Geltung der gleichstellungspolitischen Ziele der Bundesregierung auch für die Europäische Union
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Birgit Menz, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mittelfristiges Ziel des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist laut seiner Begründung eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung sowie bei Gremienbesetzungen, so dass letztlich eine Geschlechterparität besteht. Das zum Internationalen Frauentag 2015 beschlossene Gesetz hat nicht zuletzt auf der 59. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen in New York viel Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren.
Auch auf europäischer Ebene wird seit vielen Jahren über die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen diskutiert. Um den Frauenanteil in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften substantiell zu erhöhen, hat die Europäische Kommission bereits im Jahr 2012 im Rahmen ihrer 2020 Strategie den Vorschlag vorgelegt für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (KOM(2012)614 endg.)
Im Sinne der Frauenförderung, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit sollte ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern speziell in Aufsichtsräten geschaffen werden. Dabei stützte sich die Europäische Kommission auf Artikel 157 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser regelt verbindliche Maßnahmen der Europäischen Union zur Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Das Europäische Parlament hat sich am 20. November 2013 mit großer Mehrheit für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen.
Sowohl die italienische als auch die lettische und luxemburgische Präsidentschaft haben immer weiter abgemilderte Kompromissvorschläge vorgelegt. Zuletzt waren die Ausnahmetatbestände so weit gefasst, dass die in Deutschland eingeführte Quotenregelung keiner Anpassung mehr bedurft hätte. Dennoch konnte sich die Bundesregierung nicht zu einer Unterstützung des Richtlinienvorschlags durchringen.
Bereits auf eine Schriftliche Frage vom 19. August 2014 an die Bundesregierung nach ihrer Haltung zu der genannten Richtlinie lautete die Antwort nur, das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend habe die Ressortabstimmung eingeleitet.
In der Sitzung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ vom 7. Dezember 2015 konnte keine Einigung erreicht werden – Deutschland hat seinen allgemeinen Prüfvorbehalt aufrechterhalten. Nach mehreren Zeitungsmeldungen und Einschätzung von Frauenverbänden ist der Richtlinienvorschlag für eine europäische Frauenquote damit am Widerstand Deutschlands gescheitert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung von der weiteren Planung zur Diskussion um den Richtlinienvorschlag unter der niederländischen bzw. slowenischen Ratspräsidentschaft?
Setzt sich die Bundesregierung für eine Fortführung der Verhandlungen ein? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer am 18. Dezember 2015 im Unterausschuss Europarecht gemachten Aussage, wonach das betreffende Dossier noch weiter verhandelt wird?
Konnte die Bundesregierung in der Zwischenzeit eine Einigung über ihre Haltung zum Richtlinienvorschlag erzielen?
Warum dauert die Einigung in dieser Frage so lange, obwohl sich die Bundesregierung ja auf eine gesetzliche Regelung in Deutschland einigen konnte und die Richtlinie gleichzeitig in Deutschland keiner Umsetzung bedürfen würde?
Stellt die in Deutschland eingeführte Quotenregelung für Aufsichtsräte sowie die Verpflichtung zu Zielvorgaben für Unternehmensvorstände aus Sicht der Bundesregierung eine Belastung für die Wirtschaft dar?
Wie ist in dem Zusammenhang die Äußerung von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 24. November 2015 zu verstehen, es könne „nicht sein, dass nur die deutsche Wirtschaft sich an Vorgaben halten müsse“?