[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
8. Januar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7225
18. Wahlperiode 12.01.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6944 –
Tätigkeiten der Bundeswehr im Bereich der Flüchtlingshilfe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen hat in einer
Weisung an die Truppe die Grundlagen für die langfristige Verpflichtung von
Bundeswehrpersonal in der Flüchtlingshilfe gelegt (Pressemitteilung des
Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg – vom 4. November 2015). Derzeit sind
nach Angaben der Bundeswehr mehr als 6 000 Angehörige der Bundeswehr zum
Teil im Schichtbetrieb eingesetzt, einige weitere hundert Soldaten stehen „auf
Abruf“ bereit.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu
Amtshilfeleistungen durch die Bundeswehr im dritten Quartal 2015 (Bundestagsdrucksache
18/6518) hat die Bundesregierung 182 durchgeführte Amtshilfemaßnahmen
aufgeführt, von denen der größte Teil im Bereich der Flüchtlingshilfe geleistet
wurde. Am Zentrum für Innere Führung werden mittlerweile Kurse durchgeführt,
an denen bis zu 40 (militärische) Lehrgangsteilnehmer wöchentlich für
Leitungsfähigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe ausgebildet werden.
Bei den Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr solle „maximale
Kulanz“ gelten, hatte die Bundesministerin der Verteidigung bereits Ende Juli erklärt
(MDR vom 28. Juli 2015).
Unterstützung durch jedwede Behörde bei Aufnahme, Unterbringung und
Versorgung von Flüchtlingen ist zweifellos ein begrüßenswertes Unterfangen. Den
Fragestellern ist es auch lieber, dass die Bundeswehr beim Aufbau von
Unterkünften hilft, als dass sie anderswo auf der Welt Krieg führt und damit zur
Schaffung weiterer Fluchtursachen beiträgt. Dennoch haben die Fragesteller eine
grundsätzliche Skepsis, was Aktivitäten der Bundeswehr im Inneren angeht,
zumal wenn die sogenannte Amtshilfe im Bereich hoheitlicher Aufgaben geleistet
wird, zu denen etwa Maßnahmen wie Registrierung und Verteilung von
Flüchtlingen gehören. Einer dauerhaften Amtshilfe durch die Bundeswehr wäre eine
Aufstockung der Kapazitäten ziviler Behörden und Hilfsorganisationen
vorzuziehen.
Die „maximale Kulanz“ bei der Unterstützung für Länder und Kommunen
bedeutet zudem nicht, dass diese umsonst geleistet wird. Aus der Antwort der
Bundesregierung auf die oben erwähnte Anfrage geht hervor, dass die Kosten für die
erbrachte Unterstützung jeweils von den Antragstellern zu tragen sind. Auf die
Mündliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 11. November 2015 (vgl.
Plenarprotokoll 18/135) präzisierte die Bundesregierung, dass Länder und
Kommunen die Auslagen zu erstatten hätten. Lediglich hinsichtlich der (Selbst-)
Verpflichtung der Bundeswehr zur Bereitstellung zusätzlicher 40 000
Unterbringungsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren habe sich der Bund
zur Kostenübernahme verpflichtet. Außerdem seien die Regelungen zur
Inrechnungstellung von Amtshilfeleistungen nicht gegenüber anderen Bundesbehörden
verpflichtend.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge und
Asylsuchenden in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die
Bundeswehr ist sich ihrer Mitverantwortung bewusst.
Der Stichtag im Sinne der Kleinen Anfrage ist der 4. Dezember 2015.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf
der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils vorliegenden
Informationen erfolgen.
Im Übrigen wird auf die wöchentliche Unterrichtung des Parlaments zum
Sachstand der Unterstützung der Bundeswehr bei der Unterbringung und Versorgung
von Flüchtlingen verwiesen.
1. Wie viele Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr in diesem Jahr
insgesamt im Bereich der Flüchtlingshilfe (inklusive Aufnahme, Registrierung,
Verteilung, Unterbringung, Versorgung usw.) durchgeführt?
Wie oft handelte es sich bei den Antragstellern um
a) Kommunen,
b) Kreisverwaltungsbehörden,
c) Länder und
d) Bundesbehörden (hier bitte angeben, um welche es sich handelt)?
Amtshilfeanträge
durchgeführt und
abgeschlossen
Amtshilfeanträge
in Umsetzung
Gesamt
Gesamt 357 181 538
Kommunen 22 15 37
Kreisverwaltungsbehörden 20 9 29
Länder 314 147 461
Bundesbehörden 1 10 11
Bundespolizei 0 3 3
Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge
0 4 4
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 1 1 2
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0 2 2
2. In welchen Bundesländern wurden bisher wie viele
Unterstützungsleistungen durchgeführt?
Bundesland
Amtshilfeanträge
abgeschlossen (1)
Unterstützungsanträge
abgeschlossen (2)
Amtshilfeanträge in
Umsetzung
(3)
Unterstützungsanträge in
Umsetzung
(4)
Summe
Amtshilfeanträge
gebilligt
(=1+3)
Summe
Unterstützungsanträge
(=2+4)
Gesamtsumme
(=1+2+3+
4)
Baden-
Württemberg 59 12 32 7 91 19 110
Bayern 11 10 32 11 43 21 64
Berlin 39 5 3 1 42 6 48
Brandenburg 11 2 3 4 14 6 20
Bremen 6 5 5 1 11 6 17
Hamburg 9 6 6 2 15 8 23
Hessen 26 6 11 5 37 11 48
Mecklenburg-
Vorpommern 26 9 8 3 34 12 46
Niedersachsen 43 7 15 23 58 30 88
Nordrhein-
Westfalen 38 11 12 13 50 24 74
Rheinland-
Pfalz 11 13 11 7 22 20 42
Saarland 7 4 4 0 11 4 15
Sachsen 5 14 5 4 10 18 28
Sachsen-
Anhalt 7 9 10 2 17 11 28
Schleswig-
Holstein 34 30 7 7 41 37 78
Thüringen 25 16 17 4 42 20 62
Gesamtsumme 357 159 181 94 538 253 791
3. In welchen Bundesländern finden derzeit wie viele Unterstützungsleistungen
statt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Wie viele Soldatinnen und Soldaten erfüllen derzeit
Unterstützungsleistungen?
a) Wie gliedert sich diese Zahl pro Bundesland auf?
b) Wie gliedert sich diese Zahl in Maßnahmen auf für Kommunen,
Kreisverwaltungsbehörden, Länder und Bundesbehörden?
Eine Erhebung der jeweils auf der Ebene der Kommunen und Kreisverwaltungen
eingesetzten Anzahl von Soldatinnen und Soldaten erfolgt nicht.
Mit Stichtag erfüllten 6 890 Soldatinnen und Soldaten Unterstützungsleistungen.
eingesetztes Personal
Baden-Württemberg (BW)
Gesamt 430
Länder 385
Bundesbehörden 45
Bayern (BY)
Gesamt 1782
Länder 1205
Bundesbehörden 577
Berlin (BE)
Gesamt 288
Länder 185
Bundesbehörden 103
Brandenburg (BB)
Gesamt 220
Länder 195
Bundesbehörden 25
Bremen (HB)
Gesamt 450
Länder 430
Bundesbehörden 20
Hamburg (HH)
Gesamt 170
Länder 150
Bundesbehörden 20
Hessen (HE)
Gesamt 480
Länder 455
Bundesbehörden 25
eingesetztes Personal
Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Gesamt 480
Länder 435
Bundesbehörden 45
Niedersachsen (NI)
Gesamt 570
Länder 545
Bundesbehörden 25
Nordrhein-Westfalen (NW)
Gesamt 220
Länder 127
Bundesbehörden 93
Rheinland-Pfalz (RP)
Gesamt 230
Länder 185
Bundesbehörden 45
Saarland (SL)
Gesamt 240
Länder 220
Bundesbehörden 20
Sachsen (SN)
Gesamt 500
Länder 475
Bundesbehörden 25
Sachsen-Anhalt (ST)
Gesamt 220
Länder 195
Bundesbehörden 25
Schleswig-Holstein (SH)
Gesamt 210
Länder 190
Bundesbehörden 20
Thüringen (TH)
Gesamt 400
Länder 375
Bundesbehörden 25
5. Welche Gesamtkosten sind der Bundeswehr bei den durchgeführten
Amtshilfeleistungen insgesamt entstanden (bitte gegebenenfalls schätzen)?
Wie hoch war der Anteil der bis heute bereits berechneten Kosten der
Leistungen für
a) Kommunen,
b) Kreisverwaltungsbehörden,
c) Länder und
d) Bundesbehörden?
Im Zeitraum Juli bis Oktober 2015 sind der Bundeswehr Kosten von
ca. 70 Mio. Euro entstanden. Darin enthalten sind Kosten für den Einsatz von
Personal und Material (z. B. Bereitstellung von Zelten und Verpflegung).
§ 7 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2015 in der Fassung des Zweiten
Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 sieht vor, dass bei Maßnahmen zur Bewältigung der
Flüchtlingskrise insbesondere im Rahmen der Amtshilfe auf eine
Auslagenerstattung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verzichtet
werden kann. Entsprechendes gilt für die Mehrausgaben im Personalbereich für
diese Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe. Eine gleichlautende Regelung ist
im Haushaltsgesetz 2016 enthalten. Das Verfahren für im Rahmen der Amtshilfe
erbrachte Materialabgaben richtet sich nach § 8 Verwaltungsverfahrensgesetz in
Verbindung mit § 63 der Bundeshaushaltsordnung.
Für die in Einrichtungen, die von den Ländern und Kommunen betrieben werden,
sowie für sonstige im Rahmen von Amtshilfe erbrachten und zu erbringenden
Leistungen befindet sich die Ausgestaltung der im Haushaltsgesetz eingeräumten
Möglichkeit eines Verzichts auf Auslagenerstattung derzeit in der Klärung. Für
die vom Bund in Amtshilfe für die Länder zu betreibenden Erstaufnahme- und
Wartezentren ist ein grundsätzlicher Erstattungsverzicht für die dort erbrachten
sowie zu erbringenden Leistungen vorgesehen. Das heißt, dass entstandene
Kosten nicht berechnet werden.
6. Bis wann strebt die Bundeswehr an, die Kosten jeweils in Rechnung gestellt
zu haben?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Verzichtet die Bundeswehr auf eine Kostenerstattung der
Unterstützungsleistungen für andere Bundesbehörden oder behält sie sich vor, diese in
Rechnung zu stellen?
Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes werden die im
Rahmen der Amtshilfe anfallenden Auslagen nicht erstattet, wenn Behörden
desselben Rechtsträgers einander Amtshilfe leisten.
8. Berechnet die Bundeswehr auch Personalkosten für den Einsatz von
Soldatinnen und Soldaten bei den Amtshilfeleistungen, und wenn ja, mit welchen
Sätzen kalkuliert sie dabei (bitte gegebenenfalls Stundensatz in
Abhängigkeit von Dienstgrad bzw. erbrachter Leistung angeben)?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
a) In welcher Höhe sind bisher tatsächlich Personalkosten berechnet
worden?
b) Inwiefern sollen auch Personalkosten für „auf Abruf“ bereitstehende
Soldatinnen und Soldaten vor ihrem tatsächlichen Einsatz berechnet werden?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
9. Welches und wie viel Material hat die Bundeswehr bislang im
Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe verwendet oder zur Verfügung gestellt, und
welchen Wert hatte dieses?
Das durch die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe
verwendete oder zur Verfügung gestellte Material ist der folgenden Übersicht zu
entnehmen.
Material Gesamtwert in Euro
(gerundet)
2.500 Feldkrankenbetten 250.000
14 mobile Röntgengeräte 860.000
10 Arztzimmerausstattungen einschl.
2 Behandlungsliegen
30.000
141 Einheitszelte Typ 2 inklusive
zugehöriger Beleuchtungssätze
3.400.000
4.500 Decken wegen unterschiedlicher Hersteller, Ausführungen
und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar
5.100 Betten wegen unterschiedlicher Hersteller, Ausführungen
und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar
80 Kraftomnibusse wegen unterschiedlicher Hersteller, Ausführungen
und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar
3 Sonderfahrzeuge für mobile
Duschkapazitäten
900.000
10. Wird bei der Inrechnungstellung von verbrauchtem Material gegenüber
Ländern und Kommunen jeweils der ursprüngliche Kaufwert, der
Wiederbeschaffungswert oder der (geschätzte) Gebrauchswert angesetzt?
a) Welche Regelungen gelten für den Einsatz von Material, das nach Ablauf
der Unterstützungsmaßnahme wieder durch die Bundeswehr verwendet
werden kann, sofern es unbeschädigt blieb (wie etwa Zelte, Decken,
Betten usw.)?
Welcher Kostensatz wird hierbei angesetzt?
b) In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Materialkosten berechnet
worden?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Grundsätzlich erfolgt die zeitweise Bereitstellung von Material bei
Katastrophenhilfe, bei Amtshilfe und Anwendung nach § 61 der Bundeshaushaltsordnung auf
der Basis von Erstattungskostensätzen. Diese umfassen die Sachkosten der
Materialerhaltung und die Kosten des Betriebsstoffverbrauches zum Behördenpreis.
11. Inwiefern wird für den (zeitweiligen) Einsatz technischer Gerätschaften oder
Apparaturen durch die Bundeswehr Kostenerstattung verlangt, und wie
werden diese Kosten berechnet?
In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 10 wird verwiesen.
12. Inwiefern wird der Betrieb von Feldküchen abgerechnet, und welche Sätze
werden dabei berechnet?
In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 10 wird verwiesen.
13. Inwieweit werden Transportkosten abgerechnet, und welche Sätze berechnet
die Bundeswehr dabei?
In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 10 wird verwiesen. Die
Erstattungskostensätze gelten nicht für Fahrzeuge und Geräte, die dem
Bereitstellungsmanagement der BundeswehrFuhrparkService GmbH unterliegen. Diese Fahrzeuge
werden gegenüber der Bundeswehr aufwandsabhängig bzw. auf der Basis von
Tagespauschalen gesondert abgerechnet.
14. In welchen Tätigkeitsbereichen leistet die Bundeswehr schwerpunktmäßig
Unterstützung?
Die Bundeswehr leistet Unterstützung im Rahmen der Flüchtlingshilfe in
folgenden Tätigkeitsbereichen:
– Personelle Unterstützung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF),
– Personelle Unterstützung einiger Bundesländer bei der Registrierung,
– Unterstützung in längerfristig angelegten Projekten (siehe auch die Antwort
zu Frage 15),
– Unterstützung mit Personal bei kurzfristig erforderlichem
Unterstützungsbedarf,
– Sanitätsdienstliche Unterstützung und
– Bereitstellung von Material.
15. Welches sind die 83 Dauerprojekte (Stellungnahme BMVg vom 4.
November 2015, bitte gegebenenfalls die Zahl aktualisieren), in denen Soldatinnen
und Soldaten eingesetzt werden (bitte die Zahl eingesetzter Soldaten, ihren
Einsatzort und ihre Tätigkeiten einzeln anführen)?
Die Bundeswehr unterstützte mit Stichtag in 83 längerfristig angelegten
Projekten.
Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes
Personal
1. BB Eisenhüttenstadt Unterstützung Ablaufkoordination 17
2. BB Eisenhüttenstadt Unterstützung Registrierung Flüchtlinge bei
Zentraler Ausländerbehörde (ZABH)
18
3. BB Schönefeld Unterstützung Ministerium für Inneres und für
Kommunales Brandenburg (MIK BB) Ausgabe
Verpflegung und Lenkung der Flüchtlinge am
Bahnhof Berlin-Schönefeld
20
4. BE Berlin Einsatz bei Unterstützung EASY-Verfahren
(Erstverteilung von Asylbegehrenden / EASY)
21
5. BE Berlin Einsatz bei Unterstützung EASY-Verfahren 30
6. BW Heidelberg Unterstützung Erfassung Erstaufnahme,
Registrierung
60
7. BW Mannheim Unterstützung ziviler Helfer 31
8. BW Donaueschingen administrative Tätigkeiten/ Unterstützung 2
9. BW Ellwangen Personelle Unterstützung, administrative
Aufgaben
13
10. BW Donaueschingen Unterstützung bei administrativen Aufgaben,
Ausgabe Essen, Auskunftsdienste für
Flüchtlinge
14
11. BW Karlsruhe administrative Unterstützung im
Gesundheitsamt
4
12. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe
Bekleidung
5
13. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe
Bekleidung
3
14. BY Erding Unterstützung Betreiben Wartezentrum Erding 86
15. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe
Bekleidung
15
16. BY Simbach am Inn Unterstützung Aufnahmeorganisation und
Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung
8
17. BY Feldkirchen Unterstützung Aufnahmeorganisation und
Betrieb Wartezentrum
44
18. BY Feldkirchen Aufbau Wartezentrum 96
19. BY Feldkirchen Unterstützung Aufnahmeorganisation und
Betrieb Wartezentrum
25
20. BY Dornach Ablauforganisation der Aufnahme 8
Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes
Personal
21. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe
Bekleidung
5
22. BY Erding Unterstützung Betreiben Wartezentrum Erding 86
23. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe
Bekleidung
18
24. BY Schweinfurt Unterstützung Aufnahmeorganisation und
Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung
15
25. BY Simbach am Inn Unterstützung Aufnahmeorganisation und
Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung
8
26. BY Feldkirchen Unterstützung Aufnahmeorganisation und
Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung
41
27. BY Feldkirchen Unterstützung Aufnahmeorganisation und
Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung
30
28. BY Feldkirchen Allgemeine Unterstützung 20
29. BY Schweinfurt Allgemeine Unterstützung 16
30. BY Passau Sanitätsdienstliche Unterstützung 2
31. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
13
32. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
8
33. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
8
34. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
8
35. HB Bremen Unterstützung bei Essenausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
4
36. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
10
37. HB Bremen Unterstützung bei Essenausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
8
38. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
6
Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes
Personal
39. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
4
40. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
10
41. HB Bremen Verwaltung eines Zentrallagers 4
42. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
8
43. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
8
44. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
6
45. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme
Personalien / Organisation Lagerbetrieb /
Spenden Annahme und Ausgabe
2
46. HB Bremen Bereitstellung von Duschmöglichkeiten 2
47. HE Bad Homburg Unterstützung Aufbau weiterer Unterkunft
Unterstützung Logistik
Unterstützung Betrieb
Unterstützung Sanitätsversorgung
19
48. HH Hamburg Administrative Aufgaben, Begleiten innerhalb
des Hauses, Verladetätigkeiten, Allgemeine
Hilfeleistung, Ausgabe von Hilfsmitteln
11
49. MV Basepohl Unterstützung bei Verpflegung/-ausgabe,
organisatorische Aufgaben
12
50. MV Neubrandenburg organisatorische Aufgaben 30
51. MV Rostock Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben 30
52. MV Nostorf/Horst Betreiben vorgezogener Aufnahmepunkt 32
53. NI Fallingbostel Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung im Camp
Fallingbostel/Oerbke
134
54. NI Hannover
Laatzen
Unterstützung Bahnhof 22
55. NW Köln Organisatorische Maßnahmen am Bahnhof 5
Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes
Personal
56. RP Diez Einsatz Busse und Begleiter zum
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz und zurück
3
57. RP Trier Registrierung Flüchtlinge 5
58. RP Ingelheim Registrierung Flüchtlinge 8
59. RP Hermeskeil Registrierung Flüchtlinge 4
60. RP Kusel Registrierung Flüchtlinge 2
61. SH Lübeck Unterstützung Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung 20
62. SH Boostedt Materialverwaltung 2
63. SH Neumünster EASY-Erfassung und Koordinierung
Transporte
4
64. SL Lebach Administrative und Organisatorische Aufgaben 13
65. SL Lebach Administrative und Organisatorische Aufgaben 30
66. SN Meißen Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Unterstützung bei Getränkeausgabe
8
67. SN Meißen/
Niederau
Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Unterstützung bei Getränkeausgabe
14
68. SN Leipzig Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Unterstützung bei Getränkeausgabe
20
69. SN Dresden Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Unterstützung bei Getränkeausgabe
20
70. SN Bischofswerda Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Unterstützung bei Getränkeausgabe
10
71. SN Frankenberg Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Unterstützung bei Getränkeausgabe
7
72. SN Leipzig Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Unterstützung bei Getränkeausgabe
20
73. SN Dresden Logistische Unterstützung im
Führungslagezentrum Deutsches Rotes Kreuz
1
74. ST Klietz Transport von Asylsuchenden zur
Röntgenuntersuchung
4
Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes
Personal
75. ST Biederitz/
Heyrothsberge
Dörnitz/
Altengrabow
Personelle Unterstützung bei der Aufnahme
und Transport von Flüchtlingen
20
76. ST Halberstadt Personelle Unterstützung 4
77. TH Hermsdorf Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Spendenannahme und Spendenausgabe
Unterstützung bei Getränkeausgabe
10
78. TH Eisenberg Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Spendenannahme und Spendenausgabe
Unterstützung bei Getränkeausgabe
10
79. TH Gera - Liebschwitz Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Spendenannahme und Spendenausgabe
Unterstützung bei Getränkeausgabe
15
80. TH Gera Ernsee Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Spendenannahme und Spendenausgabe
Unterstützung bei Getränkeausgabe
42
81. TH Ohrdruf Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Spendenannahme und Spendenausgabe
Unterstützung bei Getränkeausgabe
10
82. TH Mühlhausen Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Spendenannahme und Spendenausgabe
Unterstützung bei Getränkeausgabe
20
83. TH Suhl Unterstützung bei Essensausgabe
Organisation Lagerbetrieb
Spendenannahme und Spendenausgabe
Unterstützung bei Getränkeausgabe.
10
16. Welche konkreten Tätigkeiten bei Aufnahme und Registrierung von
Asylsuchenden übernehmen Soldatinnen und Soldaten, und wie viele sind derzeit
mit diesen Tätigkeiten jeweils beauftragt?
Die Soldatinnen und Soldaten unterstützen das BAMF bei der Erfassung und
Registrierung von Flüchtlingen. Dabei erstellen sie die Vor-Aktenanlage und geben
die erhobenen personenbezogenen Daten in die entsprechenden Datenbanken ein.
Zur Identitätssicherung fertigen sie Lichtbilder und nehmen Abdrücke aller zehn
Finger auf.
Mit diesen Tätigkeiten waren zum Stichtag 505 Soldatinnen und Soldaten
beauftragt.
Bei der Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden übernehmen die
Soldatinnen und Soldaten auf Bitten der zuständigen Gebietskörperschaft bzw.
Behörde Aufgaben, welche diesen zuzurechnen sind.
Dabei fertigen die Soldatinnen und Soldaten zur Identitätssicherung Lichtbilder
an, nehmen Fingerabdrücke, geben Daten in Datenbanken ein, sortieren
Dokumente und Akten, führen Boten- und Kuriergänge durch, unterstützen bei der
Aktenablage und beim Versand von Dokumenten und Akten.
Mit Stichtag waren insgesamt 210 Soldatinnen und Soldaten unterstützend auf
Landesebene im Rahmen der technischen Amtshilfe bzw. Verwaltungshilfe mit
der Aufnahme und Registrierung (EASY-Verfahren) eingesetzt.
17. Wie müssen sich Soldatinnen und Soldaten verhalten, wenn ein Flüchtling
sich weigert, von sich die Fingerabdrücke nehmen zu lassen?
Die Soldatinnen und Soldaten wurden angewiesen, die betreffende Person darauf
hinzuweisen, dass das Asylverfahren ohne die Abgabe von Fingerabdrücken nicht
eingeleitet werden kann. Zusätzlich ist die zivile Leitung zu informieren.
18. Wie viele Soldatinnen und Soldaten sind derzeit an das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge abgeordnet, und welche Tätigkeiten erfüllen sie dort?
Inwiefern werden sie bei der Bearbeitung von Asylanträgen eingesetzt?
Mit Stichtag waren 540 Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung des BAMF
kommandiert. Davon waren eingesetzt:
– 505 zur Unterstützung bei der Erfassung und Registrierung von Flüchtlingen
(siehe auch Antwort zu Frage 16),
– 12 im Lagezentrum zur Unterstützung bei der Einsatzkoordination, der
Lageführung, der Organisation von Unterkunft, der Verpflegung sowie der IT-
Ausstattung und dem Transport,
– 1 in der Gruppe Personal zur Unterstützung der Koordination der personellen
Unterstützung aus anderen Ressorts,
– 1 im Qualifizierungszentrum zur Unterstützung der Leitung des Zentrums bei
der Organisation der Ausbildung für die Unterstützungskräfte,
– 1 im Vorzimmer des stellvertretenden Leiters als persönlicher Referent und
– 20 in den Asylantragsverfahrenssekretariaten zur ausschließlich
administrativen Unterstützung bei der Bearbeitung von Asylanträgen.
19. Inwiefern werden Soldatinnen und Soldaten bei der Umsetzung von
Entscheidungen zur Verteilung von Flüchtlingen (Zuweisung von
Aufenthaltsorten, Verbringung in Busse usw.) eingesetzt?
Die Soldatinnen und Soldaten sind in den Entscheidungsprozess zur Verteilung
von Flüchtlingen nicht eingebunden. Sie sind nicht befugt, die Umsetzung von
Entscheidungen der zuständigen zivilen Stellen zur Verteilung von Flüchtlingen
durchzusetzen. Sie unterstützen lediglich administrativ im Rahmen der
technischen Amtshilfe bzw. Verwaltungshilfe in der Koordinierungsstelle
Flüchtlingsverteilung des Bundes. Ferner wird bei der Flüchtlingsverteilung durch die
Bereitstellung von Bussen, Busfahrern und Busbegleitern unterstützt. Dabei werden
typischerweise folgende Aufgaben wahrgenommen: das Aufnehmen der
Fahrgäste, das Feststellen der Vollzähligkeit, Ansprechpartner bei allgemeinen
Fragen, Bindeglied zwischen Busfahrer und Fahrgästen, bei Bedarf Herstellen des
Kontaktes zu medizinischem Fachpersonal sowie die Wegweisung und -
begleitung bis zu den Warteräumen.
20. Welche konkreten Tätigkeiten wurden bislang in Erfüllung von
Amtshilfeersuchen für die Bundespolizei vorgenommen?
Folgende Tätigkeiten wurden bislang in Erfüllung von Amtshilfeersuchen für die
Bundespolizei vorgenommen:
– Bereitstellen und Überlassung von Sanitätsmaterial für den polizeiärztlichen
Dienst der Bundespolizei,
– Zubereitung und Bereitstellen von Verpflegung,
– Befestigen von Straßen und Wegen,
– Bereitstellung von Kraftfahrern und Transportraum zum Transport von
Flüchtlingen,
– Auf- und Abbau mobiler Infrastruktur sowie
– Bereitstellung von Personal für Einweisertätigkeiten im Zusammenhang mit
dem Transport von Flüchtlingen.
21. Wie sind konkret die Unterstellungsverhältnisse beim Einsatz von
Bundeswehrangehörigen zur Unterstützung ziviler Behörden oder Organisationen
geregelt?
Die Soldatinnen und Soldaten, die in den Bereich des BAMF kommandiert
werden, werden außerhalb der Streitkräfte verwendet. Sie stehen untereinander in
keinem militärischen Unterstellungsverhältnis nach der Vorgesetztenverordnung.
Sie sind allgemeindienstlich dem Leiter des BAMF bzw. dessen Beauftragten
unterstellt und werden entsprechend ihrer jeweiligen Verwendung im
organisatorischen Aufbau auf der Grundlage dienstlicher Weisungen bzw. Anordnungen
geführt. Ihre soldatischen Rechte und Pflichten bleiben jedoch bestehen.
Bei den Soldatinnen und Soldaten ändert sich die disziplinare Unterstellung nicht.
In truppendienstlichen Angelegenheiten üben die Disziplinarvorgesetzten der
Stammtruppenteile weiterhin ihre Befehlsbefugnis aus, die über die jeweilige
militärische Ansprechstelle vermittelt wird. Die einer Soldatin oder einem Soldaten
übertragene Funktion einer militärischen Ansprechstelle begründet kein eigenes
Vorgesetztenverhältnis.
Die militärische Ansprechstelle koordiniert in Absprache mit dem örtlichen
Vertreter des BAMF den Einsatz der Soldatinnen und Soldaten vor Ort und dient als
Bindeglied zwischen den Soldatinnen und Soldaten, deren jeweiligen
Stammtruppenteilen sowie dem Lagezentrum des BAMF für die wahrzunehmenden
truppendienstlichen Angelegenheiten. Diese Aufgabe wird in den jeweiligen
Einsatzräumen durch einen Offizier wahrgenommen. Für die mobilen Teams wird sie durch
das Lagezentrum des BAMF sichergestellt. Sowohl die Festlegung als auch die
Einweisung erfolgen durch den Verbindungsstabsoffizier im Lagezentrum des
BAMF.
Im Ausnahmefall kann eine Soldatin oder ein Soldat für die vorgenannten
Tätigkeitsbereiche zu einer anderen Dienststelle der Bundeswehr kommandiert
werden. Durch die Kommandierung begründet sich ein neues truppendienstliches und
disziplinares Unterstellungsverhältnis für die Dauer der Kommandierung.
Schnelle Unterstützungskräfte sind dem Kommando Territoriale Aufgaben der
Bundeswehr jeweils mit dem Abruf aus den Standorten für den Zeitraum des
Einsatzes unterstellt.
22. Inwiefern werden Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung von
Ordnungsämtern eingesetzt, und welche Befugnisse habe sie dabei?
Soldatinnen und Soldaten werden nicht zur Unterstützung von Ordnungsämtern
eingesetzt.
23. Wie viele der vom Bund zugesagten 40 000 Plätze in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren sind derzeit tatsächlich bereitgestellt, und wie viele
davon werden genutzt?
Derzeit werden durch den Bund 41 500 Plätze bereitgestellt. Aus den
vorliegenden Ergebnissen ergibt sich unter Einbeziehung der Kapazitäten nach Abschluss
der Baumaßnahmen Anfang des Jahres 2016 eine Gesamtkapazität von 46 600.
Über die tatsächliche Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder liegen
dem Bund keine Erkenntnisse vor. Die Belegung der Wartezentren in Feldkirchen
und Erding ist abhängig vom Zustrom der Flüchtlinge und Asylsuchenden und
unterliegt täglichen Schwankungen.
a) Welche Gesamtkosten sind für den Betrieb dieser Einrichtungen bislang
angefallen (bitte möglichst pro Monat sowie nach den wesentlichen
Kostenpunkten aufschlüsseln)?
Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden durch die Länder betrieben. Erkenntnisse
zu den Kosten dieser Einrichtungen liegen dem Bund nicht vor.
Die durch den Bund in Amtshilfe für die Länder betriebenen Wartezentren
Feldkirchen und Erding sind erst seit kurzer Zeit aufnahmebereit und wachsen noch
weiter auf. Erkenntnisse über die Gesamtkosten liegen noch nicht vor.
b) Übernimmt der Bund sämtliche Kosten für diese Einrichtungen, und wenn
nicht, welche stellt er den Bundesländern in Rechnung?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
24. Welchem genauen Zweck dienen die Lehrgänge am Zentrum für Innere
Führung?
Der Lehrgang „Richtig Handeln“ am Zentrum Innere Führung verfolgt folgende
Ausbildungsziele:
Die Lehrgangsteilnehmer sollen die ethisch-moralische und politische
Legitimation der Flüchtlingshilfe als gesamtstaatliche Aufgabe kennen und
Handlungssicherheit in der Anwendung der rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen ihrer
Tätigkeit gewinnen.
Zudem sollen sie im Bereich der interkulturellen Kompetenz sensibilisiert
werden, um handlungssicherer in der Begegnung mit Flüchtlingen zu werden und um
das ihnen unterstellte militärische Personal anleiten und unterstützen zu können.
Darüber hinaus ist es das Ziel, das eingesetzte Führungspersonal in seiner
Funktion als Multiplikator bestmöglich auf die zu erwartenden spezifischen
Herausforderungen in den Bereichen „Umgang mit Belastungen“, „Kommunikation“
und „Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Hilfsorganisationen“ vorzubereiten,
damit eine reibungslose, qualitativ hochwertige und durchhaltefähige
Zusammenarbeit ermöglicht wird.
a) Inwiefern sollen Soldatinnen und Soldaten als „Leitungspersonal“ in der
Flüchtlingshilfe eingesetzt werden?
b) Warum wird die Übernahme von Leitungsfunktionen für Soldatinnen und
Soldaten für sinnvoll oder notwendig erachtet?
c) Warum werden hierfür nicht bevorzugt nichtmilitärische Angestellte oder
Beamte des Bundes ausgebildet?
d) Welche anderen Möglichkeiten zur Entlastung des Leitungspersonals von
Hilfsorganisationen sind geprüft worden?
Die Fragen 24a bis 24d werden im Zusammenhang beantwortet.
Das am Zentrum Innere Führung ausgebildete Personal ist insbesondere
militärisches Personal für die Wahrnehmung militärischer, insbesondere
truppendienstlicher Führungsaufgaben gegenüber den zur Unterstützung bei den jeweiligen
Behörden eingesetzten Soldatinnen und Soldaten.
Dieses Führungspersonal übernimmt grundsätzlich keine Leitungsaufgaben
innerhalb der unterstützten Behörde oder gegenüber Vertretern dieser Behörde.
Sollten Leitungsaufgaben wahrgenommen werden, so beschränken sich diese auf
ablauforganisatorische Fragestellungen.
Im Rahmen freier Kapazitäten kann auch ziviles Personal teilnehmen, das
behördlichen und nichtbehördlichen Organisationen entstammt und in der
Flüchtlingshilfe mit der Bundeswehr aktiv zusammenarbeitet.
e) Inwiefern ist eine Aufstockung der Mittel von Hilfsorganisationen zwecks
Ausbildung geeigneten Personals geprüft worden?
Welche finanziellen Mittel wären hierfür nach Kenntnis der
Bundesregierung erforderlich?
Inwiefern sind andere Alternativen geprüft worden?
Zu entsprechenden Forderungen, Erwartungen oder Erfordernissen liegen der
Bundesregierung derzeit keine abschließenden Erkenntnisse vor.
25. In welchen, mit Registrierung, Versorgung und Verteilung von Flüchtlingen
befassten Gremien ist die Bundeswehr vertreten?
Die Bundeswehr ist mit Unterstützungspersonal bei der Koordinierungsstelle
Flüchtlingsverteilung des Bundes vertreten.
26. Welche grundsätzliche Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit zivilen
Hilfsorganisationen und Behörden im Inland für die Bundeswehr?
Die Bundeswehr arbeitet im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit
(ZMZ) mit den zivilen Behörden der Länder auf unterschiedlichen Ebenen im
Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr auf der Basis des Grundgesetzes
zusammen. Das Ziel ist es, mögliche Unterstützungen auf der Basis etablierter
Verfahren zeitgerecht und effizient zu gestalten.
Die Bundeswehr verfügt für die ZMZ in jedem Bundesland über ein
Landeskommando als Ansprechpartner für die Landesregierung. In Regierungsbezirken bzw.
Landkreisen und kreisfreien Städten existieren darüber hinaus
Bezirksverbindungskommandos bzw. Kreisverbindungskommandos.
Mit der Implementierung der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos wurde
die ZMZ zwischen der Bundeswehr und den zivilen Behörden und
Hilfsorganisationen für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe sichergestellt.
27. Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung die Erfahrungen und
Lernprozesse im Zusammenhang mit der intensiven Zusammenarbeit der
Bundeswehr mit zivilen Hilfsorganisationen und Behörden im Inland geeignet, auch
Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen (etwa hinsichtlich der
Zivil-Militärischen Kooperation) zu erleichtern?
Die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit zivilen Hilfsorganisationen führt zu
wechselseitigen Erkenntnissen der Strukturen und Prozesse in den jeweils
anderen Organisationen, die für eine Verbesserung der gemeinsamen Aktivitäten im
In- und Ausland hilfreich sind. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 26
verwiesen.
28. Inwiefern sind in die Unterstützungsleistungen im Bereich der
Flüchtlingshilfe die Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie der
Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte integriert?
Im Rahmen der Amtshilfe wirken die Dienststellen der Bundeswehr der
Territorialen Strukturen (sog. Territoriales Netzwerk) ebenengerecht mit den
entsprechenden zivilen Behörden zusammen.
Das territoriale Netzwerk steht mit seinen Landes-, Bezirks- und
Kreisverbindungskommandos den Bundesländern und Gebietskörperschaften als
Ansprechpartner für mögliche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr zur Verfügung.
Die Koordination von Amtshilfeleistungen erfolgt im Einvernehmen der
Landeskommandos mit den Bundesländern oder auch den Gebietskörperschaften.
Bei den Unterstützungsleistungen auf vertraglicher Basis (z. B. Mitbenutzung
von Liegenschaften) erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der
Gebietskörperschaften, dem Territorialen Netzwerk und den Bundeswehr-
Dienstleistungszentren als vertragsschließendem Partner auf Seiten der Bundeswehr.
Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSU-Kräfte) können wie
jeder andere Truppenteil der Bundeswehr im Rahmen der gesetzlichen
Grundlagen Amtshilfe leisten. Aus diesen RSU-Kräften trägt Einzelpersonal zu den
Unterstützungsleistungen bei.
29. Inwiefern kann die Bundeswehr tatsächlich ein „dauerhaftes“ Engagement in
der Flüchtlingshilfe zusichern, und wie ist der Begriff der „Dauerhaftigkeit“
genau zu verstehen?
Bedeutet dies auch, dass das hierfür abgestellte Personal in der jetzigen Höhe
keinesfalls abgezogen wird, um etwa in Auslandseinsätzen oder zu deren
Unterstützung eingesetzt zu werden?
Gemäß § 4 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes leistet jede Behörde
anderen Behörden ergänzende Hilfe. Daraus folgt, dass Amtshilfe nur als subsidiäre
Unterstützungshandlung zu einem Hauptverfahren einer anderen Behörde in
Betracht kommt. Dem steht eine länger andauernde Unterstützung eines konkreten
Amtshilfeersuchens oder die Unterstützung bei einer Vielzahl ähnlich gelagerter
Ersuchen über einen längeren Zeitraum nicht entgegen.
30. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung ein „dauerhafter“
Einsatz von Soldatinnen und Soldaten mit dem Grundsatz der Subsidiarität bei
Amtshilfemaßnahmen überhaupt vereinbar?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
31. Inwiefern wird erwogen, die Bundeswehr im Zusammenhang mit
Abschiebungen tätig werden zu lassen, und welche etwaigen Planungen gibt es
hierzu?
Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von Rückführungen ist seitens der
Bundesregierung weder beabsichtigt noch geplant.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]