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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nationale Verlängerung des von der Europäischen Kommission geführten Pilotprojekts "Intelligente Grenzen"

EU-geführtes Pilotprojekt &quot;Intelligente Grenzen&quot; zur Modernisierung des Grenzkontrollverfahrens an den Schengen-Außengrenzen: Abschlussbericht der Agentur eu-LISA, Schlussfolgerungen; Durch- und Fortführung des nationalen Piloten, beteiligte Behörden, Projektumfang, Kosten, Einsatz von Körperscannern, Einbindung der EU-Grenzagentur FRONTEX, Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum &quot;Maßnahmenpaket intelligente Grenzen&quot;, Einhaltung des Datenschutzes, Abschaffung der Stempelung von Reisedokumenten, Zugriffsrechte der EU-Polizeiagentur Europol, Kompatibilität mit bestehenden EU-Datenbanken, Erweiterung des Systems auf Angehörige von EU-Staaten; Durchführung &quot;Gemeinsamer Polizei-Aktionstage&quot; gegen irreguläre Migration und Menschenhandel durch FRONTEX, Neustrukturierung des Rüstungskonzerns Airbus Defence & Space, Neugründung einer Sparte für Grenzsicherungssysteme<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/767118.02.2016

Nationale Verlängerung des von der Europäischen Kommission geführten Pilotprojekts „Intelligente Grenzen“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Frank Tempel, Jan van Aken, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Birgit Menz und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das EU-Pilotprojekt des Systems „Intelligente Grenzen“ soll bis Ende des Jahres 2016 verlängert werden. Dies teilte das beteiligte Unternehmen secunet Security Networks AG in einer Pressemitteilung mit (10. Februar 2016). Betroffen sind die „Pilotinstallationen“ an den EU-Außengrenzkontrollstellen am Flughafen Frankfurt und dem Kreuzfahrt-Terminal in Rostock-Warnemünde.

Ursprünglich wurde das Pilotprojekt an mehreren europäischen Flug- und Fährhäfen im Auftrag der Europäischen Kommission von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) durchgeführt, die für die Einrichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ zuständig ist. Erprobt wurden verschiedene technische Konzepte zur Zahl der abgenommenen Fingerabdrücke und deren Kombination mit dem Gesichtsbild (Bundestagsdrucksache 18/4287). In Deutschland hatten sich daran die Bundespolizei, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesverwaltungsamt beteiligt.

Die EU-Grenzagentur FRONTEX hat der Bundesregierung zufolge eine „beratende Rolle“ wahrgenommen (Bundestagsdrucksache 18/7291).

Ziel des Systems „Intelligente Grenzen“ ist die Einführung neuer Technologien zum Grenzkontrollmanagement an den Schengen-Außengrenzen. Mithilfe biometrischer Verfahren und einer Berechnung der zulässigen (Rest-) Aufenthaltsdauer sollen sogenannte Overstayer identifiziert werden (Bundestagsdrucksache 18/7291). Gemeint sind Drittstaatsangehörige, die zwar mit einem Visum einreisen, den Schengen-Raum aber nicht innerhalb der in den Dokumenten vermerkten Frist verlassen. Die Kontrollen erfolgen mit einem „Ein- und Ausreisesystem“ (Entry/Exit System, EES). Zum Gesamtsystem gehört auch ein Programm für „vertrauenswürdige Vielreisende“ („Registered Traveller Program“, RTP). Zudem ist geplant, dass die biometrische Datensammlung auch von Polizeien und Geheimdiensten genutzt werden kann.

Die neunmonatige Erprobung des Systems „Intelligente Grenzen“ im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojektes wurden nach Aussage des Bundesministeriums des Innern Ende September 2015 abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/7291). In der Pressemitteilung von secunet Security Networks AG heißt es hingegen, das Pilotprojekt sei erst im November 2015 beendet worden. Am 11. Dezember 2015 hatte die Agentur eu-LISA einen Abschlussbericht „Smart Borders Pilot Project: Report on the technical conclusions of the Pilot“ veröffentlicht (www.eulisa.europa.eu/Newsroom/News/Pages/Smart-Borders-Report-Publised-Today.aspx). Laut secunet Security Networks AG hatten die deutschen Behörden im Vergleich zu den anderen am Pilotprojekt beteiligten Staaten den Umfang des Projekts auf eigene Initiative erweitert. Deutschland sei demnach „der einzige Mitgliedstaat, welcher die EES-spezifischen Kontrollprozesse vollständig Ende-zu-Ende erprobte“ (Pressemitteilung vom 10. Februar 2016). Auch werde der Einfluss auf den geplanten Grenzkontrollprozess gesondert evaluiert. Die secunet Security Networks AG habe dabei Prozesse konzeptioniert und betreut sowie „moderne Grenzkontrolltechnik“ geliefert. Hierzu gehörten das automatisierte Grenzkontrollsystem „easygate“, die Integration von Fingerabdruckscannern und Gesichtsbildkamera, weitere Installationen zum Dokumentenmanagement und entsprechende Server zur Verarbeitung biometrischer Daten sowie die Anbindung an die reguläre Grenzkontrolle.

Im Frühjahr 2016 sollen die Ergebnisse in einen neuen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ münden. Mittlerweile haben sich die EU-Innen- und Justizministerinnen und -Minister auf Initiative Frankreichs dafür ausgesprochen, das System „Intelligente Grenzen“ auch auf Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten auszuweiten (Ratsdokument 14406/15). Frankreich begründete den Vorstoß mit einem gestiegenen Passagieraufkommen, „Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“ (Ratsdokument 12272/15). Unklar ist, ob die EU-Staatsangehörigen im zentralen EES-System bei der Agentur eu-LISA in Estland oder aber im Schengener Informationssystem (SIS II) gespeichert würden.

Nun soll die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie eine Überprüfung biometrischer Daten von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an den Außengrenzen des Schengen-Raums rechtlich umgesetzt werden kann (Bundestagsdrucksachen 18/7291 und 18/4033).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche vorläufigen und endgültigen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zu den Ergebnissen des Abschlussberichts „Smart Borders Pilot Project: Report on the technical conclusions of the Pilot“ zu den Pilotprojekten des Systems „Intelligente Grenzen“?

2

Welche besonderen Fehleranfälligkeiten wurden in der deutschen Pilotstudie bemerkt, und wie könnten diese behoben werden?

3

Inwiefern sind der Bundesregierung mittlerweile weitere nationale Pilotstudien bekannt?

4

Welche Details kann die Bundesregierung zu Beginn und Ende des von der Europäischen Kommission geführten Pilotprojekts „Intelligente Grenzen“ und zu Beginn und Ende eines eigenen, nationalen Pilotprojekts mitteilen?

5

Wann und aus welchen Erwägungen hat sich die Bundesregierung zur Fortführung des Projekts in Eigenregie entschlossen?

6

Welche Aufgaben werden dabei von der Bundespolizei, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesverwaltungsamt übernommen?

7

Inwiefern trifft die Aussage des Unternehmens secunet Security Networks AG zu, wonach die deutschen Behörden im Vergleich zu den anderen am Pilotprojekt beteiligten Staaten den Umfang des Projekts auf eigene Initiative erweitert hätten?

Was ist damit gemeint wenn es heißt, die deutschen Behörden hätten „die EES-spezifischen Kontrollprozesse vollständig Ende-zu-Ende erprobt“?

Auf welche Weise, und von welchen Beteiligten wurde der Einfluss auf den geplanten Grenzkontrollprozess gesondert evaluiert?

8

Welche Kosten werden für die weiteren Tests voraussichtlich entstehen, und wie werden diese übernommen (bitte aufschlüsseln)?

9

Inwiefern hat die Bundesregierung für Studien oder Erprobungen im Zusammenhang mit dem System „Intelligente Grenzen“ gegenüber der Europäischen Kommission die Übernahme von Kosten beantragt?

10

Inwiefern sollen bei den weiteren Tests auch Körperscanner genutzt werden?

11

Auf welche Weise wird an dem weiteren Pilotprojekt auch die Grenzagentur FRONTEX einbezogen?

12

Wann sollen die neuen Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission für das System „Intelligente Grenzen“ nach Kenntnis der Bundesregierung endgültig vorliegen?

13

Inwiefern hat die Bundesregierung weitere Überlegungen angestellt, welche der verschiedenen in der bereits abgeschlossenen technischen Studie untersuchten Optionen für das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ sie für am besten geeignet hält (Bundestagsdrucksache 18/7291)?

14

Inwiefern hat die Bundesregierung weitere Überlegungen angestellt oder rechtliche Prüfungen vorgenommen, inwiefern der Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ unter biometrischer Erfassung aller kurzfristig einreisenden Drittstaatsangehörigen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider laufen könnte (Bundestagsdrucksache 18/7291)?

15

Sofern die Bundesregierung diese Frage „nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf einen konkreten Regelungsvorschlag“ (Bundestagsdrucksache 18/7291) beantworten möchte, inwiefern hält sie die Verfahren der von ihr vorgenommen Pilotstudie für vereinbar mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung?

16

Welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen müssten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, falls ein Zugang zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten vorgesehen werden sollte?

17

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern im Rahmen des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ auch die bisherige Praxis des Stempelns von Reisedokumenten (teilweise) abgeschafft werden könnte?

18

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, unter welchen Umständen eine Reiseerlaubnis statt mit Stempeln zukünftig auf elektronischen Geräten, etwa auf Smartphones oder Tablets, gespeichert und nachgewiesen werden könnte?

19

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern und unter welchen Umständen die europäische Polizeiagentur Europol auf das System „Intelligente Grenzen“ zugreifen sollte?

20

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das System „Intelligente Grenzen“ mit bestehenden EU-Datenbanken kompatibel sein sollte, und um welche Datenbanken könnte oder müsste es sich dabei handeln?

21

Welche außenpolitischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für das System „Intelligente Grenzen“, wenn wie geplant auch visafreireisende Staatsangehörige zur Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtet werden?

22

Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, inwiefern eu-LISA weitere Datenbanken verwalten könnte und um welche es sich dabei handeln könnte, inzwischen fortgeschritten oder sogar abgeschlossen (Bundestagsdrucksachen 18/1832, 18/7291)?

23

In welchen weiteren Ratsarbeitsgruppen, Ministertreffen oder sonstigen Gremien ist das von der französischen Regierung vorgelegte Papier mit dem Titel „Smart Borders for all“ zur Erweiterung auf Angehörige von EU-Mitgliedstaaten bzw. das von der Europäischen Kommission am 15. Dezember 2015 vorgelegte „Grenzpaket“ mit entsprechenden Ausführungen zu „Smart Borders for all“ nach Kenntnis der Bundesregierung nach November 2015 bereits beraten worden (Bundestagsdrucksache 18/7291)?

24

Wie wird sich die Bundesregierung für die hierzu anstehenden Verhandlungen positionieren?

25

Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile eine abschließende oder vorübergehende Haltung zur Frage, inwiefern eine Erweiterung des Systems einem „unvorhergesehenen Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“ entgegenwirken kann (bitte begründen)?

26

Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, aus welchen Gründen Frankreich eine Speicherung von Unionsbürgern im Rahmen eines „Smart Borders for all“ im Schengener Informationssystem vorschlägt?

27

Was ist der Bundesregierung über Hintergründe bekannt, dass die EU-Grenzagentur FRONTEX im Rahmen des „EU-Politikzyklus“ und der „European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats“ EMPACT zukünftig selbst „Gemeinsame Polizei-Aktionstage“ („Joint Police Action Days“) gegen „irreguläre Migration und Menschenhandel“ durchführen will (Pressemitteilung FRONTEX vom 16. Februar 2016)?

Was ist der Bundesregierung über konkrete Planungen für „Gemeinsame Polizei-Aktionstage“ an einer Luft- und einer Landgrenze bekannt, und inwiefern wären davon auch EU-Binnengrenzen betroffen?

Wann und wo sollen diese „Aktionstage“ stattfinden, und wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich zur Teilnahme eingeladen?

Auf welche konkrete Weise hatte die EU-Grenzagentur FRONTEX wie von der Agentur selbst beschrieben nach Kenntnis der Bundesregierung an der von Europol geführten Operation „Blue Amber“ teilgenommen, um „kriminelle Netzwerke hinter der begünstigten irregulären Migration“ (ebenda) zu bekämpfen?

28

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Neugründung einer Sparte für Geschäfte mit Grenzsicherungssystemen als „Airbus Electronics and Border Security GmbH“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Februar 2015)?

Inwiefern trifft es wie von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ berichtet zu, dass die Bundesregierung in Verhandlungen um die Neustrukturierung des Rüstungskonzerns Airbus Defence & Space „eng involviert“ war?

Welche Technologien und Standorte des Konzerns müssen aus Sicht der Bundesregierung in Deutschland verbleiben?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Regierungen Saudi-Arabiens, Rumäniens und Algeriens über ein Mitspracherecht beim Verkauf von Teilen des Konzerns verfügen und einen Eigentümerwechsel blockieren können?

Auf welche Weise haben Bundesbehörden hierzu mit den Regierungen Saudi-Arabiens, Rumäniens und Algeriens kommuniziert?

Berlin, den 17. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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