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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur aktuellen Lage in der Ukraine nach den Kommunalwahlen

Anzeichen für Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen in der Ukraine am 25. Oktober 2015, Vorwürfe von Wahlfälschung und Stimmenkauf, Vorgänge um die Bürgermeisterwahlen in Odessa, Rechtsverstöße bei früheren Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Ukraine, Einschätzung der Ermittlungen ukrainischer Behörden zur sogenannten Brandkatastrophe von Odessa am 2. Mai 2014, Kritik des Europarates an den bisherigen Untersuchungen, Erkenntnisse über Ausbildung und Einsatz von Kindersoldaten<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/678913.11.2015

Zur aktuellen Lage in der Ukraine nach den Kommunalwahlen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Ukraine befindet sich seit 2014 nicht nur in einer existenziellen Krise, sondern im Zuge des (Bürger-)Krieges zeigen sich Spaltung der Gesellschaft und Zerfall des Landes, wie jüngst an den Kommunalwahlen deutlich wurde. In diesen Zusammenhang gehört der Fortbestand des ukrainischen Oligarchentums, aber offenbar auch der Einsatz von „Kindersoldaten“. Die Krise manifestiert sich nicht zuletzt in der Organisation und Praxis der öffentlichen Behörden, wie der Europarat feststellen musste.

Am 25. Oktober 2015 fand in großen Teil der Ukraine eine erste Runde der Kommunalwahlen statt. In den ostukrainischen Städten Artemiwsk (in Zukunft Bachmut), Awdijiwka, Kostjantyniwka und Marjinka wurden die Wahlen nicht angesetzt, da die Regierung in diesen Städten der Oblasten Donezk und Lugansk einen Wahlsieg des regierungskritischen „Oppositionellen Blocks“ erwartete und Sicherheitsgründe vorschob (www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=44324&cHash=c055db0dd69494251c9d255df7630d7e#.VjIem8sgfGi). In der ebenfalls in der Nähe des Donbass gelegenen Stadt Mariupol wurde die erste Runde der Kommunalwahlen in der Ukraine ebenfalls nicht durchgeführt (www.kyivpost.com/content/ukraine/politicians-exchangeaccusations-as-residents-outraged-at-no-vote-in-mariupol-400632.html). Laut Expertenmeinungen wurden die Wahlen in Mariupol verhindert, da auch dort ein Sieg des „Oppositionellen Blocks“ erwartet wurde (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine).

Auch in Krasnoarmijsk und Swatowe fanden ganz plötzlich keine Wahlen statt (www.kyivpost.com/content/ukraine/election-cancellations-in-mariupol-krasnoarmiisk-seen-as-step-forward-400687.html). Andere Quellen sprechen von drei weiteren Städten neben Mariupol, in denen keine Wahlen stattfanden (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-governmentelections-ukraine).

Zu dem Urnengang hatte die Regierungskoalition in der ukrainischen Hauptstadt Kiew ein neues Wahlgesetz verabschiedet, „um besser abzuschneiden“; das neue Gesetz kam so spät, dass die lokalen Wahlkommissionen „das neue Gesetz noch während der Auszählung studiert“ hatten (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=335873). Das neue kompliziertere Wahlrecht führt dazu, dass sich die Auszählung der Stimmen verzögerte (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine). Nicht nur, aber auch deshalb wurden bereits während und nach dem Urnengang seitens Nichtregierungsorganisationen Vorwürfe von Wahlfälschung und Stimmenkauf erhoben (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=335873).

In einigen Gebieten [oblastʼ] der Ukraine konnten laut vorläufigen Ergebnissen extrem rechte bzw. faschistische Parteien ein sehr gutes Ergebnis erreichen. So siegte die Swoboda-Partei bei den Bürgermeisterwahlen in Ternopol und gelangte in den Städten Chmelnyzkyj und Iwano-Frankiwsk in die Stichwahlen. In Wolhynien wurde die neue Rechtsformation UKROP des ukrainischen Oligarchen Igor Kolomoiski  Finanzier des Rechten Sektors (www.heise.de/tp/artikel/44/44520/1.html)  stärkste Kraft, im Gebiet Dnipropetrowsk zweitstärkste Kraft. In den Städteparlamenten von Luzk wurde die UKROP stärkste Kraft, in Chmelnyzkyj, Ternopol und Iwano-Frankiwsk Swoboda (www.liga.net/infografica/257196_karta-rezultatov-mestnykh-vyborov-mery-oblsovety-i-gorsovety.htm). In Kiew gelangte der frühere Anführer des faschistischen Rechten Sektors, Borislaw Bereza in die Stichwahl (en.interfax.com.ua/news/general/300458.html).

Am 4. November 2015 stellte in Kiew der Europarat die Ergebnisse seiner Untersuchungen über die Ermittlungen ukrainischer Behörden zur sogenannten Brandkatastrophe von Odessa vor. Am 2. Mai 2014 waren im Gewerkschaftshaus der ukrainischen Hafenstadt mindestens 48 Menschen unter bislang ungeklärten Umständen auf grausame Weise zu Tode gekommen. Der Europarat erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die ukrainischen Behörden, insbesondere die Polizei, aber auch gegen die Untersuchung des Massakers selbst durch ukrainische Behörden (http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-11/ukraine-odessa-europarat-bericht).

Ein aktuelles Ranking der reichsten Ukrainer der ukrainischen Zeitung „Nowoje Wremja“ zeigt derweil, dass von den elf reichsten Ukrainerinnen und Ukrainern zehn an Vermögen verloren haben, während der Staatspräsident Petro Poroschenko als einziger Oligarch hinzugewonnen hat. Petro Poroschenko konnte im Jahresvergleich sein Vermögen um 20 Prozent steigern und stieg damit vom neunt- zum sechstreichsten Oligarchen des Landes auf (www.kyivpost.com/content/ukraine/ranking-of-richest-ukrainians-published-401133.html). Dies geschah, obwohl die von Petro Poroschenko bis zum März 2014 kontrollierte OAO Sevmorzavod, eine der größten Schiffswerften auf der Halbinsel der Krim, russischerseits verstaatlicht wurde (www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen158.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das kurz vor den Wahlen verabschiedete Wahlgesetz dem Ziel diente, das Mehrheitswahlrecht auszuhebeln, vor dem Hintergrund, dass nach dem Mehrheitswahlrecht im Süden und im Osten der Ukraine ehemalige vermeintlich prorussische Politiker der „Partei der Regionen“ einen überdeutlichen Sieg davongetragen hätten (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=335873)?

2

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass von der Zentralen Wahlkommission, die eigentlich 15 Mitglieder haben sollte, nur vier amtieren, deren Amtszeit noch nicht abgelaufen ist, dafür aber von sieben, die Amtszeit teilweise schon seit Jahren abgelaufen ist, und vier Sitze wiederum vakant sind (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-governmentelections-ukraine), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahlen?

3

Inwieweit sind der Bundesregierung nach ihrer Kenntnis über die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Kommunen hinaus Städte bekannt, in denen nicht gewählt wurde?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission der Ukraine Mychajlo Ochendowskyj gegenüber westlichen Botschaftern erklärte, dass die Wahlzettel in der ostukrainischen Stadt Mariupol keine Unregelmäßigkeiten aufwiesen (www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=44531&tx_ttnews%5BbackPid%5D=27&cHash=36229adbbf8a03364c0ff46b58477746#.VjchXssqfGh)?

a) Hält die Bundesregierung es nach ihrer Kenntnis – angesichts dieser Äußerungen – für nachvollziehbar, dass in dieser Stadt am 25. Oktober 2015 keine Kommunalwahlen stattfanden?

b) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung sonst dafür, dass die Kommunalwahlen am 25. Oktober 2015 nicht stattfanden?

5

Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 24 (Bundestagsdrucksache 18/6520), der zufolge der Urnengang in Mariupol nicht stattgefunden habe, da die lokale Wahlkommission in der Nacht vor dem Wahltag angeblich Unregelmäßigkeiten bei den Wahlzetteln festgestellt habe und der Äußerung von Mychajlo Ochendowskyj, wonach die Wahlzettel in der ostukrainischen Stadt Mariupol keine Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hätten?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Nicht-Abhalten der Wahlen in den ostukrainischen Städten Krasnoarmijsk und Swatowe (www.kyivpost.com/content/ukraine/election-cancellations-in-mariupol-krasnoarmiisk-seen-as-step-forward-400687.html)?

7

In welchen ukrainischen Städten jenseits der Donezker und Lugansker Volksrepubliken fanden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Kommunalwahlen statt (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/localgovernment-elections-ukraine)?

8

Hält die Bundesregierung es für mit demokratischen Regeln vereinbar, dass nur vier Mitglieder der eigentlich aus 15 Menschen bestehenden ukrainischen Wahlkommission sich noch innerhalb ihrer Amtszeit befinden (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-governmentelections-ukraine)?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum sieben Mitglieder der Wahlkommission noch amtieren, obwohl ihre Amtszeit teilweise schon seit Jahren abgelaufen ist (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine)?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, warum vier der 15 Plätze der Zentralen Wahlkommission vakant sind (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine)?

9

Welche Vorwürfe von Wahlfälschung und Stimmenkauf zu den Wahlen am 25. Oktober 2015 in der Ukraine sind der Bundesregierung bekannt (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=335873)?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum der Gouverneur der ukrainischen Region Odessa, Michail Saakaschwili, nach den Bürgermeisterwahlen in der Stadt Odessa ankündigte, dass es zu einer Stichwahl kommen würde, obwohl kurz darauf die Wahlkommission bekannt gab, dass der amtierende Bürgermeister Gennadiy Trukhanov die Wahl mit über 50 Prozent gewann und damit keine Stichwahl nötig ist (en.interfax.com.ua/news/general/299747.html)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Saakaschwili nahestehende Kandidat zu den Bürgermeisterwahlen in Odessa, Sasha Borovyk (Solidaritätspartei), erklärte, dass Gennadiy Trukhanov einem zweiten Wahlgang zustimmen müsse, sonst würden die Wahlen für ungültig erklärt werden (en.interfax.com.ua/news/general/299747.html)?

12

Wie viele Fälle von Stimmenkauf und andere Rechtsverstöße bei den ukrainischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im vergangenen Jahr sind der Bundesregierung bekannt (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=335873)?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europarates, dass „kein substanzieller Fortschritt bei den Untersuchungen [zu den Ereignissen in Odessa im Mai 2014] gemacht worden“ ist (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraineeuroparat-kritisiert-ermittlungen-zu-strassenschlachten-a-1060987.html)?

14

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Europarates, wonach die Untersuchungen der ukrainischen Behörden nicht den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen (wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29&Language=lanEnglish&Ver=original&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColorIntranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sowohl die zweite (betreffend das Chaos im Stadtzentrum und das Feuer im Gewerkschaftshaus von Odessa) als auch die dritte (betreffend das Verhalten der staatlichen Notfalldienste während des Brands) Untersuchung weder institutionell noch in der Praxis unabhängig von Behörden durchgeführt wurden, gegen die sich die Untersuchungen richteten, mithin ein Interessenkonflikt bestand, und die Untersuchungen nicht unabhängig durchgeführt wurden (wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29&Language=lanEnglish&Ver=original&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColorIntranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)?

16

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, weshalb die ukrainischen Behörden die Ereignisse in Odessa vom Mai 2014 in der vom Europarat bemängelten Weise – der Europarat kommt zu dem Schluss, dass die bisherigen Untersuchungen der ukrainischen Behörden offenkundig nicht nur parteiisch, sondern auch ineffizient durchgeführt wurden – untersucht haben, (wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29&Language=lanEnglish&Ver=original&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColorIntranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, weshalb Staatspräsident Petro Poroschenko als einziger Oligarch von den elf reichsten Ukrainerinnen und Ukrainern nicht an Vermögen verloren, sondern im Gegensatz dazu im Jahresvergleich sein Vermögen um 20 Prozent hinzugewonnen hat, wodurch sein Vermögen von 816 Mio. Dollar auf 979 Mio. Dollar vergrößern konnte (www.kyivpost.com/content/ukraine/ranking-of-richest-ukrainians-published-401133.html)?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe sowie sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Beschäftigten, dass manche Betriebe – wie die des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch – auf der Halbinsel Krim im Unterschied zu den Betrieben anderer ukrainischer Oligarchen teilweise von der Verstaatlichung durch russische Behörden ausgenommen sind (www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen158.pdf)?

19

Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, dass in der Ukraine Kinder im Alter von zehn bis 16 Jahren sowohl seitens der „prorussischen Separatisten“ als auch der Garden der ukrainischen Nationalisten, darunter die faschistischen Bataillone „Asow“ und der „Rechte Sektor“, militärisch ausgebildet werden (www.spiegel.de/politik/ausland/separatisten-rekrutieren-teenager-soldaten-in-der-ukraine-a-1062103.html)?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, dass die seitens der „prorussischen Separatisten“ als auch der Garden der ukrainischen Nationalisten, darunter die faschistischen Bataillone „Asow“ und der „Rechte Sektor“, militärisch ausgebildeten Kinder im Alter von zehn bis 16 Jahren massenhaft zum Fronteinsatz geschickt wurden bzw. werden?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, warum die Untersuchungen durch die Medien, ob Kinder seitens der Garden der ukrainischen Nationalisten, darunter die faschistischen Bataillone „Asow“ und der „Rechte Sektor“, an die Front geschickt wurden, bislang im Gegensatz zu Untersuchungen bei den „prorussischen Separatisten“ nicht erfolgten, obwohl im Internet Bilder kursieren, wonach Nationalisten auf der Westseite der Ukraine Kinder und Jugendliche an der Waffe ausgebildet haben (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/40917240/1/data.pdf)?

Berlin, den 12. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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