Fuhrparks der Bundesregierung und der Bundesbehörden
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung wirbt mit ihrem Internetauftritt für die Elektromobilität. Dabei gehe sie mit gutem Beispiel voran. Der Fuhrpark der Bundesregierung werde schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Künftig sollen 10 Prozent der Neufahrzeuge weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer verbrauchen.
Den Fuhrparks der Bundesregierung, der Bundesministerien sowie deren nachgeordneten Behörden kommt tatsächlich eine Vorbildfunktion zu. Die „Wirtschafts-Woche“ vom 22. Mai 2015 berichtet, dass dieser Umstellungsprozess in den verschiedenen Bundesministerien in unterschiedlicher Geschwindigkeit verlaufe. Gleichzeitig kommt es trotz der teilweise erheblichen Fuhrparkgrößen bei verschiedenen Gelegenheiten zu externen Kfz-Anmietungen.
Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, Transparenz bezüglich des derzeitigen und des geplanten Zustandes der Fuhrparks und seiner Kostentwicklung herzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie stellt sich der Fuhrpark der Bundesregierung (einschließlich der Bundesministerien), der obersten Bundesbehörden sowie der nachgeordneten Behörden der Bundesministerien per 31. Oktober 2015 dar (bitte nach Bundesministerien und Behörden, Fahrzeugtypen einschließlich Motorisierungen und gegebenenfalls Sicherheitsausstattungen sowie Anschaffungswert des jeweiligen Fahrzeugs, Laufleistung und CO2-Ausstoßwert aufschlüsseln)?
Wie hat sich der Fuhrpark der Bundesregierung (einschließlich der Bundesministerien), der obersten Bundesbehörden sowie der nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 1. Januar 2013 entwickelt? Welche und wie viele Fahrzeuge wurden insbesondere ausgemustert und jeweils wann neu angeschafft (bitte nach Bundesministerien und Behörden, Fahrzeugtypen einschließlich Motorisierungen und gegebenenfalls Sicherheitsausstattungen sowie Anschaffungswert des jeweiligen Fahrzeugs, Laufleistung und CO2-Ausstoßwert aufschlüsseln)?
Welche Neuanschaffungen sind für den Fuhrpark der Bundesregierung (einschließlich der Bundesministerien), der obersten Bundesbehörden sowie der nachgeordneten Behörden der Bundesministerien zu jeweils welchem Datum geplant bzw. bereits vertraglich vereinbart (bitte nach Bundesministerien und Behörden, Fahrzeugtypen einschließlich Motorisierungen und gegebenenfalls Sicherheitsausstattungen sowie Anschaffungswert des jeweiligen Fahrzeugs, Laufleistung und CO2-Ausstoßwert aufschlüsseln)?
Wie viele und welche externe Kfz-Anmietungen waren wann für jeweils welchen Zweck seit dem 1. Januar 2013 aus jeweils welchem Grund für welche Dauer erforderlich (bitte nach Bundesministerien und Behörden, Fahrzeugtypen einschließlich Motorisierungen und gegebenenfalls Sicherheitsausstattungen sowie Mietpreis des jeweiligen Fahrzeugs, Laufleistung und CO2-Ausstoßwert aufschlüsseln)?
Wie viele vom sogenannten VW-Skandal betroffene Kraftfahrzeuge werden seitens der Bundesregierung in den Bundesministerien oder obersten Bundesbehörden eingesetzt (bitte differenziert nach Behörden angeben sowie jeweils nach den Veröffentlichungen von VW vom 29. September 2015, 3. November 2015 und 13. November 2015)?
Werden Fahrzeuge der vom sogenannten VW-Skandal betroffenen Fahrzeugtypen weiterhin angeschafft (bitte begründen)?