[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
25. Februar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7740
18. Wahlperiode 29.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Cornelia Möhring, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7507 –
Zunehmende Beschäftigung und bleibende Benachteiligung von Frauen
am Arbeitsmarkt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Die gesellschaftliche Gleichstellung
der Geschlechter ist aus Sicht der Fragesteller auch in Deutschland weiterhin
eher Ziel als Realität. Ganz entscheidend für die gesellschaftliche Stellung der
Frauen ist ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und daher ihre Teilnahme am
Wirtschaftsleben und am Arbeitsmarkt.
Die Beschäftigtenzahlen insgesamt liegen in Deutschland so hoch wie seit
langem nicht mehr. Einen wesentlichen Anteil an diesem Zuwachs hat die
steigende Berufstätigkeit von Frauen. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
nimmt relativ zu. Auch wenn der gesetzliche Mindestlohn aus Sicht der
Fragesteller zu niedrig festgelegt ist und zahlreiche Ausnahmen zulässt, hat seine
Einführung der traditionell extrem niedrigen Entlohnung bestimmter
Beschäftigungsfelder, in denen überproportional häufig Frauen arbeiten,
entgegengewirkt.
Viele Betriebe im Handwerk und im verarbeitenden Gewerbe beklagen einen
Fachkräftemangel. Der weiterhin stark geschlechtsspezifisch segregierte
Ausbildungsmarkt führt aber dazu, dass Stellen im naturwissenschaftlich-
technischen Bereich (sog. MINT-Bereich) weiterhin vorwiegend mit Männern besetzt
werden. Frauen dagegen nehmen weiterhin häufiger Beschäftigungen in
Branchen und Berufen auf, deren Entlohnung und Arbeitsbedingungen
unterdurchschnittlich sind (vgl. Bundesagentur für Arbeit, Jahresbericht 2015, S. 46;
Bundesagentur für Arbeit, Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Frauen und Männer
am deutschen Arbeitsmarkt, 2014, S. 4 und 8). Die zunehmende Berufstätigkeit
von Frauen bedeutet deshalb keinesfalls automatisch ihre wirtschaftliche
Gleichstellung mit berufstätigen Männern. Um Hinweise auf politischen
Handlungsbedarf zu gewinnen, muss daher genau geschaut werden, ob und in
welcher Form Frauen von der verhalten positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt
profitieren und diese zu einer realen Verbesserung der Stellung und der Chancen
von Frauen beiträgt.
1. Wie hat sich die Erwerbsquote von Frauen seit dem Jahr 2005 entwickelt
(bitte pro Jahr und nach alten und neuen Bundesländern, nach
sozialversicherungspflichtiger, geringfügig entlohnter, selbständiger und sonstiger
Berufstätigkeit aufschlüsseln)?
Nach Angaben aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes ist der Anteil
der Erwerbspersonen an der gleichaltrigen Bevölkerung im Alter von 15 bis unter
65 Jahren seit dem Jahr 2005 von 73,7 Prozent auf 77,5 Prozent im Jahr 2014
gestiegen. Der Anstieg war bei Frauen mit 6 Prozentpunkten deutlich höher als
bei den Männern mit 1,8 Prozentpunkten. Weitere Angaben sind in Tabelle 1
dargestellt. Erwerbsquoten nach verschiedenen Erwerbsformen lassen sich nicht
sinnvoll berechnen, Angaben zu Erwerbstätigen nach verschiedenen
Beschäftigungsformen sind in der Antwort zu Frage 2 enthalten.
Tabelle 1: Erwerbsquoten1) nach Gebietsstand und Geschlecht in der
Altersgruppen 15 bis unter 65 Jahren; in Prozent
1) Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an der gleichaltrigen Bevölkerung.
2) Ab 2005: Quoten auf Basis Jahresdurchschnittswert. Ab 2011: Hochrechnung auf Basis Zensus 2011,
davor Volkszählung 1987 bzw. zentrales Einwohnerregister der ehemaligen DDR.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
2. Wie viele Frauen sind in den Jahren seit 2005 in absoluten Zahlen
erwerbstätig gewesen (bitte pro Jahr und nach alten und neuen Bundesländern, nach
sozialversicherungspflichtiger, selbständiger und sonstiger Berufstätigkeit
aufschlüsseln)?
Nach Angaben aus dem Mikrozensus des statistischen Bundesamtes waren im
Jahr 2014 rund 18,6 Millionen Frauen erwerbstätig. Das waren fast 2,2 Millionen
bzw. 13,2 Prozent mehr als noch im Jahr 2005. Der Anstieg in diesem Zeitraum
ging fast ausschließlich auf die Zahl der abhängig Erwerbstätigen zurück
(+2,2 Millionen Frauen). Ein leichter Anstieg war auch bei der Gruppe der
selbstständig tätigen Frauen zu beobachten (+132 000 Frauen), während sich bei
der ohnehin kleinen Gruppe der mithelfenden Familienangehörigen ein Rückgang
(-195 000 Frauen) ergab.
Jahr 2)
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
2014 77,5 82,2 72,8 77,1 82,3 71,9 79,1 81,8 76,3
2013 77,4 82,3 72,4 76,9 82,3 71,5 79,3 82,2 76,2
2012 77,0 82,3 71,7 76,5 82,3 70,7 79,2 82,2 76,0
2011 77,1 82,4 71,8 76,4 82,3 70,6 79,8 82,9 76,6
2010 76,5 82,1 70,7 75,7 81,9 69,4 79,6 82,8 76,1
2009 76,2 82,0 70,3 75,4 81,9 68,9 79,2 82,4 75,8
2008 75,8 81,8 69,6 75,2 81,9 68,3 78,2 81,6 74,7
2007 75,5 81,6 69,2 74,8 81,7 67,9 77,9 81,3 74,4
2006 74,8 81,1 68,4 74,3 81,4 67,1 76,9 80,1 73,4
2005 73,7 80,4 66,8 73,2 80,8 65,5 75,7 79,1 72,1
Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder mit Berlin
Tabelle 2: Erwerbstätige Frauen nach Stellung im Beruf; in Tsd.
Differenzen ergeben sich durch Auf- und Abrunden der Werte.
1) Ab 2011 erfolgt die Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011,
die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
Mithelfende abhängig
Familien- Erwerbstätige
angehörige
2005 16 432 1 228 318 14 885
2006 16 867 1 264 293 15 310
2007 17 272 1 287 305 15 680
2008 17 546 1 285 264 15 997
2009 17 690 1 311 180 16 199
2010 17 891 1 343 159 16 389
20111) 18 022 1 370 159 16 493
2012 18 139 1 371 142 16.626
2013 18 425 1 363 132 16.931
2014 18 597 1 360 123 17.114
Früheres Bundesgebiet
2005 13 070 956 292 11 821
2006 13 432 979 268 12 185
2007 13 774 1 005 280 12 489
2008 13 993 999 246 12 747
2009 14 099 1 026 169 12 904
2010 14 269 1 053 147 13 069
20111) 14 452 1 081 147 13 224
2012 14 593 1 076 133 13 384
2013 14 847 1 069 121 13 657
2014 14 987 1 064 115 13 808
2005 3 362 272 26 3 064
2006 3 435 285 25 3 125
2007 3 498 283 25 3 191
2008 3 553 286 18 3 249
2009 3 592 286 12 3 294
2010 3 622 290 12 3 320
20111) 3 569 289 12 3 269
2012 3 546 295 9 3.242
2013 3 578 293 11 3.274
2014 3 610 296 8 3.306
Deutschland
Neue Länder und Berlin
Jahr Zusammen
Davon
Selbstständige
Amtliche Informationen zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig
Beschäftigten liegen bei der Bundesagentur für Arbeit vor. Im Jahr 2015 gingen
knapp 14,3 Millionen Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
nach. Das waren fast 2,4 Millionen Personen bzw. rund 19,9 Prozent mehr als
noch im Jahr 2005. Der Anstieg fiel in Westdeutschland mit 21,2 Prozent etwas
stärker aus als in Ostdeutschland mit 15,3 Prozent. Die Zahl der ausschließlich
geringfügig beschäftigten Frauen lag im Jahr 2005 noch bei knapp 3,3 Millionen
Personen. Im Jahr 2015 lag die Zahl um fast 150 000 Personen bzw. rund 4,5
Prozent niedriger als noch im Jahr 2005. Der Rückgang war in Ostdeutschland mit
rund 33 000 Personen bzw. 8,6 Prozent etwas kräftiger als in Westdeutschland
mit einem Rückgang um 111 000 Personen bzw. 3,9 Prozent. Diese und weitere
Angaben ergeben sich aus Tabellen 3 und 4.
Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen; jeweils zum
Stichtag 30.6.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 4: Ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigte Frauen; jeweils zum
Stichtag 30.6.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
jeweils 30.06. Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
2005 11.895.163 9.401.715 2.486.503
2006 11.970.784 9.457.308 2.508.083
2007 12.134.454 9.582.436 2.542.662
2008 12.469.559 9.862.189 2.603.750
2009 12.615.297 9.978.695 2.633.289
2010 12.817.300 10.146.553 2.667.668
2011 13.112.153 10.404.886 2.704.606
2012 13.441.817 10.688.236 2.750.988
2013 13.649.914 10.871.365 2.776.488
2014 13.933.684 11.109.811 2.822.170
2015 14.267.125 11.398.190 2.866.472
jeweils 30.06. Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
2005 3.262.745 2.875.267 381.384
2006 3.351.805 2.942.335 403.339
2007 3.391.237 2.978.022 406.336
2008 3.393.484 2.979.102 403.955
2009 3.403.692 2.994.616 404.557
2010 3.371.630 2.963.822 403.306
2011 3.342.816 2.945.959 393.233
2012 3.294.572 2.904.935 386.252
2013 3.280.765 2.889.971 386.629
2014 3.263.247 2.878.869 380.356
2015 3.115.680 2.763.785 348.481
Im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können unter der
Rubrik „Statistik nach Themen/Beschäftigung/Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte bzw. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)“ entsprechende Zeitreihen
abgerufen werden.
3. Welches sind die sechs Branchen mit dem höchsten Anteil weiblicher
Beschäftigter?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht eine Auswertung der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen nach der Klassifikation der
Wirtschaftszweige (WZ 2008). Daraus ergibt sich, dass die meisten
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen im Gesundheitswesen, im Einzelhandel, in der
Öffentlichen Verwaltung, im Bereich Erziehung und Unterricht, im Bereich Heime
und im Sozialwesen tätig sind. Die genauen Angaben sind in Tabelle 5 dargestellt.
Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen nach
Wirtschaftszweigen*, jeweils zum Stichtag 30.6., Deutschland
*) gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ), Ausgabe 2008.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
4. Wie hoch liegen aktuell der durchschnittliche bereinigte sowie der
unbereinigte Verdienstunterschied (Gender Pay Gap) zwischen Männern und Frauen
in Deutschland, und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte
nach alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit dem Berichtsjahr 2006 jährlich
vergleichbare Zahlen zum sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap für
Deutschland. Die Werte für das Jahr 2014 können aus der Tabelle 7 entnommen
werden.
Tabelle 6: Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland; 2014
Deutschland Früheres Bun-desgebiet
Neue
Länder
%
Unbereinigter Verdienstunterschied 22 23 9
Bereinigter Verdienstunterschied 7 7 9
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienststrukturerhebung 2006; fortgeschätzt mit Ergebnissen der
vierteljährlichen Verdiensterhebung
Rang Wirtschaftsabteilung (2-Steller) nach WZ 2008
Insgesamt 14.267.125
1 86 Gesundheitswesen 1.862.469
2 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1.618.124
3 84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversiche 1.081.879
4 85 Erziehung und Unterricht 831.713
5 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 771.199
6 88 Sozialwesen (ohne Heime) 747.760
Der unbereinigte Gender Pay Gap beschreibt den prozentualen Unterschied im
durchschnittlichen Bruttoverdienst von abhängig beschäftigten Frauen und
Männern. Dieser unbereinigte Gap kann an den unterschiedlichen beruflichen
Merkmalen der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern hinsichtlich, Beruf und
Branche, Stellung im Beruf (Führungspositionen), Teilzeitbeschäftigung und
prekäre Beschäftigungsformen, Erwerbspausen oder Betriebsgrößen festgemacht
werden. Der bereinigte Gender Pay Gap misst den Verdienstabstand von Männern
und Frauen mit statistisch vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und
Erwerbsbiografien.
Damit ist die Lohnlücke aber noch nicht „erklärt“, denn hinter den statistisch
messbaren Merkmalen stehen:
Verhaltensmuster von Beschäftigten und Arbeitgebern, die von den
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gesellschaftlichen
Rollenbildern und Rollenstereotypen sowie durch materielle Anreize geprägt
sind,
darauf aufbauend unterschiedliche berufliche Chancen,
Einkommensperspektiven, Förder- und Aufstiegsmöglichkeiten in der betrieblichen Personalpolitik
und aufgrund von Arbeitsmarkt- und Branchenentwicklungen sowie
die zumeist mittelbare Benachteiligung beim Entgelt, die häufig eng mit der
Bewertung beruflicher Tätigkeiten, Teilzeitarbeit, geringfügiger
Beschäftigung, Erwerbspausen oder fehlender Tarifbindung zusammenhängt und durch
intransparente Entgeltregelungen und Lohnfindungsprozesse begünstigt wird.
Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) veröffentlicht
jährlich EU-weit vergleichbare Zahlen zum unbereinigten Gender Pay Gap für alle
Mitgliedsländer. Die Werte für das Jahr 2014 können Tabelle 2 entnommen
werden.
Tabelle 7: Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern (in Prozent) in
der Europäischen Union; 2014
EU-Mitgliedstaat Gender pay gap (in %)
Belgien 9.9
Bulgarien 13.4
Tschechische Republik
Dänemark 15.8
Deutschland 21.6 (p)
Estland 28.3 (p)
Irland
Griechenland
Spanien 18.8 (p)
Frankreich 15.3 (p)
Kroatien 10.4 (p)
Italien 6.5
Zypern 10.4
Lettland 15.2
Litauen 14.8
Luxemburg 8.6 (p)
Ungarn 15.1
Malta 4.5
Niederlande 16.2
Österreich 22.9 (p)
Polen 7.7
Portugal 14.5
Rumänien 10.1 (p)
Slowenien 2.9
Slowakei 21.1
Finnland 18.0 (p)
Schweden 14.6
Großbritannien 18.3
(p) vorläufige Angaben
Für Griechenland und Irland liegen für 2014 noch keine Angaben vor
Quelle: Eurostat
Einen bereinigten Gender Pay Gap der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
veröffentlicht EUROSTAT bisher nicht.
5. Wie hoch ist der Anteil von Frauen an atypischen
Beschäftigungsverhältnissen (bitte nach unterschiedlichen Formen atypischer Beschäftigung und nach
alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Auswertungen des Mikrozensus zu den Normalarbeitsverhältnissen und
atypischen Beschäftigungsverhältnissen basieren auf den so genannten
Kernerwerbstätigen. Zu den Kernerwerbstätigen werden alle Erwerbstätigen im Alter von 15
bis 64 Jahren ohne Personen in Bildung oder Ausbildung (Schüler, Studenten,
Auszubildende) und ohne Wehr-, Zivil- sowie Freiwilligendienstleistende
gezählt. Zu den atypischen Beschäftigungsformen gehören – in Abgrenzung vom
Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger
Arbeitsstunden pro Woche, geringfügig entlohnte Beschäftigungen, befristete
Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse. Zeitarbeit als Form der atypischen
Beschäftigung wird im Mikrozensus erst seit dem Jahr 2006 erfasst. Damit wäre ein
Vergleich der Jahre vor 2006 mit den Zeitreihen der „Normalarbeitnehmer/-
innen“ und der „atypisch Beschäftigte insgesamt“ für die Jahre ab 2006 verzerrt.
Im Jahr 2014 waren rund 16,8 Millionen Kernerwerbstätige weiblich. Darunter
waren rund 15,5 Millionen abhängig beschäftigte Frauen. Rund ein Drittel
(5,3 Millionen Frauen) davon war atypisch beschäftigt. Knapp 4,2 Millionen
Frauen waren in Teilzeit mit einer Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden pro Woche
beschäftigt, knapp 1,3 Millionen Frauen waren befristet beschäftigt, weitere
1,8 Millionen Frauen waren geringfügig beschäftigt und rund 200 000 Frauen
waren in der Leiharbeit beschäftigt (Kategorien nicht überschneidungsfrei). Diese
und weitere Ergebnisse sind in der Tabelle 8 dargestellt.
Tabelle 8: Kernerwerbstätige1) nach einzelnen Erwerbsformen; 2014; in Tsd.
1) Nur Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung/Ausbildung oder Freiwilligendienst.
2) Umfasst auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, die in der Tabelle nicht gesondert
ausgewiesen sind.
3) Gruppen nicht überschneidungsfrei.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
Insgesamt 35 879 32 021 7 506 2 464 4 868 2 335 666
Frauen 16 784 15 459 5 300 1 261 4 162 1 801 215
Frauenanteil in % 46,8 48,3 70,6 51,2 85,5 77,1 32,3
Insgesamt 28 878 25 820 6 305 1 912 4 279 1 980 509
Frauen 13 443 12 398 4 603 978 3 737 1 583 165
Frauenanteil in % 46,6 48,0 73,0 51,2 87,3 79,9 32,4
Insgesamt 7 001 6 201 1 202 551 589 354 157
Frauen 3 341 3 061 697 283 425 218 50
Frauenanteil in % 47,7 49,4 58,0 51,4 72,2 61,6 31,8
Insgesamt 2)
Abhängig Beschäftigte
Zeitarbeitnehmer/
-innen3)
Deutschland
Früheres Bundesgebiet
Neue Länder mit Berlin
Zusammen
Atypisch Beschäftigte
Zusammen
und zwar
Befristet
Beschäftigte3)
Teilzeitbeschäftigte
bis zu 20
Wochenstd.3)
Geringfügig
Beschäftigte3)
6. Wie hoch ist das Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten im Verhältnis zu
Kindern im entsprechenden Alter (bitte nach Bund und einzelnen
Bundesländern aufschlüsseln)?
Angaben zu den Betreuungsquoten für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kinder in Kindertagespflege, die nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung
oder eine Ganztagsschule besuchen, nach Altersgruppen und Ländern werden in
der Tabelle 9 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes dargestellt.
Tabelle 9: Betreuungsquoten für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinder
in Kindertagespflege am 1. März 2015, die nicht zusätzlich eine
Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, nach Altersgruppen und Ländern
Die bei der Quotenberechnung verwendeten Bevölkerungszahlen beruhen auf Ergebnissen der
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 zum 31.12.2014.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Angaben zu den Betreuungsquoten zum Stichtag 1. März 2016 werden vom
Statistischen Bundesamt voraussichtlich im Herbst 2016 herausgegeben.
7. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem
fortbestehenden Mangel an Kita-Plätzen, den Schwierigkeiten bei der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem Umfang der Übernahme der
Betreuungsleistungen hauptsächlich durch Mütter und den Unterschieden in
Umfang und Formen der Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen?
Wenngleich der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten vollendeten
Lebensjahr insgesamt erfüllt wird, bleibt die Versorgung lokal zum Teil noch
hinter den Bedarfen der Eltern zurück. Auch zur Erleichterung der Erwerbstätigkeit
muss sich der Ausbau der Kindertagesbetreuung daher fortsetzen. Denn von allen
Anzahl
Betreuungsquote
Anzahl
Betreuungsquote
Anzahl
Betreuungsquote
Anzahl
Betreuungsquote
Baden-Württemberg........................ 421 921 78 729 27,8 267 898 95,5 72 175 14,8 3 119 1,0
Bayern............................................. 528 975 92 668 27,5 302 874 93,5 130 491 23,6 2 942 0,8
Berlin............................................... 152 165 48 885 45,9 93 179 95,9 10 100 6,9 1 0,0
Brandenburg................................... 172 066 33 407 56,8 59 518 97,2 76 021 74,4 3 120 5,2
Bremen............................................ 25 512 4 698 27,1 14 749 91,0 5 917 21,8 148 0,9
Hamburg.......................................... 77 413 23 057 43,3 44 014 92,5 9 900 13,0 442 1,0
Hessen............................................ 257 466 47 713 29,7 149 127 93,6 59 503 22,0 1 123 0,7
Mecklenburg-Vorpommern.............. 104 390 21 719 56,0 38 509 96,3 43 661 67,8 501 1,3
Niedersachsen................................ 303 524 55 318 28,3 185 660 94,8 60 942 17,6 1 604 0,7
Nordrhein-Westfalen....................... 603 740 117 428 25,9 421 722 94,5 63 558 8,2 1 032 0,2
Rheinland-Pfalz............................... 151 344 30 286 30,6 96 066 97,3 24 361 14,3 631 0,6
Saarland.......................................... 33 644 6 011 28,3 20 764 96,7 6 730 18,0 139 0,6
Sachsen.......................................... 295 784 54 059 50,6 101 727 96,8 137 450 82,5 2 548 2,7
Sachsen-Anhalt.............................. 140 486 29 843 57,9 49 591 96,0 59 550 70,2 1 502 3,0
Schlesw ig-Holstein......................... 110 579 21 575 31,4 65 092 93,2 23 506 19,0 406 0,5
Thüringen........................................ 90 668 27 947 52,4 51 061 97,2 11 648 13,7 12 0,0
Deutschland.................................. 3 469 677 693 343 32,9 1 961 551 94,9 795 513 22,6 19 270 0,9
Früheres Bundesgebiet ohne Berlin 2 514 118 477 483 28,2 1 567 966 94,5 457 083 15,9 11 586 0,6
Neue Länder mit Berlin.................... 955 559 215 860 51,9 393 585 96,6 338 430 52,1 7 684 2,1
davon im Alter von … bis unter … Jahren
0 - 3 3 - 6 6 - 11 11 - 14Land
Kinder in Tagesbetreuung
insgesamt
Leistungen unterstützt die Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für Eltern, insbesondere Mütter, am stärksten. Mütter, deren Kinder
Betreuungsangebote nutzen, sind häufiger erwerbstätig, arbeiten länger und erzielen
ein höheres Erwerbseinkommen (Endbericht Gesamtevaluation der ehe- und
familienbezogener Leistungen in Deutschland, 2014, S. 354, Ziffer 830 und
S. 239). Befördert durch den Ausbau der Kinderbetreuung und das Elterngeld ist
seit 2007 die Erwerbstätigkeit von Müttern mit ein- und zweijährigen Kindern
beständig gestiegen; dies gilt vor allem für den vollzeitnahen und mittleren
Teilzeitumfang.
Zugleich zeigen die guten Erfahrungen mit dem Elterngeld, dass es darauf
ankommt, dass Eltern einander in Familie und Beruf unterstützen und
Familienleistungen dazu wirksam beitragen können. Die Partnermonate haben dazu geführt,
dass Väter mehr Betreuung der Kinder übernehmen und dadurch die
Berufstätigkeit der Mütter unterstützen. Mütter, deren Partner in Elternzeit ist, haben eine
mehr als doppelt so hohe Erwerbsquote (36 Prozent) wie Mütter, deren Partner
(gerade) nicht in Elternzeit ist (17 Prozent). Das Elterngeld Plus mit seinem
Partnerschaftsbonus orientiert sich an dem zwischenzeitlich entstandenen Ideal einer
gleichen, partnerschaftlichen Aufteilung der Mehrheit junger Eltern und stärkt sie
darin, sich die Zeitbudgets entsprechend aufzuteilen. Es fördert den frühen
Wiedereinstieg noch stärker als das bisherige Elterngeld und vermeidet damit
negative Auswirkungen von längeren Berufsausstiegen auf das Einkommen im
Lebensverlauf von Müttern.
8. Welche anderen, auch betrieblichen Hindernisse für die gleichberechtigte
Berufstätigkeit von Frauen sieht die Bundesregierung, und welche Strategien
verfolgt sie zu deren Behebung?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Familienpflichten wünschen sich vor
allem flexiblere Arbeitszeitmodelle, die gleichzeitig planbar und verlässlich sind.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird fortgesetzt, das ElterngeldPlus wurde
eingeführt und die Familienpflegezeit verbessert, um längere Auszeiten vom
Beruf zu vermeiden. Sie tragen zu einem frühen und gelungenen Wiedereinstieg von
Müttern nach einer Familienphase bei und tragen dem Wunsch vieler Väter
Rechnung, sich mehr Zeit für die Familie zu nehmen. Gerade vollzeitnahe Modelle mit
30 bis 35 Wochenstunden spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie auch in Fach-
und Führungspositionen möglich sind und eine partnerschaftliche Aufteilung von
familiären und beruflichen Aufgaben unterstützen.
Zur Verankerung einer familienfreundlichen Arbeitszeit- und
Unternehmenskultur in der deutschen Wirtschaft führt die Bundesregierung in enger
Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK und ZDH)
und dem DGB das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ durch.
Damit werden Arbeitgeber motiviert und unterstützt, mehr flexible,
familienfreundliche Arbeitszeitmodelle anzubieten, die Müttern mehr Karrierechancen und
Vätern mehr Familienzeit ermöglichen. Das zugehörige Unternehmensnetzwerk
beim DIHK zählt bereits über 6 000 Mitglieder und wächst kontinuierlich. Mit
dem Memorandum „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“, haben
die Partner im September 2015 ein starkes Signal für die gemeinsamen Interessen
und die gemeinsame Verantwortung für eine familienfreundliche Arbeitswelt
vorgelegt. Das Memorandum bietet die Grundlage und Orientierung für die
weiteren zukünftigen Aktivitäten der Partner zur Förderung einer
familienfreundlichen Arbeitswelt.
Dazu zählt auch, dass die Unternehmen den beruflichen Wiedereinstieg von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach einer familienbedingten
Erwerbsunterbrechung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Sorge für kleine Kinder stärker als
Thema für die betriebliche Personalpolitik wahrnehmen. Dies ist eines der Ziele,
die mit dem Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ verfolgt werden.
Unternehmen sollen für die Potenziale der Wiedereinsteigerinnen und
Berufsrückkehrerinnen sensibilisiert werden. Praktiziert wird dies im ESF-Programm
„Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“. Ein
Handlungsschwerpunkt des ESF-Programms ist die Förderung von Übergängen aus geringfügiger
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, da der berufliche Wiedereinstieg
allzu häufig mit einer lediglich geringfügigen Beschäftigung verbunden wird.
Auch hier sind Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen anzusprechen, zum
Beispiel um andere Arbeitszeitlösungen zu finden.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 kam es zu
einer verstärkten Umwandlung von geringfügig entlohnter in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zugleich gab es 2015 stärkere Lohnanstiege von
Minijobbern und ungelernten Arbeitskräften. Von beiden Entwicklungen haben
auch bzw. insbesondere Frauen profitiert.
Mit dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit plant die Bundesregierung dem
Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ zu mehr
Wirklichkeit zu verhelfen. Unternehmen ab 500 Beschäftigten werden dabei
verpflichtet, Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie deren
Wirkungen und Aktivitäten zur Sicherung von Entgeltgleichheit mit nach Geschlecht
aufgeschlüsselten Angaben zu Beschäftigung und Entgelten offenzulegen. Der
individuelle Auskunftsanspruch bringt die notwendige Transparenz für die
Beschäftigten. Denn jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter kann erfahren, nach
welchen Kriterien ihre/seine Tätigkeit eingestuft wird. Schließlich werden
Unternehmen aufgefordert, mit verbindlichen Verfahren (in Zusammenarbeit mit
Interessenvertretungen) in eigener Verantwortung Entgeltstrukturen zu überprüfen
und erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen.
Durch die Reform der Pflegeberufe und die Einführung der neuen
Pflegeausbildung werden typische „Frauenberufe“ aufgewertet. Die Reform ist mit einer
deutlichen Investition in die Ausbildung verbunden. Sie beendet die für einen
Mangelberuf nicht zu rechtfertigende Situation, dass Auszubildende für die
Ausbildung teilweise auch noch Schulgeld bezahlen müssen und eröffnet nicht zuletzt
durch die Einführung des ergänzenden Pflegestudiums neue und zusätzliche
Karriereoptionen. Durch die Reform werden Benachteiligungen der Altenpflege
gegenüber der Krankenpflege bei den Entwicklungs- und Einsatzmöglichkeiten, der
Ausbildungsfinanzierung sowie beim öffentlichen Image beseitigt und ein
notwendiger Angleichungsprozess auch in anderen Bereichen wie der Vergütung
unterstützt.
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat die
Bundesregierung zudem einen Rahmen geschaffen, um pflegende Angehörige in
ihren Aufgaben zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit für mehr Flexibilität
und Individualität in der Pflege zu geben.
Für eine gleichberechtigte Berufstätigkeit von Frauen ist der gleichberechtigte
Zugang zu Führungspositionen ein wichtiger Baustein. Mit dem am 1. Mai 2015
in Kraft getretenen „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
Dienst“ hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, das in Artikel 3 Absatz 2
Satz 1 Grundgesetz verankerte Grundrecht auf eine gleichberechtigte Teilhabe
von Frauen und Männern auch für den Bereich der Führungspositionen zu
erfüllen und den Anteil von Frauen in Führungsgremien von Wirtschaft und
Verwaltung signifikant zu erhöhen. Dieser ist trotz der großen und weiter steigenden Zahl
hochqualifizierter Frauen bisher gering.
Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen
Mitbestimmung unterliegen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent.
Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden
verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten,
Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.
Auch das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz
wurden novelliert, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen im
öffentlichen Dienst des Bundes zu erhöhen. Ab 2016 gilt für die Besetzung von
Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, eine
Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.
Ab dem Jahr 2018 soll dieser Anteil weiter auf 50 Prozent erhöht werden. Die
Bundesverwaltung wird künftig verpflichtet, im Gleichstellungsplan konkrete
Zielvorgaben für den Frauen- und Männeranteil auf jeder einzelnen
Führungsebene festzulegen. Darüber hinaus sind konkrete Maßnahmen festzulegen, wie
diese erreicht werden sollen.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beruflichen
Qualifikationsprofile der in Deutschland befindlichen weiblichen Flüchtlinge?
Zur Qualifikationsstruktur der Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland
liegen der Bundesregierung keine validen Angaben vor. Nach einer Kurzanalyse des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die sich auf der Grundlage einer
schriftlichen Befragung in 2014 auf die drei Herkunftsländer Afghanistan, Irak
und Syrien konzentriert, sind Frauen häufiger von geringer oder ganz fehlender
Bildung betroffen als Männer.
10. Welche geschlechtsspezifischen Bedarfe an Qualifizierung, Betreuung und
Beratung sieht die Bundesregierung, um gerade den weiblichen Flüchtlingen
die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu
erleichtern?
In der Arbeitsförderung richten sich die Bedarfe an Qualifizierung, Betreuung
und Beratung immer nach den individuellen Voraussetzungen bzw. dem
Beratungsbedarf der rat- bzw. arbeitsuchenden Personen. Insoweit ist auch bei
weiblichen Flüchtlingen eine möglichst umfassende Potenzialanalyse, einschließlich
der Erfassung von Kompetenzen, beruflichen Fähigkeiten und der Eignung
erforderlich, um weitergehende Qualifizierungs- und Beratungsangebote zu machen.
Darüber hinaus müssen nach Ansicht der Bundesregierung geflüchtete Frauen
ebenso wie geflüchtete Männer zügig an Integrationskursen und berufsbezogenen
Sprachkursen teilnehmen. Weiterhin ist Beratung bzgl. der weiteren beruflichen
Perspektive sinnvoll. Ebenfalls ist es sinnvoll, geflüchteten Frauen und Männern
gleichermaßen Wertvorstellungen und Rollenbilder in Deutschland zu vermitteln.
Müttern und Vätern sollten zudem Kenntnisse über das (früh-)kindliche
Bildungssystem in Deutschland vermittelt werden. Daneben wird spezifischer
Beratungs- und Unterstützungsbedarf für geflüchtete Frauen bzgl. der Stärkung ihres
Selbstwertgefühls sowie ihrer Rolle in Familie und Beruf gesehen. Weiterer
Beratungsbedarf kann sich individuell aus der bisherigen Fluchtgeschichte,
Gewalterfahrungen o. Ä. ergeben.
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung gut ein Jahr nach Einführung
des gesetzlichen Mindestlohns zu dessen Auswirkungen auf Entlohnung und
Einkommen weiblicher Beschäftigter vor (bitte nach alten und neuen
Bundesländern aufschlüsseln)?
Für gesicherte Erkenntnisse bezüglich der Wirkungen des gesetzlichen
Mindestlohns ist eine Evaluation mit unterschiedlichen Methoden notwendig, wie sie
sowohl die Mindestlohnkommission als auch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales im Rahmen des gesetzlichen Auftrages 2020 durchführen werden. Für
erste Hinweise wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]