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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vorgelagerte US-Einreisekontrollen an europäischen Flughäfen

Initiativen von US-Behörden auf Durchführung vorgelagerter Einreisekontrollen: Forderungen und Bedingungen (Recht auf Befragung, Durchsuchung u.a.), Konsequenzen bei Nichtumsetzung, Finanzierung, angefragte EU-Staaten, Positionierungen, Behandlung auf EU-Ebene bzw. in internationalen Gremien, Auswirkungen auf Schengen-Regelungen sowie die EU-Menschenrechtskonvention, Prüfung durch den Juristischen Dienst des Rates der EU, Stellungnahme der Luftfahrtbranche, durch das US-Heimatschutzministerium in Deutschland verhängte Flugverbote, weitere Verschärfungen der US-Einreisebestimmungen (Visa Waiver Programm, Nutzung biometrischer Daten u.a), Rechtshilfeabkommen EU&ndash;USA, Diskussion zur EU-PNR-Richtlinie (PNR &ndash; Fluggastdatensatz)<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/702310.12.2015

Vorgelagerte US-Einreisekontrollen an europäischen Flughäfen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Regierung in Washington plant Medienberichten zufolge eine Verschärfung ihrer Einreisebestimmungen (Onlineausgabe der Frankfurter Rundschau vom 1. Dezember 2015). Hierzu gehört der Plan, bereits beim Abflug von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sogenannte vorgelagerte Einreisekontrollen vorzunehmen. Die US-Regierung verhandelt demnach mit mindestens sieben Ländern, darunter Belgien und die Niederlande. Ein ähnlicher Vorstoß erfolgte bereits im letzten Jahr, Vertreterinnen und Vertreter der Niederlande hatten den US-Vorschlag in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen vorgestellt (Bundestagsdrucksachen 18/2472, 18/3236). Eine entsprechende Anfrage für Kontrollen auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol wurde von der Regierung in Den Haag geprüft. Auch die Regierungen Großbritanniens, Frankreichs, Schwedens sowie das deutsche Bundesministerium des Innern waren im vergangenen Jahr angefragt worden, zunächst jedoch inoffiziell auf Ebene der Innenministerien.

Schon jetzt werden Passagiere an deutschen Flughäfen von US-Behörden kontrolliert. Solche „Last-Gate-Checks“ werden durch Bedienstete der U. S. Customs and Border Protection (CBP) vorgenommen und gelten nicht als Luftsicherheitskontrollen. Die Behörde hat lediglich das Recht, die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen „in grenzpolizeilicher Hinsicht“ zu beraten. Die Airlines bekommen unter Umständen einen Hinweis, ob sich zu befördernde Personen auf einer Flugverbotsliste der USA befinden. Ihre Mitnahme wäre zwar erlaubt, jedoch erhielte die Fluglinie keine Überflugs- und Landeerlaubnis aus den USA. Sofern für die Passagiere ein Flugverbot gilt, dürfen die US-Behörden keine weiteren Zwangsmaßnahmen ergreifen. Eingehende Kontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen können bislang lediglich von der gastgebenden Bundespolizei vorgenommen werden. Die Betroffenen könnten dies aus Sicht der Fragesteller aber wie eine Amtshandlung der US-Bediensteten empfinden.

Mit den vorgelagerten Einreisekontrollen erhielten die US-Behörden das Recht, Reisende zu befragen und sogar zu durchsuchen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hatte sich im letzten Jahr noch „äußerst zurückhaltend“ zu der Übernahme hoheitlicher Befugnisse von US-Behörden in Deutschland gezeigt (Bundestagsdrucksache 18/2472). Auch „die Luftfahrtbranche“ habe grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrollen durch US-Bedienstete „kritisch hinterfragt“. Hingegen habe Großbritannien „Vorteile in einer Zulassung des Verfahrens“ gesehen. Die Niederlande prüften demnach die rechtliche und organisatorische Machbarkeit, Frankreich habe eine Beteiligung der USA an der Finanzierung gefordert. Auch Schweden habe den Vorschlag geprüft, sich aber „in erster Reaktion“ skeptisch gezeigt und um Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schengen-Regelungen und die Menschenrechtskonvention gebeten. Diese Prüfung sollte durch den Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern US-Behörden mehreren EU-Mitgliedstaaten erneut vorgeschlagen haben, sogenannte vorgelagerte US-Einreisekontrollen auf deren Hoheitsgebiet durchzuführen, die nach Kenntnis der Fragesteller sogar das Recht zur Befragung und Durchsuchung vorsehen?

2

Worin unterscheidet sich der neuerliche Vorstoß nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber einer Initiative vom vergangenen Jahr, etwa in der Verbindlichkeit oder rechtlichen Konsequenzen bei Nichtumsetzung?

3

Welche Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem neuen Vorstoß wie positioniert?

4

Inwiefern handelt es sich dabei um offizielle Anträge von US-Behörden?

5

Inwiefern und mit welcher Begründung äußern sich Schweden und Großbritannien weiterhin skeptisch?

6

Wo wurden die neuerlichen Vorschläge nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene bzw. in internationalen Zusammenarbeitsformen bereits vorgestellt oder beraten?

7

Sofern diese noch nicht auf EU-Ebene bzw. in internationalen Zusammenarbeitsformen vorgestellt oder beraten wurden, inwieweit steht dies auf der Tagesordnung welcher zukünftigen Treffen?

8

An welche weiteren Forderungen oder Bedingungen (etwa die weitere Teilnahme am Visa-Waiver-Programm nur bei Erfüllung der Forderung nach vorgelagerten Einreisekontrollen) ist der Vorstoß nach Kenntnis der Bundesregierung geknüpft?

9

Welche Vergünstigungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall der Umsetzung vorgelagerter Grenzkontrollen nach Kenntnis der Bundesregierung versprochen?

10

Welche Angaben enthält der Vorschlag hinsichtlich der Finanzierung entsprechender Infrastruktur sowie laufender Kosten?

11

Sofern auch die Bundesregierung einen solchen neuerlichen Vorschlag erhielt, wann traf dieser bei welcher Behörde ein, und wann hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag hierzu informiert?

12

Wie wird sich die Bundesregierung dazu positionieren?

13

Sofern der Vorschlag nicht grundsätzlich abgelehnt wird, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ihre Haltung vom vergangenen Jahr aufgegeben, wonach sie „dem US-Ansinnen gleichwohl äußerst zurückhaltend gegenüber[steht], da die Ausübung hoheitlicher Befugnisse innerhalb des Bundesgebietes grundsätzlich den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage deutschen und/oder unmittelbar geltenden Rechts der Europäischen Union obliegt“?

14

Mit welchen internationalen oder bilateralen Verträgen und Konventionen könnten die vorgelagerten US-Einreisekontrollen aus Sicht der Bundesregierung in Konflikt kommen?

15

Inwiefern hätten die vorgelagerten US-Einreisekontrollen aus Sicht der Bundesregierung Auswirkungen auf Schengen-Regelungen?

16

Inwiefern hätten die vorgelagerten US-Einreisekontrollen aus Sicht der Bundesregierung Auswirkungen auf die Europäische Menschenrechtskonvention?

17

Was ist der Bundesregierung über eine Prüfung zu vorgelagerten US-Einreisekontrollen durch den Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union bekannt?

18

Wer gab die Prüfung wann in Auftrag, und wann lag ein Ergebnis vor?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

20

Welche Stellungnahmen welcher Angehörigen der „Luftfahrtbranche“ sind der Bundesregierung hinsichtlich vorgelagerter US-Einreisekontrollen bekannt, und zu welchem Schluss kommen diese jeweils?

21

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesen Stellungnahmen?

22

Wie viele als „No-Fly-Empfehlungen“ bezeichnete Flugverbote hat das am Flughafen Frankfurt am Main schon jetzt stationierte US-Heimatschutzministerium nach Kenntnis der Bundesregierung ab 2014 ausgesprochen (bitte – wenn möglich – nach Monaten darstellen)?

23

Sofern die Bundesregierung hierüber weiterhin keine Kenntnis hat, inwiefern würde sie nach Zustimmung zu „vorgelagerten Grenzkontrollen“ zur Zahl der in Deutschland verhängten Flugverbote unterrichtet werden, bzw. inwiefern wird sie dies gegenüber den USA für ihre Zustimmung zu vorgelagerten Grenzkontrollen zur Bedingung machen?

24

Wie viele der in Deutschland für das US-Heimatschutzministerium arbeitenden Angestellten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die CBP, das U. S. Immigration and Customs Enforcement (ICE), die Transportation Security Administration (TSA), den United States Secret Service (USSS), die United States Coast Guard (USCG), die U. S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), das Office of Policy, die Federal Emergency Management Agency (FEMA), die Federal Law Enforcement Training Centers (FLETC) und das National Protection and Programs Directorate?

25

Welche weiteren neuen Verschärfungen der US-Einreisebestimmungen sind der Bundesregierung bekannt, und hinsichtlich welcher Verfahren wäre sie davon betroffen?

26

Auf welche Weise müsste auch die Beteiligung Deutschlands am „Visa-Waiver“-Programm hinsichtlich der verschärften US-Einreisebestimmungen angepasst oder neu verhandelt werden?

27

Was ist der Bundesregierung über US-Pläne zur „bessere[n] Nutzung biometrischer Daten, etwa Fingerabdrücke“ bekannt, und welche Maßnahmen oder Programme sind hiermit gemeint?

28

Welche Maßnahmen oder Programme sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, wenn die USA ankündigen, die „Geldstrafe für Fluggesellschaften, die Passdaten ihrer Passagiere nicht ausreichend überprüfen“, zu erhöhen?

29

Wie hat sich die Bundesregierung in entsprechenden Diskussionen zur EU-PNR-Richtlinie (PNR – Fluggastdatensätze) hinsichtlich der Frage positioniert, inwiefern Europol Zugriff auf die dort gespeicherten Daten zu gewähren ist?

30

Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung in diesem Fall sichergestellt sein, dass die Zentralstellen der Mitgliedstaaten nicht mit „Treffermeldungen“ Europols zu Übereinstimmungen von Daten des Europol Informationssystems und des EU-PNR beschickt werden, die dort längst bekannt sind?

31

Inwiefern und durch wen wurde dem „Erläuterungsbedarf“ der Bundesregierung zur Frage, ob die Einbeziehung von „non-carrier economic operators“ in den Anwendungsbereich der EU-PNR-Richtlinie tatsächlich einen Sicherheitsgewinn bringt und vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung verbundenen Belastungen für die Betroffenen und dem erheblich vergrößerten Datenaufkommen verhältnismäßig und damit vertretbar ist, mittlerweile Genüge getan (Plenarprotokoll 18/129)?

32

Für wann hat oder hatte die Europäische Kommission zu einer entsprechenden „Veranstaltung mit den betroffenen Unternehmen“ eingeladen, und welche Unternehmen und Branchenverbände nahmen bzw. nehmen teil?

33

Inwiefern und mit welchem Ergebnis kann die Bundesregierung „die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Einbeziehung dieser Unternehmen“ nun besser abschätzen?

34

Wie hat sich die Bundesregierung in entsprechenden Diskussionen zur EU-PNR-Richtlinie hinsichtlich der Frage positioniert, inwiefern die Einbeziehung innereuropäischer Flüge verpflichtend oder aber als Option geregelt werden sollte, und auf welche Weise soll dies in Deutschland umgesetzt werden?

35

Nach welcher Maßgabe sollte die EU-PNR-Richtlinie aus Sicht der Bundesregierung auch zur Verfolgung oder Verhinderung grenzüberschreitender Kriminalität genutzt werden können?

36

Was ist der Bundesregierung über Pläne oder Diskussionen der Europäischen Kommission oder des Europäischen Rates bekannt, das Europäische Strafregisterinformationssystem um die Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen zu erweitern, und welche eigene Position vertritt sie in dieser Frage?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen mit der US-Regierung bezüglich der Neufassung eines Abkommens über Rechtshilfe mit der Europäischen Union?

38

Sofern die Verhandlungen derzeit verzögert verlaufen, welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

Berlin, den 10. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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