Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wird auch die Tätigkeit der Tarnorganisation des Bundesnachrichtendienstes (BND), die Hauptstelle Befragungswesen (HBW), untersucht. Diese hat von 1958 bis 2013 Flüchtlinge ohne deren Wissen und in Kooperation mit dem militärischen US-Geheimdienst DIA (Defence Intelligence Agency) befragt, wie eine Befragung der ehemaligen Leiterin des Sicherheitsreferates im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 26. November 2015 vor dem Untersuchungsausschuss ergab. Diese führte ferner aus, dass in so genannten Interventionsfällen, also z. B. wenn Flüchtlinge in den Befragungen nichtöffentliches Wissen preisgaben, der Geheimdienst seine Identität eröffnete oder Flüchtlinge als nachrichtendienstliche Quelle angeworben wurden. Das BAMF hat auf entsprechende Intervention des BND oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hieraus entstehende Nachfluchtgründe geprüft. Diese Interventionsfälle wurden schriftlich mitgeteilt und führten in der Regel zur Anerkennung der betroffenen Personen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Seit wann existiert die Praxis der „Interventionsfälle“ im BAMF bzw. in der Vorgängerbehörde?
Auf welcher Grundlage wird diese Praxis durchgeführt?
Inwieweit war das Bundesministerium des Innern bzw. das Bundeskanzleramt über diese Praxis informiert (bitte unter Angabe seit wann, durch wen, und wer war genau in Kenntnis)?
Wie viele Interventionsfälle wurden in den Jahren 2000 bis 2013 jeweils vom BfV bzw. BND an das BAMF bzw. an die Vorgängerbehörde herangetragen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde in diesen Interventionsfällen ein Schutzstatus gewährt (bitte nach Jahren, Anzahl von Interventionen des BfV oder BND, Art des Schutzstatus und Aufenthaltstitels auflisten)?
Aus welchen Herkunftsländern stammten die jeweiligen Asylsuchenden in Antwort zu den Fragen 4 und 5 (bitte nach Jahren und Anzahl von Interventionen des BfV oder BND auflisten)?
In welchen Fällen aus der Antwort zu Frage 4 lehnte das BAMF bzw. die Vorgängerbehörde die Anerkennung eines Nachfluchtgrundes mit welcher Begründung ab (bitte nach Jahren und Herkunftsland auflisten, sowie angeben, ob Intervention durch das BfV oder den BND erfolgten)?
Sind der Bundesregierung Fälle in den Jahren von 2000 bis 2013 bekannt, in denen im Zuge von Interventionsfällen anerkannte Flüchtlinge mit Straftaten aus dem Bereich der Voraussetzungsnormen in § 3 des G 10-Gesetzes verurteilt wurden?
Wenn ja, bitte auflisten unter Angabe von Jahr der Verurteilung und Art der Straftat, Herkunftsland des Flüchtlings, Anerkennungsjahr durch das BAMF und angeben, ob ein Interventionsfall des BfV oder BND vorliegt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder bzw. Anhänger jihadistischer Organisationen, die in ihren Herkunftsländern an schwersten Straftaten gegen die Menschlichkeit beteiligt waren, im Wege der Interventionsfälle des BfV und BND einen Aufenthaltstitel erhielten (bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder bzw. Anhänger jihadistischer Organisationen, die in der Bundesrepublik Deutschland oder in Europa schwerste Straftaten begangen haben, im Wege der Interventionsfälle einen Aufenthaltstitel durch das BAMF erhielten (bitte ausführen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Möglichkeit, dass Mitglieder jihadistischer Organisationen, die in ihrem Herkunftsland an schwersten Straftaten beteiligt waren, in der Bundesrepublik Deutschland im Wege der Interventionsfälle des BfV und BND einen Schutzstatus erhielten?
In wie vielen Fällen, wann und warum wurden Aufenthaltstitel, die zuvor nach Interventionen des BND oder des BfV erteilt worden waren, später wieder entzogen oder widerrufen, einschließlich alle Fälle von Entziehung oder Widerruf, die gerichtlich keinen Bestand hatten?
Führen die Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2014 in den Erstaufnahmeeinrichtungen verdeckte Befragungen von Geflüchteten durch?
Wenn ja, wie viele solcher verdeckten Befragungen wurden in den Jahren 2014 und 2015 jeweils durchgeführt, aus welchen Herkunftsländern stammten die Befragten, und welche Sicherheitsbehörden haben die Befragungen durchgeführt?
In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum zwischen 2014 und 2015 seitens der Sicherheitsbehörden beim BAMF hinsichtlich der Erteilung eines Aufenthaltsstatus interveniert (bitte nach Jahren und Herkunftsland auflisten, sowie angeben, ob Interventionen durch das BfV oder den BND erfolgten)?