[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 4. Januar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7197
18. Wahlperiode 06.01.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock,
Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6927 –
Schutz der Moore – Beitrag zum Natur- und Klimaschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nasse Moore spielen eine entscheidende Rolle für Klima-, Boden- Natur- und
Artenschutz. Doch sie sind kurz davor, aus unserer Landschaft zu
verschwinden. Über 95 Prozent der ursprünglichen Moore wurden – zum allergrößten Teil
unwiderruflich – in ihrem Wasserhaushalt gestört. Bereits die Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt – Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS) von
2007 beschreibt diesen Umstand kritisch. In konkrete Maßnahmen umgesetzt
wurde jedoch fast nichts. Dem Moorschutz muss daher – wie in der NBS der
Bundesregierung formuliert – allerhöchste Priorität eingeräumt werden.
Intakte Moore sind Orte mit einer einzigartigen Artenvielfalt. Insbesondere die
nährstoffarmen und sauren Hochmoore stellen besondere Anforderungen an
ihre Bewohner. Hier haben sich hochspezialisierte Tier- und
Pflanzengesellschaften entwickelt, die außerhalb dieses Ökosystems kaum überleben könnten.
Viele dieser heimischen Arten kommen ausschließlich in Mooren vor und fast
alle sind heute gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Neben der Bedeutung der Moore für den Artenschutz, sind Moore wichtige
Regulierer des Wasserhaushalts und effektiver Kohlenstoffspeicher. Als solche
fungieren sie in natürlichem Zustand als CO2-Senke. Moore speichern weltweit
etwa doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder zusammen. Werden Moore
aber entwässert, wird der über Jahrtausende festgelegte Kohlenstoff als
Treibhausgas freigesetzt und trägt dazu bei, die Atmosphäre weiter aufzuheizen.
Vor allem die nicht angepasste Forst- und Landwirtschaft und die mit der
Nutzung einhergehende Entwässerung, aber auch der Flächenverlust durch
wachsende Siedlungen und Infrastrukturbauten, bedrohen die Moore. Im
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird insbesondere die landwirtschaftliche
Nutzung von Moorböden als Acker- und Grünland als Verursacher von
Emissionen für 41 Millionen t CO2-Äquivalent (Äq) verantwortlich gemacht. Die
gesellschaftlichen Kosten für den Ausstoß von Treibhausgasen aus Mooren liegen
somit konservativ gerechnet für Deutschland bei 3,6 Mrd. Euro pro Jahr. Das
entspricht etwa 4,3 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen
(Osterburg et al. 2013: Handlungsoptionen für den Klimaschutz in der
deutschen Agrar- und Forstwirtschaft Thünen Report 11). Aber auch die industrielle
Abtorfung v. a. zur Produktion von Substraten und Erden für den Gartenbau
setzt Klimagase frei.
Die anhaltende Zerstörung der klimawirksamen Moorgebiete muss gestoppt und
dem Moorschutz sowie der Moorrevitalisierung – wie in der NBS von 2007
versprochen – allerhöchste Priorität eingeräumt werden. Die Vision der NBS, dass
Deutschland wieder mehr lebendige Hochmoore hat und Niedermoore einen
naturnahen Wasser- und Nährstoffhaushalt sowie Moore einen günstigen
Erhaltungszustand aufweisen, muss bis 2020 erreicht werden. Auch für das Klima
muss das Ziel der Bundesregierung, eine Treibhausgasreduktion von 1,5 –
3,4 Millionen t CO2-Äq durch Moorschutz zu erreichen, angepasst werden und
bis 2020 eine Einsparung von bis zu 5 Millionen t CO2-Äq durch die
Renaturierung von Mooren und der Initiierung von klimaschonenden
Landnutzungsmodellen auf Torfböden erreicht werden.
Klima
1. Welche Berechnung wurde für die im Klimaaktionsprogramm anvisierte
Einsparung von 1,5 – 3,4 Millionen t CO2-Äq zugrunde gelegt?
In der genannten Berechnung wird davon ausgegangen, dass fünf Prozent der
land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden wiedervernässt werden
könnten.
Die Angaben zu den Gesamtmoorflächen wurden aus dem Inventar
(Umweltbundesamt (UBA) 2014, ausführliche Tabellen vom Thünen Institut) für das Jahr
2012 übernommen. Dazu zählen Wälder, Ackerland, Grünland und Feuchtgebiete
auf organischen Böden mit einer Gesamtfläche von 1,7 Millionen Hektar. Bei
5 Prozent der Gesamtflächen handelt es sich um eine Fläche von 85 000 ha.
Zur Berechnung von Emissionen aus Mooren werden im deutschen
Inventarbericht Emissionsfaktoren von 18 t CO2-Äq ha/a für Grünland und 40 t CO2-Äq ha/a
für Ackerland verwendet (UBA 2014).
Für die untere Grenze wurde angenommen, dass ausschließlich Grünlandflächen
wiedervernässt werden. Für die obere Grenze wurde angenommen, dass
ausschließlich Ackerlandflächen wiedervernässt werden.
Weitere Informationen unter:
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/
Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/oekoinstitut_quantifizierung_
massnahmen_bf.pdf.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass jährlich ca. 41 Millionen t CO2-Äq aus der Landnutzung von
Moorstandorten emittiert werden, für die Erreichung des Einsparungsziels des
Klimaaktionsprogramms?
CO2-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und CO2-Senken werden bisher
nicht in die Bewertung zur Erreichung des nationalen und europäischen
Klimaschutzziels einbezogen. Mittelfristig sollten die Potenziale für zusätzliche
Klimaschutzmaßnahmen in diesem Bereich in den Blick genommen werden.
Allein die landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden als Acker- und Grünland
verursacht Emissionen von 37 Millionen t CO2-Äq, das entspricht etwa vier
Prozent der gesamten deutschen Treibhausgas-Emissionen. Allerdings ist die
Bilanzierung der Emissionen im Sektor der Landnutzung, Landnutzungsänderungen
und Forstwirtschaft (LULUCF) – verglichen mit den anderen Sektoren – mit
methodischen Schwierigkeiten verbunden, auch fehlen hinreichende
Datengrundlagen.
3. Wie plant die Bundesregierung dieses Ziel umzusetzen?
Was ist bisher umgesetzt?
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant (bitte nach
Naturschutzmaßnahmen, Klimaschutzmaßnahmen sowie Landnutzungsänderungsprogrammen
auflisten)?
4. Besteht bereits die im Klimaaktionsprogramm 2020 genannte Bund-Länder-
Zielvereinbarung unter Einbeziehung der Agrarressorts auf Grundlage des
Positionspapiers der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz,
Landschaftspflege und Erholung (LANA) von November 2012?
Wenn nein, wie wird diese vorangetrieben und wann kann mit dieser
gerechnet werden?
5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder
darin zu bestärken, den anhaltenden Trend zur Entwässerung der Moore
durch Land- und Forstwirtschaft umzukehren?
Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die Erhöhung des Wasserstandes können Treibhausgasemissionen aus
drainierten Moorflächen verringert, die Kohlenstoffspeicherfunktion von Mooren
bei nahezu vollständiger Vernässung wieder hergestellt und zusätzlich erhebliche
positive Effekte für den Wasserhaushalt und die Biodiversität erzielt werden.
Aus diesem Grund hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, gemeinsam
mit den Ländern eine Vereinbarung auf Grundlage des Positionspapiers der
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und
Erholung (LANA) vom November des Jahres 2012 zu beschließen.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Moorschutzprogrammen liegt bei den
Ländern. Maßnahmen, die über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt werden, werden von
Bund und Ländern kofinanziert und können den Moorschutz unterstützen.
Bisher betrug zum Beispiel die Förderung der dauerhaften Umwandlung von
Ackerflächen in Dauergrünland bis zu 644 Euro/ha. Ab dem Jahr 2015 wurde die
Förderung deutlich auf bis zu 1 690 Euro/ha erhöht. Bei der Verwendung
besonders umweltfreundlicher und standortgeeigneter Saatgutmischungen kann die
Förderung bis zu 2 210 Euro/ha betragen. Damit besteht nun ein wesentlicher
Anreiz, um die Emissionen aus der Nutzung von organischen Böden zu verringern.
Weitere besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland werden unter der
Maßnahmengruppe D genannt und können zu einer extensiven, moorschonenden
Nutzung beitragen. Dazu zählen:
Verzicht auf Bodenbearbeitung
Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger
Geringe Viehbestandsdichte
Verschiebung des frühesten Weidegangs um zwei Wochen
Verschiebung des Zeitpunkts der Pflegemaßnahmen um vier Wochen.
Vor allem durch die beiden letztgenannten Förderpunkte kann ein höherer
Grundwasserstand in den Frühjahrsmonaten gewährleistet werden.
Mit dem durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) und Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung
(BMEL) aufgelegten „Waldklimafonds“ werden bereits Maßnahmen gefördert,
die dem Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz
sowie der Anpassung von Wäldern an den Klimawandel dienen sollen. Darunter
fallen z. B. auch Projekte zu Schutz, Erhalt und Renaturierung von Mooren im
Wald sowie von Moorwäldern.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Entwässerungen von Moorstandorten durch
die Forstwirtschaft ein Relikt der Vergangenheit sind und aktive zusätzliche
Entwässerungen nicht mehr stattfinden, bzw. höchstens auf sehr wenige Ausnahmen
in Sonderfällen beschränkt sind.
6. Welche neuen internationalen Projekte unterstützt die Bundesregierung in
welchem Umfang im Bereich des Moorerhalts und der
Moorwiedervernässung?
Welche internationalen Projekte will die Bundesregierung in Zukunft
fördern?
Derzeit unterstützt die Bundesregierung mit Mitteln der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB ein Vorhaben in der Russischen Föderation, das
als Hauptziel die Wiedervernässung von Torfmooren hat. Das Volumen beträgt
5 Mio. Euro.
Ein weiteres Projekt der IKI zur Stärkung regionaler Erfahrungen beim
nachhaltigen Management von Torfmooren in Südostasien ist derzeit in Planung.
Darüber hinaus tragen weitere internationale Projekte, die Feuchtgebietsschutz
zum Ziel haben, auch zum Moorschutz bei. Dieser Beitrag kann jedoch nicht im
Einzelnen differenziert dargestellt werden.
7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch diese
internationalen Projekte erzielten Treibhausgaseinsparungen?
Die IKI hat von Beginn an Projekte gefördert, die den Moorschutz, die
Renaturierung von Mooren und im weitesten Sinn den Schutz einer Vielzahl von
Feuchtgebietsbiomen weltweit zum Ziel haben. Das Monitoring von Treibhausgasen,
Senkenwirkung und vermiedene Emissionen ist nicht grundsätzlich Teil der zu
berichtenden bzw. zu quantifizierenden Projektergebnisse, auch wenn dieser
Nebeneffekt als sicher unterstellt werden kann.
Die Emissionsreduktion durch Wiedervernässung von Mooren ist zudem
wissenschaftliches Neuland, über das in den letzten Jahren intensiv geforscht wurde.
Grundsätzlich gilt, dass eine exakte Vorhersage der durch Renaturierung
ausgelösten biologischen und klimarelevanten Prozesse nicht möglich ist. Wann eine
Senkenwirkung eintritt und wovon diese abhängt, lässt sich aber mittlerweile gut
eingrenzen. Wie hoch eine Senkenwirkung sein wird, kann aber nur durch
laufende wissenschaftliche Begleitung genauer bestimmt werden.
Daher gilt, dass in einer begrenzten Anzahl von Projekten sehr wohl eine
Größenordnung der vermiedenen Emissionen ermittelt werden kann. Die weitaus
größte Anzahl von Projekten in Feuchtgebieten, Mangrovenwäldern und Mooren
hat diesen Nebeneffekt, der jedoch – aufgrund unterschiedlicher
Schwerpunktsetzung –nicht weiter quantifiziert wird oder aus Gründen der Machbarkeit nicht
quantifiziert werden kann.
8. Wie unterstützt die Bundesregierung die Forschungsprojekte zur
klimaneutralen Nutzung von Mooren, insbesondere Paludikultur?
Wie will die Bundesregierung die Forschung und Umsetzung in Absprache
mit den Ländern in Zukunft entwickeln?
Unter dem Dach des BMBF-Forschungsrahmenprogramms „Forschung für
nachhaltige Entwicklung“ (FoNa) hat das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) den Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Landmanagement“ ins
Leben gerufen. Der Förderschwerpunkt hat auch die Forschung zum Thema
Moore und ihrer nachhaltigen, klimafreundlichen Nutzung zum Inhalt. BMBF hat
hierzu seit dem Jahr 2006 rund 9 Mio. Euro für sieben Projekte zur Verfügung
gestellt.
Mit dem neuen Instrument der Europäischen Innovationspartnerschaft
„Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI) im Rahmen der
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung
durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums („ELER-Verordnung“) können gemeinsame Innovationsprojekte
von Landwirten, Forschern, Beratern sowie weiteren Akteuren zur nachhaltigen
Entwicklung des ländlichen Raums mit ELER-Mitteln gefördert werden.
Entsprechend der Umsetzungsentscheidung der Länder kann in diesem Zusammenhang
auch ein Anbau von Paludikulturen förderwürdig sein (siehe z. B. für
Mecklenburg-Vorpommern). Das BMEL unterstützt die Länder bei der Umsetzung der
„EIP AGRI“ mit Vernetzungs- und Koordinierungstätigkeiten auf Bundesebene
durch eine Deutsche Vernetzungsstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung.
9. Wie unterstützt die Bundesregierung die Verbesserung der agrarpolitischen
Rahmenbedingungen für Paludikulturen, mindestens Gleichstellung mit
herkömmlicher Moornutzung bzw. Anreize für eine Umstellung auf nachhaltige
Moornutzung (Beihilfefähigkeit über die 1. Säule der EU-Agrarpolitik,
Sonderregelung bei der Anlage von Dauerkulturen auf Dauergrünland,
Agrarumwelt-/Agrarklimamaßnahmen über die 2. Säule der EU-Agrarpolitik),
jeweils auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene?
Landwirtschaftliche Flächen, auf denen Niederwald im Kurzumtrieb gemäß der
Liste der für Niederwald mit Kurzumtrieb bei der Betriebsprämie geeigneten
Arten und deren maximalen Erntezyklen (BLE Bekanntmachung Nr. 05/10/31)
angebaut wird (z. B. Weiden, Pappeln, Erlen und Gemeine Eschen), werden bei
Wahl zulässiger Arten auch als Flächennutzung im Umweltinteresse nach
Artikel 46 der Direktzahlungen-Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit
§ 30 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung anerkannt.
Der Anbau dieser Kulturen auf bisherigen Dauergrünlandflächen gilt aufgrund
der EU-rechtlichen Bestimmungen als Umwandlung von Dauergrünland. Flächen
mit Schilf und Binsen sind über die erste Säule der EU-Agrarpolitik nicht
beihilfefähig.
Nach Artikel 32 der Direktzahlungen-Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 behalten
Flächen jedoch ihre Beihilfefähigkeit unabhängig von ihrer gegenwärtigen
Bewirtschaftung und Bodenbedeckung, soweit sie im Jahr 2008 beihilfefähig
waren und infolge der Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(RL 92/43/EWG), der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) oder der
Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) die üblichen Kriterien für die
Beihilfefähigkeit nicht mehr erfüllen. Bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen verlieren
somit nicht ihre Beihilfefähigkeit.
Ob ein Anbau von Paludikulturen in Natura 2000-Gebieten möglich ist, ist in
Abhängigkeit von den Erhaltungszielen der jeweiligen Einzelgebiete zu klären.
NBS
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob alle noch bestehenden
natürlich wachsenden Hochmoore bis zum Jahr 2010 gesichert wurden, und ob
sie sich in einer natürlichen Entwicklung befinden?
Moore unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 Absatz 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes. Zusätzlich sind alle noch bestehenden natürlich
wachsenden Hochmoore als FFH-Gebiete gesichert und befinden sich in natürlicher
Entwicklung. Wegen durch Naturschutzmaßnahmen nicht zu beeinflussenden
Einwirkungen (Eutrophierung, Änderungen des Wasserhaushaltes) ist ein
günstiger Erhaltungszustand aber noch nicht erreicht. Allerdings ist der
Erhaltungszustand stabil, so dass keine weitere Degradation stattfindet.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang die
Revitalisierung gering geschädigter Hochmoore bis zum Jahr 2010 eingeleitet
wurde mit dem Ziel, intakte hydrologische Verhältnisse und eine
moortypische, oligotrophe Nährstoffsituation zu erreichen?
Die Länder unternehmen zahlreiche Aktivitäten, unterhalten Programme (siehe
Antwort zu Frage 14) und führen z. T. vom Bund geförderte Projekte durch, die
der Erhaltung und Renaturierung von Mooren dienen.
Deren Erfolge manifestieren sich u. a. darin, dass der Erhaltungszustand von
Hochmooren stabil ist und deren Zukunftsaussichten überwiegend günstig sind.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in regenerierbaren
Niedermooren der Torfschwund signifikant reduziert wurde?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Kenntnisse darüber vor, ob in
regenerierbaren Niedermooren der Torfschwund signifikant reduziert wurde.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Teile der im Jahr 2007
intensiv genutzten Niedermoore extensiviert wurden und nur noch
Grünlandnutzung aufweisen?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Kenntnisse vor.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in allen Bundesländern
Moorentwicklungskonzepte erarbeitet wurden?
Wie will die Bundesregierung die Länder bei deren Umsetzung unterstützen?
Moorschutzkonzepte bestehen in den moorreichen Ländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern.
Die Bundesregierung unterstützt die Länder im Moorschutz insbesondere durch
die Förderung von Renaturierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms
„chance.natur“ zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und
Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wo der Schutz des
Wasserhaushalts intakter Moore und dauerhafte Wiederherstellung regenerierbarer
Moore bereits stattgefunden hat?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen
darüber hinaus keine Informationen vor.
16. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die Stickstoffeinträge
durch kontinuierliche Reduzierung unter die Belastungsgrenze zu bringen?
Zusätzlich zur Novellierung der Düngeverordnung arbeitet das BMUB an einer
umfassenden Stickstoffstrategie, die die bereits vorhandenen Ziele und
politischen Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffemissionen aus den
unterschiedlichen Bereichen bündeln, miteinander verzahnen und gegebenenfalls um weitere
Ziele, Maßnahmen und Instrumente ergänzen soll. Mittel- bis langfristig soll eine
deutliche Absenkung der Stickstoffeinträge erreicht werden.
17. Hält die Bundesregierung den Entwurf der Düngeverordnung dafür für
ausreichend?
Die Novellierung der Düngeverordnung (DüV) ist ein sehr wichtiger Schritt zur
Reduzierung der Stickstoffeinträge in die Umwelt. Der Entwurf der Novelle der
Düngeverordnung enthält neue und erhöhte Anforderungen an die Anwendung
von Düngemitteln. Diese lassen einen effizienteren und ressourcenschonenderen
Einsatz von Stickstoff und somit einen Rückgang des Stickstoffüberschusses
erwarten.
Die Belastungsgrenzen für empfindliche Lebensräume wie Moore können aber
nicht allein aufgrund der Novelle der Düngeverordnung flächendeckend
unterschritten werden, da ein relevanter Anteil der Stickstoffeinträge aus Quellen
stammt, die nicht von Geltungsbereich der DüV erfasst werden.
18. Welche Nutzungen von Mooren können nach Einschätzung der
Bundesregierung im Einklang mit den Zielen des Moor- und Klimaschutzes erfolgen,
und unter welchen Voraussetzungen?
Eine extensive Grünlandnutzung oder die natürliche Waldentwicklung dienen in
der Regel dem Moor- und Klimaschutz. Die Bundesregierung wird ein langfristig
angelegtes Pilotprojekt zur Revitalisierung einer intensiv genutzten und
degradierten Moorlandschaft im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
auflegen. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützt das
Bundesumweltministerium darüber hinaus seit Dezember des Jahres 2015 den
Nationalen Moorschutzdialog, der unter anderem die wirtschaftliche Nutzung von
Moorböden durch Paludikultur thematisiert.
19. Welche ökonomischen Anreize zur Nutzungsextensivierung und Umstellung
auf Paludikultur auf entwässerten Niedermooren und Hochmooren hat die
Bundesregierung geplant oder bereits umgesetzt?
Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Moorschutzprogrammen liegt bei den
Ländern. Maßnahmen, die über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt werden, werden von
Bund und Ländern kofinanziert und können den Moorschutz unterstützen.
Geförderte Maßnahmen zur Nutzungsextensivierung sind z. B. die dauerhafte
Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland und extensive, moorschonende
Nutzung von Dauergrünland. Weitere Maßnahmen sind Beratungsleistungen
sowie investive Förderungen z. B. für wasserbauliche Maßnahmen.
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Ausweitung der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz mit einem weiteren
Förderschwerpunkt zum Moorschutz als Klima- und Landschaftsschutz?
Es gibt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
(GAK) Fördermöglichkeiten, die für den Moorschutz genutzt werden (siehe auch
Antwort zu Frage 19). Für Moorschutzprojekte müssen viele unterschiedliche
Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD wurde vereinbart: „Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz wird zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung
weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollen umfassend genutzt werden.“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit der
Umsetzung dieses Auftrags begonnen. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe ist
die interne Abstimmung allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit noch
keine näheren Angaben über neue Fördermaßnahmen gemacht werden können.
Der inhaltliche Kern der Weiterentwicklung wird bereits durch den im Auftrag
enthaltenen Hinweis auf die umfassende Nutzung der Fördermöglichkeiten des
ELER-Fonds konkretisiert.
Der ELER-Fonds bietet EU-Fördermittel für den Moorschutz, die die Länder
bereits nutzen. Neben dem ELER-Fonds verwenden die Länder für den Moorschutz
auch EU-Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE). Probleme bei der Verwendung dieser Fördermittel sind im Rahmen der
Konsultation zu Klimaschutzaktivitäten im Bereich Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forsten (LULUCF) identifiziert worden (siehe Bericht über
LULUCF-Aktionen gemäß Artikel 10 des Beschlusses Nr. 529/2013/EU,
www.ti.bund.de/media/institute/lr/LULUCF-Beteiligung_2014/Bericht_an_die_
Europaeische_Kommission/150109_LULUCF_Bericht_DE_fin.pdf ), siehe auch
die Antwort zu Frage 9).
Die Lösung der Probleme mit den bestehenden Förderinstrumenten ist ein
Anliegen der Bundesregierung.
21. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Stand der Einbindung der
Moore in ein länderübergreifendes Biotopverbundsystem?
22. Strebt die Bundesregierung weitere Wiedervernässungen von degradierten
Mooren an, und wenn ja, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und wo
mit welcher politischen Zielrichtung?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung von Moorschutzprojekten und Maßnahmen des Biotopverbundes
im Sinne von § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes obliegt den Bundesländern.
23. Was unternimmt die Bundesregierung aktuell gegen weitere Zerstörungen
von Mooren oder ehemaligen Moorgebieten?
Eine Zerstörung von noch bestehenden natürlich wachsenden Hochmoore ist
rechtlich nicht zulässig (siehe Antwort zu Frage 10).
Bezüglich des Torfabbaus wird auf die Antworten zu den Fragen 27 bis 29
verwiesen.
24. Hat die Bundesregierung eine Strategie wie die in der Naturschutzoffensive
2020 angekündigte Initiative, den Grünlandschutz bundesweit auf hohem
Niveau zu sichern und dabei insbesondere Vogelschutzgebiete und
Niedermoorstandorte zu berücksichtigen, in konkrete Maßnahmen umgesetzt
werden soll?
Bis wann ist mit dieser Initiative zu rechnen?
Das BMUB hat Mitte Oktober des Jahres 2015 die „Naturschutz-Offensive 2020“
vorgestellt und angekündigt, eine Initiative zu starten, die den Grünlandschutz
sichern soll. Die erforderliche Konzeptentwicklung dazu ist derzeit in Arbeit.
25. Bis wann ist mit dem Pilotprojekt zur gesamten Revitalisierung einer
intensiv genutzten und degradierten Moorlandschaft im Rahmen des
Bundesprogramms Biologische Vielfalt, wie in der Naturschutzoffensive angekündigt
zu rechnen?
Welche Schritte werden eingeleitet, um dies zu erreichen?
Vor dem Start dieses Projekts ist im Dialog mit betroffenen Akteuren ein Konzept
zu entwickeln, ein Träger zu finden und ein Antrag zu erarbeiten und zu prüfen.
Ein Termin für den Start des Projektes kann daher noch nicht genannt werden.
Torfabbau
26. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, eine signifikante
Reduzierung des Torfabbaus zu erreichen?
Auf die Antworten zu den Fragen 28 bis 39 wird verwiesen.
27. Welche Maßnahmen wurden dafür bereits unternommen und welche
zusätzlichen Maßnahmen sind derzeit geplant, um weitere Degradierung von
Moorböden durch Torfabbau zu verhindern?
Auf die Antworten zu den Fragen 28 bis 39 wird verwiesen.
28. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass Torf
verstärkt aus der EU und dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland
importiert wird?
Sind Projekte mit den Ursprungsländern der Torfsubstrate (z. B. im Rahmen
des Beratungshilfeprogramms des BMUB) geplant, um den Schutz und
Revitalisierung der Moore zu unterstützen und alternative regionale
Wertschöpfungsketten in Torfabbaugebieten zu entwickeln?
Eine Begrenzung der Importe von Torf lässt sich nur durch die Einschränkung
der Torfverwendung sowie durch die Entwicklung geeigneter Torfersatzstoffe in
ausreichendem Maße erreichen. Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
29. Wie hat sich der Torfabbau vom Jahr 2007 bis jetzt entwickelt (bitte nach
Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
In Deutschland werden auf über 20.000 ha bzw. rund acht Prozent der
Hochmoore Torf gewonnen. Im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2009 betrug die
Menge des gewonnenen Hochmoortorfes etwa 8,2 Millionen Kubikmeter, diese
Produktionsmenge wurde auch im Jahr 2012 erreicht (DESTATIS Fachserie 4
Reihe 3.1 Produzierendes Gewerbe).
30. Wie hat sich die Menge des eingesetzten Torfs im Hobbygartenbereich und
im Erwerbsgartenbau seit dem Jahr 2007 verändert (bitte jeweils nach Jahr,
Tonnen und Herkunftsland aufschlüsseln)?
Wenn sich keine Veränderung abzeichnet, warum nicht?
Nach Schätzungen des Industrieverbands Garten aus dem Jahr 2011 werden in
Deutschland zur Herstellung von Blumenerden und Kultursubstraten etwa
8,5 Millionen m3 Torf verwendet. Etwa 1 Mio. m3 weitere Zuschlagstoffe werden
demnach mit verarbeitet. Dazu gehören u. a. Rindenhumus, Holz- und
Kokosfasern sowie Komposte. 55 Prozent der Erden und Substrate werden im
Erwerbsgartenbau, 35 Prozent im Hobbygartenbau und 10 Prozent im Garten- und
Landschaftsbau u. a. verwendet. Im Hobbygartenbau beträgt der Torfanteil 77 Prozent,
in Substraten für den Erwerbsgartenbau 93 Prozent. Zeitlich aufgeschlüsselte
Daten liegen nicht vor.
31. Welche Torfersatzstoffe bzw. alternativen Substratausgangsstoffe stehen zur
Verfügung oder wurden entwickelt (bitte nach Hobby- und
Erwerbsgartenbau aufschlüsseln)?
32. Welchen Anteil haben Torfersatzstoffe in den Jahren 2007 bis 2014 gehabt
(bitte nach Jahr sowie Hobby- und Erwerbsgartenbau aufschlüsseln)?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Hobby- und Landschaftsgartenbau stehen vor allem Komposte zur
Verfügung. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 4,28 Millionen Tonnen Komposte
abgesetzt, davon ca. 0,8 Millionen t im Landschaftsgartenbau und 0,78 in
privaten Haushalten und für andere Zwecke.
Weiterhin stehen feste Gärreste zur Verfügung, die ggf. als Torfersatz eingesetzt
werden können. Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen
wird die Verfügbarkeit von Komposten als Torfersatz verbessern (siehe auch
Antwort zu Frage 34). Diese könnten auch im Bereich des Hobbygartenbaus stärker
Verwendung finden.
Im Erwerbsgartenbau könnte vor allem die Produktion von Torfmoosen die
Verfügbarkeit geeigneter Torfersatzstoffe gewährleisten. Die dafür notwendigen
Verfahren befinden sich in der Entwicklung (siehe Antworten zu den Fragen 33
und 34).
33. Wie unterstützt die Bundesregierung die Forschung zu Torfersatzstoffen?
Wie will die Bundesregierung die Forschung und Umsetzung in Absprache
mit den Ländern in Zukunft entwickeln?
Der Anbau von Torfmoosen (Sphagnum) auf degradierten Hochmoorflächen in
Deutschland könnte eine Alternative zum Weißtorf-Abbau sein. Die Biomasse
von Sphagnum besitzt ähnliche physikalische und chemische Eigenschaften wie
Weißtorf und ist als Kultursubstrat für den Gartenbau geeignet.
Im Rahmen des BMEL-Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe wurden
Forschungsarbeiten zur Torfmooskultivierung auf Hochmoorgrünland der
Universität Greifswald und deren Partner bislang in zwei Phasen gefördert.
Darüber hinaus wird derzeit vom BMEL das Verbundvorhaben „Entwicklung von
Torfersatzstoffen auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen“ (Universität Bonn
und Gramoflor GmbH & Co. KG) gefördert. Insgesamt wurden für diesen Bereich
ca. 1,2 Mio. Euro Fördermittel bewilligt.
Außerdem wurden (Stand 2014) Forschungsprojekte zu Möglichkeiten des
Torfersatzes im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
(DBU) gefördert.
In drei im BÖLN geförderten Projekten wurden Bio-Substrate mit einem
möglichst geringen Torfanteil auf ihre Eignung für den ökologischen Anbau
untersucht.
Von der DBU wurden insbesondere in ihrem Förderschwerpunkt
Bioabfallverwertung Reststoffe wie Kompost, Rindenhumus, Holzhäcksel, Holzfasern,
Ziegelbruch, Schlacke aus der Steinkohleverfeuerung und Gärreste aus
Biogasanlagen für die Eignung als Torfersatz in Kultursubstraten untersucht. Die
Projektdatenbank der DBU zeigt insgesamt zehn Projekte hierzu an.
34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verfügbarkeit
alternativer Substratausgangsstoffe (z. B. Kompost, Holzfaser, etc.) zu erhöhen?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 sieht vor, dass
bis zum Jahr 2015 flächendeckend die getrennte Sammlung von Bioabfällen
(§ 11 Absatz 1 KrWG) eingeführt wird. Das Aufkommen an Bioabfallkomposten,
die wie beschrieben z. B. im Hobby- und Landschaftsgartenbau ein geeigneter
Torfersatzstoff sind, wird sich dadurch erhöhen. Die Produktion von Torfmoosen
als Torfersatzstoff befindet sich dagegen noch im Pilotstadium.
Bezüglich laufender Forschungsprojekte wird auf die Antwort zu Frage 33
verwiesen.
35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Torf- und
Substratwirtschaft sowie den Gartenbau stärker in die Verantwortung zu ziehen und
Anreize für die Entwicklung und den Einsatz von Torfersatzstoffen zu
setzen?
Dem Erwerbsgartenbau ist die Problematik des Torfeinsatzes bewusst. Bei
Verfügbarkeit geeigneter alternativer Substrate wird er diese auch einsetzen.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Torfabbau in Deutschland ab
dem Jahr 2015 signifikant zu reduzieren und möchte die Entwicklung weiter
beobachten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/2362 vom
30. Juni 2010).
36. Plant die Bundesregierung, den Einsatz von torfhaltigen Substraten im
Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu untersagen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bis wann soll das umgesetzt sein?
Hierzu hat die Bundesregierung keine Entscheidung getroffen.
37. Plant die Bundesregierung, den Einsatz von torfhaltigen Substraten für den
Hobbygartenbereich zu verbieten?
Wenn ja, bis wann soll das umgesetzt sein?
Wenn nein, warum nicht?
In zahlreichen düngemittelrechtlichen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten ist
Torf ein zulässiger Ausgangsstoff. Betroffene Produkte sind daher im Rahmen
des freien Warenverkehrs frei handelbar. Die Bundesregierung sieht hier die
Wirtschaftsbeteiligten in der Verantwortung, für den Hobbygartenbereich
zunehmend torfreduzierte Substrate anzubieten.
38. Plant die Bundesregierung, den Einsatz von torfhaltigen Substraten für den
Erwerbsgartenbausukzessive zu reduzieren?
Wenn ja, bis wann sollen welche Etappenziele erreicht sein?
Wenn nein, warum nicht?
Der Erwerbsgartenbau kann derzeit und auf absehbare Zeit auf Torf nicht
verzichten. Für viele Anwendungen sind derzeit noch keine anderen
Substratausgangsstoffe ausreichend entwickelt, die in den erforderlichen Mengen und
Qualitäten verfügbar sind. Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
39. Plant die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von
Torf, und bis wann ist mit einem entsprechenden Vorschlag zu rechnen?
Eine Kennzeichnung der Herkunft von Torf in Erzeugnissen, die dem Düngerecht
unterliegen, ist nicht vorgesehen.
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ISSN 0722-8333]