[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
18. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7981
18. Wahlperiode 22.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws,
Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7608 –
Bilanz und Ausblick zur Chancengleichheit im Wissenschaftssystem
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2006 appellierte der damalige Präsident der Deutschen
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) Professor Dr. Ernst-Ludwig Winnacker an die sich bei
der Exzellenzinitiative beteiligenden Universitäten, ihre Aktivtäten zur
Geschlechtergleichstellung zu forcieren. Zuvor hatten die internationalen
Gutachterinnen und Gutachter massiv kritisiert, dass der Gleichstellungsaspekt in den
meisten eingereichten Antragsskizzen völlig unzureichend behandelt worden
war. 2006 ist auch das Jahr, in dem das Professorinnen-Programm von Bund
und Ländern startete und sich die großen Forschungsorganisationen mit der
„Offensive für Chancengleichheit“ dazu verpflichteten, deutlich mehr
Wissenschaftlerinnen an der Forschung zu beteiligen.
Zehn Jahre später stellt sich nach wie vor das Problem, dass
gleichstellungspolitische Veränderungen im Wissenschaftssystem nur sehr zögerlich greifen –
und das trotz weiterer gleichstellungspolitischer Impulse wie den DFG-
Gleichstellungsstandards aus dem Jahr 2008 und der Verpflichtung der
außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf das Kaskadenprinzip durch die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz (GWK) 2011. Zahlreiche Berichte belegen, wie die
Erfolge hinter den Erfordernissen zurückbleiben.
So stellt der jüngste GWK-Datenreport zu Frauen in Hochschulen und
außerhochschulischen Forschungseinrichtungen aus dem Jahr 2015 fest, dass
insbesondere bei den Professuren mit einer Steigerung des Frauenanteils von jährlich
durchschnittlich 0,77 Prozentpunkten in den letzten zehn Jahren nur ein
begrenzter Zuwachs zu verzeichnen sei (Materialien der GWK, Heft 45:
Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung, 19. Fortschreibung des
Datenmaterials –2013/2014 –, S. 11). Im aktuellen Monitoring-Bericht zum Pakt für
Forschung und Innovation konstatieren Bund und Länder bei allen
Forschungsorganisationen Nachholbedarf, ihre gleichstellungsbezogenen Instrumente zu
optimieren, um die selbstgesetzten Zielquoten zu erreichen (GWK-Heft 42:
Monitoring-Bericht 2015, S. 17). Und der kürzlich vorgelegte Imboden-Bericht zur
Evaluation der Exzellenzinitiative bilanziert, dass sich das Problem der „leaky
pipeline“, also das Phänomen der über den Karriereverlauf abnehmenden
Frauenanteile, in Deutschland während der vergangenen zehn Jahre zwar leicht
gebessert habe, aber immer noch größer als in anderen europäischen Ländern sei
(Evaluation der Exzellenzinitiative, Endbericht der Internationalen
Expertenkommission, 2016, S. 29).
CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit darauf
verständigt, dass sie bei Vereinbarungen über neue Förderinstrumente für die
Wissenschaft künftig verstärkt die Einhaltung von Gleichstellungsstandards und die
Festlegung konkreter Ziele für mehr Frauen in Führungspositionen verankern
werden.
Dies alles veranlasst, nach Bilanz und Ausblick zu fragen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuell erreichten Stand der
Gleichstellung
a) an den deutschen Hochschulen,
Hochschulen liegen grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Länder. Durch
eine Vielzahl von Maßnahmen im Hinblick auf Gleichstellung hat sich an den
Hochschulen viel getan. So konnte auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft
e. V. (DFG) deutliche Fortschritte bei der Fortentwicklung der Gleichstellung an
den Universitäten erkennen. Es wurden sehr viele Maßnahmen umgesetzt, das
Thema wird mittlerweile fast durchgängig als Leitungssaufgabe wahrgenommen
und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Ebenen in den
Hochschulen hat sich verbessert. Dennoch bleibt Gleichstellung weiterhin eine
Herausforderung. Bei der Entwicklung der tatsächlichen Frauenanteile auf den
verschiedenen Karrierestufen wurden Fortschritte gemacht, doch sind diese hinter
den Erwartungen der DFG zurückgeblieben. Die Bundesregierung begrüßt daher,
dass die DFG das Thema weiterhin engagiert verfolgt und erwartet dies auch von
den Hochschulen.
b) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und
Die Berichterstattung im Pakt für Forschung und Innovation zeigt, dass die
Wissenschaftsorganisationen DFG, Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Helmholtz-
Gemeinschaft (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und Leibniz-Gemeinschaft
(WGL) ihre Maßnahmen zur Förderung der Karrieren von Wissenschaftlerinnen
und zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ausbauen. Dies zeigt
Erfolge. So stiegen die Frauenanteile bei den C4/W3-äquivalenten Positionen
zwischen 2005 und 2013 kontinuierlich an (FhG: von 1 Prozent auf 5 Prozent,
HGF von 3 Prozent auf 12 Prozent, MPG von 6 Prozent auf 11 Prozent, WGL
von 6 Prozent auf 13 Prozent). Der Frauenanteil ist jedoch gerade in den
Führungsebenen noch weit von einer angemessenen Beteiligung entfernt.
Ein vorrangiges Ziel im Pakt für Forschung und Innovation bleibt es, signifikante
Steigerungen der quantitativen Repräsentanz von Frauen in den Organisationen
zu erreichen, insbesondere in Leitungspositionen. Hierzu sind weitere Aktivitäten
der am Pakt beteiligten Forschungsorganisationen erforderlich, um
chancengerechte und familienfreundliche Rahmenbedingungen der Karriereentwicklung zu
gewährleisten.
c) an den Ressortforschungseinrichtungen?
Bereits im „Konzept einer modernen Ressortforschung“ (2007) hat sich die
Bundesregierung für die Ressortforschung ausdrücklich zum Prinzip der
Chancengleichheit bekannt und darauf hingewiesen, dass „bei allen Stellenbesetzungen
die Wahrung der Chancengleichheit zu gewährleisten und im Rahmen der
Gleichstellung von Frauen und Männern eine Erhöhung des Frauenanteils in
Leitungspositionen anzustreben ist. Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben zeichnen
sich dadurch aus, dass sie hochqualifizierten Frauen und Männern attraktive
langfristige Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst mit guter Vereinbarkeit von Beruf
und Familie bieten.“ Die Umsetzung erfolgt entsprechend der vielfältigen
Gestaltungsformen im Bereich der Ressortforschung in einrichtungs- und
ressortspezifischer Verantwortung entlang der Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes,
wo dieses anwendbar ist, und hat bereits erhebliche Fortschritte erzielt. In vielen
Ressortforschungseinrichtungen liegt der Frauenanteil bei den Beschäftigten im
wissenschaftlichen Bereich bereits über 50 Prozent. So beträgt etwa im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der Anteil weiblicher
Beschäftigter im wissenschaftlichen Bereich 62 Prozent. Bei der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) liegt der Frauenanteil im höheren Dienst bei
rund 69 Prozent, bei den Führungspositionen bei 57 Prozent. Im Paul-Ehrlich-
Institut wurden von im Jahr 2015 ausgeschriebenen neun Stellen im
Forschungsbereich acht mit Frauen besetzt (entspricht 90 Prozent). Von den elf
ausgeschriebenen Wissenschaftsstellen außerhalb der Forschung wurden sieben mit Frauen
besetzt (entspricht rd. 64 Prozent). Die Wahrung der Chancengleichheit ist auch
Prüfpunkt bei den laufenden Evaluationen des Wissenschaftsrats sowie bei der
mittel- und langfristigen Strategieentwicklung vieler Einrichtungen.
2. Welche genuin neuen Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung
seit Beginn der 18. Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um
Gleichstellung in der Wissenschaft zu befördern?
Im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ haben sich die die
Bundesregierung tragenden Parteien zur Stärkung der Gleichstellung insbesondere
auch im Wissenschaftssystem bekannt. So hebt der Koalitionsvertrag z. B. die
Bedeutung der MINT-Bildung für Frauen hervor. Zielgerichtet sollen Mädchen
und junge Frauen für diese Berufsfelder begeistert und insbesondere der Anteil
von Studentinnen in den Fächern Informatik und Elektrotechnik erhöht werden.
Im Einklang mit diesen Zielen wirkt der vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) im Jahr 2008 initiierte Nationale Pakt für Frauen in MINT-
Berufen – „Komm, mach MINT.“ mit seinen Maßnahmen, um Mädchen zum
Studieneinstieg in MINT-Fächer zu motivieren und Abbrüche zu reduzieren. Die am
MINT-Pakt beteiligten Organisationen, Institutionen und Länder haben dazu eine
Vielzahl von Maßnahmen aufgelegt, die letztlich auch dazu beitragen, den Anteil
von Frauen an Führungspositionen in diesem Berufsfeld zu erhöhen. Zur
Stärkung des MINT-Pakts hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) 2015 die „Richtlinie zur Förderung von Projekten und
Fachveranstaltungen im Förderbereich ‚Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für
Frauen in Bildung und Forschung‘ (Erfolg mit MINT – Neue Chancen für
Frauen)“ mit einem geplanten Fördervolumen von 12 Mio. Euro aufgelegt. Mit
dieser neuen Förderbekanntmachung leistet das BMBF auch einen Beitrag zur
Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft im Rahmen der Digitalen
Agenda der Bundesregierung.
Die Fortführung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder
wurde ebenfalls im Koalitionsvertrag festgelegt. Für die Finanzierung der zweiten
Programmphase von 2013 bis 2017 stehen insgesamt 150 Mio. Euro zur
Verfügung, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden. Mit
dem Programm werden Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und
W3-Stellen in Form einer Anschubfinanzierung gefördert. So wird die Zahl der
Professorinnen an den Hochschulen erhöht. Das Programm unterstützt darüber
hinaus durch seine Förderbedingungen (Voraussetzung ist ein positiv bewertetes
Gleichstellungs- bzw. Fortschrittskonzept) die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf allen Qualifikationsstufen der Hochschulen sowie die Vereinbarkeit
von Familie und Wissenschaft.
3. Welche neuen weiteren Initiativen und Maßnahmen plant die
Bundesregierung noch für die laufende Legislaturperiode?
Chancengerechtigkeit ist ein durchgängiges Merkmal der Arbeit der
Bundesregierung. Sie setzt sich insbesondere dafür ein, dass Bildungs- und
Zukunftschancen junger Menschen nicht von individuellen Grunddispositionen, vom
Geschlecht oder von sozialer oder kultureller Herkunft abhängen. Diese Grundsätze
verwirklicht z. B. das Deutschlandstipendium. Maßnahmen, die angesichts des
aktuellen Flüchtlingszuzugs getroffen werden richten sich auch auf die
chancengerechte Bildungsbeteiligung dieser Menschen sowie ihre Integration in den
Arbeitsmarkt. Die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit eröffnet auch neue
Möglichkeiten für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland.
Auch im Rahmen der Gesundheitsforschung – wie der BMBF-Förderinitiative
„Gesund – ein Leben lang“ – werden zur Umsetzung von Chancengerechtigkeit
verschiedene Bevölkerungsgruppen hinsichtlich ihrer Gesundheitserfordernisse
in den Blick genommen. Dazu werden spezifische Förderaktivitäten zur
Gesundheitsforschung für Kinder und Jugendliche, die arbeitende Bevölkerung, betagte
Menschen und zur Gesundheit von Männern und Frauen aufgenommen. Dadurch
soll das Wissen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Entstehung und
im Verlauf von Krankheiten sowie in der Wirksamkeit von Präventions- und
Versorgungsmaßnahmen erweitert werden. Die Förderinitiative wurde am 9.
Dezember 2015 durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgestellt, die
Veröffentlichung der Förderbekanntmachung ist für das erste Quartal 2016
geplant.
4. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung seit dem Jahr 2013
jährlich für Wirksamkeitsstudien aufwendet, die gleichstellungspolitische
Maßnahmen und Instrumente in der Forschungsförderung auf ihr Wirkpotenzial
analysiert?
Wirksamkeitsstudien erfolgen zu gleichstellungspolitischen Maßnahmen und
Instrumenten, soweit sie darin festgelegt sind, zu den dort angegebenen
Zeitpunkten. Eine Gesamtübersicht liegt der Bundesregierung dazu nicht vor. In den
Jahren 2013 und 2014 fielen bezogen auf das BMBF keine Ausgaben für derartige
Wirksamkeitsstudien an. Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben für die laufende
Evaluation des Professorinnenprogramms bei 42 000 Euro; nach derzeitigem Stand
werden sie in 2016 weitere 70 000 Euro sowie 28 000 Euro in 2017 betragen.
5. Zu welchen gleichstellungspolitischen Programmen oder Instrumenten, die
die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode befördert, liegen Ergebnisse
der Wirkungsforschung vor, welche Erkenntnisse wurden gewonnen und wo
wurden oder sollen diese Ergebnisse zu einer evidenzbasierten
Weiterentwicklung der gleichstellungspolitischen Maßnahmen wie genutzt werden?
Zentrale gleichstellungspolitische Programme zur Verbesserung der
Chancengerechtigkeit im Wissenschaftssystem der laufenden Legislaturperiode sind das
Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder (zweite Programmphase)
und der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen.
Die zweite Programmphase des Professorinnenprogramms wird ebenso wie die
erste Programmphase extern evaluiert. Gegenstand der Evaluation sind die
Wirkungen des Programms auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in
Hochschulen, die Verbesserung der Frauenanteile auf allen Qualifikationsstufen im
Wissenschaftssystem und die Steigerung der Anzahl der Wissenschaftlerinnen in
Spitzenfunktionen des Wissenschaftsfeldes. Ziel der Evaluation ist es,
evidenzbasiert über die Fortsetzung und ggf. Weiterentwicklung des Programms durch
die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) zu entscheiden.
Um gesicherte Informationen über die Zielerreichung des Nationalen Pakts für
Frauen in MINT-Berufen (1. Phase 2008 bis 2011) zu erhalten, hat das BMBF
eine externe Evaluation beauftragt. Schwerpunkte der Evaluation waren die
Nutzung und Effekte ausgewählter BMBF-geförderter „Komm, mach MINT.“-
Projekte, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Service- und Bündelungsleistung der
Pakt-Geschäftsstelle. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind in die zweite
Förderphase (2011 bis 2014) sowie die laufende (2014 bis 2017) eingeflossen.
6. Was plant die Bundesregierung nach Auslaufen des Professorinnen-
Programms 2017?
Soll das Programm fortgesetzt werden, und wenn ja, welche Überlegungen
bestehen zum Konzept?
Gibt es andere Überlegungen anstelle oder in Ergänzung des Professorinnen-
Programms?
Über die Frage, ob das Professorinnenprogramm fortgesetzt werden soll, haben
Bund und Länder noch nicht entschieden. Dies wird auf Grundlage der Evaluation
des Programms (zweite Programmphase und Gesamtevaluation) gemäß der
Bund-Länder-Vereinbarung vom 6. Dezember 2012 im Jahr 2017 erfolgen.
Gegebenenfalls notwendige Überlegungen zur Weiterentwicklung des bisherigen
Konzepts erfolgen auf Basis der Evaluationsergebnisse.
7. Welchen statistischen Effekt hat das Professorinnen-Programm seit seinem
Bestehen zur zusätzlichen Steigerung des Frauenanteils bei den Professuren?
Vor Beginn des Programms waren im Jahr 2007 laut den Daten des Statistischen
Bundesamtes 6 173 Professuren mit Frauen besetzt. Seither ist eine Steigerung
um 3 889 auf 10 062 Professorinnen im Jahr 2014 erfolgt. Diese positive
Entwicklung geht einher mit einem allgemeinen Anstieg der Zahl der Professuren.
Bei einem Vergleich zwischen den Geschlechtern zeigt sich, dass die jährliche
Zuwachsrate bei den mit Frauen besetzten Professuren deutlich höher ausfällt als
die Veränderungsrate bei den mit Männern besetzten Professuren, die in
einzelnen Jahren sogar eine negative Richtung annahm. In der Summe zeigt sich ein
Anstieg des Frauenanteils an den Professuren von 16,2 Prozent (2007) auf 22
Prozent (2014).
Wie hoch der Anteil des Professorinnenprogramms an dieser Entwicklung ist,
lässt sich nur schwer bestimmen, da nicht alle Berufungen von Frauen auf
Professuren an Hochschulen kausal durch das Programm bedingt sind und das
Programm sich außerdem auf die Förderung von erstberufenen Frauen beschränkt.
Zudem spielen weitere Effekte, beispielsweise durch andere Bundes- und
Länderinitiativen (Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative etc.), die zu dieser
Entwicklung beigetragen haben, eine Rolle. Die bisher rund 500 realisierten
Erstberufungen von Frauen, die im Professorinnenprogramm gefördert wurden bzw.
werden, zeigen allerdings deutlich an, dass das Programm einen Beitrag zur
positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren geleistet hat.
8. Welches Fazit zieht die Bundesregierung aus den Forschungsergebnissen der
Förderlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Frauen an
die Spitze“?
Mit der Transfertagung „Frauen an die Spitze: Kulturwandel leben, Vielfalt
fördern, Chancengerechtigkeit stärken“ wurde diese Förderlinie im November 2015
erfolgreich abgeschlossen. In diesem Rahmen wurden zentrale Ergebnisse
aufgezeigt, die weiteren Forschungsprojekten und dem interdisziplinären Austausch
weiterhin zur Verfügung stehen.
9. Was plant die Bundesregierung nach dem Auslaufen der Förderlinie „Frauen
an die Spitze“?
Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen im Anschluss gesetzt, und was
gefördert werden?
Um Frauen weiterhin verstärkt für innovations- und zukunftsträchtigen Berufe im
MINT-Bereich zu gewinnen, hat das BMBF die Förderbekanntmachung „Erfolg
mit MINT – Neue Chancen für Frauen“ (Richtlinie zur Förderung von Projekten
und Fachveranstaltungen im Förderbereich „Strategien zur Durchsetzung von
Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung“) aufgelegt. Mit diesem
Förderschwerpunkt befördert das BMBF die Umsetzung der Ziele des Nationalen
Pakts für Frauen in MINT-Berufen und leistet einen Beitrag zur Digitalen Agenda
der Bundesregierung.
10. Welche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung,
Geschlechtergerechtigkeit beim geplanten Bund-Länder-Programm für den
Wissenschaftsnachwuchs zu verankern?
Die gemeinsame Offensive, über die Bund und Länder derzeit verhandeln, soll
dazu beitragen, die Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs
planbarer und transparenter zu gestalten. Aus Sicht des BMBF soll das durch eine
tendenziell flächendeckende Etablierung der Tenure-Track-Professur erfolgen.
Insbesondere die damit verbundene frühere Planbarkeit einer wissenschaftlichen
Karriere wird voraussichtlich auch die Chancengerechtigkeit im
Wissenschaftssystem weiter befördern.
11. Inwieweit wurde das gleichstellungspolitische Ziel aus der Bund-Länder-
Vereinbarung zur Exzellenzinitiative erreicht?
Welche messbaren Erfolge wurden erreicht?
Gleichstellung ist ein programmatisches Ziel der Exzellenzinitiative; sie war
allerdings nicht dazu konzipiert, die Herausforderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern in der Wissenschaft in ihrer Gesamtheit zu lösen. Die im
Rahmen der Exzellenzinitiative geförderten Einrichtungen haben eine Vielzahl
von Maßnahmen zur Gleichstellung implementiert. Als direkte Auswirkung der
Exzellenzinitiative wird eine spürbar gewachsene institutionelle Aufmerksamkeit
für Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft
beobachtet.
Laut dem Bericht der Internationalen Expertenkommission zur Evaluation der
Exzellenzinitiative (IEKE) lag dort der Anteil von Frauen an wissenschaftlichen
Leitungspositionen (Professuren, Juniorprofessuren und
Nachwuchsgruppenleitungen) in Zukunftskonzepten in den Jahren 2012 bis 2014 in der Größenordnung
von 40 Prozent, im Wissenschaftsmanagement waren es sogar mehr als 70
Prozent. Gemäß datengestütztem Bericht von DFG und Wissenschaftsrat wurden
beispielsweise von den insgesamt 285 durch Mittel der Exzellenzinitiative
finanzierten Professuren in Exzellenzclustern knapp 23 Prozent mit Professorinnen
besetzt. Damit liegt der Frauenanteil hier um etwa 2 Prozentpunkte über dem
damaligen bundesweiten Durchschnitt.
12. Inwiefern hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass bei einer
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Neuauflage der
Exzellenzinitiative Geschlechtergerechtigkeit nachhaltig und verstärkt verankert wird?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung mögliche Instrumente?
13. Welche messbaren Ziele sollten nach Auffassung der Bundesregierung bei
der Fortsetzung der Exzellenzinitiative erreicht werden?
Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern fließt in die
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine Nachfolge der Exzellenzinitiative
ein. Die Frage von adäquaten Instrumenten und Indikatoren kann nur im
Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung zielführend beantwortet werden.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der
gleichstellungspolitischen Ziele im Rahmen des Hochschulpakts?
Warum variiert die Steigerung der Frauenanteile so stark zwischen den
Ländern?
Hauptziel der ersten Säule des Hochschulpakts 2020 ist die Aufnahme
zusätzlicher Studienanfänger. Daneben werden weitere allgemeine Zielsetzungen
definiert, zu denen auch die Erhöhung des Anteils von Frauen bei der Besetzung von
Professuren und sonstigen Stellen gehört. Diese Zielsetzung wird auch in
weiteren Initiativen des Bundes und der Länder verfolgt. Die Umsetzungsberichte der
Länder dokumentieren, dass hierbei gute Fortschritte im Vergleich zum
Ausgangsjahr 2005 erreicht wurden. So konnte im Jahr 2013, dem letzten
Berichtsjahr, der Frauenanteil an den Professuren von 14,3 Prozent im Jahr 2005 auf
21,3 Prozent im Jahr 2013 gesteigert werden, beim wissenschaftlichen und
künstlerischen Personal von 26,2 Prozent auf 33,7 Prozent. Das Ziel der Steigerung des
Frauenanteils wurde damit – im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten – an den
Hochschulen in allen Ländern über alle Personalkategorien hinweg erfolgreich
verfolgt.
15. Wie lange wird es nach Auffassung der Bundesregierung unter den
Annahmen der jetzigen Entwicklung im Hochschulpakt dauern, bis es zu einem
annähernden Gleichstand zwischen Frauen und Männern bei den
Professuren insgesamt, und insbesondere in der W3-Stufe, gekommen sein wird?
16. Ist dieser Zeitraum für die Zielerreichung angemessen, oder welche weiteren
Maßnahmen müssen ergriffen werden, um das Ziel eines annähernden
Gleichstands bis zum Jahr 2030 zu erreichen?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Programme des Bundes und der Länder
maßgeblich dazu beigetragen haben, in den Hochschulen und
Forschungseinrichtungen Gleichstellungsbemühungen zu befördern. Die Effekte des Hochschulpakts
können daher nicht isoliert betrachtet werden. Da die zukünftige Entwicklung von
vielfältigen Einzelfaktoren abhängt, kann diese nicht vorhergesagt werden.
17. Wie schneidet Deutschland bei der Repräsentanz von Frauen in der
Wissenschaft im internationalen Vergleich ab, und wie bewertet die
Bundesregierung den Stand?
Der Frauenanteil an den Promotionsabschlüssen in Deutschland und in den EU-
Mitgliedsländern hat weiter zugenommen. Mit 45 Prozent bzw. 47 Prozent ist
eine Geschlechterparität fast erreicht. Doch die Wissenschaft profitiert noch nicht
in ausreichendem Maße von diesem Potenzial. Lediglich ein Drittel der
Forschenden aller Disziplinen in der EU sind Frauen. Deutschland liegt mit 27 Prozent
sogar knapp darunter. Jedoch lag der prozentuale Anstieg an Forscherinnen von
2005 bis 2011 in den meisten europäischen Ländern höher (im Durchschnitt
4,8 Prozent) als der Anstieg der Anzahl an männlichen Forschenden (3,3
Prozent). In Deutschland betrug der Anstieg an Forscherinnen sogar 8,3 Prozent
(3 Prozent bei den Männern).
Zwischen 2010 und 2014 ließ sich in 15 von 20 untersuchten EU-
Mitgliedsländern ein Zuwachs an Frauen in Leitungspositionen von Hochschulinstitutionen
feststellen. In Deutschland stieg der Anteil an Frauen in dieser Zeit immerhin von
12 Prozent auf 17 Prozent. Damit liegt Deutschland aber weiterhin unter dem EU-
Durchschnitt. Die Tatsache, dass lediglich in zwei Ländern der EU (Schweden
und Serbien) eine Geschlechterparität erreicht (oder zugunsten der Frauen
übertroffen) werden konnte, unterstreicht den bestehenden Handlungsbedarf.
Entsprechend erfreulich ist, dass 81 Prozent der forschenden Organisationen in
Deutschland Pläne für die Erreichung von Gleichstellungszielen entwickelt haben, womit
Deutschland im europäischen Vergleich auf Platz 2 steht.
Schließlich konnte u. a. auch durch das Engagement der Bundesregierung der
Anteil an Professorinnen in Deutschland in den letzten Jahren erhöht werden
(s. hierzu die Antwort zu Frage 7); dieser erreicht jedoch im Bereich der EU-
Länder-Statistik nur eine Platzierung im hinteren Drittel. Dies unterstreicht die
Notwendigkeit, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen und so die
Repräsentanz von Frauen im Wissenschaftssystem kontinuierlich weiter zu erhöhen (siehe
auch Antworten zu den Fragen 2 und 3).
18. Hält die Bundesregierung die Verpflichtung der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen auf das Kaskadenmodell trotz Kritik der GWK im
Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung und Innovation 2015 an der
teilweise mangelnden Ambitioniertheit bei dessen Umsetzung für ausreichend,
welche Schlüsse zieht sie aus der Kritik, und inwiefern hält sie mehr
Verbindlichkeit bzw. mehr Vorgaben bei dem Instrument zur Erreichung von
Zielquoten für angeraten?
Die Forschungsorganisationen haben entsprechend dem Beschluss der GWK vom
7. November 2011 im Jahr 2013 spezifische Zielquoten für verschiedene Ebenen
von Wissenschaftlerinnen und weiblichen Führungskräften eingeführt, die 2017
erreicht sein sollen. Bund und Länder haben im Rahmen der PFI-Monitoring-
Berichte gefordert: „Die Zielquoten sollen so anspruchsvoll sein, dass sie rasche
Effekte in der Gleichstellung auslösen können.“ Die Ambitioniertheit der
Zielquoten bemisst sich an der Zahl der besetzbaren Stellen (der Personalfluktuation) und
dem Potenzial zur Rekrutierung von qualifizierten Frauen, das fachspezifisch
stark variiert. Bund und Länder begrüßen daher, dass einzelne Organisationen
begonnen haben, ihre Berichterstattung nach Fächern aufzuschlüsseln.
Aus Sicht von Bund und Ländern sind die von den Organisationen im Pakt für
Forschung und Innovation gesetzten Zielquoten verpflichtend. Es bleibt Aufgabe
der Organisationen und ihrer Einrichtungen, ein zielführendes Bündel an
Instrumenten zur Zielerreichung zu schaffen, das den Besonderheiten der jeweiligen
Einrichtungen gerecht wird. Bund und Länder haben die Organisationen zudem
aufgefordert, 2016 über die organisationsinterne Sicherstellung von
Chancengleichheit im Rekrutierungsprozess zu berichten.
19. Warum hat die Bundesregierung bei der Novellierung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes davon abgesehen, die so genannte familienpolitische
Komponente im Sinne eines Rechtsanspruches auf Vertragsverlängerung für
Eltern mit Kind auszugestalten?
Die geltende Regelung der familienpolitischen Komponente (§ 2 Absatz 1 Satz 3
WissZeitVG) ist bereits insofern verbindlich, als bei Vorliegen der
Voraussetzung von Kinderbetreuung sich der Befristungsrahmen qua Gesetz um zwei Jahre
je Kind verlängert. Die Regelung verpflichtet indes nicht zum Abschluss oder zur
Verlängerung eines Arbeitsvertrages, sondern überlässt dies nach dem Grundsatz
der Vertragsfreiheit den Arbeitsvertragsparteien. Damit eröffnet sie eine Option
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um für die Dreifachbelastung des
Arbeitnehmers durch wissenschaftliche Dienstleistungen, eigene Qualifizierung und
Kinderbetreuung einen Ausgleich zu erreichen. Anders als in den Fällen der
Vertragsverlängerung nach § 2 Absatz 5 WissZeitVG, wo es nur auf das Einverständnis
des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin mit der Vertragsverlängerung ankommt,
ist bei der familienpolitischen Komponente allerdings ein Einvernehmen beider
Partner des Arbeitsvertrags hinsichtlich dessen Verlängerung erforderlich, d. h.
es muss – unabhängig davon, dass sich der Zeitrahmen qua Gesetz verlängert –
vom Arbeitgeber eine Entscheidung getroffen werden, ob er einen Arbeitsvertrag
abschließt oder verlängert.
Unabhängig davon sieht das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der
Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG) schon jetzt eine
automatische Vertragsverlängerung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge in der
Qualifizierungsphase vor, wenn zur Betreuung oder Pflege eines Kindes die
Arbeitszeit reduziert wird oder eine Beurlaubung erfolgt, sowie in Fällen von
Mutterschutz und der Gewährung von Elternzeit (§ 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1
und 3 WissZeitVG). Die familienpolitische Komponente in § 2 Absatz 1 Satz 3
WissZeitVG war seinerzeit gerade auch für Konstellationen geschaffen worden,
in denen diese gesetzlichen Verlängerungsregelungen nicht greifen oder nicht
genutzt werden (können).
Die Regelungen zur automatischen Verlängerung (§ 2 Absatz 5 WissZeitVG)
einerseits und zur familienpolitischen Komponente (§ 2 Absatz 1 WissZeitVG)
andererseits schließen sich auch nicht gegenseitig aus; können also beide in
Anspruch genommen werden. Nimmt beispielsweise ein Mitarbeiter oder eine
Mitarbeiterin Elternzeit, so verlängert sich der nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG
befristete Vertrag automatisch (§ 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 WissZeitVG); erfolgt
anschließend eine Arbeitszeitreduzierung wegen Kinderbetreuung, verlängert
sich der Vertrag erneut automatisch (§ 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Wiss-
ZeitVG); wenn während der anschließenden weiteren Vertragserfüllung
weiterhin Kinderbetreuung erfolgt, verlängert sich der Befristungsrahmen (§ 2 Absatz 1
Satz 4 WissZeitVGÄndG).
Dieses Regelungskonzept erscheint auch weiterhin angemessen und geeignet, der
besonderen Situation von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
mit Kindern Rechnung zu tragen. Die gesetzliche Anordnung einer automatischen
Vertragsverlängerung bei der familienpolitischen Komponente des § 2 Absatz 1
WissZeitVG würde statt des angestrebten Ausgleichs eine Überkompensation
bewirken.
20. Verfügt der Bund als Zuwendungsgeber von Drittmitteln über eine ähnliche
Förderpraxis wie die DFG (s. DFG-Stellungnahme zur öffentlichen
Anhörung „Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ des Ausschusses für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen
Bundestages vom 11. November 2015, Ausschussdrucksache 18(18)143 h, S.3), die
es durch die Übernahme eventueller Mehrkosten ermöglicht, dass
Drittmittel-finanzierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Elternzeiten
nehmen können, ohne dass dies auf Kosten ihrer Vertragslaufzeiten geht?
Wenn nein, warum nicht?
Für das BMBF wie für die Bundesregierung insgesamt ist die Gleichstellung von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine wichtige gesellschaftliche wie
auch wissenschaftsstrukturelle Zielsetzung, die mit einer Reihe von Maßnahmen
wie dem Professorinnenprogramm, dem Pakt für Forschung und Innovation
sowie der Exzellenzinitiative und dem Hochschulpakt zielführend unterstützt wird.
Im Verhältnis zur Projektförderung des BMBF handelt es sich bei den von der
DFG – die DFG selbst wird gemeinsam vom Bund (aus dem Einzelplan 30) und
den Ländern institutionell finanziert – geförderten Sonderforschungsbereichen
um eine vergleichsweise längerfristige und strukturell angelegte Förderung, die
auch personengebundene Komponenten umfasst. Dies erklärt die in Teilen
unterschiedliche Ausgestaltung der Förderkonditionen.
Jedoch wird auch in Drittmittelprojekten des Bundes die Vereinbarkeit von
Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung unterstützt. Grundsätzlich
kann bei Mutterschutz und Elternzeit von Projektangehörigen eine Verlängerung
der Projektlaufzeit ausgesprochen werden, wenn die Gestaltung des Projektes und
des Arbeitsvertrages dies zulassen. Allerdings ist die Projektförderung des BMBF
vorhaben- und nicht personengebunden. Bei ihr stehen die Projektziele und
-ergebnisse einer zeitlich und sachlich begrenzten innovativen
Forschungsaufgabe im Mittelpunkt. Regelmäßig werden in Förderprojekten des BMBF zum
einen mehrere im Projekt mitarbeitende Personen finanziert, im Rahmen von
Verbundprojekten – vor allem mit Unternehmen – müssen zudem viele
Komponenten und Interessen Berücksichtigung finden. Auf den Einzelfall bezogene, flexible
Lösungswege ermöglichen in der Praxis auch bei komplexeren Sachverhalten die
Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft.
Die Bundesregierung begrüßt es, wenn Arbeitgeber im Bereich der Wissenschaft
von den Möglichkeiten der Regelungen des WissZeitVG Gebrauch machen und
somit sicherstellen, dass Phasen von Mutterschutz und Elternzeit auf die
vorgesehene Qualifizierungszeit angerechnet werden. Darüber hinaus verfügen die
Hochschulen durch die vom Bund gezahlte Projektpauschale über finanzielle
Mittel, um angemessen und flexibel auf Personalentwicklungen reagieren zu können.
21. Teilt die Bundesregierung die den DFG-Gleichstellungsstandards
zugrundliegende Prämisse, dass es heute zu den Grundlagen der Qualitätssicherung
in der Forschung gehört, durchgängig, transparent, wettbewerbsfähig und
zukunftsorientiert und kompetent für Gleichstellung Sorge zu tragen?
Die DFG setzt sich entschieden für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern im deutschen Wissenschaftssystem ein. Zum einen geht es
um die gesellschaftliche Dimension von Chancengerechtigkeit. Zum anderen
ermöglichen Chancengleichheit und Gleichstellung, vorhandenes Innovations- und
Talentpotenzial voll auszuschöpfen. Studien zeigen, dass divers
zusammengesetzte Arbeitsgruppen sich darüber hinaus positiv auf die Qualität von Forschung
auswirken. Chancengleichheit – v. a. ein ausgewogenes Verhältnis der
Geschlechter im Wissenschaftssystem und die Vereinbarkeit von Familie und
wissenschaftlicher Karriere – fördert mithin auch die Attraktivität des
Wissenschaftsstandortes Deutschlands für wissenschaftlichen Nachwuchs.
22. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung in ihren Überlegungen zu
Gleichstellungsstandards in den eigenen Förderkriterien gekommen (s.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages,
Bundestagsdrucksache 17/12365, S. 7), und wo hat sie ggf. Maßnahmen zur Umsetzung
ergriffen?
23. Falls bislang keine Umsetzungsschritte eingeleitet wurden, warum hat die
Bundesregierung davon abgesehen?
Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Beantwortung der Frage 20 greift bereits Aspekte der Fragen 22 und 23 auf,
insoweit wird auf diese verwiesen. Zusammenfassend kann für die
Projektförderung des BMBF festgehalten werden. Die Vereinbarkeit von Familie und
wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMBF-Projekten soll gefördert werden.
Insbesondere in solchen Förderbereichen, die dem Typus der DFG-Förderung nahe
kommen, können und sollen familienbedingte Ausfallzeiten Berücksichtigung
finden. In der Praxis hat diese Vorgabe bereits in der Ausführung entsprechender
Förderrichtlinien ihren Niederschlag gefunden.
24. Warum hat die Bundesregierung bislang davon abgesehen, das
Kaskadenmodell als Leitgedanke auf Ressortforschungseinrichtungen zu übertragen?
In der Ressortforschung, die weitgehend in behördenähnlichen
Organisationsformen stattfindet, findet das Bundesgleichstellungsgesetz Anwendung, nicht das
Kaskadenmodell. Wo Ressortforschung in Form von kontinuierlicher
Zusammenarbeit erbracht wird, wurde das Modell z. T. herangezogen (vgl. z. B.
erfolgreiche Implementierung im Bereich des Deutschen Archäologischen Instituts).
25. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung mittlerweile unternommen, um
verstärkt darauf zu achten, „dass die Notwendigkeit der Verankerung der
Genderdimension in den Forschungsprogrammen berücksichtigt wird“
(s. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Chancengleichheit im europäischen Forschungsraum“ auf
Bundestagsdrucksache 18/5651, S. 2)?
Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen über die Ausgestaltung von
Horizont 2020 für die Berücksichtigung der Genderdimension und
Chancengleichheit erfolgreich eingesetzt. Sowohl im strategischen Programmausschuss
zu Horizont 2020 als auch als Mitglied der „Helsinki Gruppe“ unterstützt sie die
weitere Umsetzung und das kontinuierliche Monitoring beider Aspekte in der
bevorstehenden Zwischenevaluierung zu Horizont 2020. Weiterhin unterstützt der
Bund die Kontaktstelle „Frauen in die EU-Forschung“, um Antragstellende
verstärkt über die Integration der Genderdimension in Projektanträgen und
-vorhaben in Horizont 2020 zu beraten.
26. Wie hat sich das für die Gender-Forschung seitens der Bundesregierung
aufgewendete Haushaltsvolumen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
absolute Werte und relativ zum Bundeshaushalt angeben)?
Die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung verfolgt allgemein das Ziel,
gleiche Chancen für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen und Lebensphasen
herzustellen. Damit erfüllt sie den Auftrag des Grundgesetzes (GG), die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern
und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Artikel 3 GG). Um
sicherzustellen, dass der Auftrag des Grundgesetzes von allen Akteuren der
öffentlichen Verwaltung umgesetzt wird, stellt die Gemeinsame Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO) seit dem Jahr 2000 klar, dass alle Ressorts in ihrem
Zuständigkeitsbereich die Gleichstellung von Frauen und Männern entsprechend
fördern sollen: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges
Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden
Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-
Mainstreaming)“. Bei Gender Mainstreaming geht es darum, die
unterschiedlichen Lebenslagen, Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern
querschnittlich zu berücksichtigen. Diese Strategie kann somit nicht in einzelnen
messbaren monetären Aufwendungen im Haushalt dargestellt werden.
27. Welche neuen Fördermaßnahmen oder Programme bringt die im Jahr 2014
weiterentwickelte Hightech-Strategie für die Genderforschung, und wie wird
der Transfer der Forschungsergebnisse unterstützt?
Die Hightech-Strategie des Bundes hat das Ziel, innovative Lösungen für die
großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Energie, Gesundheit, Mobilität,
Zukunft der Arbeit und Sicherheit zu erarbeiten. Dabei setzt sie in erster Linie auf
die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten in Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Gesonderte Programme der
Genderforschung sind nicht Gegenstand der Hightech-Strategie. Die Integration von
Genderaspekten ist jedoch ein wichtiges Anliegen und erfolgt in einer Reihe von
Projekten.
28. Welche evaluationsgestützten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
die Wirksamkeit der Arbeitshilfe zu § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO) „Gender Mainstreaming in
Forschungsvorhaben“ zur systematischen Verankerung von Genderforschung in der
Ressortforschung vor, und wie bewertet sie den bisherigen Erfolg der
querschnittsmäßigen Verankerung von Genderforschungsperspektiven in der
Ressortforschung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
29. Gibt es Überlegungen zu einer ausführlicheren Berichterstattung über
geförderte Aktivitäten der Genderforschung im Rahmen des Berichts zu
Forschung und Innovation, als das bisher der Fall ist, und falls nein, warum
nicht?
Im Mai 2016 ist, entsprechend den bestehenden Berichtspflichten gegenüber dem
Deutschen Bundestag, der Bundesbericht Forschung und Innovation 2016
(BuFI 2016) vorzulegen. Die Bundesregierung gewährleistet, dass der BuFI 2016
unter Gendergesichtspunkten den für alle Ressorts geltenden Vorgaben
entspricht. Die Berücksichtigung von Genderforschung, Genderaspekten bzw. von
Fragen der Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung, Forschung und
Innovation ist auf mehreren Ebenen relevant: 1. Meta-Ebene, d. h. in der
Gesamtkonzeption des Berichts, 2. Genderaspekte in den Forschungsinhalten aller
Themenfelder, 3. Verwendung geschlechtergerechter Sprache, 4. spezifische
Textbeiträge.
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über antifeministische
Gruppierungen, Einzelpersonen und rechtspopulistische oder rechtsradikale
Parteien, die Genderforschung sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
aus der Genderforschung diffamieren, diskriminieren und sogar bedrohen?
Wie bewertet sie entsprechende Diffamierungen bzw. verbale und
schriftliche Angriffe, und wie geht die Bundesregierung damit um?
Die Wissenschaftsfreiheit ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht. Dazu gehören
selbstverständlich auch Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der
Genderforschung. Angriffe auf Vertreterinnen und Vertreter der Genderforschung sind über
die Presse und die sozialen Medien bekannt geworden. Die Bundesregierung hat
davon Kenntnis genommen und stellt fest, dass diese Anwürfe häufig einer
stichhaltigen Grundlage entbehren, denn die Inhalte der Genderforschung, auf die sie
sich gründen, werden zumeist stark verzerrt und verkürzt wiedergegeben.
Rechtsextremisten lehnen die Genderforschung grundsätzlich ab. So bezeichnet
beispielsweise die NPD die Gendertheorie als „Zerstörung der natürlichen,
biologischen Geschlechterordnung und damit schlussendlich auch [der] Familie als
Nukleus der Gesellschaft“ (Deutsche Stimme 10/2015). „Der III. Weg“
bezeichnet diese als „volksfeindlich und krank“ (Homepage „Der III. Weg“). Die
entsprechende Berichterstattung und Kommentierung ist regelmäßig von
beleidigendem Sprachgebrauch geprägt und erstreckt sich sowohl gegen das Forschungsfeld
sowie dessen Protagonisten.
Gemäß Artikel 5 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dieses Recht findet seine Schranken in den
Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Für die Verfolgung
entsprechender strafrechtlich relevanter Sachverhalte liegt die Zuständigkeit bei
den Polizei- und Justizbehörden der Länder.
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ISSN 0722-8333]