[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Februar 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7707
18. Wahlperiode 25.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Halina Wawzyniak,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7490 –
Mindestvorschriften und Mindestnormen der EU-Mitgliedstaaten für
kriminaltechnische Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer mehr machen die zuständigen kriminaltechnischen Institute von
digitalen Spuren Gebrauch, häufig kommen dabei Data Mining-Verfahren zur Suche
nach Kreuztreffern in verschiedenen Datenbanken zur Anwendung
(Bundestagsdrucksachen 17/11582, 17/13441, 18/6239). Allerdings sind die Formate
der Datensätze in den Mitgliedstaaten häufig unterschiedlich, auch die von der
Kriminaltechnik eingesetzte Software variiert. Dies betrifft auch den Bereich
der Forensik, also die Sicherstellung und Auswertung von Beweisen vor
Gericht. Im Jahr 2011 hatten die Innen- und Justizminister deshalb mit der
Initiative „Europäischer Kriminaltechnischer Raum“ („European Forensic Science
Area“, EFSA) die Qualitätssicherung und Standardisierung der
Auswerteverfahren beschlossen (Schlussfolgerungen des Rates für Justiz und Inneres,
Brüssel am 13. und 14. Dezember 2011). In den unter polnischer Präsidentschaft
verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen stand der damals bereits praktizierte
polizeiliche Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen im Rahmen des
Prüm-Verfahrens im Mittelpunkt. Die Europäische Kommission finanziert
entsprechende Forschungen auch zur Analyse von Finanzströmen, Ballistik,
Sprengstoffen, Suchtstoffen, Handschriften, gestohlenen Fahrzeugen oder
Banknoten (
www.cepol.europa.eu/sites/ default/files/science-research-bulletin-
10.pdf). „Innovative kriminaltechnische Untersuchungen“ werden besonders
gefördert. Im Mittelpunkt stehen Verfahren zur „digitalen/rechnergestützten
Kriminaltechnik“. Digitale Spuren können etwa auf beschlagnahmten
Telefonen und Rechnern, aber auch in Video- und Audiodateien vorliegen
(Bundestagsdrucksache 18/7285). Strafverfolger machen überdies von automatisierten
Überwachungsmethoden Gebrauch, etwa zur Nummernschilderkennung oder
zur musterbasierten Analyse der Videoüberwachung.
Nun sollen über das letztes Jahr gestartete EU-Forschungsprogramm
Horizont 2020 weitere Gelder in die Kriminaltechnik fließen („Die Europäische
Sicherheitsagenda“, COM/2015/0185 final). Ziel ist die Festlegung
kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen für alle Schritte
kriminaltechnischer Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“. Begünstigt werden die
Forensik-Abteilungen der Mitgliedstaaten, die sich im Europäischen Netz der
kriminaltechnischen Institute (ENFSI) zusammengeschlossen haben. Beteiligt
sind außer dem Bundeskriminalamt mehrere Landeskriminalämter, darunter
Düsseldorf, Hamburg und Berlin (
www.enfsi.eu/sites/default/files/files/net.
enfsi_raport2014.pdf). Auch die Strafverfolger forschen an neuen Methoden zur
Verfolgung und Auswertung digitaler Spuren, zuständig ist dafür das
Europäische Netz technischer Dienste für die Strafverfolgung (ENLETS). Dabei geht
es unter anderem um Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Trackings mit
Peilsendern oder den Einsatz von Drohnen (
www.europol.europa.eu/sites/
default/files/publications/edoc-775774-v1-redacted_version_cs_argos_overall_
conference_ hq_141126-28_agenda.pdf).
Vor der Festlegung und Bewilligung neuer Forschungsprojekte hatte die
Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung, zu der die beiden Polizeinetzwerke ENFSI und
ENLETS gehören, einen Fragebogen in den Mitgliedstaaten zirkuliert
(Ratsdokument 5154/16). Abgefragt wurden die dort vorhandenen Methoden und
Strukturen, aber auch ob die europäische Standardisierung freiwillig sein soll oder
vorgeschrieben werden sollte. Die Teilnehmenden der Umfrage befürworteten
eine Roadmap zur Schaffung eines „Europäischen Kriminaltechnischen
Raums 2020“.
1. Welche kriminaltechnischen Institute werden von den dem
Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Verteidigung oder dem
Bundeskanzleramt nachgeordneten Behörden betrieben?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundeskanzleramt
sowie deren Geschäftsbereiche betreiben keine kriminaltechnischen Institute.
In der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird das
Kriminaltechnische Institut (KTI) des Bundeskriminalamts (BKA) betrieben.
2. Welche Forensik-Abteilungen welcher deutschen Behörden beteiligen sich
nach Kenntnis der Bundesregierung am „Europäischen Netz der
kriminaltechnischen Institute“ (ENFSI)?
a) An welchen (Unter-)Arbeitsgruppen oder sonstigen Projekten nehmen die
Polizeien teil?
b) Welche dieser (Unter-)Arbeitsgruppen werden von den deutschen
Polizeien geleitet?
c) Welche weiteren Behörden welcher Mitgliedstaaten nehmen an diesen
(Unter-)Arbeitsgruppen teil?
Die Fragen 2 bis 2c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das European Network of Forensic Science Institutes e. V. (ENFSI) ist ein
Zusammenschluss europäischer kriminaltechnischer Institute sowie einzelner
Fachbereiche. Deutsche Mitglieder sind die KTI des Bundeskriminalamts sowie der
Landeskriminalämter (LKA) Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der
Fachbereich „Urkundenuntersuchungen“ des Bundespolizeipräsidiums ist Mitglied
des ENFSI.
ENFSI dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich der
Kriminaltechnik auf europäischer Ebene mit dem Ziel einer gegenseitigen Unterstützung
bei kriminaltechnischer Forschung und Entwicklung sowie mit
qualitätsgesicherten Standards. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist ein Kompetenznachweis
gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die
Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien).
In ENFSI gibt es 17 Working Groups (WG) zu den unterschiedlichen
kriminaltechnischen Arbeitsgebieten, die Mitarbeit in den WGs steht allen Mitgliedern
offen. Im Rahmen der Arbeit in den WGs werden auch EU-geförderte Projekte
bearbeitet.
Mitarbeiter des KTI des BKA haben den Vorsitz in den WGs Drugs, Paint and
Glass sowie Marks. Die Unterarbeitsgruppe (UAG) EDEWG (European
Documents Experts Working Group) wird durch ein Steering Comitee geleitet,
welches aus gewählten (wechselnden) Vertretern dieser UAG besteht. Derzeit
liegt die Leitung in deutscher Verantwortung.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Mitarbeiter des KTI des Bayerischen
LKA den Vorsitz in den WGs Textil and Hair, Documents und Forensic Speech
and Audio.
Eine fachrichtungsspezifische Beteiligung des Bundespolizeipräsidiums findet
regelmäßig innerhalb der EDEWG bei der Gremienarbeit, der Teilnahme an den
jährlichen Symposien/Business Meetings und der Mitwirkung an
konzeptionellen, inhaltlichen und qualitätssichernden Maßnahmen für Urkundenexperten der
EU statt.
3. Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich
deutscher kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen für alle
Schritte kriminaltechnischer Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“?
Die Bemühungen um eine bessere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
lassen nicht den Schluss zu, dass es in Deutschland Defizite hinsichtlich
kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen geben könnte. Der
Bundesregierung sind entsprechende Defizite auch nicht bekannt.
Die Qualitätssicherung der deutschen Kriminaltechnik richtet sich an den
weltweit gültigen Standards der Normen DIN EN ISO/IEC 17020 und 17025
(Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die
Inspektionen durchführen/Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und
Kalibrierlaboratorien) in Verbindung mit weiteren international gültigen
Standards (z. B. International Laboratory Accreditation Cooperation – ILAC Guide
19) aus. Eine ISO-Norm für die Tatortarbeit und zum Umgang mit Asservaten ist
aktuell in Erarbeitung (ISO/TC 272 – Forensic Sciences), nationale Standards zur
Umsetzung der künftigen Norm sind bereits weitgehend eingeführt (AG
Standards der sichernden Kriminaltechnik der Kommission Kriminalwissenschaft und
-technik/Erkennungsdienst der AG Kripo).
4. Welche Techniken, Vorhaben oder Maßnahmen werden aus Sicht der
Bundesregierung in Forschungen des ENFSI zu wenig gewichtet oder fehlen?
Die Arbeit von ENFSI richtet sich an den aktuellen Anforderungen der
Kriminalitätsphänomene aus. Das ENFSI befasst sich mit allen kriminaltechnischen
Untersuchungsbereichen. Aus Sicht der Bundesregierung fehlen hier keine
Techniken, Vorhaben oder Maßnahmen.
5. Für welche Projekte erhielten welche deutschen kriminaltechnischen
Institute nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Fördergelder aus dem
Forschungsrahmenprogramm FP 7 oder Horizont 2020 oder aus dem Fonds für
die Innere Sicherheit – ISF-Polizei-Programm?
Im Forschungsrahmenprogramm (FP) 7 erhielt das kriminaltechnische Institut
des BKA für die Projekte Raptor, Fastid, Midas, Hyperion, Fidelity, Expedia und
SIIP EU-Fördergelder. In Horizont 2020 waren dies die Projekte Chequers und
MicroMole. Eine Förderung von Projekten aus dem Förderinstrument Nationaler
ISF erfolgte nicht. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind durch eine Förderung
von ENFSI aus dem Zentralen ISF neben dem KTI des BKA, die KTI der LKÄ
Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen begünstigt.
6. Auf Ebene welcher Institute des internationalen Normungswesens werden
nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt forensische Verfahren
international vereinheitlicht, und um welche handelt es sich dabei?
Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) vertritt die deutschen Interessen
in der europäischen (CEN, European Committee for Standardization) und
weltweiten (ISO, International Organization for Standardization) Normung.
Die Akkreditierung der deutschen Kriminaltechniken erfolgt nach den weltweit
eingeführten Normen DIN EN ISO/IEC 17020 und 17025. Eine ISO-Norm für
die Tatortarbeit und den Umgang mit Asservaten ist aktuell in Erarbeitung
(ISO/TC 272 – Forensic Sciences), die Arbeit an einer Tatortnorm auf
CEN-Ebene (CEN/PC 419 – Forensic Science Processes) wurde daher eingestellt.
Ein Überblick aller Normen, die die Forensik betreffen, liegt der Bundesregierung
nicht vor.
7. Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der
europäischen Zusammenarbeit der kriminaltechnischen Institute?
Die fachliche Zusammenarbeit der KTI erfolgt im Sinne eines ständigen Wissens-
und Erfahrungsaustauschs im Rahmen von ENFSI und wird seitens der
Bundesregierung nicht als defizitär bewertet.
8. Inwiefern könnten die Akkreditierung kriminaltechnischer Bereiche oder die
Zertifizierung von Sachverständigen aus Sicht der Bundesregierung etwaige
Defizite verringern?
Eine Akkreditierung ist ein formaler Kompetenznachweis auf Grundlage einer
Norm (z. B. 17020/17025) durch eine Konformitätsbewertungsstelle. Die
Vergleichbarkeit der Leistungsfähigkeit bzw. der Untersuchungsergebnisse der
akkreditierten Organisationseinheiten wird damit sichergestellt.
Voraussetzung für eine Akkreditierung einer Organisationseinheit ist die
Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems, das auch den
Kompetenzerhalt der Sachverständigen umfasst. Eine zusätzliche Zertifizierung von
Sachverständigen wird daher aus Aufwand-Nutzen-Erwägungen abgelehnt.
Der Akkreditierungsprozess und die regelmäßige Reakkreditierung binden
erhebliche Ressourcen. Die Akkreditierung einzelner kriminaltechnischer Bereiche
muss daher immer unter einer Aufwand-Nutzen-Betrachtung erfolgen. Auf die
Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
9. Im Rahmen welcher Informationsaustauschsysteme auf EU-Ebene sind
entsprechende Daten oder Austauschverfahren mittlerweile standardisiert, und
um welche Mindestnormen oder sonstigen Vorschriften handelt es sich
dabei?
Gemäß den Beschlüssen des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des
Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (Beschluss 2008/615/JI sowie
2008/616/JI), wurden u. a. Regelungen zu folgenden Maßnahmen zwischen
EU-Mitgliedstaaten vereinbart:
automatisierter Abruf/Abgleich von DNA-Profilen (durch gegenseitigen
Zugriff auf Index-Datenbanken),
Gewinnung molekulargenetischen Materials/Übermittlung von DNA-
Profilen,
automatisierter Abruf daktyloskopischer Daten (durch gegenseitigen Zugriff
auf Index-Datenbanken).
Der Beschluss des Rates 2008/615/JI bedarf einer innerstaatlichen Umsetzung in
den Mitgliedstaaten, da er nicht unmittelbar wirkt. Die Mitgliedstaaten sind
verpflichtet, ab dem Umsetzungszeitpunkt gemäß Artikel 23 des Beschlusses
2008/616/JI für den DNA-Datenaustausch bestehende Standards, wie
beispielsweise ESS (European Standard Set) oder ISSOL (Interpol Standard Set of Loci),
zu verwenden. Im Einzelnen:
Daktyloskopie:
Gemäß den o. g. EU-Prüm-Beschlüssen ist ein dezentrales asynchrones System
konzipiert und implementiert worden, in dem ein elektronischer
Datenaustausch/Abgleich mit Finger-/Handflächen-Spuren sowie Personen zwischen allen
angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht ist. Die von allen
angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten zum Abgleich zur Verfügung gestellten
daktyloskopischen Daten entsprechen dem Prüm-Standard Interpol Implementation.
DNA:
Darüber hinaus ist auf der Grundlage der o. g. EU-Prüm-Beschlüsse ein
dezentrales asynchrones System konzipiert und implementiert worden, mit dem ein
elektronischer Datenaustausch/Abgleich von DNA-Spuren sowie Personen
zwischen allen angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten möglich ist. Bei diesem DNA-
Datenaustausch werden lediglich die NON-CODED-Teile eines DNA-Profils für
die Identifikation verwendet. Die von allen angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten
zum Abgleich zur Verfügung gestellten DNA-Daten entsprechen dem ESS-
Standard (European Standard Set of Loci).
Kraftfahrzeuge (Kfz):
Basierend auf den o. g. EU-Prüm-Beschlüssen ist für den Kfz-Bereich ein
dezentrales synchrones System konzipiert und implementiert worden, mit dem sich
zwei Datenströme des Abfragens (eingehend und ausgehend) jeweils mit KBA
bzw. BKA als Kopfstelle in täglichem Einsatz befinden. Bei ausgehenden
Abfragen deutscher Polizeibehörden nach ausländischen Kfz-Kennzeichen sowie,
soweit vorhanden, FIN und Versicherungsinformationen, werden die
Abfrageergebnisse aus den angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten gemäß der vereinbarten
EU-Spezifikation umgehend zurückgegeben.
10. Welchen Stellenwert hat aus Sicht der Bundesregierung das Problem, dass
aus den EU-Mitgliedstaaten angeforderte oder ungefragt gelieferte
kriminaltechnische Daten mitunter von schlechter Qualität sind (bitte etwaige
auftretende Probleme erläutern)?
Daktyloskopie:
In deutschen Prüm-Daktyloskopie-Datenbeständen werden alle Eingänge
elektronisch nach ihrer technischen Qualität bzw. der technischen Korrektheit des
Datensatzes bewertet. Liegen technische Mängel vor, wird dies dem anfragenden
Staat durch eine Fehlermeldung mitgeteilt.
Werden beim Austausch der Daten die darüber hinaus definierten
daktyloskopischen Standards nicht eingehalten, können die übermittelten Daten in der Regel
nicht automatisiert verarbeitet werden. Dies erzeugt einen manuellen
Arbeitsaufwand. Im Einzelfall können die Daten auch unbrauchbar sein. Mit abnehmender
daktyloskopischer Qualität der zu Recherchezwecken übermittelten Daten, sinkt
die Trefferwahrscheinlichkeit.
DNA:
Da durch die Ratsbeschlüsse zum Vertrag von Prüm die fachlichen
Mindeststandards genau definiert sind und alle außerhalb dieses Rahmens vorliegenden
Datensätze abgewiesen werden, gibt es im Zusammenhang mit dem automatisierten
DNA-Austausch keine Qualitätseinbußen.
Kfz:
Alle ausgehenden Kfz-Abfragen werden vom BKA gebündelt und über das KBA
an die angebundenen EU-Mitgliedstaaten geschickt. Die Ergebnisse der Abfragen
aus Deutschland gehen direkt an die abfragenden Polizeibehörden. Die
Datenqualität der Abfrageergebnisse hängt stark von den Datenbeständen in den
angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten ab.
11. Wie hat sich die Bundesregierung in dem Fragebogen zur Einrichtung eines
„Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ (EFSA) positioniert?
Der Einrichtung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ (EFSA) wird
grundsätzlich zugestimmt.
Eine obligatorische Akkreditierung weiterer kriminaltechnischer Disziplinen,
einschließlich der Tatortarbeit über die DNA-Analyse sowie die
Fingerspurenanalyse hinaus, ist aus deutscher Sicht zu vermeiden und wird in Abwägung des
benötigten Aufwands mit dem zu erwartenden Nutzen als kontraproduktiv
angesehen.
Auch die Einführung eines Kompetenznachweises von Sachverständigen, z. B. in
Form einer obligatorischen Zertifizierung einzelner Personen, wird aus deutscher
Sicht abgelehnt. Der Kompetenznachweis von Sachverständigen wird bereits
durch die Anforderungen der weltweit genutzten Akkreditierungsnormen
17020/17025 abgedeckt. Auch hier ist der notwendige Aufwand höher als der zu
erwartenden Nutzen.
Den durch die Niederländische Ratspräsidentschaft zur kurzfristigen Umsetzung
vorgeschlagenen Zielen
Entwicklung von Best-Practice-Leitfäden und Leistungstests für alle Bereiche
der Kriminaltechnik,
Entwicklung von Kursen zur forensischen Sensibilisierung von Mitarbeitern
von Polizei und Justiz und
Förderung des Austausches kriminaltechnischer Daten aus Datenbanken
stimmt die Bundesregierung grundsätzlich zu.
Das Netzwerk ENFSI spielt in der Realisierung einer EFSA eine zentrale Rolle.
Alle Aktivitäten, die zur Einrichtung einer EFSA für notwendig erachtet werden,
werden durch ENFSI bereits aktiv betrieben. Eine Stärkung von ENFSI wäre
daher wünschenswert und förderlich.
12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche
Mindestnormen oder bewährten Verfahren freiwillig und welche vorgeschrieben werden
sollten?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Welche Fragen oder offenen Punkte sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung in einem „way forward“-Dokument der Europäischen Kommission
angesprochen oder geregelt werden?
Die aktuelle Niederländische Ratspräsidentschaft hat die Erarbeitung eines
Aktionsplans zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des JI-Rats zur „European
Forensic Science Area“ (EFSA) auf ihre Agenda gesetzt („Guiding principles of the
Netherlands regarding the implementation of the Council conclusions for the
realisation of a European Forensic Science Area by 2020“). Die
Ratsschlussfolgerungen sehen folgende Maßnahmen vor:
Akkreditierung kriminaltechnischer Institute und Labore
Einhaltung der Kriterien für die Mindestkompetenzen des kriminaltechnischen
Personals
Erstellung gemeinsamer Leitfäden für bewährte Verfahren und deren
Anwendung bei der täglichen Arbeit der kriminaltechnischen Labore und Institute
Durchführung von Leistungstests/gemeinsamen Übungen hinsichtlich
kriminaltechnischer Tätigkeiten auf internationaler Ebene
Anwendung von Mindestqualitätsstandards für Tatortarbeit und die
Verwaltung von Beweismaterial vom Tatort bis zum Gerichtssaal
Anerkennung der Gleichwertigkeit kriminaltechnischer Tätigkeiten im
Rahmen der Strafverfolgung im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelarbeit
durch den Widerruf von Beweismitteln infolge technischer und qualitativer
Unterschiede und Erreichung wesentlicher Zeitverkürzungen bei der
Bearbeitung von Straftaten mit grenzüberschreitendem Charakter
Identifizierung optimaler und gemeinsamer Methoden für die Einrichtung,
Aktualisierung und Nutzung kriminaltechnischer Datenbanken
Nutzung neuer Entwicklungen der Kriminaltechnik bei der Bekämpfung von
Terrorismus, Organisierter Kriminalität und sonstigen kriminellen Aktivitäten
kriminaltechnische Sensibilisierung, insbesondere durch geeignete
Maßnahmen zur Ausbildung und Schulung von Bediensteten der Strafverfolgungs- und
der Justizbehörden
Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Förderung der Weiterentwicklung
der kriminaltechnischen Infrastruktur.
14. Was ist der Bundesregierung über Beteiligte und Zeitplan eines „way
forward“-Dokumentes der Europäischen Kommission bekannt?
Die Thematik war ein Tagesordnungspunkt der Law Enforcement Working Party
(LEWP) im Dezember 2015 sowie in der Tagung des informellen Rates der
Justiz- und Innenminister am 25./26. Januar 2016 in Amsterdam. Weitere
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Welche Konferenzen oder sonstigen Treffen zur Einrichtung eines
„Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2016 stattfinden?
Die Niederländische Ratspräsidentschaft hat eine internationale „Conference on
the European Forensic Science Area 2020: The way forward“ für den 2./3. Mai
2016 in Amsterdam angekündigt.
16. Welche weiteren Fördergelder aus welchen „Finanztöpfen“ hat die
Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung für die Umsetzung
eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ in Aussicht gestellt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
17. Hinsichtlich welcher Verfahren teilt die Bundesregierung die Einschätzung
der Europäischen Kommission, dass bei zukünftigen Forschungen Projekte
zur „digitalen/rechnergestützten Kriminaltechnik“ im Mittelpunkt stehen
müssten?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass bei
zukünftigen Forschungen Projekte zur „digitalen/rechnergestützten Kriminaltechnik“ im
Mittelpunkt stehen müssen, grundsätzlich und nicht nur hinsichtlich einzelner
Verfahren.
a) Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich des
grenzüberschreitenden Zugangs und der Sicherstellung von
elektronischen Beweismitteln (etwa Cloud-Daten, Vorratsdaten oder
Telekommunikationsüberwachung)?
Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich hinsichtlich des
grenzüberschreitenden Zugangs und der Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln im
Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren insbesondere dann
Schwierigkeiten, wenn unklar ist, in welchem Staat Daten bzw. Datenfragmente gespeichert
sind. Problematisch ist darüber hinaus die teilweise sehr lange Dauer von ggf.
erforderlichen Rechtshilfeverfahren.
b) Auf welche Weise sollten aus Sicht der Bundesregierung die Budapester
Konvention gegen Datennetzkriminalität oder die Europäische
Ermittlungsanordnung zur Erleichterung des Zugangs und der Sicherstellung
von elektronischen Beweismitteln genutzt oder ausgebaut werden?
Aus Sicht der Bundesregierung sollte die „Budapester Konvention“ (Convention
on Cybercrime) das zentrale völkerrechtliche Instrument in ihrem
Anwendungsbereich bleiben und fortentwickelt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5599 vom 17. Juli 2015 verwiesen.
Von der Richtlinie Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen dürften aus
Sicht der Bundesregierung erhebliche Fortschritte zu erwarten sein, vor allem was
die Frage der Eilbedürftigkeit von Ersuchen um Datensicherungen betrifft.
Einheitliche Formulare und vorgegebene Antwortfristen werden die
Rechtshilfeverfahren beschleunigen und vereinfachen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an
der Umsetzung der Richtlinie und beabsichtigt, die Richtlinie pünktlich in das
nationale Recht umzusetzen.
c) Inwiefern hält die Bundesregierung daran fest, dass für die Beantragung
des Zugangs und für die Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln
der Sitz des Diensteanbieters oder auch der betroffenen Personen
zugrunde liegen sollten und nicht der Standort der Server, auf dem sich die
Daten befinden?
Wenn Souveränitätsrechte von Staaten durch Ermittlungshandlungen anderer
Staaten berührt sind, sind grundsätzlich Rechtshilfeersuchen erforderlich, solange
internationale Übereinkommen nicht eine andere Lösung vorsehen. Etwaige
Rechtshilfeersuchen sind damit gegenwärtig an den Staat zu richten, in dem die
Daten gespeichert werden. Dieser Staat ist allerdings nicht immer bekannt oder
mit vertretbarem Aufwand feststellbar, siehe die Antwort zu Frage 17a. Deshalb
wird gegenwärtig im Kreis der EU-Mitgliedstaaten diskutiert, ob nach
alternativen Lösungen zu suchen ist, zu denen auch gehören könnte, an den Staat des
Providersitzes oder an den Staat des Aufenthaltes der betroffenen Person
anzuknüpfen. Die Diskussion befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die
Bundesregierung hat sich noch nicht auf bestimmte Lösungen festgelegt und wird an den
weiteren Beratungsprozess aktiv teilnehmen.
18. Welche weiteren Treffen haben seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache
18/6223 in dem vom Bundeskriminalamt bei Europol geleiteten Projekt
„Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“
stattgefunden, welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden nahmen daran
teil, und was wurde dort besprochen?
Im Zeitraum seit der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/6223 (1. Oktober 2015) bis zur Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/7490 vom 5. Februar 2016 hat kein weiteres Treffen in diesem Projekt
stattgefunden.
19. Welche weiteren Details zu Beginn und Ende, Teilnehmenden, Leadern und
Co-Leadern sowie Zielsetzung der unter dem Programm Horizont 2020
geförderten und unter Beteiligung von Europol durchgeführten Projekte
a) „e-FighTer“ (Decision Support Platform for Detecting Radicalisation and
Over/Cover Terrorist Communications through the Internet),
Nach Kenntnis der Bundesregierung wertet die Kommission die
Bewerbungsunterlagen für dieses Projekt noch aus. Europol hat seine Unterstützung für die
Bewerbung der Universität Granada unter dem Horizon 2020 Programm für ein für
36 Monate geplantes Projekt zugesagt. Beginn, Ende und weitere Teilnehmer
stehen noch nicht fest. Ziel ist eine Open Source-Lösung zum Entdecken von
terroristischen Aktivitäten, Cyberangriffen und offener sowie verborgener
Kommunikation von Terroristen über das Internet.
b) „RED-Alert“ (Real-Time Early Detection and Alert System for Online
Terrorist Content based on Social Network Analysis and Complex Event
Processing),
Nach Kenntnis der Bundesregierung wertet die Kommission die
Bewerbungsunterlagen für dieses Projekt noch aus. Europol hat seine Unterstützung für die
Bewerbung der Universität Birmingham City unter dem Horizon 2020 Programm
für ein für 36 Monate geplantes Projekt zugesagt. Beginn, Ende und weitere
Teilnehmer stehen noch nicht fest. Ziel ist, die Identifizierung von Inhalten mit
Terrorismusbezug in Echtzeit zu erleichtern, indem große Datenmengen aus
Online-Quellen zusammengefasst werden.
c) „DETECT-IT“ (DEtecting TErrorist ContenT on the InterneT)
sind der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7466)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wertet die Kommission die
Bewerbungsunterlagen für dieses Projekt noch aus. Europol hat seine Unterstützung für die
Bewerbung des Schwedischen Defence Research Agency unter dem Horizon 2020
Programm für ein für 36 Monate geplantes Projekt zugesagt. Beginn, Ende und
weitere Teilnehmer stehen noch nicht fest. Ziel ist die Entwicklung von
Instrumenten und Verfahren mit und für Strafverfolgungsbehörden zum Auffinden und
Analysieren von gewalttätigen extremistischen Internetinhalten und solchen mit
Terrorismusbezug.
20. Welche weiteren Details zu den Inhalten der vom European Expert Network
on Terrorism Issues auf einer Veranstaltung in Budapest und Stockholm
behandelten Themen „Role of online information for monitoring and
countering terrorism“ und „Social Media intelligence and handling of mass data
processing“ sind der Bundesregierung bekannt
(Bundestagsdrucksache 18/7466), und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zum
Verständnis der Maßnahmen machen?
Das Thema „Role of online information for monitoring and countering terrorism“
war im Rahmen einer Abfrage unter den EENeT1-Mitgliedern Ende 2014 als ein
Komplex bestimmt worden, der in einer Arbeitsgruppe des EENeT subgroup
meeting im März 2015 in Budapest eingehender diskutiert wurde. Der Austausch
1 Das EENeT ist ein informelles Expertennetzwerk ohne sicherheitspolitische Agenda. Der Austausch innerhalb des EENeT folgt den sog.
Chatham-House-Rules. Operative Daten werden nicht ausgetauscht.
in dieser Arbeitsgruppe, der während der EENeT-Jahrestagung im
November 2015 in Stockholm fortgesetzt wurde, bezog sich auf Erfahrungen der
einzelnen Arbeitsgruppenmitglieder mit folgenden Fragestellungen:
Wie verlässlich ist Social Media Intelligence (SocMInt) – Sichtung und
Auswertung von Internetseiten und Sozialen Netzwerken – und wie können
gewonnene Informationen auf Authentizität geprüft werden?
Inwieweit erlaubt die Arbeit verschiedener Dienststellen mit demselben
Medium unter Nutzung häufig derselben Quellen es, Arbeitsergebnisse zu
vergleichen und analytische Methoden auf Validität zu prüfen und ggf. zu verbessern?
Die Diskussionen waren also auf Fragen zu methodischen Vorgehensweisen
gerichtet. Zum Thema „handling of mass data processing“ präsentierte in Stockholm
ein Wissenschaftler eine Software, die es erlauben soll, visuelle Daten schnell und
effektiv auszuwerten, mit dem Ziel einer raschen Identifizierung von
Tatverdächtigen.
21. Welche Verfahren zum Data Mining, zur Verarbeitung von Massendaten,
zur Szenario-Modellierung, zur prediktiven Analyse oder zur Erstellung
kriminalistischer Hypothesen werden von den kriminaltechnischen Instituten
der Bundesregierung eingesetzt, und welche Software welcher Hersteller
wird dafür genutzt?
Das BKA verwendet die Suchalgorithmen der Firma DT-Search, um große
Datenmengen indexierbar durchsuchen zu können. Darüber hinaus werden – im
Rahmen der forensischen Aufbereitung von Beweismitteln – kommerzielle
Produkte genutzt, um im nicht allokierten Bereich von Datenträgern Daten- oder
Datenfragmente wiederherstellbar zu machen.
Verfahren zur Szenario-Modellierung, zur prediktiven Analyse und/oder zur
Erstellung kriminalistischer Hypothesen werden im BKA und damit in den
kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung, nicht genutzt.
22. Welche Verfahren zur algorithmischen Bildverbesserung für die forensische
Analyse, zur interaktiven forensischen Suche in großen Videoarchiven (auch
in Echtzeit), werden von den kriminaltechnischen Instituten der
Bundesregierung eingesetzt, und welche Software welcher Hersteller wird dafür
genutzt?
Im BKA und damit in den KTI der Bundesregierung, werden keine
algorithmischen Bildverbesserungsverfahren zur interaktiven forensischen Suche in großen
Videoarchiven eingesetzt.
23. Welche Verfahren zur automatisierten forensischen Textanalyse werden von
den kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung eingesetzt, und
welche Software welcher Hersteller wird dafür genutzt?
Das BKA nutzt zur automatisierten forensischen Textanalyse das
„Kriminaltechnische Informationssystem Texte“ (KISTE) zur Autorenerkennung.
Vollautomatische Verfahren zur Bearbeitung von kriminaltechnischen
Untersuchungsanträgen sind nicht im Einsatz.
Hersteller der KISTE-Software sind bzw. waren die Gesellschaft zur Förderung
angewandter Informatik e. V., Volmerstraße 3, 12489 Berlin bzw. die
Gesellschaft zur Förderung der angewandten Informatik (GfaI), Rudower Chaussee 30,
12489 Berlin.
Bei weiteren im BKA angewendeten Verfahren zur automatisierten forensischen
Textanalyse handelt es sich um Fremdsprachenerkennung, Dateityperkennung
und Entitätenextraktion. Es werden diesbezüglich keine kommerziellen
Softwareprodukte eingesetzt, sondern vielmehr Open Source Produkte und
Eigenentwicklungen verwendet.
24. Inwiefern kann die Antwort der Bundesregierung hinsichtlich staatlicher
Trojaner-Programme so verstanden werden, dass nicht nur die „Remote
Forensic Software User Group“ aufgelöst ist, sondern es auch keinerlei
andere Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte von
Zusammenschlüssen zur internationalen Zusammenarbeit unter Beteiligung
deutscher Behörden zur Nutzung staatlicher Trojaner-Programme gegeben
hat (Bundestagsdrucksache 18/7466)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu weiteren, von der bereits
beantworteten und referenzierten Abfrage nicht umfassten Aktivitäten im Sinne der
Fragestellung vor.
25. Welche weiteren Regierungen wurden in den letzten fünf Jahren vom
Bundeskriminalamt oder der Bundespolizei zum Thema „Strengthening
capacities for using IMSI Catcher“ unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/7466)?
In den zurückliegenden fünf Jahren wurden die Regierungen in der
Dominikanischen Republik (DOM) sowie in Kroatien (HRV) entsprechend unterstützt.
Hierzu wird für DOM auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/154 vom 10. Dezember 2013 sowie für HRV auf die Antworten
der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 18/3979 vom 9. Februar
2015, 18/5146 vom 11. Juni 2015, 18/5814 vom 24. August 2015 und 18/6532
vom 2. November 2015 verwiesen.
Weiterhin wurde 2012 die Türkei im Rahmen des Twinning Projekts
„Strengthening the Investigation Capacity of Turkish National Police and Gendarmerie
against Organized Crime” durch Schulungsmaßnahmen unterstützt.
26. Mit welchem Personal nahmen Bundesbehörden an der Konferenz „Follow
the money: Finanzermittlungen“ am 10. und 11. Februar 2016 in Amsterdam
teil (
http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/follow-the-
money-finanzermittlungen)?
Das BMI und das BKA waren vertreten.
27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche „praktische[n]
Hilfsmittel“ die niederländische Ratspräsidentschaft auf der Konferenz vorstellte,
damit diese es der Polizei „ermöglichen, solche Ermittlungsmethoden
häufiger und effektiver einzusetzen“ (ebenda)?
Die im Rahmen des niederländischen Ratsvorsitzes veranstaltete Konferenz hatte
das Ziel, den weiteren Weg für die Umsetzung der in dem Ratsdokument
12657/2/12 REV2 GENVAL 51 „Final report on the fifth round of mutual
evaluations – ‚Financial crime and financial investigations“‘ niedergelegten
Empfehlungen im Kreis von Experten aus Mitgliedstaaten zu erörtern. Konkrete
Aussagen des niederländischen Ratsvorsitzes zu „praktischen Hilfsmitteln“ wurden im
Rahmen der Konferenz nicht getroffen.
28. Welche Details kann die Bundesregierung zu der für Ende 2015 anvisierten
Eingliederung des FIU.NET-Projekts zu Europol mitteilen
(Bundestagsdrucksache 18/6239)?
Das FIU.net-Sekretariat wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1.
Januar 2016 offiziell in die Organisationsstruktur von Europol integriert. Für die
Kommunikation der FIUs ist ab 2016 die Nutzung von SIENA angedacht. Neben
den 28 europäischen FIUs ist inzwischen auch Europol technisch an das FIU.net
angebunden. Um die Rahmenbedingungen für die zukünftige Zusammenarbeit
zwischen Europol und den europäischen FIUs zu formalisieren, wurde ein sog.
Interim Service Level Agreement – SLA (Gültigkeit 1. Januar bis 30. April 2016)
entworfen und abgestimmt. Die FIUs sollten dieses bis Ende Dezember 2015
unterzeichnen. Die FIU Deutschland hat das Interim SLA unterzeichnet. Über den
aktuellen Sachstand des abschließenden SLA, das ab dem 1. Mai 2016 in Kraft
treten soll, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die aktuelle dezentralisierte FIU.net-Anwendung soll solange weiter genutzt
werden, bis Europol die erforderlichen Anpassungen in SIENA umgesetzt hat.
a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern in
dem neuen „Anti-Terrorismus-Zentrum“ bei Europol die „Ma3tch“-
Technologie zur Analyse verdächtiger Geldströme genutzt wird?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Inwiefern hat das Bundeskriminalamt mittlerweile Daten zum Abgleich
über die „Ma3tch“-Funktionalität zur Verfügung gestellt?
Die FIU Deutschland ist als einzige Dienststelle im BKA an die FIU.net-
Anwendung angebunden und kann somit die „Ma3tch“-Technologie nutzen. Erstmalig
wurden Mitte Oktober 2015, im Rahmen eines Pilottests, Daten mit der FIU
Finnland ausgetauscht. Dieser Austausch verlief positiv, so dass ab Ende Oktober
2015 Daten mit allen anderen europäischen FIUs geteilt wurden. Seither werden
die Datensätze der FIU Deutschland regelmäßig aktualisiert und zum Abgleich
zur Verfügung gestellt.
c) Inwiefern plant auch das Bundeskriminalamt nach einer Prüfung der
Zulässigkeit die Einführung der „Ma3tch“-Technologie?
Die Frage der weiteren Nutzung der „Ma3tch“-Technologie zu Zwecken des
Inforationsaustausches stellt sich in erster Linie auf europäischer Ebene. Die
Kommission hat die „Ma3tch“-Technologie beispielsweise kürzlich im
Zusammenhang mit ECRIS2 ins Spiel gebracht.
2 European Criminal Records Information System
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ISSN 0722-8333]