Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/554
16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Hans-Kurt Hill, Eva
Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/421 –
Polizeieinsatz beim Castortransport
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 19. bis 22. November 2005 fand ein Transport mit zwölf hochradioaktiven
Castorbehältern aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague
nach Gorleben ins dortige Zwischenlager statt. Er löste erhebliche Proteste bei
zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern aus, die vor Ort auf die Gefahren für
Mensch und Umwelt durch die Transporte und Lagerung hochradioaktiven
Atommülls hinwiesen. Der Transport des Strahlenmaterials stand unter dem
massiven Einsatz von Polizeikräften. Am 21. November 2005 erreichten die
Castoren nach vielen Protesten und Sitzblockaden mit einiger Verspätung die
Verladestation in Dannenberg. Von dort fuhr er nach rund neun Stunden ins
Zwischenlager, wo der Transport schließlich am Dienstag gegen 6 Uhr ankam.
Dabei gab es Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich in ihrem
Demonstrationsrecht von Polizeikräften beeinträchtigt sahen und es in
einzelnen Fällen zu einem unverhältnismäßig harten Einsatz der Polizei gegenüber
Demonstranten kam. Hinzu kamen Befürchtungen bezüglich des
Sicherheitskonzeptes für Castortransporte.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten der Bundesregierung beziehen sich nur auf Maßnahmen im
Bereich der Bundesverwaltung.
1. Wurden durch die Sicherheitskräfte technische Mittel eingesetzt, um an
Informationen über Aktionen der Transportgegner zu gelangen, wenn ja,
welche?
Nein. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Februar 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/554 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Wurden technische Hilfsmittel durch die Sicherheitskräfte genutzt, um die
Kommunikation zwischen den Transportgegnern zu beeinträchtigen, wenn
ja, welche?
Nein.
3. Nach welchen rechtlichen Vorschriften wird mit dem durch die
Polizeikräfte gewonnenen Bildmaterial von Demonstrationsteilnehmern und -
teilnehmerinnen in der Region Dannenberg umgegangen?
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung – Verarbeitung und Nutzung – durch
die Bundespolizei sind die Regelungen der §§ 21 ff. des Bundespolizeigesetzes
(BPolG).
4. Wie und wo wird das Bildmaterial für wie lange archiviert?
Die Archivierung erfolgt zum Zwecke der Strafverfolgung bei der
Landespolizeidirektion Lüneburg. Im Hinblick auf die weitere Verwendung wird auf
die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen verwiesen.
5. Welche Stellen sind mit der Auswertung des Bildmaterials befasst?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wie viel Anzeigen gegen Polizeibeamte des Bundes und der Länder wurden
im Zuge des Castortransportes auf deutschem Gebiet aufgenommen?
Es wurden drei Strafanzeigen gegen Unbekannt (Polizeivollzugsbeamte der
Bundespolizei) gestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Welche Gegenstände liegen diesen Anzeigen zu Grunde?
Zu laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren können keine
Auskünfte erteilt werden.
8. Wie viele Beamte des Bundes waren am Einsatz mittelbar und unmittelbar
beteiligt?
Es waren rund 7 000 Beamte der Bundespolizei beteiligt.
9. Wie viele Beamte der Länder waren am Einsatz mittelbar und unmittelbar
beteiligt (bitte einzeln nach Ländern auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/55410. Wie hoch waren die Kosten für den Polizeieinsatz (bitte nach Bund und
den einzelnen Ländern auflisten)?
Durch den Einsatz zur Unterstützung des Landes Niedersachsen sind der
Bundespolizei Mehrkosten in Höhe von rund 26 000 Euro entstanden.
11. Wie viele Beamte wurden im Zuge des Einsatzes verletzt (bitte Art und
Anzahl der Verletzungen auflisten)?
Es wurden 6 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei leicht verletzt.
12. Wie viele Demonstranten wurden verletzt (bitte Art und Anzahl der
Verletzungen auflisten)?
Durch den Einsatz von Beamten der Bundespolizei wurden 4 Demonstranten
leicht verletzt.
13. Wie viele Festnahmen gab es im Zuge des Castortransportes?
Keine.
14. Welche Begründungen liegen für die Festnahmen vor (bitte Gründe
einzeln auflisten)?
Siehe Antwort zu Frage 13.
15. Befinden sich noch immer im Zuge des Castortransportes festgenommene
Personen in Polizeigewahrsam?
Siehe Antwort zu Frage 13.
16. Wie viele Platzverweise wurden im Zuge des Castortransportes
ausgesprochen?
Es wurden insgesamt 80 Platzverweise durch die Bundespolizei ausgesprochen.
17. Was geschah mit den im Zuge des Castortransportes durch Polizeibeamte
eingesammelten Zigarettenkippen, die von Demonstranten weggeworfen
wurden?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen 8,
9 und 10 der Abgeordneten Petra Pau (Bundestagsdrucksache 16/479)
verwiesen.
18. Haben die Einsatzleitungen der Polizei nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den Castortransporten der letzten zehn Jahre Missachtungen der
Eigentumsrechte und/oder respektlose Behandlung von Kirchen,
Friedhöfen und Pfarrhäusern durch die Einsatzkräfte festgestellt, und wenn ja,
in welchem Umfang und durch welche Einsatzkräfte?
Nein.
Drucksache 16/554 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der tätlichen
Übergriffe von Einsatzkräften auf eine Demonstration von Schülerinnen
und Schülern am 18. November 2005 in Lüchow vor?
Auf die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen wird verwiesen.
20. Um welche Einheiten handelte es sich, und wie konnte es dazu kommen?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um solche
Auseinandersetzungen zukünftig zu verhindern?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
22. In welchen Abständen wurden die Wärmeentwicklung und die Strahlung
der transportierten Behälter gemessen, und wie hoch waren jeweils die
Werte?
Bei dem Transport im November 2005 von zwölf Behältern mit jeweils
28 HAW-Glaskokillen lagen die Wärmeleistungswerte im Bereich zwischen
32 und 41 Kilowatt (kW). Die Wärmeleistungswerte sind abhängig von der
Kühlzeit und dem Abbrand der bestrahlten Brennelemente vor der
Wiederaufarbeitung bei der COGEMA.
Die Temperatur an der berührbaren Oberfläche der Behälter lag während des
Transportes bei ca. 65 Grad Celsius in Abhängigkeit von den
Witterungsbedingungen. Die verkehrsrechtlichen Vorschriften begrenzen die maximale
Temperatur der berührbaren Oberfläche auf 85 Grad Celsius. Um sicherzustellen, dass
diese Grenzwerte nicht überschritten werden, wird die Temperatur im
thermischen Gleichgewicht an Referenzstellenvor Abtransport des Behälters gemessen.
Die maximalen Dosisleistungen (Summe aus Neutronen- und
Gammadosisleistungen) an der Oberfläche der HAW-Behälter für den Transport in der
46./47. Kalenderwoche 2005 von Valognes (Frankreich) zur Umladestelle
Dannenberg-Ost betrugen nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes:
Behälter HAW 20/28 CG 062 (VG 53) 0,52 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 063 (VG 54) 0,50 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 070 (VG 61) 0,21 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 069 (VG 60) 0,43 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 066 (VG 57) 0,27 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 065 (VG 56) 0,35 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 061 (VG 52) 0,49 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 072 (VG 63) 0,45 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 064 (VG 55) 0,40 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 071 (VG 62) 0,46 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 067 (VG 58) 0,46 mSv/h
Behälter HAW 20/28 CG 068 (VG 59) 0,45 mSv/h.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/55423. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den nach wie vor nicht
erfolgten praktischen Tests für den verwendeten Behältertyp HAW 20/28CG,
Typ B(U) gemäß IAEA-Richtlinie (Fallversuche, Erhitzungsprüfungen,
Wassertauchprüfungen etc.)?
Als Nachweise für die Einhaltung der Anforderungen an Typ-B-Versandstücke
unter Unfallbedingungen lassen die nationalen (GGVS usw.) und internationalen
Regelwerke (ADR usw.) entsprechend den Empfehlungen der Internationalen
Atomenergie-Organisation IAEO („Safety Requirements No. TS-R-1“)
grundsätzlich
● Versuche mit Prototypen,
● die Bezugnahme auf Ergebnisse von Prüfungen mit ähnlicher Zielstellung,
● Versuche mit verkleinerten Modellen und
● rechnerische Nachweise
zu. Die Methoden können alternativ oder kombiniert angewendet werden, wobei
keine der Methoden in den Regelwerken besonders bevorzugt wird. Rechnerische
Nachweise sind entweder mit allgemein anerkannten, z. B. in Regelwerken
festgelegten Methoden (z. B. Schraubenberechnungen) oder mit
Rechenprogrammen zu führen. Für diese Rechenprogramme ist der Nachweis der grundsätzlichen
Eignung für den jeweiligen Sicherheitsnachweis im Rahmen eines
Verifizierungsverfahrens zu erbringen. Verifizierung bedeutet in diesem Sinne der
Nachweis einer hinreichenden Übereinstimmung zwischen Rechnung und Experiment
für Prüfungen, die mit ähnlichen Behältern durchgeführt wurden.
Unabhängig von den Festlegungen in den Gefahrgutvorschriften fordert die
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in allen Fällen, in
denen keine Versuche mit Versandstückmustern oder Modellen der Behälter
durchgeführt werden, zusätzliche Nachweisführungen durch
Ähnlichkeitsbetrachtungen unter Verwendung von Ergebnissen aus Versuchen mit
bauartähnlichen Behältern bzw. mit Behältern mit bauartähnlichen Komponenten
(Deckel, Dichtungen, Stoßdämpfer u. Ä.). Auf weitere Einzelheiten und Details
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 14/2862
verwiesen.
24. Sind diese Tests bei den genannten Castorbehältern geplant, und wenn
nein, warum nicht beziehungsweise wenn ja, bis wann?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]