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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mobilitätspartnerschaften und das Grenzmanagement der Europäischen Union

Maßnahmen zur Ermöglichung einer "gesteuerten Migration", Hervorhebung der "Mobilitätspartnerschaften" mit afrikanischen Ländern, EU-Afrika-Gipfel in Valletta, Kritik afrikanischer Staaten, Thematisierung von "Rückführungen" und "Rückübernahmen", "Mobilitätspartnerschaft" der EU mit Tunesien, Reform des tunesischen Sicherheitssektors, Grenzmanagement, Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen, EU-Aktionsplan zur Türkei, deutsch-türkisches Rückführungsabkommen, Drittstaatenangehörige, EU-Bestrebungen zu Verhandlungen mit Afghanistan über ein Rücknahmeübereinkommen, innerafghanische Schutzzonen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/686830.11.2015

Mobilitätspartnerschaften und das Grenzmanagement der Europäischen Union

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein zentraler Bestandteil des seit dem Jahr 2005 bestehenden Gesamtansatzes für Migration und Mobilität (GAMM – Global Approach to Migration and Mobility), der einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl darstellt und als Ergänzung der EU-Politik in außen- und entwicklungspolitischen Angelegenheiten dient, sind sogenannte Mobilitätspartnerschaften (www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/11-valletta-summit-press-pack/). Sie sollen die gezielte Suche nach Arbeitskräften mit Übereinkünften darüber verbinden, dass die „Partnerländer“ ihre Bürgerinnen und Bürger nach Ablauf von deren Arbeitsvisa „zurücknehmen“ und ansonsten in Kooperation mit der EU Maßnahmen zur Verhinderung unerwünschter Migration durch den Aufbau von Kapazitäten, gemeinsame operative Maßnahmen, die Verbesserung der Grenzüberwachung und des Grenzmanagements und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit durchführen (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2012_S25_adt.pdf).

Mobilitätspartnerschaften sind von der EU bisher mit Kap Verde (2008), Moldau (2008), Georgien (2009), Armenien (2011), Aserbaidschan (2013) und Marokko (2013) geschlossen worden. Im Jahr 2014 wurden Abkommen mit Tunesien (März) und Jordanien (Oktober) unterzeichnet. Mit Ausnahme von Kap Verde und Aserbaidschan ist Deutschland an allen Mobilitätspartnerschaften beteiligt (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Nationale-Berichte/emn-policy-report-2014-germany.pdf?__blob=publicationFile).

Der Begriff Mobilitätspartnerschaft und die Rede vom erleichterten Personenverkehr sind jedoch trügerisch: Europas zentrales Interesse liege darin, im Rahmen der Partnerschaft ein sogenanntes Rückübernahmeabkommen zu schließen, das Abschiebungen erleichtert (www.proasyl.de/de/news/detail/news/eu_schliesst_mobilitaetspartnerschaft_mit_tunesien/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Spielten für die Bundesregierung die sogenannten Mobilitätspartnerschaften bei den Verhandlungen auf dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta eine besonders hervorgehobene Rolle?

2

Teilte nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission die möglicherweise besondere Betonung der Mobilitätspartnerschaften?

Wenn nein, warum nicht?

3

Mit welchen afrikanischen Ländern müssten nach Auffassung der Bundesregierung in welchem Zeitrahmen entsprechende Mobilitätspartnerschaften abgeschlossen werden, um eine nach den Vorstellungen der Bundesregierung „gesteuerte Migration“ zu ermöglichen?

4

Beteiligt sich Deutschland an der „Mobilitätspartnerschaft“ der EU mit Tunesien, vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung von Anfang an konstruktiv und aktiv in die Verhandlungen eingebracht und eine Teilnahme Deutschlands in Aussicht gestellt hatte, weil Tunesien nicht nur ein wichtiger politischer Partner, sondern auch ein bedeutendes Transitland für Migranten sei (Bundestagsdrucksache 18/270)?

5

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits konkrete Regelungen bezüglich der mit Tunesien nach Abschluss der Mobilitätspartnerschaft einhergehenden Mandate

zur Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Tunesien,

zur Verhandlung von Visaerleichterungen, z. B. durch die Möglichkeit zur Erteilung von Visa für mehrfache Einreisen oder für längerfristige Aufenthalte und zur Gewährung einer Befreiung von den Antragsgebühren für bestimmte Personengruppen,

zur Unterstützung der Stärkung der Fähigkeiten der tunesischen Behörden im Bereich Grenzmanagement, Dokumentensicherheit und Korruptionsbekämpfung, um sogenannte irreguläre Migration weiter einzudämmen,

zur Unterstützung bei der Bekämpfung krimineller Vereinigungen, die in Schleusung, Menschenhandel und sonstige Arten der transnationalen Kriminalität verwickelt sein sollen,

zur Unterstützung beim Umgang mit Opfern von Menschenhandel,

zur Unterstützung der tunesischen staatlichen Stellen im Bereich Asyl und internationaler Schutz wie unter anderem die Weiterentwicklung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften Tunesiens im Einklang mit den internationalen Standards, insbesondere dem Genfer Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und dem zugehörigen Protokoll von 1967, und im Einklang mit der tunesischen Verfassung sowie

zur Unterstützung Tunesiens bei der Schaffung nationaler Verwaltungskapazitäten für die Durchführung dieser Rechtsinstrumente und die Förderung der Zusammenarbeit der Verwaltungsstellen mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, UNHCR (Bundestagsdrucksache 18/270)?

6

Wann genau sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen zur Vereinbarung eines Visaerleichterungsabkommens sowie eines Rückübernahmeabkommens mit Tunesien beginnen, und wer wird an den einzelnen Verhandlungsrunden teilnehmen?

7

Was ist der Bundesregierung über Beteiligte eines dreijährigen Projektes der Europäischen Kommission zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien bekannt, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio. Euro umfassen soll (Bundestagsdrucksache 18/6421)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von zwei zugrunde liegenden Peer Reviews zur Evaluierung des Sicherheitssektors sowie des Grenzmanagements, deren Aussagen von ihr grundsätzlich mitgetragen werden?

Welche Ergebnisse des Berichts bilden „eine wesentliche Grundlage“ für die bilaterale Unterstützung der Bundesregierung „beim Kapazitätsaufbau Grenzschutz in Tunesien“?

Für welche „laufenden Polizei- und Grenzpolizei-Projekte“ in Tunesien ist „eine Fortführung“ für das Jahr 2016 geplant, und welche entsprechenden Vorbereitungen sind hierzu „im Gange“?

Welchen neuen Stand kann die Bundesregierung zu Verhandlungen über die Neuauflage des deutschtunesischen bilateralen Sicherheitsabkommens mitteilen, und wann soll es unterzeichnet werden?

8

Welche einzelnen Teilvorhaben zur Modernisierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen und der Verbesserung der Grenzsicherheit sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant (Bundestagsdrucksache 18/6421)?

Welche näheren Einzelheiten kann die Bundesregierung zur Errichtung von drei Lagezentren an den Grenzen zu Algerien und Libyen mitteilen, und mit welchem Ergebnis wurden die Verhandlungen „seitens der EU-Kommission mit der tunesischen Seite“ hierzu abgeschlossen?

Wann genau soll das Projekt begonnen werden?

9

Was ist der Bundesregierung über einzelne Beiträge der britischen und italienischen Regierung zur Mobilitätspartnerschaft bzw. zum Grenzmanagement in Tunesien bekannt, die laut einem Ratsdokument „Unterstützung im Bereich des Grenzmanagements“ sowie technische Ausrüstung zur Verbesserung der Grenzüberwachung anbieten (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)?

10

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Programms auch Pilotprojekte hinsichtlich der freiwilligen Rückkehr nach Tunesien geplant, und um welche handelt es sich dabei?

11

Wer soll nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Formulierung einer nationalen Strategie für Migrationsmanagement“ und einem entsprechenden Aktionsplan mitarbeiten (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)?

Was ist der Bundesregierung über Beteiligte und Ziele einer „Analyse zum Grenzmanagement“ bekannt?

Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer „Internetplattform zu Migration“ in Tunesien bekannt?

12

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Gespräche hinsichtlich geplanter bzw. angestrebter Mobilitätspartnerschaften mit Ghana und Senegal?

13

Waren „Rückführungen“ und „Rückübernahmen“ für die Bundesregierung in den Verhandlungen auf dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta von besonders herausragender Bedeutung für den zu beschließenden Aktionsplan?

Wenn ja, warum konnte sich die Bundesregierung nicht durchsetzen, so dass der entsprechende Abschnitt erst unter Punkt 5. und damit als letzter Punkt aufgeführt wird (www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-valletta-version-5-13768-15.pdf)?

14

Wurde der Abschnitt zu „Rückführungen“ und „Rückübernahmen“ als letzter Punkt aufgeführt, um damit gegenüber den afrikanischen Staaten entgegenzukommen, weil diese zum Teil lediglich eine freiwillige Rückkehr akzeptieren bzw. den Vorrang einräumen würden (www.tagesspiegel.de/politik/gipfel-auf-malta-europa-und-afrika-kontinente-im-clinch/12573226.html)?

15

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass viele der am EU-Afrika-Gipfel teilnehmenden afrikanischen Staaten nicht nur Herkunfts- und Transitländer, sondern zugleich mehrheitlich Aufnahmeländer sind, die für die Deckung der Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge auf Unterstützung angewiesen sind?

16

Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vor, während und/oder nach dem Gipfel in Valletta Kritik afrikanischer Staaten an der Politik der EU und der Bundesregierung, die Verantwortung für Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten an andere Staaten abzuschieben oder Entwicklungszusammenarbeit zu missbrauchen, um migrationspolitische Kooperationen im Sinne enggeführter, europäischer und deutscher Interessen durchzusetzen (fluechtlingsforschung.net/folgen-der-eu-fluechtlingspolitik/)?

17

Auf welche konkrete Art und Weise hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihres „Migrationsdialoges“ mit der Türkei dafür eingesetzt, dass die Ziele des EU-Aktionsplans zur Türkei erreicht werden (Bundestagsdrucksache 18/6695)?

18

Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu Projekten machen, die im Rahmen der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe „zu Gunsten der Türkei zur Verfügung gestellt“ werden und die vom Bundesministerium des Innern mit „Schulungsmaßnahmen im Bereich der Grenzüberwachung (See-/Flussgrenze), Lehr- und Methodenkompetenz (Qualifizierung und Betreuung von Personal für internationale Friedensmissionen) sowie polizeiliche Kommunikationsstrategien/Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen“ bezeichnet werden (Bundestagsdrucksache 18/6695)?

19

Worum handelte es sich bei der in der Zeit vom 9. bis 13. November 2015 durchgeführten Folgemaßnahme zum abgeschlossenen „EU-Twinningprojekt Training of Border Police“ mit der Türkei zum Thema „Polizeiliche Kommunikationsstrategie/Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen“ (Bundestagsdrucksache 18/6695)?

20

Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche der Europäischen Union mit der Türkei über eine vorzeitige Anwendung der völkervertraglich ab 1. Oktober 2017 bestehenden Verpflichtung zur Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen (Bundestagsdrucksache 18/6695)?

21

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen zur „Vereinfachung der Anwendung des unmittelbar anwendbaren Rückübernahmeabkommens“ mitteilen, welches die Bundesregierung derzeit mit der Türkei verhandelt (Bundestagsdrucksache 18/6695)?

22

Welche Angaben bzw. Maßnahmen soll das angestrebte Durchführungsprotokoll zur Vereinfachung der Anwendung des unmittelbar anwendbaren Rückübernahmeabkommens enthalten, das derzeit zwischen Deutschland und der Türkei verhandelt wird (Bundestagsdrucksache 18/6695)?

23

Inwiefern wären auch Drittstaatenangehörige von dem bilateralen Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei erfasst?

24

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits konkrete Bestrebungen der EU zu den Verhandlungen mit Afghanistan über ein Rückübernahmeabkommen, wie von der Bundesregierung gewollt (www.faz.net/aktuell/politik/kanzleramt-macht-druck-afghanen-sollen-abgeschoben-werden-13874407.html)?

25

In welchen Gebieten und Regionen in Afghanistan genau befinden sich aus Sicht der Bundesregierung sogenannte Schutzzonen, also Gebiete, die seitens der Bundesregierung als sicher eingestuft werden, und wer sichert diese aktuell (www.deutschlandfunk.de/peter-altmaier-zur-fluechtlingspolitik-wir-koennen.694.de.html?dram:article_id=335741)?

26

Inwieweit will die Bundesregierung diese sogenannten Schutzzonen zu „innerstaatlicher Fluchtalternativen“ deklarieren, um die Entscheidungsgrundlagen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) daran anzupassen (www.n-tv.de/politik/Wie-Deutschland-Afghanen-loswerden-will-article16282116.html)?

27

Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis das Ziel der zwischen der EU und Äthiopien am 11. November 2015 unterzeichneten Gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität (CAMM – Common Agenda on Migration and Mobility), „die die Bedeutung von Äthiopien als einem zentralen Herkunfts-, Transit- und Zielland für irreguläre Migranten und Flüchtlinge vom Horn von Afrika“ widerspiegele, perspektivisch eine Mobilitätspartnerschaft auszuhandeln (europa.eu/rapid /press-release_IP-15-6050_de.htm)?

Berlin, den 30. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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