die Antwort zu Frage 27a wird verwiesen.
c) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für
die im Jahr 2004 geschlossene „strategische Partnerschaft“ zwischen den
Vereinigten Arabischen Emiraten und der Bundesrepublik Deutschland
(
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/
VereinigteArabischeEmirate/Bilateral_node.html)?
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiter ein wichtiger Partner der
Bundesregierung bei der Lösung der Krisen in der Region, insb. bei der Bekämpfung
der terroristischen Bedrohung durch den sog. Islamischen Staat. In diesem
Zusammenhang arbeitet Deutschland eng mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
im Rahmen des Syria Recovery Trust Funds sowie im Bereich der Stabilisierung
der vom sog. Islamischen Staat befreiten Gebiete zusammen.
d) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen ergeben sich aus dieser
Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate von „Al Kaida auf der
arabischen Halbinsel“ für die deutsch-französischen Beziehungen
angesichts des Umstandes, dass sich „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“
zu den Anschlägen auf die französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“
am 7. Januar 2015 bekannt hat (
www.deutschlandfunk.de/krieg-in-
syrien-die-allianzen-des-augenblicks.724.de.html?dram:article_id=
333039)?
Auf die Antwort zu Frage 27a wird verwiesen.
28. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem
menschenverachtenden Vorgehen des wahabitischen Königshauses Saudi-Arabiens
gegen die schiitische Minderheit im eigenen Land, so wie es sich im
Todesurteil gegen den zur angeblichen Tatzeit 17-jährigen Oppositionellen Ali
al-Nimr, der geköpft und gekreuzigt werden soll, und der Bombardierung
des Jemen, dessen neue Regierung sich explizit gegen eine Diskriminierung
und Unterdrückung von Schiiten durch salafistische Terrorbanden erklärt hat
(
www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-will-ali-al-nimr-koepfen-und-
kreuzigen-a-1054464.html)?
Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen Todesurteilen wie
zuletzt gegen Ali-al-Nimr und der Intervention in Jemen. Bei letzterer handelt es
sich um eine Intervention auf Bitten der jemenitischen Regierung.
29. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine Vollstreckung
der Enthauptung und Kreuzigung des Oppositionellen Ali Al-Nimr durch die
saudisch-arabische Diktatur zu verhindern (
www.swp.de/ulm/nachrichten/
politik/Protest-gegen-Todesurteil-fuer-Ali-al-Nimr;art4306,3448936)?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte Christoph Strässer hat
am 28. September 2015 in einer öffentlichen Erklärung auf den Fall Ali
Mohammed Baqir al-Nimr aufmerksam gemacht und Saudi-Arabien aufgefordert, die
Standards der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten und die Todesstrafe
auszusetzen.
Die Bundesregierung ist gegen die Todesstrafe unter allen Umständen und tritt
weltweit für deren Abschaffung ein. Auch gegenüber saudischen Stellen wird
dieses Thema regelmäßig angesprochen. Zuletzt hat Bundesaußenminister
Steinmeier bei seiner Reise nach Riad am 18./19. Oktober 2015 den Fall Ali al-Nimr
gegenüber der saudischen Regierung angesprochen.
30. Inwiefern ist die Bundesregierung aktiv geworden, um einer fortgesetzten
Diskriminierung und Unterdrückung von Schiiten auf der arabischen
Halbinsel durch Saudi-Arabien entgegenzutreten?
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für die Achtung der
Menschenrechte ein. Dies beinhaltet auch Religionsfreiheit. Zuletzt hat
Bundesaußenminister Steinmeier bei seiner Reise nach Riad am 18./19. Oktober 2015 die
Menschenrechtslage gegenüber der saudischen Staatsführung angesprochen.
31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen
Aktivitäten des saudi-arabischen Staatsfonds SAMA Foreign Holdings in der
Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU (de.statista.
com/statistik/daten/studie/208474/umfrage/groesste-staatsfonds-
weltweitnach-der-hoehe-des-verwalteten-vermoegens/; bitte insbesondere die
Beteiligungen von SAMA Foreign Holdings an Firmen innerhalb der EU einzeln
und nach Unternehmenssitzen gegliedert auflisten)?
Mangels Bestehens einer Meldepflicht ausländischer Beteiligungen an deutschen
Unternehmen bzw. solchen in EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung
hierzu keine Erkenntnisse.
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen
Aktivitäten des katarischen Staatsfonds Qatar Investment Authority in der
Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU (welt.de/
finanzen/immobilien/article117841909/Katar-geht-in-Deutschland-auf-
Einkaufstour.html; bitte insbesondere die Beteiligungen der Qatar
Investment Authority an Firmen innerhalb der EU einzeln und nach
Unternehmenssitzen gegliedert auflisten)?
Mangels Bestehens einer Meldepflicht ausländischer Beteiligungen an deutschen
Unternehmen bzw. solchen in EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung
hierzu keine Erkenntnisse.
Nach eigenen Angaben hält die Qatar Investment Authority ca. 17 Prozent der
Anteile von Volkswagen sowie weitere ca. 3 Prozent über Streubeteiligungen.
Weitere Beteiligungen an europäischen Firmen: CEPSA (Spanien): 32 Prozent;
London Stock Exchange (Großbritannien): 20 Prozent; OMV (Österreich):
19 Prozent; Lagardère (Frankreich): 12,8 Prozent; Barclays (Großbritannien):
6,8 Prozent; Veolia (Frankreich): 4,6 Prozent; Vivendi: 1,54 Prozent.
33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen
Aktivitäten des vereinigt-emiratischen Staatsfonds Abu Dhabi Investment
Authority in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten
der EU (
www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/mega-investoren-lernen-
vonstaatsfonds/6927128-all.html, bitte insbesondere die Beteiligungen der Abu
Dhabi Investment Authority an Firmen innerhalb der EU einzeln und nach
Unternehmenssitzen gegliedert auflisten)?
Mangels Bestehens einer Meldepflicht ausländischer Beteiligungen an deutschen
Unternehmen bzw. solchen in EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung
hierzu keine Erkenntnisse.
Nach eigenen Angaben hält die Abu Dhabi Investment Authority ca. 3,1 Prozent
der Anteile an der Daimler AG (zzgl. weitere, derzeit verliehene, sechs Prozent)
sowie 6,5 Prozent an UniCredit (Italien).
34. Inwieweit bleibt die Bundesregierung bei der Auffassung, dass die an Katar
genehmigte Lieferung von 62 Leopard-2-Panzer und 24 Panzerhaubitzen im
Wert von etwa 2 Mrd. Euro (
www.tagesschau.de/ausland/katar-117.html)
deshalb schon nicht problematisch wären, weil „[s]o ein Panzer … ja nicht
wie ein Kühlschrank [ist], wo man den Stecker vom Kühlschrank in die
Steckdose steckt und schon läuft der Kühlschrank. Sondern das sind
hochdifferenzierte Produkte, die ein optimales Zusammenspiel zwischen Mensch
und Maschine erforderlich machen“ und bis dieses Zusammenspiel bei den
Streitkräften Katars erreicht sei, werde doch aller Voraussicht nach im Jemen
nicht mehr so gekämpft, wie das momentan der Fall sei (
www.deutschlandfunk.
de/panzer-nach-katar-bundesregierung-verteidigt-lieferung.1783.de.html?
dram:article_id=334870)?
Die Frage gibt die Aussage des Sprechers des Auswärtigen Amts verkürzt und
aus dem Zusammenhang gerissen wieder.
Die gültige Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für die
Lieferung von 62 Panzern, 24 Panzerhaubitzen und anderen Rüstungsgütern nach
Katar ist bereits 2013 erteilt worden. In einem gemeinschaftlichen Abwägungs- und
Entscheidungsprozess hat die Bundesregierung alle Bedenken, Argumente und
Optionen umfassend bewertet und gemeinsam entschieden, die Ausfuhren
letztlich nicht aufzuhalten.
Die katarische Regierung hat der Bundesregierung zugesichert, dass die
erwähnten Rüstungsgüter nicht im Jemen zum Einsatz kommen werden.
35. Inwieweit bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, dass die
Lieferung an Katar noch einmal innerhalb der Bundesregierung mit den
beteiligten Partnern geprüft wurde und insgesamt als Ergebnis bei dieser
Überprüfung zu der Einschätzung gelangte, dass diese Genehmigung nicht
widerrufen werden konnte, obwohl das in anderen Fällen wie vor ein paar Monaten
gegenüber Russland (Rheinmetall) möglich war (
www.deutschlandfunk.de/
panzer-nach-katar-bundesregierung-verteidigt-lieferung.1783.de.html?
dram:article_id=334870), als eine 2011 von Rheinmetall mit Russland
vereinbarte und von den deutschen Behörden genehmigte Lieferung und
Errichtung eines Gefechtsübungszentrums im Nachgang widerrufen worden war
(
www.stern.de/wirtschaft/news/rheinmetall-fordert-entschaedigung-von-
sigmar-gabriel-wegen-russland-deal-5955474.html)?
Die Bundesregierung hat die im Jahr 2013 nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
genehmigten Panzerlieferungen nach Katar einer erneuten Prüfung unterzogen.
In einem gemeinschaftlichen Abwägungs- und Entscheidungsprozess hat die
Bundesregierung alle Bedenken, Argumente und Optionen umfassend bewertet
und gemeinsam entschieden, die Ausfuhren letztlich nicht aufzuhalten.
Der Fall ist mit dem Widerruf einer Genehmigung für die Ausfuhr eines
Gefechtsübungszentrums nach Russland nicht vergleichbar.
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ISSN 0722-8333]