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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche rechtsextreme Tendenzen innerhalb der Alternative für Deutschland

Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zur AfD: rechtsextremer Hintergrund von Parteifunktionären bzw. Mandatsträgern, Kontakte zu rechtsextremen Personen bzw. Vereinigungen (Hooligan-Milieu), Teilnahme von Mitgliedern der AfD an rechtsextremen Aufzügen bzw. von Rechtsextremisten an Veranstaltungen der AfD, rassistische, fremdenfeindliche oder volksverhetzende Äußerungen, Straf- und Gewalttaten (Angriffe auf Journalisten); Extremismusansatz des Verfassungsschutzes<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/679718.11.2015

Mögliche rechtsextreme Tendenzen innerhalb der Alternative für Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Essener Parteitag der Alternative für Deutschland (AfD) im Juli 2015 sowie der nachfolgende Parteiaustritt ihres früheren Vorsitzenden Bernd Lucke werden vielfach als Rechtsruck der zuvor schon in deutlicher Nähe zur islam- und fremdenfeindlichen PEGIDA-Bewegung stehenden Partei interpretiert. So wurde die Debatte über den Umgang mit einer gestiegenen Zahl von Flüchtlingen von der AfD zur Stimmungsmache gegen die Schutzsuchenden und die Bundesregierung genutzt. In diesem Zusammenhang sprach sich der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der AfD Marcus Pretzell für den Einsatz von „Waffengewalt“ gegen Flüchtlinge zur Verteidigung der deutschen Grenze als „Ultima Ratio“ aus – eine Position, der Parteivize Alexander Gauland ausdrücklich beipflichtete (www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-auch-gauland-fuer-schusswaffengebrauch-gegen-fluechtlinge-a-1060718.html).

Politiker von CDU und SPD – wie der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) – aber auch Parteienforscher sehen die AfD mittlerweile in die „rechtsextreme Ecke“ abrutschen bzw. „offen rechtsradikal“ auftreten. Der nach dem Essener Parteitag ausgetretene frühere AfD-Vize-Vorsitzende Hans-Olaf Henkel bezeichnete die von ihm mitbegründete Partei gar als „eine Art NPD-light“ (www.abendblatt.de/politik/article206551875/AfD-rutscht-in-rechtsextreme-Ecke-ab.html; www.zeit.de/politik/deutschland/2015-10/afd-rechtsradikal-gabriel; www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.interview-die-afd-ist-auf-der-kippe-zum-rechtsextremismus.878d1cd4-088f-498e-8a75-43693afa50f1.html; www.n-tv.de/politik/Henkel-sieht-in-AfD-eine-NPD-light-article16309276.html).

Tatsächlich beteiligten sich mehrfach NPD-Mitglieder und andere Neonazis an AfD-Demonstrationen. Der „Deutschlandfunk“ berichtet von Hooligans, rechten Kameradschaften und Mitgliedern des Thüringer NPD-Landesvorstandes auf Demonstrationen der AfD in Erfurt. Das Rechercheportal thueringen-rechtsaussen.net zählte dort unter mehreren Tausend Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern Neonazis im unteren dreistelligen Bereich sowie Vertreterinnen und Vertreter anderer extrem rechter Gruppierungen wie der „Identitären Bewegung“, der „Europäischen Aktion“ sowie der Neonazipartei „Die Rechte“. Gegenüber antifaschistischen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten sei es aus der AfD-Demonstration heraus zu Rufen wie „Geht doch ins Gas!“, „Ihr seid die ersten, die an die Wand gehören!“, „Deutschland den Deutschen!“, „Ausländer raus!“ und „Judenpack!“ gekommen. Zudem seien Hitlergrüße gezeigt worden (www.deutschlandfunk.de/demonstration-in-erfurt-afd-und-npd-gemeinsam-gegen-die.862.de.html?dram:article_id=333406; thueringenrechtsaussen.wordpress.com/2015/09/21/thuringer-afd-demonstriertgemeinsam-mit-neonazis-eine-auswahl/).

An einer bundesweit mobilisierten AfD-Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung mit rund 5 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 7. November 2015 beteiligten sich eine größere Gruppe erkennbarer Neonazis einschließlich eines Berliner NPD-Landesvorstandsmitglieds sowie eine Reihe von rechtsgerichteten Hooligans unter anderem des Berliner „Bündnis Deutscher Hools“ sowie Anhängerinnen und Anhänger der extrem rechten Identitären Bewegung. Am Rande des Aufzugs kam es zu Übergriffen von rund 60 bayerischen AfD-Anhängern auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer antirassistischen Gegenkundgebung. Medienvertreter wurden mehrfach beschimpft und bedrängt (www.neues-deutschland.de/artikel/990520.afd-aufmarsch-mit-pfefferspray-durchgesetzt.html).

Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz beteiligte sich Anfang November 2015 in der ersten Reihe hinter einem Transparent mit der Botschaft „Wenn eine Regierung ihr Volk austauscht, muss das Volk seine Regierung austauschen“ an einer fremdenfeindlichen Demonstration, an der auch NPD-Mitglieder teilnahmen. Andreas Kalbitz ist zudem wegen seines Vorsitzes des als rechtsextrem eingestuften Vereins „Kultur- und Zeitgeschichte, Archiv der Zeit“ in die Kritik geraten (www.maz-online.de/Brandenburg/Der-Brandenburger-AfD-Landtagsabgeordnete-Andreas-Kalbitz-geraet-wegen-einer-Mitgliedschaft-in-einem-rechten-Verein-unter-Druck; www.maz-online.de/Brandenburg/Asylfeindliche-Proteste-mit-Hunderten-Teilnehmern).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Alternative für Deutschland (AfD) vor?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Übernahme von Funktionärsposten bei der AfD durch (ehemalige) Mitglieder rechtsextremer Parteien?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine frühere Mitgliedschaft von AfD-Mandatsträgerinnen und AfD-Mandatsträgern in rechtsextremen Parteien?

4

Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen oder volksverhetzenden Charakters durch Vertreterinnen und Vertreter der AfD oder deren Veröffentlichungen bekannt, und wenn ja, welche, wann und von wem?

5

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte der AfD oder einzelner ihrer führenden Funktionärinnen und Funktionäre oder Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten Vereinigungen, und wenn ja, zu welchen, und welcher Art sind diese Kontakte?

6

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte der AfD oder einzelner ihrer führenden Funktionärinnen und Funktionäre oder Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu rechtsextremen Personen im In- und Ausland, und wenn ja, zu welchen, und welcher Art sind diese Kontakte?

7

Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte der AfD oder einzelner ihrer führenden Funktionärinnen und Funktionäre oder Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ins rechtsgerichtete Hooligan-Milieu, und wenn ja, welche im Einzelnen?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Teilnahme von AfD-Mitgliedern, -Funktionärinnen und -Funktionären sowie -Mandatsträgerinnen und -Mandatsträgern an rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten Aufzügen (bitte Ort, Datum, Thema und Veranstalter des Aufzuges sowie teilnehmende AfD-Funktionäre oder -Mandatsträger benennen)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten oder Angehörigen rechtsextrem beeinflusster Gruppierungen an AfD-Aufzügen oder -Veranstaltungen (bitte Ort, Datum, Thema und Art der Veranstaltung/des Aufzugs sowie teilnehmende rechtsextreme Gruppierungen benennen)?

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die AfD auf Bundesebene und jeweils in den Ländern zur Beteiligung von Rechtsextremen an ihren Aufzügen oder Veranstaltungen positioniert?

Gibt es Hinweise, wonach die AfD solche Gruppierungen oder Einzelpersonen sogar aktiv eingeladen oder deren Beteiligung zumindest billigend in Kauf genommen hat?

b) Inwieweit kam es nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich von AfD-Aufzügen oder -Veranstaltungen zu einschlägigen Straf- oder Gewalttaten von Seiten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern (bitte Ort, Datum, Thema und Art der Veranstaltung/des Aufzugs sowie Art der Straftat benennen)?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über verbale Beschimpfungen und Drohungen oder physische Bedrängungen einschließlich Angriffen gegen Vertreterinnen und Vertretern der Medien durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer von AfD-Aufzügen?

d) Wie hat sich die AfD-Führung nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts möglicher Gewalttaten, Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten, fremdenfeindlicher oder volksverhetzender Äußerungen oder Transparente auf AfD-Aufzügen positioniert?

10

Wie begründet der Vizekanzler Sigmar Gabriel seine Äußerung, die AfD sei „offen rechtsradikal“, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus dieser Einschätzung (www.zeit.de/politik/deutschland/2015-10/afd-rechtsradikal-gabriel)?

11

Falls die Bundesregierung an ihrer Einschätzung festhält, es handele sich bei der AfD nicht um eine rechtsextremistische Bestrebung bzw. eine Bestrebung im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, hält sie die dem Extremismusansatz verpflichtete Konzeption des Verfassungsschutzes angesichts der Gefährdung von Flüchtlingen und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern im Geist einer „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ im Milieu dieser Partei noch für zeitgemäß?

Berlin, den 18. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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