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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Austausch geheim eingestufter Informationen unter europäischen Geheimdiensten, Polizeien und Militärs

SIENA-Netzwerk der EU-Polizeiagentur Europol für den sicheren polizeilichen Informationsaustausch: Einrichtung und Zertifizierung, Verschlüsselungsverfahren, Teilnehmer, Nutzung im Rahmen der Terrorismusabwehr, Geheimhaltungsstufe der kommunizierten Dokumente; weitere sichere Informationsnetze für Sicherheitsbehörden auf EU-Ebene, EU-Verschlusssachen (Verschlüsselung, Nutzer); EU-System zur Nachverfolgung der Terrorismusfinanzierung (EU-TFTP), Informationsaustausch im Rahmen des SWIFT-Abkommens, zentrales Bankkontenregister auf EU-Ebene; Austausch eingestufter Informationen zwischen EU-Agenturen, -Institutionen, -Polizeien, -Lagezentren und im Rahmen von Militärmissionen, Abkommen, Kryptographieverfahren<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/703414.12.2015

Austausch geheim eingestufter Informationen unter europäischen Geheimdiensten, Polizeien und Militärs

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Als „Netzanwendung für den sicheren Informationsaustausch“ betreibt die EU-Polizeiagentur Europol seit dem 1. Juli 2009 eine „Secure Information Exchange Network Application“ (SIENA, Europol-Jahresbericht 2011). Das Instrument soll die „schnelle, sichere und nutzerfreundliche Kommunikation“ sowie den Austausch operativer und strategischer kriminalpolizeilicher Informationen und Erkenntnisse zwischen Europol, den Verbindungsbüros der Mitgliedstaaten und Dritten, die über Kooperationsabkommen mit Europol verfügen, ermöglichen (etwa Eurojust, INTERPOL, aber auch Australien, Kanada, Norwegen, die Schweiz und die USA). Laut der Europol-Webseite sind im vergangenen Jahr 573 Behörden und 4 722 Nutzende aus 28 Mitgliedstaaten vernetzt gewesen. Laut Europol seien 14 Dritte direkt und 19 weitere indirekt angeschlossen. 34 472 neue Fälle seien eröffnet worden, davon 4 Prozent von Dritten. Unter den fünf größten Tatkomplexen finden sich „Drogen“ und „illegale Einwanderung“. Auch deutsche Behörden führen ihre Zugriffe auf Europols Informationssysteme mittels SIENA durch (Bundestagsdrucksache 16/9987). Hierzu zählen außer dem Bundeskriminalamt die Bundespolizei, der Zollfahndungsdienst und Staatsanwaltschaften.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wer hat das SIENA-Netzwerk nach Kenntnis der Bundesregierung eingerichtet und zertifiziert?

2

Auf welche Weise und mit welchen Produkten werden in SIENA verteilte Nachrichten soft- und hardwareseitig verschlüsselt (bitte Produkt- und Herstellername angeben)?

3

Welche über SIENA kommunizierenden polizeilichen oder geheimdienstlichen Arbeitsgruppen oder Netzwerke sind der Bundesregierung bekannt?

4

Welchen weiteren Dritten wird gestattet, ebenfalls an SIENA teilzunehmen (bitte nach direkten und indirekten Anschlüssen darstellen)?

5

Inwiefern ist eine solche Teilnahme Dritter nur nach Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol gestattet, und welche Regelungen müssen darin enthalten sein?

6

Welche deutschen Behörden nehmen direkt oder indirekt an SIENA teil?

7

Welche Staatsschutz- oder Terrorismusbehörden welcher EU-Mitgliedstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen SIENA-Zugang?

8

Welche weiteren sicheren Informationsnetze existieren für Sicherheitsbehörden auf EU-Ebene, und auf welche Weise sind diese verschlüsselt?

9

Was ist der Bundesregierung über Planungen bekannt, ein eigenes SIENA-Netzwerk zu Terrorismus bzw. Terrorismusabwehr einzurichten, und worum handelt es sich dabei?

10

Inwiefern sollen an einem solchen Netzwerk auch Dritte teilnehmen, und welche wurden hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung angefragt?

11

Welche Dokumente welcher Einstufung können derzeit unter welchen Bedingungen über SIENA kommuniziert werden?

12

Welche Planung zum Austausch erweiterter Einstufungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wann sollen diese umgesetzt werden?

13

Inwiefern bzw. unter welcher Maßgabe wäre es aus Sicht der Bundesregierung möglich, über SIENA auch als „geheim“ eingestufte Informationen zirkulieren zu lassen?

14

Inwiefern verfügt Europol außer SIENA über weitere Kommunikationssysteme zum Austausch von als „geheim” klassifizierten Informationen, bzw. wann sollen diese eingerichtet sein?

15

Welche Pläne für technische oder bauliche Veränderungen bei den Agenturen Europol und Frontex sind der Bundesregierung bekannt, um zukünftig höher eingestufte Informationen und Dokumente verarbeiten zu können, und wann sind diese abgeschlossen (worden)?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die nicht zur EU gehörende „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) über ein eigenes, mit SIENA vergleichbares System verfügt, und auf welche Weise ist dieses verschlüsselt?

17

Inwiefern ist beabsichtigt, dass die PWGT zukünftig ebenfalls an SIENA teilnimmt?

18

Wie hat sich die Bundesregierung zu einem etwaigen entsprechenden Vorschlag verhalten?

19

Auf welche Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Verschlusssachen (European Union classified information, EUCI) verschlüsselt, und wer hat dieses Verfahren entwickelt?

20

Von welchen Agenturen, sonstigen Einrichtungen der EU sowie Dritten wird EUCI nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt?

21

Welche „Behörden“ hatten nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des mutmaßlichen Attentäters Mehdi Nemmouche trotz laufender Ermittlungen ihre Informationen (etwa Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem der zweiten Generation – SIS II – sowie zur Festnahme zwecks Auslieferung) „bereits öffentlich gemacht“, sodass auch die Bundesregierung hierzu Stellung nahm (Bundestagsdrucksache 18/6223)?

a) Inwiefern haben „Behörden“ nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile auch Informationen zur Ausschreibung des mutmaßlichen Attentäters Ayoub El K. zur verdeckten Kontrolle im SIS II oder in anderen Polizeidatenbanken „bereits öffentlich gemacht“, und zu welchen weiteren Erläuterungen sieht sich die Bundesregierung nun bereit?

b) Seit wann war Ayoub El K. nach Kenntnis der Bundesregierung zur verdeckten Kontrolle im SIS II ausgeschrieben?

c) Auf welche Weise werden „die Länder Frankreich, Schweiz, Belgien, Deutschland und Italien“ nach Kenntnis der Bundesregierung „wo notwendig“ Passagier- und Gepäckkontrollen bei Zugreisenden intensivieren?

d) Wann und wo sollen diese Kontrollen beginnen bzw. haben sie bereits begonnen?

22

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Notwendigkeit eines EU-Systems zur Nachverfolgung der Terrorismusfinanzierung (EU-TFTP)?

a) Welche Informationen welcher Einstufungen können Polizeien, Zoll und Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten derzeit mit den USA im Rahmen des SWIFT-Abkommens (SWIFT – Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die USA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus) austauschen?

b) Wie hat sich die Zahl von Anfragen deutscher Behörden im Rahmen des SWIFT-Abkommens sowie unaufgeforderter Meldungen (z. B. gefundene Übereinstimmungen) seitens der US-Behörden seit Einrichtung des Systems entwickelt?

c) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch nicht über SWIFT abgewickelte SEPA-Überweisungen von US-Behörden verarbeitet?

d) Wie positioniert sich die Bundesregierung auf EU-Ebene zur Notwendigkeit eines zentralen Bankkontenregisters?

23

Auf welchen Abkommen beruht der Austausch eingestufter Informationen unter den Agenturen FRONTEX und Europol sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst?

24

Über welche Kanäle tauschen nach Kenntnis der Bundesregierung die geheimdienstlichen EU-Lagezentren INTCEN und EUMS-INT sowie das Satellitenzentrum SatCen eingestufte Informationen mit den Agenturen FRONTEX und Europol sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst, und auf welchen Abkommen beruht diese Praxis?

25

Welche Netzwerke werden von den Agenturen FRONTEX und Europol sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst genutzt, um nicht eingestufte Informationen auszutauschen, und auf welche Weise werden diese verschlüsselt?

26

Was ist der Bundesregierung über Pläne des Europäischen Auswärtigen Dienstes bekannt, zukünftig auch eingestufte Informationen mit der Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR auszutauschen?

a) Um welche Einstufungen handelt es sich dabei, und über welche Kanäle werden diese dann versandt?

b) Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung den Austausch eingestufter Informationen mit der Europäischen Gendarmerietruppe für notwendig oder entbehrlich?

27

Über welche Netzwerke werden eingestufte oder nicht eingestufte Informationen der militärischen Missionen sowie der Krisenreaktionsstrukturen und Lagezentren der EU gewöhnlich verteilt, und auf welche Weise werden diese verschlüsselt?

28

Auf welche Weise bzw. über welche Netzwerke tauschen die Angehörigen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED und der FRONTEX-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung eingestufte oder nicht eingestufte Informationen, und auf welche Weise werden diese verschlüsselt?

29

Welche der beschriebenen Kryptographieverfahren auf EU-Ebene wurden von deutschen Behörden entwickelt oder umgesetzt, bzw. welche zukünftigen Pläne existieren hierfür?

30

Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig oder entbehrlich, den Austausch eingestufter Informationen unter den Agenturen FRONTEX und Europol sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst und weiteren Diensten oder auch Dritten durch neue oder erweiterte Abkommen rechtlich zu regeln?

31

Welche Stellen der Europäischen Union sind derzeit mit der Ausarbeitung neuer Abkommen oder entsprechender Studien beauftragt oder befasst?

32

Für wen sollten diese Abkommen gelten, und welche Einstufungen beträfen diese?

Berlin, den 14. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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