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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entzug von Leistungen nach dem SGB II und Wahrung des Kindeswohls - Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses der Bremischen Bürgerschaft zum "Fall Kevin" (G-SIG: 16012130)

Verfahrenslose Überleitung von Personen aus ALG II in die Sozialhilfe in Bremen und bundesweit, Vereinbarkeit mit § 44a SGB II und Weisungen der BA, Anzahl der betroffenen Personen seit 1. Januar 2005 nach Bundesländern; verzögerte Leistungsauszahlungen: Einsatz als Erzwingungsmittel und Verfassungsauftrag der Sicherung des Existenzminimums, Anzahl seit 2005, Anzahl der mitbetroffenen Kinder nach Bundesländern, Auflistung aller zugehörigen Regelungen des BMAS, Sicherung des Kindeswohls, Anzahl der verzögerten Auszahlungen von Kindergeld bei gleichzeitigem Bezug von ALG II seit 2005 nach Bundesländern; Analysen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe vom April 2007, Konsequenzen aus dem Tod von Kevin K. in Bremen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.06.2007

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/535414. 05. 2007

Entzug von Leistungen nach dem SGB II und Wahrung des Kindeswohls – Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses der Bremischen Bürgerschaft zum „Fall Kevin“

der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Tod des kleinen Jungen Kevin K. erschütterte im Jahre 2006 die deutsche Öffentlichkeit. Zur umfassenden Aufklärung der Verantwortung staatlicher Stellen für den Tod des Kindes wurde von der Bremischen Bürgerschaft ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung von mutmaßlichen Vernachlässigungen der Amtsvormundschaft und Kindeswohlsicherung durch das Amt für Soziale Dienste eingesetzt, der im April 2007 einen Abschlussbericht vorlegte (Bremische Bürgerschaft Landtag, Drucksache 16/1381). Der Abschlussbericht geht im Abschnitt 3.2.1.10 auf die Bremer Praxis der „Umsteuerung“ von Menschen „vom Arbeitslosengeld II in die Sozialhilfe“ (S. 158) ein, von der auch der Ziehvater von Kevin betroffen war. In diesem Zusammenhang referiert der Bericht das Vorgehen der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) im Vorfeld des Todes von Kevin K. Insbesondere die Analyse des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (Schreiben an das BMAS und die Bundestagsfraktionen vom 30. April 2007) stellt die Frage nach der Rolle der Sozialbehörden und der Sozialgesetzgebung im „Fall Kevin“ und gibt Anlass zu weiterführenden Fragestellungen, die im Rahmen des Berichts nicht behandelt wurden. Aus dem Bericht der Bremischen Bürgerschaft ergibt sich folgendes Bild:

  • Im Laufe des Jahres 2005 wurde zwischen Bundesagentur für Arbeit/BAgIS, Krankenkassen und dem Bremer Amt für Soziale Dienste eine Vereinbarung getroffen, nach der die Krankenkassen Personen ohne besonderes Verfahren (ärztliche Gutachten, Anhörung der Betroffenen etc.) für eine Überleitung aus dem Arbeitslosengeld II in die Sozialhilfe vorsehen sollten. Im Rahmen der Vereinbarung wurde davon ausgegangen, dass bei Personen, die aufgrund ihrer Krankengeschichte hohe Krankenkassenkosten verursachten, ein gewichtiges Indiz dafür vorlag, dass sie nicht erwerbsfähig seien. Des Weiteren wurde vereinbart, dass diese Personen ohne besonderes Verfahren in die Sozialhilfe überzuleiten seien.
  • Im Fall des von diesem Verfahren betroffenen Ziehvaters von Kevin spielte sich die „Umsteuerung“ in die Sozialhilfe so ab, dass er mit Bescheid vom 28. Februar 2006 schriftlich und ohne vorherige Anhörung oder amtsärztliche Untersuchung vom Wegfall seiner Erwerbsfähigkeit und der Einstellung der Zahlung von Arbeitslosengeld II ab dem 1. April 2006 unterrichtet wurde. Trotz eines vorliegenden Widerspruchs, den der Ziehvater gegen den Bescheid am 16. März 2006 eingelegt hatte, und ohne Vorliegen einer Entscheidung der Einigungsstelle wurde zum April 2006 die Zahlung von Arbeitslosengeld II eingestellt.
  • Nach dem zeitweiligen Erfolg des Widerspruchs wurde von der BAgIS weiterhin daran festgehalten, den Ziehvater von Kevin in die Sozialhilfe überzuleiten. Die mehrfache Aufforderung zur Vorstellung beim ärztlichen Dienst wurde von diesem nicht befolgt, woraufhin die BAgIS die verzögerte Zahlung von Leistungen als Druckmittel anwandte.
  • Aus der Tatsache, dass der Ziehvater von Kevin über einen ganzen Monat die laufenden Ausgaben aus einer Kindergeldnachzahlung bestritt, ergibt sich, dass auch die von der Familienkasse der Arbeitsagentur zu verantwortende Zahlung des Kindergelds mit erheblichen Zeitverzögerungen erfolgte.
  • Im Bericht finden sich keine genauen Angaben darüber, ob und inwieweit vor oder während des Verfahrens, das zur Einstellung und Verzögerung der Leistungsgewährung an den Ziehvater von Kevin durch die BAgIS oder die Familienkasse der Arbeitsagentur führte, hinreichend genau überprüft wurde, ob die Verweigerung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht nur den betroffenen Elternteil („Elternwohl“), sondern auch das Kindeswohl beeinträchtigen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Seit wann ist der Bundesregierung die o. g. Vereinbarung über die Überleitung von Personen in die Sozialhilfe ohne besonderes Verfahren bekannt?

2

Sind der Bundesregierung weitere derartige Vereinbarungen bekannt, die seit 2005 in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wurden?

Wenn ja, bitten wir um eine detaillierte Auflistung der Vereinbarungen unter Nennung der am Abschluss beteiligten Partner, des Zeitpunkts des Abschlusses sowie der wichtigsten Vereinbarungsinhalte.

3

Steht die Praxis, Personen ohne vorherige Anhörung und ohne amtsärztliche Untersuchung in die Sozialhilfe überzuleiten im Einklang mit den Vorschriften in § 44a SGB II und mit der dazu gehörigen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (bitte jeweils mit Begründung der Einschätzung der Bundesregierung)?

Wenn nein, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um diese Praxis zu unterbinden?

4

Wie viele Personen wurden seit dem 1. Januar 2005 ohne besonderes Verfahren, insbesondere ohne vorherige Anhörung und ärztliche Untersuchung in die Sozialhilfe übergeleitet (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

5

Wie garantiert die Bundesregierung die Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Sicherung des Existenzminimums aller Bürger vor dem Hintergrund der Verzögerung der Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Mittel zur Erzwingung von bestimmten Erledigungen oder Verhaltensweisen bei den betreffenden Personen?

6

In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang bundesweit seit dem 1. Januar 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verzögert ausgezahlt?

In wie vielen Fällen waren Kinder von solchen Vorgängen direkt oder indirekt betroffen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

7

Welche zentralen oder regional gültige Anweisungen oder Handlungsempfehlungen des BMAS oder der Aufsicht führenden Stellen existieren, die eine Verzögerung der Leistungsauszahlung an Personen zur Sicherung des Lebensunterhalts im o. g. Zusammenhang regeln (bitte detaillierte Auflistung der Anweisungen sowie der wichtigsten Regelungen)?

8

In wie vielen Fällen kam es seit dem 1. Januar 2005 zu einer Verzögerung der Auszahlung des Kindergelds an Personen, die gleichzeitig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

9

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass im Falle der Verweigerung, Verzögerung, Reduzierung oder Kürzungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II auch für die direkt oder indirekt betroffenen Kinder in jedem Fall das Existenzminimum als zentrale Voraussetzung für die Sicherung des Kindeswohls abgesichert bleibt?

10

Welche Maßnahmen wären nötig, um den Schutz des Kindeswohls in solchen Fällen zu verbessern?

11

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe in ihrem Schreiben an das BMAS vom 30. April 2007 und den beigefügten Anlagen vorgetragenen Analysen ein?

12

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der zeitlichen Parallelität zwischen der Verweigerung von Leistungen zum Lebensunterhalt durch die BAgIS und dem Tod von Kevin K.?

Berlin, den 11. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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