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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Geplante Einführung eines Freiwilligendienstes in Entwicklungsländern (G-SIG: 16011772)

Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst für junge Erwachsene, Zeitpunkt der Einbringung des Referentenentwurfs aus dem BMZ in den Bundestag, Finanzierung, mögliche Änderungen im Zivildienstgesetz, Qualifikationen und Vorbereitungen auf den Freiwilligendienst, Vergleiche mit anderen Staaten, Tätigkeitsfelder, Evaluation <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

21.03.2007

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/448401. 03. 2007

Geplante Einführung eines Freiwilligendienstes in Entwicklungsländern

der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 5. Januar 2007 verkündete die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul:

… „das Bundesentwicklungsministerium (wird) einen neuen aus öffentlichen Mitteln geförderten Freiwilligendienst in Entwicklungsländern einführen. Die Laufzeit wird flexibel von 3 bis 24 Monaten sein. Der Freiwilligendienst wird fachlich und pädagogisch begleitet werden und soll sich an junge Erwachsene mit Abitur oder vergleichbarem Abschluss zwischen 18 und 28 richten.

Ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, fachliche und pädagogische Betreuung sowie Versicherungen soll sich auf 580 Euro pro Person und Monat belaufen. Hinzu kommt der Betrag für die Krankenversicherung. Das mittelfristig vorgesehene Volumen soll 10 000 Plätze (= 70 Millionen Euro) umfassen.

Die Abwicklung erfolgt über die bewährten Förderverfahren des BMZ über private Träger und Nichtregierungsorganisationen. Zunächst ist eine dreijährige Pilotphase geplant.

Deutschland verfügt im Unterschied zu anderen Ländern (unter anderem USA und Großbritannien) bisher nicht über einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst. Die von privaten Trägern aus Eigenmitteln angebotenen Freiwilligendienste sind häufig mit sehr hohen Kosten für die Bewerberinnen und Bewerber verbunden.

Wir wollen, dass auch einkommensschwächere Jugendliche sich international engagieren können. Insbesondere sollen auch junge Frauen angesprochen werden, für die keine Fördermöglichkeiten nach dem Zivildienstgesetz bestehen.

Bis Mitte 2007 werden die genauen Bedingungen, Verfahren und Ansprechpartner festgelegt, so dass der entwicklungspolitische Freiwilligendienst mit Beginn des Jahres 2008 seine Arbeit aufnehmen kann.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit dem Einsatz eines entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes für junge Erwachsene?

2

Wann soll 2008 mit wie vielen Teilnehmern der Freiwilligendienst in Entwicklungsländern starten?

3

Wann soll ein entsprechender Referentenentwurf für das geplante Gesetz vorliegen, und wann plant die Bundesregierung, ein entsprechendes Gesetz im Deutschen Bundestag zu behandeln?

4

Welcher Haushaltsansatz dürfte schätzungsweise für den Bundeshaushalt 2008 für diesen neuen Freiwilligendienst veranschlagt werden?

5

Werden die für den Freiwilligendienst zur Verfügung gestellten Mittel auf die ODA-Quote (ODA = Official Development Assistence) angerechnet?

6

Strebt das Bundesministerium eine Vollfinanzierung des Freiwilligendienstes an oder stellt der Mittelansatz eine Teilfinanzierung dar, der durch Eigenmittel der Träger bzw. der Freiwilligen ergänzt werden muss?

Wenn der Betrag eine Teilfinanzierung sein sollte, wie hoch wird schätzungsweise der Eigenanteil der Träger dieses Freiwilligendienstes sein?

7

Darf der Träger einen möglichen Eigenanteil an der Finanzierung des Freiwilligendienstes auf den Freiwilligen umlegen?

8

In welchen Sozialversicherungssystemen soll der Freiwillige versichert werden, und aus welchen Gründen soll er gegebenenfalls in bestimmten Systemen nicht versichert werden?

9

Wie errechnet das Bundesministerium die geplante Förderung von 580 Euro monatlich für jeden Freiwilligen?

Welcher Ansatz ist jeweils für Taschengeld, Verpflegung, Unterkunft, pädagogische Begleitung, Krankenversicherung etc. veranschlagt?

10

Wer soll für die Reisekosten in das entsprechende Entwicklungsland aufkommen?

11

Was versteht die Bundesregierung unter pädagogische Begleitung, soll diese als laufender Prozess in dem Entwicklungsland organisiert werden oder ist damit z. B. eine pädagogische Vor- und Nachbereitung des Einsatzes gemeint, der gegebenenfalls in Deutschland organisiert wird?

12

Soll die pädagogische Begleitung zentral seitens des Ministeriums (z. B. analog den Zivildienstschulen) oder soll diese Maßnahme seitens des Trägers organisiert werden?

Wer soll die Kosten hierfür tragen?

Mit welchen Kosten der pädagogischen Begleitung rechnet die Bundesregierung monatlich pro Teilnehmer?

13

Ist eine Verknüpfung dieses neuen Freiwilligendienstes mit den Bestimmungen der bereits vorhandenen Freiwilligendienste (z. B. Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr) geplant?

Wenn nein, warum nicht?

14

Soll dieser Freiwilligendienst analog den Bestimmungen aus den §§ 14a, 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG) einen Grund zur Nichtheranziehung zum Zivildienst darstellen, z. B. wenn der Dienst mindestens eine Dauer von 9 Monaten hat?

Wenn nein, warum nicht?

Welche Änderungen sind im ZDG vorgesehen?

Soll es insbesondere bei der Mindestdauer von 2 Jahren Entwicklungsdienst bleiben, um die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes gemäß § 14a Abs. 3 ZDG erlöschen zu lassen?

Falls nein, plant die Bundesregierung einen abschnittsweisen Entwicklungsdienst analog § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes?

Wenn nein, warum nicht?

15

Welche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, welches für die Jugendfreiwilligendienste, den anderen Dienst im Ausland, die Modellprojekte für die Generationenübergreifenden Freiwilligendienste sowie den Zivildienst zuständig ist, mit dem Ziel geführt, die Jugendfreiwilligendienste möglichst einheitlich zu gestalten bzw. von den Erfahrungen des Bundesministeriums zu profitieren?

Zu welchem Ergebnis bzw. Zwischenergebnis kamen diese Gespräche?

16

Mit welchen potentiellen Trägerorganisationen wurde bereits über diesen Freiwilligendienst gesprochen, und zu welchem Ergebnis kamen diese Gespräche?

17

Welche Qualifikationen werden von den Freiwilligen erwartet, um an dem Programm teilnehmen zu können?

18

Welche Standards müssen die Trägerorganisationen erfüllen, um diesen Freiwilligendienst anbieten zu können, und wie soll die Einhaltung dieser Standards gewährleistet werden?

19

Welche Vorbereitung sollen die Freiwilligen auf diesen Dienst bekommen, und welcher Zeitrahmen wird hierfür für notwendig erachtet?

20

Aus welchen Gründen soll dieser Freiwilligendienst ausschließlich von Abiturienten bzw. Jugendlichen mit vergleichbaren Abschlüssen wahrgenommen werden?

Was sind in diesem Zusammenhang vergleichbare Abschlüsse?

21

Wieso hält die Bundesregierung z. B. Jugendliche mit Migrationshintergrund, die aus dem Kulturkreis des Entwicklungslandes stammen und die Landessprache beherrschen, allerdings nicht über ein Abitur verfügen, für ungeeignet, einen Entwicklungsdienst im Herkunftsland ihrer Familie zu leisten?

22

Welchen entwicklungspolitischen Beitrag erwartet die Bundesregierung von dem Einsatz der Freiwilligen?

23

Mit welchem Gegenwert der erbrachten Leistungen der Freiwilligen rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die UN bei ihrem Freiwilligenprogramm, an dem jährlich ca. 8 500 Personen teilnehmen (UNV – United Nations Volunteers), im Jahr 2005 von einem Gegenwert der erbrachten Leistungen in den Entwicklungsländern in Höhe von 169 Mio. US-Dollar ausgeht?

24

Welche anderen Staaten haben einen vergleichbaren Freiwilligendienst eingeführt, und welche Erfahrungsberichte und Bewertungen liegen hierüber vor?

25

Gab es seitens des Bundesministeriums bereits Kontakt zu den potentiellen Staaten, in denen ein solcher Dienst angeboten werden soll, und wie wird dort dieses Vorhaben bewertet?

Mit welchen staatlichen Organisationen welcher Entwicklungsländer hat das Bundesministerium bereits Gespräche geführt, und zu welchem Ergebnis kamen diese?

26

In welchen Entwicklungsländern sollen die Freiwilligen eingesetzt werden?

27

Welche Tätigkeitsfelder kommen für die Freiwilligen in Betracht bzw. nicht in Betracht?

28

Wie stellt die Bundesregierung eine laufende fachkundige Betreuung der Freiwilligen in den Entwicklungsländern sicher?

29

Teilt die Bundesregierung eine einzelne vom Deutschen Entwicklungsdienst geäußerte Ansicht, dass der Einsatz nicht qualifizierter Freiwilliger das Ansehen deutscher personeller Entwicklungshilfe in den Entwicklungsländern maßgeblich beeinträchtigen wird?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen von Freiwilligendiensten auf die nationalen Arbeitsmärkte in Anbetracht der Vielzahl bereits bestehender entwicklungspolitischer Freiwilligendienste anderer Staaten und der UN?

31

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um möglichen negativen Auswirkungen auf die nationalen Arbeitsmärkte in den Entwicklungsländern durch den Einsatz der Freiwilligen entgegenzuwirken?

32

Erfolgt eine Evaluierung des Einsatzes der Freiwilligen?

Von wem wird diese gegebenenfalls durchgeführt?

Berlin, den 28. Februar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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