[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8002
18. Wahlperiode 24.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7689 –
Neuerliche Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED der Europäischen
Union gegen irreguläre Migration im Mittelmeer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der großangelegten militärischen Mission EUNAVFOR MED geht die
Europäische Union (EU) derzeit gegen die von profitorientierten Fluchthelfern
unterstützte irreguläre Migration im Mittelmeer vor (Bundestagsdrucksache
18/6544). Die Bundesregierung benutzt hierfür den Begriff
„Krisenbewältigungsoperation“ (Bundestagsdrucksache 18/5730). Die Mission wurde beim
EU-Sondergipfel am 23. April 2015 beschlossen und am 18. Mai 2015 von den
EU-Außen- und Verteidigungsministern in drei Phasen ausdefiniert. Der Rat der
EU für Auswärtige Angelegenheiten billigte am 22. Juni 2015 den
Operationsplan und den Beginn der „Phase 1“ zur Aufklärung und
Informationsgewinnung. Die Bundeswehr erklärt hierzu, es seien Techniken zum Auffangen
elektromagnetischer Ausstrahlungen sowie elektrooptische Beobachtungen
vorgenommen worden („Der Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeer“, bundes-
wehr.de, ohne Datum). Die Bundesregierung hatte hierzu gegensätzlich
behauptet, die Anlagen seien „im Rahmen der Kommunikation“ eingesetzt worden
(Bundestagsdrucksache 18/6544). Aufklärungserkenntnisse der Bundeswehr
stammen auch aus menschlichen Quellen (der sogenannten Human Intelligence,
HUMINT).
Am 28. September 2015 legte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee
den Beginn der „Phase 2a“ für den 7. Oktober 2015 fest. Die eingesetzten
Kriegsschiffe können der Fluchthilfe verdächtigte Boote und Schiffe anhalten,
durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten. „Schleusereiverdächtige“ können
an Bord genommen und an Strafverfolgungsbehörden eines EU-Mitgliedstaats
übergeben werden. Geplant ist, in einer „Phase 2b“ in libyschen Gewässern und
in „Phase 3“ auf libyschem Festland zu intervenieren.
Laut der Bundeswehr beteiligen sich 22 europäische Nationen mit rund
1 800 Soldaten und Zivilpersonal an der Operation. Der Europäische
Auswärtige Dienst (EAD) spricht hingegen von 24 EU-Mitgliedstaaten
(Pressemitteilung des EAD vom 12. Februar 2016). Eingesetzt würden derzeit sechs
Wasserfahrzeuge und vier Luftfahrzeuge. Wie viele der ursprünglich zwei aus
Griechenland und Italien zugesagten U-Boote sich darunter befinden, ist unklar.
Auch die Zahl eingesetzter Drohnen wird nicht ausgewiesen. Auch die
Bundesregierung beteiligt sich mit Kriegsschiffen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung
gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 2e, 4, 5, 6, 8, 9a, 10, 10a, 10b, 10c, 24,
27, 28, 29, 29a, 29b, 30, 30a und 30b aus Gründen des Staatswohls nicht oder nur
teilweise offen erfolgen kann.
Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten des
Bundesnachrichtendienstes könnte sich nachteilig für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können
Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes
gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der
Sicherheitsbehörden beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Diese Informationen werden daher als
Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
1. Wie sieht die Führung der Bundeswehr ihre Aufgabe im Rahmen der
Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr zum Thema Migration, und
worin besteht ihr Beitrag zur Bekämpfung einer Bedrohung durch
Migrationsbewegungen?
Die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) des Bundesministeriums der
Verteidigung beschreiben den strategischen Rahmen für den Auftrag und die
Aufgaben der Bundeswehr als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Sie
formulieren die sicherheitspolitischen Zielsetzungen und Interessen der
Bundesrepublik Deutschland.
Internationale Migration ist ein globales Phänomen, das vielfach Auswirkungen
auf die Stabilität von Staaten und Regionen hat. Im Kontext eines nachhaltigen
internationalen Krisenmanagements gewinnt es auch für die Bundeswehr an
Bedeutung. Fluchtursachenbekämpfung sowie die Zusammenarbeit mit Herkunfts-
und Transitländern der Migranten stehen dabei im Mittelpunkt. Die Bundeswehr
unterstützt und ergänzt mit ihren Mitteln die Instrumente der anderen Akteure,
z. B. beim Vorgehen gegen Schleuser im Mittelmeer, der Bekämpfung des IS
oder mit Maßnahmen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative. Die Bundeswehr
unterstützt zudem national im Rahmen der Amtshilfe Bund, Länder und
Kommunen und hilft dadurch bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in
Deutschland.
2. Welche Änderungen haben sich hinsichtlich des Plenarprotokolls 18/154 zur
Beteiligung verschiedener Nationen mit Luft- und Wasserfahrzeugen an
EUNAVFOR MED ergeben (bitte die Namen und Herkunft der Schiffe,
U-Boote, Flugzeuge und taktischen Drohnen benennen)?
Es haben sich keine Änderungen ergeben.
a) Welche der beteiligten Schiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
mit Drohnen ausgerüstet und setzen diese im Rahmen von EUNAVFOR
MED ein?
Auf das Plenarprotokoll 18/154 vom 17. Februar 2016 wird verwiesen.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in EUNAVFOR
MED auch Informationen einfließen, die Italien durch nationale, also
nicht im Rahmen von EUNAVFOR MED absolvierte Flüge seiner
Drohnen des Typs „Predator“ gewinnt?
Italienische „unmanned aerial vehicle“ (UAV) unterliegen der nationalen
Befehlsgebung und unterstehen nicht EUNAVFOR MED. Weitere Erkenntnisse
hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Zeitraum und
für welche Zwecke die von Italien und Griechenland zugesagten U-Boote
im Rahmen der „Phase 1“ und „Phase 2“ bereits zum Einsatz kamen?
Detaillierte und zeitlich aufgeschlüsselte Informationen liegen der
Bundesregierung dazu nicht vor. Im Übrigen wird auf das Plenarprotokoll 18/154 vom
17. Februar 2016 verwiesen.
d) Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Erkenntnisse,
wonach Großbritannien in EUNAVFOR MED Abhörtechnologien
einsetzt (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
e) Inwiefern und in welchem Umfang machen die Beteiligten von
EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Informationsgewinnung und Lagebilderstellung inzwischen von ziviler (auch
kommerzieller) oder militärischer Satellitenaufklärung Gebrauch?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
3. Welche „Aufklärungsergebnisse“ haben die im Rahmen einer „nationalen
Unterstellung“ von Italien und Griechenland eingesetzten U-Boote geliefert
(Plenarprotokoll 18/154)?
a) In welchen Zeiträumen und in welchen Seegebieten operierten die
U-Boote konkret (bitte benennen, ob Einsätze auch vor ägyptischen oder
tunesischen Hoheitsgewässern erfolgten)?
b) Da die U-Boote nicht im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED
eingesetzt sein sollen, wer hat deren Entsendung beantragt?
c) Welche Defizite existieren hinsichtlich der in EUNAVFOR MED
vorhandenen See- und Luftaufklärung zu besorgenden Lagebilder „gegen die
organisierte Kriminalität im Mittelmeer“, und auf welche Weise konnten
diese Defizite durch die Einsätze von U-Booten ausgeglichen werden?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 2c wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
4. Auf welchen italienischen, griechischen oder maltesischen Häfen oder
Militärbasen erfolgt die logistische Abstützung der see- und luftgehenden
Einheiten in EUNAVFOR MED (auch der beteiligten U-Boote)?
5. Welche Flugzeuge, Schiffe oder im Rahmen von EUNAVFOR MED
eingesetzten taktischen Drohnen stützen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
über Basen auf Sigonella/Sizilien oder Poggio Renatico/Emilia-Romagna
ab?
6. Welche weiteren Luft- und Wasserfahrzeuge welcher Nationen waren oder
sind zwar nicht direkt an EUNAVFOR MED beteiligt, wurden aber im
Rahmen einer „nationalen Unterstellung“ eingesetzten U-Boote geliefert
(Plenarprotokoll 18/154, bitte die Namen und Herkunft der Schiffe, U-Boote,
Flugzeuge und taktischen Drohnen benennen)?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
a) In welchen Zeiträumen und in welchen Seegebieten operierten die Luft-
und Wasserfahrzeuge konkret (bitte benennen, ob Einsätze auch vor
ägyptischen oder tunesischen Hoheitsgewässern erfolgten)?
Zu konkreten Einsatzdaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Wer hat die Entsendung der Luft- und Wasserfahrzeuge beantragt, und
welche Defizite sollten damit ausgeglichen werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Nationen beteiligen sich derzeit mit welchem militärischen oder
zivilen Personal an EUNAVFOR MED, und wie viele Personen umfasst die
Mission insgesamt?
Insgesamt beteiligen sich derzeit 24 der 28 EU-Mitgliedstaaten an EUNAVFOR
MED Operation SOPHIA. Mit Stand vom 28. Februar 2016 beteiligen sich
Deutschland, Großbritannien, Italien, Slowenien und Spanien mit seegehenden
Einheiten, alle fünf Nationen stellen auch Personal im operativen Hauptquartier
(OHQ in Rom) und im seegehenden taktischen Hauptquartier. Zusätzlich zu
diesen fünf Mitgliedstaaten beteiligen sich weitere Mitgliedstaaten mit Personal im
operativen Hauptquartier und/oder im seegehenden taktischen Hauptquartier
(Trägerschiff Cavour) oder einem spezifischen Einsatzteam (finnisches
Boarding-Team): Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland,
Griechenland, Finnland, Frankreich, Ungarn, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta,
Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden. Am 28. Februar 2016 lag
der Personalstand von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA bei insgesamt
1 376 Personen. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach einzelnen
Personalprofilen liegt der Bundesregierung nicht vor.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren
Regierungen oder Organisationen aus Nicht-EU-Staaten in die Mission
EUNAVFOR MED eingebunden sind bzw. Beziehungen unterhalten?
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Nicht-EU-Staaten sind derzeit nicht an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
beteiligt. Allgemein dient die EU Regional Task Force (EU RTF) in Catania
als Kooperationsplattform zum Informationsaustausch im Mittelmeerraum.
EUNAVFOR MED unterhält keine formalen Beziehungen zu Regierungen oder
Organisationen in Nicht-EU-Staaten.
b) Inwiefern sind die Beteiligten von EUNAVFOR MED auch in
nordafrikanischen Ländern (etwa in Ägypten oder Tunesien) stationiert oder
eingesetzt, und welche Aufgaben übernehmen sie dort?
Ein Stabsoffizier einer an EUNAVFOR MED beteiligten Partnernation,
Angehöriger des operativen Hauptquartiers EUNAVFOR MED (OHQ) in Rom, ist
in Funktion eines Verbindungselementes zu dort agierenden Missionen (z. B.
UNSMIL) in Tunis eingesetzt.
8. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen
Datenbanken bzw. „Informationspools“ für EUNAVFOR MED eingerichtet, wer
darf dort Daten einstellen, und welche zivilen oder militärischen Behörden
und Agenturen greifen darauf zu?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
9. Mit welchen zivilen und militärischen Mitteln beteiligen sich welche
Bundesbehörden derzeit an EUNAVFOR MED, und welche weitere Beteiligung
ist derzeit geplant?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 9b der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30.
Oktober 2015 wird verwiesen.
Der Bundesnachrichtendienst beteiligt sich mit der Abstellung eines
Unterstützungselementes Militärisches Nachrichtenwesen (UstgEMilNW) derzeit an der
Mission EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Darüber hinaus ist seitens des
Bundesnachrichtendienstes keine weitere Beteiligung geplant.
a) Welche Aufgaben werden von dem „Unterstützungselement Militärisches
Nachrichtenwesen“ (UstgEMilNW) des Bundesnachrichtendienstes
übernommen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17e der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30. Oktober 2015 wird
verwiesen.
Im Rahmen der gesetzlichen Auftragserfüllung und gemäß der bestehenden
Vereinbarungslage mit dem Bundesministerium der Verteidigung unterstützt der
Bundesnachrichtendienst die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen. In diesem
Zusammenhang hat der Bundesnachrichtendienst dem deutschen Einsatzkontingent
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ein Unterstützungselement Militärisches
Nachrichtenwesen bereitgestellt.
Die weitere Beantwortung der Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) Mit welcher Größe der Besatzung sind welche deutschen Marineschiffe
derzeit an der Mission EUNAVFOR MED beteiligt, und welche
Aufgaben werden von ihnen übernommen?
Derzeit beteiligt sich Deutschland mit den beiden seegehenden Einheiten
Korvette Ludwigshafen am Rhein (Besatzungsstärke: 66 Personen) und
Einsatzgruppenversorger Frankfurt am Main (Besatzungsstärke: 226 Personen). Die
Aufgaben bestehen auf Hoher See im Anhalten, Durchsuchen und anschließend ggf. in
der Umleitung und Beschlagnahmung von Schiffen oder Booten, bei Verdacht,
dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden.
10. Welche Anlagen und Techniken zum Auffangen elektromagnetischer
Ausstrahlungen sowie für elektrooptische Beobachtungen setzen die
Bundeswehr oder andere beteiligte Militärs nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen von EUNAVFOR MED ein („Der Einsatz der Bundeswehr im
Mittelmeer“, bundeswehr.de, ohne Datum)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
a) Welche Schiffe der Bundeswehr verfügen über Anlagen zur
„Elektronischen Kampfführung“ (EloKa) oder Möglichkeiten zur Täuschung der
Satellitennavigation mittels „GPS Jamming“ oder „GPS Spoofing“, und
welche Hersteller haben diese geliefert?
b) Welche dieser Schiffe waren in den letzten fünf Jahren in welchen
Missionen im Mittelmeer eingesetzt?
c) Im Rahmen welcher Einsätze wurden dabei die EloKa-Fähigkeiten der
Schiffe genutzt?
Die Fragen 10a bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Geräte zur
Täuschung der Satellitennavigation mittels „GPS Jamming“ oder „GPS
Spoofing“ in Deutschland legal verfügbar sind?
Der Erwerb von Geräten für „Jamming“ (Störung) oder „Spoofing“
(Manipulation/Täuschung) durch Anwender ziviler Globaler Navigationssatelliten Systeme
(GNSS) ist in Deutschland verboten. Der Betrieb solcher Geräte stellt einen
Verstoß gegen § 55 Absatz 1 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) dar. Es
besteht keine Möglichkeit, einen Störsender legal auf dem europäischen Markt in
Verkehr zu bringen, da ein solches Gerät nicht den Anforderungen der
europäischen Binnenmarktrichtlinien 1999/5/EG über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen sowie 2004/108/EG über die elektromagnetische
Verträglichkeit gerecht werden kann.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mission
EUNAVFOR MED in naher Zukunft in die „Phase 2b“ oder sogar „Phase 3“
übergehen könnte, und welche Mitteilung haben der Kommandant der
Mission oder die Teilnehmenden der jüngsten Truppenstellerkonferenz zur
entsprechenden politischen und militärischen Bereitschaft gemacht?
Für ein Vorgehen in den Hoheitsgewässern und den inneren Gewässern Libyens,
wie es im für die Teilphase 2 ii) der Operation vorgesehen ist, liegen die
völkerrechtlichen Voraussetzungen noch nicht vor. Ein Übergang in die Phase 2 ii) oder
Phase 3 steht derzeit in den zuständigen Gremien der Europäischen Union nicht
zur Entscheidung an. In Truppenstellerkonferenzen wurde eine politische und/
oder militärische Bereitschaft zum Übergang in Phase 2 ii) oder Phase 3 nicht
thematisiert. Der politische Prozess und das EU-Engagement in Libyen werden
in den kommenden Wochen und Monaten im EU-Rahmen weiter erörtert. Für die
Bundesregierung gilt grundsätzlich die Einladung durch eine zukünftige
Regierung der nationalen Einheit in Libyen als Voraussetzung für einen eventuellen
Phasenübergang.
12. Inwiefern liegen die Bedingungen für den Beginn der „Phase 2b“ aus Sicht
der Bundesregierung inzwischen vor, bzw. welche Schritte müssten hierfür
noch unternommen werden?
Für ein Vorgehen in den Hoheitsgewässern und den inneren Gewässern Libyens,
wie es im für die Teilphase 2 ii) der Operation vorgesehen ist, liegen die
völkerrechtlichen Voraussetzungen noch nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 11 wird
verwiesen.
Der Beschluss des Rates der EU vom 18. Mai 2015 (GASP 788/2015) sieht vor,
dass die Operation in einer Phase 2 ii) auch in den Hoheitsgewässern und inneren
Gewässern eines betroffenen Küstenstaats in Einklang mit etwaigen Resolutionen
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder mit Zustimmung des
Küstenstaats agieren kann. Die Bundesregierung teilt die dem Beschluss
zugrundeliegende Rechtsauffassung, wonach ein Vorgehen in Phasen 2 ii) und 3 der
Autorisierung durch den VN-Sicherheitsrat oder durch den betroffenen Küstenstaat
bedarf. Diese Voraussetzungen liegen derzeit nicht vor.
Der Rat bewertet gemäß Artikel 2 Absatz 3 des oben genannten Beschlusses
(GASP) 2015/778, ob die Bedingungen erfüllt sind. Dieser Bewertung müssen
aufgrund des Konsensprinzips alle Mitgliedstaaten zustimmen. Vorbehaltlich der
Bewertung durch den Rat ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee
(PSK) gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses (GASP 2015/778) befugt zu
entscheiden, wann der Übergang zwischen den verschiedenen Phasen der
Operation stattfindet.
13. Inwiefern werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine
Ausweitung von EUNAVFOR MED auf „Phase 2b“ die Zahl und der Kreis der
beteiligten Truppensteller sowie deren Fähigkeiten verändern?
Hierzu hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. Auf die Antwort zu Frage 11
wird verwiesen.
14. Welche Planungen für einen neuen einstimmigen Beschluss der EU-
Mitglieder oder des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der
Europäischen Union sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.
15. Welche Veränderungen würden sich für die Beteiligung der Bundeswehr
durch einen Übergang auf die nächste Phase von EUNAVFOR MED
ergeben?
Weder zur Veränderung noch zur Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr
bei einem Übergang in die nächste Phase von EUNAVFOR MED Operation
SOPHIA bestehen derzeit Planungen.
a) Inwiefern wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch einen
Übergang auf „Phase 2b“ von EUNAVFOR MED auch das
Operationsgebiet der beteiligten Militärs verändern?
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.
b) Inwiefern sollte ein Übergang in „Phase 2b“ aus Sicht der
Bundesregierung das Operationsgebiet auf Territorialgewässer anderer
Mittelmeeranrainer erweitern?
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen. Es liegen der
Bundesregierung keine Informationen zu einer möglichen zusätzlichen Erweiterung
des Operationsgebiets auf Territorialgewässer anderer Mittelmeeranrainer vor.
16. Inwiefern sollte ein Übergang in „Phase 2b“ aus Sicht der Bundesregierung
auch verstärkte Auftritte in Printmedien oder im Internet beinhalten, um
Migranten von der Überfahrt über das Mittelmeer abzuhalten, und welche
Überlegungen oder Planungen von EUNAVFOR MED sind der
Bundesregierung hierzu bekannt?
Zu konkreten Planungen im Sinne der Fragestellung mit Bezug auf einen
möglichen Übergang in Phase 2 ii) liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor.
17. Auf welche Weise kooperieren die in EUNAVFOR MED eingesetzten
Verbände nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der NATO (außer „zur
Abstimmung der Bewegungen innerhalb der Operationsräume der beiden
Missionen […], um Interferenzen zu vermeiden“,
Bundestagsdrucksache 18/6544)?
Für den Mittelmeerraum ist ergänzend das Koordinierungsinstrument „Shared
Awareness and Deconfliction in the Mediterranean Sea (SHADE MED)“
eingerichtet worden. SHADE MED ist eine freiwillig zusammentretende Gruppe, unter
dem Vorsitz des Operationskommandeurs EUNAVFOR MED, von
Organisationen und Nationen, die sich u. a. mit „Search and Rescue“ (SAR) Operationen zur
Seenotrettung, Schmuggel und Schleusertum befassen. Die NATO beteiligte sich
mit einem Vertreter des NATO Shipping Centre (MARCOM) an der am
26. November 2015 durchgeführten Konferenz SHADE MED mit dem Ziel eines
Informationsaustauschs aller beteiligten Akteure im Mittelmeer.
18. Inwiefern hat die NATO mittlerweile eine Zu- oder Mitarbeit in
EUNAVFOR MED angeboten?
Von einem Angebot der Zu- oder Mitarbeit der NATO in EUNAVFOR MED
Operation SOPHIA ist der Bundesregierung nichts bekannt.
19. Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer „EU-Zelle“
für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der NATO bekannt
(Pressemitteilung des EAD vom 12. Februar 2016)?
Die Hohe Vertreterin Federica Mogherini nannte gegenüber NATO-
Generalsekretär Jens Stoltenberg die Absicht, EU-NATO Koordinierung auch durch die
Einrichtung einer EU-Zelle zu verstärken.
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich hierbei um eine nur
vorübergehend gebildete, EU-interne Koordinierungszelle bzw. Arbeitsbesprechung, um
die die EU bzw. FRONTEX betreffenden Aspekte des NATO-Einsatzes in der
Ägäis zu behandeln. An dieser Runde nahmen Vertreter des EAD, der
Kommission sowie von FRONTEX teil.
a) Auf welche Weise könnten oder sollten die im Rahmen von EUNAVFOR
MED gesammelten Erfahrungen nach Kenntnis der Bundesregierung in
die NATO-Mission gegen Fluchthelfer in der Ägäis einfließen?
Der Charakter der NATO-Aktivität in der Ägäis unterscheidet sich deutlich von
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, da die NATO keine Eingriffsbefugnisse
wahrnimmt, sondern lediglich die zuständigen Behörden (griechische und
türkische Küstenwachen, FRONTEX) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
unterstützt. Gleichwohl werden die jeweils national gesammelten Einsatzerfahrungen
im Rahmen von EUNAVFOR MED mittelbar auch dem Einsatz in der Ägäis
zugutekommen.
b) Auf welche Weise soll die Grenzagentur FRONTEX in den
Informationsfluss mit der NATO eingebunden werden?
Die Modalitäten des vorgesehenen Austauschs von Informationen zwischen der
NATO und FRONTEX werden derzeit geprüft.
20. In welcher Höhe werden seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU
finanzielle Mittel für EUNAVFOR MED bereitgestellt, und woher stammen
diese (ggf. bitte nach allen einschlägigen Quellen, Gebern oder
Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Für die Teilnahme der Bundeswehr am Einsatz EUNAVFOR MED Operation
SOPHIA wurden im Haushaltsjahr 2015 einsatzbedingte Zusatzausgaben, diese
finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 1403 (ab 2016: Kapitel 1401)
Titelgruppe 08, in Höhe von rund 9,8 Mio. Euro verausgabt. Mit Stand vom 26. Februar
2016 belaufen sich diese Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 auf rund 3,7 Mio.
Euro. Auf Grundlage einer ersten Ausgabenprognose mit Stand vom 1. Januar
2016 werden die voraussichtlich anfallenden einsatzbedingten Zusatzausgaben
für das aktuelle Mandat im Haushaltsjahr 2016 auf rund 37,9 Mio. Euro geschätzt.
Die aus dem EU-Finanzierungsmechanismus „ATHENA“ gemeinsam zu
tragenden Ausgaben für die Mission betrugen in 2015 rund 7,5 Mio. Euro und werden
für 2016, bezogen auf den jetzigen Mandatszeitraum, auf rund 5,4 Mio. Euro
geschätzt. Der deutsche Anteil an diesen Ausgaben, der von der EU auf Grundlage
eines Bruttonationaleinkommensschlüssels festgelegt wird, betrug in 2015 rund
22 Prozent und beträgt in 2016 rund 21,6 Prozent. Dieser Beitrag wird ebenfalls
aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 (in 2015: Kapitel 1403
Titelgruppe 08) finanziert und ist somit in den oben aufgeführten einsatzbedingten
Zusatzausgaben enthalten.
21. Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die
Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag oder dem „Europäischen Zentrum gegen
Migrantenschmuggel“ bei der Polizeiagentur Europol zusammen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Europol und EUNAVFOR MED am
22. Dezember 2015 eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zur
Erleichterung der gemeinsamen Zusammenarbeit unterzeichnet. Inhaltlich geht
es darin vor allem um die gegenseitige Koordinierung von Maßnahmen, den
Austausch von Wissen sowie die Benennung von Kontaktpunkten. Ferner ist die
Möglichkeit der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen vorgesehen. Der Austausch
von Informationen oder personenbezogenen Daten ist in der Absichtserklärung
nicht enthalten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30. Oktober 2015 verwiesen.
22. Welche Aufgaben werden von den Beteiligten der Mission EUNAVFOR
MED in der „EU Regional Task Force“ übernommen, in der auch die
Agenturen FRONTEX, EASO, Europol sowie italienische Behörden vertreten
sind (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
Die EU Regional Task Force (EU RTF) in Catania dient als
Kooperationsplattform, unter anderem für die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Über
einzelne Personalbeteiligungen oder konkrete materielle Beiträge der einzelnen
Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine detaillierten Kenntnisse vor.
Neben FRONTEX, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen
(EASO), Europol und Vertretern der zuständigen italienischen Behörden ist auch
EUNAVFOR MED in der EURTF vertreten, derzeit mit einem
Verbindungsbeamten. Deutsches Personal von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
übernimmt keine konkreten Aufgaben in der EU Regional Task Force.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30. Oktober
2015 verwiesen.
23. Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit mit der EU-Grenzagentur FRONTEX zusammen, und
inwiefern soll diese Kooperation, wie von FRONTEX in einem Tweet angekündigt,
ausgebaut werden (
https://twitter.com/Frontex/status/699916459741442048)?
Zwischen EUNAVFOR MED und FRONTEX findet auf Grundlage des
Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015 ein
Informationsaustausch etwa im Rahmen der EU Regional Task Forve (EU RTF) statt. Darüber
hinaus findet ebenso ein Informationsaustausch statt zwischen dem OHQ
EUNAVFOR MED in Rom und FRONTEX-Verbindungsbeamten, die temporär
im OHQ und aktuell im taktischen Einsatzhauptquartier (FHQ, an Bord des
italienischen Führungsschiffes CAVOUR) eingesetzt sind. Auf die Antwort zu
Frage 22 wird verwiesen.
Zudem wurde zwischen EUNAVFOR MED und FRONTEX eine
Kooperationsvereinbarung getroffen. Hierin wurden unter anderem operative Koordination,
Informationsaustausch sowie der Austausch von Verbindungsbeamten vereinbart.
Die Kooperation zwischen beiden Operationen wurde seitdem schrittweise
ausgebaut. Vereinbart und umgesetzt wurde zum Beispiel die Koordination der
Einsatzmittel, der Austausch von Lagedaten und operativen Informationen in der
Planung und Durchführung der Operationen, die Übergabe von aus Seenot
Geretteten, gemeinsame Trainings und Übungen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30. Oktober 2015 verwiesen.
a) Wie viele Verbindungsbeamte von FRONTEX sind derzeit auf welchen
Schiffen oder in welchen Lagezentren eingesetzt?
Sowohl im operativen Hauptquartier von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
in Rom als auch im seegehenden taktischen Hauptquartier der Operation sind
Dienstposten für FRONTEX-Verbindungsbeamte eingerichtet. Hinsichtlich der
genauen Zahl und des aktuellen Stands der Umsetzung liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Inwiefern übernehmen die Verbindungsbeamten auch die Aufgabe,
militärisches Personal zur Festnahme oder Strafverfolgung verdächtiger
Fluchthelfer zu beraten?
Die FRONTEX-Verbindungsbeamten agieren ausschließlich in beratender
Funktion, insbesondere hinsichtlich der Übergabe aufgenommener Personen an die
zuständigen Behörden.
24. Welche Treffen der „Shared Awareness and Deconfliction Group“ (SHADE
MED) haben bereits wo stattgefunden, und welche Regierungen und/oder
Organisationen (auch Nichtregierungsorganisationen) nahmen daran teil?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
25. Wann und wo sind weitere Treffen von SHADE MED geplant?
Ein weiteres Treffen ist geplant. Über Ort und Zeit liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
26. Auf welche Weise arbeiten die Beteiligten von EUNAVFOR MED mit
italienischen Anti-Terror-Einheiten zusammen?
Die Beteiligten von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA arbeiten mit der
italienischen Polizei zusammen. Über eine Zusammenarbeit mit italienischen Anti-
Terror-Einheiten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
27. Wie viele Befragungen von an Bord genommenen Geflüchteten hat die
„Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr mittlerweile zu Aufenthaltsorten,
Transitwegen und etwaigen Fluchthelfern durchgeführt, und wie viele
Personen lehnten eine solche Befragung ab (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern die
im Rahmen der Gesprächsführung erlangten Informationen in
italienischen strafrechtlichen Verfahren gegen die Befragten verwendet werden,
zumal die Bundeswehr entsprechende „Auffälligkeiten“ bei der Übergabe
an italienische Behörden stets mitteilt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) In welchem Umfang wurden dem Bundesnachrichtendienst die im
„nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische
Nachrichtenwesen“ gespeicherten persönlichen Daten der Befragten
weitergegeben?
Der Bundesnachrichtendienst hat auf die im „nationalen Führungs- und
Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen“ gespeicherten persönlichen
Daten der Befragten keinen unmittelbaren Zugriff.
Allerdings werden dem Bundesnachrichtendienst im Rahmen der
Zusammenarbeit mit dem deutschen Einsatzkontingent EUNAVFOR MED Operation
SOPHIA über das Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen
(UstgEMilNW) unpersonalisierte Flüchtlingsregistrierungslisten
(Registrierungsnummer – ohne Nennung von Vor- u. Nachnamen –, Geschlecht, Alter,
Nationalität), Fotoaufnahmen von Fundstücken auf den von den Flüchtlingen
geräumten Booten, Debriefing Reports gem. NATO Allied Joint Publication (AJP)
2.1, sogenannte Humint-Debriefing-Reports als Ergebnis der zielorientierten
Gesprächsführung der Feldnachrichtenkräfte der Marine mit den Flüchtlingen auf
freiwilliger Basis (diese Berichte enthalten persönliche Angaben wie Namen,
Fotos, Alter, Geschlecht, Konfession, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Beruf und
Sprachkenntnisse; außerdem werden Informationen zu den Umständen der
Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten, Routen, etc. angegeben), übermittelt.
Die Speicherung und Löschung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Auf den deutschen Schiffen werden Daten von Flüchtlingen ausschließlich
von Angehörigen der Bundeswehr erfasst. Das durch den
Bundesnachrichtendienst bereitgestellte Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen
(Ustg-MilNW) beim deutschen Kontingentführer EUNAVFOR MED Operation
SOPHIA erfasst auf keiner dem deutschen Kontingentführer unterstellten
seegehenden Einheit Daten von Flüchtlingen. Es ist auch weder an der von der
Bundeswehr durchgeführten Datenerfassung beteiligt, noch nimmt es Einfluss darauf,
welche Daten erfasst werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22d der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6544 vom
30. Oktober 2015 verwiesen.
28. Welche Behörden oder Agenturen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
an den „Informationsraum EUNAVFOR MED“ angeschlossen und dürfen
dort selbst Informationen einstellen oder abrufen
(Bundestagsdrucksache 18/6544)?
Der Bundesnachrichtendienst bzw. das an Bord befindliche
Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen (UstgEMilNW) selbst verfügt weder
über ein eigenes „Mediterranean Classified Mission Net“ (MCMN)-Endgerät
noch über einen eigenen Zugangsaccount.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen* sowie
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22e der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30. Oktober 2015
verwiesen.
29. Wie viele verdächtige Fluchthelfer wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen von EUNAVFOR MED festgestellt, und an welche
Behörden wurden diese übergeben?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
a) Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw.
genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Mission EUNAVFOR MED konfisziert, zerstört, versenkt oder
anderweitig unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten
Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren), und wie viele dieser
Boote und Schiffe wurden von der Bundeswehr zerstört?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
b) Was ist der Bundesregierung über die Herkunft, den Import und die
Verbreitungswege der zur Überfahrt genutzten Boote nach Libyen, Tunesien
oder Ägypten bekannt?
Der größte Teil der Migranten wird mit Schlauchbooten von Libyen nach Italien
übergesetzt, nur ein geringer Teil mit Holzbooten. Schlauchboote sind im Handel
zu erwerben und werden auch vor Ort hergestellt. Holzboote werden nach
Kenntnis der Bundesregierung von den Schleusern auch in Tunesien und Ägypten
gekauft.
Die weitere Beantwortung der Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.*
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die zu
schleusenden Migranten ihre Fluchthelfer mithilfe von sozialen Medien
kontaktieren, und inwiefern werden diese Plattformen vorwiegend innerhalb
oder außerhalb Libyens, Tunesiens oder Ägyptens betrieben?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich Flüchtlinge einerseits über soziale
Medien an Schleuser wenden und dass Schleuser andererseits gezielt auf sozialen
Medien ihre Angebote „inserieren“. Aus welchen Ländern solche Posts aktiviert
werden, ist nicht bekannt. Die Posts haben überregionalen Charakter und richten
sich oft an eine arabischsprechende Klientel ohne besonderen Länder-Verweis.
Die Bundesregierung hat im Übrigen keine Möglichkeit, den üblicherweise
geschlossenen Foren in sozialen Medien beizutreten und hat deshalb auch keine
Erkenntnisse aus diesen.
30. Inwiefern haben sich die Techniken oder Strategien der Fluchthelfer seit
Beginn der Mission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung
verändert?
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele der in
EUNAVFOR MED im zentralen Mittelmeer aufgegriffenen Migranten
von Libyen, Ägypten oder Tunesien abgelegt waren (bitte, soweit
möglich, für jeden einzelnen Monat in absoluten Zahlen angeben)?
b) Welche Küstenregionen der drei Länder werden hierfür besonders
frequentiert?
Die Fragen 30 bis 30b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
31. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Erweiterung des Mandats der
Operation EUNAVFOR MED für hilfreich oder wünschenswert, etwa um
zusätzliche Aufgaben wie Ausbildung oder technische Unterstützung libyscher
Militär- oder Polizeibehörden zu besorgen (Plenarprotokoll 18/154)?
Für eine Erweiterung der Aufgaben von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
um zusätzliche Aufgaben wie Ausbildung oder technische Unterstützung
libyscher Militär- oder Polizeibehörden bestehen derzeit keine konkreten Planungen.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die an
EUNAVFOR MED teilnehmenden Nationen bereits an der Umsetzung
„zusätzlicher politischer, rechtlicher und militärischer Voraussetzungen“
arbeiten oder solche erwägen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern, zu welchem Zweck
und mit welchem Ergebnis der Kommandierende oder sonstige Beteiligte der
Mission EUNAVFOR MED bereits Gespräche mit libyschen
Sicherheitsbehörden, etwa den militärischen Grenzschutzeinheiten, der Küstenwache oder
der Marine, geführt haben?
Über einzelne Gespräche der Beteiligten der Operation hat die Bundesregierung
keine Kenntnisse.
c) Welchen der beiden Regierungen in Tobruk und Tripolis waren
entsprechende Gespräche angeboten worden, und welche der Regierungen haben
diese verweigert (sofern bekannt, bitte die Gründe für eine Ablehnung
mitteilen)?
Auf die Antwort zu Frage 31b wird verwiesen.
d) Wo fanden die Gespräche statt, und wer war daran beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 31b wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333]