[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7191
18. Wahlperiode 22.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6868 –
Mobilitätspartnerschaften und das Grenzmanagement der Europäischen Union
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein zentraler Bestandteil des seit dem Jahr 2005 bestehenden Gesamtansatzes
für Migration und Mobilität (GAMM – Global Approach to Migration and
Mobility), der einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union
(EU) mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl darstellt und als
Ergänzung der EU-Politik in außen- und entwicklungspolitischen
Angelegenheiten dient, sind sogenannte Mobilitätspartnerschaften (
www.consilium.
europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/11-valletta-summit-
presspack/). Sie sollen die gezielte Suche nach Arbeitskräften mit Übereinkünften
darüber verbinden, dass die „Partnerländer“ ihre Bürgerinnen und Bürger nach
Ablauf von deren Arbeitsvisa „zurücknehmen“ und ansonsten in Kooperation
mit der EU Maßnahmen zur Verhinderung unerwünschter Migration durch den
Aufbau von Kapazitäten, gemeinsame operative Maßnahmen, die Verbesserung
der Grenzüberwachung und des Grenzmanagements und eine
grenzüberscheitende Zusammenarbeit durchführen (
www.swp-berlin.org/fileadmin/contents
/products/studien/2012_S25_adt.pdf). Mobilitätspartnerschaften sind von der
EU bisher mit Kap Verde (2008), Moldau (2008), Georgien (2009), Armenien
(2011), Aserbaidschan (2013) und Marokko (2013) geschlossen worden. Im
Jahr 2014 wurden Abkommen mit Tunesien (März) und Jordanien (Oktober)
unterzeichnet. Mit Ausnahme von Kap Verde und Aserbaidschan ist
Deutschland an allen Mobilitätspartnerschaften beteiligt (
www.bamf.de/Shared-
Docs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Nationale-Berichte/emn-policy-report-
2014-germany.pdf?__blob=publicationFile).
Der Begriff Mobilitätspartnerschaft und die Rede vom erleichterten
Personenverkehr sind jedoch trügerisch: Europas zentrales Interesse liege darin, im
Rahmen der Partnerschaft ein sogenanntes Rückübernahmeabkommen zu schließen,
das Abschiebungen erleichtert (
www.proasyl.de/de/news/detail/news/eu_
schliesst_mobilitaetspartnerschaft_mit_tunesien/).
1. Spielten für die Bundesregierung die sogenannten Mobilitätspartnerschaften
bei den Verhandlungen auf dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta eine besonders
hervorgehobene Rolle?
Nein. Mobilitätspartnerschaften der Europäischen Kommission sind ein
wichtiges Instrument der europäischen Migrationspolitik und werden daher auch im
gemeinsamen Aktionsplan genannt.
2. Teilte nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission die
möglicherweise besondere Betonung der Mobilitätspartnerschaften?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Mit welchen afrikanischen Ländern müssten nach Auffassung der
Bundesregierung in welchem Zeitrahmen entsprechende Mobilitätspartnerschaften
abgeschlossen werden, um eine nach den Vorstellungen der
Bundesregierung „gesteuerte Migration“ zu ermöglichen?
Mobilitätspartnerschaften sind nach Auffassung der Bundesregierung ein
wichtiges Instrument, um irreguläre Migration einzudämmen und Menschenhandel zu
bekämpfen, die Auswirkungen von Migration und Mobilität auf die Entwicklung
zu maximieren, legale Migration besser zu organisieren und Mobilität zu fördern
sowie den Flüchtlingsschutz zu stärken. Die Bundesregierung konzentriert sich
derzeit auf Beiträge zu bestehenden Mobilitätspartnerschaften.
4. Beteiligt sich Deutschland an der „Mobilitätspartnerschaft“ der EU mit
Tunesien, vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung von Anfang an
konstruktiv und aktiv in die Verhandlungen eingebracht und eine Teilnahme
Deutschlands in Aussicht gestellt hatte, weil Tunesien nicht nur ein wichtiger
politischer Partner, sondern auch ein bedeutendes Transitland für Migranten
sei (Bundestagsdrucksache 18/270)?
Ja.
5. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits konkrete
Regelungen bezüglich der mit Tunesien nach Abschluss der
Mobilitätspartnerschaft einhergehenden Mandate
a) zur Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und
Tunesien,
Das Verhandlungsmandat für die Verhandlungen über ein
Rückübernahmeabkommen mit Tunesien (Ratsdokument 16032/14) ist vom Rat der Europäischen
Union als Verschlusssache eingestuft worden und kann in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestags eingesehen werden.
b) zur Verhandlung von Visaerleichterungen, z. B. durch die Möglichkeit
zur Erteilung von Visa für mehrfache Einreisen oder für längerfristige
Aufenthalte und zur Gewährung einer Befreiung von den
Antragsgebühren für bestimmte Personengruppen,
Das Verhandlungsmandat (Ratsdokument 15912/14) über den Abschluss eines
Visaerleichterungsabkommens ist vom Rat der Europäischen Union als
Verschlusssache eingestuft worden und kann in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestags eingesehen werden.
c) zur Unterstützung der Stärkung der Fähigkeiten der tunesischen Behörden
im Bereich Grenzmanagement, Dokumentensicherheit und
Korruptionsbekämpfung, um sogenannte irreguläre Migration weiter einzudämmen,
Im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien haben mehrere EU-
Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und FRONTEX Projekte im Bereich
Grenzmanagement und Dokumentensicherheit vorgeschlagen. Der jeweilige
Umsetzungsstand ist der Bundesregierung nicht im Detail bekannt.
d) zur Unterstützung bei der Bekämpfung krimineller Vereinigungen, die in
Schleusung, Menschenhandel und sonstige Arten der transnationalen
Kriminalität verwickelt sein sollen,
Es wird auf die Antwort zu Frage 5e verwiesen.
e) zur Unterstützung beim Umgang mit Opfern von Menschenhandel,
Im Rahmen des Projektes „Kooperation mit Polizeischulen“ des
Bundeskriminalamtes fand vom 10. bis 13. November 2015 für die tunesische Polizeischule
Carthage-Salambo ein Arbeitsbesuch in Wiesbaden statt. Schwerpunktthemen
waren die Bereiche Organisierte Kriminalität und Menschenhandel; Teilnehmer
auf tunesischer Seite waren Ausbilder der Polizeischule Carthage-Salambo.
Der Bundesregierung sind außerdem folgende Projekte bekannt: Vorbereitung
eines Arbeitsbesuchs tunesischer Behörden in Belgien zur Bekämpfung von
Menschenschmuggel und dem Schutz von Opfern, Prüfung eines Projekts zu einem
Arbeitsbesuch tunesischer Behörden in Portugal zum Kampf gegen irreguläre
Migration und Ausbeutung von Migranten.
f) zur Unterstützung der tunesischen staatlichen Stellen im Bereich Asyl und
internationaler Schutz wie unter anderem die Weiterentwicklung der
einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften Tunesiens im Einklang mit den
internationalen Standards, insbesondere dem Genfer Abkommen von
1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und dem zugehörigen
Protokoll von 1967, und im Einklang mit der tunesischen Verfassung sowie
Es wird auf die Antwort zu Frage 5g verwiesen.
g) zur Unterstützung Tunesiens bei der Schaffung nationaler
Verwaltungskapazitäten für die Durchführung dieser Rechtsinstrumente und die
Förderung der Zusammenarbeit der Verwaltungsstellen mit dem Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, UNHCR
(Bundestagsdrucksache 18/270)?
Der Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4550 vom
2. April 2015, Antwort zu Frage 24. Weiterhin ist der Bundesregierung die
Prüfung eines Projektes über Beamtenaustausch zwischen Tunesien und Dänemark
zum Thema Asylsystem bekannt.
6. Wann genau sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen
zur Vereinbarung eines Visaerleichterungsabkommens sowie eines
Rückübernahmeabkommens mit Tunesien beginnen, und wer wird an den
einzelnen Verhandlungsrunden teilnehmen?
Der Beginn der Verhandlungen mit Tunesien zur Vereinbarung eines
Visaerleichterungsabkommen sowie eines Rückübernahmeabkommens steht noch nicht fest.
An den Verhandlungen nehmen Vertreter Tunesiens und Vertreter der
Europäischen Kommission teil. Bundesminister Steinmeier und sein tunesischer Kollege
haben bei ihrem Treffen am 9. Dezember 2015 erneut die Absicht des raschen
Abschlusses solcher Abkommen bekräftigt.
7. Was ist der Bundesregierung über Beteiligte eines dreijährigen Projektes der
Europäischen Kommission zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien
bekannt, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio. Euro umfassen
soll (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Durchführungspartner des Projektes in Tunesien sind das „Zentrum für die
demokratische Kontrolle von Streitkräften“ (DCAF), United Nations Office for Project
Services (UNOPS) sowie noch zu bestimmende weitere technische Partner.
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten
von zwei zugrunde liegenden Peer Reviews zur Evaluierung des
Sicherheitssektors sowie des Grenzmanagements, deren Aussagen von ihr
grundsätzlich mitgetragen werden?
Aus Sicht der Bundesregierung bekräftigen die beiden Peer-Reviews der
Europäischen Union zur Sicherheitslage in Tunesien die Notwendigkeit von Maßnahmen
zur Unterstützung einer Reform des Sicherheitssektors Tunesiens im
Allgemeinen sowie zur Stärkung der Grenzsicherheit Tunesien im Besonderen.
Dieser Peer-Review ist eine Grundlage für das bilaterale Grenzpolizeiprojekt der
Bundespolizei in Tunesien. Zu den Inhalten des Grenzpolizeiprojektes wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5600 vom 17. Juli 2015 verwiesen.
b) Welche Ergebnisse des Berichts bilden „eine wesentliche Grundlage“ für
die bilaterale Unterstützung der Bundesregierung „beim Kapazitätsaufbau
Grenzschutz in Tunesien“?
Die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung der tunesischen Grenzbehörden
bedarf einer Verbesserung und soll den Standard des integrierten
Grenzmanagements der EU erreichen. Hierauf zielen die Unterstützungsmaßnahmen der
Bundespolizei ab.
c) Für welche „laufenden Polizei- und Grenzpolizei-Projekte“ in Tunesien
ist „eine Fortführung“ für das Jahr 2016 geplant, und welche
entsprechenden Vorbereitungen sind hierzu „im Gange“?
Die Bundespolizei unterstützt Tunesien seit 2012 im grenzpolizeilichen Bereich
durch Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe. Das im Sommer
2015 begonnene Grenzpolizeiprojekt wird 2016 fortgesetzt. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 7a verwiesen.
Auch in 2016 plant das Bundeskriminalamt die Fortsetzung des Projektes
„Kooperation mit Polizeischulen“. In Vorbereitung darauf ist für Anfang 2016
ein Arbeitsbesuch in der Polizeischule Carthage-Salambo geplant.
Schwerpunktthemen bilden die Bereiche Organisierte Kriminalität, Menschenhandel und
Terrorismus. Im Bereich der Stipendiatenausbildung des Bundeskriminalamts
absolviert ein tunesischer Polizeibeamter im Zeitraum 3. Juli 2015 bis 14. April 2016
das Vorbereitungs- und Basismodul. Der Stipendiat ist Ausbilder an der
Polizeischule in Carthage-Salambo.
d) Welchen neuen Stand kann die Bundesregierung zu Verhandlungen über
die Neuauflage des deutschtunesischen bilateralen
Sicherheitsabkommens mitteilen, und wann soll es unterzeichnet werden?
Das neue deutsch-tunesische Sicherheitsabkommen ist inhaltlich abgeschlossen
und befindet sich gegenwärtig in der Endphase der Sprachprüfung.
8. Welche einzelnen Teilvorhaben zur Modernisierung des Sicherheitssektors
im Allgemeinen und der Verbesserung der Grenzsicherheit sind nach
Kenntnis der Bundesregierung geplant (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Im Rahmen des EU-Projektes „Reform des tunesischen Sicherheitssektors“ sind
folgende Schwerpunkte geplant: Kapazitätsaufbau im Innenministerium z. B.
durch die Schaffung eines ressortübergreifenden Lagezentrums, Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit und Modernisierung der Sicherheitskräfte, Verbesserung des
Grenzschutzes an den Land-, See- und Luftgrenzen inkl. Verbesserung beim
integrierten Grenzmanagement, Kapazitätsaufbau bei den Geheimdiensten sowie
Unterstützung beim Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität.
a) Welche näheren Einzelheiten kann die Bundesregierung zur Errichtung
von drei Lagezentren an den Grenzen zu Algerien und Libyen mitteilen,
und mit welchem Ergebnis wurden die Verhandlungen „seitens der EU-
Kommission mit der tunesischen Seite“ hierzu abgeschlossen?
Im Rahmen des EU-Projektes zur Sicherheitssektorenreform sollen drei
Pilotkasernen durch UNOPS (United Nations Office for Project Services) eingerichtet
und den Anforderungen an einen modernen Grenzschutz entsprechend
ausgestattet werden. Ziel ist die Errichtung und Modernisierung von Lagezentren der
Nationalgarde an drei Standorten (Gouvernorate Kasserine/algerische Grenze,
Medenine und Tataouine/libysche Grenze). Von dort sollen die Grenzaufgaben
regional behördenübergreifend wahrgenommen und mittels eigener Lagezentren
koordiniert werden.
b) Wann genau soll das Projekt begonnen werden?
Das dem Projekt zugrunde liegende Abkommen (Finanzkonvention) wurde am
4. November 2015 in Tunis unterzeichnet. Nächster Schritt ist die Benennung
eines nationalen Projektkoordinators auf tunesischer Seite.
9. Was ist der Bundesregierung über einzelne Beiträge der britischen und
italienischen Regierung zur Mobilitätspartnerschaft bzw. zum
Grenzmanagement in Tunesien bekannt, die laut einem Ratsdokument „Unterstützung
im Bereich des Grenzmanagements“ sowie technische Ausrüstung zur
Verbesserung der Grenzüberwachung anbieten (Kommissionsdokument
SWD(2014) 173 final)?
Der Bundesregierung sind keine aktuellen Beiträge der genannten europäischen
Partner bekannt. Italien hat in den vergangenen Jahren die tunesische Marine mit
Booten und Ausbildung unterstützt; Großbritannien engagiert sich zusammen mit
Frankreich im G7-Rahmen beim Thema Flughafen- und Hafensicherheit,
besonders aber im Bereich „Sicherheit touristischer Zentren“.
10. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-
Programms auch Pilotprojekte hinsichtlich der freiwilligen Rückkehr nach
Tunesien geplant, und um welche handelt es sich dabei?
Die Bundesregierung plant bislang keine Pilotprojekte zur freiwilligen Rückkehr
in Tunesien. Der Bundesregierung ist ein laufendes Projekt der EU und der
Mitgliedstaaten zur Unterstützung Tunesiens bei der freiwilligen Rückkehr und der
sozialen und wirtschaftlichen Reintegration bekannt.
11. Wer soll nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Formulierung einer
nationalen Strategie für Migrationsmanagement“ und einem entsprechenden
Aktionsplan mitarbeiten (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)?
Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnisse.
a) Was ist der Bundesregierung über Beteiligte und Ziele einer „Analyse
zum Grenzmanagement“ bekannt?
Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnisse.
b) Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer
„Internetplattform zu Migration“ in Tunesien bekannt?
Der Bundesregierung ist die Vorbereitung einer EU-Initiative zu einer möglichen
Internetseite bekannt. Weitere Kenntnisse liegen dazu nicht vor.
12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Gespräche
hinsichtlich geplanter bzw. angestrebter Mobilitätspartnerschaften mit
Ghana und Senegal?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Plänen für
Mobilitätspartnerschaften mit den genannten Ländern.
13. Waren „Rückführungen“ und „Rückübernahmen“ für die Bundesregierung
in den Verhandlungen auf dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta von besonders
herausragender Bedeutung für den zu beschließenden Aktionsplan?
Wenn ja, warum konnte sich die Bundesregierung nicht durchsetzen, so dass
der entsprechende Abschnitt erst unter Punkt 5. und damit als letzter Punkt
aufgeführt wird (
www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-valletta-
version-5-13768-15.pdf)?
Die von den Staats- und Regierungschefs verabredeten Gipfelziele beim
Europäischen Rat am 25./26. Juni 2015 waren: Hilfe für Partnerländer beim Kampf
gegen Schleuser, verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik,
bessere Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit und Verbesserung der
Investitionen in Afrika, um wirtschaftliche und soziale Chancen zu eröffnen und
damit Migrationsursachen entgegenzuwirken. Der Europäische Auswärtige
Dienst definierte anschließend in einer Orientierungsnote die fünf Aktionsfelder
des Aktionsplans. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/6450 vom 19. Oktober 2015 verwiesen. In einem Non-Paper vom 17. Juli
2015 wurden diese Aktionsfelder nochmals konkretisiert. Der Europäische
Auswärtige Dienst unterstrich zu diesem Non-Paper, dass die Auflistung der
Aktionsfelder keiner Priorisierung gleichkomme. Auch für die Bundesregierung sind die
fünf Themenfelder des Valletta-Aktionsplans als Gesamtpaket in ihrer Bedeutung
gleichwertig.
14. Wurde der Abschnitt zu „Rückführungen“ und „Rückübernahmen“ als
letzter Punkt aufgeführt, um damit gegenüber den afrikanischen Staaten
entgegenzukommen, weil diese zum Teil lediglich eine freiwillige Rückkehr
akzeptieren bzw. den Vorrang einräumen würden (
www.tagesspiegel.de/
politik /gipfel-auf-malta-europa-und-afrika-kontinente-im-clinch/12573226
.html)?
Die in den Gipfeldokumenten von La Valletta aufgeführten Kooperationsgebiete
sind als untereinander gleichwertig aufzufassen. Die Reihenfolge geht zurück auf
das in Antwort zu Frage 13 erwähnte Non-Paper des Europäischen Auswärtigen
Dienstes.
15. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass viele der am
EU-Afrika-Gipfel teilnehmenden afrikanischen Staaten nicht nur Herkunfts-
und Transitländer, sondern zugleich mehrheitlich Aufnahmeländer sind, die
für die Deckung der Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten sowie
Flüchtlinge auf Unterstützung angewiesen sind?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind viele der in der Fragestellung
angesprochenen Staaten in unterschiedlichem Ausmaß gleichzeitig Herkunfts-, Transit-
und Aufnahmeländer und teilweise auf Unterstützung angewiesen.
16. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vor, während
und/oder nach dem Gipfel in Valletta Kritik afrikanischer Staaten an der
Politik der EU und der Bundesregierung, die Verantwortung für Flüchtlinge
sowie Migrantinnen und Migranten an andere Staaten abzuschieben oder
Entwicklungszusammenarbeit zu missbrauchen, um migrationspolitische
Kooperationen im Sinne enggeführter, europäischer und deutscher
Interessen durchzusetzen (
www.fluechtlingsforschung.net/folgen-der-
eufluechtlingspolitik/)?
In der Vorbereitung des Gipfels wurde deutlich, dass alle teilnehmenden Staaten
daran interessiert sind, ein gemeinsames Verständnis im Bereich Migrations- und
Flüchtlingspolitik zu schaffen. Für die Bundesregierung war es ein zentrales
Anliegen, die Bekämpfung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration als
gemeinsame Aufgabe zu definieren und beim Gipfel in La Valletta die
gegenseitige Verantwortung in den Mittelpunkt zu stellen. Alle beteiligten Partner müssen
ihren Beitrag dazu leisten, dass Menschen in ihrer Heimat eine Zukunft und
lebenswerte Perspektive haben. Unabhängig vom Gipfel ist es die
völkerrechtliche Verpflichtung jedes Staates, eigene Staatsangehörige bei fehlendem
Aufenthaltsrecht im Empfangsstaat zurückzunehmen.
17. Auf welche konkrete Art und Weise hat sich die Bundesregierung im
Rahmen ihres „Migrationsdialoges“ mit der Türkei dafür eingesetzt, dass die
Ziele des EU-Aktionsplans zur Türkei erreicht werden
(Bundestagsdrucksache 18/6695)?
Die Bundesregierung hat in ihrem bilateralen Migrationsdialog mit der Türkei
konkrete Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit vereinbart, die der
Verbesserung der Lage der Flüchtlinge in der Türkei dienen soll. So wurden etwa
Gespräche geführt über Angebote der schulischen, beruflichen und universitären
Ausbildung für Flüchtlinge in der Türkei. Zudem wurden Optionen zur Verstärkung
humanitärer Hilfsmaßnahmen zur Versorgung der Flüchtlinge in der Türkei
diskutiert. Außerdem soll im Bereich Grenzschutz die Zusammenarbeit mit den
türkischen Behörden in den Bereichen Bekämpfung der Illegale Migration und
Schleusungskriminalität vertieft werden.
18. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu Projekten machen,
die im Rahmen der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe „zu
Gunsten der Türkei zur Verfügung gestellt“ werden und die vom
Bundesministerium des Innern mit „Schulungsmaßnahmen im Bereich der
Grenzüberwachung (See-/Flussgrenze), Lehr- und Methodenkompetenz
(Qualifizierung und Betreuung von Personal für internationale Friedensmissionen)
sowie polizeiliche Kommunikationsstrategien/Konfliktmanagement bei
Großveranstaltungen“ bezeichnet werden (Bundestagsdrucksache 18/6695)?
Der thematische Schwerpunkt der Ausbildungsmaßnahme lag im Bereich der
Grenzüberwachung (See-/Flussgrenze) und wurde zu Gunsten der türkischen
Nationalpolizei durchgeführt. Schwerpunkte waren: Einweisung in die Aufgaben
der Bundespolizei See, Einweisung in die Strukturen und Aufgaben des
Gemeinsamen Lagezentrums (GLZ) und andere Aufgaben der Bundespolizei, des Zolls
und der Küstenwachpartnerbehörden, Einweisung in die Aufgaben und Struktur
des Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum (Vorstellung der
Fortbildungsinhalte und -möglichkeiten), Einweisung in die Aufgaben und die Struktur der
Maritimen Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung, Aufgaben der Maritimen
Ermittlungs- und Fahndungsgruppe.
Die Maßnahme "Lehr- und Methodenkompetenz" wurde zu Gunsten von
Polizeitrainern der türkischen Nationalpolizei durchgeführt. Es wurden verschiedene
Eignungsauswahlverfahren mit Auslandsbezug sowie die Vorbereitung von
deutschen Polizisten auf Auslandsverwendungen vorgestellt. Darüber hinaus standen
bei dieser Maßnahme der Einblick in das zivile Krisenmanagement und die
Vermittlung von entsprechenden Maßnahmen im Rahmen von polizeilichen
Missionen im Fokus. Schwerpunkte waren: Bewerberauswahl
(Eignungsauswahlverfahren), Vorbereitung der Bewerber für Auslandsmissionen (etwa
Basisvorbereitung, Fremdsprachenkenntnisse, Spezialisierungslehrgänge), Nachbereitung der
Auslandseinsätze
Die Maßnahme „Polizeiliche Kommunikationsstrategie/Konfliktmanagement bei
Großveranstaltungen“ wurde zu Gunsten der türkischen Nationalpolizei
durchgeführt, in diesem Kontext wurden insbesondere verschiedene Kommunikations-
und Deeskalationsmodelle bei der Bewältigung von Großveranstaltungen durch
die deutschen Polizeien vorgestellt.
19. Worum handelte es sich bei der in der Zeit vom 9. bis 13. November 2015
durchgeführten Folgemaßnahme zum abgeschlossenen „EU-
Twinningprojekt Training of Border Police“ mit der Türkei zum Thema „Polizeiliche
Kommunikationsstrategie/Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen“
(Bundestagsdrucksache 18/6695)?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche der Europäischen Union mit der
Türkei über eine vorzeitige Anwendung der völkervertraglich ab 1. Oktober
2017 bestehenden Verpflichtung zur Rückübernahme von
Drittstaatsangehörigen (Bundestagsdrucksache 18/6695)?
Laut Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels vom 29. November wird die
Europäische Kommission bis Anfang März 2016 den zweiten Bericht über die
Fortschritte der Türkei bei der Umsetzung des Fahrplans zur Visaliberalisierung
vorstellen. Die EU und die Türkei sind sich darüber einig, dass das
Rückübernahmeabkommen EU-Türkei ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein soll,
so dass die Kommission im Herbst 2016 ihren dritten Fortschrittsbericht im
Hinblick auf den Abschluss des Visaliberalisierungsprozesses vorstellen kann. Dies
impliziert auch die Abschaffung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige
im Schengen-Raum spätestens im Oktober 2016, sofern die Anforderungen des
Fahrplans erfüllt sind.
21. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen zur
„Vereinfachung der Anwendung des unmittelbar anwendbaren
Rückübernahmeabkommens“ mitteilen, welches die Bundesregierung derzeit mit der
Türkei verhandelt (Bundestagsdrucksache 18/6695)?
Derzeit wird zwischen der Türkei und Deutschland der Text für ein
Durchführungsprotokoll zum europäisch-türkischen Rückübernahmeabkommen
verhandelt. In diesem Durchführungsprotokoll werden die praktischen und technischen
Details für Rückführungen unter Anwendung des europäisch-türkischen
Rückübernahmeabkommens festgelegt, wie etwa die Bestimmung der zuständigen
Behörden, die Verfahrenssprache, zu verwendende Vordrucke oder
Kostenerstattungsfragen.
22. Welche Angaben bzw. Maßnahmen soll das angestrebte
Durchführungsprotokoll zur Vereinfachung der Anwendung des unmittelbar anwendbaren
Rückübernahmeabkommens enthalten, das derzeit zwischen Deutschland
und der Türkei verhandelt wird (Bundestagsdrucksache 18/6695)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
23. Inwiefern wären auch Drittstaatenangehörige von dem bilateralen
Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei erfasst?
Es besteht kein bilaterales Rückübernahmeabkommen zwischen der Türkei und
Deutschland. Es findet ausschließlich das EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen
Anwendung. Wegen des gegenwärtig zur Verhandlung stehenden
Durchführungsprotokolls kann zu einer möglichen Erfassung von Drittstaatenangehörigen
derzeit noch keine Aussage gemacht werden.
24. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits konkrete
Bestrebungen der EU zu den Verhandlungen mit Afghanistan über
ein Rückübernahmeabkommen, wie von der Bundesregierung gewollt
(
www.faz.net/aktuell/politik/kanzleramt-macht-druck-afghanen-sollen
-abgeschoben-werden-13874407.html)?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Europäischen
Kommission, die praktische Zusammenarbeit in Rückführungsfragen mit Afghanistan zu
intensivieren. Auf EU-Ebene ist derzeit nicht geplant, ein EU-
Rückübernahmeabkommen mit Afghanistan zu verhandeln.
25. In welchen Gebieten und Regionen in Afghanistan genau befinden sich aus
Sicht der Bundesregierung sogenannte Schutzzonen, also Gebiete, die
seitens der Bundesregierung als sicher eingestuft werden, und wer sichert diese
aktuell (
www.deutschlandfunk.de/peter-altmaier-zur-fluechtlingspolitik-wir-
koennen.694.de.html?dram:article_id=335741)?
Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt nach dem Ende der ISAF-Mission 2014
volatil, weist aber regionale Unterschiede auf. Pauschale Aussagen über die
Entwicklung der Lage in Afghanistan sind nicht möglich. Es gibt Regionen mit
aktiven Kampfhandlungen und Gebiete, in denen die Lage trotz punktueller
Sicherheitsvorfälle vergleichsweise stabil ist. Flüchtlingsminister Balkhi hat öffentlich
drei Provinzen namentlich als sicher bezeichnet: Kabul, Bamiyan, Panjshir. Mit
Ende der ISAF-Mission haben die Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und
Sicherheitskräfte die Sicherheitsverantwortung für Afghanistan übernommen.
26. Inwieweit will die Bundesregierung diese sogenannten Schutzzonen zu
„innerstaatlicher Fluchtalternativen“ deklarieren, um die
Entscheidungsgrundlagen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) daran
anzupassen (
www.n-tv.de/politik/Wie-Deutschland-Afghanen-loswerden-
will-article16282116.html)?
Die Bundesregierung beobachtet und evaluiert die Sicherheits- und
Bedrohungslage in Afghanistan auch im Hinblick auf Auswirkungen für die deutsche Asyl-
und Rückführungspolitik sehr aufmerksam. Die Ergebnisse dieser regelmäßigen
Evaluierung spiegeln sich insbesondere im aktuellen Bericht des Auswärtigen
Amtes zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Afghanistan wider.
Demnach gibt es in Afghanistan Regionen, in denen die Lage trotz punktueller
Sicherheitsvorfälle vergleichsweise stabil ist und die eine Rückkehr ausreisepflichtiger
afghanischer Staatsangehöriger grundsätzlich erlaubt.
Unabhängig von der Frage zu Schutzzonen prüft das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) bei allen Asylentscheidungen in jedem Einzelfall die
Möglichkeit von „innerstaatlichen Fluchtalternativen“.
27. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis das Ziel der
zwischen der EU und Äthiopien am 11. November 2015 unterzeichneten
Gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität (CAMM – Common
Agenda on Migration and Mobility), „die die Bedeutung von Äthiopien als
einem zentralen Herkunfts-, Transit- und Zielland für irreguläre Migranten
und Flüchtlinge vom Horn von Afrika“ widerspiegele, perspektivisch eine
Mobilitätspartnerschaft auszuhandeln (europa.eu/rapid /press-release_IP-
15-6050_de.htm)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Plänen zur Vereinbarung einer
Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Äthiopien.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
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