Förderung des Breitbandausbaus
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Internet ist für das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben inzwischen unentbehrlich geworden. Dennoch ist die Bundesrepublik Deutschland noch immer nicht flächendeckend mit schnellem Internet versorgt. Weder eine gute Funkabdeckung (bspw. durch LTE) noch eine flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen sind gewährleistet. Mehrere Bundesregierungen haben bereits versucht, den Breitbandausbau zu fördern, konnten ihre selbst gesetzten Ziele bisher jedoch nie erreichen. Nun soll bis zum Jahr 2018 flächendeckendes Internet mit bis zu 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit in Deutschland verfügbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ auf den Weg gebracht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Inwieweit steht die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, in der es heißt, dass Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s gewährleistet werden müssen, im Einklang mit der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ in der 30 Mbit/s als Mindestgröße definiert werden?
Können Ausbauvorhaben gefördert werden, die in Einklang mit der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ stehen, aber nicht mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (bitte begründen)?
Unter welchen Umständen sind Bandbreiten im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zuverlässig (Seite 6, Nummer 5.1) bzw. nicht zuverlässig?
Wie kann ein Antragsteller bei der Antragstellung sicherstellen, dass eine zuverlässige Bandbreite (insbesondere bei einem Shared Medium wie der Funktechnologie LTE) gewährleistet wird?
Muss bei der Antragstellung sichergestellt sein, dass auch zukünftig (beispielsweise wenn die Geräteanzahl in Funkzellen steigt) zuverlässig Mindestbandbreiten von 50 Mbit/s gewährleistet werden (bitte begründen)?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung „marginale Investitionen“ (Fußnote 64) im Sinne der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01)?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung „erhebliche neue Investitionen“ (Nummer 5.1, Seite 6) im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung „keine sehr umfangreichen Investitionen“ (Fußnote 64) im Sinne der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01)?
Unter welchen Umständen kann der Breitbandausbau mit Hilfe von Vectoring gefördert werden?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die einzelnen geförderten Projekte nachträglich auf Umsetzung, Erfolg und Einhaltung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zu überprüfen, und inwieweit ist eine Evaluation geplant?