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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Lagerkosten radioaktiver Abfälle im Ausland - Notenwechsel zwischen Bundesregierung und Frankreich bzw. Großbritannien

Anzahl der Notenwechsel zwischen der deutschen und der französischen sowie der britischen Regierung seit 2010 bezüglich der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente, öffentlicher Zugang zu den Noten, Thematisierung der Verlängerung der Rücktransportfristen, Kosten der weiteren Lagerung in Frankreich und Großbritannien, Kostenübernahme, Zusammenkünfte und Themen der "bilateralen Arbeitsgruppen" zwischen Deutschland und Frankreich bzw. Großbritannien, Mitglieder der deutschen Arbeitsgruppe<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

11.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/684124.11.2015

Lagerkosten radioaktiver Abfälle im Ausland – Notenwechsel zwischen Bundesregierung und Frankreich bzw. Großbritannien

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Insgesamt 26 Castorbehälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) in Frankreich und Großbritannien sind von der Bundesrepublik Deutschland zurückzunehmen und sollen künftig nach einem offenbar noch in Planung befindlichen Verfahren an vier Standort-Zwischenlagern gelagert werden. 21 Castorbehälter stammen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield, fünf Behälter aus La Hague. Ehemals geplant war der Rücktransport dieser radioaktiven Abfälle in das Zwischenlager nach Gorleben. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte mit Stand März 2013 die Rücktransporte aus Sellafield und La Hague mit Termin „voraussichtlich ab 2015“ angegeben. Als Antwort auf eine Nachfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (vgl. Plenarprotokoll 18/99) hatte die Bundesregierung im April 2015 mitgeteilt, dass die Rückführung nunmehr bis zum Jahr 2020 erfolgen soll. Diese Verzögerungen bei der Rückführung radioaktiver Abfälle dürften weitere Kosten für die Lagerung in Sellafield und La Hague zur Folge haben.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schott (DIE LINKE.) im Hessischen Landtag auf Landtagsdrucksache 19/2219 teilt die dortige Landesregierung mit, dass sie zwar Kenntnis von Inhalten von Notenwechseln zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bzw. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien habe und dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit diese „Inhalte der zuvor angegebenen Notenwechsel dem HMUKLV übermittelt“ habe. Auf die Frage, ob diese öffentlich zugänglich sind, verweist die hessische Landesregierung aber darauf, dass die „angegebenen Notenwechsel […] im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts erstellt [wurden]. Inwieweit diese Notenwechsel öffentlich zugänglich sind, wird von dieser Behörde entschieden. Öffentlich zugängliche Quellen, die den Inhalt der Notenwechsel wiedergeben, sind der hessischen Landesregierung nicht bekannt.“

Zum Inhalt dieser Notenwechsel teilt die Landesregierung in Hessen lediglich mit: „Hierzu hat das Bundesumweltministerium auf Anfrage folgendes schriftlich mitgeteilt: ‚Im Rahmen der völkerrechtlichen Notenwechsel wurde seitens DEU unter anderem zugesichert, einer Rücklieferung der aus der Wiederaufarbeitung resultierenden radioaktiven Abfälle nicht entgegenzustehen.‘“

Außerdem heißt es zur Frage der Rücktransporte dort: „Ziel der Bundesregierung ist die Rückführung der 26 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus den europäischen Wiederaufarbeitungsanlagen bis etwa 2020. Die konkreten Transporttermine werden in bilateralen Arbeitsgruppen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich beziehungsweise zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland festgelegt.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Was kostet nach Kenntnis der Bundesregierung die Lagerung der verglasten Abfälle jeweils pro Kokille in La Hague und in Sellafield pro Jahr?

2

Wer von den Abfallverursachern zahlt nach Kenntnis der Bundesregierung von diesem Betrag pro Jahr jeweils für welche Anzahl von Kokillen welchen Betrag?

3

Wie viele der insgesamt zurückzunehmenden Kokillen aus der Wiederaufarbeitung sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welchem AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) bzw. Abfallverursacher zuzuordnen?

4

Wie viele Notenwechsel hinsichtlich der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien hat es zwischen der Bundesregierung und den Regierungen in Frankreich und Großbritannien seit dem Jahr 2010 gegeben?

Wann sind diese jeweils erfolgt, und was war jeweils Anlass und Inhalt dieser Notenwechsel?

5

Trifft es zu, dass die Verlängerung der Rücktransportfristen für Sellafield und La Hague in Form von Noten mit den jeweiligen Regierungen verabredet wurden?

Wenn ja, wann ist dies erfolgt, und wie lautet jeweils der genaue Inhalt dieser Noten bezogen auf die derzeit aktuellen Rücktransportfristen?

Wenn nein, was ist dann zutreffend?

6

Sind diese Noten im Zusammenhang mit den im Ausland befindlichen radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente öffentlich zugänglich bzw. ist das Auswärtige Amt bereit, diese öffentlich zugänglich zu machen?

Wenn ja, in welcher Weise können diese Noten eingesehen werden?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie oft und jeweils wann haben seit dem Jahr 2010 die in der Antwort der hessischen Landesregierung genannten „bilateralen Arbeitsgruppen“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bzw. Großbritannien getagt, und was waren jeweils die Themen dieser Treffen?

8

Welche Ministerien und welche Personen sind Mitglieder der bundesdeutschen Arbeitsgruppe jeweils für Frankreich und Großbritannien?

9

Sind auch Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Gutachtereinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen in diesen bundesdeutschen bilateralen Arbeitsgruppen beteiligt?

Wenn ja, wer?

Berlin, den 23. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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