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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Digitales Testfeld an der Autobahn A9

Voraussetzungen für Unternehmen und Forschungsinstitute zur Projektrealisierung an der Teststrecke zwischen München und Nürnberg, Unterschied zu anderen Bundesautobahnen, vorhandene technische Einrichtungen, gesetzliche Sonderregelungen des Testbetriebs, bereits realisierte, geplante und genehmigte Projekte; technische Ausstattung mit Kosten, Infrastruktur zur Car2X Kommunikation mittels WLAN-p Standard, Einsatz voll- oder teilautonomer Fahrzeuge<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

28.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/697302.12.2015

Digitales Testfeld an der Autobahn 9

der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Annette Groth, Sabine Leidig, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in dem Artikel „Datennetz an der Autobahn − Gut gebremst“ vom 9. November 2015 über einen erstmaligen Anwendungstest neuer Sicherheitsfunktionen auf der Autobahn 9 (A9). An der Demonstration beteiligt waren u. a. die Unternehmen Nokia, Telekom, Continental und das Fraunhofer Institut. Getestet wurde dabei ein neuartiges Bremssystem zweier miteinander vernetzter Fahrzeuge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Voraussetzungen gelten für Unternehmen und Forschungsinstitute, um Projekte an der Teststrecke auf der A9 zwischen München und Nürnberg realisieren zu dürfen?

2

Inwieweit weichen diese Voraussetzungen von Bedingungen an anderen Straßen ab?

3

Was unterscheidet die Teststrecke A9 von anderen Bundesautobahnen?

4

Inwieweit sind technische Einrichtungen an der Teststrecke vorhanden, die bei anderen Bundesautobahnen nicht vorhanden sind?

5

Welche gesetzlichen Sonderregelungen gelten für den Testbetrieb von Anlagen oder Fahrzeugen an der A9?

6

Welche Unternehmen haben bereits Projekte auf der Teststrecke A9 realisiert? Welche Projekte waren dies?

7

Welche Unternehmen planen einen Testbetrieb an der A9? Welche Projekte sind geplant?

8

Wie viele Einzelprojekte an der A9 wurden genehmigt? Wie viele wurden abgelehnt, und warum?

9

Welche zukünftigen Projekte ähnlich der Teststrecke an der A9 sind geplant, und inwieweit sind die Bundesländer bei der Planung mit einbezogen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 4 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4239)?

10

Wie hoch sind die Kosten für die Ausstattung des Testfelds A9 (siehe die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4239)?

11

Wie ist die Teststrecke an der A9 im Detail technisch ausgestattet (siehe die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4239)?

12

Inwieweit ist bereits Infrastruktur an der A9 installiert, die eine Car2X Kommunikation mittels WLAN-p (IEEE 802.11p) Standard ermöglicht?

13

Weshalb wurde bei der Demonstration auf den Mobilfunk gesetzt?

14

Wie häufig waren bis jetzt voll- oder teilautonome Fahrzeuge auf dem Testfeld A9 unterwegs? Wie viele Tests sollen im Jahr 2016 erfolgen?

Berlin, den 2. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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