Entwicklungstendenzen in der beruflichen Weiterbildung für Erwerbslose – Integrationswirkungen, Qualitätssicherung, Evaluation
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die berufliche Weiterbildung nimmt einen zentralen Stellenwert in der Verminderung des individuellen Arbeitslosigkeitsrisikos ein. Im Jahr 2003 wurden erhebliche Veränderungen in der Praxis der beruflichen Weiterbildung vorgenommen. Hier seien nur die Einführung von Bildungsgutscheinen und der hohe Stellenwert der prognostizierten Verbleibsquote genannt. Diese Veränderungen haben zu neuen Formen der Zuweisung und Vergabe von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geführt, den Wettbewerb zwischen den Trägern erhöht, die Trägerlandschaft insgesamt sowie Preise und Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen beeinflusst – inklusive der Situation für die Beschäftigten in dieser Branche. Auch der seit Bestehen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) eingeführte sog. Aussteuerungsbetrag hat Auswirkungen darauf, wie viele und welche Erwerbslose eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung bewilligt bekommen.
Hinzu kommt, dass der Bundesrechnungshof kritisiert, dass es erhebliche Mängel bei der Qualitätsprüfung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gebe, weswegen sie ihren seit 2003 bestehenden gesetzlichen Auftrag nur unzureichend umgesetzt habe. Im Sinne der Förderung der Erwerbslosen ist aber gerade eine qualitativ hochwertige Weiterbildung von hoher Bedeutung.
Aus den beschriebenen tiefgreifenden Veränderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung leiten sich verschiedene Fragen an die Bundesregierung ab. Nachdem in einer anderen Kleinen Anfrage nach Umfang und Maßnahmedauer gefragt wurde, sollen hier nun Integrationswirkungen, Qualitätssicherung und Evaluation im Mittelpunkt stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der Reformen am Arbeitsmarkt im Bereich der Weiterbildung (Bildungsgutscheine, zunehmender Kostendruck, Verbleibsquote) auf die Anbieter und die Trägerlandschaft vor?
Welche positiven bzw. negativen Auswirkungen sind der Bundesregierung diesbezüglich besonders aufgefallen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation der Beschäftigten in der beruflichen Weiterbildung vor und welche Konsequenzen zieht sie aus diesen Erkenntnissen?
Welchen Zusammenhang sieht sie zwischen der Einführung von Bildungsgutscheinen, der Entwicklung der Durchschnittskostensätze und der Situation von Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche?
a) Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung von Bildungsgutscheinen auf den Wettbewerb zwischen den Weiterbildungsträgern ausgewirkt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich ein verstärkter Wettbewerb auf die Qualität der Maßnahmen auswirkt und anhand welcher Kriterien bewertet sie dies?
b) Wie schätzt die Bundesregierung den Nutzen der Bildungsgutscheine für Erwerbslose ein?
Wie viel Beratung erfahren sie, um für sich persönlich einen geeigneten Weiterbildungsträger zu finden?
Inwiefern kann ein Bildungsgutschein angesichts relativ unübersichtlicher Weiterbildungsmärkte eine Überforderung für Erwerbslose darstellen?
Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung, dass die prognostizierte Verbleibsquote (erwartete Wiedereingliederungschancen) zu einer Vorauslese führt und gerade Erwerbslose, die aufgrund ihrer niedrigen Qualifikation eine Maßnahme benötigen würden, nicht in den Genuss eines Bildungsgutscheins kommen?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass die BA im Jahr 2006 die für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt nicht – auch nicht für Maßnahmen der beruflichen Bildung – ausgeschöpft hat?
Wie bewertet sie dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die berufliche Weiterbildung im Rahmen der Hartz-I-III-Evaluierung als erfolgreiches Instrument bewertet wird?
Wie gedenkt die Bundesregierung darauf einzuwirken?
a) Wie bewertet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Kritik des Bundesrechnungshofes die Qualitätsprüfung der beruflichen Weiterbildung durch die BA und die Qualität der Maßnahmen als solche?
b) Wie erfolgt momentan konkret die Umsetzung der Qualitätsprüfungen (Zuständigkeit, Qualitätskriterien, Häufigkeit der Kontrollen etc.)?
c) Welche Schritte planen Bundesregierung bzw. BA aktuell zur Verbesserung der Qualitätsprüfung bzw. der Qualität der beruflichen Weiterbildung?
a) Welche Anreize – insbesondere hinsichtlich der Bewilligung von Maßnahmen für sog. Betreuungskundinnen und -kunden – werden nach Ansicht der Bundesregierung durch den Aussteuerungsbetrag gesetzt?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach der Aussteuerungsbetrag dazu führt, dass sich vor allem für Betreuungskundinnen und -kunden die Bewilligung von Maßnahmen für die BA häufig aus eher betriebswirtschaftlichen Gründen nicht rechnet, wenn die Kosten für die Maßnahme hoch sind und den Erwerbslosen nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt zugesprochen werden?
Wenn nein, warum nicht?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Evaluationsergebnis (Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bundestagsdrucksache 16/ 3982), dass über 70 Prozent der befragten Führungskräfte in den Arbeitsagenturen die Dauer der Arbeitslosigkeit bzw. die maximale verbleibende Restzeit im Rechtskreis SGB III als Kriterium für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen genannt haben?
Welchen Stellenwert spricht die Bundesregierung der beruflichen Weiterbildung für Erwerbslose in ihrem arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzept zu?
Entspricht dieser Stellenwert den realen Entwicklungen?
Wenn nein, welche Schritte plant die Bundesregierung, um dies zu ändern?
Welche Schlüsse und politischen Handlungsanforderungen zieht die Bundesregierung insgesamt aus der Evaluation der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der Hartz-I-III-Evaluierung?