[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. März 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7835
18. Wahlperiode 10.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens,
Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7671 –
Nationale Verlängerung des von der Europäischen Kommission geführten
Pilotprojekts „Intelligente Grenzen“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das EU-Pilotprojekt des Systems „Intelligente Grenzen“ soll bis Ende des
Jahres 2016 verlängert werden. Dies teilte das beteiligte Unternehmen secunet
Security Networks AG in einer Pressemitteilung mit (10. Februar 2016).
Betroffen sind die „Pilotinstallationen“ an den EU-Außengrenzkontrollstellen am
Flughafen Frankfurt und dem Kreuzfahrt-Terminal in Rostock-Warnemünde.
Ursprünglich wurde das Pilotprojekt an mehreren europäischen Flug- und
Fährhäfen im Auftrag der Europäischen Kommission von der Europäischen Agentur
für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) durchgeführt, die
für die Einrichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ zuständig ist. Erprobt
wurden verschiedene technische Konzepte zur Zahl der abgenommenen
Fingerabdrücke und deren Kombination mit dem Gesichtsbild (Bundestagsdrucksache
18/4287). In Deutschland hatten sich daran die Bundespolizei, das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesverwaltungsamt
beteiligt. Die EU-Grenzagentur FRONTEX hat der Bundesregierung zufolge eine
„beratende Rolle“ wahrgenommen (Bundestagsdrucksache 18/7291).
Ziel des Systems „Intelligente Grenzen“ ist die Einführung neuer Technologien
zum Grenzkontrollmanagement an den Schengen-Außengrenzen. Mithilfe
biometrischer Verfahren und einer Berechnung der zulässigen (Rest-)
Aufenthaltsdauer sollen sogenannte Overstayer identifiziert werden
(Bundestagsdrucksache 18/7291). Gemeint sind Drittstaatsangehörige, die zwar mit einem Visum
einreisen, den Schengen-Raum aber nicht innerhalb der in den Dokumenten
vermerkten Frist verlassen. Die Kontrollen erfolgen mit einem „Ein- und
Ausreisesystem“ (Entry/Exit System, EES). Zum Gesamtsystem gehört auch ein
Programm für „vertrauenswürdige Vielreisende“ („Registered Traveller Program“,
RTP). Zudem ist geplant, dass die biometrische Datensammlung auch von
Polizeien und Geheimdiensten genutzt werden kann.
Die neunmonatige Erprobung des Systems „Intelligente Grenzen“ im Rahmen
des von eu-LISA verantworteten Pilotprojektes wurden nach Aussage des
Bundesministeriums des Innern Ende September 2015 abgeschlossen
(Bundestagsdrucksache 18/7291). In der Pressemitteilung von secunet Security Networks
AG heißt es hingegen, das Pilotprojekt sei erst im November 2015 beendet
worden. Am 11. Dezember 2015 hatte die Agentur eu-LISA einen Abschlussbericht
„Smart Borders Pilot Project: Report on the technical conclusions of the Pilot“
veröffentlicht (
www.eulisa.europa.eu/Newsroom/News/Pages/Smart-Borders-
Report-Publised- Today.aspx). Laut secunet Security Networks AG hatten die
deutschen Behörden im Vergleich zu den anderen am Pilotprojekt beteiligten
Staaten den Umfang des Projekts auf eigene Initiative erweitert. Deutschland
sei demnach „der einzige Mitgliedstaat, welcher die EES-spezifischen
Kontrollprozesse vollständig Ende-zu-Ende erprobte“ (Pressemitteilung vom 10.
Februar 2016). Auch werde der Einfluss auf den geplanten Grenzkontrollprozess
gesondert evaluiert. Die secunet Security Networks AG habe dabei Prozesse
konzeptioniert und betreut sowie „moderne Grenzkontrolltechnik“ geliefert.
Hierzu gehörten das automatisierte Grenzkontrollsystem „easygate“, die
Integration von Fingerabdruckscannern und Gesichtsbildkamera, weitere
Installationen zum Dokumentenmanagement und entsprechende Server zur
Verarbeitung biometrischer Daten sowie die Anbindung an die reguläre Grenzkontrolle.
Im Frühjahr 2016 sollen die Ergebnisse in einen neuen Vorschlag der
Europäischen Kommission zur Errichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ münden.
Mittlerweile haben sich die EU-Innen- und Justizministerinnen und -Minister
auf Initiative Frankreichs dafür ausgesprochen, das System „Intelligente
Grenzen“ auch auf Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten auszuweiten
(Ratsdokument 14406/15). Frankreich begründete den Vorstoß mit einem gestiegenen
Passagieraufkommen, „Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch
Terrorismus“ (Ratsdokument 12272/15). Unklar ist, ob die EU-Staatsangehörigen
im zentralen EES-System bei der Agentur eu-LISA in Estland oder aber im
Schengener Informationssystem (SIS II) gespeichert würden.
Nun soll die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie eine
Überprüfung biometrischer Daten von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern
an den Außengrenzen des Schengen-Raums rechtlich umgesetzt werden kann
(Bundestagsdrucksachen 18/7291 und 18/4033).
1. Welche vorläufigen und endgültigen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung zu den Ergebnissen des Abschlussberichts „Smart Borders Pilot
Project: Report on the technical conclusions of the Pilot“ zu den
Pilotprojekten des Systems „Intelligente Grenzen“?
Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Abschlussberichts zur Kenntnis
genommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Europäische Kommission diese in ihrem
überarbeiteten Verordnungsvorschlag berücksichtigen wird. Erst dann ist eine
weitere Bewertung sinnvoll.
2. Welche besonderen Fehleranfälligkeiten wurden in der deutschen Pilotstudie
bemerkt, und wie könnten diese behoben werden?
Im Rahmen der Pilotierung wurde ein signifikanter Anteil von mangelhaften
Dokumentendaten sowie von falsch im piloteigenen Ein- und Ausreiseregister
(Entry-Exit-System; EES) gespeicherten Daten festgestellt. Es erscheint
unrealistisch, diese Fehler im Echtbetrieb ausnahmslos in der ersten Kontrolllinie
beheben zu können. Ein Lösungsansatz könnte zum Beispiel darin bestehen,
entsprechend zeitaufwändige (Korrektur-)Aktivitäten an eine separate Instanz („Back
Office“) zu verlagern.
In den pilotierten EES-Prozessen traten zudem deutlich mehr fachliche
Sonderfälle auf als ursprünglich erwartet. Dies reichte von Reisenden mit mehreren
gültigen Visa oder Personen mit mehreren Pässen, über Familien mit Visa für
Kleinkinder im gleichen Pass bis hin zu Ausnahmen aufgrund bilateraler Abkommen.
Für jeden dieser Fälle müssen klare Regelungen getroffen werden.
3. Inwiefern sind der Bundesregierung mittlerweile weitere nationale
Pilotstudien bekannt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache
18/7291 verwiesen.
4. Welche Details kann die Bundesregierung zu Beginn und Ende des von der
Europäischen Kommission geführten Pilotprojekts „Intelligente Grenzen“
und zu Beginn und Ende eines eigenen, nationalen Pilotprojekts mitteilen?
Die praktischen Erprobungen zum EU-geführten Pilotprojekt „Intelligente
Grenzen“ haben in Deutschland am 22. Juni 2015 begonnen und sind Ende September
2015 abgeschlossen worden. Im Anschluss erfolgte die Erstellung des
Projektabschlussberichtes durch die Europäische Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA).
Die darüber hinausgehenden praktischen Erprobungen des nationalen Projektes
wurden zunächst Ende Oktober 2015 abgeschlossen.
5. Wann und aus welchen Erwägungen hat sich die Bundesregierung zur
Fortführung des Projekts in Eigenregie entschlossen?
Nach Entscheidung über die Beteiligung am EU-geführten Pilotprojekt
„Intelligente Grenzen“ Ende 2014 und im Vorfeld des Beginns der praktischen
Erprobungen am 22. Juni 2015 fiel auch die Entscheidung, einen nationalen Piloten
durch- und über den Zeitraum des EU-geführten Pilotprojekts hinaus
fortzuführen, um zum einen dessen Defizite auszugleichen (vgl. insoweit die Antwort zu
Frage 7a) und zum anderen verlässlichere Ergebnisse über einen längeren
Zeitraum zu gewinnen.
6. Welche Aufgaben werden dabei von der Bundespolizei, dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesverwaltungsamt
übernommen?
Die Bundespolizei und das Bundesverwaltungsamt nehmen im nationalen
Pilotprojekt gemeinsam die Projektleitung wahr. Die Bundespolizei ist im Projekt für
die Erprobung der mit Einführung eines EES neu gestaltenden
Grenzkontrollprozesse verantwortlich. Das Bundesverwaltungsamt ist für die Entwicklung und den
Betrieb der Hintergrundsysteme und deren technischen Schnittstellen zur
Bundespolizei verantwortlich. Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) unterstützt das nationale Projektvorhaben im Bereich der hoheitlichen
Dokumentenprüfung und biometrischer Verfahren nach Technischen Richtlinien
des BSI (BSI TR-03135 und BSI-TR 03121). Hierbei wird die Leistungsfähigkeit
der Dokumentenprüfung sowie die Eignung der verschiedenen möglichen
biometrischen Merkmale für den Zweck der Verifikation und Identifikation von
Reisenden im Rahmen der Grenzkontrolle untersucht.
7. Inwiefern trifft die Aussage des Unternehmens secunet Security Networks
AG zu, wonach die deutschen Behörden im Vergleich zu den anderen am
Pilotprojekt beteiligten Staaten den Umfang des Projekts auf eigene
Initiative erweitert hätten?
Diese Aussage ist zutreffend.
a) Was ist damit gemeint wenn es heißt, die deutschen Behörden hätten „die
EES-spezifischen Kontrollprozesse vollständig Ende-zu-Ende erprobt“?
Die europäischen Testfälle fokussierten lediglich auf individuelle technische
Teilaspekte der Grenzkontrolle (u. a. Erfassung biometrischer Daten, Umgang
mit elektronischen Reisedokumenten, Einsatz von Prozessbeschleunigern), so
dass auf europäischer Ebene keine Gesamtbetrachtung des zukünftigen
Grenzkontrollprozesses erfolgte.
Die Bundesregierung hatte frühzeitig auf diesen fehlenden Pilotaspekt
hingewiesen. Dieser ließ sich auf europäischer Ebene jedoch nicht realisieren. Aus diesem
Grund pilotierten die nationalen Behörden – über die o. g. Teilnahme an den
europäischen Testfällen hinaus und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit – einen Ende-zu-Ende
Grenzkontrollprozess mit einem eigenen und ausschließlich für den Pilotbetrieb genutzten
rudimentären EES, das in den realen Grenzkontrollprozess integriert wurde. Die
so gewonnenen Erkenntnisse ergänzen die seitens eu-LISA ermittelten
Pilotergebnisse.
b) Auf welche Weise, und von welchen Beteiligten wurde der Einfluss auf
den geplanten Grenzkontrollprozess gesondert evaluiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche Kosten werden für die weiteren Tests voraussichtlich entstehen, und
wie werden diese übernommen (bitte aufschlüsseln)?
In Bezug auf die im Jahr 2015 entstandenen Kosten wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 21a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen.
Die Kosten für die Fortführung der Erprobung im Jahr 2016 werden auf 1,4
Millionen Euro geschätzt. In diesen Kosten ist folgendes enthalten:
technische Entwicklung und Integration von Kiosk-Systemen;
Erweiterung der EES-PC-Anwendung für die Grenzkontrolle;
Kosten für Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen;
Kosten für die Erweiterung der im Jahr 2015 im Pilotbetrieb genutzten
begrenzten Hintergrundsysteme um weitere schon heute in der ersten
Kontrolllinie im Regelbetrieb eingesetzten Hintergrundsysteme, um den Pilotbetrieb im
Jahr 2016 noch realitätsnäher gestalten zu können.
9. Inwiefern hat die Bundesregierung für Studien oder Erprobungen im
Zusammenhang mit dem System „Intelligente Grenzen“ gegenüber der
Europäischen Kommission die Übernahme von Kosten beantragt?
Zu Kostenübernahmen in Zusammenhang mit der Erprobung im Jahr 2015 wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291
verwiesen. Für die nationale Pilotierung im Jahr 2016 ist eine Kostenerstattung durch
die Europäische Kommission nicht vorgesehen.
10. Inwiefern sollen bei den weiteren Tests auch Körperscanner genutzt werden?
Der Einsatz von Körperscannern im Rahmen der Grenzkontrolle ist weiterhin
nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 21c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016
auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen.
11. Auf welche Weise wird an dem weiteren Pilotprojekt auch die Grenzagentur
FRONTEX einbezogen?
Eine Einbindung von FRONTEX in die Erprobung erfolgt nicht, jedoch ist eine
informatorische Beteiligung an den Projektergebnissen vorgesehen.
12. Wann sollen die neuen Verordnungsvorschläge der Europäischen
Kommission für das System „Intelligente Grenzen“ nach Kenntnis der
Bundesregierung endgültig vorliegen?
Nach Auskunft der Niederländischen Ratspräsidentschaft soll der neue
Kommissionsvorschlag für ein „Smart Borders Paket“ am 23. März 2016 veröffentlicht
werden.
13. Inwiefern hat die Bundesregierung weitere Überlegungen angestellt, welche
der verschiedenen in der bereits abgeschlossenen technischen Studie
untersuchten Optionen für das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ sie für
am besten geeignet hält (Bundestagsdrucksache 18/7291)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291
verwiesen.
14. Inwiefern hat die Bundesregierung weitere Überlegungen angestellt oder
rechtliche Prüfungen vorgenommen, inwiefern der Zugang von Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden zum „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“
unter biometrischer Erfassung aller kurzfristig einreisenden
Drittstaatsangehörigen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung zuwider laufen könnte
(Bundestagsdrucksache 18/7291)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291
verwiesen.
15. Sofern die Bundesregierung diese Frage „nicht abstrakt, sondern nur in
Bezug auf einen konkreten Regelungsvorschlag“
(Bundestagsdrucksache 18/7291) beantworten möchte, inwiefern hält sie die Verfahren der von
ihr vorgenommen Pilotstudie für vereinbar mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur
Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung?
Der Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum „Maßnahmenpaket
intelligente Grenzen“ wurde während des Pilotprojekts nicht betrachtet. Im
Übrigen erfolgte die Pilotierung in Deutschland in Abstimmung mit der
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Teilnahme erfolgt
von Seiten der Reisenden zudem auf freiwilliger Basis.
16. Welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen müssten aus Sicht der
Bundesregierung getroffen werden, falls ein Zugang zu Zwecken der Verhütung
und Verfolgung von Straftaten vorgesehen werden sollte?
Welche konkreten datenschutzrechtlichen Bedingungen für einen Zugriff von
Polizeien und Strafverfolgungsbehörden gelten sollen, wird im Laufe des
Rechtsetzungsverfahrens auf europäischer Ebene zu klären sein.
17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern im
Rahmen des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ auch die bisherige Praxis
des Stempelns von Reisedokumenten (teilweise) abgeschafft werden
könnte?
Die angedachte elektronische Speicherung der Ein- und Ausreisen soll zum
Entfall der manuellen Stempelung der Grenzübertrittsdokumente bei
Drittstaatsangehörigen führen. Diese elektronische Speicherung bietet die Möglichkeit,
Grenzkontrollprozesse weiter zu automatisieren und wird daher – abhängig von
der konkreten Ausgestaltung – grundsätzlich begrüßt.
18. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, unter welchen
Umständen eine Reiseerlaubnis statt mit Stempeln zukünftig auf elektronischen
Geräten, etwa auf Smartphones oder Tablets, gespeichert und nachgewiesen
werden könnte?
Klarstellend wird zunächst darauf hingewiesen, dass ein Stempel für sich
genommen nie als Nachweis einer „Reiseerlaubnis“ dienen kann. Die Stempelung dient
bisher vielmehr dem Nachweis der Ein- und Ausreise und der Berechnung der
danach noch zulässigen (Rest-)Aufenthaltsdauer. Lediglich insoweit sollte nach
den ursprünglichen Kommissionsvorschlägen die Stempelung durch die
elektronische Registrierung im EES ersetzt werden. Ein „Nachweis“ auf „Smartphones
oder Tablets“ ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung zudem noch nie
Gegenstand der Erörterungen gewesen. Der angekündigte Verordnungsvorschlag
der Europäischen Kommission bleibt daher zunächst abzuwarten. Die Haltung
der Bundesregierung zu dieser Frage wird dann Gegenstand der Abstimmungen
sein.
19. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern und unter
welchen Umständen die europäische Polizeiagentur Europol auf das System
„Intelligente Grenzen“ zugreifen sollte?
Die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage wird erst nach Vorlage eines
konkreten Verordnungsvorschlags erarbeitet werden, sofern dieser einen
entsprechenden Zugriff vorsehen sollte.
20. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das
System „Intelligente Grenzen“ mit bestehenden EU-Datenbanken kompatibel
sein sollte, und um welche Datenbanken könnte oder müsste es sich dabei
handeln?
Die Europäische Kommission hat angekündigt, zusammen mit dem
überarbeiteten Vorschlag für ein Smart Borders-Paket auch eine Mitteilung zur Frage der
Systemarchitektur von EU-Datenbanken im Grenzbereich zu veröffentlichen. Die
Position der Bundesregierung zu dieser Frage wird erst nach Vorlage der
entsprechenden Mitteilung erarbeitet werden.
21. Welche außenpolitischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
das System „Intelligente Grenzen“, wenn wie geplant auch visafreireisende
Staatsangehörige zur Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtet werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache
18/7291 verwiesen.
22. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, inwiefern
eu-LISA weitere Datenbanken verwalten könnte und um welche es sich
dabei handeln könnte, inzwischen fortgeschritten oder sogar abgeschlossen
(Bundestagsdrucksachen 18/1832, 18/7291)?
Die Position der Bundesregierung zu dieser Frage wird erst nach Vorlage eines
konkreten Verordnungsvorschlags erarbeitet werden, sofern dieser eine
entsprechende Regelung vorsehen sollte.
23. In welchen weiteren Ratsarbeitsgruppen, Ministertreffen oder sonstigen
Gremien ist das von der französischen Regierung vorgelegte Papier mit dem
Titel „Smart Borders for all“ zur Erweiterung auf Angehörige von EU-
Mitgliedstaaten bzw. das von der Europäischen Kommission am 15.
Dezember 2015 vorgelegte „Grenzpaket“ mit entsprechenden Ausführungen zu
„Smart Borders for all“ nach Kenntnis der Bundesregierung nach November
2015 bereits beraten worden (Bundestagsdrucksache 18/7291)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache
18/7291 verwiesen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass das Dokument
darüber hinaus in weiteren Gremien behandelt worden ist. Der französische
Vorschlag wurde auch nicht im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Europäischen
Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Europäische Grenz- und Küstenwache vom 15. Dezember 2015
verhandelt.
24. Wie wird sich die Bundesregierung für die hierzu anstehenden
Verhandlungen positionieren?
Die Position der Bundesregierung zu dieser Frage wird erst nach Vorlage eines
konkreten Verordnungsvorschlags erarbeitet werden, sofern dieser eine
entsprechende Regelung vorsehen sollte. Die Europäische Kommission hat aber bereits
zum Ausdruck gebracht, dass es den Vorschlag Frankreichs, das EES auch auf
Unionsbürger anzuwenden, nicht aufgreifen wird.
Hinsichtlich des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich
eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen
ist die Bundesregierung der Auffassung, dass verpflichtende systematische
Personen- und Sachfahndungsabfragen bei Ein- und Ausreisekontrollen von
Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen zu einem schengenweit einheitlich hohen
Kontrollniveau beitragen werden.
25. Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile eine abschließende oder
vorübergehende Haltung zur Frage, inwiefern eine Erweiterung des Systems
einem „unvorhergesehenen Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung
durch Terrorismus“ entgegenwirken kann (bitte begründen)?
Soweit sich die Frage auf „Smart Borders“ bezieht, hat sich die Bundesregierung
hierzu nicht positioniert. Die von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung zitierte
vermeintliche Einigung bezieht sich nicht auf die Erweiterung des persönlichen
Anwendungsbereichs des geplanten „Smart Borders Pakets“ auch auf
Unionsbürger.
Soweit sich die Frage auf verpflichtende systematische Personen- und
Sachfahndungsabfragen bei Ein- und Ausreisekontrollen von EU-Bürgern und
Drittstaatsangehörigen bezieht, erhöhen diese Fahndungsabfragen das Entdeckungsrisiko
für zur Fahndung in den polizeilichen Datenbanken ausgeschriebene Personen
und stellen insoweit einen sicherheitspolitischen Mehrwert dar.
26. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, aus welchen
Gründen Frankreich eine Speicherung von Unionsbürgern im Rahmen eines
„Smart Borders for all“ im Schengener Informationssystem vorschlägt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
27. Was ist der Bundesregierung über Hintergründe bekannt, dass die
EU-Grenzagentur FRONTEX im Rahmen des „EU-Politikzyklus“ und der
„European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats“ EMPACT
zukünftig selbst „Gemeinsame Polizei-Aktionstage“ („Joint Police Action
Days“) gegen „irreguläre Migration und Menschenhandel“ durchführen will
(Pressemitteilung FRONTEX vom 16. Februar 2016)?
Der Bundesregierung sind die Hintergründe der durch FRONTEX angekündigten
Initiative nicht bekannt.
a) Was ist der Bundesregierung über konkrete Planungen für „Gemeinsame
Polizei-Aktionstage“ an einer Luft- und einer Landgrenze bekannt, und
inwiefern wären davon auch EU-Binnengrenzen betroffen?
Im Rahmen der European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats
(EMPACT) Priorität „Illegale Migration“ ist im operativen Aktionsplan für das
Jahr 2016 die Maßnahme „Operation Pegasus“ unter Leitung von FRONTEX
vorgesehen. Hierbei ist die Durchführung eines Kontrolltages (Joint Action Day)
an Luftgrenzen ausgewählter EU-Flughäfen geplant. Die betreffenden Flughäfen
werden durch FRONTEX identifiziert. Darüber hinaus ist im operativen
Aktionsplan für das Jahr 2016 die Maßnahme „West Balkan 2016“ vorgesehen. Hierbei
sind abgestimmte Kontrollaktionen der Länder Ungarn, Albanien, Bosnien-
Herzegowina, Mazedonien, Moldawien und Ukraine in Form eines Joint Action Days
an Grenzübergangsstellen der Landgrenzen vorgesehen.
b) Wann und wo sollen diese „Aktionstage“ stattfinden, und wer wird nach
Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich zur Teilnahme eingeladen?
Zu den Teilnehmern und dem Durchführungstermin der Operation „Pegasus“
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu den Teilnehmern der
Operation „West Balkan 2016“ wird auf die Antwort zu Frage 27a verwiesen. Als
Zeitraum wird das zweite bis vierte Quartal 2016 genannt.
c) Auf welche konkrete Weise hatte die EU-Grenzagentur FRONTEX wie
von der Agentur selbst beschrieben nach Kenntnis der Bundesregierung
an der von Europol geführten Operation „Blue Amber“ teilgenommen,
um „kriminelle Netzwerke hinter der begünstigten irregulären Migration“
(ebenda) zu bekämpfen?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, auf welche konkrete Weise
FRONTEX an der von Europol geführten Operation „Blue Amper“
teilgenommen hat.
28. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Neugründung einer Sparte
für Geschäfte mit Grenzsicherungssystemen als „Airbus Electronics and
Border Security GmbH“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.
Februar 2015)?
Die Airbus Group SE hat entschieden, dass der Bereich
„Grenzsicherungssysteme“ nicht in die „Airbus Electronics and Border Security GmbH“ ausgegliedert
und dementsprechend keine neue Sparte gegründet wird. Dieser Bereich soll
innerhalb der Airbus Group SE verbleiben.
a) Inwiefern trifft es wie von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
berichtet zu, dass die Bundesregierung in Verhandlungen um die
Neustrukturierung des Rüstungskonzerns Airbus Defence & Space „eng involviert“
war?
Die Bundesregierung war „in Verhandlungen um die Neustrukturierung des
Rüstungskonzerns Airbus Defence & Space“ nicht involviert. Sie wurde nach den
unternehmensinternen Beschlüssen zur Neustrukturierung regelmäßig über den
Fortgang des beabsichtigten Verkaufs der ausgegliederten
Rüstungselektronikbereiche der Airbus Defence & Space informiert.
b) Welche Technologien und Standorte des Konzerns müssen aus Sicht der
Bundesregierung in Deutschland verbleiben?
Die Bundesregierung wird nachdrücklich darauf hinwirken, dass die im
Zusammenhang mit dem Verkauf der Rüstungselektronikbereiche betroffenen
Aktivitäten, die die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland
berühren, in Deutschland verbleiben.
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Regierungen
Saudi-Arabiens, Rumäniens und Algeriens über ein Mitspracherecht beim
Verkauf von Teilen des Konzerns verfügen und einen Eigentümerwechsel
blockieren können?
Die Bundesregierung ist von Seiten der Airbus Defence & Space mündlich
darüber informiert worden, dass Saudi-Arabien über ein solches Mitspracherecht
verfügt. Näheres ist hierzu nicht bekannt.
d) Auf welche Weise haben Bundesbehörden hierzu mit den Regierungen
Saudi-Arabiens, Rumäniens und Algeriens kommuniziert?
Über eine diesbezügliche Kommunikation von Bundesbehörden mit den
Regierungen Saudi-Arabiens, Rumäniens und Algeriens ist der Bundesregierung nichts
bekannt.
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