Neue Zusammenarbeitsformen des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Europäischen Kommission mit militärischen Gendarmerien
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In gemeinsamen Trainings europäischer Polizeien wird unter anderem die Zusammenarbeit mit der Europäischen Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) geübt. Gendarmerien sind Polizeieinheiten mit militärischer Grundausbildung. Gewöhnlich unterstehen sie dem Verteidigungsministerium und werden unter dem Befehl der Innenministerien im Bereich der öffentlichen Sicherheit eingesetzt. Als „robuste Polizeikräfte“ dürfen sie auch in Bürgerkriegsszenarien oder am Rande militärischer Konflikte verwendet werden. Laut den EUROGENDFOR-Statuten können die Gendarmen an die NATO und die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ausgeliehen werden. Im Rahmen von EU-Missionen in Drittstaaten ist ihr Einsatz im Artikel 42 des EU-Vertrages (EUV) festgelegt. Demnach kann die Truppe bei Missionen außerhalb der Europäischen Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Stärkung der internationalen Sicherheit und Bekämpfung des Terrorismus angefordert werden. Hierzu gehören auch humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze sowie die militärische Beratung und Unterstützung, aber auch Kampfeinsätze.
Zuletzt hatte die an der EUROGENDFOR teilnehmende rumänische Gendarmerie im September 2015 die Übung „RoGendIntEx 2015“ organisiert, die laut Medienberichten nach „EU-Standards“ abgehalten wurde (tinyurl.com/ovy48ej). Zu den Anwesenden gehörten 21 Länder und Organisationen, darunter außer den Mitgliedern der EUROGENDFOR auch Deutschland, die Tschechische Republik, Moldawien, die Ukraine, China und die Türkei. Erstmals seien „Vertreter aus Marokko, Tunesien und Serbien“ eingeladen gewesen. Die Berichte unterscheiden nicht zwischen einer Teilnahme und einer Beobachtung. Ukrainische Berkut-Einheiten hatten beispielsweise an einem ähnlichen Training bei Potsdam teilgenommen, während China und die Türkei bislang nur Beobachter schickten. Seitens der EU waren mehrere Experten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) als Beobachter und Berater anwesend.
Unter dem Namen „European Union Police Services Training“ (EUPST) plant die EU mittlerweile eine weitere Staffel internationaler Übungen von Polizei- und Gendarmerietruppen (Plenarprotokoll 18/132). Während diese Veranstaltungen früher unter der Verantwortung der Europäischen Kommission standen, war zuletzt der Europäische Auswärtige Dienst zuständig. Neben der Europäischen Kommission sind auch die Landespolizei Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs sowie die Bundespolizei an der Vorbereitung der EUPST beteiligt. Dabei geht es um die Unterstützung zukünftiger „Missionsteilnehmer“; im Fokus steht die Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten. Die Trainings sind bereits fertig geplant, mit ihrer Umsetzung unter Beteiligung der deutschen Polizeikräfte soll im ersten Halbjahr 2016 begonnen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Was ist der Bundesregierung über die Beteiligten an der Planung und Durchführung der Übung „RoGendIntEx 2015“ in Rumänien bekannt, die nach Medienberichten nach „EU-Standards“ abgehalten worden sein soll?
Was ist der Bundesregierung (etwa durch ihre eigene Teilnahme oder die des im Bundesministerium des Innern angesiedelten Beauftragten der Bereitschaftspolizeien der Länder) darüber bekannt, welche Rolle deutsche Polizeibehörden bei der „RoGendIntEx 2015“ übernahmen?
Welche Länder und Organisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung als Beobachtende und welche Länder waren als Teilnehmende beteiligt?
Vertreter welcher Behörden aus Marokko, Tunesien und Serbien waren nach Kenntnis der Bundesregierung eingeladen, und welche zukünftige Zusammenarbeit ist mit diesen Ländern beabsichtigt?
In welchen Trainings haben Polizeien des Bundes oder der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren mit ukrainischen Berkut-Einheiten die Reaktion auf mitunter militante Proteste geübt?
Wann genau sollen die Übungen der EUPST II beginnen, bzw., sofern dies weiterhin noch nicht bekannt ist, wann und von wem sollen Zeitpläne der neuen EUPST bekanntgemacht werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche dem Verteidigungsministerium unterstehenden Gendarmerien welcher Länder an den EUPST II als Durchführende teilnehmen wollen?
Inwiefern ist auch die EUROGENDFOR mittelbar oder unmittelbar an den EUPST II beteiligt?
Welche Länder und Regionen werden von den EUPST II nach Kenntnis der Bundesregierung als Teilnehmende adressiert?
Auf welche Weise sollen die von der Bundesregierung benannten Schwerpunkte von „klassischen“ zivilpolizeilichen Tätigkeiten in internationalen Polizeimissionen (Mentoring, Monitoring, Advising und Training) umgesetzt werden?
Auf welche Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Landespolizeien Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs sowie die Bundespolizei an der Vorbereitung einer neuen Staffel von EUPST beteiligt?
In welchen Übungen oder Trainings haben welche deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 mit Gendarmerieeinheiten zusammengearbeitet und dabei die Reaktion auf mitunter militante Proteste geübt (bitte auch die jeweiligen Behörden der Entsendeländer benennen)?
Auf welche Weise haben in diesen Übungen auch Strukturen der EUROGENDFOR mitgearbeitet?
Was ist der Bundesregierung über Inhalte eines Kooperationsabkommens des EAD mit der EUROGENDFOR bekannt?
Wann wurde das Abkommen beschlossen, und welche Akteure haben dieses unterzeichnet?
Welche Position hatte die Bundesregierung im Rat hinsichtlich der Notwendigkeit eines solchen Abkommens vertreten?
Welche Defizite in der Sicherheitszusammenarbeit könnten aus Sicht der Bundesregierung mit einem solchen Abkommen überbrückt werden?
Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, die EUROGENDFOR könne die EU beim „Management von Krisen“ stärken, und um welche gegenwärtigen oder womöglich zukünftigen Krisen handelt es sich dabei?
Was ist der Bundesregierung über Pläne und Verhandlungen über ein neuerliches Abkommen des EAD mit der EUROGENDFOR zum Austausch klassifizierter Informationen bekannt?
Aus welchen Gründen ist ein solches Abkommen aus Sicht der Bundesregierung überhaupt notwendig?
Was ist der Bundesregierung über Inhalte eines vorläufigen Abkommens zum Austausch klassifizierter Informationen zwischen der EUROGENDFOR und EU-Agenturen bekannt, das der EAD mit dem italienischen Geheimdienstkoordinator geschlossen hat?
Welche EU-Dokumente welcher Herkunft und Einstufungen können nach Kenntnis der Bundesregierung über dieses Abkommen an die EUROGENDFOR weitergegeben werden?
Was ist der Bundesregierung über Pläne zur stärkeren Einbindung der EUROGENDFOR in die EU-Lagezentren zur Krisenreaktion und den Militärstab der Europäischen Union bekannt?
Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Behörden des Bundes oder Länder an entsprechenden Sitzungen zur Diskussion entsprechender Pläne zur stärkeren Einbindung der EUROGENDFOR in die EU-Außen- und -Sicherheitspolitik teilgenommen, und welche Ergebnisse sind ihr hierzu bekannt?
Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Beteiligung der EUROGENDFOR an der EU-Kontrollmission „EUBAM Rafah“ an der ägyptischen Grenze des Gazastreifens bekannt, und welche Aufgabe würde die Truppe dort übernehmen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welche Länder die EUROGENDFOR Verbindungsbeamte entsandt hat, und unter welchem EU- oder UN-Mandat stehen diese jeweils?
In welchen EU-Missionen ist die EUROGENDFOR nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eingesetzt, und welche konkreten Aufgaben werden dort übernommen?
In welchen Regionen ist die EUROGENDFOR dort aktiv?
An welchen Polizeiauslandseinsätzen der EU sind bzw. waren seit 2006 sowohl deutsche als auch EUROGENDFOR-Einheiten oder andere Gendarmerien beteiligt?
An welchen Polizeiausbildungsmissionen der EU sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl deutsche als auch EUROGENDFOR-Polizeieinheiten oder andere Gendarmerien seit 2006 beteiligt?
a) Aus welchen Einheiten und in welchen Personalstärken waren bzw. sind diese jeweils im Einzelnen zusammengesetzt?
b) Was war bzw. ist der jeweilige Ausbildungsauftrag, und gehörte bzw. gehört dazu auch Aufstandsbekämpfung?
c) Welche Waffen wurden bzw. werden im Rahmen der Ausbildungsmissionen eingesetzt bzw. von deren Anwendung trainiert, und wie waren bzw. sind deutsche Polizeieinheiten an diesen Trainings beteiligt?
Inwiefern arbeiten Angehörige deutscher Behörden in Mali mit EUROGENDFOR-Kräften zusammen?
Inwiefern und unter welchen Einschränkungen hält die Bundesregierung den Einsatz der EUROGENDFOR unter den gegenwärtigen Bedingungen (Vertrag der EUROGENDFOR mit dem EAD, Artikel 42 EUV) auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten oder auch ihrer Botschaften, auf Offshore-Anlagen oder Schiffen für rechtlich möglich?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Regierungen der EU-Mitgliedstaaten oder auch EU-Strukturen nach den jüngsten Anschlägen von Paris oder neuen Migrationsbewegungen die Aktivierung der Solidaritätsklausel nach Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erwogen haben?