[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 25. Februar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7737
18. Wahlperiode 29.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7435 –
Zwischenbilanz der Politik für ländliche Räume zur Halbzeit der Legislaturperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Drittel der Menschen lebt und arbeitet auf dem Land. Dabei entwickeln sich
ländliche Räume sehr unterschiedlich. Wenn sie gut an Ballungszentren
angebunden, landschaftlich attraktiv und wirtschaftlich gut aufgestellt sind, wachsen
sie. Andere Regionen werden zunehmend leerer, weil junge Menschen keine
Perspektive sehen, eine gute Arbeit zu finden, weil Kultur und
Einkaufsmöglichkeiten fehlen, es an Kinderbetreuung oder ärztlicher Versorgung mangelt.
Hier macht sich der demografische Wandel stark bemerkbar, da die
Bevölkerung schneller altert und schneller abnimmt als in den Städten. Die Ausgaben
für Schulen, Nahverkehr oder Krankenhäuser verteilen sich auf immer weniger
Schultern. Wenn Kommunen dann den Rotstift ansetzen, kann die Attraktivität
ländlicher Regionen weiter abnehmen und ein ganzer Landstrich schrumpft. Um
den vielfältigen Herausforderungen schrumpfender ländlicher Räume gerecht
zu werden, muss Politik für ländliche Räume ressortübergreifende Ansätze
finden.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigte die Große
Koalition 2013 an, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
(GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“
weiterzuentwickeln, um diese Aufgabe im Hauptförderinstrument des Bundes und der
Länder in Angriff zu nehmen. Im Sommer 2015 hat der Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, in der Presse verlauten lassen, dass
statt der nötigen Grundgesetzänderung eine „kleine Lösung“, also eine einfache
Änderung des GAK-Gesetzes angestrebt wird (s. Interview in der Agra-Europe
31/15 vom 27. Juli 2015). Unklar bleibt, inwiefern damit regionale
Daseinsvorsorge und nichtlandwirtschaftliche Betriebe gefördert werden können.
Auch jenseits der Förderpolitik bleibt auf dem Land aus Sicht der Fragesteller
viel zu tun, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen: Ob bei der
Gleichstellung von Frauen und bei Möglichkeiten der Kinderbetreuung, bei
einer echten Willkommenskultur, bei der Integration oder bei der Partizipation
von Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren. Damit alle
Menschen auf dem Land die gleichen Chancen haben wie Menschen in
Ballungsgebieten müssen die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen
werden: Schnelles Internet für alle, um mit Digitalisierungsstrategien
Versorgungslücken zu überbrücken; Angebote dafür, wie man auch ohne Auto auf dem Land
mobil sein kann und gute Arbeitsplätze durch regionale Wertschöpfung.
Zur Förderpolitik:
1. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag
angekündigte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe GAK zu einer
Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung vor?
Wann wird sich das Kabinett damit befassen?
3. Welche Ziele wird die neue Gemeinschaftsaufgabe verfolgen, und wie werden
sich diese von den Zielen der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe
unterscheiden?
Welche landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Maßnahmen
sollen neu in die Fördermaßnahmen aufgenommen werden?
Wird die neue Gemeinschaftsaufgabe das gesamte Förderspektrum der
ELER-Verordnung abbilden (bitte mit Begründung)?
6. Inwiefern wird die neue Gemeinschaftsaufgabe mit der
Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) koordiniert, und wie passt sich
die neue Gemeinschaftsaufgabe in das von der Bundesregierung angestrebte
gesamtdeutsche Fördersystem nach dem Jahr 2020 ein?
7. In welcher Hinsicht wird die Koordinierung der neuen
Gemeinschaftsaufgabe mit der GRW sich auf die förderfähigen Maßnahmen auswirken,
beispielsweise durch einen Förderschwerpunkt Regionalvermarktung?
8. Wie soll die neue Gemeinschaftsaufgabe finanziell ausgestattet werden?
Wie verteilen sich die im Bundeshaushalt 2016 vorgesehene
zweckgebundenen 30 Mio. Aufstockung für die GAK auf mögliche räumliche und
sachliche Schwerpunkte und nach welchem Schlüssel auf die Bundesländer?
Die Fragen 1, 3, 6, 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
wie folgt beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom
3. August 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/5704 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 2. Juli 2015 verwiesen.
2. Ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Weiterentwicklung eine
Verfassungsänderung notwendig, und welcher Zeitraum ist hierfür und/oder für
die Änderung des GAK-Gesetzes vorgesehen?
Die Bundesregierung plant die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) durch Änderung des GAK-Gesetzes
weiter zu entwickeln. Ein entsprechender Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) befindet sich derzeit in der
Ressortabstimmung. Sobald die Ressortabstimmung und die sonstigen
Beteiligungen/Unterrichtungen abgeschlossen sind, wird der Gesetzentwurf dem Kabinett
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom
3. August 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 18/5704 wird Bezug genommen.
4. Wann und wie plant die Bundesregierung, die Öffentlichkeit und den
Deutschen Bundestag über das Konzept für die neue Gemeinschaftsaufgabe zu
informieren?
Die Bundesregierung unterrichtet die Öffentlichkeit und die Fraktionen des
Deutschen Bundestages über Gesetzentwürfe gemäß §§ 25 und 48 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
5. Welche Erkenntnisse erbrachten die folgenden Modellvorhaben,
Wettbewerbe und Förderprojekte für die Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgabe, und inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in eine strukturelle
Förderung vorgesehen?
Falls noch keine Erkenntnisse vorliegen – wann ist mit ihnen zu rechnen?
a) Bundesprogramm Ländliche Räume
Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung des BMEL wurde Anfang 2015
begonnen. Die Projekte bzw. Modell- und Demonstrationsvorhaben haben
Laufzeiten von bis zu drei Jahren. Schlussfolgerungen können sukzessive in den
nächsten Jahren zur Weiterentwicklung der GAK abgeleitet werden.
b) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge
Das Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt 21 Modellregionen
fachlich und finanziell bei der Erarbeitung und Umsetzung interkommunal
abgestimmter Maßnahmenbündel zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Die so
erarbeiteten Regionalstrategien schaffen ein methodisches Gerüst für integrierte
Daseinsvorsorgeplanung in regionaler Verantwortung. Mehrere Veröffentlichungen
zum Vorhaben sollen den Wissenstransfer in andere Regionen ermöglichen. Die
Fortschreibung des Leitfadens „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“, der
interessierten Regionen die Methodik der Regionalstrategie erläutert, wird im Frühjahr
2016 vorliegen. Die Website
www.regionale-daseinsvorsorge.de des
Aktionsprogramms informiert über wichtige Ergebnisse, neue Veröffentlichungen und
laufende Veranstaltungen. In vielen Regionen führen die Erkenntnisse des
Aktionsprogramms zu einer dauerhaften Verstetigung der Pilotprojekte.
c) Initiative Ländliche Infrastruktur (insbesondere des Wettbewerbs
Menschen und Erfolge)
Die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurde mit dem Ziel gestartet, die
städtebauliche und soziale Infrastruktur in ländlichen Räumen insbesondere
durch die Nutzung regionaler Potenziale und die Einbindung der Menschen vor
Ort zu stärken. Der im Rahmen der Initiative ausgelobte Wettbewerb „Menschen
und Erfolge“ zeichnet beispielhafte Lösungen für eine nachhaltige
Infrastrukturversorgung in ländlichen Räumen aus. Die vielfältigen Wettbewerbsbeiträge
(
www.menschenunderfolge.de/) zeigen, wie das Zusammenspiel zwischen
zivilgesellschaftlichem Engagement, kommunaler Selbstverwaltung, aktivierendem,
unterstützendem Staat und privatwirtschaftlicher Initiative gelingen und zur
Sicherung der Lebensqualität in ländlichen Räumen beitragen kann.
Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Initiative
Ländliche Infrastruktur liegt der Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode auf
Kleinstädten in ländlichen Regionen. Hierzu wurde unter anderem Anfang 2015
ein neues Forschungsfeld „Potenziale von Kleinstädten in peripheren Lagen“ im
Experimentellen Wohnungs- und Städtebau gestartet. Über einen Zeitraum von
drei Jahren werden acht Kommunen im Rahmen von Modellvorhaben unterstützt,
ihre Entwicklungspotenziale zu identifizieren und Zukunftsprozesse für sich und
ihr Umfeld zu gestalten, um übertragbare Erkenntnisse zu gewinnen. Bis 2018
stehen insgesamt rund 1,1 Mio. Euro für das Forschungsfeld bereit.
Zum Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ siehe Antwort zu Frage 12.
d) Modellförderung LandZukunft
Mit dem Modellvorhaben LandZukunft des BMEL wurde das Ziel verfolgt, neue
Wege in der ländlichen Entwicklung für periphere, strukturschwache Regionen
zu erproben, um die drohende Abwärtsspirale von Schrumpfungs- und
Alterungsprozessen durchbrechen zu können. Unternehmerische Menschen wurden als
Zielgruppe der ländlichen Entwicklung motiviert, selbst über innovative Projekte
und deren Umsetzung auf der Grundlage eines Regionalbudgets zu entscheiden.
Es hat sich gezeigt, dass sich der Ansatz, unternehmerische Menschen aktiv für
die Regionalentwicklung zu aktivieren und einzubinden, bewährt hat. Auch die
Projektsteuerung über Ziele ist ein geeignetes Instrument der ländlichen
Entwicklung. Die Anwendung des Regionalbudgets in der Regelförderung wird
gegenwärtig geprüft.
e) Modellförderung Land(auf)Schwung
Auf den Erfahrungen des Modellvorhabens LandZukunft aufbauend wurde durch
das BMEL das Vorhaben Land(auf)Schwung mit erweiterter Zielstellung
konzipiert. Die Verzahnung von Sicherung der Daseinsvorsorge mit der regionalen
Wertschöpfung ist ein Alleinstellungsmerkmal dieses Modellvorhabens.
Besonderer Wert wird auf die interkommunale Zusammenarbeit durch die Akteure
gelegt, um Herausforderungen in größerem Zusammenhang kooperativ zu
bearbeiten und arbeitsteilig zu bewältigen. Die 13 Förderregionen aus 11 Bundesländern
werden bis Mitte 2018 mit jeweils 1,5 Mio. Euro gefördert. Ergebnisse werden
zum Jahresende 2018 erwartet.
f) Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft
Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ des BMEL ist nach der
Evaluation 2013 stärker auf die Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements der
Dorfgemeinschaft ausgerichtet worden. Dabei hat sich gezeigt, dass die
Förderung eines Dorfmoderators zur Bewältigung der vielschichtigen Probleme der
ländlichen Entwicklung ein geeignetes Instrument sein kann, das
bürgerschaftliche Engagement vor Ort wirksam zu unterstützen. Die Aufnahme der Förderung
in die GAK im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung wird
gegenwärtig diskutiert.
g) Wettbewerb Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung
Im Ergebnis hat der bundesweite Wettbewerb des BMEL dazu beitragen,
innovative Lösungen durch Nutzung von Altgebäuden, Revitalisierung von
Brachflächen und nachhaltige Flächennutzung aufzuzeigen, wertvolle Baukultur und
kulturelles Erbe zu erhalten sowie den Flächenverbrauch zu beschränken. Nunmehr
werden die Umnutzung nicht-landwirtschaftlicher Gebäude und die
Revitalisierung von Brachflächen im Rahmen der Weiterentwicklung der
Förderungsgrundsätze der GAK geprüft.
9. Mit welchen konkreten Aktionen und Maßnahmen setzt sich die
Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem
Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach dem Jahr 2020 dafür ein,
Anreize zu setzen, um
a) Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit
Metropolregionen zu stärken,
b) innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft zu unterstützen,
c) Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und interkommunale
Kooperation zu stärken,
d) Regionalentwicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch
Regionalfonds und Regionalstrategien,
e) dezentrale, bottom-up-Ansätze und Bürgerbeteiligung zu stärken,
f) ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler,
regionaler, Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu
fördern,
g) informelle Planung und Erfahrungstransfer aus Modellprojekten zu
stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen,
h) die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu
berücksichtigen,
i) Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken?
Die Fragen 9a bis 9i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie
folgt beantwortet.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung der nationalen Regionalpolitik nach 2020
steht die Bundesregierung am Anfang des Prozesses. In den Teilfragen genannte
Ziele und Instrumente werden in den laufenden Diskussionsprozess zur
Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums eingehen.
Bei den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds hat die Diskussion um die
Reform nach 2020 noch nicht begonnen. Derzeit steht die Implementierung der
Operationellen Programme 2014 bis 2020 im Vordergrund, wofür zur
reibungslosen Abwicklung der Förderung noch insbesondere die Verwaltungs- und
Kontrollsysteme in Gang gesetzt werden müssen. Viele der angesprochenen Themen
und Kooperationsansätze sind in den aktuellen Programmen vorgesehen, etwa die
dezentrale Umsetzung nach dem Buttom-up-Prinzip, die Berücksichtigung
regionaler Strategien im Bereich Innovation oder die verstärkte Berücksichtigung des
Partnerschaftsprinzips. Sofern sich diese Ansätze in der Periode 2014 bis 2020
bewähren, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, sie auch nach 2020
fortzuführen.
Die Programme der Städtebauförderung leisten einen wichtigen Beitrag, um
Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen. Insbesondere das Programm
„Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und
Netzwerke“ setzt gezielt auf interkommunale Zusammenarbeit. Vorrangig gefördert
werden Kommunen, die Kooperationen mit Nachbargemeinden eingehen und
gemeinsame Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität
umsetzen. Zentrales Element aller Programme der Städtebauförderung ist die
Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK), mit dem
nachhaltige und integrierte Lösungen für die vielfältigen städtebaulichen,
sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen vor Ort gefunden werden. Über die
Städtebauförderung werden Städte – auch in ländlichen Räumen –
ebenenübergreifend (Bund, Länder und Kommunen) auch als Wirtschafts- und
Wohnstandorte gestärkt.
10. Welche weiteren Modellvorhaben sind – wie im Agrarpolitischen Bericht
2015 angekündigt – in folgenden Bereichen
a) Basisdienstleistungen,
b) Regionalität,
c) Innenentwicklung,
d) soziale Dorferneuerung,
e) kleine und mittelständische Betriebe,
f) kulturelle Angebote in ländlichen Räumen,
geplant (bitte auch Zeithorizont angeben)?
Die Fragen 10a bis 10f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
wie folgt beantwortet.
Aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) werden, wie im
Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung 2015 in Textziffer 23 angekündigt,
sukzessive weitere Modell- und Demonstrationsvorhaben in zentralen genannten
Zukunftsfeldern der ländlichen Entwicklung umgesetzt, um bundesweit
innovative ländliche Entwicklungsmaßnahmen zu erproben, Initiativen in ländlichen
Regionen zu unterstützen und beispielhafte Lösungen bekannt zu machen:
- Die Bekanntmachung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(BLE) Nr. 08/15/32 über die Durchführung von Modell- und
Demonstrationsvorhaben (MuD-Vorhaben) „Regionalität und Mehrfunktionshäuser“ im
Rahmen des BULE vom 31. März 2015 deckt die o. g. Bereiche
Basisdienstleistungen (a) und Regionalität (b) ab.
- Die Bekanntmachung der BLE Nr. 15/15/325/SD über die Durchführung von
Modell- und Demonstrationsvorhaben „Soziale Dorfentwicklung“ vom
14. August 2015 deckt die o. g. Bereiche Innenentwicklung (c) und soziale
Dorferneuerung (d) ab.
- Weitere Bekanntmachungen zu den Bereichen „Ländliche Wirtschaft/
nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen“ (e) und „Kulturelle Angebote in
ländlichen Räumen“ (f) sind im Programmzeitraum des BULE bis 2019
vorgesehen.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
im Januar 2015 ein Modellprojekt zur Stärkung des Kulturtourismus in ländlichen
Räumen als Dienstleistungsprojekt ausgeschrieben. Im Juni 2015 wurde eine
Bietergemeinschaft um den Deutschen Tourismusverband (DTV) mit der
Durchführung des Projekts unter dem Titel „Die Destination als Bühne: Wie macht
Kulturtourismus ländliche Räume erfolgreich?“ beauftragt. Projektstart war im August
2015, die Laufzeit endet im März 2018. Derzeit erfolgt die Auswahl drei
geeigneter Modellregionen, die mit Blick auf Entwicklung und Umsetzung
kulturtouristischer Angebote (einschließlich Vernetzung der relevanten Akteure) von
Beratern praxisnah begleitet („gecoacht“) werden sollen. Ziele sind: Erfahrungen
und Erkenntnisse daraus bundesweit bekannt machen und zur Nachahmung
anregen.
Koordination der Politik für Ländliche Räume mit anderen Ressorts:
11. Welche (Arbeits-)Programme für ländliche Räume bestehen in den anderen
Bundesministerien, insbesondere im Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI), Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB), wie sind sie organsiert, welche Ziele
verfolgen sie, und welche konkreten Ergebnisse haben sie bislang hervorgebracht?
Die Bundesregierung versteht die Politik für ländliche Räume als
ressortübergreifende Aufgabe. Die genannten Bundesministerien berücksichtigen in ihren
ressortspezifischen Maßnahmen und Programmen die regierungsinterne
Koordinierung (vgl. Antworten zu den Fragen 13 und 16), um so abgestimmte Beiträge zu
einer integrierten ländlichen Entwicklung zu leisten. Zu den verschiedenen
Förder-, Modell- und Demonstrations- sowie Forschungsprogrammen wird auf die
Antworten zu den Fragen 5, 10, 12 und 18 verwiesen.
12. Welche Förderprogramme anderer Ministerien als dem Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben einen spezifischen Fokus
auf ländliche Räume, welche Maßnahmen werden gefördert, und wie sind
sie in die Arbeitsprogramme eingebettet?
Folgende Förderprogramme anderer Bundesministerien als des BMEL haben
einen spezifischen Fokus auf ländliche Räume bzw. wirken vor allem in ländlichen
Räumen:
- Das Breitbandförderprogramm der Bundesregierung, das im November 2015
mit dem ersten Förderaufruf des BMVI begonnen wurde, kommt Regionen zu
Gute, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher
Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze zu erwarten ist. Dies trifft
insbesondere auf ländlich geprägte Regionen zu.
- Das BMI fördert seit 2010 mit dem Programm „Zusammenhalt durch
Teilhabe“ Projekte im ländlichen ostdeutschen Raum, die sich für eine
selbstbewusste, lebendige und demokratische Gemeinwesenkultur einsetzen, in der
extremistische und verfassungsfeindliche Strukturen keinen Platz finden. Im
Mittelpunkt des Programms stehen dabei Aktive und ehrenamtlich Engagierte
in überregional tätigen Vereinen und Verbänden. Sie werden u. a. zu
verbandsinternen Demokratieberatern ausgebildet, die innerhalb ihrer Organisation für
das Erkennen antidemokratischer und verfassungsfeindlicher Haltungen
sensibilisieren, in Konfliktfällen mit extremistischem Hintergrund beraten und die
Entwicklung von Präventionsstrategien anregen und begleiten können. Das
Bundesprogramm wird durch eine bei der Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB) angesiedelten Regiestelle im Auftrag des BMI durchgeführt.
- Die BpB führt verschiedene Maßnahmen durch, die auch der Entwicklung
ländlicher Räume zugutekommen. Neben diversen Print- und Online-
Angeboten im Themenfeld „Ländlicher Raum“ seien hier exemplarisch ein
Modellseminar für Lokaljournalisten zum Thema Demografie sowie das Pilotprojekt für
Jugendliche „Land Checker“ zur Förderung der Medienkompetenz von
Kindern und Jugendlichen in ländlichen Räumen genannt.
- Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) hat bereits 2008 ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem gezielt die
vorhandenen Potenziale aktiviert und die Wirtschaftskraft in ländlichen
Regionen in Ost und West gestärkt werden sollen. Grundsätzlich unterstützt die
GRW strukturschwache Regionen in Stadt und Land gleichermaßen. Um den
besonderen Problemen strukturschwacher ländlicher Regionen besser
begegnen zu können, wurde eine zusätzliche, vor allem ländliche Gebietskategorie
eingeführt: D-Gebiete. Hier können insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen gefördert werden; außerdem sind gezielte Infrastrukturmaßnahmen
möglich. Zur wirtschaftlichen Aktivierung der Menschen in den Regionen
wurden Regionalmanagementmaßnahmen eingeführt bzw. durch Regionalbudgets
vervollständigt. Dies dient der besseren Vernetzung der Akteure und der
Aktivierung regionaler Wachstumspotenziale. Vielerorts werden so übergreifende
Konzepte in den Regionen entwickelt oder das Regionalmarketing neu oder
besser aufgestellt. Bessere Kooperationen der Gebietskörperschaften
untereinander werden bei knapper werdenden finanziellen Ressourcen in den
Regionen immer wichtiger. Der Förderung der interkommunalen Kooperation dienen
entsprechende Förderpräferenzen. Weitere Schwerpunkte des
Maßnahmenpaketes für die ländlichen Räume sind der Technologietransfer, der Ausbau der
Breitbandförderung sowie die Einführung einer Experimentierklausel, mit der
flexibel neue Ansätze in den Regionen ausprobiert werden können. Die
Maßnahmen für den ländlichen Raum haben sich als aktivierende Maßnahmen
bewährt und werden permanent weiterentwickelt.
- Gerade im Mittelstand finden Innovationen auch in ländlichen Regionen statt.
Die Förderung von Innovationen in mittelständischen Unternehmen trägt damit
zur Entwicklung ländlicher Räume bei. Zu nennen ist vor allem das Zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi. Das ZIM ist ein
bewährtes Programm zur Unterstützung des innovativen Mittelstands in Deutschland.
Von dem Programm gehen wichtige Impulse für die Stärkung der
mittelständischen Wirtschaft aus. Das ZIM ist technologie- und branchenoffen, das heißt,
dass ein breites Spektrum an FuE-Projekten aus den unterschiedlichsten
Bereichen grundsätzlich Förderchancen hat und die Verteilung der Fördermittel von
den Projektideen bzw. der Nachfrage der Unternehmen bestimmt wird. Es
werden daher keine Vorgaben zur Verwendung der Haushaltmittel für bestimmte
Technologiegebiete gemacht. Kleine Unternehmen in den neuen
Bundesländern, die überwiegend ländlich geprägt sind, erhalten einen fünfprozentigen
Förderbonus. 2015 wurden die Haushaltmittel für das ZIM um 30 Mio. Euro
auf 543 Mio. Euro erhöht. Zudem wurde die ZIM-Richtlinie optimiert und
noch besser auf den Bedarf der Wirtschaft zugeschnitten.
- Darüber hinaus kommen eine Reihe weiterer Förderprogramme des BMWi den
ländlichen Räumen zugute, auch wenn ihr Fokus nicht auf diesem Bereich
liegt. Zu nennen sind hier beispielsweise der Ausbau der Energienetze,
Mittelstand Digital oder Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung.
- Die Städtebauförderung richtet sich gezielt an städtische und ländliche Räume
mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten. Ihre Programme zielen auf den
Erhalt historischer Stadtkerne, die Belebung von Stadt- und Ortsteilzentren, die
Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere sowie die Anpassung der
Stadtstruktur an den demografischen und wirtschaftlichen Wandel. Rund die Hälfte
der Städtebauförderungsmittel fließt in ländliche Räume.
Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ wurde als Bestandteil der Initiative
ländliche Infrastruktur speziell für kleinere Städte und Gemeinden
insbesondere in ländlichen, dünn besiedelten Räumen aufgelegt. Ziel ist es, Klein- und
Mittelstädte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren zu stärken und
als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu
machen. Das Programm setzt gezielt auf interkommunale Zusammenarbeit:
Vorrangig gefördert werden Kommunen, die Kooperationen mit
Nachbargemeinden eingehen und gemeinsame Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge
und Lebensqualität umsetzen. Neben der Entwicklung der kommunalen
Infrastruktur steht die Innenentwicklung und Stärkung der Stadt- und Ortskerne im
Mittelpunkt. Im Jahr 2016 stellt der Bund rund 65 Mio. Euro für das Programm
bereit.
- Über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt werden Vorhaben zur
Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mit den
Schwerpunkten Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der
biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemdienstleistungen sowie
weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die
Strategie gefördert. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden 50 Projekte mit insgesamt
120 Teilprojekten bewilligt.
13. Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des BMEL
bereits getroffen?
Wer gehört zu dieser Arbeitsgruppe?
Welche Maßnahmen, Koordinationsaufgaben oder Beschlüsse hat sie
gefasst?
Welche konkreten Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit, und
in welcher Form?
Der Arbeitsstab „Ländliche Entwicklung“ der Bundesregierung hat unter Leitung
von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Peter Bleser (BMEL) bislang dreimal
getagt. Dem Arbeitsstab gehören die Parlamentarischen Staatssekretärinnen
und Staatssekretäre Dr. Günther Krings (BMI), Iris Gleicke (BMWi), Annette
Widmann-Mauz (BMG), Florian Pronold (BMUB) und Dorothee Bär (BMVI) an.
Der Arbeitsstab hat Schwerpunkte der Arbeit festgelegt, sich über verschiedene
ressortübergreifende Themen (u. a. Weiterentwicklung der GAK,
Breitbandversorgung, medizinische Versorgung) beraten und den Gliederungsentwurf für den
2. Regierungsbericht zur Ländlichen Entwicklung beschlossen. Die Ergebnisse
der politischen Koordinierung im Arbeitsstab werden von dessen Mitgliedern als
Maßgaben für die jeweilige weitere fachliche Abstimmung in der
Interministeriellen Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ oder zwischen einzelnen Ressorts an die
zuständigen Arbeitseinheiten weitergegeben. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5704
verwiesen.
14. Wie weit sind die Planungen des Arbeitsstabs in den im Agrarpolitischen
Bericht 2015 angekündigten Schwerpunktthemen Nahversorgung,
Wirtschaft und Infrastruktur und Umwelt und Tourismus gediehen, und
welche Maßnahmen sollen wann umgesetzt werden?
Die politische Koordinierung im Arbeitsstab betraf u. a. die Themen
Weiterentwicklung der GAK, Breitbandhochgeschwindigkeitsnetz und medizinische
Versorgung und ist ein fortlaufender Prozess. Zu den Planungen bezüglich der
Weiterentwicklung der GAK wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4
verwiesen. Den Breitbandausbau fördert der Bund auf der Grundlage der Richtlinie
zur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ bis 2018 mit 2,7 Mrd. Euro. Im Bereich der medizinischen
Versorgung ländlicher Räume werden vielfältige Verbesserungen durch das
2. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das am 23. Juli 2015 in Kraft
getreten ist, das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), das zum 1. Januar 2016 in
Kraft getreten ist, und weitere rechtliche Maßnahmen erreicht. Im Rahmen der
Dialogplattform Einzelhandel des BMWi wird sich ein Experten-Workshop
speziell den ländlichen Räumen widmen. Im Übrigen wird auf die Nummer 2 der
Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/5704 verwiesen.
15. Wie findet die Koordination der Politik für ländliche Räume mit den
Ministerien statt, die nicht Teil des Arbeitsstabs sind, beispielsweise mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im
Bereich der Demografie-Strategie, der Partizipation von Jugendlichen oder
der Gleichstellungspolitik?
Die fachliche Abstimmung der Politik für ländliche Räume erfolgt in der
Interministeriellen Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“, in der auch das BMFSFJ
vertreten ist, sowie bei weiteren fachlichen Ressortabstimmungen.
Insgesamt ist die Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in
ländlichen Regionen ein bedeutsames Ziel der weiterentwickelten
Demografiestrategie der Bundesregierung (Kabinettbeschluss vom 2. September 2015,
Bundestagsdrucksache 18/6021). Im Rahmen des ressort- und ebenenübergreifenden
Dialog- und Arbeitsgruppenprozesses zur Demografiestrategie ist das BMEL
Mitglied der Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“ unter Vorsitz des BMFSFJ;
das BMFSFJ wiederum wirkt an der Arbeitsgruppe „Regionen im
demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“ unter Vorsitz
von BMVI, BMEL und BMUB mit. Dabei behandeln die o. g. Arbeitsgruppen
wichtige Fragenstellungen im Rahmen der Demografiepolitik mit einem
besonderen Fokus auf ländliche Regionen.
Daneben hat der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv) mit finanzieller
Unterstützung des BMFSFJ zwischen 2014 und 2015 14 Frauen aus den sieben
Landesverbänden zu „Equal-Pay-Beraterinnen“ qualifiziert.
16. Welche Aufgaben verfolgt die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche
Räume“ (IMAG)?
Wer gehört ihr an?
Welche Maßnahmen oder Beschlüsse hat sie gefasst?
Welche Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit, und in welcher
Form?
Die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ koordiniert die
Maßnahmen der Bundesressorts zur Entwicklung ländlicher Räume auf fachlicher
Ebene. Ihr gehören unter dem Vorsitz des BMEL Vertreter des BMWi, BMI,
BMF, BMAS, BMFSFJ, BMG, BMVI, BMUB und BMBF sowie des
Bundeskanzleramtes an.
Momentan erarbeitet die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“
den 2. Regierungsbericht zur Entwicklung der Ländlichen Räume, in dem die
verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung umfassend dargestellt werden. Im
Übrigen wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5704 verwiesen.
17. Welche Ergebnisse brachte der Bürgerdialog der Bundesregierung „Gut
leben auf dem Land“, wie werden die Ergebnisse ausgewertet und wie werden
sie in das weitere Regierungshandeln (verschiedener Ressorts) Eingang
finden?
Im Rahmen des Regierungsdialoges „Gut leben in Deutschland“ lenkte das
BMEL mit seinen zehn Bürgerdialogen „Gut leben auf dem Land“ zwischen Juni
und Oktober 2015 in sehr unterschiedlichen ländlichen Orten den Fokus auf
Lebensqualität in ländlichen Regionen. Die Ergebnisse der Bürgerdialoge mit Herrn
Bundesminister Schmidt bzw. seinen Parlamentarischen Staatssekretären wurden
in allen Orten ausführlich dokumentiert und für die unabhängige und
wissenschaftlich fundierte Auswertung der Ergebnisse des Bürgerdialogs „Gut leben in
Deutschland – was uns wichtig ist“ bereitgestellt. Die aus dem Dialog mit den
Bürgerinnen und Bürgern gewonnenen Erkenntnisse werden in einen Bericht und
in ein Indikatoren-System, mit dem die Lebensqualität in Deutschland konkret
gemessen werden soll, sowie in einen Aktionsplan münden.
Bis Ende Dezember 2015 wurde allen Teilnehmern eine Dokumentation der in
ihrem Ort durchgeführten Dialogveranstaltung zur Verfügung gestellt. So wurde
eine Grundlage dafür geschaffen, vor Ort an die am Dialogabend entwickelten
Themen anzuknüpfen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen, in denen die
Teilnehmer festgestellt haben, dass sie diese Themen als Bürgerinnen und Bürger
oder als Gemeinde selbst in die Hand nehmen können.
Aufbau und Ablauf der Dialoge sowie ein beispielhafter Einblick in erste
Ergebnisse aus zwei Dialogorten wurden auch in einer Begleitveranstaltung des
Zukunftsforums Ländliche Entwicklung am 20. Januar 2016 in Berlin öffentlich
vorgestellt. Die Ergebnisse der laufenden Gesamtauswertung aller zehn
Bürgerdialoge „Gut leben auf dem Land“ des BMEL werden im Rahmen der IMAG mit
den beteiligten Ressorts erörtert.
18. Welche Forschungsvorhaben werden von den oben genannten Ministerien
finanziert?
Bis wann sollen Ergebnisse vorliegen?
Werden diese veröffentlicht und in welcher Form finden sie Eingang im
Regierungshandeln beispielsweise in den Bereichen
a) ländliche Regionalentwicklung, Raumordnung und ländliche Mobilität,
b) ärztliche Versorgung auf dem Land,
c) regionale Wirtschaftsstrukturförderung besonders in strukturschwachen
Regionen, Förderung von regionaler Wertschöpfung und ländlicher
Tourismus,
d) Digitalisierungsstrategien für die ländliche Regionalentwicklung,
e) Demografische Entwicklung?
Von den oben genannten Bundesministerien werden zu ländlichen Räumen
folgende Forschungsvorhaben gefördert:
- Seitens der Raumordnung ist vom BMVI ein Forschungsvorhaben zur
„Einbindung bürgerschaftlichen Engagements in Mobilitätsangebote“ geplant, mit
einer Laufzeit bis Herbst 2017. Im Rahmen des Projektes sollen
Anforderungen und Chancen der Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements in die
Gewährleistung von Mobilität analysiert, existierende Modelle im In- und
Ausland ausgewertet, gute Beispiele aufbereitet und ihre Übertragbarkeit geprüft
werden. Über die Art der Veröffentlichung wird nach Vorlage und Prüfung des
Endberichtes entschieden.
- Darüber hinaus fördert das BMVI mit Mitteln zur Umsetzung des Nationalen
Radverkehrsplans 2020 aktuell folgende Projekte:
= „Verknüpfungspotentiale zwischen Rad- und Busverkehr“ (Laufzeit vom
1. August 2015 bis zum 31. Juli 2018),
= „Bike and Ride 2.0“ (Laufzeit vom 15. Januar 2016 bis zum 31. August
2018).
Nach Abschluss der Projekte ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse geplant.
- Zur medizinischen Versorgung auf dem Land fördert das BMG mehrere
Gutachten:
= „Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Einführung und
Ausgestaltung einer Quote zur Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung,
insbesondere im ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium“
(Förderzeitraum: 15. Juli 2015 bis 15 Oktober 2015): Das Gutachten der
Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und des
Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung kommt zu dem
Ergebnis, dass eine Vorabquote für Bewerberinnen und Bewerber, die sich
verpflichten, sich im Anschluss an Studium und Weiterbildung in
ländlichen Räumen als Hausärztin oder Hausarzt niederzulassen, sich
verfassungskonform ausgestalten lässt. Eine solche Quote kann einer von
mehreren Bausteinen eines Sets von Maßnahmen zur Sicherstellung einer
flächendeckenden ärztlichen Versorgung sein. Die Ergebnisse des
Rechtsgutachtens sind Grundlage der fachlichen Diskussionen von Bund und
Ländern zur Erarbeitung des „Masterplans Medizinstudium 2020“. Das
Gutachten und ein Kurzbericht sind im Internet des BMG veröffentlicht
worden.
= „Psychoonkologische Versorgung im ländlichen Raum: Vergleich zweier
Regionen mit unterschiedlichen Versorgungsmodellen“ (Förderzeitraum:
1. Februar 2012 bis 31. August 2015): Ziel des Vorhabens war die
Förderung der bedarfsgerechten psychoonkologischen Versorgung im
ländlichen Raum. Hierfür wurden das Versorgungsangebot und dessen
Struktur in zwei ländlichen Räumen zunächst erfasst und anschließend
evaluativ miteinander verglichen. Der Abschlussbericht liegt der
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg inzwischen vor, ist aber noch nicht
abschließend geprüft. Die Ergebnisse des Projektes werden mit den
Projektergebnissen der anderen aus dem Förderschwerpunkt „Forschung im
Nationalen Krebsplan“ geförderten Vorhaben auf einer größeren
Veranstaltung, die am 18./19. Mai 2016 in Berlin stattfinden wird, der
Fachöffentlichkeit präsentiert. Es wird erwartet, dass nach Abschluss der Studie
unter anderem eine Aussage darüber getroffen werden kann, ob
gemeindenahe niederschwellige Angebote den Angeboten vorzuziehen sind, die
vornehmlich von Schwerpunktzentren aus geleistet werden.
= Diabetesberatung auf Rädern – Früherkennung und Beratung zum Thema
Diabetes für türkischstämmige Bürgerinnen und Bürger und die ländliche
Bevölkerung (Förderzeitraum: 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2018): Ziel dieses
Projektes ist die Schließung einer Lücke in der Diabetesversorgung in
Deutschland. An ausgewählten Orten, an denen entweder ein hoher Anteil
türkischstämmiger Bevölkerung erreicht werden kann, oder aber in
ländlichen Regionen werden durch das Team des Diabetes-Info-Mobils
Interessierte vor Ort über die Volkskrankheit Diabetes aufgeklärt. Das Vorort-
Risiko-Assessment umfasst Angaben zur Soziodemographie, Bildung,
Gesundheitsverhalten und zu Lifestyle-Komponenten. Ergebnisse werden
erst nach Abschluss des Projektes in 2018 erwartet.
= Versorgungsepidemiologische Analyse der medizinischen Kinder- und
Jugendversorgung in Deutschland (Förderzeitraum: 1. Oktober 2015 bis
31. Mai 2016): Es wird eine versorgungsepidemiologische Analyse der
pädiatrischen Versorgung in Deutschland durchgeführt. Die
Bestandsaufnahme zur Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen soll dazu
beitragen, den Status quo der medizinischen Versorgung von Kindern und
Jugendlichen – insbesondere der regionalen ambulanten Versorgung –
transparenter zu machen und Grundlagen für Empfehlungen zur
Entwicklung hochwertiger, dem Bedarf angepasster Versorgungskonzepte legen.
Die Ergebnisse sollen bis 30. November 2016 vorgelegt werden.
- Das BMWi hat ein Gutachten „Aufgaben, Struktur und mögliche
Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen
Regionen ab 2020“ vergeben, dessen Endbericht im ersten Halbjahr 2016
vorliegen und in den Prozess der Weiterentwicklung der Regionalpolitik eingehen
wird.
- Mit der vom BMEL beauftragten wissenschaftlichen Studie „Urlaub auf dem
Bauernhof – Analyse der Ist-Situation und des Marktpotentials im
Agrotourismus“ werden Ende 2016 aussagekräftige Daten über die Ist-Situation sowie
Informationen über das Marktpotential im Agrotourismus vorliegen. Eine
aktuelle Situationsbeschreibung und Bewertung des Sektors Agrotourismus
unterstützt eine effektive und zielgenaue Förderung des Segments im Rahmen der
GAK mit dem Ziel, landwirtschaftlichen Betrieben wirtschaftlich tragfähige
Einkommensmöglichkeiten aufzuzeigen und damit Bleibeperspektiven in
ländlichen Räumen durch Arbeitsplätze zu schaffen.
- Gut funktionierende Infrastrukturen sind auch in ländlichen Räumen ein
wesentlicher Faktor für die Lebensqualität und Voraussetzung für eine
erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Bei dem Forschungsvorhaben
„Ressourcenschonende zukunftsfähige Infrastrukturen – umweltschonend, robust,
demografiefest“ (RELIS) des BMUB geht es um eine nachhaltige,
ressourcenschonende Anpassung/Weiterentwicklung der technischen Infrastrukturen, u. a. der
Energieversorgung sowie Wasserver-/Abwasserentsorgung. Ziel ist es
einerseits, Ressourcen zu schonen, andererseits durch Nutzung innovativer Ansätze
die Infrastrukturen so zu gestalten und zu dimensionieren, dass sie
zukunftsfähig, robust und anpassungsfähig sind mit Blick auf den demografischen
Wandel, aber auch auf andere Veränderungen wie z. B. den Klimawandel und den
technologischen Wandel. Als Ergebnis der Studie werden Vorschläge und
Handlungsempfehlungen (insbesondere Politikempfehlungen) für die
ressourcenleichte und zukunftsfähige Gestaltung von technischen Infrastrukturen
erarbeitet.
- Forschungsvorhaben zu Digitalisierungsstrategien für die ländliche
Regionalentwicklung und zur demografischen Entwicklung speziell in Bezug auf
ländliche Räume wurden von der Bundesregierung nicht beauftragt.
In welcher Form Ergebnisse von noch nicht abgeschlossenen
Forschungsvorhaben Eingang in Regierungshandeln bzw. in verschiedene Politikbereiche findet,
kann jeweils erst in Kenntnis der Ergebnisse entschieden werden.
19. Wie häufig kommt der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung
zusammen, in welchen Bereichen liegt der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit,
und welche Zielsetzung verfolgt er?
Wer gehört ihm an?
Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung begleitet die Politik des BMEL
im Bereich der ländlichen Entwicklung. Es sollen insbesondere Fragen zu
folgenden Themen bearbeitet werden:
Demografie, Daseinsvorsorge, Soziales und Lebensverhältnisse,
Wirtschaft, Arbeit und Finanzen,
Landnutzung, Umwelt und Erholung.
Darüber hinaus können auch andere Politikbereiche mit Bezug zu ländlichen
Räumen und deren Instrumente mit in die Betrachtung einbezogen werden. Der
Sachverständigenrat bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen. Sitzungen des
Sachverständigenrats finden in der Regel mindestens zwei Mal jährlich statt.
In den Sachverständigenrat wurden folgende zwölf Persönlichkeiten berufen:
Dr. Helga Breuninger Heidi Kluth
Matthias Daun Christina Kretzschmar
Friedhelm Dornseifer Dr. Gerd Landsberg
Uwe Fröhlich Prof. Dr. Claudia Neu (stv. Vorsitz)
Claudia Gilles Brigitte Scherb
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Vorsitz) Prof. Dr. Peter Weingarten
20. Wann soll das Kompetenzzentrum für Ländliche Entwicklung bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung seine Arbeit aufnehmen, an
welche Abteilung wird es angedockt, wie viele Stellen soll es umfassen, und
welchen thematischen Fokus soll es verfolgen?
Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) hat seine Arbeit zum
1 Januar 2015 in der BLE als eigenständiges Referat in der Abteilung 3
„Forschung und Innovation, Nachhaltigkeit“ aufgenommen. Zunächst sind die
Aufgabenbereiche Projektträgerschaft für die Durchführung von Modell- und
Demonstrationsvorhaben im Rahmen des BULE, Begleitung von
Forschungsvorhaben, Durchführung von Wettbewerben, Durchführung von und Beteiligung an
Messen, Veranstaltungen und weiteren Kommunikationsmaßnahmen übertragen
worden. Der personelle Aufbau erfolgt schrittweise nach Maßgabe weiterer
Aufgabenübertragung.
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ISSN 0722-8333]