BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Pauschale Nichtanerkennung irakischer Pässe durch bundesdeutsche Behörden (G-SIG: 16011967)

Irakische Pässe einer alten und einer neuen Serie, Widerruf der Anerkennung der alten Serie; Verbreitung der beiden Serien, Anzahl, Kontext und Folgen von Missbrauchsfällen, Ermittlungsverfahren und Verurteilungen, Verhältnismäßigkeit des pauschalen Widerrufs, Folgen (Aufenthaltsstatus, Ausstellung von Urkunden, Eheschließungen, Grenzübertritte), Gegenmaßnahmen, Problemlösungen in anderen Ländern, Bearbeitungszeit und Umstände bei Beantragung eines Passes der neuen Serie, Zusammenarbeit mit und Echtheitsbescheinigungen durch irakische Botschaft als Alternative; völkerrechtliche Bewertung der Nichtanerkennung von Passdokumenten souveräner Staaten; andere betroffene Staaten <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.04.2007

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/494602. 04. 2007

Pauschale Nichtanerkennung irakischer Pässe durch bundesdeutsche Behörden

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. April 2007 werden irakische Pässe der Serie „S“ von bundesdeutschen Behörden pauschal nicht mehr anerkannt. Eine Allgemeinverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 3. Januar 2005, mit der diese irakischen Reisepässe zunächst anerkannt worden waren, wurde mit Schreiben vom 6. März 2007 widerrufen. Als Begründung wurden ein mangelnder Sicherheitsstandard und erhebliche Missbrauchsfälle benannt.

Gleichzeitig können die irakischen Behörden in der durch Besatzung und Bürgerkrieg desaströsen innenpolitischen Lage und der Zerstörung vieler Archive nur verzögert neue Pässe der Serie „G“ ausstellen, die vom Bundesministerium des Innern als „ausreichend“ betrachtet werden. Die Folgen der widerrufenen Anerkennung der sog. S-Pässe für die Betroffenen sind enorm: Sie werden als Personen ohne gültigen Pass eingestuft, sie können nicht mehr grenzüberschreitend reisen und in personenstandsrechtlichen Verfahren (Eheschließung, Geburtsbeurkundung usw.) wird davon ausgegangen, dass kein gültiger Pass vorliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele irakische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, haben derzeit einen Pass der Serie „S“ bzw. der Serie „G“ bzw. einen anderen Reise- oder Reiseersatzausweis (Angaben bitte differenzieren nach Aufenthaltsstatus, falls keine konkreten Daten verfügbar sind werden Schätzungen erbeten)?

2

Wie viele Missbrauchsfälle sind im Zusammenhang der irakischen S-Pässe in welchem Zeitraum bekannt geworden?

a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen wurden eingeleitet?

b) Zu wie vielen Verurteilungen gegen wie viele Personen in welchem Strafrahmen ist es bisher gekommen, und wie viele davon sind rechtskräftig?

c) In welchen Zusammenhängen standen die Missbrauchsfälle, um welche Missbräuche ging es, und welche Folgen hatten diese?

3

Sind die Zahl und der Umfang der bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in Anbetracht unter anderem des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geeignet, um die schwerwiegenden Folgen des Widerrufs der Anerkennung von S-Pässen für die Betroffenen zu rechtfertigen, auch vor dem Hintergrund, dass die Betroffenen nicht für die Qualität der ihnen ausgestellten Reisepässe oder Missbräuche in Einzelfällen verantwortlich zu machen sind (bitte begründen)?

4

a) Wie ist das Tempo der Erteilung neuer sog. G-Pässe, und in welchem Zeitraum ist mit einer gesamten Ersetzung von S- durch G-Pässe zu rechnen?

b) Wie ist die Bearbeitungszeit im Falle der Beantragung eines neuen G-Passes im Einzelfall (durchschnittlich, minimal, maximal), welche Kosten sind für die Betroffenen damit verbunden, und gibt es Sonderregelungen einer beschleunigten Bearbeitung unter besonderen Umständen?

c) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die verzögerte Ausstellung von Pässen der G-Serie?

d) Welche Möglichkeiten eines beschleunigten Austausches der Reisepässe sieht die Bundesregierung, und in welcher Form unterstützt sie die irakischen Behörden dabei?

5

Welche Folgen hat der pauschale Widerruf der Anerkennung irakischer S-Pässe für die Betroffenen, und welche Regelungen hat die Bundesregierung getroffen oder beabsichtigt sie, um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken?

a) Wie können irakische Staatsangehörige mit S-Pässen eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz bzw. der geplanten bundesgesetzlichen Altfall-Regelung oder nach anderen rechtlichen Vorschriften erhalten?

b) Was geschieht mit in S-Pässen eingetragenen Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnissen und anderen Aufenthaltsbescheinigungen?

c) Wie können irakische Staatsangehörige mit S-Pässen eine Geburtsurkunde (ohne Vermerke einer „ungeklärten Identität“ oder Ähnlichem) erhalten?

d) Wie können irakische Staatsangehörige mit S-Pässen grenzüberschreitend reisen?

e) Wie können irakische Staatsangehörige mit S-Pässen heiraten?

f) Wie gehen andere europäische Länder, in denen Reisepässe der S-Serie ebenfalls nicht mehr anerkannt werden, mit den Folgen dieser Nichtanerkennung um, welche Sonder-, Hilfs- oder Übergangsregelungen gibt es dort?

6

Lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung durch eine Nachfrage bei der irakischen Botschaft in Berlin im Einzelfall feststellen, dass ein Pass echt ist bzw. dass er dort ausgestellt wurde und kein Missbrauch vorliegt, und wenn ja, warum hat das Bundesministerium des Innern, statt die Anerkennung der S-Pässe pauschal zu widerrufen, nicht diesen Weg gewählt, d. h. lediglich in begründeten Zweifelsfällen oder bei konkreten Anlässen (etwa im Heirats-, Geburtsbeurkundungs- und Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahren) die Echtheit der jeweiligen Reisepässe durch individuelle Nachfragen bei der irakischen Botschaft zu überprüfen?

7

Was kann die Bundesregierung zu den Bemühungen der irakischen Botschaft in Berlin sagen, durch die Bildung einer speziellen Arbeitskommission die Passerteilungsvoraussetzungen besonders zu prüfen, und warum hält sie diese Maßnahmen gegebenenfalls für unzureichend?

8

Ist es mit dem Völkerrecht und der Passhoheit des Irak vereinbar, dass die Bundesrepublik Deutschland Reisepässe eines anderen Staates aufgrund einzelner Missbrauchsfälle pauschal nicht mehr anerkennt (bitte begründen), und welche Bestimmungen sind hier von Bedeutung?

9

Welche Pässe anderer Staaten werden derzeit in Deutschland ebenfalls nicht anerkannt, und welche Regelungen gibt es diesbezüglich?

Berlin, den 29. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen