[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7162
18. Wahlperiode 23.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6753 –
Beteiligung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft an der
Finanzierung des Windparks Lake Turkana in Kenia
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im ostafrikanischen Kenia wird seit April 2015 am südöstlichen Ufer des
Turkana-Sees der größte Windpark Afrikas errichtet. Auf einer Fläche von 160 km²
werden 365 Windkraftanlagen mit einer Gesamtkapazität von 310 MW gebaut,
die laut der Betreibergesellschaft SPV Lake Turkana Wind Power Ltd. (LTWP)
rund 17 Prozent des landweiten Strombedarfs decken sollen. An der Finanzierung
des 630 Mio. Euro teuren Projekts ist unter anderem die Deutsche Investitions-
und Entwicklungsgesellschaft (DEG) beteiligt. Die DEG stellt im Rahmen
des Projekts 20 Mio. Euro für die Entwicklung der Windenergieanlage zur
Verfügung und investiert außerdem zusätzliche Mittel in den Ausbau der
lokalen Infrastruktur (
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/
Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details 193668.html).
Das Windparkprojekt ist mittlerweile allerdings international stark in die Kritik
geraten. Die Weltbank stieg bereits im Jahr 2012 aus dem Projekt aus, weil sie
erheblichen Zweifel an der Rentabilität des Projektes hatte. So produziert der
Windpark aufgrund der Windverhältnisse den Großteil der Energie nachts, also
dann, wenn der Stromverbrauch in Kenia ohnehin gering ist (
www.businessdaily
africa.com/Kenya-Power-deal-that-forced-World-Bank-out-of-wind-farm-/-/
539546/1538602/-/tvegggz/-/index.html). Zudem kommen auf den kenianischen
Staat bzw. die kenianischen Steuerzahler und Energiekonsumenten erhebliche
Kosten zu. Nicht nur hat sich die kenianische Regierung dazu verpflichtet, die
gesamte vom Windpark erzeugte Energie über einen Zeitraum von 20 Jahren zu
einem Festpreis abzunehmen; um die im Windpark erzeugte Energie in das
nationale Stromnetz einzuspeisen, ist außerdem der Bau einer 428 km langen
Hochspannungsleitung nötig. Diesen Bau finanziert aber nicht die LTWP, wie es vom
kenianischen Energieministerium vorgesehen ist, sondern der kenianische Staat
(vgl.
www.energy.go.ke/downloads/FiT%20Policy,%202012.pdf, Kapitel 5,
Artikel 66 „The interconnection costs will be paid by the developer upfront.“).
Die kenianische Regierung hat das Land, auf dem der Windpark errichtet wird,
für 33 Jahre an die LTWP verpachtet – mit der Option, die Pacht auf 99 Jahre zu
verlängern. Dieses Land stellt die Lebensgrundlage unterschiedlicher ethnischer
Bevölkerungsgruppen dar, welches sie bisher als Weide- und teilweise auch als
Ackerland genutzt haben. Laut interner Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie
besteht ein erhebliches Risiko, dass die empfindliche Vegetation durch den Bau
der Windkraftanlage derart geschädigt wird, dass die Weideaktivitäten dauerhaft
beeinträchtigt werden könnten (
www.kenyapower.co.ke/docs/LTWP%20ESIA%
20updated_Report.pdf, S.84-100).
Dennoch bestreiten sowohl die kenianische Regierung als auch die
Betreibergesellschaft jeglichen rechtlichen Anspruch dieser Gruppen auf das Land
(
www.afdb.org/fileadmin/uploads/afdb/Documents/Project-and-Operations/RAP_
summary_Sirima_Village_Lake_Turkana__Wind_Power_Project.pdf) oder auf
jegliche Art der Kompensation, was Artikel 26 bis 28 der UN-Erklärung zu den
Rechten indigener Völker widerspricht. Die Volksgruppe der Turkuna hat im
Oktober 2014 Klage gegen den Pachtvertrag beim Meru High Court eingebracht
und fordert, dass das Land wieder in Gemeinschaftsland umgewandelt wird
(siplf.org/en/Background/).
Kritisch zu sehen ist auch die Informationspolitik der Projektbetreiber. Obwohl
die Projektsondierungen schon im Jahr 2005 starteten, und der Pachtvertrag mit
LTWP im März 2009 finalisiert wurde, begannen Gespräche mit den örtlichen
Bevölkerungsgruppen erst 2008. Das Sarima Indigenous People’s Land Forum
beklagt sogar, dass sie erst im April 2014 von den ganzen Ausmaßen des
Projektes erfahren haben (siplf.org/en/Background/). Im Rahmen der
Projektentwicklung wurde bisher mindestens ein Sarima-Dorf an einen Ort umgesiedelt, der den
Bewohnern schlechtere Lebensverhältnisse als zuvor bietet (
www.truth-
out.org/news/item/29845-wind-powers-green-growth-in-kenya-but-for-whom).
Die LTWP hat zudem die Schaffung 2 500 temporärer Jobs versprochen. Der
interne Umwelt- und Sozialverträglichkeitsreport beschreibt allerdings eingehend
die Probleme, die durch den Zustrom großer Zahlen von externen
Mitarbeitern verursacht werden könnten, wodurch es fraglich erscheint, ob die Jobs
wirklich an Ortsansässige mit niedriger Qualifikation gehen werden (www.
kenyapower.co.ke/docs/LTWP%20ESIA%20updated_Report.pdf, S. 87). Laut
Medienberichten ist es schon zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Toten
unter den verschiedenen lokalen Bevölkerungsgruppen gekommen, die um
Landrechte und mögliche Profite aus dem Windparkprojekt konkurrieren
(
www.celep.info/wp-content/uploads/2015/08/150831-Volkskrant-English-
edited.pdf).
Die oben beschriebene Situation steht nach Meinung der Fragesteller in
erheblichem Widerspruch zu den DEG-Umwelt- und Sozialstandards, die sich zum Ziel
gesetzt haben die „sozialen Interessen der von den Wirkungen der mitfinanzierten
Projekte betroffenen Menschen“ zu berücksichtigen, und die sich außerdem
an den Umwelt- und Sozialstandards der European Development Finance
Institutions (EDFI), und an den International Finance Corporation (IFC) Performance
Standards orientieren (
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/
Die-DEG/Was-wir-tun/Richtlinie/).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Kenia ist ein Land mit konstant hohem, aber ungedecktem Energiebedarf und
geringer Elektrifizierungsrate. Derzeit hat nur jeder fünfte Kenianer Zugang zu
Elektrizität – in Ostafrika ist es sogar nur jeder zehnte Haushalt. Besonders
schlecht ist die Versorgung in den ländlichen Regionen. Hier nutzen viele
Menschen noch das teure und umweltschädliche Kerosin als Energieträger.
Vor diesem Hintergrund hat die kenianische Regierung einen „Least Cost Power
Development Plan (LCPDP)“ erarbeitet, der unter anderem den Ausbau von
Wasserkraft-, Windkraft- und Solaranlagen in netzfernen Regionen bis 2030 vorsieht
(
www.renewableenergy.go.ke/downloads/studies/LCPDP-2011-2030-Study.pdf).
Hauptziel des Planes ist neben der Schließung der Versorgungslücke (2020 sollen
70 Prozent der Kenianer Zugang zu Elektrizität haben) die Diversifikation des
Energiesektors, um die Abhängigkeit von Wasserkraft und kraftstoffabhängiger
thermischer Energieerzeugung zu reduzieren. Dabei bilden Windkraftvorhaben
wie Lake Turkana Wind Power Ltd. (LTWP) ein wesentliches Kernelement
dieser Strategie.
Das Vorhaben Lake Turkana Wind Power (LTWP) mit Standort in der Nähe des
Turkanasee im Nordosten Kenias wird die größte Anlage ihrer Art in Subsahara-
Afrika sein. In seinem ersten Betriebsjahr wird der Windpark ca. 15 Prozent des
kenianischen Elektrizitätsbedarfs decken. Das Gesamtinvestitionsvolumen des
Vorhabens beträgt 623 Mio. Euro. Die DEG, die ein beteiligungsähnliches
Darlehen in Höhe von 20 Mio. Euro bereitstellt, ist Teil eines umfangreichen
Finanzierungskonsortiums, das von der südafrikanischen Standard Bank geleitet wird
(
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/Pressemitteilungen/
Pressemitteilungen-Details_193668.html). Weitere Darlehensgeber sind unter
anderem die Afrikanische Entwicklungsbank AfDB, die Europäische
Investitionsbank (EIB) sowie die Entwicklungsfinanzierer Proparco (Frankreich) und FMO
(Niederlande).
Die DEG betrachtet das Vorhaben LTWP als entwicklungspolitisches
Leuchtturmprojekt. Diese Einschätzung wird von der kenianischen Regierung geteilt.
Bei der Grundsteinlegung im Juli 2015 bekräftigte der kenianische Präsident
Uhuru Kenyatta, dass der Windpark einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung
des Programms 2030 darstellt.
1. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entwicklungspolitischen
Ziele, die die DEG mit ihrer Finanzierung des Windparkprojekts in Kenia
verfolgt, und sieht sie die Erreichung dieser Ziele nach dem heutigen
Wissensstand als realistisch an?
Mit der Finanzierung des Unternehmens Lake Turkana Wind Power Ltd. (im
Folgenden „LTWP“) werden mehrere entwicklungspolitische Ziele verfolgt: (1) In
einem Land mit einer Elektrifizierungsrate von unter 20 Prozent der Bevölkerung
sollen durch das Projekt zukünftig 2 Millionen Menschen mit grünem Strom
versorgt werden. Der Windpark wird nach Inbetriebnahme ungefähr 15 Prozent des
kenianischen Elektrizitätsbedarfs decken und leistet somit einen wesentlichen
Beitrag zur Schließung der Angebotslücke auf dem kenianischen Strommarkt. (2)
Der Windpark trägt zudem zu einer Diversifizierung der bisher einseitig auf
thermische Energie und Wasserkraft konzentrierten kenianischen Stromproduktion
bei. (3) Weiterhin wird der Anteil erneuerbarer Energien in der kenianischen
Stromproduktion durch das Vorhaben deutlich erhöht. (4) Die Verwendung
etablierter und internationaler Standards entsprechender Technik erhöht die
störungsfreie und dauerhafte Verfügbarkeit von Elektrizität in Kenia. Dadurch wird ein
Beitrag zum Ausbau einer sicheren Energieversorgung geleistet, wovon unter
anderem die verarbeitende Industrie in Kenia, die auf eine verlässliche
Energieversorgung angewiesen ist, profitiert. (5) Durch das Vorhaben werden in der
Bauphase ungefähr 2 000 Arbeitsplätze und in der Betriebsphase ungefähr 200
Arbeitsplätze geschaffen. (6) LTWP hat darüber hinaus ein jährliches Budget
bereitgestellt, um in der durch niedrigen Bildungsstandard und schlechte
Gesundheitsversorgung gekennzeichneten Projektregion lokale
Gesundheitseinrichtungen, Trinkwasserversorgung und den Bau von Schulen zu fördern.
Die Aussichten auf Erreichung der oben genannten Ziele in der Betriebsphase des
Vorhabens werden als sehr realistisch eingeschätzt.
2. Sieht die Bundesregierung aufgrund der hohen Kosten, die die Nutzung der
Energie aus dem Windpark für den kenianischen Staat bzw. die kenianischen
Steuerzahler und Energiekonsumenten verursacht (insbesondere aufgrund
der Investitionskosten für die Hochspannungsleitung sowie der 20jährigen
Abnahmegarantie zu einem Fixpreis), Zweifel an der Rentabilität des
Projekts als gerechtfertigt an?
Zur Einschätzung der Gesamtrentabilität des Vorhabens für den kenianischen
Staat muss der Nutzen des Vorhabens den Kosten (bestehend aus den
Investitionskosten für die Hochspannungsleitung und dem Stromabnahmepreis)
gegenübergestellt werden.
Stromabnahmeverträge über mehrere Jahre zu Fixpreisen sind für
Projektfinanzierungen im Energiebereich in Entwicklungsländern der Standard und bilden die
Grundlage für die finanzielle Unterstützung. Der Abnahmepreis für den von
LTWP produzierten Strom liegt unter dem aktuellen Landesdurchschnitt und trägt
somit zur Senkung der durchschnittlichen Energiekosten bei. Es handelt sich nicht
nur aus ökologischer, sondern ebenso aus energiepolitischer Sicht um ein
sinnvolles Vorhaben für den kenianischen Staat.
Die Bereitstellung von grundlegender Infrastruktur ist eine hoheitliche Aufgabe
des kenianischen Staates. Dazu gehören neben der Stromversorgung (Netze und
Überlandleitungen) auch Straßen, Brücken, Häfen, Flughäfen. Die für den
Aufbau dieser Infrastruktur benötigte Finanzierung stammt in Entwicklungs- und
Schwellenländern üblicherweise entweder aus öffentlichen Haushaltsmitteln oder
aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit. Auch private Banken oder Public
Private Partnerships (wie in Kenia seit dem Jahr 2014 der Fall) können zur
Finanzierung dieser Infrastrukturmaßnahmen beitragen. Die Nutzung und Unterhaltung
der Infrastruktur wird von staatlicher Seite über entsprechende Gebühren oder
über Steuereinnahmen finanziert. Im Fall des Vorhabens LTWP erfolgt die
Netzanbindung über das staatliche Unternehmen Kenya Electricity Transmission
Company Limited (KETRACO), wodurch der kenianische Staat seiner
hoheitlichen Verantwortung gerecht wird. Der Bau der Hochspannungsleitung wird
zudem von der spanischen Entwicklungszusammenarbeit durch ein zinsverbilligtes
Darlehen mitfinanziert. Die Betreibergesellschaft des Windparks übernimmt den
Ausbau eines rund 200 Kilometer langen Straßenabschnittes, der das
Projektgelände mit der Fernstraße A2 (Äthiopien – Nairobi) verbindet.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen
Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich steigender Staatseinnahmen durch
Steuereinnahmen aus dem Windparkprojekt, wenn man zugleich die Kosten, die
das Projekt für die öffentliche Hand mit sich bringen, berücksichtigt?
Das Vorhaben LTWP leistet in mehrfacher Hinsicht entwicklungsfördernde
Beiträge, die bereits in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt wurden: Ausbau einer
verlässlichen Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen und Beitrag zur
Schließung der Versorgungslücke in Kenia, Schaffung von guten Arbeitsplätzen
während der Bau- und Betriebsphase, Verbesserung der Bildungs- und
Gesundheitssituation durch investitionsbegleitende Maßnahmen. Auch eine Steigerung
der Staatseinnahmen durch ein erhöhtes Steueraufkommen aus dem Vorhaben
wird realisiert. Die Kosten für den Infrastrukturausbau (geschätzte Kosten ca.
190 Mio. US-Dollar) fallen zweifellos an, bleiben aber nicht ohne Gegenwert:
Kenia baut sein Stromversorgungsnetz aus, schließt einen der besten Standorte
für Windkraftenergieprojekte an das landesweite Netz an und erzielt Einnahmen
sowohl über die von Lake Turkana Wind Power zu entrichtenden Steuern in Höhe
von geschätzt 23 Mio. Euro/Jahr als auch durch den Verkauf des Stroms an die
Verbraucher über dem in der Vereinbarung zur Stromabnahme festgelegten Preis
je Kilowattstunde. Hinzu kommen geschätzt rund 100 bis 150 Mio. Euro/Jahr
eingesparte Devisen für den ansonsten notwendigen Import von Brennstoffen für die
Energieproduktion (siehe
www.ltwp.co.ke/the-project/overview und Präsentation
Rina Bohle Zeller von Vestas, 15. Oktober 2015).
4. Warum hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung an der
Finanzierung des Windparkprojekts festgehalten, obwohl die Weltbank erhebliche
Zweifel an der Rentabilität des Projekts anmeldete und aus dem Projekt
ausstieg?
Die Finanzierung des Unternehmens LTWP entspricht dem Anspruch der DEG,
in entwicklungspolitisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Strukturen zu
investieren. Zweifel an der privatwirtschaftlichen Rentabilität des Projektes
bestehen nicht; dies wurde – wie üblich bei DEG-Finanzierungen – vor Zusage
intensiv geprüft und abschließend positiv eingeschätzt. Diese Einschätzung wird von
zahlreichen weiteren Finanzierungspartnern, darunter etlichen anerkannten
europäischen Entwicklungsfinanzierern, der Europäischen Investitionsbank (EIB)
sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank, geteilt. Auf die Entscheidung der
Weltbank, sich aus dem Projekt zurückzuziehen, hat die Bundesregierung keinen
Einfluss und nimmt daher auch keine Stellung dazu.
5. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Weltbank, dass die 20jährige
Abnahmegarantie zu Fixpreisen Nachteile für den kenianischen Staatshaushalt
sowie die kenianischen Steuerzahler und Energiekonsumenten haben
könnte?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die vereinbarte Vertragsstruktur mit
mehrjähriger Abnahmegarantie zu Fixpreisen ist Marktstandard. Die
kenianischen Energiekonsumenten werden von dem Projekt durch die Verringerung der
Angebotslücke und die Erhöhung der Verlässlichkeit der Stromversorgung
profitieren. Nachteile für Staatshaushalt oder Steuerzahler sind nicht erkennbar.
6. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche
Steuerleistung der Betreibergesellschaft LTWP in Kenia während sowie nach dem
Ende des Baus des Windparks sein?
LTWP unterliegt in Kenia dem üblichen Steuersatz auf Gewinne, der planmäßig
ab der Betriebsphase gezahlt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Betreibergesellschaft LTWP mit der
kenianischen Regierung eine Vereinbarung bezüglich steuerlicher
Begünstigungen getroffen hat?
Wenn ja, um wie viel geringer wird die Steuerleistung der LTWP durch diese
Vereinbarung ausfallen?
Wenn nein, kann die Bundesregierung die Existenz einer solchen
Vereinbarung ausschließen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat zu den
geäußerten Vermutungen keine Kenntnis.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Weltbank, dass die bei
vollem Betrieb produzierte Energie nicht komplett in das kenianische Stromnetz
eingespeist werden kann, obwohl diese von Kenya Power komplett
abgenommen werden muss (
www.businessdailyafrica.com/Opinion+++Analysis/
World+Bank+move+signals+trouble+for+energy+security+/-/539548/
1535884/-/u168hm/-/index.html)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Parallel zum Bau und zur
Inbetriebnahme des Vorhabens LTWP wird der Netzausbau vorgenommen. Nach
unabhängiger Experteneinschätzung kann dieser bis zum Ende der Bauphase
erfolgreich umgesetzt werden. Angesichts der Energieknappheit im Land hat der
Ausbau von Energieproduktion und -verteilung im Land aus den hier bereits
dargestellten sehr nachvollziehbaren Gründen eine hohe Priorität für den kenianischen
Staat.
9. Warum trägt nach Kenntnis der Bundesregierung der kenianische Staat und
nicht – wie es das kenianische Energieministerium eigentlich vorsieht – der
Projektbetreiber LTWP die Kosten für den Bau der 428 km langen
Hochspannungsleitung, die nötig ist, um die Energie des Windparks in das
nationale Stromnetz einzuspeisen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. In Kenia ist die Übertragung und
Verteilung von Strom nach wie vor grundsätzlich eine staatliche Aufgabe. Die
vom staatlichen Stromversorger KETRACO zu bauende und zu betreibende
Hochspannungsleitung wird den Windpark an das öffentliche Stromnetz
anbinden. Es gibt auch andere Energie-Projekte in der Region, bei denen die
Hochspannungsleitungen mit dem privaten Projekt zur Energieerzeugung finanziert
werden. Dies wird dann allerdings mit einem entsprechend höheren Stromtarif
vergütet. LTWP unterstützt beim Bau und der Inbetriebnahme der
Hochspannungsleitung.
10. Inwiefern entspricht nach Einschätzung der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die Finanzierung des Windparkprojekts dem Anspruch der
DEG, nur sozialverträgliche und sich wirtschaftlich selbsttragende
Strukturen schaffen zu wollen (
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/
DEG/Die-DEG/Was-wir-tun/Richtlinie/)?
Auf die Antwort zu Frage 4 im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit des
Vorhabens wird verwiesen. Auf die Antworten zu den Fragen 13, 17, 19 und 21
im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit des Vorhabens wird verwiesen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragsteller, dass
viele kleine dezentrale Windanlagen aufgrund unterschiedlicher Windlagen
zu unterschiedlichen Tageszeiten besser geeignet seien, um eine
gleichmäßige Stromversorgung des kenianischen Strommarktes zu gewährleisten, als
eine Anlage dieser Größe?
Der Standort des Vorhabens LTWP gehört zu jenen Standorten in Kenia, die die
besten Windverhältnisse im ganzen Land bieten. Dies wird von einer Studie des
kenianischen Staates (
www.renewableenergy.go.ke/downloads/studies/LCPDP-
2011-2030-Study.pdf, S. 59) bestätigt. Angesichts der in dieser Studie ebenfalls
aufgeführten Tatsache, dass lediglich 132 000 Haushalte in Gegenden angesiedelt
sind, die gemäß der Studie „sehr gute“ bis „exzellente“ Voraussetzungen für
Investitionen in die Erzeugung von Windenergie bieten, weist der kenianische Staat
auf die „guten Chancen des Baus von großen Windparks aufgrund minimaler
Beeinträchtigung von Menschen“ hin („Only 132,000 households are in areas
considered very good to excellent for wind investment which also provide good
opportunity for development of large wind farms as there would be minimal human
interference“, ebd.). Angesichts der derzeit noch großen Lücke in der
Stromversorgung der kenianischen Bevölkerung ist es geboten, die nutzbaren
vielversprechenden Energieressourcen (insbesondere die erneuerbaren Energieressourcen)
einer bestmöglich energetischen Nutzung zuzuführen. Komplementär dazu
können auch kleine dezentrale Windanlagen an schwächeren Windstandorten
gewisse Beiträge zur Schließung der Stromversorgungslücke leisten.
12. Gäbe es nach Einschätzung der Bundesregierung kostengünstigere
Alternativen zur Finanzierung des Windparkprojekts für eine nachhaltige
Energieerzeugung in Kenia?
Wie in der Einleitung bereits beschrieben, hat die kenianische Regierung einen
„Least Cost Power Development Plan (LCPDP)“ erarbeitet, der unter anderem
den Ausbau von Wasserkraft-, Windkraft- und Solaranlagen in netzfernen
Regionen bis 2030 vorsieht (
www.renewableenergy.go.ke/downloads/studies/
LCPDP-2011-2030-Study.pdf). Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung,
den „Least Cost Power Development Plan“ der kenianischen Regierung in Frage
zu stellen.
13. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der IFC
Performance Standards und Umwelt- und Sozialstandards der EDFI bei dem
Windparkprojekt seitens der DEG überprüft?
Haben Konsultationen vor Ort stattgefunden?
Die Überprüfung der Einhaltung der IFC Performance Standards und der
Umwelt- und Sozialstandards der European Development Finance Institutions
(EDFI) durch das Vorhaben LTWP erfolgte in der Vergangenheit in mehrerlei
Hinsicht: (1) Sowohl für den Windpark als auch für die Zufahrtsstraße (von
Laisamis bis zum Windpark) durch LTWP und die Hochspannungsleitung durch KE-
TRACO wurde eine umfangreiche Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung
(Environmental and Social Impact Assessment (ESIA und EIA)) durchgeführt.
(2) Durch eine von der DEG und anderen Finanzierern extern beauftragte Analyse
wurde der Abgleich zu den internationalen Umwelt- und Sozialstandards (IFC
Performance Standards sowie weitere Standards anderer finanzierender
Entwicklungsbanken) sichergestellt. (3) Basierend auf dieser Analyse wurden weitere
ergänzende Studien und Erhebungen durchgeführt, unter anderem zu Avifauna und
Biodiversität, Lärm und Luftqualität, Umsiedlungsplanung und zur
Formalisierung des Engagements mit den Gemeinden. (4) Aufbauend auf den Ergebnissen
dieser Untersuchungen und Absprachen mit den Gemeinden und Stakeholdern
wurden mehrere Aktionspläne entwickelt, die u. a. folgende Themen umfassen:
a) die Planung und Umsetzung der Umsiedlungsmaßnahme des Dorfes Sirima
(ein Vorschlag der Dorfgemeinde, dauerhaft und nicht nur temporär umgesiedelt
zu werden, soll umgesetzt werden); b) Biodiversität und Naturschutz; c)
Management der Wasserressourcen; d) Umwelt- und Sozial-Policies; und e) erforderliche
Umsiedlungen im Zusammenhang mit der zu rehabilitierenden Zufahrtsstraße.
Die Details der einzelnen Aktionspläne sind unter
www.ltwp.co.ke/
stakeholderengagement-a-project-grievances/resources frei zugänglich und sind Teil des
Umwelt- und Sozialmanagementsystems, das von LTWP gemäß internationaler
Standards aufgebaut wurde. KETRACO hat ebenfalls Informationen zur Umwelt-
und Sozialverträglichkeit veröffentlicht (
www.ketraco.co.ke/opencms/export/
sites/ketraco/projects/downloads/Loiyangalani-Suswa-Tl/Revised-Ketraco-TLine-
Disclosure-Document-English-31-10-11.pdf).
Eine unabhängige, fachlich spezialisierte Firma, Mott MacDonald, überwacht die
Umwelt- und Sozialperformanz des Projekts mit regelmäßigen Vorortbesuchen
im Auftrag der Darlehensgeber. Diese Besuche vor Ort finden während der
Bauphase alle drei Monate statt. Die Einhaltung der Standards der finanzierenden
Banken wird durch die genannten Aktionspläne und diese laufende Überwachung
durch Mott MacDonald sichergestellt. Die Überprüfung bezieht sich dabei auf
den vollen Umfang der IFC Performance Standards sowie den (mit den IFC
Performance Standards inhaltlich deckungsgleichen) Umwelt- und Sozialstandards
der European Development Finance Institutions (EDFI).
Zur Frage der Vor-Ort-Konsultationen siehe Antwort zu Frage 14.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, was die Überprüfung
des Projektes durch die DEG vor und während des Projektes ergeben hat
(bitte einzeln beantworten)
a) hinsichtlich des IFC Performance Standards 5,
b) hinsichtlich des IFC Performance Standards 7,
c) hinsichtlich der Umwelt- und Sozialstandards der EDFI?
Die Umwelt- und Sozialstandards der EDFI nehmen Bezug auf die IFC
Performance Standards 1 bis 8. Diese waren daher Bestandteil der Prüfung durch die
DEG und wurden in der Erarbeitung der in der Antwort zu Frage 13
beschriebenen Dokumente ebenfalls berücksichtigt.
Während der über neun Jahre andauernden Planungs- und Entwicklungsphase des
Windparks gab es eine sehr intensive Zusammenarbeit und Konsultation mit der
betroffenen Bevölkerung auf allen Ebenen. Diese fand unter anderem – wie in der
Antwort zu Frage 13 bereits beschrieben – in formeller Form im Rahmen der
beiden ESIA (zum Windpark und zur Zugangsstraße) sowie im Rahmen der EIA für
die Hochspannungsleitung statt.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Konsultationen wurde im Jahr 2011 ein
Aktionsplan für die Zusammenarbeit mit den betroffenen lokalen
Gemeinschaften entwickelt. Dieser ist verfügbar unter www3.opic.gov/Environment/EIA/
laketurkanawind/community%20engagment%20plan.pdf. Die Zusammenarbeit
mit den lokalen Gemeinschaften, regelmäßige Konsultationen und die
Verbreitung von relevanten Informationen sind integrale Bestandteile des
Gesamtvorhabens. Ein erfahrenes Team der Projektgesellschaft steht in regelmäßigem Kontakt
mit der lokalen Bevölkerung (monatlich mit den lokalen Gemeinschaften,
wöchentlich mit den „Community Chiefs“), betreut Corporate-Social-
Responsibility-Maßnahmen und ist Ansprechpartner für die über den etablierten
Beschwerdemechanismus eingehenden Beschwerden. Eine Zusammenfassung dieses
Engagements seitens der Projektgesellschaft ist verfügbar unter ltwp.co.ke/
stakeholderengagement-a-project-grievances/public-consultation-and-engagement.
Für weitere Informationen zur Sicherstellung der Einhaltung der IFC
Performance Standards 5 und 7 siehe Antworten zu den Fragen 17 und 18.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welche Risikoklasse das
Projekt seitens der DEG eingestuft wurde und welche Begründung dieser
Einordnung zugrunde liegt?
Das Vorhaben wurde in die Risikokategorie A eingestuft. Die potentiellen
Risiken, die zu dieser Kategorisierung führten, liegen unter anderem in den Bereichen
der Umsiedlung sowohl der Gemeinde Sirima, als auch entlang der von der
staatlichen Institution KETRACO gebauten Hochspannungsleitung. Auch der
Zustrom von Arbeitern aus anderen Regionen während der Bauphase, erhöhte
Sicherheitsrisiken, potentielle Konflikte der lokalen Gemeinschaften,
Biodiversitätsaspekte, Lärm- und Staubentwicklung sowie Arbeitssicherheit und die
erwartete Zunahme des Verkehrs sind als Begründungsaspekte für diese Einstufung
anzuführen. Die identifizierten potentiellen Risiken und Auswirkungen werden
mit Hilfe von Managementplänen nach internationalen Standards angemessen
gemindert. Zu Details siehe die Antworten zu den Fragen 13 und 14.
16. Liegen der Bundesregierung als Mitglied des DEG-Aufsichtsrates
irgendwelche Erkenntnisse über Beschwerden lokaler Bevölkerungsgruppen über
das Projekt vor?
Falls ja, wie werden diese Beschwerden bearbeitet?
Es wurde bisher keine Beschwerde über das Windkraftvorhaben bei der DEG
eingereicht. Das Unternehmen hat ein eigenes, umfangreiches
Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, dessen Spezifika unter
www.ltwp.co.ke/
stakeholderengagement-a-project-grievances/grievances einsehbar sind. Durch die sehr
intensive und regelmäßige Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften ist der
lokalen Bevölkerung dieser Beschwerdemechanismus bekannt. Auch die
Mitarbeiter/innen von Worley Parsons (
www.worleyparsons.com/Pages/Default.aspx),
einer international tätigen, begleitenden Beratungsfirma, sowie des
Unternehmens LTWP sind bekannt, sodass auch an sie Beschwerden gerichtet werden
können. Eingegangene Beschwerden werden dokumentiert, bearbeitet und
nachgehalten.
17. Entspricht die Haltung des Projektbetreibers, der der lokalen Bevölkerung
jeglichen rechtlichen Anspruch auf das Projektland und auf Kompensationen
abspricht, nach Meinung der Bundesregierung dem Geist der Freiwilligen
Leitlinien für Landnutzungsrechte, deren Einhaltung durch die DEG die
Bundesregierung anstrebt?
Verantwortlich für die Verpachtung des Landes an LTWP ist der kenianische
Staat, der dem Unternehmen das Land für 99 Jahre verpachtet hat. Die gesamte
Pachtfläche beträgt rund 160 Quadratkilometer, während für den Windpark selbst
nur 40 Quadratkilometer vorgesehen sind. Der Abstand zwischen den Turbinen
wird 70 Meter betragen. Das Gelände wird größtenteils nicht eingezäunt und steht
daher den nomadischen Gemeinschaften weiterhin zur Nutzung und zur Passage
während des Betriebs des Windparks zur Verfügung. Die konkret bebaute und für
die Fundamente der Windkraftanlagen, das Umspannwerk, die Werkstätten, und
die Arbeitersiedlung genutzte Fläche beträgt lediglich ungefähr 35 Hektar Land
(circa 2 Promille der gesamten Pachtfläche der o. g. 16 000 Hektar). Bis auf einen
sehr geringen Teil bleibt somit die Fläche im Projektgebiet unverändert.
Lediglich während der Bauphase wird aus Sicherheitsgründen die Weidenutzung in der
Nähe der Baustellen eingeschränkt.
Vor diesem Hintergrund wurden daher im Rahmen der Verträglichkeitsstudien
keine wesentlichen Auswirkungen auf den Erhalt der ökonomischen
Lebensgrundlage beziehungsweise auf die nomadische Lebensweise der lokalen
Gemeinschaften festgestellt. In Kombination mit den oben genannten vereinbarten
Maßnahmen in den Aktionsplänen werden nomadische Landrechte nach „Good
International Practice“ geschützt. Der Ausgleich und die Kompensation für die
Bevölkerung der Gemeinde Sirima sind über den Umsiedlungsplan detailliert
geregelt.
Die umfangreichen Maßnahmen zeigen ein hohes Maß an Verbindlichkeit was
die Umsetzung internationaler Standards auch mit Bezug auf
Landnutzungsfragen angeht.
Die „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden-
und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ (VGGT) wie auch die
„Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Land- und
Ernährungswirtschaft“ (CFS-RAI) wurden von Deutschland maßgeblich mit entwickelt. Die
Bundesregierung will diese Leitlinien umsetzen und arbeitet mit diesem Ziel im
Rahmen ihrer Entwicklungspolitik mit Partnerländern und zivilgesellschaftlichen
Akteuren zusammen. Unter anderem hat das BMZ das Deutsche Institut für
Menschenrechte und das Institute for Advanced Sustainability Studies beauftragt, die
Umsetzungsanforderungen der VGGT an öffentliche landbezogene Investitionen
der KfW und DEG zu analysieren. Gemeinsam soll in der Folge mit
unabhängigen Expertinnen und Experten sowie mit KfW und DEG und unter Einbindung
zivilgesellschaftlicher Organisationen der bisherige Prüfrahmen der Umwelt- und
Sozialverträglichkeit menschenrechtlich weiterentwickelt werden.
18. Waren die Konsultationen mit der lokalen Bevölkerung nach heutigem
Kenntnisstand nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend, um
einen Free, Prior and Informed Consent (FPIC) der betroffenen Bevölkerung
gewährleisten zu können, wie es etwa die Freiwilligen Leitlinien für
Landnutzungsrechte (Artikel 9.9.) und der Weltbankstandards IFC 7 vorsehen?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dann gegenteilige Aussagen
des Sarima Indigenous People’s Land Forum und die gerichtliche Klage der
Volksgruppe der Turkuna gegen den Pachtvertrag mit der LTWP?
Die dem Projekt am nächsten befindliche indigene Gruppe ist der Stamm der El
Molo, die ungefähr 70 Kilometer vom Standort des Windparks entfernt leben.
Einige der Mitglieder des Stammes wurden vom Windparkbetreiber als Mitarbeiter
eingestellt und profitieren somit unmittelbar. Es sind vom Bau und Betrieb des
Windparks keine negativen Auswirkungen auf indigene Gruppen zu erwarten,
weshalb weder Performance Standard 7 noch speziell der Prozess zur Erreichung
eines „Free Prior and Informed Consent (FPIC)“ zur Anwendung kommen.
Die bereits in der Antwort zu Frage 14 ausführlich beschriebenen umfangreichen
Konsultationen und Abstimmungen mit den lokalen Gemeinschaften und
Stakeholdern in der Vergangenheit und die regelmäßige Interaktion mit den
betroffenen Gemeinden tragen zur Akzeptanz des Vorhabens bei. Dies wird durch die
regelmäßige externe Überprüfung durch Mott MacDonald nachvollziehbar
dokumentiert. Nach Kenntnis der Bundesregierung befürwortet selbst die Gemeinde
Sirima, die aktuell umgesiedelt wird, das Vorhaben.
Aufgrund der oben aufgeführten, gut dokumentierten Fakten ist es nicht
nachvollziehbar, wie das Sarima Indigeous People’s Land Forum zu den auf ihrer
Webseite vorgetragenen Vorwürfen kommt. Eine explizite Klage der indigenen
Volksgruppe der Turkana oder deren Repräsentanz gibt es nicht. Zwar läuft
derzeit ein Rechtsverfahren zwischen LTWP und einzelnen Mitgliedern umliegender
Gemeinden (darunter dem Senator von Marsabit beziehungsweise der
Regionalregierung Marsabit County). Der Hintergrund dieses Rechtsverfahrens ist jedoch
eine Aushandlung über Verteilung der durch den Windpark generierten
Staatseinnahmen zwischen der Zentralregierung in Nairobi und der dezentralen
Verwaltung. LTWP selbst steht hierbei nicht im Fokus.
Der letzte Gerichtstermin in diesem Verfahren fand am 9. November 2015 statt.
Die Kläger behaupten, der Pachtvertrag stünde nicht im Einklang mit
kenianischem Recht, es habe keine öffentliche Konsultation gegeben und die betroffene
Gemeinde sei nicht entschädigt worden. Die Verteidiger behaupten, das
Verfahren zur Genehmigung der Windkraftanlage sei gemäß geltendem Recht erfolgt
und die Kläger hätten kein Recht zur Klage, da sie nicht betroffen seien.
Außerdem sei ihre Klage viel zu spät eingereicht worden, da die Planung des Vorhabens
bereits im Jahr 2005 veröffentlicht worden sei. Die Verteidiger wiesen auf die
großen Vorteile des Vorhabens für die kenianische Bevölkerung inklusive der
direkt betroffenen Bevölkerung vor Ort hin. Das Gericht setzte der
Regionalregierung (Marsabit County Government) eine Frist von fünf Monaten, innerhalb derer
eine Einigung mit der Zentralregierung über die Aufteilung der Staatseinnahmen
aus dem Vorhaben zu erzielen ist. Der Prozess dauert an, weshalb zu dessen
Ergebnis keine Stellungnahme erfolgen kann.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen
Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich Beschäftigung, angesicht des Risikos, dass
die Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerungsgruppen durch etwaige
Umweltschäden erheblichen Schaden nehmen könnte?
Die Schaffung von ungefähr 2 000 Arbeitsplätzen während der Bauphase und
ungefähr 200 Arbeitsplätzen während der Betriebsphase des Vorhabens entfaltet für
die sehr dünn besiedelte, einkommens- und strukturschwache Region, in der sich
der LTWP-Standort befindet, wichtige beschäftigungs- und kaufkraftsteigernde
Entwicklungseffekte. Aufgrund des sehr geringen tatsächlichen
Flächenverbrauchs durch den Windpark (siehe Antwort zu Frage 17) ist kein erheblicher
Umweltschaden zu erwarten, der die Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerung
wesentlich negativ beinträchtigen und einen Ausgleich durch zusätzlich
geschaffene Arbeitsplätze erforderlich machen würde.
20. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Sozialrisikoscreening der
DEG der Umstand berücksichtigt, dass das Windparkprojekt
Auseinandersetzungen wie Landkonflikte in der Projektregion zwischen einzelnen
Bevölkerungsgruppen verschärfen könnte?
21. Wenn ja, wie hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, dem
entgegenzusteuern?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtkonstellation der in der Nähe des LTWP-Standortes lebenden
Bevölkerungsgruppen ist der DEG sehr gut bekannt. Das Konzessionsgebiet des
Vorhabens im Nordosten Kenias grenzt an das Gebiet des Turkana-Stammes (der
Turkana-Stamm befindet sich hauptsächlich im Turkana County, was sich im
Westen des Konzessionsgebiets befindet). In südlicher Himmelsrichtung grenzt
das Stammesgebiet der Samburu an, während in südöstlicher Himmelsrichtung
das Stammesgebiet der Rendille angrenzt. Laut einem Bericht der UN
Organisation für Humanitäre Angelegenheiten von Mitte 2015 setzen sich in den fünf
nord-westlichen Verwaltungsbezirken Kenias, darunter dem Marsabit-County,
die dort seit Jahrzehnten bestehenden ethnischen Konflikte weiter fort. Als
Hauptgründe der Konflikte sind Grenzstreitigkeiten, Viehdiebstahl und damit
verbundene Racheakte, sowie die Konkurrenz um Wasser und Land genannt. Eine der
wesentlichen Konfliktlinie besteht zwischen den Völkern der Samburu und der
Turkana.
Die für das Vorhaben durchgeführte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung
umfasste auch eine Untersuchung und Bewertung der sozioökonomischen
Auswirkungen des Vorhabens einschließlich der Auswirkungen auf die lokale
Bevölkerung und die oben erwähnten nomadischen Stämme. Intensive Konsultationen
mit der nomadischen/lokalen Bevölkerung vor Ort flossen in die Erarbeitung
dieser Studien ein. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studien wurden
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Umwelt- und Sozialmanagementplans abgeleitet (siehe
auch Antwort zu Frage 13) und mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart.
22. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sich die Konflikte zwischen
einzelnen Bevölkerungsgruppen in der Projektregion, die in den letzten
Monaten mehrfach einen tödlichen Ausgang nahmen, durch den Windpark
verstärkt haben oder verstärken könnten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung bzw. die DEG den
Projektbetreiber hinsichtlich einer Veränderung der vereinbarten Umwelt- und
Sozialaktionsplätze zu bewegen?
Grundsätzlich trägt das Engagement des Unternehmens LTWP im
Zusammenhang mit der Umsiedlung des Dorfes Sirima sowie der von der Gemeinde
gewünschten Umzäunung zu einer höheren Sicherheit der Bevölkerung bei.
Dennoch kam es am 4. Mai 2015 zu einem Angriff einer Gruppe des Samburu-
Stammes auf das vom Volk der Turkana bewohnte Dorf Sirima. Dabei kamen fünf
Menschen ums Leben, darunter einer der Angreifer. Untersuchungen zeigten,
dass der Überfall nicht in Bezug zum Projekt stand. Bereits seit mehreren Jahren –
auch vor Beginn der Bauphase – sind Konflikte in der Region aufgetreten.
Nach dem Überfall bat das Unternehmen die Polizei um eine dauerhafte Präsenz
im Dorf, um zukünftige Angriffe zu verhindern. Außerdem hat das Unternehmen
nach dem Überfall seine eigenen Sicherheitsvorkehrungen weiter angepasst und
verbessert. Konflikte in der Region rund um den LTWP-Standort sind aufgrund
der ethnischen Zusammensetzung leider auch zukünftig nicht vollständig
auszuschließen. Die Präsenz der Sicherheitskräfte des Unternehmens, sowie die
Präsenz der Polizei und der die Gemeinde Sirima umgebende Zaun können zwar
präventive Wirkung entfalten, bestehende Konflikte können mittels derartiger
Maßnahmen jedoch nicht vollständig verhindert oder gar behoben werden.
Im Zuge von Vorhaben wie dem Lake Turkana Wind Park ist aufgrund der
erhöhten Präsenz von Wanderarbeitern, einem erhöhten Verkehrsaufkommen und
anderen projektbezogenen Veränderungen stets mit Auswirkungen auf die
umliegenden Gemeinden zu rechnen. Dies gilt insbesondere für die zeitlich begrenzte
Bauphase. Die oben bereits mehrfach angesprochene regelmäßige Überwachung
durch Mott MacDonald hat dem Unternehmen bislang bescheinigt, dass dessen
Managementsystem angemessen sei, um gemäß internationaler Standards mit den
beschriebenen Herausforderungen umzugehen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]