[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
29. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7186
18. Wahlperiode 04.01.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7002 –
Maßnahmen zur verstärkten Überwachung der EU-Außen- und Binnengrenzen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Infolge der anhaltenden Migrationsbewegungen nach Europa werden seit
einigen Monaten Stimmen laut, Zuwanderung zu begrenzen, vor allem aber die
Kontrolle an den EU-Außengrenzen, teilweise auch den EU-Binnengrenzen, zu
verstärken. Auch in der Debatte um Terrorabwehr geht es unter anderem um die
verstärkte Kontrolle von Reisenden.
Aus den regelmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu
Polizeieinsätzen im Ausland ergibt sich, dass in diesem Jahr die Zahl der polizeilichen
Ausbildungsmissionen zugunsten von Grenzpolizeien der Westbalkanländer
erheblich zugenommen hat. So waren allein im dritten Quartal 2015 28 solcher
Maßnahmen vorgesehen, bei denen es in der Regel um Schulungen im
Urkunden- und Dokumentenbereich, Personalmanagement, Bedarfsfeststellungen in
den Bereichen Personal, Organisation, Logistik und Budget oder um
Schulungen zur Grenzüberwachung an der „Grünen Grenze“ usw. geht
(Bundestagsdrucksache 18/6532). Im zweiten Quartal waren noch zwölf solcher
Maßnahmen zugunsten von Westbalkan-Grenzpolizeien vorgesehen, im ersten Quartal
nur vier. Dieser Anstieg könnte das Interesse der Bundesregierung
verdeutlichen, die Migrationsbewegungen aus den Westbalkanstaaten zu reduzieren,
aber auch Ausdruck des Anliegens sein, die Westbalkanstaaten dazu in die Lage
zu versetzen, solche Migrationsbewegungen, die die Westbalkanstaaten nur als
Transitländer in Richtung EU nutzen, stärker zu kontrollieren.
Der Europäische Rat hat am 20. November 2015 beschlossen, „unverzüglich“
systematische und koordinierte Kontrollen an den Außengrenzen
durchzuführen, und vorgeschlagen, den Schengener Grenzkodex (SGK) dahingehend zu
ändern, dass dort auch Unionsbürger systematisch kontrolliert und ihre Daten
mit „den einschlägigen Datenbanken“ abgeglichen werden (Ratsdok.
14406/15). Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union FRONTEX wird
gestärkt, unter anderem mit dem Ziel, die Außengrenzen zu sichern, aber auch,
um in Griechenland und Italien an sogenannten hotspots tätig zu werden. Zudem
soll die Rolle in der Terrorismusbekämpfung gestärkt werden.
Die Schlussfolgerungen des Rates deuten darauf hin, dass es bislang erhebliche
Defizite bei der Übermittlung von Informationen über sogenannte ausländische
Kämpfer gab, genauer gesagt: zu solchen Personen, die als Unionsbürger oder
jedenfalls in der Union Ansässige in Richtung Syrien oder Irak aufbrechen, um
sich dort temporär dem sogenannten Islamischen Staat oder einer anderen
Terrorgruppe anzuschließen.
1. Worauf führt die Bundesregierung den deutlichen Anstieg von
Ausbildungsmaßnahmen zurück, den die Bundespolizei zugunsten von Grenzpolizeien
der Westbalkanstaaten leistet, und welchen Zusammenhang gibt es dabei zur
aktuellen Dynamik bei den Flüchtlingsbewegungen?
Mit Blick auf die bundespolizeiliche Vorverlagerungsstrategie zur Bekämpfung
der illegalen Migration und Schleusungskriminalität besteht hinsichtlich der
bundespolizeilichen Ausbildungs-/Ausstattungshilfe ein geographischer
Schwerpunkt in den Staaten des Westbalkans. Ziel ist die Verbesserung der
grenzpolizeilichen Kapazitäten und die Heranführung an europäische Standards sowie
Demokratisierungsprozesse bei den Sicherheitsbehörden in den
Empfängerländern zu fördern und sie mit der Arbeitsweise einer den rechtsstaatlichen
Grundsätzen verpflichteten Polizei vertraut zu machen.
Der Planungsprozess für die Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
erfolgt für das betroffene Maßnahmenjahr bereits im Vorjahr.
a) Welche spezifischen Interessen werden hierbei von den
Westbalkanstaaten formuliert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Westbalkanstaaten ein Interesse
an einer Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und einer
Stärkung der strategischen und operativen grenzpolizeilichen Kompetenzen.
b) Welche spezifischen Interessen hat die Bundesregierung, den Anfragen
aus dem Westbalkan entgegenzukommen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
2. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die größten Defizite der
Grenzpolizeien des Westbalkans, und was will sie unternehmen, um zum Abbau dieser
Defizite beizutragen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Wie viele Ausbildungsmaßnahmen für Polizeien des Westbalkans, die in
Zusammenhang mit Grenzschutz stehen, haben in diesem Jahr tatsächlich
stattgefunden, und wie viele Polizistinnen und Polizisten aus den
Westbalkanstaaten haben an diesen Maßnahmen jeweils teilgenommen?
Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die in den einzelnen Staaten bis zum
30. November 2015 durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen:
Länder Anzahl der Maßnahmen Geschultes Personal
Serbien 7 ca. 110
Kosovo 6 ca. 60
Albanien 6 ca. 70
Bosnien und Herzegowina 6 ca. 50
EJR Mazedonien 5 ca. 20
Montenegro 6 ca. 40
Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den
quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätze
im Ausland, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/6532 (drittes Quartal 2015)
vom 2. November 2015, verwiesen.
4. Inwiefern führt die Bundesregierung den Rückgang von Asylantragstellern
aus den Westbalkanstaaten auch auf die Ausbildungsmaßnahmen zurück?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
5. Inwiefern wurden bei den bisherigen Maßnahmen die Asylanträge von
Bewohnern des Westbalkans thematisiert?
Welche Maßnahmen und Strategien wurden den dortigen Polizisten in
diesem Zusammenhang empfohlen?
Asylanträge von Bewohnern des Westbalkans werden grundsätzlich nicht
thematisiert. Die bundespolizeilichen Ausbildungsmaßnahmen beinhalten die
Verbesserung der grenzpolizeilichen Kapazitäten (z. B. Dokumenten- und
Urkundensicherheit, Grenzüberwachung etc.) der begünstigten (Grenz-)Polizeibehörden und
die Angleichung an europäische Standards (Schengen Aqcuis). Zudem wird das
Verständnis für demokratische Werte, der Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte vermittelt.
6. Welche Bedeutung für das Management jener Flüchtlingsbewegungen, die
den Westbalkan lediglich als Transitregion auf dem Weg in die EU nutzen,
haben die durchgeführten bzw. noch geplanten Ausbildungsmaßnahmen
(bitte ggf. ausdifferenzieren)?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
7. Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannten
hotspots zur Registrierung von Flüchtlingen eingerichtet und betriebsbereit sein
(bitte jeweilige Orte angeben)?
a) Welche Kapazitäten sollen diese jeweils haben?
Die Fragen 7 und 7a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Europäische Kommission hat in der Europäischen Migrationsagenda vom
13. Mai 2015 mitgeteilt, dass sie ein neues „Brennpunkt“-Konzept entwickeln
wird, bei dem das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die
Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX und Europol vor Ort mit den
Mitgliedstaaten an den Außengrenzen zusammenarbeiten werden, um ankommende
Migranten rasch erkennungsdienstlich zu behandeln, zu registrieren und ihre
Fingerabdrücke abzunehmen. Geplante Kapazitäten werden darin nicht genannt. Der
sogenannte EU-Hotspot-Ansatz sieht für Griechenland eine
Koordinierungseinheit in Piräus und aktuell operative Einheiten auf den Inseln Lesbos, Kos, Leros,
Samos und Chios vor. Für Italien sind eine Koordinierungseinheit in Catania und
aktuell operative Einheiten in den Häfen Lampedusa, Pozzallo, Porto Empedocle,
Augusta, Taranto und Trapani vorgesehen. Zur Erstaufnahme standen in den
Hotspots in Griechenland am 18. Dezember 2015 insgesamt 1 840 Plätze und in
Italien 2 250 Plätze zur Verfügung.
b) Welche Datenbanken sollen im Zuge der Registrierung an den hotspots
abgefragt werden?
Die Verantwortung für den Abgleich mit vorhandenen Datenbanken obliegt den
griechischen Behörden. Für Sach- und/oder Personenfahndungsabfragen bei
Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen sollten das Schengener
Informationssystem, und die INTERPOL-Datei „Stolen and Lost Travel Documents
(SLTD)“ genutzt werden sowie Abfragen in VIS und EURODAC im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten durchgeführt werden.
c) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass an den
hotspots die technischen Voraussetzungen bereitstehen, um diese
Datenabgleiche durchzuführen?
Wenn nicht, bis wann soll dies gewährleistet sein, und inwiefern will die
Bundesregierung dazu beitragen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen Defizite in der IT-Infrastruktur.
Die Bundesregierung hat den griechischen Behörden 27 EURODAC-Geräte zur
Verfügung gestellt, um die Arbeitsfähigkeit der Hotspots zu verbessern.
d) Welche Daten sollen dort von den Flüchtlingen erhoben werden?
Im Einklang mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen sollten die
erforderlichen Personaldaten, Fingerabdrücke und Lichtbilder erfasst werden.
e) Inwiefern wird in den hotspots eine Datenbank zur Speicherung der dort
erhobenen Daten aufgebaut, wer verwaltet diese, und wie sind die
Schreib- und Lesebefugnisse ausgestaltet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
f) Ist eine Vernetzung der in den hotspots erhobenen Daten mit der
Bundespolizei bzw. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
beabsichtigt, um eine erneute Registrierung der nach Deutschland geleiteten
Flüchtlinge zu vermeiden?
Ein Datenabgleich kann im Rahmen der EURODAC-Verordnung erfolgen.
g) Wie viele Beamte der Bundespolizei bzw. anderer deutscher Behörden
(bitte benennen) werden in den hotspots nach Kenntnis der
Bundesregierung voraussichtlich eingesetzt werden und für welchen Zeitraum?
Der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX wurden in Summe 179
Einsatzkräfte der Bundespolizei, der Polizeien der Länder und der
Bundeszollverwaltung im Rahmen des RABIT-Einsatzes in GRC angeboten. Der aktuelle
Einsatzzeitraum endet am 26. März 2016.
8. Inwiefern ist der von FRONTEX am 2. Oktober 2015 gemeldete zusätzliche
Bedarf von 775 Grenzschützern (Border Guards) mittlerweile gedeckt?
Mit Stand des 21. Dezember 2015 war der von FRONTEX am 2. Oktober 2015
gemeldete zusätzliche Bedarf zu 31 Prozent (23 698 Manntage) gedeckt.
a) Wie viele Polizisten werden von der Bundespolizei bzw. den
Landespolizeien gestellt bzw. haben sich bislang gemeldet (bitte aufgliedern)?
b) Für welchen Zeitraum gilt diese Abkommandierung?
Auf die Antwort zu Frage 7g wird verwiesen.
c) Welche konkreten Tätigkeiten an welchen Orten und Behörden sollen
diese Beamten verrichten?
Es handelt sich um eine Unterstützung der Hellenic Coast Guard bei der
Erstregistrierung und Identifizierung ankommender Flüchtlinge auf den Inseln Chios,
Kos, Leros, Lesbos und Samos sowie bei der Grenzüberwachung.
9. Inwiefern hat Deutschland sogenannte Rückführungsexperten entsandt und
wohin?
Wie gestaltet sich deren Arbeit?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt aktuell in Kosovo,
in Albanien sowie in Serbien Verbindungsmitarbeiter mit Aufgabenschwerpunkt
Rückkehrmonitoring/Rückkehrmanagement ein. Der Einsatz von
Verbindungspersonal des BAMF basiert auf der diesbezüglichen Ressortvereinbarung
zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt aus dem
Jahr 1998.
Die Mitarbeiter des BAMF werden zum Auswärtigen Amt abgeordnet und von
dort den jeweiligen Auslandsvertretungen zugewiesen.
Dort sind sie in die Rechts- und Konsularreferate eingegliedert. Sie unterstützen
die Auslandsvertretung bzw. die Behörden vor Ort bei der Umsetzung der
bestehenden Rückübernahmeabkommen und der Koordinierung von Rückführungen.
Sie recherchieren relevante Informationen über die Situation vor Ort z. B.
bezüglich Reintegrationsmöglichkeiten, Projekten, der allgemeinen Rückkehrsituation
u. a. Darüber hinaus führen sie in Einzelfällen Monitoringmaßnahmen z. B. an
Flughäfen durch.
10. In welchen Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Kontext der gegenwärtigen Flüchtlingsbewegung physische
Grenzsicherungsanlagen errichtet worden (erbetene Angaben: Art und
Beschaffenheit der Anlage, Länge, Zweck) bzw. derzeit im Bau oder
angekündigt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus hinsichtlich
des Grundsatzes der Freizügigkeit?
Ungarn hat zu seinen Nachbarstaaten Serbien und Kroatien einen Grenzzaun
errichtet. Dieser besteht aus in den Boden gelassenen Stützen, Maschendrahtzaun
und einer Zaunkrone aus NATO-Draht.
Slowenien hat damit begonnen, einen Grenzzaun zu Kroatien zu errichten. Dieser
soll aus drei übereinander gestapelten S-Rollen sein, welche miteinander
verbunden und im Boden befestigt sind. Die Länge beträgt zurzeit 118 Kilometer.
Auch Österreich hat damit begonnen, einen Grenzzaun zu Slowenien am
ehemaligen Grenzübergang „Spielfeld“ zu errichten.
Der seit dem 18. November 2015 bestehende, derzeit ca. 20 Kilometer lange
Grenzzaun an der mazedonisch-griechischen Grenze, nahe Gevgelija, soll auf bis
zu 50 Kilometer verlängert werden. Darüber hinaus wurde ein 10 Kilometer
langer Grenzzaun an der mazedonisch-griechischen Grenze, am Grenzübergang
Medžitlija (bei Bitola) errichtet.
Bulgarien errichtet derzeit an der bulgarisch-türkischen Grenze einen Grenzzaun.
Neben den schon bestehenden 35 Kilometern soll der Zaun abschnittsweise um
130 Kilometer erweitert werden. Der Zaun besteht aus zwei verbundenen
Zaunreihen von etwa 3 Metern Höhe und zusätzlichem S-Draht.
Nach Auskunft der betreffenden Staaten sollen durch die Maßnahmen unerlaubte
Grenzübertritte verhindert und Migrationsbewegungen zu den offiziellen
Grenzübergängen gelenkt werden.
11. Welche Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle sogenannter Grüner Grenzen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Mitglied- oder Transitstaaten
derzeit ergriffen worden?
Inwiefern leistet Deutschland einen Beitrag hierzu?
Die ungarische Polizei wird durch zusätzliche Kräfte der ungarischen
Bereitschaftspolizei verstärkt. Darüber hinaus unterstützen seit der Änderung des
Streitkräftegesetzes ungarische Soldaten der Armee die ungarische Polizei bei der
Grenzüberwachung. Unterstützung hat die ungarische Polizei ebenfalls durch
Polen, Tschechien und die Slowakei erhalten.
Slowenien wird derzeit durch 183 Einsatzkräfte anderer Mitgliedstaaten
unterstützt. Deutschland ist aktuell mit elf Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei
an diesem Unterstützungseinsatz beteiligt. Ferner wurde auch in Slowenien das
Streitkräftegesetz geändert, so dass slowenische Soldaten die slowenische Polizei
bei der Überwachung der Grenze und bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise
unterstützen.
Das österreichische Innenministerium hat das österreichische
Verteidigungsministerium um einen Unterstützungseinsatz des österreichischen Bundesheers
ersucht. Hierbei unterstützt das österreichische Bundesheer die österreichische
Polizei durch Soldaten, die die Grüne Grenze bestreifen.
Serbien verlagerte zusätzliches Personal an die serbisch-mazedonische Grenze.
Hierdurch wurde auch die Überwachung der Grünen Grenze intensiviert.
Kroatien intensivierte den Schutz der Grünen Grenze zu seinen östlichen
Nachbarstaaten durch verstärkten Personaleinsatz.
Bulgarien verstärkt die Grenzpolizei derzeit mit 800 zusätzlichen Polizeikräften
zur Grenzüberwachung der bulgarisch-türkischen Grenze.
In Rumänien wurde neben erhöhten Maßnahmen an Grenzübergängen die
Überwachung der Grünen Grenzen verstärkt.
12. Welche technischen Neuerungen zur verstärkten Kontrolle sogenannter
Grüner Grenzen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Forschung oder Entwicklung, und inwiefern werden diese Projekte vom
Bund bzw. der EU unterstützt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zu technischen Neuerungen zur
verstärkten Kontrolle sog. Grüner Grenzen. Die Bundespolizei beteiligt sich
gegenwärtig nicht an derartigen Forschungen.
13. Welche weiteren Maßnahmen zur verstärkten Sicherung der Außengrenzen
werden derzeit in der Union diskutiert, sind bereits in der Ausführung oder
sollen aus Sicht der Bundesregierung wann eingeleitet werden?
Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2015 ein Maßnahmenpaket
zur Stärkung des Schutzes der Außengrenzen der Europäischen Union (EU)
vorgestellt. Hierin schlägt die Europäische Kommission u. a. die Einrichtung eines
europäischen Grenz- und Küstenschutzes und eine Änderung des Schengener
Grenzkodexes vor. Die Einzelheiten dieses Maßnahmenpaketes müssen nun in
den Fachgremien geprüft und abgestimmt werden.
14. Inwiefern ist die Bundespolizei bzw. sind andere Bundesbehörden tangiert
vom EU-Beschluss, an den Außengrenzen systematische Kontrollen sowohl
von Drittstaatsangehörigen als auch von Unionsbürgern einzuführen?
Die Modalitäten von Grenzkontrollen richten sich nach der Verordnung (EG)
Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex). Die Schlussfolgerungen des Rates der
Europäischen Union vom 20. November 2015 (Ratsdok. 14406/15)
unterstreichen und betonen die Verpflichtung zur Einhaltung dieser rechtlichen
Bestimmung sowie deren Intensivierung nach Maßgabe des bestehenden Rechts. Die für
den Schutz der deutschen Grenzen zuständige Bundespolizei nimmt
Grenzkontrollen nach Maßgabe der vorgenannten rechtlichen Regularien vor.
a) In welchem Umfang bzw. bei welchen Personengruppen wurden bisher
an deutschen Flug- und Seehäfen solche systematischen Kontrollen
durchgeführt?
Auf die Vorbemerkung im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Systematische Kontrollen an den
EU-Außengrenzen ohne Änderung des Schengener Grenzkodex“ betreffend, auf
Bundestagsdrucksache 18/4033 vom 18. Februar 2015 wird verwiesen.
b) Welche Rolle spielten dabei Risikoindikatoren, und welcher
Risikoindikatoren bedient sich die Bundespolizei generell?
Bei der Intensität der Grenzkontrolle werden die nationalen „Verdachtskriterien
islamistischer Terrorismus“ vom Bundeskriminalamt (BKA), die eine Vielzahl
von Übereinstimmungen mit den Risikoindikatoren aufweisen, zum Zweck des
besseren Erkennens und einer anschließenden Fahndungsüberprüfung bei
Grenzkontrollen genutzt.
c) Ist jetzt vorgesehen, systematische Kontrollen an den Außengrenzen
vollständig vorzunehmen, bzw. inwiefern sollen weiterhin nicht alle
Reisenden kontrolliert werden, sondern nur solche, die unter Risikoindikatoren
fallen?
Auf die Vorbemerkung im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Systematische Kontrollen an den
EU-Außengrenzen ohne Änderung des Schengener Grenzkodex“ betreffend, auf
Bundestagsdrucksache 18/4033 vom 18. Februar 2015 wird verwiesen. Zudem
wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 14b verwiesen.
d) Werden diese Risikoindikatoren erweitert, und wenn ja, in welcher
Hinsicht?
Mit der regelmäßigen Aktualisierung der gemeinsamen Risikoindikatoren ist die
Europol-Arbeitsgruppe DUMAS betraut. Bei der Anpassung der
Risikoindikatoren an aktuelle Entwicklungen ist eine Erweiterung grundsätzlich ebenso möglich
wie eine Reduzierung. Aktuelle Bestrebungen zur Erweiterung der
Risikoindikatoren sind der Bundesregierung nicht bekannt.
e) Sollen die verstärkten Kontrollen gleichermaßen bei Ein- und Ausreisen
in die bzw. aus der EU durchgeführt werden, bzw. welche
Schwerpunktsetzung ist hierbei beabsichtigt?
Die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 20.
November 2015 beziehen sich auf Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen, die
Ein- und Ausreisekontrollen umfassen.
15. Welchen Beitrag will die Bundesregierung zur Änderung des SGK leisten,
um der Forderung des EU-Rates nachzukommen, an den Außengrenzen des
Schengen-Raums systematische Kontrollen von Unionsbürgern
durchzuführen?
Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2015 einen Vorschlag zur
Änderung des Schengener Grenzkodex bezüglich Fahndungsabfragen bei
Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgern vorgelegt. Dieser Vorschlag wird Gegenstand
der Beratungen auf Ebene des Rates der Europäischen Union sein, an denen sich
die Bundesregierung im Rahmen der Ratsgremien beteiligt.
a) Ist es aus Sicht der Bundesregierung erstrebenswert, dass sämtliche
Personen, die in den Schengen-Raum einreisen oder aus ihm ausreisen,
systematisch kontrolliert werden, inklusive Datenbankabfragen, oder ist aus
ihrer Sicht eine Gewichtung nach bestimmten Risikoindikatoren zu
bevorzugen?
Nach dem Schengener Grenzkodex sind alle Personen beim Überschreiten der
Schengen-Außengrenzen zu kontrollieren. Umfang und Intensität der
Grenzkontrollen sind differenziert normiert. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu
Frage 14a verwiesen.
Bislang erfolgten Intensivierungen von Personen- und Sachfahndungsabfragen
bei EU-Bürgern lageabhängig und risikobasiert.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung des Schengener
Grenzkodex vom 15. Dezember 2015 spiegelt die auf EU-Ebene gefassten
Beschlüsse wieder.
Vor dem Hintergrund der weiterhin abstrakt erhöhten Terrorismusgefahr tragen
verpflichtende systematische Personen- und Sachfahndungsabfragen bei Ein- und
Ausreisekontrollen von Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgern zu einem
schengenweit einheitlich hohen Kontrollniveau bei.
b) Kann nach Ansicht der Bundesregierung eine solche umfängliche
systematische Kontrolle an den Außengrenzen gewährleistet sein, ohne sich
negativ auf den Verkehrsfluss an den Grenzübergängen auszuwirken, und
wenn ja, wie, und wenn nein, mit welchen Auswirkungen ist nach ihrer
Einschätzung zu rechnen?
Verpflichtende systematische Personen- und Sachfahndungsabfragen bei Ein-
und Ausreisekontrollen von Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgern könnten sich
auf die Kontrolldauer auswirken.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2015 zur
Änderung des Schengener Grenzkodex sieht vor, bei Verkehrsspitzen von dem
Grundsatz verpflichtender systematischer Personen- und Sachfahndungsabfragen
bei Ein- und Ausreisekontrollen abzuweichen. Die konkrete Ausgestaltung wird
eingehend zu prüfen und im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene zu
erörtern sein.
c) Ab wann sollten aus Sicht der Bundesregierung solche Kontrollen
eingeführt werden (bitte ausführen, ob unmittelbar nach Inkrafttreten einer
Änderung des SGK oder erst bei Vorliegen welcher zusätzlichen
Voraussetzungen)?
Die Intensivierung von Personen- und Sachfahndungsabfragen bei Ein- und
Ausreisekontrollen ist erfolgt. Bezüglich des Vorschlags der Europäischen
Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Änderung des Schengener Grenzkodex sind
zunächst die Beratungen auf EU-Ebene abzuwarten. Zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Änderung des Schengener Grenzkodex können daher keine Aussagen
getroffen werden.
16. In welchem Umfang fehlen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
elektronische Verbindungen und technische Voraussetzungen zum Abgleich
mit den einschlägigen Datenbaken an den Außengrenzen von Schengen-
Mitgliedstaaten?
Auf die Antwort zu Frage 7c und den Bericht des EU-Koordinators für die
Terrorismusbekämpfung vom 23. November 2015 (Ratsdok. 14438/15) wird
verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Welche Defizite hat es bislang nach Auffassung der Bundesregierung im
Umgang der Mitgliedstaaten (sowie der deutschen Behörden selbst) mit dem
Schengener Informationssystem (SIS) unter dem Gesichtspunkt der
Terrorismusbekämpfung gegeben?
Das Schengener-Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) ist das
Kernstück der Schengen-Zusammenarbeit. Es ermöglicht den nationalen
Grenzkontroll-, Zoll- und Polizeibehörden, die für Kontrollen an den Außengrenzen
innerhalb des Schengen-Raums zuständig sind, Fahndungen auszuschreiben, die
gesuchte oder vermisste Personen bzw. gestohlene Fahrzeuge oder Dokumente
betreffen.
Die im System enthaltenen Möglichkeiten zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus – wie beispielsweise SIS-Ausschreibungen gemäß Artikel 36 SIS-II-
Ratsbeschluss – werden mit dem Ziel der bestmöglichen Nutzung zu Zwecken der
Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr stark genutzt und weiter intensiviert.
Strukturelle Defizite sind insoweit bislang nicht zu erkennen.
18. Inwiefern gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mangelnde
Bereitschaft seitens der Mitgliedstaaten, Informationen über sogenannte
ausländische Kämpfer in das SIS einzuspeisen?
Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu Fahndungsaktivitäten anderer
Staaten. Die folgenden Teilfragen beziehen sich auf eine Personengruppe, die mit
der Bezeichnung „Foreign Fighters“ umschrieben wird. Dieser Begriff ist zwar
gebräuchlich, es handelt sich dabei aber nicht um ein Ausschreibungskriterium
gemäß SIS-II-Ratsbeschluss. Im Übrigen sei zum Begriff „Foreign Fighters“ auf
die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 29 bis 31 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. März 2015 auf
Bundestagsdrucksache 18/4317 verwiesen.
a) Wie viele dieser „foreign fighters“ gibt es schätzungsweise derzeit in der
EU?
Da es in der EU keine einheitlichen Kriterien für die Erfassung von Personen
unter der Bezeichnung „Foreign Fighters“ gibt, hält sich die Bundesregierung mit
einer entsprechenden Schätzung zurück. Im „EU Terrorism Situation and Trend
Report 2015“ schätzt EUROPOL die Zahl der Personen, die bis Ende 2014 aus
der EU in die Konfliktregion Syrien/Irak gereist sind, auf 3 000 bis 5 000.
b) Wie viele von ihnen sind im SIS ausgeschrieben (möglichst angeben,
welche Behörde welchen Landes sie eingetragen hat)?
c) Inwiefern trifft es zu, dass weniger als die Hälfte der „foreign fighters“
bei Europol bekannt ist (Berliner Zeitung vom 26. November 2015)?
d) Inwiefern trifft es (auch) für die Einträge im SIS zu, dass dort weniger als
die Hälfte der foreign fighters ausgeschrieben ist?
Aus den einleitend in der Antwort zu Frage 18 genannten Gründen ist eine
Beantwortung dieser Frage nicht möglich.
e) Wie viele Personen sind derzeit in Deutschland als foreign fighters
bekannt, und wie viele von ihnen sind im SIS ausgeschrieben?
Im Kontext „Foreign Fighters“ Syrien/Irak bestehen derzeit SIS-
Fahndungsausschreibungen deutscher Behörden zu etwa 540 Personen.
f) In welchen weiteren Dateien bzw. Datenbanken werden Angaben zu
foreign fighters gespeichert bzw. sollen künftig gespeichert werden?
In den von den deutschen Polizeibehörden genutzten Dateien erfolgt keine
Kategorisierung von Personen als „Foreign Fighters“.
19. Ist es aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet, dass jede deutsche
Grenzbehörde, die eine Personenkontrolle durchführt, auch auf den SIS-
Eintrag stößt und die jeweilige ausländische Polizeibehörde über das Reiseziel
der ausgeschriebenen Person informiert?
Inwiefern und in welchem Umfang gibt es hier Defizite, und was will die
Bundesregierung zu ihrer Beseitigung unternehmen?
Die Bundespolizei kann auf das Schengener Informationssystem (SIS II) im
Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zugreifen. Im Trefferfall wird die
ausschreibende Stelle informiert. Bei Ausschreibungen ausländischer Stellen
erfolgt die Informationsübermittlung über das BKA (SIRENE). Der konkrete Inhalt
der Mitteilung ist vom Zweck der Ausschreibung abhängig. Defizite sind nicht
bekannt.
20. Welche Datenbanken werden derzeit bei einer Personenkontrolle an
deutschen Grenzübergängen in der Regel abgefragt oder abgeglichen?
In welchem Umfang werden dabei auch Datenbanken von Europol und IN-
TERPOL, beispielsweise die Datenbank zu gestohlenen bzw. verloren
gegangenen Reisedokumenten, abgefragt, und welchen Veränderungsbedarf
sieht die Bundesregierung hier (bitte begründen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., „Systematische Kontrollen an den EU-Außengrenzen ohne
Änderung des Schengener Grenzkodex“ betreffend, auf
Bundestagsdrucksache 18/4033 vom 18. Februar 2015 wird verwiesen.
21. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, im SIS neue
Informationskategorien einzuführen (bitte ggf. angeben, welche und warum)?
Die Fahndungsmöglichkeiten des SIS II werden unter Beachtung der rechtlichen
Möglichkeiten und Prüfung des Einzelfalles bereits umfassend genutzt. Inwiefern
die Problematik neue Maßnahmen im Rahmen bestehender gesetzlicher
Regelungen oder gegebenenfalls auch neue gesetzliche Regelungen erfordert, wird auf
EU-Ebene intensiv diskutiert. Bislang existieren keine konkreten Vorschläge der
Europäischen Kommission.
22. Inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf, den Informationsfluss zwischen
Grenzbehörden und anderen Datenbanken, insbesondere von Europol, IN-
TERPOL und europäischen Polizei- und Grenzbehörden auszuweiten (bitte
begründen)?
Aus Sicht der Bundesregierung sollten insbesondere das SIS II und die
INTERPOL-Datei „Stolen and Lost Travel Documents (SLTD)“ intensiv genutzt
werden.
23. Welche finanziellen Auswirkungen hat die Einführung systematischer
Kontrollen an den Außengrenzen der Union nach Einschätzung der
Bundesregierung
a) für Deutschland,
Personen- und Sachfahndungsabfragen bei Ein- und Ausreisekontrollen sind
bereits Gegenstand des Grenzkontrollprozesses. Etwaige finanzielle Auswirkungen
sind nicht bekannt.
b) für andere Mitgliedstaaten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Inwiefern ist beabsichtigt, jene Länder, die aufgrund ihrer Außenlage ein
höheres Reiseaufkommen insbesondere an See- und Landgrenzübergängen
haben, finanziell bzw. personell durch eine diesbezügliche Aufstockung des
Personals von Frontex bei der Ertüchtigung ihrer Kontrollmöglichkeiten zu
unterstützen?
Die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen wird
durch die EU-Agentur FRONTEX koordiniert. Der konkrete
Unterstützungsbedarf einzelner Mitgliedstaaten wird im Rahmen des jährlichen Planungs- und
Entscheidungsprozesses der Agentur festgelegt. Zur Gewährleistung dieser
Aufgaben ist auch eine Erhöhung der FRONTEX-Haushalts und des FRONTEX-
Personals vorgesehen.
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