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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausbau vernetzter EU-Datenbanken von Justiz und Polizei

Nutzung und Ausbau des Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS): Abfragen deutscher Behörden, Austausch von Strafregistereinträgen von Nicht-EU-Bürgern, Kontrolle unerwünschter Migration, technische Erweiterung, Verarbeitung von Fingerabdrücken, Nutzung der "Ma3tch"-Technologie, Kosten; Behandlung der Themen "Überwachung Sozialer Medien" und "Gegennarrative" beim "Anti-Daesh summit" in Rom, Ausrichtung der "Cross-Border-Surveillance Working Group", Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem (SIS II), Fingerabdruck-Funktionalität im SIS II, Einführung zentraler Bankkontenregister, Vorhaben eines Europäischen Kriminalaktennachweises, EU-weiter Fundstellennachweis polizeilicher Daten, Ausbau des SIENA-Netzwerks<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

24.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/748405.02.2016

Ausbau vernetzter EU-Datenbanken von Justiz und Polizei

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission will den Austausch von Einträgen in Strafregistern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erweitern. Einen entsprechenden Vorschlag (COM(2016) 7 final) für den Ausbau des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System – ECRIS) sowie mehrere begleitende Dokumente hat die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, am 19. Januar 2016 in einer Pressemitteilung veröffentlicht (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Januar 2016). Zur „Verbesserung der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten und Terrorismus“ sollen auch Daten über Nicht-EU-Staatsangehörige gespeichert und übermittelt werden dürfen.

Über das ECRIS können für Strafverfahren oder andere behördliche Auskunftszwecke in anderen Mitgliedstaaten vorhandene Informationen über Vorstrafen der Betroffenen abgefragt werden. Bislang dürfen nur Daten über EU-Staatsangehörige angefordert werden. Sämtliche Vorstrafen auch in anderen Ländern werden im „Heimatmitgliedstaat“ gespeichert und bei Bedarf an anfragende Behörden weitergegeben. Laut der Europäischen Kommission wurden über das ECRIS im vergangenen Jahr 288 000 Anfragen gestellt. Sowohl die Abfragen als auch Benachrichtigungen nahmen in den letzten Jahren stetig zu. Nun soll das ECRIS auch technisch erweitert werden. Als „Suboption“ wird vorgeschlagen, dass auch Fingerabdrücke abgefragt werden können. Die Europäische Kommission verspricht sich dadurch eine bessere Identifizierung von Beschuldigten aus Drittstaaten und die Erkennung gefälschter Ausweisdokumente. Die Bundesregierung befürwortet den Ausbau des ECRIS grundsätzlich (Bundestagsdrucksache 18/6699).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Behörden der Bundesregierung nehmen derzeit Abfragen über das ECRIS vor, und für welche Zwecke werden die Daten verarbeitet?

2

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob das ECRIS zukünftig auch (vermehrt) zur Kontrolle unerwünschter Migration genutzt werden sollte?

3

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die Erweiterung des Austauschs von Strafregistereinträgen auf Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zu einer Ermutigung von Behörden der EU-Mitgliedstaaten zu noch mehr Anfragen im ECRIS führen könnte?

4

Wie viele Anfragen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 über das ECRIS gestellt?

5

Wie viele Benachrichtigungen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 über das ECRIS erhalten?

6

Wie viele Abfragen der Daten zu Vorstrafen von Drittstaatenangehörigen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 nicht über das ECRIS, sondern jeweils in den 27 übrigen EU-Mitgliedstaaten einzeln gestellt?

7

Welche Kosten sind dabei entstanden?

8

Sofern die Bundesregierung diese Kosten nicht beziffern kann, inwiefern teilt sie die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach diese Abfragen in der gesamten Europäischen Union allein 78 Millionen Euro gekostet hätten?

9

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach kleinere Mitgliedstaaten durch die gegenwärtige Praxis benachteiligt seien, da diese oft über wenig Angestellte zur Bearbeitung der Anfragen verfügen?

10

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise das ECRIS auch technisch erweitert werden könnte?

11

Welche Defizite könnten aus Sicht der Bundesregierung durch die Umsetzung einer „Suboption“ zur Verarbeitung von Fingerabdrücken ausgeräumt werden?

12

Welche Infrastrukturen zur Verarbeitung von Fingerabdrücken innerhalb des ECRIS sind bei Bundesbehörden bereits vorhanden, und welche müssten eingerichtet werden?

13

Welche Kosten für die Anschaffung oder den Betrieb würden hierfür möglicherweise entstehen?

14

Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung machbar oder sinnlos, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, die gerade bei der Polizeibehörde Europol eingeführte Anwendung „Ma3tch“ auch innerhalb des ECRIS zu nutzen?

15

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern beim „Anti-Daesh summit“ in Rom auch die Themen „(Automatisierte) Überwachung Sozialer Medien“ und „Gegennarrative in Sozialen Medien“ behandelt, wer dazu vortrug, und welche Maßnahmen verabredet wurden (https://twitter.com/ DutchMFA/status/694462718758223872)?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Einführung des Automatic Fingerprint Identification System (AFIS) von der Europäischen Union finanziert wird?

17

Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse von Diskussionen zur zukünftigen Ausrichtung „Cross-Border Surveillance Working Group“ bekannt, und welche Haltung vertritt sie hierzu (Bundestagsdrucksache 18/7466)?

18

Welche „weitere[n] Dienststellen“ aus EU-Mitgliedstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die internationale technische Zusammenarbeit im Rahmen des International Specialist Law Enforcement (ISLE) sowie mit der Europol Platform for Experts gewonnen werden (Bundestagsdrucksache 18/7466)?

19

Was ist der Bundesregierung über die Gesamtausschreibungszahlen von Personen und Sachen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses zum Zweck der verdeckten oder gezielten Kontrolle bekannt (Stichtage 1. Juli 2015 und 1. Januar 2016)?

a) In welchem Zeitraum sollen oder müssen die ausschreibenden Stellen im Falle von Treffern sofortige Berichte erhalten?

b) Wann soll es nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt sein, dass die Fingerabdruck-Funktionalität des SIS II auch für die Fahndung genutzt werden kann?

c) Nach welcher Maßgabe entscheiden die Behörden des Bundesministeriums des Innern darüber, ob entsprechende Berichte auch an Europol weitergegeben werden?

d) Was ist der Bundesregierung (etwa aus Berichten oder Vorträgen der Europäischen Kommission) darüber bekannt, wie viele der Ausschreibungen durch Geheimdienste vorgenommen wurden (bitte als absolute Zahl und in Prozent angeben)?

20

Aus welchen Erwägungen unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung zentraler Bankkontenregister auf EU-Ebene (Bundestagsdrucksache 18/7246)?

21

Wo sollten solche Register aus Sicht der Bundesregierung angesiedelt sein, und welche Behörden sollten darauf zugreifen dürfen?

22

Inwiefern, und mit welchem Ergebnis ist die Prüfung der „rechtlichen und technischen Aspekte“ eines Europäischen Kriminalaktennachweises nach 2015 mittlerweile abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/1832)?

23

Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben eines Europäischen Kriminalaktennachweises (European Police Record Index System – EPRIS) zur Vernetzung der bei Polizeibehörden in den EU-Mitgliedstaaten geführten Kriminalakten weiterverfolgt?

24

Auf welche Weise wurde der von der Bundesregierung festgestellte „grundsätzliche polizeifachliche Bedarf für einen EU-weiten Fundstellennachweis bestimmter polizeilicher Daten“ inzwischen erfüllt, und welche Defizite bleiben diesbezüglich offen (Bundestagsdrucksache 18/1832)?

25

Inwiefern könnte die von der Bundesregierung postulierte „funktionale Lücke in den bestehenden polizeilichen Systemen“ durch den Ausbau des SIENA-Netzwerks oder den Kanal der Police Working Group on Terrorism (PWGT) nun geschlossen werden (Bundestagsdrucksache 18/7246)?

Berlin, den 5. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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