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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Grenzschutz durch die Bundespolizei an der deutsch-tschechischen Grenze

Kontrollen bzw. Zurückweisungen Asylsuchender an Landesaußengrenzen durch die Bundespolizei: Anzahl, Ländergrenzen, Rechtsgrundlage, Dienstanweisungen, polizeiliche Maßnahmen, Prüfung der Zuständigkeit laut Dublin-III-Verordnung, Ermittlung des Vorliegens eines Asylbegehrens, Durchführung einer Einzelfallprüfung; Umgang tschechischer Behörden mit Flüchtlingen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/714418.12.2015

Grenzschutz durch die Bundespolizei an der deutsch-tschechischen Grenze

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit September 2015 werden Einheiten der Bundespolizei zu Grenzschutzzwecken an der deutsch-tschechischen Grenze eingesetzt (www.n-tv.de/ticker/Bundespolizei-kontrolliert-Grenze-zu-Tschechien-article15951636.html). Nach Kenntnis der Fragesteller kam es dabei in mehreren Fällen nicht nur zu Kontrollen, sondern auch zu direkten Zurückweisungen Asylsuchender an der Grenze durch Beamte der Bundespolizei.

Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Situation für Flüchtlinge und Schutzsuchende in Tschechien katastrophal und dies durch mediale Berichterstattung bekannt. Auch die Vereinten Nationen (VN) erhoben schwere Vorwürfe gegen Tschechien, Inhaftierungen von Flüchtlingen und Schutzsuchenden, auch von Kindern, würden „systematisch“ und „menschenunwürdig“ erfolgen (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/inhaftierung-von-fluechtlingen-in-tschechien-menschenunwuerdig-13870454.html). Mitglieder von Hilfsorganisationen beschreiben die Situation in den Flüchtlingslagern als „unerträglich“ (www.deutschlandfunk.de/angst-vor-fluechtlingen-tschechien-ein-weisser-fleck-auf.1773.de.html?dram:article_id=334786), das Essen sei „miserabel“, die Unterkünfte seien „schmutzig und völlig überbelegt“. Es gebe kaum eine ärztliche Versorgung. Für ihre wochenlange Haft müssten die Betroffenen sogar noch bezahlen, rund 10 Euro am Tag.

Nach Kenntnis der Fragesteller werden viele Asylsuchende in Tschechien zudem nicht in ein reguläres Asylverfahren überführt, sondern im Anschluss an die Haft aufgefordert, innerhalb weniger Tage das Land zu verlassen. Zum Teil sollen sie nach Prag verbracht und dort mit finanziellen Mitteln entsprechend den Kosten einer Zugfahrkarte nach Dresden ausgestattet worden sein.

Mögliche Zurückweisungen an der deutsch-tschechischen Grenze und die mangelnde Bereitschaft Tschechiens, die Schutzsuchenden in ein ordentliches Asylverfahren zu überführen und ihre Rechte zu wahren, bedeuten für die betroffenen Personen eine massive Einschränkung ihres Rechts auf Asyl.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung solche Zurückweisungen an den Landesaußengrenzen Deutschlands, auf welche Rechtsgrundlage werden sie gestützt, und welche Dienstanweisungen von welchen Stellen liegen hierzu vor (bitte genau bezeichnen und den Inhalt ausführlich benennen)?

2

In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen dürfen Zurückweisungen von Schutzsuchenden durch die Bundespolizei an den Landesaußengrenzen Deutschlands erfolgen, und wie genau erfolgt eine Prüfung der entsprechenden Bedingungen durch die Beamten vor Ort?

3

Inwiefern und durch wen findet vor der Zurückweisung eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der Asylgründe der betroffenen Schutzsuchenden statt?

4

Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Schutzsuchenden mit Asylbegehren und Personen ohne Asylbegehren unterschieden, bzw. unter welchen Bedingungen wird das Vorliegen eines Asylbegehrens positiv angenommen bzw. ausgeschlossen?

5

Inwieweit ist eine Zurückweisung von Schutzsuchenden zulässig, ohne zuvor geprüft zu haben, welcher Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung zuständig ist (vgl. Hofmann/Hoffmann (Hrsg.): Handkommentar Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 18 AsylVfG, Rn. 14, 21 und BVerfGE 94, 49 (86) und Beschluss vom 30. Juli 2003 – 2 BvR 1880/00, juris Rn. 16 f.)?

6

Welches genaue Verhalten (wie zum Beispiel die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, sonstige Datenabfragen und Überprüfungen, Ingewahrsamnahme, Beschlagnahme von Gegenständen usw.) ist von der Rechtsgrundlage zur Zurückweisung gedeckt?

7

Wie viele Schutzsuchende oder unerlaubt eingereiste Personen wurden von Beamten der Bundespolizei seit Einsatzbeginn an der deutsch-tschechischen Grenze aufgegriffen bzw. im Hinblick auf deren mögliche Zurückweisung überprüft?

a) Wie viele der aufgegriffenen bzw. überprüften Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten Personen wurden im Anschluss als Asylsuchende in Deutschland registriert?

b) In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung an der deutsch-tschechischen Grenze zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden durch Beamten der Bundespolizei?

c) Auf welche konkreten Gründe und Rechtsgrundlagen wurde sich bei den vorgenommenen Zurückweisungen berufen?

d) Wurden im Zuge dessen Gegenstände usw. sichergestellt oder beschlagnahmt, und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung, und wie wurde damit weiter verfahren?

e) Bestand hinsichtlich der Zurückweisung eine Kooperation oder Zusammenarbeit mit tschechischen Beamten oder Behörden, und wie gestaltete sich diese konkret?

8

Gibt es an anderen deutschen Landesaußengrenzen Zurückweisungen von Schutzsuchenden, welche die Grenze überqueren wollen?

Wenn ja, an welchen Grenzen, unter welchen Bedingungen, in wie vielen Fällen (bitte gesondert für das Jahr 2015 angeben) und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

9

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass tschechische Behörden Flüchtlinge nach Prag verbringen oder verbracht haben und ihnen dort Finanzmittel in Höhe einer Zugfahrkarte nach Dresden aushändigen oder ausgehändigt haben?

10

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Flüchtlinge für die Inhaftierung in Tschechien bis zu 10 Euro am Tag bezahlen müssen, und was geschieht, wenn sie nicht über diese Finanzmittel verfügen?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr vorliegenden Erkenntnissen über den Umgang der tschechischen Behörden mit Flüchtlingen, insbesondere hinsichtlich der Frage etwaiger Zurückweisungen nach Tschechien?

Berlin, den 18. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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