Minderjährige in der Bundeswehr
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich, Katrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung vom 24. November 2015 auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam) ergab, dass im Jahr 2013 1 038, im Jahr 2014 1 385 und im Jahr 2015 (Stand 16. November 2015) 1 348 Soldatinnen und Soldaten als 17-Jährige für den Dienst in den Streitkräften und eine militärische Ausbildung eingeplant waren (Bundestagsdrucksache 18/6846).
Die tatsächlichen Diensteintritte von 17-Jährigen in die Bundeswehr sind aber geringer. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass rund 1 000 Freiwillige 17-Jährige, Mädchen und Jungen, jedes Jahr von der Bundeswehr rekrutiert werden und hier ihren Dienst antreten. Sie unterschreiben als Minderjährige mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten Arbeitsverträge mit einer Dauer zwischen zwei und zwölf Jahren. Diese Verträge müssen nach Kenntnis der Fragesteller bei Erreichen der Volljährigkeit nicht noch mal bestätigt werden.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes äußert in seiner Stellungnahme zum 3./4. Staatenbericht vom 31. Januar 2014 seine Besorgnis über „die Möglichkeit für Jugendliche ab 17 Jahren, freiwillig die militärische Ausbildung bei den Streitkräften zu beginnen“ sowie über die Gefahr für die Jugendlichen, „sich strafbar zu machen, falls sie beschließen sollten, die Streitkräfte nach Ablauf der Probezeit zu verlassen“ (www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/14-kinderrechteausschuss-arbeitsuebersetzung-deutsch,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf; siehe dazu auch Regelungen des Wehrstrafgesetzes – WStG – u. a. in: Dr. Hendrik Cremer: Schattenbericht Kindersoldaten 2013, S. 10 unter www.kindersoldaten.info/kindersoldaten_mm/downloads/Lobbyarbeit/Schattenbericht+Kindersoldaten+2013.pdf). In der Folge fordert der UN-Ausschuss die Bundesregierung wie bereits 2008 auf, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben.
Viele Minderjährige sind noch nicht reif genug, um die Folgen einer Verpflichtung als Bundeswehrsoldat adäquat einschätzen zu können. Dies bestätigen auch Angehörige der Bundeswehr, die teilweise von einem Dienst in der Bundeswehr vor dem Erreichen der Volljährigkeit abraten (vgl. hierzu www.kindersoldaten.info/kindersoldaten_mm/downloads/Publikationen/Fakten+und+Hintergr%C3%BCnde+Minderj%C3%A4hrige+und+Bundeswehr.pdf bzw. einzelne Beiträge auf www.bundeswehrforum.de).
Minderjährige Soldatinnen und Soldaten werden mit erwachsenen Soldatinnen und Soldaten zusammen untergebracht. Sie erhalten eine militärische Ausbildung inklusive Training an der Waffe (ebenda). Sie nehmen an einer Ausbildung teil, die sowohl physisch als auch psychisch gefährlich ist.
Nach Auffassung der Fragesteller ist es aus Gründen des Jugendschutzes nicht akzeptabel, dass minderjährige Soldatinnen und Soldaten mit erwachsenen Soldatinnen und Soldaten zusammen untergebracht werden und ein militärisches Training an der Waffe erhalten. Ebenso muss ausgeschlossen sein, dass unter 18-Jährige Auszubildende bei der Bundeswehr in Techniken der realen Kriegsführung eingeführt werden, einschließlich der simulierten Tötung. Unter 18-Jährige dürfen weder Gewalt verherrlichende Filme ansehen, noch Video-Kriegsspiele spielen.
Untersuchungen in der britischen Armee, die 16- und 17-Jährige rekrutiert, zeigen, dass unter den jüngsten Rekrutinnen und Rekruten die Fälle von psychischen Traumata wie PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung), Mobbing, Selbstverletzung und Selbstmord deutlich höher sind als bei Erwachsenen. Für sie besteht außerdem ein höheres Risiko von Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Alkoholismus und Kriminalität im Anschluss an ihre Entlassung. Besonders junge weibliche Rekrutinnen werden häufig Opfer sexueller Belästigungen und Übergriffe.
Junge Rekrutinnen und Rekruten sind nicht in gleichem Maße belastbar und einsatzfähig wie erwachsene Soldaten, auch brechen sie ihre Ausbildung sehr häufig vorzeitig ab; beides macht ihre Ausbildung deutlich teurer und auch aus militärischer Sicht fragwürdig (vgl. Child Soldiers International (CSI) „One Step Forward“ (S. 4 bis 6), www.child-soldiers.org/user_uploads/pdf/onestepforward23april 2013final8658818.pdf und „Catch 16-22“ (S. 9 ff.), www.child-soldiers .org/user _uploads/pdf/catch1622march20116326279.pdf).
10 Prozent aller Soldaten sind Frauen. Viele davon haben Erfahrungen mit sexueller Diskriminierung und Belästigung machen müssen: Jede vierte (24 Prozent) wurde Opfer „unerwünschter, sexuell bestimmter körperlicher Berührungen“. Drei von 100 Frauen in der Bundeswehr wurden nach eigenen Angaben Opfer sexuellen Missbrauchs (Gerhard Kümmel: „Truppenbild ohne Dame? − Eine sozialwissenschaftliche Begleituntersuchung zum aktuellen Stand der Integration von Frauen in die Bundeswehr“, Gutachten 1/2014, www.mgfa.de/html/ einsatzunterstuetzung/downloads/140124studiefrauen2014.pdf?PHPSESSID= a2fe37adcb22eb54c5cbe74513dd279d). Es ist daher auch davon auszugehen, dass zahlreiche minderjährige Soldatinnen im Alter von 17 Jahren entsprechende Erfahrungen machen mussten. Vor diesem Hintergrund sind daher auch spezielle Schutzvorkehrungen für Minderjährige für die Fragesteller von besonderem Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wird die Bundesregierung die Empfehlung des UN-Ausschusses, das Rekrutierungsalter für die Bundeswehr auf 18 Jahre anzuheben, umsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben seit der Aufhebung der Wehrpflicht jeweils jährlich den Dienst angetreten, und wie viele von ihnen waren zum Dienstantritt unter 18 Jahre (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht sowie verhältnismäßig und absolut)?
Ist an allen Standorten der Bundeswehr eine Trennung der Unterbringung insbesondere bezüglich der Schlafstuben zwischen Minderjährigen und Volljährigen gegeben?
Wenn nein,
a) wo nicht,
b) ist die Bundesregierung bestrebt, diesen Zustand zu ändern,
c) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammenhang sexuelle Diskriminierungen bekannt,
d) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammenhang sexuelle Übergriffe bekannt,
e) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammenhang altersspezifische Diskriminierungen, Übergriffe etc. bekannt,
f) welche ggf. daraus resultierenden weiteren Probleme sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr bekannt (bitte jeweils detailliert ausführen und begründen)?
Welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr bezüglich des Umgangs und besonderen Schutzbedarfs von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wie stellt die Bundeswehr generell den besonderen Schutzbedarf von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten sicher (bitte detailliert ausführen)?
Ist an allen Standorten der Bundeswehr eine Trennung der Unterbringung insbesondere bezüglich der Schlafstuben zwischen Soldatinnen und Soldaten gegeben?
Wenn nein,
a) wo nicht,
b) ist die Bundesregierung bestrebt, diesen Zustand zu ändern,
c) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammenhang sexuelle Diskriminierungen bekannt,
d) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr diesem Zusammenhang sexuelle Übergriffe bekannt,
e) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammenhang altersspezifische Diskriminierungen, Übergriffe etc. bekannt,
f) welche ggf. daraus resultierenden weiteren Probleme sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr bekannt (bitte jeweils detailliert ausführen und begründen)?
Welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr bezüglich des Umgangs zwischen Soldatinnen und Soldaten und eines besonderen Schutzbedarfs insbesondere vor sexuellen Diskriminierungen und vor Übergriffen von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wie stellt die Bundeswehr generell den besonderen Schutzbedarf diesbezüglich sicher (bitte detailliert ausführen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der genannten Studie „Truppenbild ohne Dame?“, wonach sexuelle Belästigung „keineswegs eine zu vernachlässigende Erscheinung ist“ (S. 54), und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen leitet die Bundesregierung insbesondere für den Schutz von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten ab?
Sind der Bundesregierung Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz im Rahmen des Dienstes von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab (bitte detailliert ausführen)?
Sind der Bundesregierung Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Rahmen des Dienstes von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab (bitte detailliert ausführen)?
Sind der Bundesregierung Verstöße gegen weitere Gesetze und Verordnungen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen, im Rahmen des Dienstes von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab (bitte detailliert ausführen)?
Welche Arbeitszeiten haben minderjährige Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr, und inwiefern unterschieden sich diese von den Arbeitszeiten volljähriger Soldatinnen und Soldaten?
Welche Gremien wie z. B. Jugendauszubildendenvertretungen, Personalvertretungen, Jugendschutzkommissionen etc. existieren innerhalb der Bundeswehr, um die Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften zu kontrollieren bzw. auf deren Einhaltung hinzuwirken (bitte detailliert ausführen)?
Wie viele der minderjährigen Soldatinnen und Soldaten sind vor Beginn ihres Dienstes von den Dienstverträgen zurückgetreten bzw. haben ihren Dienst nicht angetreten (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Abschaffung der Wehrpflicht und Geschlecht sowie Gründen)?
Wie viele bei der Einstellung minderjährige Soldatinnen und Soldaten haben während ihrer Probezeit den Dienst beendet (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Abschaffung der Wehrpflicht, Dienstmonat, verbleibender Dienstzeit, Alter und Geschlecht sowie Gründen)?
Welche besonderen Regelungen regeln das Ausscheiden von bei der Einstellung minderjährigen Soldatinnen und Soldaten nach Ablauf der Probezeit?
Wie viele minderjährige Soldatinnen und Soldaten haben nach Ablauf der Probezeit den Dienst vorzeitig/vor Vertragsende beendet bzw. einen entsprechenden Antrag gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Abschaffung der Wehrpflicht, Dienstmonat, verbleibender Dienstzeit und Geschlecht sowie Gründen)?
a) In wie vielen Fällen wurde ein solcher Antrag abgelehnt, in wie vielen stattgegeben, und im Falle einer Ablehnung, wie wurde diese begründet?
b) In wie vielen Fällen wurde die Entlassung aus dem Dienst mit Regressansprüchen verbunden?
c) In welcher Höhe wurden Regressforderungen geltend gemacht?
d) Wie wurden die Regressforderungen hergeleitet?
e) Wie wird mit einer Nichterfüllung von Regressforderungen seitens der Bundeswehr umgegangen?
f) In wie vielen Fällen wurde auf Regressansprüche verzichtet?
g) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG eingeleitet?
h) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG eingestellt?
i) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen abgeschlossen?
j) In welcher Höhe fielen die entsprechenden Strafen nach Abschluss von Verfahren nach dem WStG aus?
k) In wie vielen Fällen wurden sowohl Regressforderungen geltend gemacht wie auch Strafverfahren nach dem WStG eingeleitet (bitte jeweils detailliert ausführen und aufschlüsseln nach Kalenderjahren seit Abschaffung der Wehrpflicht sowie Höhe der individuellen Regressforderungen)?
Wie viele der Soldatinnen und Soldaten, die als Minderjährige den Dienst angetreten haben und nach Ablauf der Probezeit volljährig waren, haben nach Ablauf der Probezeit den Dienst vorzeitig/vor Vertragsende beendet bzw. einen entsprechenden Antrag gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Abschaffung der Wehrpflicht, Dienstmonat, verbleibender Dienstzeit, Alter und Geschlecht sowie Gründen)?
a) In wie vielen Fällen wurde ein solcher Antrag abgelehnt, in wie vielen stattgegeben, und im Falle einer Ablehnung, wie wurde diese begründet?
b) In wie vielen Fällen wurde die Entlassung aus dem Dienst mit Regressansprüchen verbunden?
c) In welcher Höhe wurden Regressforderungen geltend gemacht?
d) Wie wurden die Regressforderungen hergeleitet?
e) Wie wird mit einer Nichterfüllung von Regressforderungen seitens der Bundeswehr umgegangen?
f) In wie vielen Fällen wurde auf Regressansprüche verzichtet?
g) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG eingeleitet?
h) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG eingestellt?
i) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen abgeschlossen?
j) In welcher Höhe fielen die entsprechenden Strafen nach Abschluss von Verfahren nach dem WStG aus?
k) In wie vielen Fällen wurden sowohl Regressforderungen geltend gemacht wie auch Strafverfahren nach dem WStG eingeleitet (bitte jeweils detailliert ausführen und aufschlüsseln nach Kalenderjahren seit Abschaffung der Wehrpflicht sowie Höhe der individuellen Regressforderungen)?
Wie viele bei der Einstellung minderjährige Soldatinnen und Soldaten wurden im Laufe ihrer Dienstzeit in Auslandseinsätze der Bundeswehr geschickt (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren seit Abschaffung der Wehrpflicht, Geschlecht, Alter bei der Einstellung, Alter bei Antritt des Auslandseinsatzes, Einsatzort, Einsatzdauer vor Ort)?
Wie viele dieser Soldatinnen und Soldaten kamen bei diesen Einsätzen körperlich oder seelisch zu Schaden (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren seit Abschaffung der Wehrpflicht, Geschlecht, Einstellungsalter, Alter bei Antritt des Auslandseinsatzes, Verletzungsfällen, Todesfällen, Selbstmorden, PTBS-Diagnosen (auch nach dem Einsatz) sowie anderen psychische Krankheiten wie Angststörungen, Depressionen, Suizidgefahr, Suchtkrankheiten etc.)?