[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Januar 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7285
18. Wahlperiode 15.01.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7166 –
Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern,
Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im zweiten Halbjahr 2015
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Berichte über die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre
untergraben das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation.
Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den
polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz „stiller SMS“, sogenannter WLAN-
Catcher und „IMSI-Catcher“ nimmt stetig zu, die Ausgaben für Analysesoftware
steigen ebenfalls (Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257 und 18/5645). Das
Bundeskriminalamt hat selbst Trojaner entwickelt und nutzt zeitgleich eine
„Übergangslösung“ zur „Onlinedurchsuchung“ kompletter Rechnersysteme. Ein
weiteres System zum ferngesteuerten Abhören von verschlüsselter
Internettelefonie werde noch erprobt. Auch die Fähigkeiten zur Bildersuche in
Polizeidatenbanken werden weiter entwickelt, beispielsweise nutzt das Bundeskriminalamt
immer häufiger die Möglichkeit der Fotoabfrage seiner Datenbestände mittels
Aufnahmen aus Überwachungskameras.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung zu den Fragen 2, 3, 4, 10 und 11 in offener Form ganz
oder teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der
Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Behörden
und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen.
Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte
Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten und ermittlungstaktischen Verfahrensweisen
der Behörden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus
Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Ermittlungsbehörden gezogen
werden. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der VSA als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer
Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt. Dies betrifft im Einzelnen
ganz oder teilweise die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 4.
Eine Beantwortung zu den Fragen 2, 10 und 11 kann für den
Bundesnachrichtendienst in offener Form nicht erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der
Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere
seinen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor
allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes im
Bereich der Fernmeldeaufklärung stellt für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der
Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung
durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer
wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge
haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden
zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern
zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-
Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft.
1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2015 von
„WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen
bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
d) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen
haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben
(Bundestagsdrucksachen 17/14714, 18/2257 und 18/4130)?
e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw.
Gefahren beitrugen?
Die Fragen 1, 1a bis 1e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu den Fragen 1, 1a bis 1e auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom
24. Juli 2015 verwiesen. Im fragegegenständlichen Zeitraum haben sich hierzu
keine Änderungen ergeben.
2. Welche Bundesbehörden haben im zweiten Halbjahr 2015 wie oft „IMSI-
Catcher“ eingesetzt?
Im fragegegenständlichen Zeitraum haben das Bundeskriminalamt in 24 Fällen
und die Bundespolizei in 30 Fällen „IMSI-Catcher“ eingesetzt.
Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“1 und den „VS –
Geheim“2 eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen
bedient (bitte außer den Zahlen, auch die beteiligten Behörden benennen)?
Der Generalbundesanwalt setzt selbst keine „IMSI-Catcher“ ein. Die technische
Umsetzung der angeordneten Einsätze erfolgt durch die mit den Ermittlungen
betrauten Polizeidienststellen. Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden in den
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts „IMSI-Catcher“ durch das
Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter Berlin, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie das
Polizeipräsidium Mainz eingesetzt.
Die Behörden des Zollfahndungsdienstes verfügen über keine eigenen „IMSI-
Catcher“. Für Einsätze des Zollfahndungsdienstes wurde im Rahmen der
Amtshilfe auf „IMSI-Catcher“ der Landeskriminalämter Sachsen, Nordrhein-
Westfalen, Hamburg, Brandenburg und Bayern sowie der Bundespolizei
zurückgegriffen.
b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden „IMSI-Catcher“
in Umsetzung von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofes in 18 Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes gegen 22
betroffene Personen,
durch das Bundeskriminalamt in 23 strafprozessualen Ermittlungsverfahren
mit 32 betroffenen Personen sowie in einem Fall der Gefahrenabwehr
(gemäß § 4a des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten)
mit zwei betroffenen Personen,
durch die Bundespolizei in 25 Ermittlungsverfahren (darunter 6
Amtshilfefälle für den Zollfahndungsdienst)
eingesetzt.
Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.1
Bei der Bundespolizei wird die Anzahl betroffener Personen nicht statistisch
erfasst. Bei den übrigen Behörden werden die Anzahlen betroffener Personen und
Ermittlungsverfahren nicht statistisch erfasst.
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
In den in der Antwort zu Frage 2b genannten Fällen, in denen in Umsetzung von
Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes „IMSI-Catcher“ in
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes eingesetzt wurden, sind die
Betroffenen bislang nicht benachrichtigt worden. In all diesen Fällen handelt es sich
um laufende Ermittlungsverfahren, in denen die Gefährdung des
Ermittlungszwecks einer Benachrichtigung derzeit noch entgegensteht.
Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.3
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine statistischen
Informationen vor.
d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw.
Gefahren beitrugen?
Bei einigen der im fragegegenständlichen Zeitraum liegenden Verfahren im Sinne
der Fragestellung handelt es sich um noch laufende Ermittlungen oder um teils
noch nicht abgeschlossene gerichtliche Verfahren, so dass es in diesen Fällen
noch nicht möglich ist, die Maßnahmen zu benennen, die wesentlich zur
Aufklärung der jeweiligen Straftat beigetragen haben. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu
Frage 2d auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom 24. Juli 2015 verwiesen.
e) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte
wurden seitens der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2015
Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche
Bestimmungsländer erteilt?
Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden der Firma Rohde & Schwarz GmbH
& Co.KG Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in die
Bestimmungsländer Libanon und Vereinigte Arabische Emirate erteilt.
3. Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik oder anderer zuständiger Bundesbehörden (auch in deren Auftrag)
aufgespürten IMSI-Catcher bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den
Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer
Bundesbehörden seit dem Jahr 2010 entwickelt, und in welchen Fällen konnten die
Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden
(bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?
Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß
der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.3
3 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
4. Welche Bundesbehörden sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an
Mobiltelefone „stille SMS“ zum Ausforschen des Standortes ihrer
Besitzerinnen und Besitzer oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu
verschicken bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem ersten Halbjahr
2015 ergeben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom 24. Juli 2015
verwiesen.
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen
bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
Es wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil
gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.4
b) Wie viele „stille SMS“ haben diese Behörden in den letzten fünf Jahren
durch andere Behörden versenden lassen (bitte nach Halbjahren
darstellen)?
Es erfolgte kein Versand von „stillen SMS“ durch andere Behörden im Sinne der
Fragestellung.
c) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden im
zweiten Halbjahr 2015 bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder
Firmen insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts
nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?
Zeitraum Bundesamt für
Verfassungsschutz
Bundeskriminalamt Bundespolizei
2. Halbjahr 2015 45.376 116.948 41.671
Durch Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
wurden im fragegegenständlichen Zeitraum keine „Stillen SMS“ versendet.
Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.4
d) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen
(bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
differenzieren)?
Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß
der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.4
Darüber hinaus können weitere Angaben über die Anzahl betroffener Personen
und Ermittlungsverfahren mangels entsprechender statistischer Erfassungen nicht
gemacht werden.
e) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß
der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.4
4 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Darüber hinaus können weitere Angaben hierzu mangels entsprechender
statistischer Erfassungen nicht gemacht werden.
f) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt und welche Änderungen
haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben
(Bundestagsdrucksache 18/2257)?
Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß der Vorbemerkung
der Bundesregierung eingestufte Antwort zu Frage 4a und im Übrigen auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
zu Frage 4f auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom 24. Juli 2015 verwiesen.5 Im
fragegegenständlichen Zeitraum haben sich hierzu keine Änderungen ergeben.
g) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw.
Gefahren beitrugen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2d, deren Aussagen hier sinngemäß gelten,
verwiesen.
5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche
Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2015 vorgenommen (bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden durch das Bundeskriminalamt 6,
durch die Bundespolizei 41 und von den Behörden des ZFD 39
Funkzellenauswertungen durchgeführt. Hinsichtlich der Maßnahmen des Bundeskriminalamtes
im Auftrag des Generalbundesanwaltes wird auf die Antwort zu Frage 5a
verwiesen.
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der
Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer
Behörden bedient (bitte außer den Zahlen, auch die beteiligten Behörden
benennen)?
Der Generalbundesanwalt führt selbst keine Funkzellenabfragen durch. Die
technische Umsetzung der angeordneten Abfragen erfolgt durch die mit den
Ermittlungen betrauten Polizeidienststellen. Im fragegegenständlichen Zeitraum
wurden in den Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts Funkzellenabfragen
durch das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter Niedersachsen und
Rheinland-Pfalz sowie das Polizeipräsidium Mainz durchgeführt. Dabei leisten
die mit den Ermittlungen betrauten Polizeidienststellen in den genannten Fällen
dem Generalbundesanwalt keine Amtshilfe, sondern die Beamten der
betreffenden Polizeien werden als Ermittlungspersonen des Generalbundesanwalts im
Auftrag des Generalbundesanwalts tätig.
b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils
insgesamt betroffen?
In Umsetzung von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes
wurden im fragegegenständlichen Zeitraum in fünf Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwalts gegen fünf Betroffene Funkzellenabfragen durchgeführt.
5 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Von den in der Antwort zu Frage 5 genannten Maßnahmen des
Bundeskriminalamtes waren sieben Anschlüsse, sieben Personen und fünf Ermittlungsverfahren
betroffen.
Weitere Angaben können mangels statistischer Erfassung nicht gemacht werden.
c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden
(bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
differenzieren)?
Die in den Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes (siehe Antwort zu
Frage 5a) Betroffenen sind bisher nicht benachrichtigt worden. Es handelt sich
um laufende Ermittlungsverfahren, in denen die Gefährdung des
Ermittlungszwecks einer Benachrichtigung derzeit noch entgegensteht. Weitere Angaben
können mangels statistischer Erfassung nicht gemacht werden.
d) Welche Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang
mit welchen Ermittlungen fanden diese statt?
Auf den ersten Satz der Antwort zu Frage 5b wird verwiesen. Die Ermittlungen
betreffen jeweils den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung im Ausland und damit zusammenhängende Straftaten.
e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw.
Gefahren beitrugen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2d, deren Aussagen hier sinngemäß gelten,
verwiesen.
6. Inwiefern sind Bundesbehörden des Innern, der Verteidigung, der Finanzen
oder des Bundeskanzleramtes mittlerweile in der Lage, Mikrofone von
Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren um diese als Abhöreinrichtungen zu
nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder
Hardware wird hierfür genutzt bzw. welche Änderungen haben sich
gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 ergeben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom 24. Juli 2015
und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/4130 vom 26. Februar
2015 verwiesen. Im fragegegenständlichen Zeitraum haben sich hierzu keine
Änderungen ergeben.
7. Welche weiteren Hersteller haben im zweiten Halbjahr 2015 an polizeiliche
oder geheimdienstliche Bundesbehörden Software zur computergestützten
Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen (auch testweise) geliefert, nach
welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, bzw.
welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren
Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen
kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung, bzw.
welche Änderungen haben sich gegenüber dem ersten Halbjahr 2015
ergeben?
a) Welche Kosten sind für Tests oder Beschaffung entsprechender Software
entstanden?
b) Auf welche Datensätze kann die etwaige, neu beschaffte Software
zugreifen, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils
genutzt, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind darüber
zugriffsberechtigt?
Die Fragen 7, 7a und 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom 24. Juli 2015,
auf die verwiesen wird, angegebene Beteiligung des Bundeskriminalamtes an
dem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten
Projekt „GES-3D“ wurde im fragegegenständlichen Zeitraum beendet. Darüber
hinaus haben sich im fragegegenständlichen Zeitraum im Hinblick auf die
Beantwortung der Fragen 7, 7a und 7b keine Änderungen ergeben.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung mitteilen, ob die Anwendung von
Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen
im Vergleich zum Vorjahr zu- oder abnimmt?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 7c auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom 24. Juli 2015
wird verwiesen.
d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw.
Gefahren beitrugen, bzw. inwiefern lässt sich dies überhaupt rekonstruieren?
Es wird auf den zweiten Absatz der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 7d auf Bundestagsdrucksache
18/5645 vom 24. Juli 2015 verwiesen. Für das Bundeskriminalamt können zu
diesem Zeitpunkt noch keine abschließenden Zahlen im Sinne der Fragestellung für
den fragegegenständlichen Zeitraum mitgeteilt werden.
e) Was ist der Bundesregierung über weitere Pläne Europols zur
Beschaffung von Software zur Erkennung von Personen und Sachen in Bild- und
Videodaten bekannt, und für welche konkreten Abteilungen würde diese
genutzt (Bundestagsdrucksache 18/4193)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/4193 vom 4. März 2015
verwiesen.
8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Anwendungen zur
Vorhersage und Szenario-Modellierung („future-forecasting and scenario
techniques“) bei Europol vorhanden sind oder beschafft werden sollen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/4193 vom 4. März 2015
verwiesen.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Maße und in
welchen Fällen die aus Deutschland angelieferten Daten bei Europol mit
Verfahren zum Data Mining, zur Mustererkennung, zur Prognose oder zu
„Predictive Analytics“ verarbeitet werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/4193 vom 4. März 2015
verwiesen.
b) Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Stand von Arbeiten an
einem „European Tracking System“ bei Europol bekannt, welche
Behörden von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sonstigen Partner
sind daran beteiligt, und inwiefern würde das System auch von deutschen
Behörden genutzt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/4193 vom 4. März 2015
verwiesen.
c) Sofern die Bundesregierung weiterhin keine Kenntnis hat auf welche
Weise die aus Deutschland bei Europol eingestellten Informationen
mithilfe der erfragten Technologien verarbeitet werden und diese
Informationen auch nicht einholen kann (Bundestagsdrucksache 18/4193),
inwiefern existiert hierzu aus Sicht der Bundesregierung ein parlamentarisches
Kontrolldefizit, und inwiefern könnte eine diesbezügliche
parlamentarische Kontrolle durch die gegenwärtige Neufassung der Europol-
Verordnung behoben werden?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein parlamentarisches Kontrolldefizit.
Eine parlamentarische Kontrolle von Europol erfolgt derzeit durch das
Europäische Parlament nach Maßgabe des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI, etwa
dessen Artikel 48. Der Deutsche Bundestag übt seine parlamentarische Kontrolle
über Europol durch die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung aus.
Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
sieht eine Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische
Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente vor. Die konkrete
Ausgestaltung dieser Kontrolle ist Gegenstand des laufenden Rechtsetzungsverfahrens zur
Verabschiedung einer Europol-Verordnung.
9. Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur
kriminalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung
(bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistische Fallbearbeitung
aufschlüsseln), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem
ersten Halbjahr 2015 ergeben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom 24. Juli 2015
verwiesen. Im fragegegenständlichen Zeitraum haben sich hierzu keine
Änderungen ergeben.
a) Welche Kosten sind Bundesbehörden im Einzelfall und unter
Berücksichtigung der Arbeitszeit innerhalb der Behörde für die Beschaffung,
Anpassung, den Service und Pflege der Software im zweiten Halbjahr 2015
entstanden?
Im fragegegenständlichen Zeitraum
wurden für das Fallbearbeitungssystem „b-case“ des Bundeskriminalamtes
Zahlungen in Höhe von ca. 267 000 Euro geleistet und sind für das System
„KISS“ beim Bundeskriminalamt Kosten etwa in Höhe von ca. 95 000 Euro
angefallen,
sind bei der Bundespolizei für die Beschaffung, Anpassung, den Service und
die Pflege von „@rtus Bund“ Kosten in Höhe von 356 623,99 Euro und für
„b-case“ in Höhe von 272 179,86 Euro angefallen,
sind in der Zollverwaltung für Beschaffung, Anpassung, Service und Pflege
des IT-Systems „INZOLL“ Kosten in Höhe von 301 268,64 Euro und für
den Betrieb von „ZenDa-ProFis“ in Höhe von ca. 584 000 Euro angefallen.
Die aufgewendete Arbeitszeit von Mitarbeitern der Bundesbehörden, auch für
intern entwickelte Systeme, können mangels hierzu geführter Statistiken nicht
erhoben werden.
b) Welche weiteren Produkte der Firma rola Security Solutions (auch
„Zusatzmodule“) wurden für welche Behörden und welche Einsatzzwecke
beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem ersten
Halbjahr 2015 ergeben?
Die Bundespolizei hat für die Ausbaustufe 2 des Polizeilichen Informations- und
Analyseverbundes („PIAV“) weitere Anpassungen und Module bei der Firma
rola Security Solutions beauftragt. Für die übrigen Behörden haben sich im
fragegegenständlichen Zeitraum hierzu keine Änderungen ergeben, insofern wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu den Fragen 8b und 8c auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom
24. Juli 2015 verwiesen.
c) Inwiefern und wofür werden Anwendungen von rola Security Solutions
auch bei In- und Auslandsgeheimdiensten der Bundesregierung genutzt,
bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem ersten Halbjahr 2015
ergeben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu den Fragen 8b und 8c auf Bundestagsdrucksache 18/5645 vom
24. Juli 2015 verwiesen. Im fragegegenständlichen Zeitraum haben sich hierzu
keine Änderungen ergeben.
10. Inwiefern und auf welche Weise wird der Internetknoten DE-CIX bzw.
andere in Deutschland oder auch im Ausland befindliche, internationale
Schnittstellen von Glasfaserkabeln durch welche Bundesbehörden weiterhin
überwacht (Bundestagsdrucksachen 17/14714, 18/2257 und 18/4130), und
von welchen deutschen Behörden werden dort abgehörte Internetverkehre an
welche ausländischen Behörden weitergegeben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/4130 vom 26. Februar
2015 verwiesen. Telekommunikationsüberwachung an internationalen
Schnittstellen von Glasfaserkabeln im Ausland obliegt den dazu berechtigten Stellen des
jeweiligen Landes. Im Übrigen wird auf den „VS – Geheim“ eingestuften
Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.6
11. Wie oft haben welche Bundesbehörden (auch des Bundeskanzleramtes) im
zweiten Halbjahr 2015 Trojaner-Programme bzw. ähnliche
Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen?
a) Welche der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner
zur „Onlinedurchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-TKÜ“) kam dabei
jeweils zur Anwendung?
b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen
(bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
differenzieren)?
c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw.
Gefahren beitrugen?
Die Fragen 11, 11a bis 11d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu den Fragen 10, 10a bis 10d auf Bundestagsdrucksache 18/5645
vom 24. Juli 2015 verwiesen. Im Übrigen wird auf den „VS – Geheim“
eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.6
6 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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