[Deutscher Bundestag Drucksache 18/7305
18. Wahlperiode 14.01.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im Jahr 2015
In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhalten die EU-Grenzagentur
und die EU-Polizeiagentur EUROPOL immer mehr Kompetenzen.
Arbeitsabkommen und andere Kooperationen werden auch mit „Drittstaaten“ verhandelt.
Die Anstrengungen von EUROPOL richten sich auch gegen
grenzüberschreitende linke Protestformen (Bundestagsdrucksachen 17/9756 und 18/498). Zu
sogenanntem Euroanarchismus betreibt das Bundeskriminalamt (BKA) einen
„Informationsaustausch“ mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens, Italiens,
Griechenlands und der Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden in der
Analysearbeitsdatei „Dolphin“ gespeichert. Zwar arbeitet das BKA auch im EU-Projekt
„Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) mit, an dem auch
Österreich, Schweden und die Schweiz teilnehmen. Die internationale
Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus ist indes schwach ausgeprägt. Bekanntlich
befassen sich auch die „European Cooperation Group on Undercover Activities
(ECG)“ und die „International Working Group on Police Undercover Activities“
(IWG), in denen sich die Führer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler
organisieren, mit der Infiltration internationaler linker Zusammenhänge
(Bundestagsdrucksache 17/9844). Eine „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW)
vernetzt mobile Einsatzkommandos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-
Polizeiagentur EUROPOL zu grenzüberschreitenden Observationstechniken
(Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen sich Angehörige
von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International Specialist Law
Enforcement“ (ISLE). Von den im Jahr 2009 begonnenen Vorhaben wird der
Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen in
Räumen, Fahrzeugen und elektronischen Geräten vorangetrieben
(Bundestagsdrucksache 17/10713). Das BKA nimmt immer noch an der „Police Working
Group on Terrorism“ (PWGT) teil, die im Jahr 1979 zum „Informationsaustausch
bei terroristischen Anschlägen“ gegründet wurde, seit dem Jahr 2000 aber auch
helfen soll, „politische gewalttätige Aktivitäten“ zu verhindern
(Bundestagsdrucksache 17/13440). Obschon der Name der PWGT einen Fokus auf
„Terrorismus“ nahelegt, tauschen deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch
Informationen zu „Extremismus“ oder allgemeiner Kriminalität aus. Neben der quasi
geheimdienstlichen Aufklärung gilt die Zusammenarbeit aber auch der
Erleichterung von operativen Maßnahmen. Zu den Kooperationspartnern gehört auch
EUROPOL, obwohl die Einrichtung von EUROPOL Zusammenarbeitsformen
wie die PWGT überflüssig machen (Bundestagsdrucksache 18/3766). Die
Zusammenarbeit in Netzwerken wie der PWGT ist schwer zu kontrollieren. Durch
ihren intergovernmentalen Charakter ist zu vermuten, dass sich einzelne
Mitgliedstaaten in bestimmten Belangen besser durchsetzen können als andere.
In früheren Antworten auf Parlamentarische Anfragen zu den aufgeführten
Kooperationen betont die Bundesregierung häufig, Treffen dienten lediglich einem
„Gedankenaustausch“. Dabei würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert und
keine operativen Maßnahmen verabredet. Die Zusammenarbeitsformen dürften
nach Ansicht der Fragesteller aber von grundlegender Bedeutung für spätere
grenzüberschreitende Maßnahmen sein. Die Bundesregierung ist dazu
übergegangen, große Teile der Fragen zur Praxis der Polizeinetzwerke nicht öffentlich
zu beantworten. Demgegenüber sind die Fragesteller der Ansicht, dass über deren
Agieren eine größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden
muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
International Working Group on Police Undercover Activities (IWG) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
3. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
International Business Secretariat (IBS) der IWG haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Cross-Border Surveillance Working Group (CSW) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Gruppe TC LI des European Telecommunications Standards Institute (ETSI)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
International Specalist Law Enforcement (ISLE) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Zusammenschlüsse zur internationalen Zusammenarbeit hinsichtlich
staatlicher Trojaner-Programme (früher: Remote Forensic Software User Group)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
8. Welche grenzüberschreitenden Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen
Zusammenkünfte zu Euroanarchismus, Tierrechtsaktivismus, Widerstand
gegen Großprojekte oder ähnliche Protestformen (Bundestagsdrucksache
17/9756), an denen Behörden des Bundesministeriums des Innern oder des
Bundeskanzleramtes teilnahmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
9. Welchen weiteren „Informationsaustausch“ bzw. „anlassbezogene
Besprechungen“ hatten Behörden der Bundesregierung zum Thema
Euroanarchismus im Jahr 2015 mit welchen Behörden welcher Länder (bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/9756 ausführen)?
10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
EU-Projekts Expert Meeting Against Right Wing Extremism (EMRE) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
11. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im
Rahmen des „Focal Point“ DOLPHIN innerhalb des „Analysis Workfile“
Counterterrorism (CT) bei EUROPOL haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
12. Wie haben sich die Quantität und Qualität von Datenlieferungen deutscher
Behörden an EUROPOL in den letzten zwei Jahren entwickelt?
a) Wie viele Einträge (Objekte und Personen) enthielt das EUROPOL
Information System (EIS) im Jahr 2015, wie teilen sich diese nach
Kriminalitätsbereichen auf, wer hat die Daten jeweils eingestellt, wie viele Daten
wurden von welchem Mitgliedstaat gelöscht, und welche Mitgliedstaaten
haben wie viele Abfragen vorgenommen (sofern die Daten für das zweite
Halbjahr 2015 noch nicht vorliegen, bitte den letztmöglichen Stand
angeben)?
b) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden im
Jahr 2015 an DOLPHIN zugeliefert und abgefragt?
c) Welche Länder benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung
mittlerweile den „data loader“ für Informationssysteme von EUROPOL?
13. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
Southeast European Law Enforcement Center (SELEC) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
14. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Plattform von Polizeien aus Südosteuropa Police Equal Performance (PEP)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
k) Welche „Defizite in der polizeilichen Arbeit“ wurden im PEP bislang
bezeichnet und bewertet?
l) Inwiefern sind im PEP erfasste Kriminalitätsbereiche mittlerweile
festgelegt?
15. Welche „EU-Twinning-Projekte“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung unter deutscher Beteiligung im Jahr 2015 begonnen und/oder
abgeschlossen, und welches Bundesland bzw. welche Bundesbehörde ist mit
deren Leitung („forerunners“) bzw. den Sekretariatsaufgaben betraut?
16. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
17. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte von
Arbeitsgruppen zu einem Common Pre-Frontier Intelligence Picture (CPIP)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
18. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-
Polizeiagentur EUROPOL nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
strategischen, operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit?
a) In welche „Drittstaaten“ hat EUROPOL Verbindungsbeamte entsandt?
b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2015
Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen
aufgenommen?
c) Welchen konkreten Inhalt haben diese Abkommen, auf welche Weise
dienen diese einer „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den
Agenturen/Institutionen“, und welche vorhandenen Defizite werden aus Sicht der
Bundesregierung dadurch behoben?
d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von EUROPOL oder ein
anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin
lagen etwaige Gründe?
19. Welche Länder beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchem Personal welcher einzelnen Behörden am „Europäischen Zentrum zur
Terrorismusbekämpfung“ bei EUROPOL (Bundestagsdrucksachen 18/5048
und 18/6223)?
a) Welche außer den auf Bundestagsdrucksache 18/6223 genannten
Plattformen und Dienstleistungen werden in dem Zentrum zusammengeführt?
b) Welche interne Organisationsstruktur ist vorgesehen?
c) Welche Ressourcen werden hierfür benötigt, und wie werden diese
gestellt?
d) An welchen drei Forschungsprojekten „zur Beobachtung offener Quellen
und zum Entdecken von Propaganda“ nimmt die ebenfalls ins
„Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ integrierte „EU-Meldestelle
für Internetinhalte“ teil (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6223)?
20. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-
Grenzagentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in strategischen,
operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit?
a) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2015
Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen
aufgenommen?
b) Welchen konkreten Inhalt haben diese Abkommen, auf welche Weise
dienen diese einer „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den
Agenturen/ Institutionen“, und welche vorhandenen Defizite werden aus Sicht
der Bundesregierung dadurch behoben?
c) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von FRONTEX oder ein
anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin
lagen etwaige Gründe?
21. Welche neueren, im Plenarprotokoll 18/132 noch nicht mitgeteilten
Anstrengungen unternehmen Einrichtungen der Europäischen Union nach Kenntnis
der Bundesregierung zur Durchführung weiterer Maßnahmen wie die
früheren European Police Force Trainings (EUPFT), European Union Police
Services Trainings (EUPST) oder die Europe’s New Training Initiative for
Civilian Crisis Management (ENTRi)?
a) Wer gehört dem neuen Konsortium des EUPST II unter Beteiligung
welcher „deutschen Polizei“ an?
b) Welche neueren Details kann die Bundesregierung zu Zeitpunkt, Ort und
Inhalt erster Trainings und Übungen im ersten Halbjahr 2016 mitteilen?
c) Auf welche Weise bringen sich die am EUPST II-Konsortium
teilnehmenden Polizeien in diese Übungen und Trainings ein?
d) Wer bereitet diese jeweils vor, und wer ist für die Planung sowie die
Organisation zuständig?
e) Inwieweit bestimmen Behörden der Bundesregierung die Planung sowie
die Organisation der Operationen mit?
f) Welche Rolle übernehmen EU-Ratsarbeitsgruppen für die Vorbereitung
der Maßnahmen?
g) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder
Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nehmen daran
teil bzw. beobachteten diese?
h) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit
der Bundesregierung bekannt) Länder nehmen mit welchen Kapazitäten
daran teil bzw. beobachteten diese?
i) Wann und wo wurden bzw. werden weitere Übungen bzw. Konferenzen,
Seminare oder andere Ausbildungsformen hinsichtlich der EUPST II
abgehalten?
j) Auf welche Weise haben welche Behörden der Bundesregierung die im
Juli 2015 in Estland abgehaltene internationale Anti-Terrorismus-Übung
„Allied Terrorism Hindering Operation Simulation“ (ATHOS) unterstützt
(news.err.ee vom 10. Juli 2015)?
22. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
(UNODC), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
23. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 2015 innerhalb der Counter
Terrorism Implementation Task Force (CTITF) des UNODC mitgearbeitet
oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu
mitteilen?
24. Innerhalb welcher „Open-ended intergovernmental expert group“ des
UNODC hat die Bundesregierung hinsichtlich der Themen Strafverfolgung
oder Terrorismus mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und
welche Details kann sie hierzu mitteilen?
25. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Police Working Group on Terrorism (PWGT) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden (Bundestagsdrucksache 17/13440)?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
26. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
Global Counterterrorism Forum (GCTF) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
27. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
welchen Tätigkeitsbereichen für das EU Intelligence Analysis Centre (EU
INTCEN) und das Intelligence Directorate (EUMS INT)?
a) Welche Bundesbehörden haben wie viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter welcher Abteilungen hierzu in die Einrichtungen entsandt, bzw. wie
viele übernehmen entsprechende Aufgaben innerhalb ihrer eigenen
Behörden?
b) Welche Lageberichte wurden vom INTCEN und dem EUMS INT im Jahr
2015 erstellt, und wie haben Behörden der Bundesregierung hierzu
beigetragen?
28. Welche Geheimdienste welcher Länder (auch Deutschlands) koordinieren
sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Counter Terrorism
Group (CTG) und im „Berner Club“?
a) Wer hat den derzeitigen Vorsitz der CTG und des „Berner Club“ inne?
b) Welche Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen wurden innerhalb der
CTG und im „Berner Club“ eingerichtet?
c) Welche neueren Details sind der Bundesregierung darüber bekannt,
inwiefern die CTG oder der „Berner Club“ mit der Einrichtung eines „EU-
Anti-Terror-Zentrums“ befasst sind oder hierzu Diskussionen geführt
haben?
d) Welches Ergebnis ist der Bundesregierung aus entsprechenden
Diskussionen bekannt?
e) Welche Haltung hat die Bundesregierung im Rahmen der CTG oder des
„Berner Clubs“ hierzu vorgetragen?
29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass europäische
Inlandsgeheimdienste ihre Zusammenarbeit im Rahmen einer „Intelligence Cell“
ausbauen wollen, und welche „Koordinierungsaufgaben“ sollen von dieser
übernommen werden (WELT Online vom 4. Januar 2016)?
a) Inwiefern geht die Einrichtung dieser „Intelligence Cell“ wie von der
„WELT“ berichtet auch auf die Initiative der Bundesregierung zurück?
b) Inwiefern hat sich die noch vor einem halben Jahr vorgetragene Haltung
der Bundesregierung verändert, wonach die Europäische Union „keine
Zuständigkeit für die Belange der Nachrichtendienste“ habe und deshalb
auf Ebene der Europäische Union „keine Zusammenarbeit von Nachrich-
tendiensten“ stattfinde und die deutschen Geheimdienste für die
internationale Zusammenarbeit deshalb ausschließlich „die bewährten
Kooperationsformate“ nutzen (Bundestagsdrucksache 18/5048)?
c) Welche Plattformen und Dienstleistungen werden in der „Intelligence
Cell“ zusammengeführt, welche interne Organisationsstruktur ist
vorgesehen, und welche Ressourcen werden hierfür eingesetzt?
d) Welche Phänomene der Bereiche Kriminalität und Terrorismus werden
von der neuen „Intelligence Cell“ behandelt?
e) Über welche Kanäle und mithilfe welcher Analysewerkzeuge werden in
dieser „Intelligence Cell“, „Informationen über Gefährder und
Terrorfinanzierung“ ausgetauscht?
f) Welche Geheimdienste welcher Länder nehmen auf welche Weise an
dieser „Intelligence Cell“ teil?
g) Welche Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen wurden hinsichtlich
dieser „Intelligence Cell“ eingerichtet?
h) Inwiefern ist die Arbeit der „Intelligence Cell“ aus Sicht der
Bundesregierung mit dem EUROPOL-Mandat vereinbar bzw. inwiefern müsste
dieses angepasst werden?
30. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
European Expert Network on Terrorism Issues haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Berlin, den 14. Januar 2016
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]