[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Februar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7622
18. Wahlperiode 22.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Claudia Roth (Augsburg),
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7468 –
Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut UNICEF gingen im Jahr 2015 weltweit 58 Millionen Kinder im
Grundschulalter nicht zur Schule, die Hälfte davon in Ländern, die von Krisen und
Konflikten betroffen sind. Bei besonders benachteiligten Gruppen sieht es noch
schlechter aus: 90 Prozent aller Kinder mit einer Behinderung gehen niemals
zur Schule (
www.unicef.de/presse/2015/bericht-bildung/70846).
Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) ist Bildung ein Schwerpunkt der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Dies spiegelt sich bislang allerdings weder in der
Umsetzung noch in der Finanzierung wider. So gibt es in der laufenden
Legislaturperiode auffallend wenige Initiativen oder Impulse des BMZ zu Bildung in der
EZ, allenfalls zu beruflicher Bildung.
Wie schon die Vorgängerregierung vernachlässigt aus Sicht der Fragesteller
auch die Bundesregierung insbesondere die Themen Grundbildung und
frühkindliche Bildung (oder delegiert sie an private Träger). Das wird dem
ganzheitlichen Ansatz der BMZ-Bildungsstrategie nicht gerecht. Grundbildung
sowie die multilaterale Globale Bildungspartnerschaft (GPE) sind seitens der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit unverhältnismäßig stark
unterfinanziert. So fallen auf Grundbildung nur 2,4 Prozent der Mittel der öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit (ODA) Deutschlands; die derzeit 7 Mio. Euro im
Jahr für die GPE decken den Bedarf bei Weitem nicht.
Die Bundesregierung vernachlässigt aus Sicht der Fragesteller dabei vor allem
Bevölkerungsgruppen, die im besonderen Maß vom Zugang zu Bildung und
ihrem erfolgreichen Abschluss ausgeschlossen bleiben (Mädchen, Kinder mit
Behinderungen, Kinder in abgelegenen ländlichen Gebieten etc.). Selbst in der
BMZ-Bildungsstrategie wird nicht beschrieben, wie der dort viel zitierte Fokus
auf „Chancengerechtigkeit“ erreicht werden soll.
Bei allen unbestreitbaren Erfolgen bzgl. der Erreichung des Millenniumziels zur
Bildung (Anhebung des Anteils der Kinder weltweit, die zumindest die
Grundschule besuchen können, und Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit)
wurden und werden die immer noch bestehenden Defizite oft verschleiert: Die
Ausgrenzung der besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen und die
Probleme beim Aufbau von inklusiven Bildungssystemen.
Im November 2014 hat das BMZ der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine
Zukunftscharta übergeben, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, in
ihrer Entwicklungszusammenarbeit stärker in das Recht auf Bildung zu
investieren. Da Menschen mit Behinderungen die geringsten Chancen auf Bildung
hätten, solle deren Situation besondere Aufmerksamkeit erfahren, heißt es darin. In
der Zukunftscharta erkennt die Bundesregierung die Schlüsselfunktion von
Bildung und die dringende Notwendigkeit an, weltweit mehr zu investieren,
insbesondere im Grund- und Sekundarbildungsbereich. Der erste Jahresbericht zur
Umsetzung enthält allerdings keine Informationen darüber, wie dieser Bereich
gefördert wurde (
www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/BMZ_
Bilanz_Ein_ Jahr_Zukunftscharta_final.pdf).
Im September 2015 wurde die Agenda 2030 von der Weltgemeinschaft
verabschiedet. Damit wurden neue globale Rahmenbedingungen für die
Bildungsagenda geschaffen. Aus der BMZ-Bildungsstrategie wird bisher nicht ersichtlich,
wie das BMZ diese neuen Vereinbarungen umsetzen wird. Das BMZ
kommuniziert seit Verabschiedung der Agenda 2030, dass alle sektoralen Instrumente
entsprechend an die Vorgaben in den Zielen nachhaltiger Entwicklung (SDGs)
angepasst werden. Um einen gleichberechtigten Bildungszugang für alle zu
erreichen, müssen erhobene Daten für die globalen und nationalen Indikatoren
getrennt nach bestimmten Merkmalen, wie zum Beispiel nach allen
Diskriminierungsgründen im Bildungssektor, wie etwa Geschlecht, Behinderungen,
Herkunft aus peripheren Regionen, aufgeschlüsselt werden. Nur so kann festgestellt
werden, ob Bildungspolitik im In- und Ausland dem zentralen Agendaprinzip
„Niemanden zurücklassen“ („leave no one behind“) auf dem Weg zur SDG 4-
Umsetzung gerecht wird.
1. Inwiefern ist die Bundesregierung in ihren bisherigen
entwicklungspolitischen Bemühungen während der ersten Hälfte ihrer Amtszeit diesen selbst
definierten Prämissen bezüglich der Bildung in der
Entwicklungszusammenarbeit nachgekommen, und welchen Nachholbedarf sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls?
Die Förderung der Bildung ist ein Schlüsselbereich der deutschen
Entwicklungspolitik. Auch in der aktuellen Legislaturperiode bleibt Bildung ein Schwerpunkt
der deutschen Entwicklungspolitik. Dies wird durch die Verabschiedung der
BMZ-Bildungsstrategie „Gerechte Chancen auf hochwertige Bildung schaffen“
im Juli 2015 bestätigt. Die Bundesregierung baut diesen Schwerpunkt – auch im
Rahmen der Sonderinitiativen und der neuen Afrikapolitik – weiter aus. Die
Zusage des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, mindestens 400 Mio. Euro jährlich aus dem BMZ-Haushalt für
Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, wurde in 2014 und 2015 erfüllt
(vgl. auch die Antworten zur finanziellen Engagement zur Bildung in der deutschen
EZ).
2. Welche Vorhaben und welche Schwerpunkte will sie diesbezüglich in der
zweiten Hälfte der laufenden Legislatur verfolgen?
Die Bundesregierung wird in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode im
Bildungsbereich einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Flüchtlingen legen
und in den Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen Schulausbildung für Kinder
und Ausbildung für Jugendliche unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die
berufliche Qualifizierung von Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern sein.
Zudem wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, die Nutzung von
Digitalisierung für Bildung weltweit zu verbessern, insbesondere für Mädchen und
Frauen.
3. Gibt es seit dem Regierungswechsel eine Änderung in der Zahl der
Partnerländer, mit denen Bildung als Schwerpunkt der
Entwicklungszusammenarbeit vereinbart wurde (bitte alle Länder auflisten)?
Und wenn ja, was waren die Ursachen?
Gab es Verschiebungen in der Auswahl des Bildungssektors?
Sektorpolitische Schwerpunkte werden im Rahmen von
Regierungsverhandlungen und -konsultationen entsprechend der Bedarfe der Partnerländer vereinbart.
Seit dem Regierungswechsel gab es keine Änderung der Anzahl der
Partnerländer, mit denen Bildung als Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit
vereinbart wurde.
Die aktuellen Länder mit Schwerpunkt Bildung sind Afghanistan, Äthiopien,
Guatemala, Honduras, Jemen, Jordanien, Kosovo, Malawi, Mosambik und Togo.
Für den Libanon ist ein Schwerpunkt Bildung geplant.
Vor dem Regierungswechsel waren dies Afghanistan, Äthiopien, Guatemala,
Honduras, Jemen, Kosovo, Malawi, Mosambik, Pakistan, Togo.
4. In wie vielen Partnerländern liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im
Bildungsbereich auf Grundbildung?
Das BMZ unterstützt im Rahmen der staatlichen bilateralen Entwicklungspolitik
sieben Partnerländer, mit denen Grundbildung als Schwerpunkt der
Zusammenarbeit definiert wurde. Dabei handelt es sich um die Länder Afghanistan,
Guatemala, Honduras, Jemen, Kosovo, Malawi und Mosambik.
5. Was hat die Bundesregierung im Lauf des vergangenen Jahres zur
Umsetzung der Zukunftscharta und der darin enthaltenen Stärkung des Rechts auf
Bildung, auch gerade für Menschen mit Behinderung, unternommen, und
welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Die Umsetzung der Zukunftscharta ist ein zentrales Anliegen des BMZ, und
letztendlich tragen alle laufenden und geplanten Maßnahmen im Bildungsbereich zur
Umsetzung bei. Die deutsche Entwicklungspolitik hat dabei einen Höchststand
für Investitionen im Bildungsbereich erreicht: Seit 2014 werden aus dem BMZ-
Haushalt jährlich mindestens 400 Mio. Euro für Bildung bereitgestellt (vgl. die
Antwort zu Frage 20). In der Beruflichen Bildung sind wir weltweit größter
Geber. Zur Förderung inklusiver und behindertenspezifischer Bildung und
Berufsbildung hat das BMZ in der laufenden Legislaturperiode ca. 74 Mio. Euro
beauftragt (vgl. die Antwort zu Frage 26).
Auch im Inland hat das BMZ im Bereich Bildungsarbeit und Bürgerdialog
zusätzliche Maßnahmen initiiert. So hat das BMZ beispielsweise mit der Zukunfts-
Tour in allen 16 Bundesländern einen kontinuierlichen Bürgerdialog gestartet,
mit dem insbesondere auch bei Schülerinnen und Schülern Kenntnisse zu
entwicklungspolitischen Fragestellungen und Nachhaltigkeitsthemen verbessert und
das Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise erhöht werden sollen.
6. Inwieweit wurden die Ausgaben des BMZ in Grund- und Sekundarbildung
seit Veröffentlichung der Zukunftscharta gesteigert (bitte anhand von
Mittelflüssen näher erläutern)?
Die Zukunftscharta wurde im November 2014 veröffentlicht. Aussagen zu
ODA-Auszahlungen liegen nur für das Jahr 2014 vor. Zu Details zu ODA-
Auszahlungen 2014 vgl. die Antwort zu Frage 21.
7. Wie ist die entwicklungspolitische Arbeit zu Bildung im BMZ und seinen
Durchführungsorganisationen strukturell und fachlich verankert (z. B. im
Referat Bildung und digitale Welt sowie im GIZ-Sektorvorhaben), und wie
hat sich dort jeweils der personelle Umfang sowie die Aufgabenstellung seit
Anfang der laufenden Legislaturperiode entwickelt?
Im Zuge der BMZ-Reorganisation im Mai 2014 wurde Referat 201 „Bildung“ zu
Referat „Bildung und digitale Welt“. Die Zuständigkeiten des Referats im
Bereich Bildung haben sich dadurch nicht verändert. Das Thema Sport war schon
vor der Reorganisation 2014 im Geschäftsverteilungsplan des Referats verankert.
Die Stellenausstattung des Referats blieb unverändert. Referat „Bildung und
digitale Welt“ wurde im Jahr 2014 durch zwei aufeinanderfolgende
Entsendungen vom DAAD (jeweils für sechs Monate) unterstützt.
Im Rahmen des Sektorvorhabens Bildung (Gesamtlaufzeit: Mai 2014 bis
April 2017; Volumen: 5 Mio. Euro; derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
z. T. in Teilzeit) erbringt die GIZ fachlich-sektorale Beratungsleistungen für das
BMZ. Diese umfassen alle Themenbereiche des Bildungssektors mit Ausnahme
der beruflichen Bildung. Eine fachlich-sektorale Beratung zu Fragen der
beruflichen Bildung erfolgt über das Sektorvorhaben Berufliche Bildung
(Gesamtlaufzeit: März 2015 bis April 2018; Volumen: 5 Mio. Euro; derzeit acht
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. T. in Teilzeit). Das Forschungsvorhaben Inklusive
Bildung – Angewandte Forschung für mehr Evidenz im Bildungsbereich
(Gesamtlaufzeit: Januar 2013 bis September 2016; Volumen: 3 Mio. Euro; derzeit fünf
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) koordiniert angewandte Forschungsarbeit im
Themenfeld Inklusive Bildung. Beide Sektorvorhaben und das
Forschungsvorhaben sind im Bereich „Sektor- und Globalvorhaben“ der GIZ verankert. In der GIZ
ist das Kompetenzcenter „Bildung, Berufliche Bildung, Arbeitsmarkt“ im Fach-
und Methodenbereich der fachlich-methodische Dienstleister für alle GIZ-
Vorhaben zu Bildung und beruflicher Bildung. In der KfW ist das Kompetenzcenter
Bildung in der Abteilung „Entwicklungs- und Sektorpolitik“ verortet. Das
Kompetenzcenter berät nicht nur KfW-intern, sondern auch das BMZ zu Fragen der
Bildung.
8. Wie gewährleistet das BMZ-Referat 304 Bildung und digitale Welt, dass
trotz der Übernahme der Themen Sport und Digitales das Thema Bildung
einen hohen Stellenwert behält?
Die Zuständigkeiten des Referats 304 „Bildung und digitale Welt“ im Bereich
Bildung haben sich durch die Übernahme der Themen Sport und Digitales nicht
verändert (vgl. auch die Antwort zu Frage 7).
9. Welche Möglichkeiten hat das BMZ-Referat Bildung und digitale Welt,
Bildung als Schlüsselthema in anderen BMZ-Referaten zu verankern?
Das Referat „Bildung und digitale Welt“ verankert Bildung als Schlüsselthema
in anderen BMZ-Referaten über Positionsbestimmungen und Beratung anderer
Referate u. a. zu den Themen der BMZ-Bildungsstrategie, zu Bildung im Kontext
von Flucht und Migration und zu Bildung und IKT.
10. Was ist aus „1 000 Sportplätze für Afrika“ geworden, das zur WM 2014 als
Bildungsinitiative des BMZ präsentiert wurde?
Wie viele der 1 000 Sportplätze sind inzwischen gebaut?
Wo sind diese gebaut worden?
Wie viele sind noch funktionstüchtig?
Die 2014 durch Bundesminister Dr. Gerd Müller ins Leben gerufene Initiative
„Mehr Platz für Sport – 1 000 Chancen für Afrika“ hat das Ziel, Kinder und
Jugendliche in Subsahara-Afrika über den Sport zu fördern, zum Beispiel durch das
Vermitteln von Alltagsfähigkeiten, sozialen Kompetenzen und Bildungsthemen.
Auch Geschlechtergerechtigkeit, Gewaltprävention und Konfliktbewältigung
sowie berufliche Bildung und HIV-Prävention spielen bei den Maßnahmen eine
Rolle. Damit ist die Initiative weiter gefasst als eine reine Bildungsinitiative. Im
Jahr 2015 wurden 23 Sportplätze u. a. in Äthiopien, Kenia und Togo fertiggestellt
und werden seitdem genutzt. Weitere 29 Plätze befinden sich derzeit in der
Bauoder konkreten Planungsphase. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen
zunächst 100 Sportplätze (Rehabilitierungen und Neubauten) fertiggestellt werden.
In Verbindung mit den Plätzen werden – je nach Bedarf – gemeinsam mit den
lokalen Partnern Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, Betreiberkonzepte
erarbeitet und somit die nachhaltige Nutzung der Anlagen sicher gestellt. Alle
gebauten Plätze sind funktionstüchtig.
11. Welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 13. Oktober 2015
(Bundestagsdrucksache 18/6329) ab?
Den Lebensstart von Kindern und die gesamte frühkindliche Entwicklung (mit
den Bereichen Bildung, Ernährungssicherung, Gesundheit und Kinderrechte
allgemein) weltweit zu verbessern, ist dem BMZ ein wichtiges Anliegen. Die
Beschlüsse des Koalitionsantrages auf Bundestagsdrucksache 18/6329 fließen in
die Arbeit des BMZ ein. Mit dem Globalvorhaben Ernährungssicherung und
Resilienzstärkung trägt aktuell bereits beispielsweise die Sonderinitiative ‚EINE-
WELT ohne Hunger‘ in derzeit elf Ländern dazu bei, dass Menschen Zugang zu
ausreichend Kalorien und Nährstoffen haben. Durch den Fokus des
Globalvorhabens auf Familien mit Schwangeren, Müttern und Kleinkindern profitieren
insbesondere Säuglinge und Kleinkinder in ihrer frühkindlichen Entwicklung. Durch
intersektorale Ansätze – beispielsweise durch Verbindungen zum
Gesundheitssektor – sollen umfassende Wirkungen erzielt werden.
12. Wie will das BMZ die frühkindliche Bildung in der
Entwicklungszusammenarbeit in Zukunft fördern, welche Konzepte wurden oder werden dazu
erarbeitet, und wann wird das Parlament informiert?
Das BMZ hat einen ganzheitlichen Ansatz in der Bildungsförderung und fördert
alle Bildungsbereiche und -formen und lebenslanges Lernen – angefangen bei der
frühkindlichen Bildung. Dabei versteht das BMZ die frühkindliche Bildung als
Teil der erweiterten Grundbildung. Ein eigenes Sektorkonzept für die
frühkindliche Bildung ist nicht geplant. Ansätze werden kontextspezifisch mit den
Partnerregierungen entwickelt. Dies ist beispielsweise im Rahmen des TZ-Vorhabens in
Honduras der Fall. Das Parlament wurde zuletzt im Rahmen der AWZ-Sitzung
am 23. September 2015 durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Hans-Joachim
Fuchtel über Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der frühkindlichen
Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern informiert.
13. Wann und in welcher Form wird die Bildungsstrategie entsprechend an die
SDG-Vorgaben angepasst?
Die Ziele der Agenda 2030 sind der Referenzrahmen, an dem sich das BMZ
ausrichtet, die BMZ-Bildungsstrategie ist an den SDGs ausgerichtet. Die neue BMZ-
Bildungsstrategie wurde zeitgleich zu den internationalen Konsultationen zur
neuen Bildungsagenda entwickelt. Das BMZ konnte deutsche Positionen
erfolgreich in diese Konsultationen einbringen. Der ganzheitliche Ansatz der BMZ-
Bildungsstrategie mit dem Fokus auf Förderung von Bildungsqualität und
Chancengerechtigkeit ist daher kompatibel mit den Bildungszielen der Agenda 2030 und
dem im November 2015 auf der UNE-SCO-Generalkonferenz verabschiedeten
Aktionsrahmen Bildung 2030.
14. Mit welchen konkreten Instrumenten, Projekten und Maßnahmen wird die
Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 4 beitragen?
Das BMZ wird künftig mindestens 400 Mio. Euro jährlich in
Bildungsmaßnahmen investieren. Alle laufenden und geplanten Maßnahmen im Bildungsbereich
sind ein Beitrag zur Umsetzung des SDG 4. Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden in den Bereichen der erweiterten Grundbildung,
beruflichen Bildung und Hochschulbildung unterstützt; der regionale
Schwerpunkt liegt auf Afrika. Besondere Aufmerksamkeit gilt Gebieten, die von
Fragilität und Konflikt betroffen sind, dazu gehören vor allem auch
Flüchtlingssituationen.
15. Wie wird sich Deutschland im Verlauf der weiteren Indikatorenausarbeitung
dafür stark machen, dass ein Disaggregierungsverweis in allen relevanten
Indikatoren aufgenommen wird?
Die Bundesregierung und das Statistische Bundesamt im Rahmen seiner Tätigkeit
in der Inter Agency and Expert Group (IAEG) betonen regelmäßig die Bedeutung
der Disaggregation als ein Schlüsselelement der 2030-Agenda und zur Erfüllung
des Bekenntnisses, niemanden zurückzulassen. Grundlage ist para 74g der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: „disaggregation by income, sex, age,
race, ethnicity, migration status, disability and geographic location and other
characteristics relevant in national contexts“. Zur Durchsetzung dieses Anliegens
wird sich die Bundesregierung auch weiterhin insbesondere im Rahmen der
IAEG und der Sitzung der Statistikkommission dafür einsetzen, dass durch
Disaggregierung von Daten ein präzises und differenziertes Bild der Zielerreichung
gewonnen werden kann. Die Bundesregierung tritt daher dafür ein, übergeordnet
grundsätzlich für alle Indikatoren die Notwendigkeit der Disaggregierung im
Sinne des o. g. para 74g anzuerkennen sowie in der IAEG einen Follow-up-
Prozess zu starten, in dem diese Disaggregation Indikator für Indikator betrachtet
werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass für jedes Ziel die relevanten
Disaggregierungen vorgenommen werden.
16. Mit welchen politischen Bemühungen hat sich die Bundesregierung im
Verlauf der Indikatorenausarbeitung dafür eingesetzt (und plant dies weiter zu
tun), dass eine Festlegung auf Datendisaggregierung für alle relevanten
Indikatoren bereits verbindlich im Indikatorenrahmen verankert wird?
Die Bundesregierung hat sich regelmäßig für Disaggregierung eingesetzt (vgl. die
Antwort zu Frage 15) u. a. bereits im Rahmen der Verhandlungen der
Agenda 2030 zu para 74g. Der Berichtsentwurf der IAEG erkennt die hohe
Bedeutung der Disaggregierung klar an („core element“) und sieht im Arbeitsplan
der IAEG die Befassung damit kurzfristig vor.
17. Die Vorgabe, hinreichend disaggregierte Daten zur Überprüfung der SDG-
Umsetzung zu verwenden, wird auch für Deutschland weitere Erhebungen
bedeuten; inwiefern und bis wann plant die Bundesregierung die Mittel für
das Statistische Bundesamt zu erhöhen, um eine umfassende Datenerhebung
und -analyse zum Monitoring der SDG-Umsetzung gewährleisten zu
können?
Die konkrete Ausgestaltung der SDG-Indikatoren wird derzeit noch diskutiert. In
der Folge wird zu prüfen sein, inwieweit Datenlücken vorhanden sind und wie
diese Lücken geschlossen werden können. Mittel für die Umsetzung der SDG
werden vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017
beantragt. Über diesen Antrag wird im Zuge der anstehenden
Haushaltsberatungen entschieden werden.
18. Deutschland will international als SDG-Umsetzungspionier auftreten.
Welche Schritte sind geplant, um SDG 17.18 zur Stärkung der
Statistikkapazitäten in Entwicklungsländern im Bereich Datendisaggregierung umzusetzen?
Wird sich die „early starter“-Initiative auch auf Bemühungen anderer Länder
im Bereich Datenerhebung erstrecken?
Der Erfolg der Agenda 2030 hängt von der Umsetzung durch alle Länder ab. Die
Regierungen müssen hierfür ihre nationale Politik auf nachhaltige Entwicklung
ausrichten. Dies wird über bestehende Kapazitäten hinaus erhebliche
Anforderungen stellen, auch im Bereich Monitoring inkl. Datenerhebung. Mit der
Agenda 2030 als Orientierungsrahmen begleitet Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit seine Partnerländer bei der Umsteuerung ihrer
Politik hin zu nachhaltiger Entwicklung. Dies schließt auch Unterstützung im
Bereich Statistik ein.
Das BMZ leistet direkte und indirekte Beiträge zur Stärkung ziviler
Registrierungs- und Statistiksysteme in seinen Partnerländern und will diese weiter
ausbauen. Speziell im Bereich der Personenstandsregistrierung, aber auch bei der
Förderung nationaler Statistiksysteme spielt die Datendisaggregierung eine
wichtige Rolle. Die Förderung statistischer Kapazitäten in den Partnerländern
deutscher Entwicklungszusammenarbeit stellt einen Kernaspekt bei der Umsetzung
und Messung der SDGs dar.
Beispielsweise wird die deutsche EZ in Togo gemeinsam mit der EU-
Kommission die Regierung bei der Förderung von Registrierungssystemen und
statistischen Institutionen des Landes unterstützen, um demografische Daten
standardisiert zu erheben. Auch in Kamerun ist die Förderung von
Personenstandsregistrierung im Rahmen eines längerfristigen Ansatzes im Bereich Rechts- und
Organisationsberatung auf nationaler Ebene sowie bei der Stärkung von Strukturen
und Kapazitäten auf subnationaler Ebene geplant.
Finanzielles Engagement zu Bildung in der dt. EZ:
19. Welche zusätzlichen Mittel plant die Bundesregierung im Haushalt ein, um
die international bestehende Finanzierungslücke für das SDG Bildungsziel
i. H. v. 39 Mrd. US Dollar zu schließen?
Die Bundesregierung plant, aus dem Haushalt des BMZ mindestens
400 Mio. Euro jährlich für Bildung in Entwicklungsländern zu investieren.
20. Wurde die Zusage vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, im Januar 2014 vor dem Deutschen
Bundestag, mindestens 400 Mio. Euro jährlich aus seinem Haushalt für
Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, in den letzten beiden Jahren
erreicht?
Die Zusage von Bundesminister Dr. Gerd Müller, mindestens 400 Mio. Euro
jährlich aus dem BMZ-Haushalt für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen,
wurde in 2014 und 2015 erfüllt.
21. In welcher Höhe stellte die Bundesregierung für den Zeitraum 2010 bis 2015
ODA-Mittel für den Bereich Bildung zur Verfügung (bitte nach Jahren, bi-
und multilateralen Mitteln und Sektoren auflisten)?
Im Zeitraum von 2010 bis 2014 hat die Bundesregierung (hier nur
Bundesressorts) folgende bilateralen ODA-Auszahlungen vorgenommen (in Mio. Euro):
Förderbereich 2010 2011 2012 2013 2014
BILDUNG 578,89 616,17 633,25 612,35 614,76
Bildung allgemein 183,17 188,21 179,14 179,89 188,10
Grundbildung 140,79 158,25 146,71 109,27 125,61
Sekundarbildung 70,72 73,47 86,28 81,93 109,46
Bildung oberhalb der Sekundarstufe 184,20 196,24 221,08 241,27 191,60
Die Kernbeiträge, die Deutschland an multilaterale Organisationen leistet,
werden nicht nach Sektoren zweckgebunden geleistet. Daher ist eine
Aufschlüsselung dieser Auszahlungen für den Bildungsbereich nicht möglich. Für das Jahr
2015 liegen noch keine Zahlen zu ODA-Auszahlungen vor.
22. Wie konkret verteilen sich diese Gelder in den Jahren 2014, 2015, und wie
ist die Aufteilung für 2016 geplant?
Zur Aufteilung für das Jahr 2014 siehe Antwort zu Frage 21. Für die Jahre 2015
und 2016 liegen noch keine Zahlen zu ODA-Auszahlungen vor.
23. Inwieweit werden dabei auch die Vergabe von Stipendien an ausländische
Studierende in Deutschland oder die Bildungskosten für Flüchtlinge in
Deutschland eingerechnet?
Und wenn ja, in welche Höhe (bitte nach den Jahren 2010 bis 2015 auflisten)?
Für die Vergabe von Stipendien an ausländische Studierende in DEU sind
folgende Leistungen in die ODA-Auszahlungen eingerechnet (2010 bis 2014; in
Tsd. Euro):
2010 2011 2012 2013 2014
BMZ
DAAD (EPOS-
Programm) 9.890 9.590 9.690 9.540 9.540
AA
DAAD
(Stipendien & institut.
Förderung)
66.302 61.300 61.300 67.100 85.000
Gesamt 76.192 70.890 70.990 76.640 94.540
Diese Übersicht enthält nicht die Ausgaben für Stipendien an Wissenschaftler/
-innen und andere Kurzzeitaufenthalte.
Kosten für Flüchtlinge im Inland werden separat erfasst. Innerhalb dieser Kosten
gibt es keine Aufschlüsselung nach Sektoren.
24. Wie hoch sind die jährlichen deutschen EZ-Aufwendungen für Maßnahmen
zur Förderung von Grundbildung, und wie haben sich diese im Verlauf der
vergangenen fünf Jahre entwickelt (bitte für die Sektoren frühkindliche
Bildung, Grundschulbildung, untere Sekundarschulbildung, nachholende
Alphabetisierung spezifizieren)?
Die Entwicklung der bilateralen ODA-Auszahlungen für Grundbildung (nicht
einberechnet sind ODA-Auszahlungen oberhalb der Sekundarschulbildung) in
den Jahren 2010 bis 2014 (in Tsd. Euro):
Förderbereich 2010 2011 2012 2013 2014
Bildung allgemein
darin enthalten:
Bildungspolitik und -verwaltung,
Bildungseinrichtungen und Fortbildung,
Lehreraus- und -fortbildung, Forschung
187.256 191.411 181.854 182.596 190.342
Grundbildung,
darin enthalten:
140.907 158.311 146.765 112.152 125.653
a) Grundschulbildung 114.941 132.588 124.112 96.664 109.224
b) Grundlegende Alltagsfähigkeiten für
Jugendliche und Erwachsene 25.354 25.180 21.909 14.918 13.011
c) Vorschulunterricht 611 543 745 569 3.418
Sekundarschulbildung
(als gesondert ausgewiesener
Förderbereich untere Sekundarbildung)
3.181 5.824 4.631 6.921 7.079
Maßnahmen aus dem Förderbereich „Bildung allgemein“ dienen der
systemischen Stärkung des Bildungswesens und sind Teil unseres ganzheitlichen
Ansatzes. Daher wirken sich diese Maßnahmen auch förderlich auf die Grundbildung
aus und sind daher mit zu berücksichtigen.
Für das Jahr 2015 liegen noch keine Zahlen zu ODA-Auszahlungen vor.
25. Wie hoch sind die jährlichen deutschen EZ-Aufwendungen für Maßnahmen
zur Förderung von Erwachsenenbildung, und wie haben sich diese im
Verlauf der vergangenen fünf Jahre entwickelt?
Maßnahmen der Erwachsenenbildung sind in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit vielfältigster Natur und finden im Rahmen von unterschiedlichsten
Vorhaben statt. Für Maßnahmen der Erwachsenenbildung hat der
Entwicklungsausschuss der OECD zudem keine konkrete Förderbereichsverschlüsselung
vergeben. Für Maßnahmen zur Förderung der Erwachsenenbildung und deren
Entwicklung liegen deshalb keine ODA-Auszahlungszahlen vor.
26. Was gibt das BMZ jährlich zur Förderung inklusiver Bildung und
behindertenspezifischer Bildung aus (bitte nach Haushaltsjahren seit Beginn der
laufenden Legislaturperiode sowie nach Ländern und Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Innerhalb der laufenden Legislaturperiode hat das BMZ im Rahmen von
bilateralen Vorhaben in Höhe von ca. 74 Mio. Euro Maßnahmen zur Förderung
inklusiver und behindertenspezifischer Bildung und Berufsbildung beauftragt. Darüber
hinaus wird inklusive und behindertenspezifische Bildung und Berufsbildung
über die Finanzierung der Anträge privater Träger gefördert. In der Kürze der Zeit
war es nicht möglich, eine vollständige Aufstellung aller Vorhaben anzufertigen.
Neben dem Forschungsvorhaben „Inklusive Bildung in der
Entwicklungszusammenarbeit - Angewandte Forschung zur Inklusiven Gestaltung von
Bildungssystemen“ sind in der unten stehenden Tabelle Vorhaben gelistet, die Bestandteile
zur Förderung der inklusiven Bildung und beruflichen Bildung aufweisen. Keines
der genannten Projekte richtet sich ausschließlich an Menschen mit
Behinderungen. Ihre Bedarfe werden durch Mainstreaming-Maßnahmen abgedeckt, indem
Inklusion als Bestandteil des methodischen Beratungsansatzes aufgenommen
wurde oder Menschen mit Behinderungen als Zielgruppe explizit adressiert sind.
Unten stehende Tabelle ist nach den folgenden Kategorien aufgeschlüsselt:
a) Förderung inklusiver Bildung und behindertenspezifischer Bildung durch
bilaterale Vorhaben der deutschen staatlichen EZ
b) Förderung inklusiver Berufsbildung und behindertenspezifischer
Berufsbildung durch bilaterale Vorhaben der deutschen staatlichen EZ.
a) Förderung von Vorhaben mit Bestandteilen inklusiver Bildung und/oder
behindertenspezifischer Bildung
Jahr (der
Beauftragung)
Land Maßnahme
Durchführende
Organisation
Betrag
2013
Globalvorhaben
(Studienländer
Guatemala und Malawi)
Forschungsvorhaben ‚Inklusive Bildung in der
Entwicklungszusammenarbeit - Angewandte
Forschung zur Inklusiven Gestaltung von
Bildungssystemen‘
GIZ 3.000.000 €
Guatemala
Bildung für Leben und Arbeit (EDUVIDA) GIZ 5.250.000 €
2014+2015
Malawi
Verbesserung der Grundbildung GIZ 8.500.000€
+1.500.000 €
b) Förderung von Vorhaben mit Bestandteilen inklusiver Berufsbildung und/
oder behindertenspezifischer Berufsbildung
Jahr (der
Beauftragung)
Land Maßnahme Durchführende
Organisation
Betrag *
2013 Laos Berufliche Bildung in Laos (VELA) GIZ 15.000.000 €
Ruanda Programm Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung,
Phase II
GIZ 14.045.000 €
2014 Togo Berufliche Bildung und Jugendbeschäftigung II GIZ 4.000.000 €
Nepal Förderung sozial ausgewogener
Wirtschaftsentwicklung in Nepal (INCLUDE)
GIZ 7.242.686 €
2015 Sri Lanka Berufliche Bildung im Norden und Osten Sri Lankas GIZ 4.625.000 €
Bangladesch Förderung von Sozial- und Umweltstandards in der
Industrie II
GIZ 6.000.000 €
Kolumbien Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen
und aufnehmenden Gemeinden in Norte de Santander
in Kolumbien
GIZ 4.000.000 €
2016 Mongolei Kooperative Berufsbildung im Rohstoffsektor GIZ 190.000 €
27. Wie hoch ist der Anteil der jährlichen deutschen Beitragszahlungen an die
Globale Bildungspartnerschaft (GPE) am Gesamthaushalt der GPE, und
inwiefern bewertet die Bundesregierung diesen Anteil als dem
volkswirtschaftlichen Gewicht der Bundesrepublik Deutschland angemessen?
Deutschland hat die GPE mitbegründet und von Anfang an die inhaltliche
Ausrichtung aktiv mitgeprägt. Von 2008 bis 2018 beteiligt sich das BMZ mit einem
monetären Beitrag von bislang insgesamt 67,75 Mio. Euro am GPE-Fonds.
Derzeit betragen die deutschen Beitragszahlungen jährlich 7 Mio. Euro. Die
Errechnung des Quantenteils des deutschen Beitrags am Gesamthaushalt der GPE
konnte nicht durchgeführt werden, da die aktuellen Daten des Gesamthaushalts
der GPE so kurzfristig nicht von GPE bereitgestellt wurden.
Des Weiteren unterstützt das BMZ durch das Regionalvorhaben „Deutsche BA-
CKUP Initiative Bildung in Afrika“ afrikanische Länder darin, Mittel aus dem
GPE-Fonds abzurufen und umzusetzen. Das Gesamtvolumen der bilateralen
Beistellung umfasst insgesamt 15,22 Mio. Euro (Januar 2011 bis September 2017).
Die Bundesregierung bewertet ihre Beitragszahlungen an die GPE als
angemessen. Diese Leistung an eine multilaterale Organisation im Bildungsbereich ist im
Kontext zu sehen zu der Gesamtleistung der Bundesregierung im
Bildungsbereich.
Innovative Finanzierung in Bezug auf die BMZ-Bildungsstrategie
28. In welchen Ländern und in welchem Umfang realisiert die Bundesregierung
finanzielle Zusammenarbeit im Bildungsbereich über so genannte
„Korbfinanzierung“, und inwiefern wird auch sektorale Budgethilfe geleistet?
Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit im Rahmen der Finanziellen
Zusammenarbeit (FZ) an drei Korbfinanzierungen in Afghanistan, Mosambik und den
Palästinensischen Gebieten (s. Tabelle). Sektorale Budgethilfe zugunsten des
Bildungssektors wird aus FZ-Mitteln nicht unterstützt.
Land Name FZ-Betrag Verwendungszweck
Afghanistan Beiträge zum “National Basic Education
Programme” und zum “Education Quality
Improvement Programme”
Bisher 100 Mio. Euro Grundbildung
Mosambik Bildungs-SWAP ESSP-FASE Bisher 156,74 Mio. Euro Grundbildung
Palästinensische
Gebiete
Bildungsprogramm I-III Bisher 45 Mio. Euro Grundbildung
29. In welchen Ländern wurden Schulden zugunsten von Bildung umgewandelt?
Schuldenumwandlungen zugunsten von Bildung werden derzeit in sieben
Ländern umgesetzt. Diese Länder sind Ägypten, El Salvador, Indonesien, Jordanien,
Kenia, Kirgistan, Pakistan.
30. In welchen Ländern, in welchem Umfang, in welchen Schulstufen und nach
welchen Kriterien wurden Studienkredite und Stipendien für benachteiligte
Bevölkerungsgruppen vergeben?
Im Hochschulbereich vergab der DAAD gefördert durch Mittel des BMZ im Jahr
2014 in Afrika 407 Stipendien im Rahmen des Surplace-/Drittlandprogramms.
Insgesamt 51,3 Prozent der Stipendien im Heimatland (Surplace) wurden an
Bewerberinnen und Bewerber aus Least Developed Countries vergeben (im
Drittlandprogrammteil 70,1 Prozent). Insbesondere durch die Vergabe von Stipendien
im Heimatland haben Frauen bessere Möglichkeiten, ein Studium aufzunehmen.
Im Surplace-Programm lag der Frauenanteil 2014 bei 52,3 Prozent.
Informationen zu Umfang, Schulstufe und Auswahlkriterien für Stipendien im
Rahmen von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) sind der folgenden
Tabelle zu entnehmen.
Projekttitel Länder Schulstufe FZ-
Finanzierungs-
Volumen
(in Mio. Euro)
Zielgruppe/ Auswahlkriterien Erfahrungen
Stipendien
Förderung
von
Schulbildung in
städtischen und
randstädtischen
Armutsgebieten
(Phase I+II)
Kenia
Sekundarbildung
6,4 Bedürftige Kinder mit
herausragenden Leistungen. Die
Bedürftigkeit wird anhand eines vom
Projektträger Equity Group
Foundation (EGF) erstellten
Kriterienkatalogs bewertet. Durch
den Auswahlprozess wird
sichergestellt, dass der Zugang zu
Stipendien nicht von der ethnischen
Herkunft oder der
Glaubensrichtung der Antragsteller abhängt
und nur bedürftige Kinder von
dem Vorhaben profitieren. 60%
der Stipendien werden an
Mädchen vergeben, sodass ein
ausgeglicheneres
Geschlechterverhältnis an Sekundärschulen und
Universitäten befördert wird. Der
Auswahlprozess erfolgt unter
Einbezug der Communities
(Vertretern der lokalen
Bildungsverwaltung, Kirchen, Moscheen,
Zivilgesellschaft und Wirtschaft),
Aufgrund der positiven
Erfahrungen der Pilotphase wurde 2013
eine Folgephase vom BMZ
zugesagt. Die Leistungen der
Stipendiaten/innen beider Phasen
entsprechen den (hohen)
Erwartungen. Darüber hinaus engagieren
sich viele Stipendiaten/innen in
ihrer Schule, z. B. als
Schulsprecher/innen oder im
außerschulischen Bereich. Durch zahlreiche
Mentor-und Leadership-
Aktivitäten förderte und fördert die
Implementierungsorganisation
Equity Group Foundation gezielt
die gesellschaftliche
Verantwortung der Stipendiaten/innen.
Projekttitel Länder Schulstufe FZ-
Finanzierungs-
Volumen
(in Mio. Euro)
Zielgruppe/ Auswahlkriterien Erfahrungen
Entwicklung
mit
Gerechtigkeit – URL
I+II
Guatemala
Hochschulbildung
1,36
Bedürftige Jugendliche
ausgewählter Gemeinden mit
Sekundarschulabschluss, herausragende
bis gute Leistungen, von lokalen
Autoritäten unterstützt (z. B.
Bürgermeister, Schuldirektoren),
Führungspotential in ihrer
Gemeinde. Mindestens 50% der
Stipendiaten sollen Frauen sein,
mindestens 50% Indigene. Für
die Auswahl der Stipendiaten
führt die URL Hausbesuche
durch, um das familiäre Umfeld
der Bewerber kennenzulernen
und festzustellen, ob die
Angaben zur sozioökonomischen
Situation richtig sind. Die
Auswahlkriterien und der Auswahlprozess
sind in einem Handbuch
festgelegt.
(Die Stipendienkomponente bei
dem Vorhaben URL II ist eine
Weiterführung der bereits in
kleinerem Umfang durchgeführten
Stipendienkomponente im
Rahmen des Programms URL I).
62% der Stipendiaten
sind Frauen, 77% Indigene.
Aufgrund der Auswahlkriterien ist
davon auszugehen, dass 100%
der Stipendiaten/innen Arme
sind.
Die Stipendiaten/innen werden
von Tutoren betreut. Dies trägt
dazu bei, dass die Abbruchquote
weitaus geringer ist als bei Nicht-
Stipendiaten. Dennoch beträgt die
Abbruchquote im Schnitt 27%.
Bei einem Folgevorhaben soll
diesem Thema noch mehr
Bedeutung beigemessen werden. Es
wurden bereits Studien
durchgeführt, um die Gründe für einen
Studienabbruch zu identifizieren.
Studienkredite
Higher
Education
Finance Fund
(HEFF)
Peru,
Bolivien,
Paraguay,
Guatemala,
Honduras,
Dom. Rep.,
Costa Rica
Hochschulbildung
10 Als Hauptauswahlkriterium
gelten die Motivation des
Jugendlichen, die Wahl des Studiengangs
und der Bildungseinrichtung
sowie das später damit zu
erzielende Gehalt, also der zu
erwartende „Cash Flow" der
Studierenden.
Es werden damit Studiengänge
gefördert, die in den jeweiligen
Ländern auf dem Arbeitsmarkt
eine ausreichend hohe Nachfrage
haben. Dies erhöht die
Wahrscheinlichkeit, dass ein
Absolvent in dem Studienfach später
auch tatsächlich einen
Arbeitsplatz erhält, über den er seinen
Studienkredit zurückzahlen kann.
Neben der Liste der
arbeitsmarktrelevanten Studiengänge wurde
darüber hinaus eine Liste mit
relevanten Universitäten zusammen
gestellt, an denen die
Studiengebühren eine bestimmte Summe
nicht überschreiten, um eine
Überschuldung der Studierenden
zu vermeiden.
Der Studienkredit des HEFF
deckt neben Studiengebühren
auch laufende Kosten für
Unterbringung und sonstige
Nebenkosten ab und wird über
Mikrofinanzinstitutionen (MFI) vergeben.
Dies ermöglicht es, dass
Studieninteressierte aus ländlichen und
folglich ärmeren Regionen (i)
Zugang zu Finanzierungen über die
MFI erhalten und (ii) über die
Finanzierung von Nebenkosten
überhaupt erst in Städten
studieren können. Die unmittelbare
Zielgruppe sind qualifizierte und
motivierte Jugendliche aus
einkommensschwachen Schichten,
die bisher keinen Zugang zu
langfristigen Bildungskrediten hatten.
Die Förderkriterien werden durch
eine geringe Ausfallquote in der
Praxis bestätigt.
Projekttitel Länder Schulstufe FZ-
Finanzierungs-
Volumen
(in Mio. Euro)
Zielgruppe/ Auswahlkriterien Erfahrungen
Regional
Education Fund
for Africa
(REFFA)
Senegal,
Tansania,
Kamerun,
Kongo
90%
Sekundar-
bildung
9%
Primarbildung
1% tertiäre
Bildung
18 Der Fonds legt Kredite an
Lernende bzw. ihre Familien aus,
mit Fokus auf den Sekundar- und
Tertiärbereich, wobei der letztere
deutlich schwerer zu erreichen
ist.
Die Kreditvergabe erfolgt derzeit
ausschließlich über
Mikrofinanzinstitutionen, die ärmere
Bevölkerungsgruppen bedienen. Die
Familien müssen in der Lage
sein, die Kredite zurückzuzahlen,
sonst entsteht ein
Überschuldungsrisiko.
Aufgrund der unsicheren
Arbeitsmarktlage in Afrika und der
langen notwendigen Laufzeiten sind
MFI nur sehr begrenzt bereit,
reine Studienkredite an
Studierende ohne zusätzliche
Sicherheiten zu vergeben. Der Fonds sucht
derzeit nach geeigneten PPP-
Modellen zur Erreichung der
Zielgruppe. Zudem kann der Fonds
über MFI Kredite an Schulen,
bspw. zur Investition in besseres
Lehrmaterial oder
Erweiterungen/Renovierung der
Klassenzimmer, vergeben. Diese Kredite
können einen großen Beitrag zur
Verbesserung der Qualität der
Bildung leisten.
31. Welche Zielgruppen wurden damit erreicht, und welche Erfahrungen wurden
bei derartigen Pilotprojekten bislang gemacht (bitte benennen und nach
Volumen aufschlüsseln)?
Ein Teil (107) der aus BMZ-Mitteln unterstützten Surplace-Stipendien (s. o.)
wurde vom DAAD in Kofinanzierung mit dem südafrikanischen „National
Research Fund“ (NRF) vergeben. Dabei wird bei der Auswahl – in Ermangelung von
(glaubhaften) Einkommensnachweisen – eine vom NRF vorgenommene
Information zur Herkunft von Bewerberinnen und Bewerber aus benachteiligten
Schuldistrikten genutzt und als Kriterium mit einbezogen. Zu Zielgruppe und
Erfahrungen in Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit s. Tabelle in der
Antwort zu Frage 30.
32. Welche öffentlich-private Partnerschaften (PPP) bestehen im
Bildungsbereich mit wem, und welche davon werden im Rahmen des
Bundesförderprogramms develoPPP durchgeführt?
Im Rahmen des vom BMZ finanzierten develoPPP.de-Programms zur Förderung
von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft können derzeit knapp zehn
Prozent (33) aller derzeit laufenden Entwicklungspartnerschaften mit der
Wirtschaft (ca. 340) thematisch dem Schwerpunkt Bildung zugeordnet werden. Dabei
steht in den meisten Fällen das Thema der beruflichen Bildung im Vordergrund.
Projektbezeichnung DO
Projektbeginn
Projektende Projektländer Partnerunternehmen
News for Kids - Educational
Multimedia Services for Children in
Basic Education
GIZ 15.01.2016 14.01.2018 Südafrika dpa Deutsche Presse-Agentur
GmbH
Praxisorientierte
Ausbildungskapazitäten für den Metallsektor in
Bosnien und Herzegowina
GIZ 01.12.2015 30.11.2018 Bosnien und
Herzegowina
GS-TMT AG
Qualifizierung von IT-Fachkräften DEG 29.01.2016 01.02.2018 Kuba iSQI GmbH International
Software Quality Institute
Weiterbildung von algerischen
Bauingenieuren/innen in der
Planung und Instandhaltung von
Ingenieurbauwerken
sequa 01.07.2015 30.06.2017 Algerien Ingenieurgemeinschaft
Setzpfandt GmbH & Co. KG
Projektbezeichnung DO
Projektbeginn
Projektende Projektländer Partnerunternehmen
Einführung international
anerkannter Sozial- und
Produktionsstandards und Aufbau einer
Ausbildungsstätte in Kooperation mit
externen Bildungs- und
Industriepartnern
DEG 27.07.2015 30.07.2017 Bangladesch Kids Fashion Group GmbH &
Co. KG
Ausbau der dualen Ausbildung im
Energiesektor
DEG 01.02.2016 15.01.2019 Vietnam Schneider Electric Vietnam
Ltd. Company
Verbesserung der Qualifikation von
Näherinnen und Führungskräften
und Einführung neuer
Produktionsmethodologien in der
Bekleidungsindustrie
DEG 03.09.2015 15.03.2018 Dominikanische
Republik
Eurostil S.R.L.
„3D“ Skills Competence Centers GIZ 01.12.2015 30.11.2017 Mongolei Rio Tinto OT Management
LimitedOyu Tolgoi LLC
Bambusforschungszentrum mit
Naturkindergarten
DEG 04.06.2014 01.05.2017 China Ningbo Happy Arts & Crafts
Co. Ltd
Aufbau eines #Lean and Green#
Schulungszentrums in Form einer
Schulungsfabrik an der Vietnamese
- German University VGU in Ho
Chi Minh City
DEG 22.05.2014 01.06.2016 Vietnam Leonardo Group GmbH
Erhöhung der
Ausbildungsstandards in der metallverarbeitenden
Industrie durch gezielte
Lieferantenqualifizierung, Capacity-
building-Maßnahmen und Know-how-
Transfer
DEG 17.07.2012 30.06.2015 Indien KOKI-Technik Transmission
Systems GmbH
Errichtung einer
Behindertenwerkstatt mit angegliederter Ausbildung
zum Betreuer behinderter
Menschen
DEG 02.09.2015 01.08.2018 China Mobil Data (Taicang) Co. Ltd.
Wissens- und Technologietransfer
zur Vermittlung internationaler
Technik-, Arbeits- und
Sicherheitsstandards im Bereich des
Stromtrassenbaus
DEG 28.11.2014 01.12.2017 Thailand Zeck GmbH
Aufbau eines Ausbildungszentrums
für die Flughafenfeuerwehr in
Kigali (Bugesera Airport) nach
internationalen Standards
DEG 16.12.2014 15.06.2017 Ruanda Dräger Safety AG & Co.
KGaA
SINO-GERMAN Elderly-Care
School, Etablierung einer
Berufsfachschule für Altenpflege an dem
Anhui Medical College in Hefei
nach deutschem Muster
DEG 31.03.2015 31.01.2018 China Ingenium Institut für
Unternehmensentwicklung und
Aufbau einer dualen Ausbildung für
Mechatroniker
DEG 31.03.2015 01.09.2017 Brasilien VW do Brasil
Förderung erneuerbarer Energien
durch Einrichtung eines
berufsbegleitenden Aufbaustudiengangs zur
Aus- und Weiterbildung von
Fachkräften entlang der gesamten
Wertschöpfungskette in Zentralamerika
DEG 25.09.2014 01.10.2017 Costa Rica Renewables Academy AG
Projektbezeichnung DO
Projektbeginn
Projektende Projektländer Partnerunternehmen
Verbesserung des Zugangs zu
Hochschul- und Weiterbildung
sowie Erhöhung der Kapazitäten im
Bildungssystem durch pilothafte
Einführung von frei zugänglichen
Online-Lernmodulen, sog. MOOC
(Massive Open Online Courses).
DEG 17.12.2014 15.03.2017 Südafrika IMC AG
Entwicklung einer On Demand
ERP Lehr-/Lernplattform für Sub-
Sahara Afrika
DEG 20.12.2011 31.10.2016 Überregional SAP AG Systeme,
Anwendungen, Produkte in der
Datenverarbeitung
Digital Manufacturing für Rapid-
Prototyping und
Produktentwicklung in El Salvador und Costa Rica
(DMRaPP)
GIZ 01.06.2015 31.12.2017 El Salvador &
Costa Rica
SITEC Industrietechnologie
GmbH Chemnitz
Kompetenzzentrum für Autochemie GIZ 01.03.2015 31.08.2017 Tadschikistan LIQUI MOLY GmbH
Youth Development Programme GIZ 01.05.2015 30.04.2017 Südafrika Mondi Group, Mondi Limited
Kompetenzstärkung zur
Photovoltaiktechnik in Peru - Schwerpunkt
Elektromobilität,
Qualitätsmanagement und Finanzierungsmodelle
GIZ 15.11.2014 31.03.2017 Peru SUNfarming GmbH
Entwicklung und Anwendung eines
Ausbildungs- und
Trainingskonzeptes für Fachkräfte im Bereich
Arbeitssicherheit
GIZ 15.07.2014 14.07.2017 Mongolei CBM Gesellschaft für
Consulting, Business und
Management mbH
Nachhaltiger Aufbau von
Solarfachkompetenz - Schwerpunkt:
Netzeinspeisesysteme, Off-Grid
Anwendungen und
Qualitätskriterien
GIZ 15.12.2014 14.12.2017 Peru SUNSET Energietechnik
GmbH
Erweiterung der Ausbildung
Elektroinstallation um
Photovoltaiksysteme
GIZ 01.11.2014 31.10.2016 Marokko Rheinland Solar GmbH & Co.
KG, BAU-KO Solar GmbH &
Co. KG
Gas-Anwendungsmöglichkeiten
und praxisorientierter
Chemieunterricht an Mittelschulen
GIZ 01.11.2013 31.10.2016 Bosnien und
Herzegowina
Messer BH Gas d.o.o.
Duale Berufsausbildung in
Kasachstan
GIZ 01.12.2014 30.11.2017 Kasachstan CLAAS Global Sales GmbH
HeidelbergCement AG, Evonik
Industries AG, John Deere
International GmbH
IT-Schulungszentrum für Planung
und Betrieb von öffentlichem
Verkehr
GIZ 01.07.2014 30.06.2017 Vietnam IVU Traffic Technologies AG
CNC-Fachkräfteaus- und
Weiterbildung (für die Bergbau-
Peripherieindustrie an der Universität San
Agustín de Arequipa)
GIZ 15.08.2013 14.02.2016 Peru HENKA Werkzeuge +
Werkzeugmaschinen GmbH
IT-gestütztes Umweltmanagement GIZ 01.07.2013 30.06.2016 Serbien IMBC GmbH
Designed to Move School:
Enhancing Youth Social and Economic
Development through Positive
Physical Experience
GIZ 01.11.2013 31.10.2016 Überregional
(Brasilien &
Südafrika)
Nike (UK) Ltd.
Berufliche Qualifizierung für
Beschäftigte des indischen
Reinigungssektors
GIZ 15.10.2010 14.04.2016 Indien Gesellschaft zur Förderung des
Maschinenbaus mbH
Im vom BMZ seit 2011 geförderten DAAD-Programm „Praxispartnerschaften
mit der Wirtschaft“ können sich Hochschulen aus Entwicklungsländern und
Deutschland gemeinsam mit jeweiligen Partnern aus der Wirtschaft bewerben.
Das langfristige Ziel des Programms Praxispartnerschaften ist es, die
Hochschulbildung in Entwicklungsländern so zu verbessern, dass sie den Anforderungen
des dortigen Arbeitsmarktes besser Rechnung trägt, zur nachhaltigen
Wirtschaftsentwicklung beiträgt und der Abwanderung von Fachkräften (dem „brain drain“)
entgegenwirkt. Die Wirtschaftspartner bringen einen Eigenanteil von mindestens
25 Prozent ein. Insgesamt befanden sich zum Ende des Jahres 2015 24 Projekte
in der Förderung. Seit Programmstart 2011 konnten neun Projekte bereits
erfolgreich beendet werden. Im Folgenden ist eine Übersichtsliste aller geförderten
Praxispartnerschaften aufgeführt. Im Jahr 2016 kommen zwölf Projekte mit in die
Förderung:
Hochschule Programm &
Vorhaben
Beginn Ende Institut, Fachbereich /
Name des Studiengangs
Land Partnerhochschule
Berlin, TU Praxispartnerschaften 2012 2014 Maschinenbau Südafrika
Botswana
Stellenbosch
University (Südafrika)
University of
Botswana (Botswana)
Bonn-Rhein-
Sieg,
HS
Praxispartnerschaften 2012 2014 Betriebswirtschaft Ghana University of Cape
Coast (Ghana)
Landshut, HS Praxispartnerschaften 2012 2014 Ingenieurwissenschaften Republik Moldau Alecu Russo Balti
State University
(USB),
Republik Moldau
Leipzig, U Praxispartnerschaften 2012 2014 SEPT Programm, Institut
für Afrikanistik
Vietnam Hanoi University of
Science and
technology
(HUST), Vietnamese-
German University
(VGU)
Mannheim,
HdWM
Praxispartnerschaften 2012 2014 Betriebswirtschaft Tunesien Université
International de Tunis
Oldenburg, U Praxispartnerschaften 2012 2014 Informatik Südafrika
Tansania
Nelson Mandela
Metropolitan University
(Südafrika)
University of Dar es
Salaam (Tansania)
Siegen, U Praxispartnerschaften 2012 2014 Mathematik und
Naturwissenschaften
Sambia University of Zambia,
Copperbelt University
(Zambia)
Wismar, HS Praxispartnerschaften 2012 2014 studienfachübergreifend Namibia Polytechnic Namibia
Zwickau,
WHZ
Praxispartnerschaften 2012 2014 Fakultät Physikalische
Technik/Informatik
Kirgisistan Kirgisische Staatliche
Universität für
Bauwesen,
Transportwesen und
Architektur
(KSUCTA)
Berlin, HU Praxispartnerschaften 2013 2016
Wirtschaftswissenschaften
Kuba Universidad de La
Habana
Duisburg-
Essen,
U
Praxispartnerschaften 2013 2016 Ingenieurwissenschaften Chile Universidad de Chile
Hochschule Programm &
Vorhaben
Beginn Ende Institut, Fachbereich /
Name des Studiengangs
Land Partnerhochschule
Köln, FH Praxispartnerschaften 2013 2016 ITT Vietnam
Bangladesch
Brasilien
Vietnam Academy for
Water Resources
(Vietnam)
Fluminense Federal
University Niteroi
(Brasilien)
Independent
University Bangladesh
Lübeck, FH Praxispartnerschaften 2013 2016 Ingenieurwissenschaften Ukraine Nationale Universität
Chernivtsi
Marburg, U Praxispartnerschaften 2013 2016
Wirtschaftswissenschaften
Ägypten German University
Cairo (GUC)
München,
LMU
Praxispartnerschaften 2013 2016 Mathematik und
Naturwissenschaften
(Sonstige)
Benin Université dÁborney-
Calavi, Cotonou
Neu-Ulm, HS Praxispartnerschaften 2013 2016 Studienfachübergreifend Äthiopien Arba Minch
University
Rostock, U Praxispartnerschaften 2013 2016 Ingenieurwissenschaften Bhutan Royal University of
Bhutan
Wismar, HS Praxispartnerschaften 2013 2016 Studienfachübergreifend Indonesien Institut Teknologi
Sepuluh Nopember
Berlin, TU Praxispartnerschaften 2015 2018 Fachgebiet
Montagetechnik&
Fabrikbetrieb
Botsuana
Südafrika
University of
Botswana, Stellenbosch
University, University
of Pretoria, University
of Cape Town
Cottbus, BTU Praxispartnerschaften 2015 2018
Verbrennungskraftmaschinen & Flugantriebe
Thailand King Mongkut’s
University of Technology
North
Bangkok
Eberswalde,
FH
Praxispartnerschaften 2015 2018 Landschaftsnutzung und
Naturschutz
Chile Universidad Academia
de Humanismo
Cristiano, Santiago de
Chile
Flensburg, FH Praxispartnerschaften 2015 2018 Studiengang
Wirtschaftsinformatik
Kenia
Kamerun
Jomo Kenyatta
University of Technology,
Polytechnic of
Namibia
Hamburg, U Praxispartnerschaften 2015 2018 Institut für Recht und
Ökonomik
Ägypten
Tunesien
Kairo Universität
German University
Cairo
Hannover, U Praxispartnerschaften 2015 2018 Institut für
Werkstoffkunde
Ukraine Nationale Metall.
Akad. der Ukraine
Landshut, HS Praxispartnerschaften 2015 2018 Maschinenbau Moldau Staatliche Alecu-
Russo-Universität
Balti
Leipzig, U Praxispartnerschaften 2015 2018 SEPT, Institut für
Afrikanistik
Vietnam Hanoi University of
Science and
Technology,
Vietnamese German
University
Leipzig, U Praxispartnerschaften 2015 2018 Institut für
Wirtschaftsinformatik
Brasilien Federal University of
Pará
Hochschule Programm &
Vorhaben
Beginn Ende Institut, Fachbereich /
Name des Studiengangs
Land Partnerhochschule
Mittweida, HS Praxispartnerschaften 2015 2018 Fakultät
Wirtschaftswissenschaften
Belarus /
Weißrussland
Belarussische
Staatliche Universität
Paderborn, U Praxispartnerschaften 2015 2018 Nachhaltige
Energiekonzepte
(NEK)
Ghana Kumasi University
(KNUST)
Rhein-Sieg,
HS
Praxispartnerschaften 2015 2018 Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften
Ghana
Kenia
University of Cape
Coast
University of Nairobi
Siegen, U Praxispartnerschaften 2015 2018 CICD Laos National University of
Laos
Wismar, HS Praxispartnerschaften 2015 2018 Robert-Schmidt-Institut Südafrika
Namibia
Vaal University of
Technology
Zwickau,
WHZ
Praxispartnerschaften 2015 2018 Physikalische
Technik/Informatik
Kirgisistan
Georgien
Kirgisische Staatliche
Universität für
Bauwesen,
Transport und
Architektur
Kirgisische Staatliche
Technische Razzakov-
Universität
Kirgisische nationale
Agraruniversität
namens
K. Skryabin
International Black
Sea University
Aachen,
RWTH
Praxispartnerschaften 2016 2019 Softwaretechnik Malaysia Universiti Teknologi
Malaysia
Berlin, TU Praxispartnerschaften 2016 2019 Architektur Ägypten Helwan University
Berlin, TU Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Senegal, Türkei,
Guniea, RD
Kongo, Benin
Université Gaston
Berger, Senegal,
Université Cheikh Anta
Diop,Senegal,
University Alioune Diop of
Bambey, Senegal,
Curkurova University
Adana,Türkei
Braunschweig,
TU
Praxispartnerschaften 2016 2019 Maschinenbau Indien Birla Institute of
Technology& Science
Duisburg
Essen, U
Praxispartnerschaften 2016 2019
Kommunikationstechnologie
Ägypten Ain-Shams University
Ingolstadt, TH Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Botsuana,
Malawi,
Mosambik,
Südafrika,
Sambia,
Simbabwe
Botswana
International University of
Science and
Technology, Universidade
Eduardo Mondlane,
Mosambik, Nelson
Mandela Metropolitan
University, Südafrika,
Stellenbosch
University, Südafrika,
University of Malawi,
University of Zambia,
University of
Zimbabwe
Jena, HS Praxispartnerschaften 2016 2019 Umweltwissenschaften Peru Universidad Nacional
Mayor de San Marcos
Hochschule Programm &
Vorhaben
Beginn Ende Institut, Fachbereich /
Name des Studiengangs
Land Partnerhochschule
Niederrhein,
HS
Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Tunesien École nationale d´
Ingénieurs de Monastir
Regensburg,
OTH
Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Malaysia Universiti Tunku
Abdul Rahman
Reutlingen, HS Praxispartnerschaften 2016 2019
Wirtschaftsingenieurwesen
Vietnam,
Malaysia, Indonesien
International
University of Ho Chi Minh
City, Vietnam
National University,
Institut Teknologi
Bandung, Indonesien,
Universiti Malaysia
Pahang
Siegen, U Praxispartnerschaften 2016 2019 Betriebswirtschaft Aserbaidschan Azerbaijan State
Economic University
Siegen, U Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Uganda, Sambia Makerere University,
Uganda, University of
Zambia
33. Welche Projekte werden im Bereich ergebnisbasierte Finanzierung
umgesetzt (bitte pro Projekt aufführen)?
a) Welche Ergebnisse sollen dabei erreicht werden?
b) Wie und wer legt die Zielvorgaben fest?
c) Wie werden die Ergebnisse ausgewertet?
d) Welche Rolle spielt die GPE dabei?
Die Fragen 33 und 33a bis 33d werden gemeinsam beantwortet.
Das BMZ finanziert derzeit ein Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit im
Berufsbildungsbereich in Ruanda, das eine ergebnisbasierte
Finanzierungskomponente enthält. Akkreditierte private Berufsbildungsanbieter haben die
Möglichkeit, eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten, wenn sie es schaffen,
überdurchschnittlich viele ihrer Schülerinnen und Schüler in praktische
Berufsausbildungsphasen in Kooperation mit Unternehmen zu bringen. Die zugrundeliegende
Annahme ist dabei, dass qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Fortbildung nur
im Einklang mit Unternehmen und qualifizierten Praxisanteilen gelingen kann.
Die Zugangskriterien und die Zielvorgaben des Programms werden zusammen
mit der Partnerregierung festgelegt. Der ruandische Träger des Vorhabens ist
dafür verantwortlich, die Zielerreichung der teilnehmenden Schulen zu
kontrollieren und gemeinsam mit dem FZ-Consultant über die Höhe der zusätzlichen
Finanzierung zu entscheiden.
Um zur Evidenzbildung von ergebnisbasierten Finanzierungen im
Bildungsbereich beizutragen, beteiligt sich das BMZ mit 2 Mio. Euro am REACH-Trust
Fund (REACH: Results in Education for All Children). Norwegen initiierte
diesen Fonds im Jahr 2015, die Weltbank verwaltet ihn. Im Rahmen des Vorhabens
werden in erster Linie Studien durchgeführt, um zu testen, welche
ergebnisbasierten Finanzierungen im Bildungsbereich einen besseren Zugang und bessere
Qualität von Bildung erzielen. Ziel der damit verbundenen EZ-Interventionen ist es,
verbesserte Lernleistungen bei den Schülerinnen und Schülern zu erhalten.
REACH verfasst jährlich einen Jahresbericht zu den Ergebnissen seiner Arbeit.
GPE hat in 2014 unter ihrem neuen Finanzierungsmodell eine von
Ergebnissen abhängige variable Tranche für ihre Länderprogramme eingeführt. Der
GPE-Fonds wird vom BMZ jährlich finanziell gefördert (s. die Antwort zu
Frage 27).
34. An welche konkreten Stiftungen oder privaten Geber ist das BMZ bereits
herangetreten oder plant dies zu tun, vor dem Hintergrund, dass es
angekündigt hat, sich vermehrt neuen privaten Gebern zuzuwenden, um mehr Mittel
für Bildung zu generieren?
Wenn ja, aus welchen Bereichen kommen diese privaten Geber?
Im Bildungssektor pflegen das BMZ und seine Durchführungsorganisationen
KfW und GIZ einen Austausch mit verschiedenen Stiftungen und privaten
Gebern. Die KfW finanziert zum Beispiel gemeinsam mit der Aga Khan Stiftung in
Ostafrika eine Hochschule zur Förderung der Gesundheitsprogramme sowie den
Aufbau einer Fakultät für Medien und Kommunikation für Studierende aus den 5
EAC-Ländern. Die GIZ pflegt, zum Beispiel im Bereich der frühkindlichen
Bildung einen engen Austausch mit Dubai Cares (u. a. zur gemeinsamen
Durchführung von Workshops und Veranstaltungen sowie über Kofinanzierungen zur
Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Schulgesundheit / Fit for School). Für die
Jahre 2016/2017 hat das BMZ eine gemeinsame Kooperation mit der Stiftung der
Friedensnobelpreisträgerin Malala Yousafzai vereinbart.
35. Inwieweit wird sich das BMZ im Bildungsbereich in die G20- und G7/8-
Prozesse einbringen (z. B. bzgl. Entwicklungsfinanzierung im
Bildungsbereich)?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext den Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 13. Oktober 2015 (Drucksache 18/6329)
und die Tatsache, dass die Parlamentarier der Koalition darin keinerlei
Bezug auf die frisch überarbeitete Bildungsstrategie nehmen?
Das BMZ engagiert sich aktiv bei der Umsetzung von bestehenden Zusagen. Dies
gilt insbesondere auch für die maßgeblich von Deutschland initiierte G7-Zusage
von Elmau, ein Drittel mehr Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern bis
2030 durch G7-Maßnahmen beruflich zu qualifizieren: Das BMZ plant derzeit
einerseits neue Projekte, die auf eine Erhöhung der Anzahl beruflich qualifizierter
Mädchen und Frauen abzielen. Andererseits soll in bereits laufenden
Berufsbildungsvorhaben die Zielgruppe Frauen und Mädchen noch mehr als bisher
gestärkt werden. Darüber hinaus unterstützt das BMZ die jetzige japanische
Präsidentschaft beim G7-Rechenschaftsprozess (Erhebung einer Baseline für das Jahr
2015, Vorbereitung auf die Fortschrittsmessung für die kommenden Jahre).
Die Themen für das G20-Vorsitzprogramm 2017 stehen bisher noch nicht fest.
Überarbeitete BMZ-Bildungsstrategie
36. Inwiefern wurde eine unabhängige Analyse oder Evaluierung der bisherigen
Bildungsstrategie in Auftrag gegeben und durchgeführt?
Es wurde keine unabhängige Analyse oder Evaluierung der bisherigen
Bildungsstrategie „Zehn Ziele für mehr Bildung. BMZ-Bildungsstrategie 2010 – 2013“ in
Auftrag gegeben oder durchgeführt.
37. Wie viele der in der bisherigen BMZ-Bildungsstrategie vorgesehenen
Leuchtturmprojekte wurden mit welchem Finanzvolumen realisiert, und wie
wird deren Erfolg konkret bemessen (bitte pro Projekt und Land aufführen)?
Die folgenden Leuchtturmvorhaben wurden beauftragt und befinden sich in der
Umsetzung:
Grund- und Sekundarbildung: Projektname: Deutsche BACKUP Initiative
Bildung in Afrika; Projektgebiet: Afrika; Laufzeit: Januar 2011 bis September 2017;
Volumen: 15,22 Mio. Euro (TZ);
Hochschulbildung: 1) Projektname: Unterstützung der Pan-Afrikanischen
Universität (PAU) und Einrichtung des Instituts für Wasser, Energie und
Klimawandel (PAUWES); Projektgebiet: Afrika (überregional), Algerien; Laufzeit: 2011-
2016; Volumen: 14 Mio. Euro (TZ), 20 Mio. Euro (FZ, mit unabhängiger
Laufzeit);
2) Projektname: Aufbau einer Fakultät für Medien und Kommunikation für
Studierende aus den fünf EAC-Ländern (EAC = East African Community);
Vertragsdatum: 30.11.2014; Volumen: 14 Mio. Euro (FZ);
Medien: Die Deutsche Welle setzt im Auftrag und mit Zuwendungen des BMZ
zahlreiche Projekte um, die die Ausbildung von Medienschaffenden fördern.
Aktuelle Beispiele dafür sind: 1) Projektname: Meinungsfreiheit, freie
Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen; Projektgebiet: Afrika; Laufzeit: 2016;
Volumen: 4 Mio. Euro; 2) Projektname: Meinungsfreiheit und Medienentwicklung;
Projektgebiet: Asien; Laufzeit: 2016; Volumen: 3,3 Mio. Euro.
Der Erfolg der Vorhaben wird anhand der üblichen Projektfortschrittsberichte
und der Erfüllung der darin enthaltenen Indikatoren bemessen.
38. Wie ist die Bundesregierung bei der Überarbeitung der BMZ-
Bildungsstrategie vorgegangen?
a) Mit welchen Akteuren wurde die Überarbeitung diskutiert?
Die Fragen 38 und 38a werden gemeinsam beantwortet.
Die Überarbeitung der BMZ-Bildungsstrategie wurde BMZ-intern mit allen
relevanten Referaten diskutiert; mit den Durchführungsorganisationen GIZ und KfW;
mit den Zuwendungsempfängern DAAD, AvH, DVV International und DW-
Akademie; mit privaten und kirchlichen Trägern und Vertretern der
Zivilgesellschaft sowie mit anderen Gebern im Rahmen des EU Education Expert Meetings
am 1. Dezember 2015.
b) Welche Schritte erfolgten bis zur Veröffentlichung der neuen Strategie?
Schritt 1: Ideenentwicklung und Diskussionen im BMZ
Schritt 2: Konsultationen mit Durchführungspartnern im Rahmen der BMZ-
Thementeams Bildung und berufliche Bildung
Schritt 3: Konsultation weiterer Partner (Zivilgesellschaft, internationale
Akteure)
Schritt 4: hausinterne Abstimmung, Beteiligung anderer Ressorts.
c) Inwiefern wurde seitens der Bundesregierung wissenschaftliche sowie
zivilgesellschaftliche Expertise bei der Erarbeitung der neuen Strategie
abgefragt bzw. systematisch eingebunden?
Wissenschaftliche bzw. fachliche Expertise wurde über die kontinuierliche
Einbindung der Durchführungspartner, über Thementeams sowie schriftliche
Kommentierungen sichergestellt. Die Perspektive der Zivilgesellschaft wurde im
Rahmen einer Diskussionsveranstaltung am 4. September 2014 in Bonn eingebunden.
d) Inwiefern wurde das Parlament in die Erstellung der Strategie einbezogen
und über die neue Strategie informiert?
Das Parlament wurde nicht in die Überarbeitung der Strategie einbezogen. Das
BMZ informierte über die BMZ-Internetseite über die aktualisierte Strategie.
39. Inwiefern liegen der Bundesregierung Bewertungen der neuen
Bildungsstrategie durch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure vor, und
welche Kritik wurde diesbezüglich an die Bundesregierung herangetragen?
Die neue Bildungsstrategie findet grundsätzlich große Unterstützung von
zivilgesellschaftlichen Akteuren. Im Rahmen der letzten Dialogveranstaltung mit der
Zivilgesellschaft am 16. September 2015 wurde angeregt, den Bereich der
Grundbildung noch stärker zu fördern.
40. Wie soll der Schwerpunkt „Grundbildung“ in der neuen Strategie konkret
umgesetzt werden?
Grundbildung ist – neben der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung –
eine wichtige Säule im Rahmen der BMZ-Bildungspolitik. Diese Bildungspolitik
verfolgt einen ganzheitlichen Bildungsansatz, dementsprechend sind prinzipiell
alle Bildungsbereiche zu fördern.
Maßnahmen zur Grundbildung sind nicht ausschließlich auf die formale
Primarschulbildung beschränkt. Zur erweiterten Grundbildung gehören ebenso die
frühkindliche Bildung, die untere Sekundarschulbildung sowie non-formale
Bildungsmaßnahmen zur nachholenden Grundbildung für Jugendliche und
Erwachsene. Aktuell unterstützt das BMZ seine Partner im Grundbildungsbereich in der
Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, in der Entwicklung von Curricula und
Lehr- und Lernmaterialien sowie in der Schulentwicklung bzw. der Verbesserung
des Schulmanagements. Zudem engagiert sich das BMZ in der non-formalen
Grundbildung für Erwachsene, unterstützt den Bau, die Renovierung und
Ausstattung von Klassenräumen sowie Aus- und Fortbildungszentren für Lehrkräfte,
und stellt Lehr- und Lernmaterialien bereit.
Zudem wird das BMZ in den Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen
Grundbildungsmaßnahmen für Kinder unterstützen (vgl. die Antworten zu den Fragen 57
bis 59).
41. Inwieweit kann bei einer derzeitigen Leistung von 2,4 Prozent ODA Mitteln
für Grundbildung überhaupt von einem „Schwerpunkt“ gesprochen werden?
Das BMZ plant jährlich mindestens 400 Mio. Euro für die Bildungsförderung ein.
Inwieweit es im Bereich Grundbildung finanzielle Aufwüchse geben wird, wird
vor allem auch von der konkreten Nachfrage der Partnerregierungen im Verlauf
der regelmäßig stattfindenden Regierungsverhandlungen und
Regierungskonsultationen abhängen.
42. Inwieweit wird es in diesem Bereich deutliche finanzielle Aufwüchse geben,
um zur Umsetzung der SDGs angemessen beizutragen?
Grundbildung bleibt – neben der beruflichen Bildung und der
Hochschulbildung – eine wichtige Säule im Rahmen der Förderung von Bildung durch das
BMZ (vgl. auch die Antworten zu den Fragen 39 bis 41).
43. Mit welcher Begründung werden in der Strategie kein Zeitrahmen und keine
messbaren Ziele angeben?
Die Gültigkeitsdauer der Strategie ist nicht begrenzt (s. auch die Antwort zu
Frage 48). Die Ziele der Strategie sind langfristig angelegt. Alle Planungen, die
die Strategie anstößt, sind auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet.
Die Ziele beinhalten keine strikten Indikatoren, da das BMZ seinen
Kooperationsländern nicht allgemein vorgibt, wie und in welchem Umfang bestimmte Ziele
erreicht werden müssen. Dies ist Gegenstand von länderspezifischen
Regierungsverhandlungen und entsprechenden Länderstrategien. Bei der Bildungsstrategie
handelt es sich um ein übergreifendes, sektorales Strategiepapier, das im
Gegensatz zu einem Maßnahmenplan keine Indikatoren beinhaltet.
44. Wie sieht das Monitoring der Strategie aus?
Welche Methoden zur Fortschrittsüberprüfung (z. B. Indikatoren) und
Berichterstattung sind geplant?
Die Bildungsstrategie wird im Referat „Bildung und digitale Welt“ des BMZ
gemonitort. Auf Anfrage kann das BMZ zu den Fortschritten Bericht erstatten. Die
Wirkungen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des BMZ werden nicht im
Rahmen der Bildungsstrategie gemonitort, sondern auf Programmebene.
45. Welchen Geltungsbereich hat die Strategie, welche Referate und
Abteilungen sind im BMZ davon betroffen, und inwieweit bindet sie diese?
Alle Regionalreferate und Sektorreferate sowie ausgewählte Institutionenreferate
sind vom Geltungsbereich der Bildungsstrategie betroffen. Für die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit ist die BMZ-Bildungsstrategie ein verbindliches
Konzept.
46. Wie verhält sich die Strategie zu anderen Strategien, Policies und den BMZ-
Sonderinitativen?
a) Wie verhält sie sich zur Afrikastrategie, in der Grundbildung überhaupt
keine Rolle spielt – wohingegen in der Bildungsstrategie Grundbildung
als Schwerpunkt genannt wird?
Die Fragen 46 und 46a werden gemeinsam beantwortet.
Bildungs- und Afrikastrategien, Policies und Sonderinitiativen ergänzen sich.
Eine der Säulen der neuen Afrika-Politik des BMZ – Afrika auf dem Weg vom
Krisen- zum Chancenkontinent – vom April 2014 ist „Neue Perspektiven für
Afrikas Jugend schaffen“. Zielsetzung ist hier u. a. die merkliche Erhöhung der
Mittel für neue Bildungsmaßnahmen in Afrika; Bildung ist einer der wichtigsten
thematischen Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika.
Auch die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung vom Mai 2014 legen
einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Grundbildung sowie auf den Auf- und
Ausbau arbeitsmarktorientierter beruflicher Bildungs- und
Qualifizierungssysteme.
b) Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der
überarbeiteten Bildungsstrategie?
Die überarbeitete Fassung der Bildungsstrategie greift die veränderten, zentralen
Rahmenbedingungen in der Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa die
Sustainable Development Goals (SDGs), auf und bietet damit einen aktuellen
Orientierungsrahmen für den Bildungsbereich.
47. Welche speziellen Zielgruppen sind von dem neuen finanziellen
Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung der grünen Innovationszentren der Agrar- und
Ernährungswirtschaft erfasst?
a) Wurden auch Frauen und Menschen mit Behinderungen einbezogen?
Die Fragen 47 und 47a werden gemeinsam beantwortet.
Die Grünen Innovationszentren adressieren mit Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen kleinbäuerliche Betriebe und Unternehmen in vor- und nachgelagerten
Bereichen der Landwirtschaft. Die Förderung von Chancengleichheit und
Gleichberechtigung ist ein integraler Bestandteil aller Aktivitäten, die im Rahmen der
Grünen Innovationszentren durchgeführt werden. Der Fokus des Programms liegt
dabei insbesondere auf der Stärkung von Frauen und Jugendlichen. Menschen mit
Behinderung sind als Zielgruppe nicht direkt adressiert. In Indien werden z. B.
spezielle Trainings für Frauen im Green College angeboten, in Tunesien sind es
frauenspezifische Trainings (Trainingsmaterial, Trainingszeiten, Örtlichkeiten)
innerhalb der Wertschöpfungskette Milch. In Mali werden durch funktionale
Alphabetisierung speziell Frauen und Jugendliche erreicht.
b) Wer bietet die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an?
Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden in Kooperation mit
öffentlichen, privaten und anderen nicht-staatlichen Akteuren angeboten. Dazu gehören
u. a. lokale Ausbildungseinrichtungen und Landwirtschaftsschulen (z. B. Natural
Ressource College in Lilongwe/Malawi, Bukura College in Kenia, Green
Colleges in Indien, Centre Agricole Polyvalent de Matourkou in Burkina Faso),
staatliche Beratungsdienste (z. B. in Äthiopien, Mali) und private Anbieter von
Weiterbildung (z. B. Sambia).
Darüber hinaus werden deutsches Know-how (z. B. deutscher
Volkshochschulverband, Welthungerhilfe, Andreas Hermes Akademie, Deutscher
Genossenschafts- und Raiffeisenverband) sowie deutsche und nationale Hochschulen
eingebunden (in Planung: Hochschulpartnerschaft Universität Triesdorf, DAAD
Hochschulaustauschprogramme). Es werden sowohl Trainings und
Weiterbildungen durchgeführt (z. B. Unternehmerschulungen für Bäuerinnen und Bauern in
Benin und Nigeria), als auch formale Berufsbildungssysteme gefördert (z. B. in
Äthiopien). Im Zentrum der Grünen Innnovationszentren stehen Trainings zu
guter landwirtschaftlicher Praxis.
48. Welche Gültigkeitsdauer hat die Bildungsstrategie, und wie genau wird wem
regelmäßig über die Fortschritte bezüglich ihrer Umsetzung berichtet
werden?
Die Gültigkeitsdauer der Strategie ist nicht begrenzt. Sie ist daher bis zum
Erscheinen einer neuen Strategie gültig. Das BMZ wird gerne zu den Fortschritten
berichten, wenn es dazu aufgefordert wird.
49. Wird hinsichtlich der deutschen Maßnahmen und Projekte regelmäßig ein
Fortschrittsbericht im Bereich SDG-4 und in Einklang mit dem Framework
for Action erstellt?
In welchem Rahmen, durch welche Akteure, und in welcher Frequenz?
International wird Deutschland im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung
zur Gesamtagenda 2030 an die VN berichten. Unter anderem wird, wie von der
Bundeskanzlerin angekündigt, Deutschland im Juli 2016 den ersten Bericht an
das für Monitoring & Review der Agenda 2030 zuständige VN-Gremium
(High-level Political Forum/HLPF) vorlegen. Zudem wird im Rahmen der
Fortschreibung und Überprüfung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu Themen
des SDG 4 berichtet. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wesentlicher
Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030. Auf internationaler
Ebene wird der neue Global Education Monitoring Report (GEMR) die
Umsetzung der Bildungsagenda überprüfen. Das BMZ unterstützt den GEMR finanziell
und im Rahmen der Steuerungsgruppe.
Es ist nicht vorgesehen, dass hinsichtlich der deutschen Maßnahmen und Projekte
regelmäßig ein gesonderter Fortschrittsbericht im Bereich SDG 4 und in Einklang
mit dem Framework for Action erstellt werden wird. Jedoch wird aktuell ein
internes Monitoring aufgebaut, welches vorhandene Leistungspakete und
Projekterfahrungen des deutschen EZ-Portfolios entlang der SDG-Unterziele und der
im Aktionsrahmen Bildung 2030 vorgeschlagenen Strategien abgleicht und
daraus auch Empfehlungen für die deutsche Bildungs-EZ ableiten wird.
50. Werden bei vom BMZ geförderten Infrastrukturmaßnahmen in
Bildungseinrichtungen (Gebäude, Lehrmaterialien etc.) die speziellen Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderungen für einen gleichberechtigten barrierefreien
Zugang durchgängig berücksichtigt?
Und warum macht die Bildungsstrategie dazu keine klaren Vorgaben?
Für die vom BMZ geförderten Infrastrukturmaßnahmen gibt es Richtlinien zur
Barrierefreiheit, konkret den Leitfaden zur ISO-Norm Inklusion. KfW und GIZ
erarbeiten derzeit gemeinsam weitere Handreichungen und Hinweise für
Projektmanager zur Berücksichtigung von Inklusion bei Bildungsvorhaben.
51. Wird bei der Lehrerfortbildung neben der Gender- und Konfliktsensibilität
auch auf die Förderung der Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse von
Schülern mit Behinderungen geachtet?
Materialien zur Lehreraus- und -fortbildung und durchgeführte Trainings
beinhalten generell auch die Sensibilisierung besonders marginalisierte Kinder, dazu
zählen auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.
In Rahmen des BMZ-Forschungsvorhabens zu inklusiver Bildung wurde in
Guatemala ein bestehendes Lehrerfortbildungsprogramm aktualisiert, damit das
Thema Inklusion im breiten Sinne (Ethnizität, besondere Bedürfnisse, usw.)
Bestandteil der Fortbildung wird. Weitere Maßnahmen zur Sensibilisierung der
Lehrerkräfte haben stattgefunden, wie beispielsweise die Entwicklung einer Toolbox
zur Förderung der Inklusion – auch im breiten Sinne – im Unterricht.
52. Wie wird der Zugang von Lehrerinnen und Lehrern mit Behinderungen zu
Maßnahmen der Lehreraus- und -weiterbildung gefördert?
Grundsätzlich arbeitet das BMZ mit dem erweiterten Inklusionsbegriff und
fördert somit z. B. weibliche Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit indigener Abstammung.
Bislang gab es in den Partnerländern des BMZ keine konkrete Nachfrage im
Bereich der Förderung von Lehrer/innen mit Behinderungen.
53. Wann wird die Bundesregierung Folgerungen und daraus abgeleitete
weitergehende Umsetzungsschritte aus den im Februar 2015 veröffentlichten
Ergebnissen des GIZ/BMZ-Forschungsvorhaben zu inklusiver Bildung in
Malawi und Guatemala sowie auch aus dem Vorhaben zur Entwicklung von
Lehrerweiterbildungen mit dem Ziel inklusiver Bildung vorlegen, die das
BMZ über den Deutschen Akademischen Austauschdienst e. V. (DAAD) im
Rahmen von Hochschulpartnerschaften in Äthiopien und Kenia gefördert
hat?
Im Rahmen des BMZ-Forschungsvorhabens zu inklusiver Bildung werden seit
Frühjahr 2015 konkrete Umsetzungsschritte in Guatemala und Malawi
durchgeführt. So wurden in Guatemala Aktivitäten im Bereich Lehrerbildung
durchgeführt, wie Fortbildungen und die Entwicklung einer Toolbox zur Förderung der
Inklusion im Unterricht. Außerdem berät und unterstützt die GIZ den
guatemaltekischen Bildungsrat, so dass das Thema inklusive Bildung im neuen nationalen
Bildungsplan berücksichtigt wird. In Malawi stehen 2016 konkrete Maßnahmen
in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und
inklusive Bildung sowie die Durchführung einer Studie zu Lehrermanagement im
Bereich der Sonderpädagogik an.
Aus den Erfahrungen und Erkenntnissen des Forschungsvorhabens werden
ebenfalls Handlungsempfehlungen für andere Bildungsprogramme abgeleitet und den
Durchführungsorganisationen zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der BMZ-finanzierten DAAD-Hochschulpartnerschaften der LMU
München mit der Addis Ababa University, Äthiopien mit Schwerpunkt
„Education of Deaf and Hard of Hearing“ wird ein Curriculum für die Ausbildung von
Hochschullehrer/-innen, Lehrer/-innen an Schulen für Hörgeschädigte sowie für
Lehrer/-innen an allgemeinen Schulen entwickelt. Bei der Partnerschaft zwischen
TU München und Pwani University College, Kenia geht es u. a. um die
Entwicklung von Modulen zum Thema CBR („Community-based Rehabilitation“) für
Menschen mit Behinderung. Die Förderungen dieser Hochschulpartnerschaften
laufen noch bis Ende 2017 bzw. 2016, sodass Ergebnisse im September 2017
bzw. 2018 vorliegen werden.
54. Inwieweit erwartet sich die Bundesregierung aus dem in der vorigen Frage
genannten Forschungsvorhaben einen Erkenntnisgewinn zur
Bildungssituation von Menschen mit Behinderungen und konkrete Handlungsansätze für
ihre Bemühungen im Bildungsbereich in Guatemala?
Erkenntnisgewinn und konkrete Handlungsansätze liegen bereits durch den
Forschungsbericht vor und wurden in Guatemala mit relevanten Akteuren diskutiert
und in ersten Umsetzungsschritten angewandt. Maßnahmen zur
Lehrerfortbildung und Sensibilisierung im Bereich inklusive Bildung wurden bereits
entwickelt und durchgeführt. Auch haben Aktivitäten mit Schüler/-innen aus
ländlichen und städtischen Schulen stattgefunden, über die die Schüler- und
Lehrerschaft sensibilisiert wurde. So resultierte daraus bspw. die Gründung einer
„Theatergruppe für Inklusion“.
Das BMZ fördert aktiv weitere Forschung und Ansätze im Bereich Inklusive
Bildung, u. a. durch die Übergabe der Forschungsdaten des Forschungsprogramms
an die Universität San Carlos de Guatemala. Die Unterstützung des Nationalen
Bildungsrates bei der Integration des Konzeptes Inklusive Bildung in den
nationalen Bildungsplan ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung von
inklusiver Bildung in Guatemala.
55. Welche Inklusionsaspekte sollen – auch mit Blick auf Menschen mit
Behinderungen – verstärkt in einzelnen Berufsbildungskomponenten der
Bildungsstrategie des BMZ (Afghanistan, Togo, Namibia, Myanmar,
Bangladesch, Sri Lanka, Laos) berücksichtigt werden, und inwiefern verbessert sich
hierdurch der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu beruflicher
Bildung?
In Laos wird im Schwerpunkt „nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ ein Fokus
auf die Inklusion von benachteiligten Bevölkerungsgruppen (Menschen mit
Behinderungen, Angehörige ethnischer Minderheiten, Bewerber/-innen für
Qualifizierungsmaßnahmen aus ländlichen Regionen, etc.) gelegt. Bei der Inklusion
dieser Gruppen werden die räumliche Erreichbarkeit, die Gestaltung von
Zugangsvoraussetzungen zu beruflicher Bildung sowie die Bezahlbarkeit der beruflichen
Bildung berücksichtigt.
In Namibia werden in allen Maßnahmen des Vorhabens „Förderung der
beruflichen Bildung“ die Querschnittsthemen Gender, HIV/AIDS und die Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Ein besonderer Fokus wird auf die
Inklusion von Menschen mit Behinderungen gelegt, die bisher keinen Zugang zu
Bildungsangeboten hatten.
Ziel des Vorhabens „Beschäftigungsförderung und berufliche Bildung“ in Togo
ist es, die Qualität ausgewählter Ansätze in der formalen und non-formalen
beruflichen Bildung und in der Beschäftigungsförderung von jungen Frauen und
Männern zu verbessern. Zur Zielgruppe gehören explizit auch Menschen mit
Behinderungen.
Durch das Vorhaben in Bangladesch sollen Unternehmen der Textil-, der
Konfektionsbekleidungs- und der Lederindustrie zunehmend nationales Arbeits- und
Umweltrecht sowie internationale Standards und Richtlinien befolgen. Ein
besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung internationaler Standards und
Richtlinien zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Geplant ist der
Aufbau eines inklusiven Jobcenters.
Das Vorhaben in Afghanistan fördert den gleichberechtigten Zugang von jungen
Frauen und Männern sowie marginalisierten Gruppen zur beruflichen
Ausbildung. Die Einbeziehung aller Regionen in das Pilotschulsystem zielt auf
Inklusion ab und sorgt auf Systemebene für Chancengleichheit und den Abbau von
Diskriminierung.
Das Vorhaben in Myanmar zielt darauf ab, die Bedarfsorientierung beruflicher
Bildung in Myanmar zu verbessern. Zielgruppe sind myanmarische Jugendliche.
Durch eine inklusive Gestaltung der Ausbildungsangebote wird gewährleistet,
dass möglichst jeder Jugendliche unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder
Behinderung die Chance bekommt, eine Ausbildung aufzunehmen.
Ein Handlungsfeld des Vorhabens Berufliche Bildung in Sri Lanka richtet sich an
vom Krieg betroffene marginalisierte Gruppen wie Kriegswitwen, Menschen mit
Behinderungen in ländlichen Gebieten, Waisenkinder und ehemalige
Kindersoldaten, die mit formalen Ausbildungsangeboten nicht zu erreichen sind. Das
Vorhaben unterstützt die Befähigung der Zielgruppen durch non-formale
Trainingsangebote. Sie werden durch diese besonderen Fördermaßnahmen für
einkommensschaffende Tätigkeiten qualifiziert. Durch mobile Trainingsangebote
können Grundkenntnisse zum selbstständigen Unternehmertum sowie Kenntnisse
und Fähigkeiten in Einkommen schaffenden Tätigkeiten (z. B. traditionelle
Handarbeiten, Instandhaltung von Mobiltelefonen) in abgelegenen Dörfern und
Gemeinden vermittelt werden.
56. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um Menschen mit
Behinderungen den Zugang zu Hochschulbildung zu erleichtern?
Die Mitgliederversammlung der Hochschulorganisation DAAD hat am
25. Juni 2013 die Vorlage „Handlungsempfehlungen für den DAAD zur
Thematik ‚Mobilität mit Behinderung/chronischer Krankheit‘“ beschlossen und
an seine Mitgliedshochschulen weitergegeben. Diese Empfehlung sieht vor,
dass durch eine Behinderung entstehende Mehrkosten bei der Mobilität, die
nicht von anderen Kostenträgern oder Krankenversicherungen übernommen
werden können, vom DAAD getragen werden. In der Regel gilt dabei eine
Obergrenze von 10 000 Euro. Es erfolgt für jeden Fall eine Einzelfallprüfung.
Die Regelung gilt gleichermaßen für deutsche Studierende im Ausland wie
auch für ausländische Studierende in Deutschland. Im Rahmen der
Projektförderung ist sie auch für Hochschulen anwendbar. Eine statistische Erhebung
der Fallzahlen findet aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten
nicht statt.
Das GIZ-Forschungsvorhaben Inklusive Bildung im Auftrag des BMZ
entwickelt und führt Sensibilisierungsmaßnahmen durch, die den Zugang zu allen
Stufen der Bildung von benachteiligten Gruppen, auch Menschen mit
Behinderung, erleichtern sollen. Beispielsweise arbeitet das Forschungsvorhaben an
einer Veröffentlichung von Good Practice Beispielen im Bereich der
Inklusiven Bildung in den Subsektoren Grund-, Hochschul- und Berufliche Bildung,
um daraus Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Bildungsbereiche
abzuleiten (Veröffentlichung voraussichtlich Sommer 2016). Mit dieser
Broschüre werden konkrete Anregungen für die praktische Umsetzung gegeben,
unterlegt mit Beispielen. Dabei geht es auch um die Förderung des Zugangs
von Menschen mit Behinderung in der Hochschulbildung.
57. Wie unterstützt das BMZ den Bildungszugang der syrischen geflüchteten
Kinder in den Hauptaufnahmeländern Türkei, Jordanien und Libanon (bitte
nach Zuwendung und Ländern auflisten)?
58. Inwieweit beteiligt sich das BMZ an dem Aufbau der Bildungsstruktur (z. B.
Aufbau von Schulen, Lehrerausbildung) in den Anrainerstaaten Syriens
(bitte nach Zuwendung und Ländern auflisten)?
Die Fragen 57 und 58 werden zusammen beantwortet.
Bildung ist ein Schwerpunkt der Förderung durch das BMZ in den von der
syrischen Flüchtlingskrise betroffenen Hauptaufnahmeländern. Im Jahr 2015 und
Anfang 2016 wurden folgende Maßnahmen bereits gefördert:
Land Projekt Fördervolumen Bereich
(Bildungszugang oder Aufbau
von Bildungsstrukturen)
Türkei Bildungsprogramm
(Unterstützung von vier Schulen in der
Provinz Gaziantep)
1,4 Mio. Euro Beides
Türkei Bildungsprogramm und Kinderschutz
(über UNICEF)
(Verbesserung der Schulbildung und
Schaffen kindgerechter
Betreuungsangebote)
25 Mio. Euro Beides
Jordanien Grundschulbauprogramm Phasen II-III Zuschuss Phase II: 17,8
Mio. Euro
Darlehen Phase III:
15 Mio. Euro
Aufbau von
Bildungsstrukturen
Jordanien Unterstützung der akademischen Aus-
und Weiterbildung junger Syrer/innen
und Jordanier/innen durch Stipendien
8,5 Mio. Euro Unterstützung des
Bildungszugangs
Jordanien Bildungsprogramm und Kinderschutz
(über UNICEF)
10 Mio. Euro Unterstützung des
Bildungszugangs
Libanon Reaching All Children With Education
(RACE-Programm)
(UNICEF)
95 Mio. Euro Unterstützung des
Bildungszugangs
Libanon Rehabilitierung von Schulen 5,8 Mio. Euro (Wieder-) Aufbau von
Bildungsstrukturen
Irak Verbesserung der Lebensbedingungen
irakischer Binnenvertriebener und der
lokalen Bevölkerung in der Provinz Dohuk,
Nord-Irak
Bildungskomponente:
Bau und Ausstattung von sieben
mehrklassigen Schulen
37 Mio. Euro
(Gesamtsumme)
Aufbau von
Bildungsstrukturen
Irak Bildungs- und Kinderschutzmaßnahmen
(u. a. No Lost Generation)
(UNICEF)
5 Mio. Euro Beides
Irak Förderung der Primarbildung im Irak,
Kinderschutz
(UNICEF)
24,1 Mio. Euro Unterstützung des
Bildungszugangs
59. Wie viele Mittel von den 140 Mio. Euro, die das BMZ Ende Dezember 2015
den Hauptaufnahmeländern zur Verfügung gestellt hat, sollen in den
Bereich Bildung fließen?
Von der Gesamtsumme des sog. Winterpakets wurden in 2015 71 Mio. Euro
für den Bildungsbereich zur Verfügung gestellt (Türkei 25 Mio. Euro,
Jordanien 15 Mio. Euro, Libanon 25 Mio. Euro und Jemen 6 Mio. Euro).
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