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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der völkische "Sturmvogel" als Struktur der extremen Rechten

Aktivitäten der völkisch-bündischen Jugendorganisation &quot;Sturmvogel&quot;: Beobachtung durch den Verfassungsschutz, Anhaltspunkte antidemokratischer bzw. neonazistischer Ausrichtung, Mitgliederzahl, Wirken in Ehrenämtern, Kontakte zur rechtsextremen Szene (u.a. zur NPD und deren Jugendorganisation &quot;Junge Nationaldemokraten&quot;), Aufnahme von Mitgliedern der verbotenen &quot;Heimattreuen Deutschen Jugend&quot; (HDJ), Veranstaltungen, Ermittlungsverfahren, Publikationen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/700607.12.2015

Der völkische „Sturmvogel“ als Struktur der extremen Rechten

der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Wurzeln der bündisch-völkischen Jugendorganisation Sturmvogel liegen in der neonazistischen Wiking-Jugend. Mit der Gründung des „Sturmvogel“ wandten sich Führungsfiguren der Wiking-Jugend gegen deren offen NS-verherrlichenden Kurs. In den Folgejahren gab es immer wieder Anhaltspunkte zu Berührungspunkten des „Sturmvogel“ zur extremen Rechten. Neben Anzeigen für den „Sturmvogel“ in der NPD-nahen „Deutschen Stimme“ sind es Besuche wie die des Holocaustleugners Bernhard Schaub beim Sommerlager des „Sturmvogel“ im Jahr 2015 im brandenburgischen Grabow, die diese Vermutung stützen (vgl. Andrea Röpke, Unter dem Banner des „Sturmvogel“, in „blick nach rechts“ vom 25. November 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wird die Organisation „Sturmvogel“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. den Landesverfassungsschutzbehörden beobachtet?

Wenn ja, von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) wird die Organisation beobachtet, und wie wird sie beurteilt?

Wenn nein, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Anhaltspunkte für eine neonazistische, revanchistische bzw. antidemokratische Ausrichtung der Organisation, insbesondere zur Frage der Ablehnung elementarer Grundrechts- und Demokratieprinzipien wie Menschenwürdegarantie oder Agitation gegen den Gedanken der Völkerverständigung?

2

Wie viele Mitglieder rechnet die Bundesregierung dem „Sturmvogel“ zu (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung beim „Sturmvogel“ um eine völkische revanchistische Organisation, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

4

Wie schätzt die Bundesregierung das Wirken von Mitgliedern des „Sturmvogel“ in Ehrenämtern beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz oder den Freiwilligen Feuerwehren ein?

5

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Kontakten des „Sturmvogel“ zu Personen und Strukturen der extremen Rechten im Bund und den Ländern vor?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Bundesführern des „Sturmvogel“?

Sind darunter Personen, die in der neonazistischen Szene organisiert sind oder waren bzw. Personen, die durch rechtsextreme Straftaten in Erscheinung getreten sind?

7

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der NPD und/oder deren Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) im „Sturmvogel“ organisiert sind?

Wenn ja, wie viele NPD-Mitglieder sind Mitglieder des „Sturmvogel“, und befinden sich darunter auch Funktionäre der neonazistischen NPD, und wenn ja, welche?

8

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich Verbindungen zwischen dem „Sturmvogel“ und der „Interessengemeinschaft Fahrten und Lager“ der JN?

9

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob (ehemalige) Mitglieder der verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) im „Sturmvogel“ organisiert sind?

Wenn ja, wie viele (ehemalige) HDJ-Mitglieder sind auch Mitglieder des „Sturmvogel“, und befinden sich darunter auch (ehemalige) Funktionäre der HDJ?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu gegenwärtigen oder vergangenen Verbindungen von Mitgliedern des „Sturmvogel“ zu weiteren verbotenen Organisationen vor?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Veranstaltungen des „Sturmvogel“, die vor Verbot der HDJ in deren Reihen organisiert waren?

12

Liegen der Bundesregierung Informationen zu Anzeigen bzw. Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder oder Führungsfunktionären des „Sturmvogel“ vor, und wenn ja, bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf der Anzeige des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Vorfällen, die den Verdacht nähren könnten, dass es im Zuge von Veranstaltungen des „Sturmvogel“ zu Gefährdungen des Kindeswohls kommt?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Teilnahme bekannter Neonazis oder von Personen, die im Zusammenhang mit rechtsextremen Straftaten in Erscheinung getreten sind an Veranstaltungen und Treffen des „Sturmvogel“?

15

Sind der Bundesregierung Publikationen des „Sturmvogel“, insbesondere Jahreskalender, Mitgliedermagazine, CD-Produktionen und Liederbücher bekannt?

Wenn ja, welche?

Wann wurden diese veröffentlicht, und wie werden diese eingeschätzt?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung den ideologischen Hintergrund dieser Organisation insgesamt?

Berlin, den 16. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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