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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mindestvorschriften und Mindestnormen der EU-Mitgliedstaaten für kriminaltechnische Tätigkeiten "vom Tatort bis zum Gerichtssaal"

Kriminaltechnische Institute (KTI) des Bundes, Beteiligung am "europäischen Netz der kriminaltechnischen Institute" (ENFSI), Forschungsprojekte, Defizite deutscher kriminaltechnischer Mindestvorschriften und -normen, internationale Vereinheitlichung forensischer Verfahren, Standardisierung der Informationsaustauschsysteme auf EU-Ebene, Mindestnormen, Qualität kriminaltechnischer Daten, Einrichtung eines "Europäischen Kriminaltechnischen Raums" (EFSA), Projekte zur "digitalen/rechnergestützten Kriminaltechnik", Sicherstellung elektronischer Beweismittel, Einsatz von Verfahren betr. Data Mining, Verarbeitung von Massendaten, Szenario-Modellierung, prediktive sowie forensische Bild- und Textanalyse, Trojaner-Programme, Konferenz "Follow the money: Finanzermittlungen", Eingliederung des FIU.NET-Projekts in Europol, Nutzung der "Ma3tch"-Technologie<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/749005.02.2016

Mindestvorschriften und Mindestnormen der EU-Mitgliedstaaten für kriminaltechnische Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Halina Wawzyniak, Jan van Aken, Annette Groth, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer mehr machen die zuständigen kriminaltechnischen Institute von digitalen Spuren Gebrauch, häufig kommen dabei Data Mining-Verfahren zur Suche nach Kreuztreffern in verschiedenen Datenbanken zur Anwendung (Bundestagsdrucksachen 17/11582, 17/13441, 18/6239). Allerdings sind die Formate der Datensätze in den Mitgliedstaaten häufig unterschiedlich, auch die von der Kriminaltechnik eingesetzte Software variiert. Dies betrifft auch den Bereich der Forensik, also die Sicherstellung und Auswertung von Beweisen vor Gericht. Im Jahr 2011 hatten die Innen- und Justizminister deshalb mit der Initiative „Europäischer Kriminaltechnischer Raum“ („European Forensic Science Area, EFSA) die Qualitätssicherung und Standardisierung der Auswerteverfahren beschlossen (Schlussfolgerungen des Rates für Justiz und Inneres, Brüssel am 13. und 14. Dezember 2011). In den unter polnischer Präsidentschaft verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen stand der damals bereits praktizierte polizeiliche Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen im Rahmen des Prüm-Verfahrens im Mittelpunkt.

Die Europäische Kommission finanziert entsprechende Forschungen auch zur Analyse von Finanzströmen, Ballistik, Sprengstoffen, Suchtstoffen, Handschriften, gestohlenen Fahrzeugen oder Banknoten (www.cepol.europa.eu/sites/ default/files/science-research-bulletin-10.pdf). „Innovative kriminaltechnische Untersuchungen“ werden besonders gefördert. Im Mittelpunkt stehen Verfahren zur „digitalen/rechnergestützten Kriminaltechnik“. Digitale Spuren können etwa auf beschlagnahmten Telefonen und Rechnern, aber auch in Video- und Audiodateien vorliegen (Bundestagsdrucksache 18/7285). Strafverfolger machen überdies von automatisierten Überwachungsmethoden Gebrauch, etwa zur Nummernschilderkennung oder zur musterbasierten Analyse der Videoüberwachung.

Nun sollen über das letztes Jahr gestartete EU-Forschungsprogramm Horizont 2020 weitere Gelder in die Kriminaltechnik fließen („Die Europäische Sicherheitsagenda“, COM/2015/0185 final). Ziel ist die Festlegung kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen für alle Schritte kriminaltechnischer Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“. Begünstigt werden die Forensik-Abteilungen der Mitgliedstaaten, die sich im Europäischen Netz der kriminaltechnischen Institute (ENFSI) zusammengeschlossen haben. Beteiligt sind außer dem Bundeskriminalamt mehrere Landeskriminalämter, darunter Düsseldorf, Hamburg und Berlin (www.enfsi.eu/sites/default/files/files/net.enfsi_ raport2014.pdf). Auch die Strafverfolger forschen an neuen Methoden zur Verfolgung und Auswertung digitaler Spuren, zuständig ist dafür das Europäische Netz technischer Dienste für die Strafverfolgung (ENLETS). Dabei geht es unter anderem um Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Trackings mit Peilsendern oder den Einsatz von Drohnen (www.europol.europa.eu/sites/default/files/ publications/edoc-775774-v1-redacted_version_cs_argos_overall_conference_ hq_141126-28_agenda.pdf).

Vor der Festlegung und Bewilligung neuer Forschungsprojekte hatte die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung, zu der die beiden Polizeinetzwerke ENFSI und ENLETS gehören, einen Fragebogen in den Mitgliedstaaten zirkuliert (Ratsdokument 5154/16). Abgefragt wurden die dort vorhandenen Methoden und Strukturen, aber auch ob die europäische Standardisierung freiwillig sein soll oder vorgeschrieben werden sollte. Die Teilnehmenden der Umfrage befürworteten eine Roadmap zur Schaffung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums 2020“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche kriminaltechnischen Institute werden von den dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Verteidigung oder dem Bundeskanzleramt nachgeordneten Behörden betrieben?

2

Welche Forensik-Abteilungen welcher deutschen Behörden beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung am „Europäischen Netz der kriminaltechnischen Institute“ (ENFSI)?

a) An welchen (Unter-)Arbeitsgruppen oder sonstigen Projekten nehmen die Polizeien teil?

b) Welche dieser (Unter-)Arbeitsgruppen werden von den deutschen Polizeien geleitet?

c) Welche weiteren Behörden welcher Mitgliedstaaten nehmen an diesen (Unter-)Arbeitsgruppen teil?

3

Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich deutscher kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen für alle Schritte kriminaltechnischer Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“?

4

Welche Techniken, Vorhaben oder Maßnahmen werden aus Sicht der Bundesregierung in Forschungen des ENFSI zu wenig gewichtet oder fehlen?

5

Für welche Projekte erhielten welche deutschen kriminaltechnischen Institute nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Fördergelder aus dem Forschungsrahmenprogramm FP 7 oder Horizont 2020 oder aus dem Fonds für die Innere Sicherheit – ISF-Polizei-Programm?

6

Auf Ebene welcher Institute des internationalen Normungswesens werden nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt forensische Verfahren international vereinheitlicht, und um welche handelt es sich dabei?

7

Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der europäischen Zusammenarbeit der kriminaltechnischen Institute?

8

Inwiefern könnten die Akkreditierung kriminaltechnischer Bereiche oder die Zertifizierung von Sachverständigen aus Sicht der Bundesregierung etwaige Defizite verringern?

9

Im Rahmen welcher Informationsaustauschsysteme auf EU-Ebene sind entsprechende Daten oder Austauschverfahren mittlerweile standardisiert, und um welche Mindestnormen oder sonstigen Vorschriften handelt es sich dabei?

10

Welchen Stellenwert hat aus Sicht der Bundesregierung das Problem, dass aus den EU-Mitgliedstaaten angeforderte oder ungefragt gelieferte kriminaltechnische Daten mitunter von schlechter Qualität sind (bitte etwaige auftretende Probleme erläutern)?

11

Wie hat sich die Bundesregierung in dem Fragebogen zur Einrichtung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ (EFSA) positioniert?

12

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche Mindestnormen oder bewährten Verfahren freiwillig und welche vorgeschrieben werden sollten?

13

Welche Fragen oder offenen Punkte sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in einem „way forward“-Dokument der Europäischen Kommission angesprochen oder geregelt werden?

14

Was ist der Bundesregierung über Beteiligte und Zeitplan eines „way forward“-Dokumentes der Europäischen Kommission bekannt?

15

Welche Konferenzen oder sonstigen Treffen zur Einrichtung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattfinden?

16

Welche weiteren Fördergelder aus welchen „Finanztöpfen“ hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung für die Umsetzung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ in Aussicht gestellt?

17

Hinsichtlich welcher Verfahren teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass bei zukünftigen Forschungen Projekte zur „digitalen/rechnergestützten Kriminaltechnik“ im Mittelpunkt stehen müssten?

a) Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich des grenzüberschreitenden Zugangs und der Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln (etwa Cloud-Daten, Vorratsdaten oder Telekommunikationsüberwachung)?

b) Auf welche Weise sollten aus Sicht der Bundesregierung die Budapester Konvention gegen Datennetzkriminalität oder die Europäische Ermittlungsanordnung zur Erleichterung des Zugangs und der Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln genutzt oder ausgebaut werden?

c) Inwiefern hält die Bundesregierung daran fest, dass für die Beantragung des Zugangs und für die Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln der Sitz des Diensteanbieters oder auch der betroffenen Personen zugrunde liegen sollten und nicht der Standort der Server, auf dem sich die Daten befinden?

18

Welche weiteren Treffen haben seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/6223 in dem vom Bundeskriminalamt bei Europol geleiteten Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ stattgefunden, welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden nahmen daran teil, und was wurde dort besprochen?

19

Welche weiteren Details zu Beginn und Ende, Teilnehmenden, Leadern und Co-Leadern sowie Zielsetzung der unter dem Programm Horizont 2020 geförderten und unter Beteiligung von Europol durchgeführten Projekte

a) „e-FighTer“ (Decision Support Platform for Detecting Radicalisation and Over/Cover Terrorist Communications through the Internet),

b) „RED-Alert“ (Real-Time Early Detection and Alert System for Online Terrorist Content based on Social Network Analysis and Complex Event Processing),

c) „DETECT-IT“ (DEtecting TErrorist ContenT on the InterneT) sind der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7466)?

Welche weiteren Details zu den Inhalten der vom European Expert Network on Terrorism Issues auf einer Veranstaltung in Budapest und Stockholm behandelten Themen „Role of online information for monitoring and countering terrorism“ und „Social Media intelligence and handling of mass data processing“ sind der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7466), und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zum Verständnis der Maßnahmen machen?

20

Welche weiteren Details zu den Inhalten der vom European Expert Network on Terrorism Issues auf einer Veranstaltung in Budapest und Stockholm behandelten Themen „Role of online information for monitoring and countering terrorism“ und „Social Media intelligence and handling of mass data processing“ sind der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7466), und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zum Verständnis der Maßnahmen machen?

21

Welche Verfahren zum Data Mining, zur Verarbeitung von Massendaten, zur Szenario-Modellierung, zur prediktiven Analyse oder zur Erstellung kriminalistischer Hypothesen werden von den kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung eingesetzt, und welche Software welcher Hersteller wird dafür genutzt?

22

Welche Verfahren zur algorithmischen Bildverbesserung für die forensische Analyse, zur interaktiven forensischen Suche in großen Videoarchiven (auch in Echtzeit), werden von den kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung eingesetzt, und welche Software welcher Hersteller wird dafür genutzt?

23

Welche Verfahren zur automatisierten forensischen Textanalyse werden von den kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung eingesetzt, und welche Software welcher Hersteller wird dafür genutzt?

24

Inwiefern kann die Antwort der Bundesregierung hinsichtlich staatlicher Trojaner-Programme so verstanden werden, dass nicht nur die „Remote Forensic Software User Group“ aufgelöst ist, sondern es auch keinerlei andere Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte von Zusammenschlüssen zur internationalen Zusammenarbeit unter Beteiligung deutscher Behörden zur Nutzung staatlicher Trojaner-Programme gegeben hat (Bundestagsdrucksache 18/7466)?

25

Welche weiteren Regierungen wurden in den letzten fünf Jahren vom Bundeskriminalamt oder der Bundespolizei zum Thema „Strengthening capacities for using IMSI Catcher“ unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/7466)?

26

Mit welchem Personal nahmen Bundesbehörden an der Konferenz „Follow the money: Finanzermittlungen“ am 10. und 11. Februar 2016 in Amsterdam teil (http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/follow-the- money-finanzermittlungen)?

27

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche „praktische[n] Hilfsmittel“ die niederländische Ratspräsidentschaft auf der Konferenz vorstellte, damit diese es der Polizei „ermöglichen, solche Ermittlungsmethoden häufiger und effektiver einzusetzen“ (ebenda)?

28

Welche Details kann die Bundesregierung zu der für Ende 2015 anvisierten Eingliederung des FIU.NET-Projekts zu Europol mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/6239)?

a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern in dem neuen „Anti-Terrorismus-Zentrum“ bei Europol die „Ma3tch“-Technologie zur Analyse verdächtiger Geldströme genutzt wird?

b) Inwiefern hat das Bundeskriminalamt mittlerweile Daten zum Abgleich über die „Ma3tch“-Funktionalität zur Verfügung gestellt?

c) Inwiefern plant auch das Bundeskriminalamt nach einer Prüfung der Zulässigkeit die Einführung der „Ma3tch“-Technologie?

Berlin, den 4. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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