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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beteiligung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft an der Finanzierung des Windparks Lake Turkana in Kenia

Finanzierung des kenianischen Windparkprojekts Lake Turkana durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), entwicklungspolitische Ziele, Überprüfung des Projekts, Risikoklasse, Berücksichtigung der etwaigen Verschärfung lokaler Streitigkeiten mit indigenen Gruppen, Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards, Einschätzung der Erfolgsaussichten, Kritik an der Projektrentabilität, Zweifel der Weltbank, Besteuerung der Betreibergesellschaft LTWP, Baukostenübernahme für die Einspeisung in das kenianische Stromnetz<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

23.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/675313.11.2015

Beteiligung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft an der Finanzierung des Windparks Lake Turkana in Kenia

der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katja Kipping, Sabine Leidig, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im ostafrikanischen Kenia wird seit April 2015 am südöstlichen Ufer des Turkana-Sees der größte Windpark Afrikas errichtet. Auf einer Fläche von 160 km² werden 365 Windkraftanlagen mit einer Gesamtkapazität von 310 MW gebaut, die laut der Betreibergesellschaft SPV Lake Turkana Wind Power Ltd. (LTWP) rund 17 Prozent des landweiten Strombedarfs decken sollen. An der Finanzierung des 630 Mio. Euro teuren Projekts ist unter anderem die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) beteiligt. Die DEG stellt im Rahmen des Projekts 20 Mio. Euro für die Entwicklung der Windenergieanlage zur Verfügung und investiert außerdem zusätzliche Mittel in den Ausbau der lokalen Infrastruktur (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details_193668.html).

Das Windparkprojekt ist mittlerweile allerdings international stark in die Kritik geraten. Die Weltbank stieg bereits im Jahr 2012 aus dem Projekt aus, weil sie erheblichen Zweifel an der Rentabilität des Projektes hatte. So produziert der Windpark aufgrund der Windverhältnisse den Großteil der Energie nachts, also dann, wenn der Stromverbrauch in Kenia ohnehin gering ist (www.businessdailyafrica.com/Kenya-Power-deal-that-forced-World-Bank-out-of-wind-farm-/-/539546/1538602/-/tvegggz/-/index.html). Zudem kommen auf den kenianischen Staat bzw. die kenianischen Steuerzahler und Energiekonsumenten erhebliche Kosten zu. Nicht nur hat sich die kenianische Regierung dazu verpflichtet, die gesamte vom Windpark erzeugte Energie über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem Festpreis abzunehmen; um die im Windpark erzeugte Energie in das nationale Stromnetz einzuspeisen, ist außerdem der Bau einer 428 km langen Hochspannungsleitung nötig. Diesen Bau finanziert aber nicht die LTWP, wie es vom kenianischen Energieministerium vorgesehen ist, sondern der kenianische Staat (vgl. www.energy.go.ke/downloads/FiT%20Policy,%202012.pdf, Kapitel 5, Artikel 66 „The interconnection costs will be paid by the developer upfront.“).

Die kenianische Regierung hat das Land, auf dem der Windpark errichtet wird, für 33 Jahre an die LTWP verpachtet – mit der Option, die Pacht auf 99 Jahre zu verlängern. Dieses Land stellt die Lebensgrundlage unterschiedlicher ethnischer Bevölkerungsgruppen dar, welches sie bisher als Weide- und teilweise auch als Ackerland genutzt haben. Laut interner Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie besteht ein erhebliches Risiko, dass die empfindliche Vegetation durch den Bau der Windkraftanlage derart geschädigt wird, dass die Weideaktivitäten dauerhaft beeinträchtigt werden könnten (www.kenyapower.co.ke/docs/LTWP%20ESIA%20updated_Report.pdf, S.84-100).

Dennoch bestreiten sowohl die kenianische Regierung als auch die Betreibergesellschaft jeglichen rechtlichen Anspruch dieser Gruppen auf das Land (www.afdb.org/fileadmin/uploads/afdb/Documents/Project-and-Operations/RAP_summary_Sirima_Village_Lake_Turkana__Wind_Power_Project.pdf) oder auf jegliche Art der Kompensation, was Artikel 26 bis 28 der UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker widerspricht. Die Volksgruppe der Turkuna hat im Oktober 2014 Klage gegen den Pachtvertrag beim Meru High Court eingebracht und fordert, dass das Land wieder in Gemeinschaftsland umgewandelt wird (siplf.org/en/Background/).

Kritisch zu sehen ist auch die Informationspolitik der Projektbetreiber. Obwohl die Projektsondierungen schon im Jahr 2005 starteten, und der Pachtvertrag mit LTWP im März 2009 finalisiert wurde, begannen Gespräche mit den örtlichen Bevölkerungsgruppen erst 2008. Das Sarima Indigenous People’s Land Forum beklagt sogar, dass sie erst im April 2014 von den ganzen Ausmaßen des Projektes erfahren haben (siplf.org/en/Background/). Im Rahmen der Projektentwicklung wurde bisher mindestens ein Sarima-Dorf an einen Ort umgesiedelt, der den Bewohnern schlechtere Lebensverhältnisse als zuvor bietet (www.truth-out.org/news/item/29845-wind-powers-green-growth-in-kenya-but-for-whom).

Die LTWP hat zudem die Schaffung 2 500 temporärer Jobs versprochen. Der interne Umwelt- und Sozialverträglichkeitsreport beschreibt allerdings eingehend die Probleme, die durch den Zustrom großer Zahlen von externen Mitarbeitern verursacht werden könnten, wodurch es fraglich erscheint, ob die Jobs wirklich an Ortsansässige mit niedriger Qualifikation gehen werden (www.kenyapower.co.ke/docs/LTWP%20ESIA%20updated_Report.pdf, S. 87). Laut Medienberichten ist es schon zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Toten unter den verschiedenen lokalen Bevölkerungsgruppen gekommen, die um Landrechte und mögliche Profite aus dem Windparkprojekt konkurrieren (www.celep.info/wp-content/uploads/2015/08/150831-Volkskrant-English-edited.pdf).

Die oben beschriebene Situation steht nach Meinung der Fragesteller in erheblichem Widerspruch zu den DEG-Umwelt- und Sozialstandards, die sich zum Ziel gesetzt haben die „sozialen Interessen der von den Wirkungen der mitfinanzierten Projekte betroffenen Menschen“ zu berücksichtigen, und die sich außerdem an den Umwelt- und Sozialstandards der European Development Finance Institutions (EDFI), und an den International Finance Corporation (IFC) Performance Standards orientieren (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wir-tun/Richtlinie/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entwicklungspolitischen Ziele, die die DEG mit ihrer Finanzierung des Windparkprojekts in Kenia verfolgt, und sieht sie die Erreichung dieser Ziele nach dem heutigen Wissensstand als realistisch an?

2

Sieht die Bundesregierung aufgrund der hohen Kosten, die die Nutzung der Energie aus dem Windpark für den kenianischen Staat bzw. die kenianischen Steuerzahler und Energiekonsumenten verursacht (insbesondere aufgrund der Investitionskosten für die Hochspannungsleitung sowie der 20jährigen Abnahmegarantie zu einem Fixpreis), Zweifel an der Rentabilität des Projekts als gerechtfertigt an?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich steigender Staatseinnahmen durch Steuereinnahmen aus dem Windparkprojekt, wenn man zugleich die Kosten, die das Projekt für die öffentliche Hand mit sich bringen, berücksichtigt?

4

Warum hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung des Windparkprojekts festgehalten, obwohl die Weltbank erhebliche Zweifel an der Rentabilität des Projekts anmeldete und aus dem Projekt ausstieg?

5

Teilt die Bundesregierung die Sorge der Weltbank, dass die 20jährige Abnahmegarantie zu Fixpreisen Nachteile für den kenianischen Staatshaushalt sowie die kenianischen Steuerzahler und Energiekonsumenten haben könnte?

6

Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Steuerleistung der Betreibergesellschaft LTWP in Kenia während sowie nach dem Ende des Baus des Windparks sein?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Betreibergesellschaft LTWP mit der kenianischen Regierung eine Vereinbarung bezüglich steuerlicher Begünstigungen getroffen hat?

Wenn ja, um wie viel geringer wird die Steuerleistung der LTWP durch diese Vereinbarung ausfallen?

Wenn nein, kann die Bundesregierung die Existenz einer solchen Vereinbarung ausschließen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Weltbank, dass die bei vollem Betrieb produzierte Energie nicht komplett in das kenianische Stromnetz eingespeist werden kann, obwohl diese von Kenya Power komplett abgenommen werden muss (www.businessdailyafrica.com/Opinion+++Analysis/World+Bank+move+signals+trouble+for+energy+security+/-/539548/1535884/-/u168hm/-/index.html)?

9

Warum trägt nach Kenntnis der Bundesregierung der kenianische Staat und nicht – wie es das kenianische Energieministerium eigentlich vorsieht – der Projektbetreiber LTWP die Kosten für den Bau der 428 km langen Hochspannungsleitung, die nötig ist, um die Energie des Windparks in das nationale Stromnetz einzuspeisen?

10

Inwiefern entspricht nach Einschätzung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Finanzierung des Windparkprojekts dem Anspruch der DEG, nur sozialverträgliche und sich wirtschaftlich selbsttragende Strukturen schaffen zu wollen (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wir-tun/Richtlinie/)?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragsteller, dass viele kleine dezentrale Windanlagen aufgrund unterschiedlicher Windlagen zu unterschiedlichen Tageszeiten besser geeignet seien, um eine gleichmäßige Stromversorgung des kenianischen Strommarktes zu gewährleisten, als eine Anlage dieser Größe?

12

Gäbe es nach Einschätzung der Bundesregierung kostengünstigere Alternativen zur Finanzierung des Windparkprojekts für eine nachhaltige Energieerzeugung in Kenia?

13

Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der IFC Performance Standards und Umwelt- und Sozialstandards der EDFI bei dem Windparkprojekt seitens der DEG überprüft?

Haben Konsultationen vor Ort stattgefunden?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, was die Überprüfung des Projektes durch die DEG vor und während des Projektes ergeben hat (bitte einzeln beantworten)

hinsichtlich des IFC Performance Standards 5,

hinsichtlich des IFC Performance Standards 7,

hinsichtlich der Umwelt- und Sozialstandards der EDFI?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welche Risikoklasse das Projekt seitens der DEG eingestuft wurde und welche Begründung dieser Einordnung zugrunde liegt?

16

Liegen der Bundesregierung als Mitglied des DEG-Aufsichtsrates irgendwelche Erkenntnisse über Beschwerden lokaler Bevölkerungsgruppen über das Projekt vor?

Falls ja, wie werden diese Beschwerden bearbeitet?

17

Entspricht die Haltung des Projektbetreibers, der der lokalen Bevölkerung jeglichen rechtlichen Anspruch auf das Projektland und auf Kompensationen abspricht, nach Meinung der Bundesregierung dem Geist der Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte, deren Einhaltung durch die DEG die Bundesregierung anstrebt?

18

Waren die Konsultationen mit der lokalen Bevölkerung nach heutigem Kenntnisstand nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend, um einen Free, Prior and Informed Consent (FPIC) der betroffenen Bevölkerung gewährleisten zu können, wie es etwa die Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte (Artikel 9.9.) und der Weltbankstandards IFC 7 vorsehen?

Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dann gegenteilige Aussagen des Sarima Indigenous People’s Land Forum und die gerichtliche Klage der Volksgruppe der Turkuna gegen den Pachtvertrag mit der LTWP?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich Beschäftigung, angesicht des Risikos, dass die Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerungsgruppen durch etwaige Umweltschäden erheblichen Schaden nehmen könnte?

20

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Sozialrisikoscreening der DEG der Umstand berücksichtigt, dass das Windparkprojekt Auseinandersetzungen wie Landkonflikte in der Projektregion zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen verschärfen könnte?

21

Wenn ja, wie hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, dem entgegenzusteuern?

22

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sich die Konflikte zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen in der Projektregion, die in den letzten Monaten mehrfach einen tödlichen Ausgang nahmen, durch den Windpark verstärkt haben oder verstärken könnten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung bzw. die DEG den Projektbetreiber hinsichtlich einer Veränderung der vereinbarten Umwelt- und Sozialaktionsplätze zu bewegen?

Berlin, den 12. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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