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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sprengungen von Geldautomaten und mögliche Gegenmaßnahmen

Automatensprengungen: Anzahl und regionale Verteilung, Methoden, Tatverdächtige, Aufklärungsquote, Schadenssumme, Risiken für Unbeteiligte, Verletzte; Präventionsmaßnahmen: Ausstattung von Geldautomaten mit Farbbomben, Beschränkung zeitlicher Zugänglichkeit; vergleichbare Delikte gegen andere Automaten; Befassung durch Sicherheitsbehörden<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/714518.12.2015

Sprengungen von Geldautomaten und mögliche Gegenmaßnahmen

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl gesprengter Geldautomaten bewegt sich auf hohem Niveau. Im vergangenen Jahr wurden vom Bundeskriminalamt 116 solcher Delikte registriert, in diesem Jahr bis November 63 (DIE WELT, 17. November 2015). Die tatsächliche Zahl soll viel höher liegen; Sicherheitsfirmen sprechen von 180 Fällen (DIE WELT, 16. August 2015). Auch wenn die Sprengungen von Geldautomaten meist nachts und an abseits gelegenen Standorten geschehen, sind sie nicht ohne Risiko für Passanten oder Kunden, die etwa zufällig vorbeikommen. Aus Polizeikreisen wird der schlechte Schutz der Geldautomaten kritisiert. So könne der Einbau von Farbbomben zur Unbrauchbarmachung des Bargeldes im Fall einer Sprengung die Zahl solcher Delikte senken, aus Kostengründen werde aber häufig darauf verzichtet. Gleiches gelte auch für die Anschaffung sprengsicherer Automaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Inwiefern beschäftigen sich die Sicherheitsbehörden des Bundes mit dem Phänomen gesprengter Geldautomaten von Banken und Sparkassen?

2

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Automatensprengungen auf Länder und Regionen, und inwieweit lassen sich hier Schwerpunktregionen oder ein Muster – etwa eine besondere Häufung in strukturschwachen Gebieten – ausmachen?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tatverdächtigen?

a) Handelt es sich eher um Einzeltäter, um organisierte Kriminalität oder um Banden?

b) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Aufklärungsquote machen?

4

Wie viele vollzogene bzw. versuchte Sprengungen hat es in den Jahren seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gegeben?

5

In welcher Höhe ist dabei jeweils Bargeld entwendet worden, und welcher weitere Sachschaden ist dabei jeweils entstanden?

6

Welche unterschiedlichen Methoden zur Sprengung werden dabei verwendet?

7

Welche Risiken für Leib und Leben für Unbeteiligte können aus solchen Delikten resultieren, und wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko für Kunden oder Passanten, Verletzungen aus solchen Delikten davonzutragen?

Inwiefern ist hier zwischen Geldautomaten in (separaten) Eingangsbereichen von Geldinstituten und frei zugänglichen Geldautomaten zu unterscheiden?

8

Wie viele Personen sind in der Vergangenheit bei derartigen Delikten verletzt worden (bitte möglichst nach Tatbeteiligten und Unbeteiligten differenzieren)?

9

Welche Präventionsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus polizeilicher Sicht zu empfehlen, und wie hoch ist dafür jeweils ungefähr der Kostenaufwand?

10

In welchem Umfang sind Geldautomaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit Farbbomben ausgestattet, um bei unbefugter oder unsachgemäßer Öffnung das Bargeld unbrauchbar zu machen?

a) Für wie geeignet hält die Bundesregierung dieses Präventionsmittel, sowohl unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten als auch unter Gesichtspunkten der Verbraucherfreundlichkeit?

b) Welche Kosten sind mit dessen Einbau verbunden?

c) Welche Positionen vertreten Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung sowie die Versicherungswirtschaft gegenüber diesem Präventionsmittel?

11

In welchem Umfang sind Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu übergegangen, den Zugang zu Geldautomaten während der Nachtstunden zu schließen, um Sprengungen zuvorzukommen?

12

Inwiefern würde durch umfassende Maßnahmen zur Prävention von Geldautomatensprengungen nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko von Banküberfällen, auch während der Öffnungszeiten, steigen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für die Frage der Präventionsmaßnahmen?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung solcher Farbbomben im Ausland und über deren Auswirkung auf das Phänomen der Geldautomatensprengungen?

14

Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Schließung von Bank- bzw. Sparkassenfilialen und der Sprengung von Geldautomaten?

15

In welchem Umfang gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Delikte (Sprengungen) auch gegen andere Automaten, in denen Bargeld enthalten ist (Fahrkartenautomaten usw.), welche Risiken für Unbeteiligte sind damit konkret verbunden, welche Erkenntnisse zu Täterkreisen hat die Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihren Erkenntnissen?

Berlin, den 18. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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