Straftaten in der Silvesternacht 2015/2016
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Jan Korte, Katrin Kunert, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 kam es in mehreren Städten Deutschlands zu teilweise massiven Übergriffen von Gruppen junger Männer auf Frauen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird über Hunderte von Sexual- und Eigentumsdelikten berichtet.
Die Vorkommnisse sind in der politischen Diskussion rasch unter dem Gesichtspunkt einer zukünftigen Verschärfung der Asyl-, Ausländer- bzw. Auslieferungsgesetze betrachtet worden. Ausschlaggebend dafür waren Berichte über ein „nordafrikanisches“ bzw. „arabisches“ Erscheinungsbild der mutmaßlichen Täter. Eine empirische Auswertung der Tatverdächtigen gibt es aber bis heute nicht und kann es auch nicht geben, weil die Ermittlungen noch andauern. Die Fragesteller treten entschieden dafür ein, sexuelle Übergriffe zurückzuweisen und sowohl gesellschaftlich als auch polizeilich und strafrechtlich zu bekämpfen. Sie lehnen aber eine Ethnisierung dieses Deliktes, wie jeglicher Kriminalitätsform, ab. Bei sexueller Nötigung ist allenfalls das Geschlecht von Tatverdächtigen relevant. Eine Relevanz des ethnischen oder nationalen Hintergrundes der Tatverdächtigen können die Fragesteller allenfalls dann erkennen, wenn es um die Fahndung nach konkreten Personen geht.
Sie halten eine Versachlichung der Debatte über die Vorkommnisse in der Silvesternacht für dringend erforderlich. Dazu muss zunächst einmal eine Übersicht über die tatsächlichen Ereignisse gewonnen werden. Hierzu gibt es laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 23. Januar 2016 einen Lagebericht des Bundeskriminalamtes (BKA), der ausführt, dass es Eigentums- und Sexualstraftaten nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in einer Reihe anderer Bundesländer gegeben hat. Dabei gebe es weder Erkenntnisse zu Verabredungen unter den Tätern noch zu Organisierter Kriminalität.
Der Lagebericht verdeutlicht laut „Süddeutscher Zeitung“ auch die Problematik, die sich aus der Anforderung ergibt, den Migrationshintergrund der Tatverdächtigen anzugeben. So wird mal von „arabischem Erscheinungsbild“, mal von „nordafrikanischem/arabischem/südeuropäischem/osteuropäischem Aussehen“ oder allgemein von „ausländischem Erscheinungsbild“ gesprochen, „ohne zu erläutern, worin dieser Augenschein besteht oder wodurch vom Aussehen der Person auf seine Nationalität zu schließen war.“ Die Fragesteller weisen darauf hin, dass ihrer Kenntnis nach zuletzt die Nazis versucht haben, durch „rassekundliche“ Untersuchungen von äußeren Merkmalen auf Ethnie oder Nationalität (bzw. im Nazijargon „Rasse“) von Individuen zu schließen. Das ist weder wissenschaftlich haltbar noch politisch wünschenswert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag den erwähnten Lagebericht des BKA zu übermitteln (bitte begründen, wenn nicht)?
Wie lautete der Auftrag an das BKA bei der Erstellung des Lageberichts? Welche Kriterien wurden dabei genannt, und wie wurden diese definiert?
Welche grundlegenden Erkenntnisse und ggf. Schlussfolgerungen enthält der BKA-Lagebericht?
In welchen Bundesländern wurden in Bezug auf die Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 wie viele und welche Delikte angezeigt, (bitte mindestens nach Sexual- und Eigentumsdelikten aufgliedern)? Falls hierin Mehrfacherfassungen enthalten sind: Um wie viele Opfer von angezeigten Sexual- und Eigentumsdelikten geht es dabei?
Inwiefern unterscheidet sich die Zahl oder die Art der Tatausführung dieser Delikte im jeweiligen Bundesland von Zahl und Tatausführung zu vergleichbaren Anlässen in der Vergangenheit (Silvester, Karneval und andere Großereignisse)? Welche weiteren relevanten Singularitäten der Kriminalitätslage in der Silvesternacht 2015/2016 ergeben sich aus dem Lagebericht?
Wann wurden die jeweiligen Anzeigen zu Straftaten in der Silvesternacht gestellt (bitte angeben, an welchem Tag in welchem Bundesland wie viele Anzeigen hinsichtlich Eigentums- sowie Sexualdelikten eingingen)?
a) Wie viele der anzeigenden Opfer sind Frauen, wie viele Männer?
b) Wie detailliert waren diese Anzeigen, was Beschreibung des Tathergangs, der Tatumstände und mutmaßlicher Täter betrifft?
c) In welchem Umfang wurden die Anzeigen direkt persönlich in Polizeidienststellen aufgegeben, bzw. in wie vielen Fällen gingen die Anzeigen über das Internet ein? Wie viele wurden anonym aufgegeben?
Inwiefern ist auch bei den Opfern ein möglicher Migrationshintergrund erfasst worden, und welche näheren Angaben dazu kann die Bundesregierung machen?
Ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung Hinweise auf einen überregionalen Zusammenhang der Straftaten in den verschiedenen Orten, auf Verabredungen der Täter oder gar auf Formen der Organisierten Kriminalität?
Wie viele Anzeigen enthalten Angaben zu den Tatverdächtigen, und um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei? Insofern hierbei von „Migrationshintergründen“ usw. im Sinne der Fragen 7 und 8 die Rede ist: Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Zuschreibungen verlässlich sind? Inwiefern kann sie ausschließen, dass Personen, bei denen von Seiten des Opfers oder der Polizei ein „Migrationshintergrund“, „ausländisches Aussehen“ und dergleichen vermutet wird, tatsächlich deutsche Staatsbürger sind, deren Familien unter Umständen schon seit mehreren Generationen in Deutschland leben?
In wie vielen Fällen sind Tatverdächtige mittlerweile identifiziert, und welche Maßnahmen wurden gegen sie ergriffen (bitte mindestens nach Sexual- und Eigentumsdelikten aufgliedern)?
Sofern die Täter in Gruppen vorgingen: Wie groß waren diese Gruppen nach Kenntnis oder Einschätzungen der Bundesregierung?
Von wie vielen Tätern gehen die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt aus (bitte möglichst pro Bundesland sowie mindestens nach Sexual- und Eigentumsdelikten aufgliedern und in Nordrhein-Westfalen zusätzlich Köln hervorheben)?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Lagebericht?
Inwiefern enthält der Lagebericht Angaben zu möglichen Migrationshintergründen von Tatverdächtigen, und welche Hilfestellungen sind gegeben worden, einen solchen Hintergrund zu identifizieren?
Ist der Begriff „Antanzdiebstahl“ definiert, und wenn ja, wie?
Welche verlässlichen Methoden gibt es nach Einschätzung bzw. Kenntnis der Bundesregierung, allein vom Ansehen einer Person Rückschlüsse auf deren Nationalität, Ethnie, Staatsbürgerschaft oder etwaigen Migrationshintergrund zu ziehen?
Bis in welche Generation hinein ist es nach Einschätzung der Bundesregierung sinnvoll oder legitim, Migrationshintergründe anzugeben? Inwiefern gilt dies für alle Herkunftsregionen oder nur für bestimmte (bitte angeben für welche Herkunftsregionen)?
Welchen zusätzlichen Nutzen zur Kriminalitätsprävention und -bekämpfung hat, abgesehen von konkreten Personenfahndungen, eine Aufschlüsselung von Tatverdächtigen nach Kriterien wie Ethnie, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus und dergleichen?
Inwiefern ist eine Beschreibung wie „nordafrikanisches/arabisches/südeuropäisches/osteuropäisches Aussehen“ nach Einschätzung der Bundesregierung sinnvoll oder zielführend zur Ermittlung von Tatverdächtigen oder der Aufklärung von Straftaten? Welche gängigen Definitionen bzw. Beschreibungen eines nordafrikanischen, arabischen, südeuropäischen und osteuropäischen Aussehens gibt es nach ihrer Kenntnis?
Wodurch ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein „augenscheinlicher Migrationshintergrund“ sowie ein „ausländisches Erscheinungsbild“ (bitte Kriterien nennen), und inwiefern ist ein solcher Begriff innerhalb der Polizei klar umschrieben und definiert?
Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Begriff „Migrationshintergrund“ definiert?