Förderung von internationalen Kohleprojekten
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im September 2015 erklärte die französische Regierung, staatliche Exportkredite für Kohlekraftwerke im Ausland ab sofort einstellen zu wollen. Deutschland hat einen solchen Schritt noch nicht vollzogen. Damit bleibt Deutschland der größte Kohlefinanzier Europas, da die KfW IPEX-Bank GmbH nach wie vor Kohleprojekte finanziert (docs.nrdc.org/international/files/int_15060201a.pdf).
Die Finanzierung von fossilen Energieprojekten ist anhaltender Kritik ausgesetzt; so mahnte beispielsweise die OECD im September 2015, dass diese Finanzierung ein entscheidendes Hindernis im Kampf gegen den Klimawandel darstelle (www.zeit.de/news/2015-09/21/oecd-oecd-kritisiert-subventionen-fuer-erdoel-undkohle-21134402). Vor diesem Hintergrund stehen nicht nur die Aktivitäten der KfW IPEX-Bank GmbH im Fokus, sondern auch die Neuformulierung der OECD-Förderrichtlinien, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Für welche Länder und Projekte wurden beim Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes zwischen März und Juli 2015 Anfragen, Voranfragen oder Anträge auf Bürgschaften für Kohlekraftwerke, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur abgelehnt, zurückgezogen oder bewilligt?
Liegen der Bundesregierung die Klimaschutzstrategien der einzelnen Länder, die diese gemäß den Förderrichtlinien vorweisen müssen, vor?
Falls nein, warum nicht, und falls ja, bitte beifügen, ergänzt um Analysen, die darlegen, ob die Strategien ausreichend sind?
An welchen Projekten zum Kohlebergbau ist die KfW derzeit mit Krediten, Beteiligungen oder anderen Finanzdienstleistungen beteiligt (bitte nach Geschäftsbereich, Projekt und Jahr der Finanzierung aufschlüsseln)?
Gibt es intern bei der KfW analog zu den Kriterien für die Finanzierung von Kohlekraftwerken auch Richtlinien für den Bereich Kohlebergbau, und falls ja, wie lauten diese?
Wie stellt die KfW, die über Finanzintermediäre an der Finanzierung von Kohleminen beteiligt ist, z. B. über die Gunvor Group Ltd. (http://gunvorgroup.com/news/gunvor-closes-oversubscribed-us-1-09-billionrevolving-credit-facility/), sicher, dass die darüber finanzierten Minen ihren Umwelt- und Sozialstandards entsprechen?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des griechischen Projekts Ptolemaida V?
Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in das Projekt Ptolemaida V involviert?
Wie passt die Unterstützung des Baus des Braunkohlekraftwerks Ptolemaida V durch Euler Hermes und die KfW zu der von der Bundesregierung maßgeblich vorangetriebenen Entscheidung der Europäischen Union, im Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen in Europa um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu reduzieren?
Welche anderen Exportkreditagenturen und staatlichen Entwicklungsbanken außer Euler Hermes und der KfW unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung des Braunkohlekraftwerks Ptolemaida V?
Trifft es zu, dass die vollständige Finanzierung von Ptolemaida V noch nicht gesichert ist, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat die Bundesregierung alternativ die Potenziale für deutsche Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien untersucht, die eine Alternativlösung bieten würden, und wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis?
Wie wurde abschließend für das Gesamtprojekt untersucht, inwieweit erneuerbare Energien eine Alternative zum Kraftwerksneubau Ptolemaida V darstellen könnten?
Hält die Bundesregierung es angesichts der wirtschaftlichen Situation Griechenlands und der damit verbundenen Sparauflagen für sinnvoll und angemessen, neue Kredite an ein griechisches Staatsunternehmen im Bereich der Braunkohle öffentlich abzusichern und so das Niveau griechischer Verbindlichkeiten im Bereich einer Technologie zu vergrößern, die angesichts der europäischen Klimaziele ein Auslaufmodell sein muss?
Unter welchen Bedingungen würden sich Euler Hermes und die KfW-Bankengruppe aus der Finanzierung von Ptolemaida V zurückziehen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Diskussion und Umsetzung bei einem Braunkohleprojekt-Projekt im Kosovo, bei dem die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Juni 2015 Unterstützung zusagte (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/06/2015-06 -30-merkel-mustafa.html)?
Gibt es bereits Voranfragen oder Anträge für eine Hermesbürgschaft für das Projekt?
Ist die KfW im Gespräch für eine Finanzierung und wäre eine KfW-Finanzierung mit der neuen Position zur internationalen Kohleförderung möglich?
Wie begründet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass in einer Studie der University of California, Berkeley, zusammen mit dem kosovarischen Umweltverband KOSID eine Kostenanalyse durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass ein Ausbau erneuerbarer Energien und eine Erneuerung des Stromnetzes im Vergleich zu einer Modernisierung des zu ertüchtigenden Braunkohlekraftwerks im Kosovo kostengünstiger wäre (www.kosid. org/file/repository/Sustainable_Energy_for_Kosovo_Energy_Policy_ kosid.pdf) – ihre Unterstützung der Modernisierung statt der Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Kosovo?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in dem SOCAR STAR Raffinerieprojekt in der Türkei, an dessen Finanzierung die KfW IPEX-Bank GmbH beteiligt ist, der Bau von zwei Kohlekraftwerken enthalten ist, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Einschätzung der Gefahren vor, die sich für die KfW aufgrund ihrer Investitionen in fossile Energien und die dadurch entstehende Betroffenheit durch die sogenannte carbon bubble ergeben (vgl. dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/050/1805056.pdf)?
In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder eingestellt für das von der KfW durchgeführte Programm zur Refinanzierung von Exportkrediten, das im September 2015 bis Ende 2020 verlängert wurde (www.kfw.de/KfW-Konzern/%C3%9Cber-die-KfW/Auftrag/Sonderaufgaben/Refinanzierung-bundesgedeckter-Exportkredite/), gibt es hierbei wirksame Klimaschutzkriterien, sind Kohlekraftprojekte dabei ausgeschlossen, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die komplette Einstellung der Exportkredite für Kohlekraftwerke, die im September 2015 in Frankreich beschlossen wurde?
Was für Rückschlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf ihre eigene Politik?
Wer ist an den Verhandlungen um die Kriterien für Finanzierungen durch die Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) beteiligt?
Welche Erwartungen und Forderungen hat die Bundesregierung an die Umwelt- und Sozialstandards der AIIB?
Zieht die Bundesregierung die Möglichkeit in Betracht, Investitionen in Kohleprojekte durch die AIIB auszuschließen?
Plant die Bundesregierung, sich für einen Ausschluss von Atomprojekten einzusetzen?
Was für Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung der OECD, in Zukunft anstelle von fossilen Energien Energieeffizienz insbesondere im privaten Bereich stärker zu fördern (www.dtoday.de/startseite/wirtschaft_artikel,-OECD-kritisiert-Subventionen-fuer-Erdoelund-Kohle-_arid,442758.html)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zu einer Neuformulierung der OECD-Kriterien für Exportkreditgarantien, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung von Kohlekraftwerken, -bergbauprojekten und -infrastruktur?