[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Januar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7299
18. Wahlperiode 19.01.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Britta Haßelmann,
Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7106 –
Stellungnahmen sowie Aufzeichnungen der Bundesregierung zu
Verhandlungsdokumenten in den Verhandlungen der EU mit den USA
zur TTIP und anderen Abkommen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einsicht in
US-amerikanische Textvorschläge sowie konsolidierte Texte verweigert.
Dagegen kann die Bundesregierung diese Texte in Leseräumen in Brüssel und in der
US-Botschaft in Berlin einsehen. Um ihren Informationspflichten den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber nachzukommen, hat die
Bundesregierung angekündigt, auf Basis von aufgrund ihrer Einsichtnahme in den
Leseräumen angefertigten Aufzeichnungen schriftliche Berichte über Themen und
Inhalte der ihr zugänglichen Dokumente an den Deutschen Bundestag proaktiv zu
übermitteln (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 der
Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 18/5062). Ebenso ist
sie, bezogen auf alle Handelsabkommen nach Artikel 23 Absatz 2 des
Grundgesetzes i. V. m. § 4 Absatz 2 EUZBBG, verpflichtet, dem Deutschen Bundestag all
ihre Initiativen und Stellungnahmen proaktiv zu übersenden, die sie im Rahmen
der jeweiligen Verhandlungen an Organe der Europäischen Union (EU)
übermittelt oder auf sonstige Weise in die Verhandlungen – auch informell – inhaltlich
einbringt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss diese
Übersendung in zeitlicher Hinsicht so erfolgen „dass der Bundestag die
Informationen der Bundesregierung spätestens zu einem Zeitpunkt erhalten muss, der ihn
in die Lage versetzt, sich fundiert mit dem Vorgang zu befassen und eine
Stellungnahme zu erarbeiten, bevor die Bundesregierung nach außen wirksame
Erklärungen, insbesondere bindende Erklärungen zu unionalen Rechtsetzungsakten
und intergouvernementalen Vereinbarungen, abgibt“ (2 BvE 2/11 – Urteil vom
19. Juni 2012, Ziff. 127).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente europäische Handelspolitik
ein und stellt sicher, dass der Deutsche Bundestag in die Beratungsprozesse eng
eingebunden ist. Dies gilt insbesondere für Verhandlungen der Europäischen
Union (EU) mit einem oder mehreren Drittländern über Freihandelsabkommen.
Die Verhandlungen der EU im Bereich der Handelspolitik gehen inzwischen
deutlich über reine Zollabbau- oder Handelsvereinfachungsfragen hinaus und
betreffen zahlreiche politisch sensible Politikbereiche. Eine umfassende
Information des Deutschen Bundestags über den Verlauf der Verhandlungen und die EU-
internen Beratungen einschließlich die Positionierungen der Bundesregierung in
den Verhandlungen ist deshalb ein notwendiger und wesentlicher Beitrag, um
parlamentarische Kontrolle sicherzustellen und die Akzeptanz für die
Verhandlungen zu erhöhen.
Die Verhandlungen über die in den Fragen 1 bis 6 aufgeführten Abkommen
werden von der Europäischen Kommission auf Grundlage der Verhandlungsmandate
geführt, die der Rat der Kommission für die Verhandlungen einstimmig erteilt
hat. Die Verhandlungen werden durch den Rat in dem auf Grundlage von
Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) eingerichteten Handelspolitischen Ausschuss eng begleitet. Die
Europäische Kommission unterrichtet diesen Ausschuss regelmäßig über den Stand der
Verhandlungen.
Die Bundesregierung informiert den Deutschen Bundestag nach den Vorgaben
des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EuZBBG) umfassend,
zeitnah und fortlaufend über den Fortgang der Verhandlungen und die EU-
internen Beratungen. Dies geschieht insbesondere durch die Weiterleitung von
Dokumenten und Sitzungsberichten, durch das Erstellen und Weiterleiten von
besonderen Berichten, die Beantwortung parlamentarischer Fragen sowie mündliche
Unterrichtungen in den Ausschüssen des Bundestags und im Plenum. Die
Bundesregierung leitet alle ihr von der EU übermittelten Dokumente zu den
Verhandlungen an den Bundestag weiter. Das umfasst alle Dokumente des
Handelspolitischen Ausschusses, Positionspapiere, Textvorschläge sowie Stellungnahmen von
EU-Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten sowie ihre eigenen, in den
Verhandlungen im Rahmen des dafür zuständigen Handelspolitischen
Ausschusses abgegebenen Stellungnahmen.
Die Bundesregierung und die anderen EU-Mitgliedstaaten positionieren sich zu
Verhandlungen über Handelsabkommen im Handelspolitischen Ausschuss
sowohl auf Ebene der Mitglieder, als auch auf Ebene der Sitzungen der
Stellvertreter und in den Sitzungen mit Schwerpunkt Dienstleistungen und Investitionen.
Über alle Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses verfasst die
Bundesregierung detaillierte Drahtberichte, die ihre Position sowie die Position der
Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten wiedergeben.
In derselben Weise berichtet die Bundesregierung über Sitzungen des
Ausschusses der Ständigen Vertreter, die Aspekte der unter 1 bis 6 genannten
Verhandlungen zum Gegenstand haben, sowie in Form von Vor- und Nachberichten sowie
Drahtberichten über Sitzungen des Handelsministerrats. Darüber hinaus fertigt
die Bundesregierung halbjährlich Berichte für den Deutschen Bundestag zu
aktuellen Fragen der Handelspolitik im Zeitraum der jeweiligen
Ratspräsidentschaften. Die Bundesregierung verfasst zudem regelmäßig Berichte für den Deutschen
Bundestag zum Stand der Verhandlungen. Auch berichtet die Bundesregierung
schriftlich zu Einzelthemen der Verhandlungen an den Deutschen Bundestag,
bzw. an einzelne Ausschüsse.
Die europäische Positionierung zu einzelnen Themenbereichen unterliegt im
Verhandlungsverlauf und im Fortgang der EU-internen Beratungen ständigen
Anpassungen. Dabei werden auch die von den Verhandlungspartnern vorgelegten
Vorschläge und die Fortentwicklungen in den Verhandlungen einbezogen. Die
Position der Bundesregierung zu den betroffenen Verhandlungsthemen entwickelt
sich im Verhandlungsverlauf ebenfalls weiter und wird in der Regel unmittelbar
in den Handelspolitischen Ausschuss eingebracht. Die aktuelle Positionierung der
Bundesregierung zu den unter 1 bis 6 aufgeführten Verhandlungen ergibt sich
deshalb vorrangig aus den dem Deutschen Bundestag vorliegenden aktuellen
Drahtberichten des Handelspolitischen Ausschusses und sonstigen Berichten.
Ferner verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf zahlreiche
parlamentarische Fragen, die die Bundesregierung zu den jeweiligen Verhandlungen an
den Deutschen Bundestag übermittelt hat.
Im Rahmen der Verhandlungen der EU mit den USA über die Transatlantische
Handels- und Investitionspartnerschaft sind sog. konsolidierte
Verhandlungstexte, die sich aus Textvorschlägen der EU und Textvorschlägen der USA
zusammen setzen, bislang lediglich in einem Leseraum in Brüssel sowie in der US-
Botschaft in Berlin durch Regierungsmitarbeiter einsehbar gewesen. Die
Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bisher in schriftlicher Form über die
ausliegenden konsolidierten Texte informiert. Sie hat sich nachdrücklich dafür
eingesetzt, dass auch Abgeordnete des Deutschen Bundestags konsolidierte
Verhandlungstexte einsehen können. Hierzu hat es mittlerweile eine Einigung
zwischen den Verhandlungsführern der Europäischen Kommission sowie den USA
gegeben, wonach EU-Mitgliedstaaten nunmehr eigene Leseräume einrichten
können, in denen neben Regierungsmitarbeitern auch nationale Abgeordnete Zugang
zu den Dokumenten erhalten können. Ein solcher Leseraum wird in Kürze im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eröffnet.
Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die in den Antworten zu den Fragen 1
bis 6 aufgeführten schriftlichen Stellungnahmen der Bundesregierung im
Handelspolitischen Ausschuss sowie die aufgeführten eigenen Initiativen auf
politischer Ebene bereits weitgehend an den Bundestag übermittelt worden sind. Dabei
handelt es sich um den Kern der Positionierungen der Bundesregierung, die – wie
ausgeführt – in erster Linie mündlich in den dafür vorgesehen EU-Gremien
erfolgen und dem Bundestag auf Grundlage der umfassenden Drahtberichterstattung
bekannt sind.
1. Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte
einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung
und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit den USA (TTIP) an
die Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der
Europäischen Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten
Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen
Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das TTIP-
Abkommen Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie
insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die
dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung
folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an
die Europäische Kommission übermittelt:
TTIP – Public procurement – Comments by Bulgaria, France, Germany, Italy,
the Netherlands and Poland on the document “EU expectations of US
deliverables with regard to State level entities (DS 1142/14) vom 11. März 2014,
übermittelt an den Deutschen Bundestag am 12. März 2014.
Dt. Kommentare zu nachhaltiger Entwicklung (DS 1236/14) vom 13. Mai
2014, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 14. Mai 2014.
German Comments TTIP regulatory Coherence (m.d. 444/14) vom
23. Dezember 2014, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 20. Januar
2015.
Stellungnahme zum Entwurf für ein zweites Angebot der EU an die USA zu
Dienstleistungen, DS 1426/15 vom 3. Juli 2015, übermittelt an den Deutschen
Bundestag am 6. Juli 2015.
German Comments on the EU paper on Competition, State Owned Enterprises
and Subsidies (DS 1096/14 and textual proposal on SOEs made public on
7 January 2015) vom 9. Juli 2015 (m.d. 226/15), übermittelt an den Deutschen
Bundestag am 10. Juli 2015.
Die Bundesregierung hat zudem folgende Initiativen im Rahmen der
Verhandlungen der TTIP ergriffen:
Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an
EU-Handelskommissar De Gucht vom 26. März 2014 zur Durchführung einer
öffentlichen Konsultation und zur Ausgestaltung des Investitionsschutzes,
Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an
EU-Handelskommissarin Malmström vom 28. April 2015 zur Übermittlung
des Gutachtens für ein modernes Investitionsschutzkapitel von Prof. Dr.
Krajewski,
Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an
EU-Handelskommissarin Malmström vom 20. August 2015 zur Verbesserung
der Information nationaler Parlamente und zur Transparenz der TTIP-
Verhandlungen, übermittelt an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags am
20. August 2015,
Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an
EU-Handelskommissarin Malmström vom 13. Oktober 2015 zum Zugang von
nationalen Abgeordneten zu konsolidierten Verhandlungstexten und
Einrichtung eines Leseraum im Deutschen Bundestag,
Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an
EU-Handelskommissarin Malmström vom 13. Oktober 2015 zum Vorschlag
der Europäischen Kommission für reformierten Investitionsschutz.
2. Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte
einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung
und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit Kanada
(Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) an die Europäische
Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen Kommission,
anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten Stellung zu
nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen
Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das
CETA-Abkommen Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand,
wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich
ist, die dem Deutschen Bundestag übermittelt worden sind.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen
über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission
übermittelt:
Comments from Germany on CETA negotiations vom 16. Dezember 2009;
m.d. 792/09,
EU-Canada CETA: German Comments on EU Government Procurement and
on the Canadian tariff offers in the agricultural sector vom 14. Januar 2010
(m.d. 021/10),
German comments on the draft full CETA text as of 6. April 2010 vom 10. Mai
2010 (m.d. 255/10),
German comments on consolidated text CETA (IP chapter) vom 14. Oktober
2010 (m.d. 575/10),
Canada-EU CETA draft consolidated text – post round VI chapter on
intellectual property vom 12. Juli 2011 (m.d. 359/11), übermittelt an den Deutschen
Bundestag am 12. Juli 2011,
Draft text on investor state dispute settlement for EU agreements: Germanys
comments on m.d. 53/12 rev 2 vom 14. Juni 2012 (m.d. 81/12), übermittelt an
den Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012,
German Comments on EU offer to CAN Annex I and II, Nachricht vom 7.
September 2012, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 10. September 2012,
German comments on the current state of CETA negotiations (m.d. 415/12 u.
m.d. 322/12) vom 25. Oktober 2012 (m.d. 441/12), übermittelt an den
Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012,
German comments on CETA (car package and procurement package and
services chapter) vom 18. Juni 2013 (m.d. 227/13), übermittelt an den Deutschen
Bundestag am 18. Juni 2013,
CETA and Singapore FTA ISDS text – possible inconsistencies with the
Financial Responsibility Regulation (FRR) and a mixed nature of agreements
vom 3. Dezember 2013; m.d. 212/13 CZ,DE,PL u.SK, übermittelt an den
Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2013,
German proposal on the treatment of investments in the resolution of credit
institutions and investment firms and the treatment of government bonds in the
Investment Chapter of CETA vom 8. August 2014, übermittelt an die
Europäische Kommission am 8. September 2014,
EU Maximum initial market access offer for public procurement – preliminary
German comments (DS 1554/14) vom 20. November 2014, übermittelt an den
Deutschen Bundestag am 21. November 2014.
Die Bundesregierung hat zudem folgende Initiativen im Rahmen der
Verhandlungen von CETA ergriffen:
Schreiben von Staatssekretär Kapferer an EU-Handelskommissar De Gucht
vom 23. Juni 2014 zur Konsistenz der Haftungsaufteilungs-Verordnung mit
CETA,
Schreiben von Staatssekretär Machnig an EU-Handelskommissarin Malmström
vom 14. November 2014 zu Nachbesserungsbedarf bei CETA,
Vorschläge von Bundesminister Gabriel mit seinen Amtskollegen aus
Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark und Schweden zur
„Verbesserungen an CETA und darüber hinaus ��� Meilensteine für einen modernen
Investitionsschutz setzen“ vom Februar 2015 (Madrider Papier),
Vorstellung und Veröffentlichung von zwei Gutachten zu CETA am 23.
September 2014 (Gutachten von Prof. Dr. Schill zu den Auswirkungen der
Bestimmungen zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren auf den
Handlungsspielraum des Gesetzgebers und Gutachten von Prof. Dr. Mayer zur
Frage, ob CETA ein gemischtes Abkommen darstellt), übermittelt am 22.
September 2014 an die Vorsitzenden aller im Deutschen Bundestag vertretenen
Fraktionen (sowie an die Länder) mit Schreiben von BM Gabriel vom 22.
September 2014,
Schreiben von BM Gabriel an EU-Handelskommissarin Malmström vom
18. September 2015 zur Veröffentlichung des CETA-Verhandlungsmandats.
3. Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte
einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung
und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit Vietnam an die
Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der
Europäischen Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten
Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen
Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das
Abkommen mit Vietnam Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung
stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen
ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den
Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
German Comments on the Negotiations on a Free Trade Agreement with
Vietnam (m.d. 62/15 vom 3. März 2015), übermittelt an den Deutschen
Bundestag am 3. März 2015,
German Comments on the Draft Proposal for an Annex on Public Debt for the
EU-Vietnam FTA (MD 80/15) (m.d. 98/15 vom 18. Juni 2015), übermittelt an
den Deutschen Bundestag am 18. Juni 2015,
German Comments on the Draft Proposal for an Annex on Public Debt for the
EU Vietnam FTA (MD 100/15) (m.d. 102/15 vom 26. Juni 2015), übermittelt
an den Deutschen Bundestag am 29. Juni 2015.
4. Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte
einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung
und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit Japan an die
Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen
Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten
Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen
Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das
Abkommen mit Japan Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand,
wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich
ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen
Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
German Comments on the draft mandate on Japan (m.d. 367/12 vom 24.
September 2012), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 24. September
2012,
Comments by France, Germany, Italy and Spain on the „One year package on
railway procurement“ (m.d. 169/14 vom 19. Mai 2014), übermittelt an den
Deutschen Bundestag am 19. Mai 2014,
Comments by Germany on priority non-tariff barriers (m.d. 282/14 vom
19. September 2014), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 19.
September 2014,
Preliminary German Comments on the EU maximum initial market access
offer for Public Procurement (DS 1554/14 vom 20. November 2014), übermittelt
an den Deutschen Bundestag am 21. November 2014,
German Comments on the Draft of a EU first revised market access offer on
Public Procurement (m.d. 336/15 vom 29. Oktober 2015), übermittelt an den
Deutschen Bundestag am 30. Oktober 2015.
5. Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte
einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung
und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit Singapur an die
Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der
Europäischen Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten
Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen
Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das
Abkommen mit Singapur Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung
stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen
ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den
Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
German interests in the FTA negotiations between the EU and Singapore
(m.d. 671/10 vom 18. November 2010),
CETA and Singapore FTA – ISDS text and possible inconsistencies with the
Financial Responsibility Regulation (FRR) (m.d. 212/13 vom 3. Dezember
2013), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2013,
Mixed Nature of the EU-Singapore FTA and the CETA (m.d. 490/13 vom
17. Dezember 2013).
6. Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte
einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung
und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen zu Dienstleistungen
(Trade in Services Agreement, TiSA) an die Europäische Kommission
übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen Kommission , anderer
Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen
Gremien der EU, insbesondere im Ausschuss für Dienstleistungen und
Investitionen, zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das TiSA-
Abkommen Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie
insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem
Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung
folgende schriftliche Stellungnahmen an die Europäische Kommission übermittelt:
German Comments – TiSA EU draft offer, m.d. 96-13 vom 22. Juli 2015,
übermittelt an den Deutschen Bundestag am 8. August 2013,
German Comments – TiSA revised EU draft offer, m.d. 186-13 vom 24.
Oktober 2013, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 31. Oktober 2013,
TiSA negotiations: digital issues (Fragen von u. a. Deutschland und Reaktion
der Kommission), m.d. 17-15 vom 4. Februar 2015, übermittelt an den
Deutschen Bundestag am 5. Februar 2015.
7. Wann hat die Bundesregierung die in den Fragen 1 bis 6 erfragten
Stellungnahmen und Initiativen jeweils an die Europäische Kommission, andere
Organe der EU, andere Mitgliedstaaten oder die Verhandlungspartner
übermittelt oder auf sonstige Weise, auch im Rahmen von informellen
Vorgesprächen, inhaltlich in die Verhandlungen eingespeist, und wann hat sie diese
proaktiv dem Deutschen Bundestag übersandt bzw. ihn darüber informiert
(bitte für jede Stellungnahme einzeln auflisten)?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt wird, stehen die
einzelnen Stellungnahmen und Initiativen im Kontext eines Verhandlungs- und
Beratungsprozesses, über den der Bundestag durch zahlreiche weitere Berichte und
Dokumenten fortlaufend unterrichtet wurde. Die Antwort auf diese Frage ergibt
sich aus den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 aufgeführten
Übermittlungsdaten.
8. Zu welchen Kapiteln hat die USA im Rahmen der TTIP-Verhandlungen
bereits konkrete Textvorschläge unterbreitet, und für welche Kapitel gibt es
bereits konsolidierte Texte (bitte vollständig auflisten)?
Nach der zuletzt von der Europäischen Kommission übermittelten Übersicht gibt
es derzeit in zwölf Bereichen Textvorschläge der US-Seite, die zu konsolidierten
Verhandlungstexten mit EU-Textvorschlägen zusammengeführt wurden. Dies
bedeutet nicht, dass sich beide Seiten über entsprechende Kapitel geeinigt haben,
sondern lediglich, dass beide Seiten ausformulierte Rechtstexte vorgelegt haben.
Dies betrifft die Kapitel:
Streitschlichtung Staat-Staat (Dispute Settlement), Marktzugang für Waren und
Gleichbehandlung (National Treatment and Market Access for Goods),
Wettbewerb (Competition), Öffentliche Auftragsvergabe (Public Procurement),
Technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade), Kleine und mittlere
Unternehmen (SME), Staatliche Unternehmen (State Owned Enterprises),
Zollverfahren und Zollerleichterungen (Customs and Trade Facilitation), Elektronische
Kommunikation / Telekommunikation (Electronic Commerce /
Telecommunications), Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS – Sanitary and Phytosanitary
Measures), Regulatorische Kohärenz / Regulatorische Kooperation (Regulatory
Cooperation / Regulatory Coherence, Transparency and Other Good Regulatory
Practices), Landwirtschaft (Agriculture), Grenzüberschreitender
Dienstleistungshandel (Cross-boarder Trade in Services).
9. Welche dieser in Frage 8 genannten Textentwürfe sind der Bundesregierung
übermittelt worden?
10. Welche dieser in Frage 8 genannten Textentwürfe sind der Bundesregierung
in mindestens einem der Leseräume in Brüssel bzw. Berlin zugänglich?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind
die jeweiligen EU-Textvorschläge übermittelt worden, die in die konsolidierten
Texte aufgenommen wurden. Die konsolidierten Textentwürfe selbst werden den
EU-Mitgliedstaaten nicht übermittelt. Die in den Antworten zu den Fragen 7 und
8 aufgeführten Texte sind der Bundesregierung im Leseraum der Europäischen
Kommission in Brüssel sowie in der US-Botschaft in Berlin zugänglich.
11. Wann und in welche ihr in den Leseräumen in Brüssel und Berlin zur
Verfügung stehenden Dokumente zu den Verhandlungen zur TTIP hat die
Bundesregierung Einsicht genommen (bitte sowohl Zeitpunkte als auch
Dokumententitel einzeln auflisten, bitte auch die Gründe erläutern, sollte die
Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen können)?
12. Wann und zu welchen ihr in den Leseräumen in Brüssel und Berlin zur
Verfügung stehenden Dokumenten zu den Verhandlungen zur TTIP hat die
Bundesregierung sich Aufzeichnungen gemacht (bitte sowohl Zeitpunkte als
auch Dokumententitel einzeln auflisten, bitte auch die Gründe erläutern,
sollte die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen
können)?
13. Über welche der Bundesregierung in den Leseräumen in Brüssel und Berlin
zur Verfügung stehenden Dokumente zu den Verhandlungen zur TTIP hat
eine Bundesministerin bzw. ein Bundesminister wann Kenntnis bekommen
(bitte sowohl Zeitpunkt der Kenntnisnahme als auch Dokumententitel
einzeln auflisten)?
Die Fragen 11, 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Nutzung des
Leseraums der Europäischen Kommission durch Regierungsmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter. Der Leseraum in der US-Botschaft wurde seit seiner Eröffnung im
Mai 2015 von 37 Personen aus verschiedenen Ressorts aufgesucht. Die
konsolidierten Texte wurden von Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der
verschiedenen Ressorts auf Fachebene eingesehen, wobei es ihnen frei stand,
Notizen anzufertigen. Die Bundesregierung führt keine Statistik darüber, welche
Texte von den Personen jeweils durchgesehen wurden und ob zu den Texten
Notizen gemacht wurden.
14. Welche schriftlichen Berichte hat die Bundesregierung zu den nur ihr und
keinem Bundestagsabgeordneten allein aufgrund seines Status als gewählter
Volksvertreter zugänglichen Dokumenten angefertigt und dem Deutschen
Bundestag in einer Weise, dass sichergestellt ist, dass sie allen
Bundestagsabgeordneten zugänglich sind, bis zum 1. Dezember 2015 übermittelt (bitte
einzeln und mit Datum der Übermittlung auflisten)?
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag schriftliche Berichte zu den
vertraulichen Inhalten der konsolidierten Texte übermittelt. Sofern Berichte als
Drahtberichte übermittelt wurden, sollten diese in der Datenbank EuDOX
abrufbar sein. Sofern Berichte an Ausschüsse im Deutschen Bundestag übermittelt
wurden, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Berichte im Deutschen
Bundestag an die mitberatenden Ausschüsse übermittelt wurden oder anderweitig
für Bundestagsabgeordnete, die nicht Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
sind, zugänglich gemacht wurden.
Die Bundesregierung hat mit Hauptstadtbericht vom 1. April 2015 über den im
Leseraum in Brüssel ausliegenden konsolidierten Text für das Kapitel über
Sanitäre- und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS-Kapitel) informiert. Die
Bundesregierung hat zudem einen schriftlichen Bericht vom 26. Juni 2015 über Einzelfragen
des konsolidierten Texts für das Kapitel über Sanitäre- und Phytosanitäre
Maßnahmen (SPS-Kapitel) auf Bitte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am
29. Juni 2015 an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages
übermittelt.
Die Bundesregierung hat mit Hauptstadtbericht vom 18. Dezember 2014 über den
konsolidierten Text für das Kapitel über Warenhandel berichtet.
Die Bundesregierung hat mit Hauptstadtbericht vom 12. Februar 2015 über den
konsolidierten Text für das Kapitel über technische Handelshemmnisse
(Technical Barriers to Trade) berichtet.
Die Bundesregierung hat mit Bericht vom 18. Juni 2015 an den
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages über den konsolidierten Text für das Kapitel
über kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kapitel, Chapter on Small and
Medium Sized Enterprises) berichtet. Der Bericht wurde mit Schreiben vom 30. Juni
2015 übermittelt.
15. In wie vielen Fällen sind die in Frage 12 erfragten Aufzeichnungen in
schriftlichen Berichten der Bundesregierung aufgegriffen worden (bitte genau
auflisten, in welchen)?
16. In wie vielen Fällen sind die in Frage 12 erfragten Aufzeichnungen nicht in
schriftlichen Berichten der Bundesregierung aufgegriffen worden, und
warum ist dies nicht erfolgt?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat
auf Wunsch des Deutschen Bundestages gesonderte schriftliche Berichte zu den
Dokumenten angefertigt. Allerdings können auch in Drahtberichten oder
sonstigen Berichten der Bundesregierung einzelne Verweise auf den
Verhandlungsstand im Bereich der konsolidierten Texte aufgeführt sein. Die entsprechenden
Berichte liegen dem Deutschen Bundestag vor.
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