Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/566
16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/417 –
Finanzpolitische Auswirkungen der Einigung über die Finanzielle Vorausschau
2007 bis 2013 der Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die politische Einigung vom 17. Dezember 2005 im Europäischen Rat über die
Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 der Europäischen Union wurde als ein
europapolitischer Erfolg dargestellt. Die Europäische Union hat mit dieser
Einigung Handlungsfähigkeit bewiesen. Die finanzpolitischen Rückwirkungen
jedoch werden in Deutschland die Sanierung der öffentlichen Haushalte
erschweren, die notwendiger denn je ist. Leider ist die neue Finanzielle
Vorausschau auch nicht das Ergebnis einer grundlegenden Aufgabenkritik.
1. Wie hoch waren die jährlichen deutschen Bruttoleistungen an den EU-
Haushalt in 2005, wie hoch werden diese im Jahr 2006 sein, und wie hoch
werden diese in den Jahren 2007 bis 2013 sein, also während der Laufzeit
der kommenden Finanziellen Vorausschau (in absoluten Zahlen und
prozentual bezogen auf den EU-Gesamthaushalt)?
Die jährlichen Bruttoleistungen ergeben sich aus nachfolgenden Tabellen. Bei
den Angaben zu 2007 bis 2013 handelt es sich um Schätzungen auf Basis der auf
dem Europäischen Rat am 17. Dezember 2005 beschlossenen Obergrenzen, die
kein abschließendes Bild der Bruttoabführungen ermöglichen. Die tatsächlichen
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt hängen u. a. noch davon ab, zu welchem
endgültigen Ergebnis die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament
führen, wie die Beschlüsse im Eigenmittelbereich umgesetzt werden und wie die
tatsächliche Haushalts- und Wirtschaftsentwicklung aussieht. Vor diesem
Hintergrund ist ein direkter Vergleich zwischen dem Zeitraum 2007 bis 2013 und
den Jahren 2005/2006 nicht möglich. Die geschätzten Zahlen für den Zeitraum
2007 bis 2013 stellen Obergrenzen dar; die Zahlen für die Jahre 2005/2006
basieren auf den tatsächlichen Haushaltsansätzen, die die entsprechenden
Obergrenzen der laufenden Finanziellen Vorausschau jedoch deutlich unterschritten.
Bei voller Ausschöpfung der Obergrenzen für 2006 würden die Abführungen
bei 25,4 Mrd. Euro liegen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Februar 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/566 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeTabelle 1: Deutsche Bruttoabführungen gem. Bundeshaushaltsplanung
Erläuterungen
zu laufenden Preisen, einschließlich Erhebungskostenpauschale
2005: Eigenmittelabführungen gem. Ist-Ergebnis Bundeshaushalt 2005
2006: Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2005
Tabelle 2: Schätzungen der deutschen Bruttoabführungen auf Basis der
Beschlüsse des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2005
Erläuterungen
zu laufenden Preisen, in Abgrenzung des Bundeshaushalts einschließlich Erhebungskostenpauschale
2. Wie hoch wären die jährlichen deutschen Bruttoleistungen an den EU-
Haushalt auf der Grundlage eines erzielten Ergebnisses von 1 Prozent
Bruttonationaleinkommen (BNE) der EU?
Die tatsächlichen Bruttoabführungen sind nicht von den Obergrenzen abhängig,
sondern von den im jährlichen Haushaltsverfahren veranschlagten Mitteln. Die
von der Bundesregierung geforderte Begrenzung auf 1 Prozent des europäischen
Bruttonationaleinkommens (EU-BNE) bezog sich auf die Obergrenze für die
Mittel für Verpflichtungen. Höhe und Verteilung der für die Bruttoabführungen
maßgeblichen Mittel für Zahlungen wurden damit nicht festgelegt. Vor diesem
Hintergrund ist eine Schätzung der jährlichen Bruttoabführungen an den EU-
Haushalt bei einer Obergrenze von 1 Prozent des EU-BNE nicht möglich. Auf
die Erläuterungen in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
2005 2006
Deutsche
Bruttoleistungen
in Mrd. Euro 21,9 23,8
Anteil am EU-
Gesamtvolumen
20,9 20,6
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Deutsche
Bruttoleistungen
in Mrd. Euro 25,2 26,3 25,1 26,9 26,7 27,9 28,2
Anteil am EU-
Gesamtvolumen
20,3 % 20,3 % 20,3 % 20,2 % 20,1 % 20,0 % 19,9 %
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5663. Welche Gesamtsummen ergeben sich aus dem am 17. Dezember 2005
erzielten Ergebnis für den Finanzplanungszeitraum 2007 bis 2013 (in
absoluter Höhe nach Verpflichtungen und Zahlungen bzw. in Prozent des BNE
der EU)?
Die Gesamtsummen des am 17. Dezember 2005 erzielten Ergebnisses sind in
nachfolgender Tabelle dargestellt:
Quelle: Vermerk des Vorsitzes betreffend die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 (Dok. 15915/05 COR1 (de), Anhang 1)
4. Wie verteilen sich die jährlichen Ausgabegesamtsummen für den Zeitraum
2007 bis 2013 auf die Rubriken nachhaltiges Wachstum, Kohäsion für
Wachstum und Beschäftigung (bisher: Struktur- und Kohäsionsfonds),
nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen (u. a.
Landwirtschaft), Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht und
Unterrubriken wie Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
auf (in absoluter Höhe nach Verpflichtungen und Zahlungen)?
In der Finanzplanung der EU findet eine Aufteilung auf die einzelnen Rubriken
und Unterrubriken nur bezogen auf die Verpflichtungen statt. Die
Zahlungsermächtigungen werden nicht nach Rubriken aufgeschlüsselt.
Die Einigung des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2005 ist in
nachfolgender Tabelle dargestellt:
Quelle: Vermerk des Vorsitzes betreffend die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 (Dok. 15915/05 COR1 (de), Anhang 1)
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Summe
zu Preisen 2004
Gesamtbetrag
der Mittel für
Verpflichtungen
in Mrd. Euro 120,6 121,3 122,4 122,8 123,6 125,1 126,6 862,4
Anteil am
EU-BNE
1,10 % 1,08 % 1,06 % 1,04 % 1,03 % 1,02 % 1,00 % 1,045 %
Gesamtbetrag
der Mittel für
Zahlungen
in Mrd. Euro 116,7 119,5 111,8 118,1 115,6 119,1 118,6 819,4
Anteil am
EU-BNE
1,06 % 1,06 % 0,97 % 1,00 % 0,96 % 0,97 % 0,94 % 0,99 %
ÜBERBLICK ÜBER DEN NEUEN FINANZRAHMEN 2007-2013
In Mrd. EUR zu Preisen von 2004
Verpflichtungsermächtigungen 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Gesamtbetrag
2007-2013
1. Nachhaltiges Wachstum 51,090 52,148 53,330 54,001 54,945 56,384 57,841 379,739
1a Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung 8,250 8,860 9,510 10,200 10,950 11,750 12,600 72,120
1b Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung 42,840 43,288 43,820 43,801 43,995 44,634 45,241 307,619
2. Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen 54,972 54,308 53,652 53,021 52,386 51,761 51,145 371,244
davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen 43,120 42,697 42,279 41,864 41,453 41,047 40,645 293,105
3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht 1,120 1,210 1,310 1,430 1,570 1,720 1,910 10,270
3a Freiheit, Sicherheit und Recht 0,600 0,690 0,790 0,910 1,050 1,200 1,390 6,630
3b Unionsbürgerschaft 0,520 0,520 0,520 0,520 0,520 0,520 0,520 3,640
4. Die EU als globaler Partner 6,280 6,550 6,830 7,120 7,420 7,740 8,070 50,010
5. Verwaltung 6,720 6,900 7,050 7,180 7,320 7,450 7,680 50,300
6. Ausgleichszahlungen 0,419 0,191 0,190 0,800
ICK ÜBER DEN NEUEN FINANZRAHMEN 2007 BIS 2013
Drucksache 16/566 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode5. Wie hoch sind die jährlichen Rückflüsse nach Deutschland, gemessen in
absoluten und prozentualen Zahlen, bezogen auf den EU-Gesamthaushalt
für den Finanzplanungszeitraum 2007 bis 2013?
6. Wie werden sich die Rückflüsse im Finanzplanungszeitraum 2007 bis
2013, gemessen an der laufenden Finanziellen Vorausschau und bezogen
auf den EU-Gesamthaushalt, entwickeln?
Ergeben sich Zuwächse bei den Rückflüssen nach Deutschland?
7. Wie wird sich die deutsche Nettozahlerposition entwickeln?
8. Wie wird sich die deutsche Nettozahlerposition im Verhältnis zu den
anderen Nettozahlern entwickeln?
Eine exakte Prognose der Rückflüsse nach Deutschland und damit der
Nettobelastung über die kommende Finanzperiode ist derzeit nicht möglich, u. a. weil
die genaue Verteilung von rd. einem Fünftel der Mittel erst noch festgelegt
werden muss.
Aufgrund der Erweiterung um 10 bzw. 12 Nettoempfängerländer und der damit
verbundenen Kosten (rd. 157 Mrd. Euro allein im Strukturbereich) war von
Anfang an klar, dass sich die Nettobelastung der alten Mitgliedstaaten in der
Finanzperiode 2007 bis 2013 erhöhen wird.
Aus diesem Grund verschlechtert sich zwar die deutsche Nettoposition von
–0,38 Prozent (Durchschnitt 2000 bis 2004) auf voraussichtlich leicht
über –0,4 Prozent. Sie liegt jedoch deutlich niedriger als unter dem
Kommissionsvorschlag zur Finanziellen Vorausschau (–0,54 Prozent) und die
Verschlechterung fällt deutlich geringer aus als bei anderen großen Nettozahlern (Frankreich
von –0,17 Prozent und Italien von –0,16 Prozent auf nahe –0,4 Prozent).
Insgesamt beträgt der Abstand zwischen den bisherigen Nettozahlern damit nur noch
rd. 0,1 Prozent-Punkte BNE, was zu einer gerechteren Lastenteilung beiträgt.
9. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus der Änderung
des Abrufsatzes bei den Mehrwertsteuer-Eigenmitteln für den
Bundeshaushalt?
Die auf dem Europäischen Rat am 17. Dezember 2005 für Deutschland
beschlossene Absenkung des Mehrwertsteuer-Abrufsatzes von 0,30 Prozent auf
0,15 Prozent führt nach derzeitigen Schätzungen im Durchschnitt zu einer
jährlichen Entlastung für Deutschland von rd. 1,1 Mrd. Euro (zu Preisen 2004)
bzw. 1,2 Mrd. Euro (zu lfd. Preisen).
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Änderung des deutschen
Abrufsatzes bei den MwSt-Eigenmitteln im Vergleich zu den Änderungen, die für
Schweden und die Niederlande eintreten?
Die beschlossenen Absenkungen des Mehrwertsteuer-Abrufsatzes waren ein
Element des Gesamtkompromisses zur Entlastung der Nettozahler. Schweden
und die Niederlande sind gemessen an ihrer Wirtschaftskraft die größten
Nettozahler in dem laufenden Finanzplanungszeitraum (Durchschnitt 2000 bis 2004:
NL: 0,50 Prozent BNE; S: 0,50 Prozent BNE; D: 0,38 Prozent BNE). Die für
die Niederlande und Schweden vorgenommene stärkere Absenkung des MwSt.-
Abrufsatzes von 0,30 Prozent auf 0,10 Prozent wurde vor diesem Hintergrund
von allen Mitgliedstaaten akzeptiert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/56611. Welchen Beitrag leisten nach Auffassung der Bundesregierung die
Strukturfonds zur Wettbewerbsfähigkeit oder zum Wachstum der
Volkswirtschaften der Europäischen Union?
Die EU-Strukturpolitik leistet mit den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds
einen Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Wachstum
insbesondere in den weniger wohlhabenden Regionen der Gemeinschaft. Die Höhe
des Beitrags, den die Strukturfonds leisten, ist jedoch aufgrund der Vielzahl der
die Wirtschaft beeinflussenden Faktoren schwer quantifizierbar.
12. Haben die über die Strukturfonds ausgegebenen Haushaltsmittel nach
Auffassung der Bundesregierung in der Vergangenheit einen Beitrag zur
regionalen Konvergenz geleistet oder waren für die Erfolge bei der
regionalen Konvergenz andere Faktoren von größerer Bedeutung?
Die regionale Konvergenz ist nach einer Untersuchung der Europäischen
Kommission (veröffentlicht im dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalt, Europäische Kommission, 2004) seit 1994 gestiegen, allerdings
konnten nicht alle Regionen gleichermaßen von dieser Entwicklung profitieren.
Entscheidend war neben der Förderung im Rahmen der EU-Strukturpolitik vor
allem das nationale Wachstum.
13. Wie werden die Strukturfondsmittel zugeschnitten, also wie wird die
zukünftige Mittelverteilung auf die bisherigen Ziel-1-, Ziel-2- und Ziel-3-
Gebiete sein?
Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Europäischen Rat im
Dezember 2005 auf ein Gesamtvolumen von 307,619 Mrd. Euro für die
Förderperiode 2007 bis 2013 sowie folgende Aufteilung verständigt:
81,7 Prozent dieser Mittel (251 330 Mio. Euro) werden für das Ziel
„Konvergenz“ veranschlagt; davon sind 24,5 Prozent (61 518 Mio. Euro) für den
Kohäsionsfonds und 5,0 Prozent (12 521 Mio. Euro) für die schrittweise aus der
Förderung herausfallenden Regionen und Mitgliedstaaten bestimmt.
15,8 Prozent dieser Mittel (48 789 Mio. Euro) werden für das Ziel
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ veranschlagt; davon sind
21,3 Prozent (10 385 Mio. Euro) für die schrittweise in die Förderung
einbezogenen Regionen bestimmt.
Dem Ziel „Territoriale Zusammenarbeit“ werden 2,4 Prozent dieser Mittel
(7 500 Mio. Euro) zugewiesen.
14. Welcher Mitgliedstaat wird wie viel Mittel aus den Strukturfonds
erhalten?
Die genaue Höhe der Mittel für die anderen EU-Mitgliedstaaten ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Hinsichtlich der Zahlen für Deutschland wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Drucksache 16/566 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode15. Hat sich die Definition der Zielgebiete verändert, und falls ja, in welcher
Form?
Die Definition der Zielgebiete hat sich beim künftigen Ziel 2 „Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ geändert. Zukünftig ist das gesamte
Gebiet der Gemeinschaft, mit Ausnahme der bereits im Rahmen des Zieles 1 sowie
der im Rahmen einer Übergangsunterstützung förderfähigen Gebiete, prinzipiell
im Rahmen von Ziel 2 förderfähig. Die Mitgliedstaaten sind jedoch aufgerufen,
für die Förderung mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Förderregionen festzulegen.
16. Wie viel Geld wird aus den Strukturfonds in die ostdeutschen
Bundesländer fließen, wie viel Geld wird aus den Strukturfonds nach
Westdeutschland fließen?
Die neuen Bundesländer werden voraussichtlich rd. 13,4 Mrd. Euro erhalten und
die alten Bundesländer rd. 9,3 Mrd. Euro. Für die territoriale Zusammenarbeit
erhält Deutschland insgesamt rd. 720 Mio. Euro, für die eine Aufteilung noch
aussteht.
17. Gibt es Bundesländer, die den bisherigen Ziel-1-Gebietsstatus verloren
haben?
Wenn ja, welche sind dies?
In welcher Höhe werden ihnen dadurch die finanziellen Zuschüsse
verringert?
Die fünf neuen Bundesländer, die gegenwärtig den Ziel-1-Status haben, werden
auch künftig flächendeckend Fördergebiet im Rahmen der Europäischen
Strukturpolitik sein. Mit Ausnahme von Brandenburg-Südwest, Leipzig und Halle
erhalten alle ostdeutschen Regionen die Höchstförderung. Brandenburg-
Südwest, Leipzig und Halle erhalten bis zum Ende der Förderperiode 2013 eine
großzügige Übergangsunterstützung. Berlin-Ost, dass gegenwärtig eine
Übergangsförderung als ehemaliges Ziel-1-Gebiet erhält, wird in der kommenden
Förderperiode im Rahmen des Zieles „Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
(Ziel 2) gefördert.
Da die Mittel in der laufenden Förderperiode 2000 bis 2006 noch in der
künftigen Förderperiode 2007 bis 2013 einzelnen Regionen zugeteilt werden, lässt
sich nicht bestimmen, in welcher Höhe sich für diese Gebiete die Mittel
verringern.
18. Erwartet die Bundesregierung aufgrund der teilweisen Rückkehr zur N+3-
Regelung bei den Strukturfonds anwachsende Rückstaus bei den
Abflüssen aus dem EU-Haushalt, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung für
die Rückkehr zur N+2-Regelung einsetzen?
Es ist damit zu rechnen, dass in den ersten Jahren der Programmlaufzeit weniger
Mittel abgerufen werden. Die Anwendung der N+3-Regelung für
Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BIP in den Jahren 2001 bis 2003 von weniger als
85 Prozent des EU-Durchschnitts war Teil des Kompromisses der Staats- und
Regierungschefs auf dem Europäischen Rat in Brüssel im Dezember 2005.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/56619. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Mittel, die die EU-
Regionalpolitik bereitstellt, der Hilfe zur Selbsthilfe dienen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesbezüglich das Ergebnis
der Verhandlungen des Europäischen Rates, bei dem es nicht gelungen ist,
die Struktur- und den Kohäsionsfonds degressiv auszugestalten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der für 2008/2009 geplanten
Halbzeitüberprüfung für die degressive Ausgestaltung der EU-
Regionalpolitik einzusetzen?
Ziel der Förderung im Rahmen der EU-Strukturpolitik ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum insbesondere in Regionen zu stärken, die dies nicht
in ausreichendem Maße aus eigener Kraft können. In diesem Sinne stellen die
EU-Mittel eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Ziel der Bundesregierung bei den
Verhandlungen über die künftige EU-Strukturpolitik war es, angesichts der
zunehmenden Entwicklungsunterschiede innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
ein angemessenes Mittelvolumen für diesen Politikbereich bereitzustellen und
gleichzeitig die Belastung für den deutschen Haushalt in einem vertretbaren
Rahmen zu halten. Im Übrigen ist der Gedanke der Degression bei den
Übergangsregelungen für die „Phasing-out“- und „Phasing-in“-Regionen
berücksichtigt worden. Die Haltung der Bundesregierung zur Revision der Finanziellen
Vorausschau ist noch nicht festgelegt.
20. Welche Eckpunkte wird die Bundesregierung im Übrigen bei der
Halbzeitrevision der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 vertreten?
Die Haltung der Bundsregierung zur Revision der Finanziellen Vorausschau
wird in deren Vorfeld rechtzeitig festgelegt werden. Die Bundesregierung wird
sich dabei weiterhin für mehr Beitragsgerechtigkeit einsetzen, um exzessive
Belastungen einzelner Mitgliedstaaten dauerhaft und systematisch zu verhindern.
21. Wie viel Geld soll während der nächsten Finanziellen Vorausschau für die
Grundlagenforschung ausgegeben werden, und wie viel Geld soll
demgegenüber in die marktnahe Forschung fließen?
Die vom Europäischen Rat im Dezember 2005 getroffene Einigung über die
Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 sieht für die Rubrik 1a
„Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung“ 72 120 Mio. Euro (zu
Preisen 2004) als Obergrenze vor.
Es wird in der jetzt anstehenden Umsetzung des Verhandlungsergebnisses durch
die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten
entscheidend darauf ankommen, dass die ausdrückliche Priorität der Forschung in einer
adäquaten Dotierung innerhalb der Rubrik 1a mündet.
Die im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag aufgrund der
Einigung beim Europäischen Rat bzw. der noch zu beschließenden
Interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament vorzunehmenden
Kürzungen sind derzeit noch nicht bekannt.
Bei der auch bevorstehenden Prioritätensetzung innerhalb des 7.
Forschungsrahmenprogramms ist aus Sicht der Bundesregierung ein Kernpunkt die
Dotierung des insbesondere für die Unternehmen relevanten Bereichs „Cooperation“,
weil die wichtigen Themen, wie Nanowissenschaft und -technologie,
Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien,
Energietechnologien, Wissenschaft und Gesellschaft, Forschungsfelder der Zukunft sind.
Drucksache 16/566 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDer Bereich der Grundlagenforschung – als Pionierforschung an den Grenzen
des Wissens – soll durch Einrichtung eines Europäischen Forschungsrates
gestärkt werden.
In Abhängigkeit von der Umsetzung des im Dezember 2005 erzielten
Verhandlungsergebnisses über die Finanzielle Vorausschau für die Rubrik 1a richtet sich
die konkrete finanzielle Planung und die operative Umsetzung auf der
Programmebene nach den Arbeitsprogrammen in den einzelnen Haushaltsjahren
und nach der Anzahl der Anträge im Rahmen der Ausschreibungen der
Programmbereiche des Forschungsrahmenprogramms.
22. Ist angesichts des geplanten enormen Zuwachses bei den
Forschungsausgaben in jedem Fall die Absorptionsfähigkeit gegeben bzw. wie will die
Bundesregierung diese gewährleisten?
Aus forschungspolitischer Sicht ist es begrüßenswert, dass der erheblichen und
progressiven Verstärkung der Forschungsanstrengungen bei der
Mittelzuweisung im Rahmen der Rubrik 1a ein besonderer Vorrang eingeräumt wird, und
nach Dafürhalten des Europäischen Rates die EU-Mittel so aufgestockt werden
sollten, dass die verfügbaren Mittel im Jahr 2013 real etwa 75 Prozent mehr
betragen als 2006.
Die deutsche Beteiligung im 6. Forschungsrahmenprogramm liegt bei 21,4
Prozent. Von diesem Sachverhalt ausgehend, können deutsche Antragsteller von
einer Erhöhung der EU-Forschungsausgaben überproportional profitieren.
Im Forschungsrahmenprogramm werden derzeit 20,2 Prozent aller
eingereichten Projektanträge gefördert, was einem Verhältnis zwischen eingereichten und
bewilligten Anträgen von rund fünf zu eins entspricht. Es kann davon
ausgegangen werden, dass eine Erhöhung der Forschungsmittel insbesondere von
deutschen Unternehmen, nationalen Forschungseinrichtungen und Hochschulen
absorbiert werden kann.
Die Bundesregierung verfügt über ein gut funktionierendes nationales Netzwerk
für die Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern der
Forschungsrahmenprogramme. Der wichtigen Schnittstellenfunktion, die dieses
Beratungsnetzwerk vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der EU-Forschung
hat, ist sich die Bundesregierung bewusst.
23. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die EU-Forschungsmittel
ausschließlich nach dem Exzellenzprinzip vergeben werden?
Die Bundesregierung tritt stets für die Betonung des Exzellenzprinzips ein. Es
ist aus deutscher Sicht wichtig, die Möglichkeiten des 7.
Forschungsrahmenprogramms durch die Betonung des Exzellenzprinzips für die Forschung zu
wahren.
Es ist inzwischen europaweit Konsens, dass der geplante Europäische
Forschungsrat die Exzellenz als alleiniges Auswahlkriterium der
Forschungsförderung zugrunde legen soll.
Bei der Durchführung des Forschungsrahmenprogramms wird sich die
Bundesregierung dafür einsetzen, dass für alle Teilnehmenden die Exzellenz
Auswahlkriterium und Entscheidungsmaßstab sein wird.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/56624. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Sonderaufwendungen aus
dem EU-Haushalt gemäß Ziffer 43 folgende der Schlussfolgerungen zur
Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 degressiv ausgestaltet werden
sollten?
Die Ziffern 43 ff. der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
Dezember 2005 enthalten Sonderregelungen für ausgewählte Mitgliedstaaten, um
ihnen die Zustimmung zum Gesamtkompromiss zu ermöglichen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
25. Wird sich die Bundesregierung während der Laufzeit der Finanziellen
Vorausschau 2007 bis 2013 für den weiteren Abbau von Marktordnungen
im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik im Ministerrat und gegenüber
der Europäischen Kommission einsetzen, und welche konkreten Schritte
plant die Bundesregierung hierzu?
Die Europäische Union hat für den Zeitraum von 2005 bis 2013 eine
grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen, die insbesondere
aufgrund der Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion
einschneidende Änderungen auch in der deutschen Landwirtschaft zur Folge haben wird.
Weitere wichtige Reformbestandteile sind ein bestimmter Mitteltransfer von der
1. in die 2. Säule (Modulation), die Bindung an Umwelt-, Tierschutz- und
Lebensmittelstandards (Cross Compliance) und Änderungen der
Marktordnungen für Getreide und Milch. Der Bereich Zucker wurde durch den Ratsbeschluss
vom November 2005 in dieses Reformprojekt integriert. Bei Bereichen, die in
die grundlegende Reform von 2003 nicht einbezogen sind, hat die Kommission
Überarbeitungen angekündigt, so bei Wein und Obst und Gemüse für 2006. An
diesen Reformen wird die Bundesregierung mit dem Ziel der Wahrung der
Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Produktionszweige, der
Verwaltungsvereinfachung und der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel mitarbeiten.
Für den Anpassungsprozess an die Reform und die Verbesserung seiner
Wettbewerbsfähigkeit braucht der Agrarsektor Planungssicherheit. Sie ist ebenfalls
eine wichtige Komponente des Reformbeschlusses. Zunächst sind Effekte der
Reform auf einzelbetrieblicher und regionaler Ebene sowie auf den
Agrarmärkten abzuwarten (siehe Antwort zu Frage 33).
26. In welcher Höhe werden Gelder der ersten (Direktbeihilfen für Landwirte)
und der zweiten Säule (Mittel für die ländliche Entwicklung) im Vergleich
zum EU-Agrarkompromiss vom Oktober 2002 gekürzt, und in welchem
Ausmaß ist Deutschland davon betroffen?
Der EU-Agrarkompromiss aus dem Jahr 2002, der von den Staats- und
Regierungschefs im Dezember 2005 im Wesentlichen bestätigt wurde, gilt
ausschließlich für die erste Säule. Mit dem Agrarkompromiss wurde für die
Direktzahlungen und Marktordnungsausgaben ein Ausgabenvolumen in Höhe von 293,1
Mrd. Euro für die Mitgliedstaaten der EU-25 für die Jahre 2007 bis 2013
festgelegt. Dieser Beschluss wurde im Dezember 2005 bestätigt mit der Maßgabe,
dass die erweiterungsbedingten Kosten für Rumänien und Bulgarien in der
ersten Säule (nach Schätzungen der Europäischen Kommission rd. 8 Mrd. Euro für
die Jahre 2007 bis 2013) aus diesem Plafonds mitfinanziert werden. Deswegen
rechnet die EU-Kommission derzeit im Jahre 2013 mit einer Kürzung der
Direktzahlungen von 6 bis 7 Prozent für die alten Mitgliedstaaten (EU-15)
entsprechend den Regeln der Haushaltsdisziplin.
Drucksache 16/566 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode27. Mit welchen Kürzungen im Agrarhaushalt und mit welchen weiteren
Reformschritten der Gemeinsamen Agrarpolitik rechnet die
Bundesregierung?
Zu den Kürzungen in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik: Siehe
Antwort zu Frage 26. Im Bereich der zweiten Säule ergeben sich für Deutschland
für den Zeitraum 2007 bis 2013 erhebliche Kürzungen (rd. –37 Prozent),
verglichen mit dem Zeitraum 2000 bis 2006, die aufgrund der EU-Erweiterung zu
erwarten waren.
Zu den Reformschritten: Siehe Antwort auf Frage 25.
28. Stimmt die Bundesregierung der These zu, dass wegen der Zugeständnisse
Großbritanniens weitreichende finanzielle Einschnitte im Bereich der
Gemeinsamen Agrarpolitik unvermeidbar geworden sind?
Falls nein, weshalb nicht?
Falls ja, welche Auswirkungen entstehen daraus für die deutsche
Landwirtschaft?
Nein. Der Beschluss der Staats- und Regierungschefs zur Finanziellen
Vorausschau 2007 bis 2013 ist ein Gesamtkompromiss, auf den sich alle
Mitgliedstaaten verständigt haben und der alle Ausgabenbereiche einschließt.
29. Steht die Bundesregierung zu der Aussage im Koalitionsvertrag: „Am
einstimmigen Beschluss der Staats- und Regierungschefs vom Oktober 2002
über die Finanzierung der ersten Säule der EU-Agrarpolitik hält die
Bundesregierung aus Gründen der Planungssicherheit und Verlässlichkeit fest.
Die Finanzierung der zweiten Säule muss ausreichend abgesichert und die
gleichgewichtige Entwicklung beider Säulen gewährleistet bleiben.“?
Ja.
30. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag
getroffenen Verabredungen an ihren Aussagen zur Finanzierung der ersten
und zweiten Säule fest?
Ja.
31. Sind die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankerten Ziele
nach der Einigung zur Finanziellen Vorausschau im Bereich
Landwirtschaft und ländliche Räume noch zu verwirklichen, und falls nein, mit
welchen Abstrichen und in welchen Bereichen rechnet die
Bundesregierung?
Ja. Zwar sind durch die Mittelkürzungen, die nur zu einem kleinen Teil durch die
obligatorische Modulation ausgeglichen werden, die Möglichkeiten für eine
aktive Politik im Bereich der ländlichen Entwicklung deutlich eingeschränkt. Trotz
aller Einschnitte werden für die ländliche Entwicklung im Zeitraum 2007 bis
2013 immer noch beträchtliche Mittel zur Verfügung stehen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/56632. War es ein Verhandlungsziel der Bundesregierung, im Rahmen der
Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau ebenfalls eine grundlegende
Reformdebatte zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahre 2008
anzustoßen?
Nein. Bereits in den Jahren 1992, 2000 und 2003 sind grundlegende Reformen
der Agrarpolitik erfolgt. Im Rahmen des vereinbarten Gesamtkompromisses ist
aber ab 2008 eine Überprüfung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen des EU-
Budgets vorgesehen.
33. Welche Ziele wird die Bundesregierung für diese anstehende Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik verfolgen?
Die Auswirkungen der ab 2005 umgesetzten grundlegenden Agrarreform sind
abzuwarten. Für die im Jahr 2008/2009 beginnende Überprüfung des EU-
Haushalts wird die Bundesregierung rechtzeitig mit allen Beteiligten möglichen
weiteren Reformbedarf beraten und ihre Ziele festlegen.
34. Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine
unternehmerische und marktwirtschaftlich orientierte Agrarwirtschaft durch einen
Ausstieg aus der Milchquotenregelung ab dem Jahre 2014/2015 zu
stärken?
Nach Artikel 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die
Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (ABl. EU Nr. L 270 S. 123) endet die
Milchquotenregelung am 31. März 2015. Mit Unterstützung der
Bundesregierung wird die deutsche Milchwirtschaft im Rahmen der Umsetzung der EU-
Agrarreform schrittweise auf ein Auslaufen der Milchquotenregelung und eine
damit verbundene stärkere marktwirtschaftlich orientierte Agrarwirtschaft
vorbereitet. Die EU-Kommission wird im Jahr 2008 einen Bericht über die Lage auf
dem EU-Milchmarkt vorlegen und Vorschläge für das weitere Vorgehen
unterbreiten. Diese Vorschläge gilt es zunächst abzuwarten.
Der Weg zu einer stärkeren Marktausrichtung wird mit weiteren
Strukturanpassungen im Bereich der Milcherzeugung einhergehen. Betriebe, die zur
Sicherung ihrer Wettbewerbsposition Investitionen vornehmen, werden im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ von Bund und Ländern unterstützt. Vorbehaltlich der
entsprechenden Beschlussfassung der Agrarminister des Bundes und der Länder im
Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz kann ein Zuschuss von
25 Prozent der Investitionskosten gewährt werden; bei Erfüllung bestimmter
Kriterien an eine besonders tiergerechte Haltung der Milchkühe kann der
Zuschuss sogar 30 Prozent betragen.
Drucksache 16/566 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode35. Was hat die Bundesregierung bewogen, von der im „Handelsblatt“ am
27. Oktober 2005 geäußerten Einschätzung der Bundeskanzlerin
abzurücken, in der sie sich sehr skeptisch bezüglich des Vorschlags von
Kommissionspräsident José Manuel Barroso geäußert hat, einen
„Globalisierungsfonds“ einzurichten?
Nach welchen Kriterien sollen jetzt aus Sicht der Bundesregierung Mittel
aus dem Globalisierungsfonds vergeben werden?
Die Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 war ein
Kompromiss, der die verschiedensten nationalen Haltungen und Interessen konsensfähig
bündelte. Die Bundesregierung hat ihm aus diesem Grunde zugestimmt. Zur
Ausgestaltung des Globalisierungsfonds wird die EU-Kommission einen
Vorschlag machen, der dann im Rat der Europäischen Union beraten wird. Sobald
der Vorschlag vorliegt, wird die Bundesregierung ihre Haltung festlegen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]